laut HOAI richtet sich das Architektenhonorar nach den anrechenbaren Kosten
des Objektes, die gemäß DIN 276 ermittelt werden sollen.
Laut DIN 276 ist es aber meines Wissens nach Vereinbarungssache, ob diese
als Netto- oder Bruttokosten ermittelt und angegeben werden.
Auf welcher Grundlage soll ich also die anrechenbaren Kosten zur Ermittlung
des Honorars ermitteln?
Vielen Dank für Eure Hinweise.
Martin
>Laut DIN 276 ist es aber meines Wissens nach Vereinbarungssache, ob diese
>als Netto- oder Bruttokosten ermittelt und angegeben werden.
Alle vorsteuerabzugsberechtigten interessieren sich natürlich für die
Nettokosten, Privatleute für die Brutto (=inkl.Mwst.)
>Auf welcher Grundlage soll ich also die anrechenbaren Kosten zur Ermittlung
>des Honorars ermitteln?
Du darfst nur die Nettobeträge ansetzen, ansonsten rechnest Du doch
auf den Mwst.Anteil nochmal die Mwst. drauf ......
Denk mal nach.
Grüße
Willi Cantzler
>Auf welcher Grundlage soll ich also die anrechenbaren Kosten zur Ermittlung
>des Honorars ermitteln?
Auf der Grundlage der Netto-Kosten.
Gruß Peter Gautschi / www.oberbauleitung.de
--
"Ein Kollege von mir berichtete mir von einem Fernsehstar, dessen
Eitelkeit so weit gediehen war, daß er sich sogar zu verbeugen
pflegte, wenn der Regen an die Fenster klatschte."
(Hans Joachim Kulenkampff)
Das stimmt so nicht. Wären die Werte für die anrechenbaren Kosten in den
Honorartafeln um den Umsatzsteuersatz erhöht, ergäben sich mit
Mwst.-Anteil keine Änderungen.
Peter Gautschi schrieb:
>
> On Sat, 8 Jul 2000 17:50:17 +0200, "Lütke-Enking" <mar...@cityweb.de>
> wrote:
>
> >Auf welcher Grundlage soll ich also die anrechenbaren Kosten zur Ermittlung
> >des Honorars ermitteln?
>
> Auf der Grundlage der Netto-Kosten.
>
Die HOAI selbst, nicht die DIN 276, gibt Auskunft:
§ 9 (2) lautet hier:
Die auf die Kosten von Objekten entfallende Umsatzsteuer ist nicht
Bestandteil der anrechenbaren Kosten.
s.a.:
http://www.BauNetz.de/arch/hoai/index.htm
Grüße
Werner Lonsing