1. Der Ansprüche der Handwerker, die in diesem Fall nun nicht weiterarbeiten
können.
2. Der rechtlichen Handhabe dem miesepeterigen Nachbarn gegenüber.
3. Ansprüche dem Bauleiter gegenüber (mal vorausgesetzt, die
Baugenehmigung und die Ausführungsplanung stimmt.
4. Wie verhält es sich mit der gemeinsam genutzten Trennwand bei geplanter
Aufstockung? Ist diese Wand voll nutzbar, oder nur bis zur Hälfte?
5. Wie verhälte es sich mit Überkragender Wärmedämmung über die
gemeinsame Grenze zur Nachbarseite hin? - (Privatrechtliche Einigung ist
hier schon lange gescheitert).
Ist der Bauherr verpflichtet, nach der Wärmeschutzverordnung zu bauen,
dann muß er auf die Nachbarseite. Oder er Gründet seine Wand aus der 4.
Etage völlig neu und zieht die Wand nach Oben nur auf seiner Seite, incl.
Wärmedämmung?
Also Kollegen, wer hier weiterhelfen kann der maile mich an.
1000 Dank für die vielen zuschriften im Voraus
Keine. Es ist sein Recht, alle (un-)möglichen Rechsmittel auszuschöpfen. Daraus
darf ihm kein Nachteil erwachsen. Die Verfahrensdauer ist Dein Pech.
>5. Wie verhälte es sich mit Überkragender Wärmedämmung über
>die
>gemeinsame Grenze zur Nachbarseite hin? - ...
>dann muß er auf die Nachbarseite. Oder er Gründet seine Wand
>aus der 4.
>Etage völlig neu und zieht die Wand nach Oben nur auf seiner
>Seite, incl. Wärmedämmung?
>
Ist die Wand tragend ? Ich vermute mal, nicht unbedingt. Dann würde ich statt
einer Mauer eine Holzständerkonstruktion verwenden. F 90 AB ist kein Problem. Die
Dämmung wäre damit auch erreicht.Diese Wand ist leicht genug, um auch etwas neben
deraufgehenden Mauer zu stehen. Zur Not kann man einen Überzug in ihr
verschwinden lassen.
Probleme kann es mit dem "B" geben. Bei einer Beplankung mit unbrennbaren
Stoffen, schlimmstenfalls mit speziellen Feuerschutzplatten, kann das Bauamt
mitspielen. Es muß aber nicht. Also frag lieber früh genug :-)
Stand der Technik ist, daß Holzrahmenbauweise bis 4 Stockwerke genehmigt wird,
wenn sie unbrennbar beplankt sind.
>
> Also Kollegen, wer hier weiterhelfen kann der maile mich
> an.
Erzieherischer Hinweis: wer hier fragt, muß auch hier lesen - oder die Auskunft
wird nach HOAI abgerechnet :-)
Viele Grüße
Werner
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