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Erker Definition

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Bettina Regling

unread,
Mar 9, 2004, 5:29:41 AM3/9/04
to
Hallo

Was ist eigenlich ein Erker? oder eine Auslucht? Ich benötige eine
schlüssige Definition.
Kann ein unbeheizter Eingangsbaukörper als solcher bezeichnet werden?

Für ein Bauantragsverfahren soll lt. Ansicht der Behörde ein Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des §6, Abs. 7 der LBO - Schleswig-Holstein
gestellt werden, mit nachbarschaftlicher Beteiligung und allem drum und
dran.
Dies sehe ich anders, da das Bauteil (es handelt sich um einen Windfang s.o)
meiner Auffassung nach in die Definition des Paragraphen passt.

§ 6, Abs. 7:
"Innerhalb der Abstandfläche vor die Außenwand vortretende Bauteile wie
Gesimse, Dachüberstände, Dachvorsprünge, Blumenfenster, Hauseingangstreppen
und deren Überdachungen und Vorbauten wie Erker, Balkone und ähnliche
Vorbauten bleiben außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vortreten
und von den Grundstücksgrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben. Sie dürfen
sich nicht über mehr als die halbe Länge der Gebäudewand erstrecken. Satz 2
gilt nicht für Dachüberstände."

Die geforderten Abstände von 2,00m bis zur Grenze, bzw. max 1,50 m vorsprung
vom Gebäude halte ich ein.

Hat jemand Erfahrungen, Ideen, ...?

Vielen Dank
--
Bettina Regling
reg...@plusaufbau.com


Klaus Horstmann

unread,
Mar 9, 2004, 5:55:32 AM3/9/04
to

> Hallo
>
> Was ist eigenlich ein Erker? oder eine Auslucht? Ich benötige eine
> schlüssige Definition.

Guckst Du hier :-)

http://www.uelze.de/stilkunde/

An dieser Stelle noch 'n kleiner Buchtip:
"Das große Buch der Baustilkunde"

Verfasser/Herausgeber weiss ich jetzt nicht, müsste ich heute abend
nachschauen. Das Buch kostet 'n Witz und ist für solche Fälle goldwert :-))

> Kann ein unbeheizter Eingangsbaukörper als solcher bezeichnet werden?

Kann schon - s. Definition Erker - wenn's passt, dann ja :-)
>
> § 6, Abs. 7:
> "Innerhalb der Abstandfläche vor die Außenwand vortretende Bauteile ...


>
> Die geforderten Abstände von 2,00m bis zur Grenze, bzw. max 1,50 m vorsprung
> vom Gebäude halte ich ein.

Dann könnte es ja passen - ohne genauere Kentnisse deines Objektes ist's
aber schwierig konkrete Aussagen zu treffen.

> Hat jemand Erfahrungen, Ideen, ...?

Hast Du mal deinen Bauprüfer einfach gefragt, warum er das anders sieht?
Mach ich i.d.R. so und mit guten Erfahrungen :-)

Gruß aus dem benachbarten Hamburg
Klaus

Bettina Regling

unread,
Mar 9, 2004, 6:25:22 AM3/9/04
to
> Hast Du mal deinen Bauprüfer einfach gefragt, warum er das anders sieht?
> Mach ich i.d.R. so und mit guten Erfahrungen :-)


Mach ist auch so und: ja, hab ich!
Es kam der Hinweis auf den Erker der (meist) nicht mit dem Erdboden
verbundne ist! :-)

Also noch mal anders gefragt: Hast Du einen Kommentar zur LBO- Schleswig
Holstein? Da ich sonst nur in Hamburg tätig bin, fehlt dieser in der
Bibliothek. ;-)

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.


Klaus Horstmann

unread,
Mar 9, 2004, 6:49:39 AM3/9/04
to
Moin Bettina,


> Also noch mal anders gefragt: Hast Du einen Kommentar zur LBO- Schleswig
> Holstein? Da ich sonst nur in Hamburg tätig bin, fehlt dieser in der
> Bibliothek. ;-)
>

Freue mich zu hören, dass die "Hamburg-Fraktion" in d.s.a. anwächst :-)
Tja, bin leider auch bislang nicht in SH tätig, hab' von daher keinen
Komentar zur LBO-SH zur Hand :-(

In dem von Dir zitierten §6 steht ja was von Erkern, Balkonen etc. - alles
Bauteile, die "i.d.R." nicht bis zum Erdboden gehen. Im Ermessen des
Prüfers dürfte liegen wie er "ähnliche Bauteile" auslegt und ob das von Dir
beplante Bauteil darunter fällt, oder eben nicht. :-(


Gruß
Klaus

tobias knittel

unread,
Mar 9, 2004, 6:59:32 AM3/9/04
to
Hallo Bettina,

geh die Sache anders an.

Ein Windfang ist kein Aufenthaltsraum.
Da er kein Aufenthaltsraum ist, ist er
zwar ein Vorbau, aber kein Erker.

Es kann natürlich sein, dass das Vorhaben andere Festsetzungen des
Bebauungsplanes verletzt. Eine Überschreitung der Baugrenzen
mit untergeordneten Bauteilen, auch wenn genehmigungsfähig,
bedarf in der Regel "Antrag auf Abweichung und Befreiung".

Sind Bauteile, die nicht dem Aufenthalt von Menschen bestimmt
sind außerhalb der Baugrenzen möglich, z.B Garagen, dann ist auch
ein Windfang möglich

Ist ja auch kein Hexenwerk, nämlich 1 Formblatt :-)

Gruß

Tobias

Karl-Ludwig Diehl

unread,
Mar 9, 2004, 8:47:56 AM3/9/04
to
Bettina Regling schrieb in der newsgroup de.sci.architektur:

> Was ist eigenlich ein Erker?

Ich zitiere (zu wissenschaftlichen Zwecken darf zitiert werden):

"Erker, ein geschlossener Ausbau an der Fassade
oder Hausecke. Er ist meist ohne Verbindung
mit dem Erdboden, kann aber über mehrere
Stockwerke reichen. Eingeschossig ist das
Chörlein an süddeutschen, bes. Nürnberger
Wohnhäusern, das aus dem Altarraum der Burg-
kapelle entstanden ist (ein Kirchengebot verbietet
Wohnräume über dem Altar). In Spätgotik,
Renaissance und Neubarock (19. Jh.) ist der
Erker als Schmuckstück des Hauses bes. beliebt.
>Auslucht."
entnommen aus:
>http://www.uelze.de/stilkunde/
unter Stichwort: Erker

Hinweis: Die in der Kunstgeschichte (Baugeschichte) gebraeuchlichen
Definitionen koennen in den Lexika verschieden formuliert sein und
muessen nicht mit den im Bauwesen der Praktiker formulierten Begriffen
identisch sein.
Ist dann Auffassungssache der Leute, die Texte abfassen. Es kann aber
sein, dass eine Übereinstimmung mit der terminologischen Fassung eines
Gebaeudeteiles in der Kunstgeschichte gesucht wurde. Dann muss
normalerweise ein Verweis geschaffen sein, welches Begriffslexikon zu
Rate gezogen wurde. Und zwar deshalb, weil manchmal keine genauen
Uebereinstimmungen vorliegen. Das liegt an den Formulierungskuensten der
Verfasser.

Gruesse
K.L.Diehl
--
Immer auf dem aktuellen Stand mit den Newsgroups von freenet.de:
http://newsgroups.freenet.de


Bettina Regling

unread,
Mar 10, 2004, 1:39:20 PM3/10/04
to
Hallo Klaus,

Erst mal vielen Dank für die Anregungen.
Nach einem Blick heute in den Kommentar zur LBO bin ich schlauer.
Nach einer kleinen Umplanung kargt der "Eingangsbaukörper" nun und man wird
sehen, was draus wird.

Gruß, Bettina


"Klaus Horstmann" <klaus_h...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:17yz29x4b5859$.1mphgsehi2tlf$.dlg@40tude.net...

Bettina Regling

unread,
Mar 10, 2004, 1:48:13 PM3/10/04
to

> geh die Sache anders an.

Hab ich gemacht.
Dank Deiner Anregung und einem tiefen Blick in den Kommentar (Domning,
Möller, Suttkus) habe ich mir ein Argumentationskonzept gestickt, wobei der
Schwerpunkt - abweichend von meiner Ausgangsfrage - nicht beim Erker,
sondern in der Definition der "sonstigen Bauteile" liegt.
Kurzum: Es ist ein "sonstiges Bauteil", dient nicht dem dauernden Aufenthalt
von Personen, vergrößert nicht - da unbeheizt- die Wohnfläche -, sondern
dient eher der "Auflockerung der Fassade" (darauf stehn die bei der Behörde
offenbar - aber das ist ein anderes Thema) und der besserern Belichtung.

Wir werden sehen was der Bauprüfer draus macht.
Danke jedenfalls für die Mühe;

Gruß, Bettina

>
> Ein Windfang ist kein Aufenthaltsraum.
> Da er kein Aufenthaltsraum ist, ist er
> zwar ein Vorbau, aber kein Erker.
>
>

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