Bitte Hilfe und Erläuterung....Danke.
Ilka Born
>Wie sieht es bei Terassen aus.
bei Terrassen kommt es m.e. darauf an, ob sie wasserdurchlässig oder
-undurchlässig ausgebildet werden.
da hilft nur ein Blick in die BauNVO.
>Übrigens, dass Bauvorhaben ist in Hessen.
spielt m.e. keine Rolle.
>Ich habe leider keine eindeutigen Vorschriften gefunden.
regelt m.e. die BauNVO.
Gruss,
Henning
Ilka Born schrieb:
es gibt ein sehr gutes buch zum thema, mit bildern und so.
hochbaukosten
flächen
rauminhalte
walter winkler, erschienen bei vieweg, mitvertrieb beuth-verlag. sozusagen das
standardwerk zum thema.
meine ausgabe ist von 6 auflage von 1982, hat in hessen immer gut funktioniert.
roger
Hallo Ilka,
ich bin jetzt nicht im Büro und habe die BauNVO nicht vor der Nase.
Wenn ich mich recht erinnere, sagt die BauNVO, daß die Flächen aller
Vollgeschosse in die GFZ-Ermittlung einfließen.
Die BauNVO selbst definiert die Inhalte der Vollgeschosse jedoch nicht,
sondern verweist hinsichtlich der Definition auf die BauOen der
Bundesländer.
Da ich als ÖbVI in NRW sitze, Habe ich leider mit Hessen nichts zu tun und
kann Dir daher nur raten: Schau in die BauO des Landes Hessen.
Alles gute
Heiner