z.B. darf ein Architekt statische Rechnugen machen?
darf ein Bauingenieur Grundrisspläne entwerfen?
usw
(frisch => gerade zu ende studiert)
Hakan Türktür schrieb:
Glückwunsch!
beide können am Anfang (die ersten drei Berufsjahre) das GLEICHE machen.
Statische Rechnungen darf JEDER machen, der sich dazu berufen fühlt.
Selbst der Metzger an der Wursttheke im nächstgelegenen Supermarkt, wenn
er sich dazu inspiriert fühlt.....
Die Frage hierbei ist nur, ob
a) seine Ergüsse auch einen (statischen) Sinn ergeben
b) diese jemand haben und danach bauen will
c) er diese, falls die Statik einer bautechnischen Prüfung unterzogen
werden muß, ohne Weiteres am amtlich bestellten Prüfingenieur
vorbeibringt (ohne dessen OK keine Baugenehmigung/Baufreigabe erteilt
wird). Hierbei sollen sogar altgediente Statiker gelegentlich Probleme
haben.....;-)
Grundrisse und Eingabepläne darf ebenfalls jeder zeichnen. Ich z. B.
habe mein Studium (des Bauingenieurswesens) damit finanziert.
Interessant ist in diesem Zusammenhang -und generell- die
Planvorlageberechtigung:
Ein Eingabeplan, der ein amtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen
soll, muß die Unterschrift eines Planvorlageberechtigten aufweisen.
Hier gibt es Unterschiede: Maurermeister, Bautechniker, Zimmermeister
sowie Bauingenieure und Architekten mit abgeschlossenem Studium und bis
zu 3 Berufsjahren dürfen Pläne für kleinere Bauvorhaben (in Bayern z.B.
max. Zweifamilienhäuser) unterschreiben.
Nach 3 Jahren Berufstätigkeit bemüht man sich als Bauingenieur um die
Aufnahme in die Ingenieurekammer und als Architekt um die Aufnahme in
die Architektenkammer.
Dabei wird man -auf Wunsch- auch in die Liste der
Planvorlageberechtigten eingetragen. DANN ist man UNEINGESCHRÄNKT
VORLAGEBERECHTIGT, d.h.man kann Pläne zu jedem erdenklichen Bauwerk -und
nicht nur für Zweifamilienhäuser- bei den zuständigen Bauämtern
einreichen.
Wie Du erkennen kannst, ist man OHNE Planvorlageberechtigung ein
besserer Zeichenknecht. Die Pläne sind zwar schön anzuschauen, aber für
ein Baugenehmigungsverfahren wertlos.
Während der Eintritt in die Ingenieurekammer (und damit die Erlangung
der Vorlageberechtigung) für Bauingenieure eine reine Formsache ist,
soll dies bei den Architekten z.T. nicht so einfach sein.
Ein Bauingenieur kann theoretisch -und praktisch-ein Bauwerk von A-Z
komplett selbst projektieren ( Entwurfs- und Ausführungspläne erstellen,
die Statik anfertigen) und dieses wird genehmigt und gebaut.
In der Praxis sieht dies jedoch in der Regel so aus, daß sich die
Entwurfstätigkeit des BI auf reine Ingenieursbauwerke (z.B. Brücken,
Hallen, Masten) beschränkt, da ihm für andere Bauwerke die
gestalterische/funktionelle Erfahrung fehlt (welche Räume braucht man
z.B. in einem Krankenhaus und wie müssen diese nach Größe und Art
angeordnet sein?).
Der Architekt kann ebenfalls ALLES bauen, ist aber IMMER zur
Realisierung seiner Wahnvorstellungen ( ;-))) ) auf das Mitwirken eines
Bauingenieurs angewiesen. Ausnahme: Kleine Wohngebäude, wo ihm der
Maurerlehrling sagt, wie das Gebäude statisch auszubilden ist..;-)))
MFG
J. Tremmel
2Bei Vorhaben geringer Schwierigkeit dürfen die Nachweise für die
Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile
nur erstellen
1. Architekten und Bauingenieure mit mindestens drei Jahren
zusammenhängender Berufserfahrung, die in einer von der Bayerischen
Architektenkammer oder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführten Liste
eingetragen sind,
2. staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik und
Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs, wenn sie mindestens drei Jahre
zusammenhängende Berufserfahrung nachweisen und die durch Rechtsverordnung
gemäß Art. 90 Abs. 11 näher bestimmte Zusatzqualifikation besitzen,
3. Bauvorlageberechtigte im Sinn des Absatzes 4 Nr. 5.
***
So, jetzt haben wir zwei kleine grundsätzliche Fragen:
1)Muss in Bayern ein Standsicherheitsnachweis für Einfamilienhäuser geführt
werden?
Ich sag jetzt mal: ja. Nur dass die Bauämter meist (oder so gut wie nie)
prüfen, ob eine Statik vorliegt.
2)Wer darf den Nachweis (Statik) führen?
Ich sag jetzt mal, jeder, der auch eine Bauvorlageberechtigung für das
entsprechende Bauwerk besitzt, solange die Statische Berechnung von einem
'Verantwortlichen Sachverständigen' (in der Regel stehen in der Liste der
verantw. Sachv. nur die Prüfingenieure) geprüft wird. So, bei einem
Bauvorhaben geringerer Schwierigkeit ist eine Prüfung (normalerweise) nicht
nötig. In diesem Fall, so sehe ich das, dürfte diese Statik (also auch die
Statik für ein Einfamilienwohnhaus) nur von einem Ingenieur erstellt werden,
der eine der drei oben zitierten Bedingungen erfüllt. Hm, merkwürdigerweise
gibt es aber bei der Bayerischen ingenieurekammer aber neben der Liste der
'Bauvorlageberechtigten' auch noch die Liste der 'Nachweisberechtigten für
Standsicherheit bei Gebäuden geringer Schwierigkeit'. Jetzt steht in der
BayBO das zwar nicht explizit drin, aber ich vermute mal, dass man dort
eingetragen sein muss (3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur, Architekten
sind auch Ingenieure, nötig) um besagte Statik (ohne Prüfung) zu erstellen.
In anderen Bundesländern liegt die Sache freilich wieder anders. In Hessen
und Niedersachsen wird zwischen Bauvorlageberechtigung und
Nachweisberechtigung für Standsicherheitsnachweise, glaube ich, nicht
unterschieden.
Wie sieht das der Rest der Fachwelt?
Gruß Eddy
>Der Architekt kann ebenfalls ALLES bauen, ist aber IMMER zur
>Realisierung seiner Wahnvorstellungen ( ;-))) ) auf das Mitwirken eines
>Bauingenieurs angewiesen. Ausnahme: Kleine Wohngebäude, wo ihm der
>Maurerlehrling sagt, wie das Gebäude statisch auszubilden ist..;-)))
>
Hier in Niedersachsen bekommst Du nicht mal ein Carport oder eine
nachträgliche Gaube ohne zugehörige Statik genehmigt. Das die Statik
ordnungsgemäß aufgestellt worden ist, bekundet der Statiker durch
unterschreiben eines Zettels, der genau auf das jeweilige Bauvorhaben
zugeschnitten ist (Flur, Flurstück, ..) und aus dem hervorgeht, warum
man Statische Berechnungen aufstellen darf. Dieser Zettel befreit dann
von der Prüfung. Bei größeren Nummern wird eh alles geprüft.
Gruß
Olaf
--
http://www.deters-ing.de
Hamburger Mattenfilter, Aquariencomputer, Online-Berechnungstools
Wasserwerten der natürlichen Gewässer, Statik für Aquarianer
http://www.statik-deters.de
Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Olaf Deters schrieb:
>
> On Wed, 06 Jun 2001 22:17:32 +0200, Josef Tremmel
> <Josef....@t-online.de> wrote:
>
> >Der Architekt kann ebenfalls ALLES bauen, ist aber IMMER zur
> >Realisierung seiner Wahnvorstellungen ( ;-))) ) auf das Mitwirken eines
> >Bauingenieurs angewiesen. Ausnahme: Kleine Wohngebäude, wo ihm der
> >Maurerlehrling sagt, wie das Gebäude statisch auszubilden ist..;-)))
> >
>
> Hier in Niedersachsen bekommst Du nicht mal ein Carport oder eine
> nachträgliche Gaube ohne zugehörige Statik genehmigt. Das die Statik
bei Euch scheint noch Vernunft vorzuherrschen.
Bei uns in Bayern hat der Bauherr zwar auch die Pflicht, für sein
Bauwerk eine statische Berechnung erstellen zu lassen, nur: Wenn das
Gebäude nicht prüfpflichtig ist, interessiert dies niemanden. Das wird
dann gar nicht kontrolliert.
Und wenn man sich die Qualifikation der Baukontrolleure ansieht, weiss
man auch, weshalb. Denen könnte man z.T. den Ausdruck eines
LKW-Fahrtenschreibers unter die Nase halten und als FEM-Protokoll einer
Deckenberechnung ausgeben. Die würden das anstandslos abhaken.....
> ordnungsgemäß aufgestellt worden ist, bekundet der Statiker durch
> unterschreiben eines Zettels, der genau auf das jeweilige Bauvorhaben
> zugeschnitten ist (Flur, Flurstück, ..) und aus dem hervorgeht, warum
> man Statische Berechnungen aufstellen darf. Dieser Zettel befreit dann
> von der Prüfung. Bei größeren Nummern wird eh alles geprüft.
>
Ich würde bundesweit die generelle Prüfpflicht für alle statischen
Nachweise einführen.
> Gruß
> Olaf
MFG
J. Tremmel
Ich empfehle die letzte Ausgabe des Ingenieurblattes zu lesen und sich
mit der Stellungnahme der Bundesingenierkammer auseinanderzusetzen.
Generell sollte die Statische Berechnung geprüft werden (4 Augen
Prinzip) nur bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 - 3, d.h. bis Gebäude
mittlerer Höhe könnte dann bei "einfachen Tragwerken" - hier gibt es
einen Kriterienkatalog - die Prüfung entfallen, wenn
1. der Aufsteller ein qualifizierter listengeführter Tragwerksplaner
ist - Eintragungsvoraussetzungen stehen noch nicht fest - und
2. diesr die Berechnung sleber aufgestllt haut und mit der Überwachung
der Bauausführung beauftragt wird.
mfg
Helmuth
Ob das Vernunft ist wage ich mal zu bezweifeln.
Jeder Maurer- oder Zimmermannslehrling kann so ein Ding im Kopf
ausrechnen. Lediglich die Haftung dafür sollte er auch übernehmen
können. Natürlich gehört in vielen Fällen auch noch Fachwissen dazu -
aber halt im Grossen und Ganzen nicht besonders viel (zumindest bei
z.B. Gauben und Carports).
Was ist denn der Grund dafür, dass jetzt wieder das prüfen aller
Berechnungen gefordert wird? Ich meine reine Existenzsicherung der
Prüfingenieure (die zwar prüfen, aber keine Verantwortung tragen).
Was noch? Mittlerweile werden Statiken für EFH's von den
Fertigdeckenherstellern für 800-1000 DM erstellt, dazu meist noch
schwarz (und meist totales Chaos). Die Statiker werden nur noch
gebraucht für kompliziertere Bauvorhaben - also auch hier
Existenzsicherung, sonst nix.
--
Andreas Zimmermann
Hallo Andreas,
gerade die scheinbar einfachen Bauvorhaben werden oftmals
unterschätzt. Wenn man sich da so einzelne Bemessungen herausgreift,
dann stellt man schnell fest, daß diese sich gemäß den Vorschriften
nicht nachweisen lassen. Ich denke dabei z.B. an die heutzutage
üblichen höheren Drempel. Selbst bei Carports wird ohne Ende Mist
gemacht. Man braucht nur nach der Aussteifung zu fragen. Die
Kopfbänder stören ja in Querrichtung. Und dann ?
Wenn man sich mal anschaut, was in einer Statik alles drin zu sein
hat, dann ist das für 800,- bis 1000,- DM nicht zu leisten. Unmöglich,
es kann nur Pfusch sein. Es ist Pfusch und nichts anderes. Wer das
fördert, fördert den Pfusch am Bau und gehört zu den Pfuschern.
Ich bin mitlerweile für mehr Kontrolle, denn nur so kann man den
Pfuschern an den Karren fahren. Das hat mit Existenzsicherung nichts
zu tun. Aber es ist eine unendlicher Sauerei, was da teilweise
abgeliefert wird. Die Leute verstoßen mit Vorsatz gegen das geltende
Baurecht und sind auch noch stolz darauf.
Es kann nicht angehen, daß bei der Dimensionierung eines Bauwerkes die
finanzielle Belastbarkeit des Bauherren als Maßstab genommen wird. So
möchte es aber mancheiner hinführen.
Sicher sitzen die Prüfer auf einem hohen Roß und haben Angst um ihre
Situation. Sicher gibt es Prüfer, die über das erforderliche Maß
hinaus in der Statik rummalen. Aber die Prüfer sind es, die den
Pfuschern einhalt gebieten können. Sie können darauf achten, daß der
Bauherr von diesen Kriminellen nicht beschissen wird, indem aus
Kostengründen auf verschiedenes verzichtet wird.
Ich sehe Behören und Prüfer also nur als Bollwerk gegen Pfuscher.
Die fachliche guten Planer brauchen das nicht zu fürchten.
Hallo Olaf,
>gerade die scheinbar einfachen Bauvorhaben werden oftmals
>unterschätzt. Wenn man sich da so einzelne Bemessungen herausgreift,
>dann stellt man schnell fest, daß diese sich gemäß den Vorschriften
>nicht nachweisen lassen. Ich denke dabei z.B. an die heutzutage
>üblichen höheren Drempel. Selbst bei Carports wird ohne Ende Mist
>gemacht. Man braucht nur nach der Aussteifung zu fragen. Die
>Kopfbänder stören ja in Querrichtung. Und dann ?
Das kann ich nur bestätigen. Besonders die Notwendigkeit
von Windaussteifungen wird meist weder erkannt noch
werden die dann ausgeführt.
>Wenn man sich mal anschaut, was in einer Statik alles drin zu sein
>hat, dann ist das für 800,- bis 1000,- DM nicht zu leisten. Unmöglich,
>es kann nur Pfusch sein. Es ist Pfusch und nichts anderes. Wer das
>fördert, fördert den Pfusch am Bau und gehört zu den Pfuschern.
>Ich bin mitlerweile für mehr Kontrolle, denn nur so kann man den
>Pfuschern an den Karren fahren. Das hat mit Existenzsicherung nichts
>zu tun. Aber es ist eine unendlicher Sauerei, was da teilweise
>abgeliefert wird. Die Leute verstoßen mit Vorsatz gegen das geltende
>Baurecht und sind auch noch stolz darauf.
Ich denke man sollte es jedem Bauherrn selbst überlassen was er
für notwendig erachtet. Abgesehen von Wohnraum der gewerblich
genutzt oder vermietet wird.
Wenn einer denkt er könne es auch so, und die gibts zur Genüge,
soll er die Verantwortung übernehmen dürfen. Nur muß er auch recht-
lich dann wirklich die Verantwortung tragen dürfen. Das heißt die
Gesetzgebung muß ihn als verantwortlichen Bauleiter für sein
Haus zulassen. Beim Wiederverkauf muß das Gebäude auch so
deklariert werden, z.B.: "statische Konstruktion nicht geprüft", oder
wie auch immer. Da läßt sich sicher eine Regelung finden.
Was da Mauerer- oder Zimmerlehrlinge so im Kopf ausrechnen, was
im vorigen Posting aufgeführt war, kann man täglich an den Baustellen
besichtigen.
Leider ist es die Regel, daß Armierungen schon falsch eingelegt wer-
den, weil es schon am grundsätzlichen Verständnis mangelt wie
die Kräfte wirken, ganz abgesehen davon diese mal "kurz im Kopf
auszurechnen".
Gruß
Tobias
Hallo Olaf
>
> gerade die scheinbar einfachen Bauvorhaben werden oftmals
> unterschätzt. Wenn man sich da so einzelne Bemessungen herausgreift,
> dann stellt man schnell fest, daß diese sich gemäß den Vorschriften
> nicht nachweisen lassen. Ich denke dabei z.B. an die heutzutage
> üblichen höheren Drempel. Selbst bei Carports wird ohne Ende Mist
> gemacht. Man braucht nur nach der Aussteifung zu fragen. Die
> Kopfbänder stören ja in Querrichtung. Und dann ?
> Wenn man sich mal anschaut, was in einer Statik alles drin zu sein
> hat, dann ist das für 800,- bis 1000,- DM nicht zu leisten. Unmöglich,
> es kann nur Pfusch sein. Es ist Pfusch und nichts anderes. Wer das
> fördert, fördert den Pfusch am Bau und gehört zu den Pfuschern.
>
Da hast Du meine volle Zustimmung. Auch Dein Beispiel mit dem Carport ist
zutreffend. Insbesondere sind es die Probleme der Stabilisierung, die von
den "selbsternannten Statikern" häufig nicht erkannt werden.
Und wenn dann etwas passiert, wenden sich die Bauherren an die
Sturmschadenversicherung. Die ist aber in vielen Fällen - aus meiner Sicht
als Bauingenieur heraus - aber gar nicht zuständig, insbesondere nicht dann,
wenn mal wieder irgendwo eine Plexiglasplatte vom Wintergarten geflogen ist.
Gruß Johnny
>Wenn man sich mal anschaut, was in einer Statik alles drin zu sein
>hat, dann ist das für 800,- bis 1000,- DM nicht zu leisten. Unmöglich,
>es kann nur Pfusch sein. Es ist Pfusch und nichts anderes. Wer das
>fördert, fördert den Pfusch am Bau und gehört zu den Pfuschern.
auch das ist genau so wie ichs meine
Schau dir mal die Marktpreise an (von HOAI will ich ja garnicht
reden). Dann kostet teilweise die Prüfung der Statik das dreifache der
Sattik. Hab jetzt einen Fall hier liegen. Für ein ca. 1,5Mio. Objekt
wird die Statik für 2000 DM gemacht!!! Das kann nur Pfusch sein!
(Obwohl es von einem selbständigen Statiker kommt.)
>
>Ich bin mitlerweile für mehr Kontrolle, denn nur so kann man den
>Pfuschern an den Karren fahren. Das hat mit Existenzsicherung nichts
>zu tun. Aber es ist eine unendlicher Sauerei, was da teilweise
>abgeliefert wird. Die Leute verstoßen mit Vorsatz gegen das geltende
>Baurecht und sind auch noch stolz darauf.
Die Kontrolle von Leuten die effektiv nicht haftbar gemacht werden
können (Prüfingenieur) halte ich für totalen quatsch. Ansonsten hast
du aber auch hier recht.
>Es kann nicht angehen, daß bei der Dimensionierung eines Bauwerkes die
>finanzielle Belastbarkeit des Bauherren als Maßstab genommen wird. So
>möchte es aber mancheiner hinführen.
>
>Sicher sitzen die Prüfer auf einem hohen Roß und haben Angst um ihre
>Situation. Sicher gibt es Prüfer, die über das erforderliche Maß
>hinaus in der Statik rummalen. Aber die Prüfer sind es, die den
Diese Prüfer wird es wohl hoffentlich nicht mehr allzulange geben.
Zum Beispiel Luxemburg : Dort muss (für Bauvorhaben ab einer gewissen
Grössenordnung) ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden. Dieser
kommt allerdings von einer Versicherung. Der Bauherr ist verpflichtet
(bei uns muss er ja nicht) eine Versicherung abzuschliessen (Gebäude,-
Rohbau-, Bauwesen- oder so was, weiss nicht genau). Diese Versicherung
schickt Ihren Sachverständigen mit raus zur Prüfung. Das kostet
erstmal (natürlich nur scheinbar) nichts, weil in den Prämien
eingerechnet. Dieser Sachverständige versteht sich jedoch nicht (wie
die meisten Prüfings) als VerkompliziererundTeurermacher sondern als
Berater nicht nur für Statik, sondern auch für Arbeitssicherheit,
Unfallschutz, Brandschutz usw., steht also dem Bauleiter beratend zur
Seite.
Und das wichtigste : Dieser Sachverständige hat im Gegensastz zu
unseren Prüfings auch eine Verantwortung.
Das ist mE eine kostengünstige und effektive Möglichkeit der Prüfung,
zumindest für grössere Bauvorhaben. Die Carports und Gauben werden
wohl auch in Zukunft noch windschief. Und trotzdem meine ich schon,
dass man den Handwerkern einiges an statischem Verständins zutrauen
kann.
--
Andreas Zimmermann
Olaf Deters schrieb:
Ganz meine Meinung. Genau deshalb auch meine Forderung nach allgemeiner
Prüfpflicht.
Irgendwann muß mal wieder Vernunft auf dem Bau einkehren!
Eine Statik für DM 800.-- bis DM 1000.-- bedeutet entweder
Geistesschwäche des Erstellers (für das Geld kann man keine seriöse
Statik liefern!!!---man muss blöde sein, wenn man gute Arbeit für ein
derartiges Trinkgeld aus der Hand gibt) oder vorsätzlichen Betrug am
Bauherrn.
Die Prüfer sind imho derzeit die Einzigen, die derartigen "Kollegen" das
Handwerk legen können.
Wenn im Prüfbericht zum fünften Mal nacheinander Wiedervorlage gefordert
wird und eine "Empfehlung zur Freigabe der Bauausführung" auch nach dem
x-ten Prüfbericht nicht "ausgesprochen werden kann" und stattdessen dem
"Aufsteller der statischen Nachweise" eine Ganzkörpergrünung angeboten
wird, damit er sich selbst in seinem Unfug wälzen und so dem Prüfer eine
Menge sinnloser Arbeit ersparen kann, dann fällt auch dem geduldigsten
Bauherren auf, daß sein Tragwerksplaner irgendetwas falsch macht.
Dieser wird feststellen, daß die 800.-- bis 1000.-- DM Honorar für die
"statische Berechnung" bei seriöser Ausführung (zu der ihn ein guter
Prüfer sicherlich nötigt!) gerade mal die Kopier- und Pauskosten decken.
Beide werden -jeder für sich- die Konsequenzen ziehen. Der Bauherr wird
sicherlich keine Reklame für den "billigen" Statiker machen. Und der
Murkser wird entweder pleite gehen oder sich für den nächsten Auftrag
vorher die HOAI zur Hand nehmen.
>
> Gruß
> Olaf
> --
> http://www.deters-ing.de
> Hamburger Mattenfilter, Aquariencomputer, Online-Berechnungstools
> Wasserwerten der natürlichen Gewässer, Statik für Aquarianer
>
> http://www.statik-deters.de
> Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
MFG
J. Tremmel
>Ich denke man sollte es jedem Bauherrn selbst überlassen was er
>für notwendig erachtet. Abgesehen von Wohnraum der gewerblich
>genutzt oder vermietet wird.
>
>Wenn einer denkt er könne es auch so, und die gibts zur Genüge,
>soll er die Verantwortung übernehmen dürfen. Nur muß er auch recht-
>lich dann wirklich die Verantwortung tragen dürfen. Das heißt die
>Gesetzgebung muß ihn als verantwortlichen Bauleiter für sein
>Haus zulassen. Beim Wiederverkauf muß das Gebäude auch so
>deklariert werden, z.B.: "statische Konstruktion nicht geprüft", oder
>wie auch immer. Da läßt sich sicher eine Regelung finden.
>
In Anbetracht gewisser überdimenisonierter Normenauslegungen und unter
Berücksichtigung vieler bewährter Bauweisen, ist Deine Überlegung m.E.
grundsätzlich diskussionsfähig. Wenn man aber wiederum die
Interessenslage vieler Bauträger sieht, dürften uns dann etliche
Bauschäden erwarten.
Ich kann mir ein gewisses Grinsen nicht verkneifen, wenn ich die
Äußerungen vom VPI lese, welche millionenschwere Bauschäden durch ihre
statischen Prüfungen verhindert haben wollen. Es wäre mal interessant
zu wissen, wieviel Millionen DM an überflüssigem Gerödel eingebaut
wurden, hehe. Würde mich nicht wundern, wenn das unter dem Strich auf
Null rausläuft.
Hallo Olaf,
>In Anbetracht gewisser überdimenisonierter Normenauslegungen und unter
>Berücksichtigung vieler bewährter Bauweisen, ist Deine Überlegung m.E.
>grundsätzlich diskussionsfähig. Wenn man aber wiederum die
>Interessenslage vieler Bauträger sieht, dürften uns dann etliche
>Bauschäden erwarten.
>Ich kann mir ein gewisses Grinsen nicht verkneifen, wenn ich die
>Äußerungen vom VPI lese, welche millionenschwere Bauschäden durch ihre
>statischen Prüfungen verhindert haben wollen. Es wäre mal interessant
>zu wissen, wieviel Millionen DM an überflüssigem Gerödel eingebaut
>wurden, hehe. Würde mich nicht wundern, wenn das unter dem Strich auf
>Null rausläuft.
imein Gedanke dabei ist, daß jedem Tier das Recht zubebilligt wird
einen Bau zu errichten. Den Menschen möchte ich da nicht aus-
schließen. Es geht mir dabei auch weder um Bauträger noch sonst im
Baubereich gewerblich tätige. Nur dem
"Selbernutzer" ,denke ich, sollte das Recht auf eigene Verant-
wortung seinen Bau zu errichten eingeräumt werden.
Dem Menschen sollte ein größerer Spielraum der Eigenverantwortlichkeit
eingeräumt werden, insbesondere in lebensnotwendigen Dingen
wie seiner Behausung.
In Deutschland, wie auch anderen Ländern, wird gerne alles tot-
geregelt. Ein wenig mehr Möglichkeit zu Eigeninitiative würde den
Menschen guttun.
Dazu gehören auch bezahlbare Grundstücke...
Danke noch für die Buchtips
Gruß
Tobias
nino schrieb:
> "Selbernutzer" ,denke ich, sollte das Recht auf eigene Verant-
> wortung seinen Bau zu errichten eingeräumt werden.
> Dem Menschen sollte ein größerer Spielraum der Eigenverantwortlichkeit
> eingeräumt werden, insbesondere in lebensnotwendigen Dingen
> wie seiner Behausung.
Na, ja möcht mal sehen wenn dein Nachbar so richtig loslegt und
'eigenverantlich' drauflosbaut.
Null Abstand man ist ja schließlich Nachbar. Schallschutz? Warum
willst du unbedingt schlafen wenn er Rappen will. Die Gasleitung hat
sicher sein Opa Fachmännisch angeklemmt. Das sein Strom jetzt über
deinen Zahler läuft ist ja tolerierbar aber die Sache mit dem falschen
Anschluß des Abwassers stinkt dir im Keller doch schon ein wenig. Na
macht nix er verrichtet sein Geschäft demnächst sowieso ökologisch im
GartenPlumsklo mit Sickergrube, eigentlich Schade um dein
Hauswasserwerk. Na ja, du wohnst ja sowieso in Hotel seit dein Nachbar
gefragt hat " watt is'n ne Unterfangogung ". ;-))
Eigenverantwortung heißt für mich im übrigen auch für die etwaigen
Schäden aufkommen zu können, na die Versicherungsprämie möcht ich
sehen.
Ich denke also ein paar kontrolierte Regel sollte es schon geben.
Gruß mw
Josef Tremmel schrieb:
> Beide werden -jeder für sich- die Konsequenzen ziehen. Der Bauherr wird
> sicherlich keine Reklame für den "billigen" Statiker machen. Und der
> Murkser wird entweder pleite gehen oder sich für den nächsten Auftrag
> vorher die HOAI zur Hand nehmen.
Dein Posting trifft auch weitgehend meine Meinung...
aber:
nur weil eine MurksStatik von einem MurksStatiker nach HOAI
abgerechnet wird, wird sie nicht besser. Es ist einfach unhaltbar das
jeder der sich berufen fühlt Standsicherheitsnachweise aufstellen
darf, weitgehend unabhängig von seiner Qualifikation. Das muß bei
Bauherrn /Architekten ja den Anschein erwecken als wenn jeder Depp das
kann. Ein abgeschlossenes BauIng Studium oder ggf. auch eine
Ausbildung als Bautechniker mit Zusatzprüfung dürften es also schon
sein. Die StatikPreise regeln sich dann von ganz alleine auf ein
Angebot/Nachfrage Niveau ein das für alle am Bau Beteiligten
vertretbar ist.
Zur HOAI hab ich so meine eigene Meinung. Ich bin angestellt und hab
deshalb damit selber nicht allzuviel zu tun. Einzusehen warum jemand
15-20TDM für eine Statik bekommen soll die bei mir nur einen
Zeitaufwand von
30-40Std verursacht ist nicht ganz nachzuvollziehen. Vielleicht ist
das ja auch der Grund warum draussen kaum jemand ein HOAI Honorar
durchbekommt obwohl's Vorschrift ist.
Entgegen dem Optimismus der Ingenieurkammer glaube ich sowieso das die
EU die HOAI kippen wird.
Gruß mw
Hi Mario,
>Na, ja möcht mal sehen wenn dein Nachbar so richtig loslegt und
>'eigenverantlich' drauflosbaut.
>Null Abstand man ist ja schließlich Nachbar. Schallschutz? Warum
>willst du unbedingt schlafen wenn er Rappen will. Die Gasleitung hat
>sicher sein Opa Fachmännisch angeklemmt. Das sein Strom jetzt über
>deinen Zahler läuft ist ja tolerierbar aber die Sache mit dem falschen
>Anschluß des Abwassers stinkt dir im Keller doch schon ein wenig. Na
>macht nix er verrichtet sein Geschäft demnächst sowieso ökologisch im
>GartenPlumsklo mit Sickergrube, eigentlich Schade um dein
>Hauswasserwerk. Na ja, du wohnst ja sowieso in Hotel seit dein Nachbar
>gefragt hat " watt is'n ne Unterfangogung ". ;-))
>
>Eigenverantwortung heißt für mich im übrigen auch für die etwaigen
>Schäden aufkommen zu können, na die Versicherungsprämie möcht ich
>sehen.
der Grundgedanke ist eigentlich ein anderer :-)
Eigentlich war eine meiner Grundmotivationen (abgesehen davon,
daß mir Zeichnen und Malen immer recht viel Spaß machte) Architektur
zu studieren, mal ein eigenes Haus zu haben.
Damals wohnte ich mit Freunden erst in einer Waldhütte, später dann
in irgendwelchen Bauruinen - und man schlug sich mit aller Art von
Saisonarbeiten im "Schwarzbau", Industrie und Landwirtschaft durch.
Nur war es immer klar, daß man mit der Kohle zu nichts kommt. Das
andere Problem war, daß man mit "Armut" oder einer "alternativen
Lebensweise" immer einer gewissen sozialen Ächtung ausgesetzt ist.
Aus dieser Zeit hat sich meine Überzeugung gehalten, daß es jedem
ermöglicht sein sollte, Eigentum zu erwerben. Mit Eigentum meine ich
ein preiswertes Grundstück auf dem er/sie wie bescheiden auch immer
sich eine Hütte wie auch immer zusammenbasten kann (als Lebensbasis).
"Armut" ist ohnmächtig, da in einer kapitalorientierten Gesellschaft
die Hürde zur Eigeninitiative so hoch gesetzt wird, daß viele sie
kaum überwinden können.
In Deutschland gibt es ca. 1 Million Obdachlose. Warum geht man
z.B. nicht hin und baut mit diesen Leuten z.B. eine kleine Obdach-
losensiedlung wo sie dann Wohnrecht haben, z.B.
"Es gibt kein Recht auf Faulheit" (Zitat :-) ). Für viele gibt es aber
kein Recht auf Lebensraum.
Gruß
Tobias
nino schrieb:
> der Grundgedanke ist eigentlich ein anderer :-)
> Eigentlich war eine meiner Grundmotivationen (abgesehen davon,
> daß mir Zeichnen und Malen immer recht viel Spaß machte) Architektur
> zu studieren, mal ein eigenes Haus zu haben.
Also hast auch du erkannt das man nicht einfach drauflosbauen kann
sondern erst mal Fachwissen erwerben muß.
> Damals wohnte ich mit Freunden erst in einer Waldhütte, später dann
> in irgendwelchen Bauruinen - und man schlug sich mit aller Art von
> Saisonarbeiten im "Schwarzbau", Industrie und Landwirtschaft durch.
Wie ihr da gelebt habt ist sicher eine Zeitlang ganz romantisch, aber
in einem Land mit unserer Bevölkerungsdichte nur tolerierbar wenn's
bei ein paar Freak's bleibt. Mach eine Massenbewegung daraus und der
kleine Rest Natur den es bei uns noch gibt ist RuckZuck zerstört.
> Nur war es immer klar, daß man mit der Kohle zu nichts kommt. Das
> andere Problem war, daß man mit "Armut" oder einer "alternativen
> Lebensweise" immer einer gewissen sozialen Ächtung ausgesetzt ist.
Leute die eine andere Lebensphilosophie verfolgen sind sicher nicht
asozial, das wird man erst wenn's zu Lasten anderer oder der
Gemeinschaft läuft. Ich persönlich finde es viel eher asozial mit
seinem Reichtum rumzuprotzen und endlos Ressourcen zu verbrauchen.
> Aus dieser Zeit hat sich meine Überzeugung gehalten, daß es jedem
> ermöglicht sein sollte, Eigentum zu erwerben. Mit Eigentum meine ich
> ein preiswertes Grundstück auf dem er/sie wie bescheiden auch immer
> sich eine Hütte wie auch immer zusammenbasten kann (als Lebensbasis).
Das währe schön, funktioniert aber in unserer Gesellschaft wegen des
Begrenzten Raumes nicht.
Zum Eigentum am Grundbesitz hab ich eine sehr eigene Meinung. Wenn's
nach mir ging gäbs kein Grundeigentum, lediglich befristete
Nutzungsrechte. Jedes Stück Land hat ja irgendwann mal niemanden
gehört, ich finde so sollte es auch sein. Als Kind hatte ich eine
zeitlang sogar Angst, dass wenn ich erwachsen bin, alles Land schon
verkauft ist und ich nirgendwo bleiben könnte.
> "Armut" ist ohnmächtig, da in einer kapitalorientierten Gesellschaft
> die Hürde zur Eigeninitiative so hoch gesetzt wird, daß viele sie
> kaum überwinden können.
Da gebe ich dir völlig Recht, sicher sollte der Rahmen was am Bau
amtlich geregelt wird sehr viel enger, nur auf die wichtigsten Aspekte
(Standsicherheit/Hygiene ..) beschränkt bleiben um kostengünstiges
Bauen zu ermöglichen. Das Problem liegt aber zu einem großen Teil auf
der Einkommensseite, es bleibt Netto einfach viel zu wenig über.
> In Deutschland gibt es ca. 1 Million Obdachlose. Warum geht man
> z.B. nicht hin und baut mit diesen Leuten z.B. eine kleine Obdach-
> losensiedlung wo sie dann Wohnrecht haben, z.B.
Das gibt Ghettos !
Integration , nicht Räumliche Ausgrenzung ist gefordert.
Gruß mw
---
- ich muß weg -