Als selbständiger Steinmetz betreibe ich eine kleine Bildhauerei:
Mischgebiet I, gemütliche Hinterhofsituation. Auf einem parzellierten Teil
meines Grundstückes, den ich als Ausstellungsfläche nutze, steht eine
Umspannstation des örtlichen Energieversorgers. Sollte diese Station
irgendwann einmal technisch überflüssig und entfernt werden, kann ich mir
den Bau einer zusätzlichen Halle/Ausstellung/Galerie vorstellen.
Mein direkter Nachbar plant nun den Neubau seiner Gewerbehalle an gleicher
Stelle und benötigt von mir die Einwilligung zu einer Baulast, in der die
benötigten Abstände (4,80m) auf mein Grundstück verlagert werden (war damals
wohl nicht nötig).Grundsätzlich bin ich dazu bereit, zumal ich heute vom
Bauamt erfuhr, daß ich später trotzdem einen direkten Anbau vornehmen könne,
dazu müsse dann die Baulast wieder gelöscht werden, dies sei jedoch kein
Problem.
Meine Frage ist nun, wie eine praktikable, übliche Lösung einer Absicherung
für mich aussehen könnte. Kann der Nachbar (oder Erbe) mir später einen
Anbau verbieten? Kann eine Löschung der Baulast aufgrund von
Gesetzesänderungen unmöglich werden?
Wie gesagt, eigentlich bin ich ganz froh, wenn sich noch ein weiterer
Gewerbebetrieb im Viertel hält (innenstadtnah), ich möchte später aber auch
nicht der Dumme sein.
Vielen Dank im Voraus, Michael Diwo
"Michael Diwo" <Michae...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:afuu5m$g3d$00$1...@news.t-online.com...
Baulasten sind freiwillig zu geben. Gestalte mit Deinem Nachbarn eine
gegenseitige Baulast und laßt die gemeinsam beim zuständigen Amtsgericht
oder Baulastenverzeichnis der Gemeinde eintragen.
Gruß
Thomas (Handwerker mit ähnlicher Situation)
Hi Michael,
die einfachste Möglichkeit wäre, Du machst eine Bauvoranfrage.
Dazu reicht ein Lageplan und ein paar Skizzen - und Du darfst den
selber verfassen, also brauchst keinen Fachmann.
Wird dieser Bauvorbescheid dann positiv beschieden, gilt er drei
Jahre, aber kann dann jeweils wieder verlängert werden bis auf
12 Jahre.
Dadurch hast Du preisgünstig Planungssicherheit - und vielleicht kann
dadurch auch die Baulast entfallen, deren Eintragung und Löschung auch
nur Geld kostet ...
Kurz vor dem Abflug
( wenn noch Fragen, schnelle, das Auto ist schon gepackt - und der
Plotter hat nur noch zwei Pläne vor sich :-)) )
Tobias
Moin,
was soll´s den werden, ´ne Flucht oder´n Urlaub?! :o)
Na ja, was auch immer, viel Vergnügen!
mfg harms
On 3 Jul 2002 08:41:18 -0500, ni...@cotse.net (nino) wrote:
>Kurz vor dem Abflug
>( wenn noch Fragen, schnelle, das Auto ist schon gepackt - und der
>Plotter hat nur noch zwei Pläne vor sich :-)) )
>
Bleib ruhig, entspann' dich - mein pfälzer Namensvetter und ich, wir
sind noch nicht unterwegs ;-)
Gruß aus Hamburg
Klaus
Hi Hans,
>Moin,
>was soll´s den werden, ´ne Flucht oder´n Urlaub?! :o)
>Na ja, was auch immer, viel Vergnügen!
Ich arbeite doch nur noch dreitags, also Montag- Mittwoch,
da ich renovieren muss :-)
Die meisten Kunden wissen es inzwischen - und haben sich
damit abgefunden :-)
Es geht also doch :-) Frägt sich nur wie lange das Konto
mitmacht :-(
Aber der Bundeskanzler persönlich setzt sich ja für Halbtagsstellen
ein - und ich als braver Bundesbürger füge mich - die anderen
wollen ja auch noch was zu tun haben ... :-)
Gruß
Tobias
Hi Klaus,
wenn ich fertig bin mit der Renovation, dann lade ich euch mal ein,
allerdings ist jegliche Kritik an den Renovierungskünsten untersagt,
sonst hole ich die große Rolle Klebeband aus dem Schrank,
was den Genuss des Weines enorm behindern wird ... :-)
Gruß
Tobias
Ich - Kritik?? Ich doch nicht, ich bin doch blind wie ein Fisch - äääh
- wollte sagen: Stumm wie ein Maulwurf, oder so ;-)
Gruß aus HH
Klaus
> Bleib ruhig, entspann' dich - mein pfälzer Namensvetter und ich, wir
> sind noch nicht unterwegs ;-)
>
> Gruß aus Hamburg
> Klaus
Nein wirklich, wir beide halten schließlich hier die Stellung.
PS. Nur 'mal so nebenbei: Wie viele kennst Du da eigentlich?
--
Viele Grüße aus der Pfalz
Klaus Klabisch
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Ron Sommer abgelöst werden
sollte.
Nennt sich etwa Deine exakte Berufsbezeichnung etwa jetzt
MoDiMi-Architekt?
> da ich renovieren muss :-)
>
> Gruß
>
> Tobias
Na gut, wenn Du halt auf Abbruch-Unternehmer umschulen musst:
Na denn mal tau - wie mein nordischer Namensvetter wohl unter
solchen Umständen sagen würde.
> Meine Frage ist nun, wie eine praktikable, übliche Lösung einer
Absicherung
> für mich aussehen könnte. Kann der Nachbar (oder Erbe) mir später einen
> Anbau verbieten? Kann eine Löschung der Baulast aufgrund von
> Gesetzesänderungen unmöglich werden?
>
> Wie gesagt, eigentlich bin ich ganz froh, wenn sich noch ein weiterer
> Gewerbebetrieb im Viertel hält (innenstadtnah), ich möchte später aber
auch
> nicht der Dumme sein.
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das Tempo hat mich echt überrascht
( und auch das Thema der meisten ...;-))
Der Tip der gegenseitigen Baulast gefällt mir. Doch wie kann die fehlende
Abstandsfläche gegenseitig verteilt werden.
Einer baut an die Grenze, der andere übernimmt die Abstände auf sein
Grundstück, basta - nix gegenseitig. Oder übersehe ich hier etwas?
Michael
> "Michael Diwo" <Michae...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:afuu5m$g3d$00$1...@news.t-online.com...
>
> Der Tip der gegenseitigen Baulast gefällt mir. Doch wie kann die
fehlende
> Abstandsfläche gegenseitig verteilt werden.
> Einer baut an die Grenze, der andere übernimmt die Abstände auf sein
> Grundstück, basta - nix gegenseitig. Oder übersehe ich hier etwas?
Such Dir einen Architekten oder sprich mit dem des Nachbarn, vereinbart
einen Termin auf dem Amt und laßt Euch schriftlich geben, was Ihr für
eine Baulast auf Gegenseitigkeit braucht und laßt die dann gemeinsam
eintragen :-). Der Tip von Nino (Tobias) ist auf diesem Wege vielleicht
eine zusätzliche Möglichkeit, falls Du die Demontage der Umspannstation
in Bälde erwartest.
Gruß
Thomas
Wichtig wäre villeicht mal zu Wissen, was ist eine Abstandsfläche.
Diese sind nämlich immer da und fallen gelegentlich auf ein fremdes
Grundtück, bei einer Grenzbebauung eben ganz auf des Nachbarsgrundstück.
> Einer baut an die Grenze, der andere übernimmt die Abstände auf sein
> Grundstück, basta - nix gegenseitig. Oder übersehe ich hier etwas?
Was heißt übernehmen, es wird Ihm gestattet, wohl eher...
Das gleiche kann er Dir gestatten, wobei man evtl. die Größe, also
Fläche vergleichen kann.
Wir hatten so einen Fall (Autohaus), bei dem der Bauherr eigentlich
beide Grundstücke besaß, was aber auch als "Freistellung" schriftlich
geregelt sein mußte/sollte.
--
Ciao, SVEN
mir scheint, Aufklärung tut not:
Als in NRW tätiger Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur haben meine
Mitarbieter und ich mit Baulasten und durch Abstandsflächenbaulasten zu tun.
Die allgemeine Funktion der Abstandsflächen liegt darin, dafür zu sorgen,
daß sich Gebäude nicht zu nah auf die Pelle rücken, damit sie sich und ihren
Bewohnern / Benutzern gegenseitig nicht zuviel Himmelslicht wegnehmen.
Krasser Fall: die Wohnbebauung im Berlin der Gründerzeit: Wer da im
Hinterhof im EG wohnt, muß - wenn er nicht gerade schläft - permenent das
elektrische Licht einschalten.
Daher der Grundsatz in den Abstandflächen: Je höher das Haus, desto tiefer
die Abstandsfläche. Der Mindestabstand von 3,00m bzw. 2,50 m ist darin
begründet, daß bei einem Brand im Innern des Gebäudes - und das ist die
häufigste Brandsituation - als erstes die Fenster den
Temperaturunterschieden zwischen heißem Innenraum und normalen
Außentemperaturen nicht mehr standhalten und dann bersten. Bei diesem
Vorgang strömt dann von außen viel frischer Sauerstoff hinzu, sodaß sich daß
Feuer dieser Sauerstoffquelle unmittelbar zuwendet und so das Feuer in einer
Art Walze aus dem Fenster lodert. Bei diesem Vorgang entsteht auch eine
enorme Hitze, die über dem sog. Flammpunkt, also der Temperatur, an dem sich
dann bei umgebendem Sauerstoff dieses Material entzündet.
Damit diese Hitzeeinwirkung nicht andere Gebäude - besonders Gebäude auf
fremden Grundstücken - nicht entzündet - müssen diese Gebäude o.g.
Mindestabstände einhalten.
Dies zum grundsätzlichen von Abstandsflächen. Details sind in den
Bauordnungen der Länder geregelt und dies ist aus historischen Gründen
unterschiedlich geregelt.
Damit das mit den Abstandsflächen auch funktioniert, haben die
Landesgesetzgeber logischerweise auch festgelegt, daß sich Abstandsflächen
von Gebäuden, die auf unterschiedlichen Grundstücken stehen, nicht
überlappen dürfen.
Baut nun Eigentümer A sein Gebäude so, daß ein Teil des von seinem Gebäude
ausgelösten Abstandfläche über die Grundstücksgrenze auf das bis dahin
unbebaute Grundstück des B fällt, so kann dieser hiervon betroffene Nachbar
B später sein Gebäude nicht mehr so bauen, daß die Abstandsfläche seines
Gebäudes bis zur Grenze fällt, weil die bereits vorhandene Abstandsfläche
des A schon eine Teil des Grundstücks von B unter Beschlag genommen hat.
Damit solch eine Situation nicht auf kaltem Wege passiert - so nach dem
Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zu erst", hat der Gesetzgeber hier die
Anwendung einer Baulast eingeführt. D.h. der von einer noch entstehenden
Abstandsfläche belastete Grundeigentümer - im o.g. Beispiel der B - muß sich
vorher mit der ihn benachteiligenden Situation einverstanden erklären. Wenn
er sich nicht damit einverstanden erklärt, fällt auch keine fremde
Absatndsflächenbaulast auf sein Grundstück.
In einem der Newsbeiträge wurde von einer gegenseitigen Baulast gesprochen.
Dies macht nur dann Sinn wenn Du ganz konkrete Planungsabsichten hast.
Wenn Dein Grundstück Dir nicht gerade besonders viel
Entwicklungsmöglichkeiten bietet - weil es eben nicht überdimensioniert
ist - würde ich Dir raten, dem Nachbarn die Abstandsflächenbaulast nicht
einzuräumen. Wenn Du später nämlich in diesem Bereich mal selber Dich
baulich erweitern willst, kann die Abstandsfläche Deiner Erweiterung nicht
mehr bis zu Deiner Grundstücksgrenze gehen sondern muß schon vorher -
nämlich an der Baulastfläche aufhören (Überlappungsverbot). Dessen muß Du
Dir klar sein.
Dies können natürlich nur allgemeine Gedanken sein, konkrete Lösungen kann
der Fachmann nur bei Vorliegen der Bauzeichnungen, der Gelände- und
Gebäudehöhen, dem Wissen um das Bundesland erarbeiten.
Ich würde mich in dieser Frage an einen Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieur (ÖbVI) wenden, weil die i.d.R. auf diesem Thema viel
Erfahrung haben und zur Neutralität verpflichtet sind.
Im Bundesland NRW muß vor Eintragung der Baulast immer ein Lageplan
gefertigt werden und dieser Lageplan zum Baulasteintrag muß laut BauPfrüfVO
NRW von einem ÖbVI gefertigt werden. Sollte also Deine Sache in NRW sein,
frage Deinen Nachbarn, bei welchem ÖbVI er den Lageplan zum Baulasteintrag
anfertigen läßt und laß Dich von diesem dann beraten. Weise den ÖbVI ggf.
auf seine Neutralität hin.
Natürlich wäre Deine ablehnende Haltung zuerst eine Belastung der
Nachbarschaft. Wenn es aber eine gute Nachbarschaft ist, wird der Nachbar
bestimmt für Deine Argumente, daß Du Dir die Zukunft im wahrsten Sinne des
Wortes nicht "verbauen" möchtest Verständnis haben.
Hierbei noch folgender Tip: Wenn man einen Interessenskonflikt hat, muß
man - wenn man erfolgreich ohne Nachwehen zum Ziel kommen will - die
Emotionen raus halten. D.h. sind dann schon Emotionen entstanden, sollte man
für die Gefühle des anderen Verständnis entwickeln und diese so abbauen.
Sind die Emotionen abgebaut, kann man dann relativ einfach den sachlichen
Interessenskonflikt lösen.
So wünsche ich Dir alles Gute
H. Skutta
"Michael Diwo" <Michae...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:afuu5m$g3d$00$1...@news.t-online.com...
Da gab es doch sowas wie eine "Anbaubaulast"? oder bin ich falsch
informiert? Damit könnte man gegenseitige Grenzbebauung ermöglichen
oder nicht? Wie auch immer, der konkrete Fall müßte geprüft werden.
Bis denne
Frank
genau das ist doch die Frage. Was soll denn hier durch Baulast
gesichert werden?
Eine Abstandfläche?
Wenn eine Abstandfläche durch Baulast gesichert wird heißt das, die
mit Baulast belegte Fläche darf weder bebaut noch mit der
Abstandfläche des Nachbargebäudes belegt werden. Diese Baulast kann
nur dann gelöscht werden, wenn das Gebäude, das die AF auslöst, nicht
mehr da ist.
Oder soll ein gegenseitiger Grenzanbau gesichert werden?
Wenn durch Baulast gesichert werden soll, dass an einer vorhandenen
Grenzbebauung deckungsgleich angebaut wird, so geht es nicht um
freizuhaltende Flächen, sondern um eine Anbauverpflichtung, d.h. der
erste baut an die Grenze und der zweite verpflichtet sich, wenn er
denn mal baut, genauso an die Grenze zu bauen.
So oder so macht es keinen Sinn, eine eingetragene Baulast wieder zu
löschen, ohne dass sich der Tatbestand, der zur Eintragung geführt hat
ändert.
Entsprechende Informationen wären für eine Beurteilung hier hilfreich.
Gruß
Martina
Hi ihr Kläuser,
danke an Plalz - Klaus für die Story :-)
>Ich - Kritik?? Ich doch nicht, ich bin doch blind wie ein Fisch - äääh
>- wollte sagen: Stumm wie ein Maulwurf, oder so ;-)
Nun ja, es ist halt mal nicht pefekt :-) Immerhin ist es mir gelungen
einen Zementputz um die Küchenspüle an die Wand zu kleben
(wird hinterher mit Ölfarbe gestrichen).
Dann habe ich mich für RAL 1017 (Fenster Straße) entschieden, bin mir
aber noch nicht klar ob Acryl oder Kunstharzbasis - daher hab ich mal
eines mit Acryl und eines auf Kunstharzbasis gestrichen (leider zog
die Farbe diverse Fliegen an) Ein Fensterflügel mußte zudem mit
Winkeln nachverstärkt werden ... etc. )
Verglast hab ich dann mal eines mit 4 mm Floatglas. Ist zwar schwerer
als das alte Glas, macht aber einen guten Eindruck ...
Das Fensterbrett mit weißer Kunstharzfarbe (leider blieb eine Spinne
stecken und eine Staublawine ergoss sich nächtens aus der Fenster-
fassung ... etwas verunstaltet :-) ).
Dann kam noch Besuch, etc. u.s.w. wurde ich etwas von der Arbeit
abgehalten ...
Gruß
Tobias
[Sehr sehr viel richtiges]
> kaltem Wege passiert - so nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt,
> mahlt zu erst", hat der Gesetzgeber hier die Anwendung einer
^^^^^
Da Vermesser Korinthenkaker sind (oft jedenfalls):
Da heißt malt, nicht mahlt.
(Booooh, Klugscheißer!)
SCNR
Gruß
Bernd (ebenfalls VI)
Hallo Bernd,
IMHO stammt der obige Spruch schon aus der Müller-Zeit: wer zuerst bei der Mühle
war, konnte sein Mehl als erster wieder mitnehmen.
Nichts für ungut...
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
--
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News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de
Eine bescheidene Frage an alle anderen Klugscheißer - oder solche,
die es noch werden wollen:
Wie schreibt man nun (nach der Rächtschreiprevorm)
"Der Müller und der Maler ma....len"?
--
Viele Grüße aus der Pfalz
Klaus Klabisch
--
Kommt auf die Form der Erklärung an. Wenn Du das erlaubst, heißt das lange
nicht, daß der andere dasselbe erlauben muß. Dazu brauchst Du eine entsprechende
Baulast bei ihm. Etwa in der Form: "Will der andere Grenzbebauung vornehmen,
verpflichte ich mich, dies auch zeitnah zu tun."
>>Kann eine Löschung der Baulast aufgrund von
>> Gesetzesänderungen unmöglich werden?
Fraglich. Wegen Vertrauensschutz wohl nicht.
>>
>> ich möchte später aber auch
>> nicht der Dumme sein.
Frag mal das Bauordnungsamt. Bei mir waren die sehr hilfreich.
>>
viele Grüße
Werner Reimann
Wirklich ? PISA läßt grüßen!
Mit freundlichem Gruß
H. Skutta
>> Da heißt malt, nicht mahlt.
Nach euren Hinweisen und etwas Forschung im Netz, wurde ich am
heutigen Tage wieder etwas schlauer.
> Wirklich ? PISA läßt grüßen!
^
Grüße zurück an Pisa :).
> Mit freundlichem Gruß
>
> H. Skutta
Ebenfalls freundliche Grüße
Bernd
P.S.: (nur für den Fall, dass die Unterstreichung mit dem ^-Zeichen
wieder nicht klappt). Du plenkst, aber ich gehe davon aus, dass das
ein Versehen war.