Fragen:
Wie wirkt sich so ein Riss auf die Standfestigkeit einer Fertiggarage
aus ?
Kann die Garage einseitig kippen und sich ans Wohnhaus anlehnen ?
(Abstand 2 cm)
Wie kann man sich bei so einem (Auftragnehmer-)Verhalten rechtlich
verhalten ?
Danke
Michael
Hallo Michael,
meiner Meinung nach ist der Riss unkritisch. Die geringen Lasten der
Garage können prinzipiell auch durch unbewehrte kleinere
Einzelfundamente in den Baugrund geleitet werden. Wegen der
punktförmigen Lasteinleitung an den Enden der Streifenfundamente hat man
wahrscheinlich die Streifenfundamente schwach bewehrt, ein Riss in der
Biegezugzone ist dennoch aufgetreten. Die Garage steht schon ein paar
Wochen und die Eigengewichtslast stellt schon den größten Teil der
Volllast dar, Setzungen infolge zu großer Last/zu kleiner Fläche des
Fundaments wären schon längst aufgetreten. Setzungen/Hebungen der Garage
infolge Frost sind bei der von Dir geschilderten Konstruktion jedoch
nicht auszuschließen.
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Georg Matejko
Email: ge...@matejko.de
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