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Maßtoleranzen bei Aufmaß

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Dipl.-Ing. Michael Koch-Kohlstadt

unread,
Jun 30, 2000, 3:00:00 AM6/30/00
to
Hallo,

es ist doch zum verrückt werden. Man (ich) kann noch so akribisch aufmessen
spätestens, beim übertragen in die Zeichnung merkt man (ich), daß die Maße
doch nicht so exakt zusammenpassen. Gibt es eigentlich eine zulässige
Maßtoleranz für ein Aufmaß? Wenn ja, wo kann ich daß Regelwerk finden.

Gruß
Michael Koch-Kohlstadt

Peter Gautschi

unread,
Jul 1, 2000, 3:00:00 AM7/1/00
to
On Fri, 30 Jun 2000 22:44:45 +0200, "Dipl.-Ing. Michael
Koch-Kohlstadt" <kochko...@wtal.de> wrote:

>es ist doch zum verrückt werden.

Keep cool, Junge :-)

>Man (ich) kann noch so akribisch aufmessen
>spätestens, beim übertragen in die Zeichnung merkt man (ich), daß die Maße
>doch nicht so exakt zusammenpassen.

Na und ?

>Gibt es eigentlich eine zulässige
>Maßtoleranz für ein Aufmaß?

No, Sir :-)

>Wenn ja, wo kann ich daß Regelwerk finden.

Nirgends :-)

Einfach nur cool bleiben, und überlegen:

- Welche Maße sind mir absolut wichtig?
- Welche Maße sind variabel?

Du musst ein System schaffen, in welchem es _zwingende_ Maße und in
welchem es Raum für _Restmaße_ gibt.

Sämtliche Maße beim Bauen im Bestand in völlige Übereinstimmung
bringen zu wollen ist Illusion :-)

Gruß Peter Gautschi / www.oberbauleitung.de

--
Essen ist fertig

Thomas Berger

unread,
Jul 2, 2000, 3:00:00 AM7/2/00
to
"Dipl.-Ing. Michael Koch-Kohlstadt" wrote:
>
> Hallo,
>
> es ist doch zum verrückt werden. Man (ich) kann noch so akribisch aufmessen

> spätestens, beim übertragen in die Zeichnung merkt man (ich), daß die Maße
> doch nicht so exakt zusammenpassen. Gibt es eigentlich eine zulässige
> Maßtoleranz für ein Aufmaß? Wenn ja, wo kann ich daß Regelwerk finden.
>
> Gruß
> Michael Koch-Kohlstadt

Ich hatte mal einen Fall, bei dem irgendwas mit den Aufmaßgeräten bzw.
der Software nicht stimmte - das 1/10mm-"genaue" Aufmaß hatte nur die
Ziffern 5 bis 9 als Endziffern. Der Architekt, der natürlich nur die
Millimeter bemaßt hat, stellte dann fest, daß die Summe der Einzelmaße
bei dem ca 120 Meter langen Bau um fast einen Meter vom Hauptmaß abwich
(da wurde wirklich jeder Sims aufgemessen)!

Übrigens war ein Auftrag des Architekten, die Abweichungen zwischen
Maßen mit Hilfe von Software ausgleichen zu können, der Ausgangspunkt
für mein Programm ArchDIM (integriert in ArchTools
(http://www.archtools.de). Der Programmteil zum Austarieren von
Bemaßungen ist heute noch enthalten (obwohl ich ihn selber schon ewig
lange nicht mehr kontrolliert habe), und heißt sinnigerweise "Trickser".

Aber selbst dann, wenn Hard- und Software korrekt funktionieren, wirst
Du zwangsläufig Rundungsfehler hinnehmen müssen.

Es gibt keine Regeln außer denen der Mathematik, wie mit Rundungsfehlern
umgegangen werden muß. Es gibt leider auch keine Regeln für den
Ausgleich unstimmiger Aufmaße (kanns ja auch gar nicht geben).

Tom Berger

wern...@my-deja.com

unread,
Jul 4, 2000, 3:00:00 AM7/4/00
to

> Ich hatte mal einen Fall, bei dem irgendwas mit den Aufmaßgeräten bzw.
> der Software nicht stimmte - das 1/10mm-"genaue" Aufmaß hatte nur die
> Ziffern 5 bis 9 als Endziffern. Der Architekt, der natürlich nur die
> Millimeter bemaßt hat, stellte dann fest, daß die Summe der Einzelmaße
> bei dem ca 120 Meter langen Bau um fast einen Meter vom Hauptmaß
abwich
> (da wurde wirklich jeder Sims aufgemessen)!

(Grins)
Deswegen ist mindestens für die Metaller vorgeschrieben, daß die
Zeichnungen keine Kettenmaße enthalten dürfen.
>
Viele Grüße
Werner Reimann


Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.

Bernd Postaremczak

unread,
Jul 9, 2000, 3:00:00 AM7/9/00
to
Thomas Berger schrieb:

> "Dipl.-Ing. Michael Koch-Kohlstadt" wrote:
>>
>> Hallo,
>>
>> es ist doch zum verrückt werden. Man (ich) kann noch so
>> akribisch aufmessen spätestens, beim übertragen in die Zeichnung
>> merkt man (ich), daß die Maße doch nicht so exakt
>> zusammenpassen. Gibt es eigentlich eine zulässige Maßtoleranz
>> für ein Aufmaß? Wenn ja, wo kann ich daß Regelwerk finden.

Für das Aufmaß an sich nicht, allerdings für das verwendete
Meßwerkzeug. Wenn es ein Metallmaßband ist, gibt es in den
einschlägigen Vermessungsvorschriften (bei Bedarf schlage ich gerne
nach) der Vermessungsingenieure entsprechende Toleranzangaben. Man
sollte übrigens nie nie nie mit Textilbändern messen (einmal zu fest
gezogen und du hast 5-10 cm drin). Bei anderen Meßmethoden
(Elektronische Distanzmessung) stehts in den Herstellerangaben
(sollte zumindest).

[Schnipp]

> Aber selbst dann, wenn Hard- und Software korrekt funktionieren,
> wirst Du zwangsläufig Rundungsfehler hinnehmen müssen.

Richtig.

> Es gibt keine Regeln außer denen der Mathematik, wie mit
> Rundungsfehlern umgegangen werden muß. Es gibt leider auch keine
> Regeln für den Ausgleich unstimmiger Aufmaße (kanns ja auch gar
> nicht geben).

Kommt drauf an, was du mit "unstimmigen Aufmaßen" meinst. Die in der
Messung zwangsläufig enthaltenen Meßfehler (nicht grobe Ablesefehler
und andere) sind statistisch gestreut (Gauß'sche Glockenkurve) und
können mit diversen Ausgleichungsmethoden stimmig gemacht werden
(Methode der kleinsten Quadrate ist hier die bekannteste). Damit
bekommst du dann auch in der CAD-Zeichnung stimmige Maße hin.


HTH

Bernd
--
"Microsoft setzt alles daran, das Betriebssystem Microsoft Windows
zu der am besten verwalteten und für die Ausführung von
Unternehmenslösungen
am besten geeigneten Umgebung zu machen."
Beschreibung zum Microsoft System
Management Server 2.0

Ulrich Gunkel

unread,
Jul 11, 2000, 3:00:00 AM7/11/00
to
Am Fri, 30 Jun 2000 22:44:45 +0200, gab "Dipl.-Ing. Michael
Koch-Kohlstadt" <kochko...@wtal.de> zum Besten:

>Gibt es eigentlich eine zulässige
>Maßtoleranz für ein Aufmaß? Wenn ja, wo kann ich daß Regelwerk finden.

AFAIK gibt es nur Empfehlungen, also ohne rechtliche Gültigkeit.
Sehr gut ist da "Empfehlungen für Bauaufnahmen" vom Landesdenkmalamt
Baden-Württemberg. Vielleicht rücken die auf Nachfragen noch ein
Exemplar heraus.
Ansonsten hat z.B. Gerda Wangerin (Dozentin an der Uni Hannover) in
ihrem Buch "Bauaufnahme" (erschienen bei Vieweg) dem Thema
"Meßgenauigkeit und Maßstab" eine Seite gewidmet. Die Meßgenauigkeit
liegt demnach salopp gesprochen bei 1% des Maßstabs, also z.B. 1 cm
bei 1:100.

Rechtlich verbindlich ist das alles natürlich nicht, also
Verhandlungssache beim Vertrag.
Lass Dir also nicht ein millimetergenaues Aufmaß bei 1:100
aufschwatzen.

Gruß

Ulrich
--
"Wenn Raucher viel über die Gefahren des Rauchens lesen, dann hören
Sie in der Regel auf......
...zu lesen."
Sir Winston Churchill

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