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Abrechnung vom Mauerwerk

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Matthias Koehler

unread,
Apr 30, 2002, 5:48:11 PM4/30/02
to
[Martin fragt:]

> wie werden eigentlich bei der Berechnung von Mauerwerk nach VOB
> Aussparungen (Fenster, Türen ...) gehandhabt? Bis zu welcher Fläche
> werden sie übermessen, ab welcher Fläche werden sie abgezogen?
>
> Gibt es dabei einen Unterschied zwischen Außenmauerwerk und
> Innenmauerwerk? Ich bin nähmlich etwas verwundert, daß Außenmauerwerk
> nach Qubikmeter abgerechnet wird, Innenmauerwerk dagegen nach
> Quadratmeter.
>
> Wie sieht die Sache bei Außenputz, Innenputz und WDVS aus?

Solche Fragen sind in de.sci.architektur besser aufgehoben. Die Leute dort
wissen am besten, wie man ausschreibt und haben die VOB nachts unter dem
Kopfkissen zu liegen.

Daher X-post dorthin, jeder möge bitte selbständig f'uppen.

Aber schon mal vorab:

Nur Sichtmauerwerk (Klinker) werden mit ihrer Stärke und der
Quadratmeterzahl angegeben. Das restliche Mauerwerk in Kubikmetern. Wenn man
etwas in Quadratmetern angibt, werden Flächen unter 2 Quadratmetern nicht
herausgerechnet. Rollschichten gehen extra.

Putz und WDVS geht u.a. mit Stärke, Materialangabe und Fläche. Es gibt auch
schöne Muster-Ausschreibungstexte. Aber ich empfehle immer, für
Ausschreibungen einen Profi ins Boot zu holen. Eine gute Ausschreibung mit
einem anständigen Leistungsverzeichnis ist der erste Schritt zu einem
gelungenen Projekt. Sozusagen der Grundstein für erfolgreiches Bauen.

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de


Thomas Völpel

unread,
May 1, 2002, 4:50:52 AM5/1/02
to
"Matthias Koehler" <ne...@koehler-film.de> schrieb im Newsbeitrag
news:B8F4DDBA.28431%ne...@koehler-film.de...

> [Martin fragt:]
>
> > wie werden eigentlich bei der Berechnung von Mauerwerk nach VOB
> > Aussparungen (Fenster, Türen ...) gehandhabt? Bis zu welcher Fläche
> > werden sie übermessen, ab welcher Fläche werden sie abgezogen?

Bei Abrechnung nach Raummass werden Öffnungen >0,5 m3 abgezogen, bei
Abrechnung nach Flächenmaß Öffnungen >2,50 m2.

> > Gibt es dabei einen Unterschied zwischen Außenmauerwerk und
> > Innenmauerwerk? Ich bin nähmlich etwas verwundert, daß Außenmauerwerk
> > nach Qubikmeter abgerechnet wird, Innenmauerwerk dagegen nach
> > Quadratmeter.

Das ist so nicht ganz richtig. Grundsätzlich kann MW jedweder Stärke nach m2
abgerechnet werden. MW mit einer Dicke über 24 cm kann (mit Angabe der
Dicke) jedoch auch nach m3 abgerechnet werden. Ansonsten gibt es
abrechnungsmäßig keine Unterschiede zwischen Innen- und Außenmauerwerk.

> > Wie sieht die Sache bei Außenputz, Innenputz und WDVS aus?

Die Abrechnung erfolgt nach m2, wobei Öffnungen/Aussparungen/Nischen >2,5 m2
abgezogen werden (in Böden >0,5 m2). Leibungen werden dann gesondert
gerechnet. Zu beachten ist noch, daß bei Außenputz und WDVS immer _die Maße
der Bekleidung_ berechnet werden, während innen die zu bekleidenden Flächen
ausschlaggebend sind.
Das hättest Du aber auch alles in der VOB nachlesen können ...

Gruß Thomas


--
Bauabrechnung Thomas Völpel
http://www.bauabrechnung.voelpel.de


Markus John

unread,
May 1, 2002, 8:02:00 AM5/1/02
to
> > > wie werden eigentlich bei der Berechnung von Mauerwerk nach VOB
> > > Aussparungen (Fenster, Türen ...) gehandhabt? Bis zu welcher Fläche
> > > werden sie übermessen, ab welcher Fläche werden sie abgezogen?
>
> Bei Abrechnung nach Raummass werden Öffnungen >0,5 m3 abgezogen, bei
> Abrechnung nach Flächenmaß Öffnungen >2,50 m2.
>
So, hier möchte ich (nochmal) einhaken. Ich habe eine ähnlich gelagerte
Frage bereits vor einigen Tagen gestellt, bis dato aber leider noch keine
befriedigende Antwort erhalten.
Vorausschicken muss ich, dass ich aus der Lüftungsbranche bin, nicht aus dem
Hochbau.
In einem Bauvorhaben gehört zu unserem Leistungsumfang das Verpressen von
Durchbrüchen, d.h. wir bauen in einen, vom Rohbau vorgegebenen,
Wanddurchbruch eine Brandschutzklappe ein und schliessen den verbleibenden
Luftraum mit Brandschutzmörtel (bis ca. 150 mm Fugenbreite) bzw. mauern
Steine an, wenn die Fugenbreite grösser ist.
Nun ist die Frage, was wir abrechnen dürfen? Gilt auch hier der Grundsatz,
dass wir, da wir nach Kubatur abrechnen, Brandschutzklappen, deren Volumen
_unter_ 0,5 m3 beträgt, übermessen dürfen ?
Was gilt, wenn ich in einem Durchbruch mehrere Klappen eingebaut habe,
Gesamtvolumen oder jedes Einzelvolumen für sich ?

_____1500mm_____________
| | 5
| ____1164mm________ 3 | 0
| | | 0 | 0
| |__________________| 0 | m
|________________________| m

Wanddicke: 25 cm

Rechnung 1: (1,5m x 0,5m x 0,25m) - (1,164m x 0,3m x 0,25m) = 0,1377 m3
Rechnung 2: V Klappe = 0,0873 m3 => Abzurechnen: 1,5m x 0,5m x 0,25m =
0,1875 m3

Welche Rechnung stimmt ? (evtl. Rechenfehler mal aussen vor gelassen)
Danke
Markus


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