Wer weiß welche Standards üblich sind?
Dank für die Antworten
>Aber was ist mit einer Schiebetür??
das sind türen, die man wegschiebt.
>Wer weiß welche Standards üblich sind?
üblich sind modelle, bei denen das türelement zu seite weggeschoben
wird.
>Dank für die Antworten
bitte, gern geschehen.
(tschuldige, hatte grad sonen anfall)
> Weiß jemand wie hoch laut DIN die Schwelle einer Tür zu einem Balkon
> sein muß. Mein Architekt will mir eine Schwelle von knapp 30 cm andrehen
> und beruft sich auf eine Norm. Weil der Balkon nicht überdacht ist,
> müsse es eine hohe Kante geben, weil sonst Wasser in die Wohnung
> eindringen könnte. Aber was ist mit einer Schiebetür??
nach vorschrift sind mindestens 15 cm höhenunterschied zwischen der
"wasserführenden schicht" (=terrassen- oder balkonbelag) und der
türschwelle pflicht.
d.h. dass die türschwelle 15 cm höher liegen muss als der belag aussen.
kann man mit speziellen entwässerungselementen auf 5 cm reduzieren. ist
aber nicht ganz billig.
je nach aufbauhöhe der terrasse und bodenbelagaufbau innen planen wir
eine schwellenhöhe von 18-25 cm - ohne vorwurf des bauherren, wir
wollten ihm etwas "andrehen".
--
thomas kemmer
buehler + kemmer freie architekten
http://www.workshop-archiv.de/buehler_kemmer/
Es gbit die sogenannten "Dachdeckerrichtlinien", die für ein Flachdach einen
Mindestaufbau von 150mm oberhalb der obersten wasserführenden Ebene
vorschreiben. Diese Regel wird in Zweifelsfällen gerne auch zur Beurteilung
der Schwellenhöhe einer Balkontür herangezogen.
Es ist schon 'mal positiv, daß der Architekt darüber nachdenkt. 30 cm halte
ich für ein wenig viel.
Kann er nicht versuchen, auf andere Art und Weise das Wasser von der Tür
fernzuhalten?
Schiebetür:
Ist prinzipell egal, ab die Tür aufdreht oder aufschiebt, das weiß das
Wasser nicht! :=)
Pieter
.. ich danke für den erhebenden Beitrag
- nach 20*ROTFL möchte ich zum Thema kurz anfügen:
- es gibt Architekten welche bei Ihren Bauten auf absolute
Planungssicherheit sehen (müssen) - zur Vermeidung von
Schadensersatzprozessen (ein beliebtes Spiel bei
Eigentumswohnungskäufern).
- und es gibt welche mit mehr oder weniger hohem Risiko - und da wird
die Schwelle auch mal niedriger
Das Problem dürfte sein, dass selbst bei schriftlichem Einverständnis
des Käufers hinterher ein Schadenersatz folgen könnte, da der Käufer
juristisch wohl als Laie angesehen wird. Das gleiche Problem hat man
auch bei Treppengeländer (die mit den schönen waagrechten
Kletterfüllungen) etc.
Gruss
Dietrich Kloth
--
> d.h. dass die türschwelle 15 cm höher liegen muss als der belag aussen.
Gilt das auch, wenn die wasserführende Schicht unter dem Belag ist, z.B.
aufgestelzten Platten mit offenen Fugen?
--
Wolfram Oehms
____________________________________________________________
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...hat mit Schiebetür nix zu tun.
Normal sinds 15 cm Schwelle, aber überleg mal wie hoch sich auf deinem
Balkon das Wasser stauen kann bevors seitlich oder vorne runterläuft.
Manuel
>nach vorschrift sind mindestens 15 cm höhenunterschied zwischen der
>"wasserführenden schicht" (=terrassen- oder balkonbelag) und der
>türschwelle pflicht.
>d.h. dass die türschwelle 15 cm höher liegen muss als der belag aussen.
Hmm ....
In der DIN 18095 Teil 5 oder in der DIN 18095 Teil 9 (ich denke, diese
"Vorschrift" wirst Du gemeint haben) findet man den Begriff
"Türschwelle" nicht (jetzt allerdings aus dem Gedächtnis, ohne
nachgekuckuckt zu haben)
Immerhin liegt mir ein Schreiben des DIN, Deutsches Institut für
Normung e.V., NABau (Normenausschuß Bauwesen), dat. 07.05.1990,
gerichtet an ".....technik e.V." (Rest der Empfängeradresse leider
eingeschwärzt) vor. Daraus folgendes, den Sachverhalt weiter
erhellendes Zitat:
<Zitat ON>
Sehr geehrte Damen und Herren
Die in Ihrer Technischen Empfehlung AP 510 aufgestellte Forderung, daß
sich aus den Regeln der DIN 18195 eine bestimmte Schwellenhöhe für
Balkon- und Terrassentüren ergäbe, ist in dieser Form nicht
zutreffend. In DIN 18195, Teil 5, Abschnitt 7.1.6, ist lediglich
festgelegt, daß die Abdichtung von waagerechten Flächen an
anschließenden, höhergehenden Bauteilen in der Regel 15 cm
hochzuziehen ist. Ein solcher Anschluß ist selbstverständlich nur dann
möglich, wenn solche Bauteile vorhanden sind. Es wäre praxisfremd und
auch nicht durchsetzbar, aus dieser Festlegung zu fordern, daß an
jeder Balkontür eine 15 cm hohe Schwelle angeordnet werden muß. Die
von Ihnen vorgeschlagenen Ausführungsbeispiele sind zwar vorbildlich,
sie werden jedoch in der Praxis aus konstruktiven Gründen und wegen
der Kosten kaum ausgeführt. Es ist darauf hinzuweisen, daß die
Festlegung der DIN 18195 nicht bewirken soll, daß auf dem Balkon
Niederschlagswasser in 15 cm Höhe gefahrlos aufgestaut werden kann.
Die Aufkantung hat lediglich den Sinn, das Eindringen von Spritzwasser
in die angrenzenden Bauteile und das Hinterlaufen der Abdichtung zu
verhindern. Ich darf darauf hinweisen, daß Sie bereits in Ihrem
Technischen Informationsdienst, Blatt 3, vom 21. Mai 1976, eine
Auslegung des Institutes für Bautechnik zum gleichen Punkt der
ehemaligen DIN 4122 abgedruckt haben, mit dem die hier gegebene
Auslegung des Normtextes unterstützt wird.
<Zitat OFF>
Somit dürfte die "15cm-Regel" bei Balkontüren ein für alle mal vom
Tisch sein.
Wer das Schreiben des DIN vom 07.05.1990 per Fax erhalten möchte,
sende mir eine Mail an gaut...@t-online.de (Angabe der Fax-Nr. nicht
vergessen)
>kann man mit speziellen entwässerungselementen auf 5 cm reduzieren. ist
>aber nicht ganz billig.
Hmm ....
Hier spielst Du wahrscheinlich an auf:
"Flachdachrichtlinien", Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH, Köln,
herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
e.V., Köln (Eine ISBN-Nummer hat das Ding AFAIK nicht).
Dort ("Flachdachrichtlinien") dann Ziffer 10.3, Absatz 4 respektive
Abbildung B.9.
Über die schwammige und nichtssagende DIN 18195 ärgere ich mich ja
schon lange. Da wiederspiegeln IMHO die "Flachdachrichtlinien" schon
viel aktueller und konkreter den Stand der Technik.
Aber trotzdem: Denkt man die Argumente des DIN konsequent zu Ende, ist
der Grund für die vorgeschlagene Lösung der "Flachdachrichtlinien" mit
einer Rinne nicht mehr nachvollziehbar.
Aber egal: Kostenmäßig fällt die von den "Flachdachrichtlinien"
vorgeschlagene Lösung kaum ins Gewicht, auch wenn Du vor dem Gegenteil
warnst (oder hab ich das falsch verstanden?).
>je nach aufbauhöhe der terrasse und bodenbelagaufbau innen planen wir
>eine schwellenhöhe von 18-25 cm - ohne vorwurf des bauherren, wir
>wollten ihm etwas "andrehen".
Hmm ... Hmm ... Hmm ...
Ist ja wirklich der Hammer, eine Schwelle von 18-25 cm :-)
Und dann gips auch noch:
Forschungsbericht "Niveaugleiche Türschwellen bei Feuchträumen und
Dachterrassen" F2247-IRB-Verlag. (Datum der Publikation mir unbekannt)
Dieses Papier habe ich allerdings nie gesehen (oder gesucht), ich weiß
auch nur vom Hören-Sagen (eine PM an mich) dass es dieses Dingens
geben soll.
Wenn ich mich nicht fürchterlich irre, dann gips auf meiner Linkliste
bei www.p-gautschi.de einen Link zum IRB-Verlag. Vielleicht zieht sich
ja jemand den Forschungsbericht F2247 (in Papierform, kostet
allerdings ein paar Dollari) rein und erzählt uns dann, was da so
ungefähr drinne steht :-)
Das oben genannte Schreiben des DIN, Deutsches Institut für Normung
e.V., NABau (Normenausschuß Bauwesen), dat. 07.05.1990, kann ich aus
hier nicht genannten Gründen leider nicht ins WWW stellen. PM an mich
genügt, und dann kriegt Ihr es per Fax verpasst :-)
Gruß Peter Gautschi
www.p-gautschi.de
--
"Das Dorf bin ich!"
Wahltaktische Behauptung von Grobianix, gewählter Häuptling der
rechten Hälfte des Dorfes mit dem großen Graben.
(Die Abenteuer von Asterix, Heft - XXV/5)
>> d.h. dass die türschwelle 15 cm höher liegen muss als der belag aussen.
>Gilt das auch, wenn die wasserführende Schicht unter dem Belag ist, z.B.
>aufgestelzten Platten mit offenen Fugen?
Ganz klar Jein :-)
- Das mit der "Türschwelle" habe ich in einem separaten Posting
durchbuchstabiert.
- Wenn es aber um den ganzen Rest geht, dann zählt nicht die
"Abdichtungsebene" (welche oft einen halben Kilometer unter der
Belagsoberfläche liegt), sondern die Belagsoberfläche selbst. Man muss
sich das einfach mal ganz plastisch verinnerlichen: Grund für die
"15-cm-Regel" ist Spritzwasser (d.h. die von der *obersten* Fläche
*hochprallenden* Wassertröpfchen). Und die prallen nun einmal von der
allerobersten Belagsschicht nach oben ab, und nicht etwa von der
Abdichtungsebene, welche manchmal einene halben Kilometer unter der
allerobersten Belagsschicht liegt. Deshalb immer 15 cm von der
allerobersten Belagsebene (nicht Dichtungsebene) annehmen.
Gruß Peter Gautschi
www.p-gautschi.de
--
"Wasser hat ein kleines Köpchen"
(Bayr. Gutachter-Sprichwort)
oder aber (und auch ein) der Grund ist die Schneehöhe und der oft sehr
hohe Tauwasseranteil bei entsprechender Wetterlage. (Schwammeffekt)
Wie hoch das Risiko der einen oder anderen Begründung sei, oder ob eine
"Ausrede" gefunden werden will, sei mal (mangels Detailinformationen)
offen gelassen. "Sehr oft" erhält ein Balkon keinen schwimmenden Estrich
oder anderen Bodenaufbau, die Betondecke wird aber billigerweise
ebenflächig ausgeführt. Ganz Schlaue sparen bei Balkonen Bewehrung und
Beton und reduzieren die Rohdeckenstärke ...
Aber: es kann auch ganz anders sein.
Gruß,
Robert
... snip
> - Wenn es aber um den ganzen Rest geht, dann zählt nicht die
> "Abdichtungsebene" (welche oft einen halben Kilometer unter der
> Belagsoberfläche liegt), sondern die Belagsoberfläche selbst. Man muss
> sich das einfach mal ganz plastisch verinnerlichen: Grund für die
> "15-cm-Regel" ist Spritzwasser (d.h. die von der *obersten* Fläche
> *hochprallenden* Wassertröpfchen). Und die prallen nun einmal von der
> allerobersten Belagsschicht nach oben ab, und nicht etwa von der
> Abdichtungsebene, welche manchmal einene halben Kilometer unter der
> allerobersten Belagsschicht liegt. Deshalb immer 15 cm von der
> allerobersten Belagsebene (nicht Dichtungsebene) annehmen.
>
Beim Hochziehen der Abdichtung wg. Spritzwasser- und Schneeproblematik
15cm über Belag gehe ich auf jeden Fall mit.
Bei Balkontüren gebe ich folgendes zu Bedenken:
Was passiert bei ganz normalen Fenstern mit halbwegs breiten Außenfenster-
bänken? Hier habe ich genauso Spritzwasser und Schnee liegt darauf auch
manchmal eine ganze Menge (zumindest bei uns im Gebirge). Es kommt in die-
sem Fall ja auch keiner auf die Idee, eine 15cm hohe "Schwelle" zu fordern.
Wir planen in letzter Zeit oft eine Rinne vor der Balkontür und entsprechend
weniger Schwelle, hatten auch bisher keine Probleme. Sollte jemand hiermit
Schadensfälle gehabt haben, wären Informationen darüber nicht schlecht.
Viele Grüße
Ulrike Richter
30cm über Roh-Boden ist durchaus denkbar, je nach örtlicher Situation.
Um es mal zu verdeutlichen stelle ich mal eine Zeichnungen Online.
Wichtig ist jedoch 15cm über oberster wasserführenden Schicht, wie es
auch schon Kollegen verdeutlicht haben.
Diese 15cm können verringert werden, wenn ein ein Gitterrost (ca. 100,-
DM/lfm) eingebaut wird. Dann wäre das Maß aller Dinge 5cm von OK
Gitterrost zu UK Lippendichtung des Fensters bzw. Fenstertür.
In folgenden Beispielen wurde der Aufbau (Wärmedämmung über Warmbereich)
berücksichtigt. Außer den Außenaufbau gilt es jedoch darauf zu achten,
daß die Stufe nach außen auch wirklich nicht zu hoch oder zu auch klein
(Stolperstufe) wird!
http://members.xoom.com/cadress/d-41-atb.gif
Auch hier wurde ein Sockel mit 25cm gemauert, vorwiegend aber wegen dem
Warmbereich, dessen Aufbau schon 10cm mißt zzgl. der Wärmedämmung.
Bei 6cm sind das nur noch 9cm bis OK Brüstung. Bis Lippendichtung sind
jedoch mit Fensterbrett usw. schnell die restliche cm bis Dichtung
erreicht.
Oben (Balkon) wurde es simultan ausgeführt, wegen Fenstergröße bzw.
Austritt, obwohl hier keine Wärmedämmung liegt.
Außerdem gilt es auch zuberücksichtigen, welche Dichtungsbahnen wie an
welchem Außenmauerwerk angebrahct werden, auch nicht immer ohne.
PS: Die Löcher für den Wasseraustritt liegen zwar unter der Dichtung,
sind aber meines Wissens nicht in den Dachdeckerrichtlinien
berücksichtigt!
--
Ciao, SVEN
--
<http://www.ress.de.cx>
cad-systeme - vergleich
In anderen Forderungen wird von 7 cm Schwellenhöhe über dem Belag
ausgegangen.
Bei Seniorenwohnungen drückt man die Schwellenhöhe auf bis zu 2 cm herunter.
Als Praktiker kann ich heute nur raten, auf der einen Seite soviel wie
möglich - unter anderem wegen des Schnees, der eventuell ja auch länger
liegen bleibt -> Schmelzwasser + WInd -> Wasser in
Dichtungsbereichen,........ und es sollte darauf geachtet werden, wo z.B.
die Rolladenschienen enden!
Ich hoffe es genügt auch ohne DIN.
MfG
Renatus Dierberger
renatus.d...@knuut.de
Joern Bergmann schrieb in Nachricht <38957E35...@home.ins.de>...
>Weiß jemand wie hoch laut DIN die Schwelle einer Tür zu einem Balkon
>sein muß. Mein Architekt will mir eine Schwelle von knapp 30 cm andrehen
>und beruft sich auf eine Norm. Weil der Balkon nicht überdacht ist,
>müsse es eine hohe Kante geben, weil sonst Wasser in die Wohnung
>eindringen könnte. Aber was ist mit einer Schiebetür??
>
>Wer weiß welche Standards üblich sind?
>
>Dank für die Antworten
>