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Zulassung für Well-Lichtplatten

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Axel Conrads

unread,
Oct 20, 2009, 1:45:33 PM10/20/09
to
Hallo NG,
folgendes Problem: In eine landwirtschaftliche Halle mit einem Dach aus
Wellfaserzementplatten wurden zur Belichtung Lichtplatten aus PVC eingebaut.
Der Pr�fingenieur verlangt eine Zulassung f�r die Lichtplatten, da die
Platten nicht in der Bauregelliste zu finden seien. Der Lieferant hat keine.
Angeblich bezieht er die Platten aus Italien. Diese werden auch durchaus
�blich verwendet.
Wei� jemand Rat?

Mit freundlichem Gru� aus Stolberg
Axel Conrads


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Hubert Bigerl

unread,
Oct 21, 2009, 11:22:37 AM10/21/09
to

"Axel Conrads" <axel.c...@conrads.ac> schrieb im Newsbeitrag
news:7k6ba5F...@mid.individual.net...

> Hallo NG,
> folgendes Problem: In eine landwirtschaftliche Halle mit einem Dach aus
> Wellfaserzementplatten wurden zur Belichtung Lichtplatten aus PVC
> eingebaut.
> Der Pr�fingenieur verlangt eine Zulassung f�r die Lichtplatten, da die
> Platten nicht in der Bauregelliste zu finden seien. Der Lieferant hat
> keine.
> Angeblich bezieht er die Platten aus Italien. Diese werden auch durchaus
> �blich verwendet.
> Wei� jemand Rat?

Ja, entweder es gibt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt
(guckst du www.dibt.de) oder du verbaust die Dinger auf eigenes Risiko (d.h.
besser nicht).

Zitat Website DibT:

Was ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?

Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist der Nachweis der
Verwendbarkeit eines nicht geregelten Bauproduktes oder einer nicht
geregelten Bauart nach den Landesbauordnungen (�� 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1
Musterbauordnung [MBO]).

Bauprodukte und Bauarten sind verwendbar, wenn bei ihrer Verwendung die
baulichen Anlagen

* bei ordnungsgem��er Instandhaltung
* w�hrend einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer
die Anforderungen der Landesbauordnungen oder aufgrund der
Landesbauordnungen erf�llen und gebrauchstauglich sind (� 3 Abs. 2 MBO).

Zu diesen Anforderungen geh�ren vor allem

* Standsicherheit
* Schutz gegen sch�dliche Einfl�sse
* Gesundheitsschutz und Schutz der nat�rlichen Lebensgrundlage
* Brandschutz
* W�rme-, Schall- und Ersch�tterungsschutz
* Verkehrssicherheit.

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu �ndern und instand zu
halten, dass die �ffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben,
Gesundheit und die nat�rlichen Lebensgrundlagen nicht gef�hrdet werden (� 3
Abs. 1 MBO).


Nicht geregelt bedeutet, dass

es f�r ein Bauprodukt allgemein anerkannte Regeln der Technik oder
Technische Baubestimmungen (technische Regeln f�r die Planung, Bemessung und
Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile) nicht gibt (� 17 Abs. 3 MBO)
oder es f�r ein Bauprodukt in der Bauregelliste A zwar bekannt gemachte
technische Regeln gibt, das Bauprodukt aber von diesen technischen Regeln in
der Bauregelliste A wesentlich abweicht (� 17 Abs. 3 MBO) oder es f�r eine
Bauart allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht f�r alle
Anforderungen gibt (� 21 Abs. 1 MBO) oder es f�r eine Bauart von den
obersten Bauaufsichtsbeh�rden eingef�hrte Technische Baubestimmungen zwar
gibt, die Bauart aber wesentlich von den Technischen Baubestimmungen
abweicht (� 21 Abs. 1 MBO).

HTH
Hubert

Uwe Hercksen

unread,
Oct 22, 2009, 10:01:32 AM10/22/09
to

Walter Sch. schrieb:

> Und somit steht z.B. die Schneelastzone, in der die Platten verbaut
> werden d�rfen nicht fest. Solange das so ist gibts keine Abnahme,
> Diskussion sinnlos. Ich kenne das von Import-Fotovoltaikmodulen, die
> gingen schon LKW-weise zur�ck. Bei uns in der Gegend geht die Grenze
> zwischen Schnellastzone 2 und 3 im Zickzack durchs Oberland. Das ist
> bzgl. Bauabnahme und Statik absolut t�dlich, da musst du vor jedem
> Kauf genau gucken.

Hallo,

die Meterologie wird sich mit der Schneelast vermutlich nicht an sch�n
einfache gerade Grenzen zwischen den beiden Lastzonen halten wollen.

Bye

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Rolf Sonofthies

unread,
Oct 22, 2009, 4:51:33 PM10/22/09
to
Hubert Bigerl schrieb:

> Ja, entweder es gibt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt
> (guckst du www.dibt.de) oder du verbaust die Dinger auf eigenes Risiko
> (d.h. besser nicht).

Der Bestellservice mit Datenbank ist neu:
<http://www.dibt.de/de/service_bestellservice_zulassungen.html>

Vor einiger Zeit bei meiner letzten Recherche stand da noch: "... geben
grunds�tzlich keine Ausk�nfte an andere Anfrager als Beh�rden und
Antragsteller ..." Sollte da eine Beh�rde b�rgerfreundlicher geworden sein?


--
Rolf Sonofthies

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Rolf Sonofthies

unread,
Oct 25, 2009, 6:43:40 AM10/25/09
to
Maria Bin schrieb:

>> Der Bestellservice mit Datenbank ist neu:
>> <http://www.dibt.de/de/service_bestellservice_zulassungen.html>
>

> Hoffentlich wird man dann dort nach einer Bestellung nicht auch so mit
> Werbung �berh�uft wie beim BKI..

Bei einer Beh�rde w�rde ich das nicht erwarten, aber vielleicht f�llt
das dann auch unter "B�rgerfreundlichkeit! ;-)


--
Rolf Sonofthies

Axel Conrads

unread,
Oct 26, 2009, 5:59:00 AM10/26/09
to

"Axel Conrads" schrieb
...

> folgendes Problem: In eine landwirtschaftliche Halle mit einem Dach aus
> Wellfaserzementplatten wurden zur Belichtung Lichtplatten aus PVC
eingebaut.
> Der Pr�fingenieur verlangt eine Zulassung f�r die Lichtplatten, da die
> Platten nicht in der Bauregelliste zu finden seien. Der Lieferant hat
keine.
> Angeblich bezieht er die Platten aus Italien.

Zwischenbericht:
Es gibt eine DIN EN 1013-.. zur Herstellung, Pr�fung usw. von
lichtdurchl�ssigen Platten. Der italienischen Hersteller schickt eine
Konformit�tserkl�rung.
Damit d�rfte das Problem eigentlich gel�st sein...

Beste Gr��e aus Stolberg
Axel Conrads


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