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Holztreppe mit Teppich in Mietshaus (Altbau) - Brandschutz?

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Tobias Brunner

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Jan 29, 2000, 3:00:00 AM1/29/00
to
Hallo, zusammen!

Weiss jemand, ob es zulaessig ist, in einem Altbau (freistehend, 4
Geschosse, davon 2 Wohnungen und 1 Praxis) mit Holztreppe im Treppenhaus,
die Treppe mit Teppich zu belegen? Welche Vorschriften koennten dafuer
gelten? Ach, ja : Die Treppe ist natuerlich fuer die oberen Geschosse der
einzige Fluchtweg.
Danke fuer jeden Tipp

Gruss,
Tobias

Thorsten Mittmann

unread,
Jan 29, 2000, 3:00:00 AM1/29/00
to
Tach Tobias!

Grundsätzlich regelt so etwas die jeweilige LBO. AFAIK macht die MBO
(als Grundlage) einen Schnitt bei Wohngebäuden geringer Höhe mit bis zu
zwei Wohnungen (im Bezug auf Anforderungen). Wie weit da ein vierstöckiger
Altbau (mit hohen Räumen(?) -> Anleiterhöhe?) und einer Praxis
(Publikumsverkehr?) zugehört - keine Ahnung. Ist da überhaupt eine
notwendige Treppe aus brennbarem Material ohne zusätzliche brandschutz-
technische Maßnahmen zulässig?

Viele Grüße
Thorsten


Tobias Brunner

unread,
Jan 29, 2000, 3:00:00 AM1/29/00
to
Hallo, Thorsten!
[...]

> Grundsätzlich regelt so etwas die jeweilige LBO. AFAIK macht die MBO
> (als Grundlage) einen Schnitt bei Wohngebäuden geringer Höhe mit bis zu
> zwei Wohnungen (im Bezug auf Anforderungen). Wie weit da ein vierstöckiger
> Altbau (mit hohen Räumen(?) -> Anleiterhöhe?) und einer Praxis
> (Publikumsverkehr?) zugehört - keine Ahnung. Ist da überhaupt eine
> notwendige Treppe aus brennbarem Material ohne zusätzliche brandschutz-
> technische Maßnahmen zulässig

Fuer Neubauten ohne Frage : Nein. Die Landes BauO NRW sagt dazu unter §36
Treppen Abs. 3 :"Die tragenden Teile notwendiger Treppen sind in der
Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen
[...]".
Was ist aber mit Treppen, die ja nunmal schon da sind? Bestandsschutz?
Immerhin gibt es ja noch genügend Altbauten mit Holztreppen und ob die alle
F90 entsprechen?
Gruebel ...

Tobias

wern...@my-deja.com

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Jan 31, 2000, 3:00:00 AM1/31/00
to
In article <87187n$37v6c$1...@fu-berlin.de>,
Da steht "tragende Teile", ich glaube nicht, daß der Teppich ...
Er gilt also als "Bekleidung", wenn überhaupt. Ein "normal
entflammbares" Material wird sich schlecht verbieten lassen und nach
der Abnahme sowieso nicht ( :-) ).

MfG
Werner


Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.

Tobias Brunner

unread,
Jan 31, 2000, 3:00:00 AM1/31/00
to
Hallo, Werner!
[...]

> Da steht "tragende Teile", ich glaube nicht, daß der Teppich ...

Das wuerde ich wohl auch so sehen, zumindest wuerde ich dann den Abgang
durchs Fenster vorziehen. Aber Thorstens Frage bezog sich ja auf die
Holztreppe als solche.

> Er gilt also als "Bekleidung", wenn überhaupt. Ein "normal
> entflammbares" Material wird sich schlecht verbieten lassen und nach
> der Abnahme sowieso nicht ( :-) ).
>

Es geht um eine Renovierung. Die letzte Abnahme duerfte es so vor etwa 100
Jahren gegeben haben.
Das Problem besteht ja hauptsaechlich deshalb, weil es sich um vermietete
Wohnungen handelt. Geht der Teppich im gemeinsamen Treppenhaus also
irgendwann in Flammen auf, und kommen dadurch Personen zu Schaden .... Was
dann?
Meine zarte Hoffnung war halt, dass es eine Bestimmung gibt, die ich nicht
kenne, die sowas eindeutig regelt.
Ich guck' jetzt mal in den Versicherungsbedingungen der
Gebaeudeversicherung. Vielleicht steht da was.
Trotzdem vielen Dank.

Gruss,
Tobias

Robert Pflüger

unread,
Jan 31, 2000, 3:00:00 AM1/31/00
to

Tobias Brunner wrote:
>...


>
> Es geht um eine Renovierung. Die letzte Abnahme duerfte es so vor etwa 100
> Jahren gegeben haben.

Wann die letzte "Abnahme" war spielt keine Rolle. Die aktuellen Gesetze,
Verordnungen oder Normen (den baulichen Brandschutz betreffend) müssen
eingehalten werden.

> Das Problem besteht ja hauptsaechlich deshalb, weil es sich um vermietete
> Wohnungen handelt.

Wenn alle Eigentümer selbst bewohnen/nutzen würden, wären die
rechtlichen Anforderungen nicht geringer oder höher.

> Geht der Teppich im gemeinsamen Treppenhaus also
> irgendwann in Flammen auf, und kommen dadurch Personen zu Schaden .... Was
> dann?
> Meine zarte Hoffnung war halt, dass es eine Bestimmung gibt, die ich nicht
> kenne, die sowas eindeutig regelt.

Eine "Bestimmung" (im Sinne von Benennung der einzelnen §) kann ich
jetzt auch nicht nennen, aber "aus dem Bauch":
Jede Wohnung muß anleiterbar sein (Feuerwehrzufahrt), Treppenraum mit
Rauchabzug (oder öffenbares Fenster in jeder Etage), für den Bodenbelag
im Treppenraum ist wohl mindest ein schwer Entflammbarer (mit
Prüfnachweis) zu wählen. Die Treppenuntersicht sollte mit
Brandschutzplatten verkleidet oder verputzt sein. Die Tür zum Keller
sollte feuerhemmend (T30) sein, und die Wohnungseingangstüren
"vollwandig". Tür oder Einschubtreppe zum nicht ausgebautem Dachraum
auch T30.

Aber frag doch mal bei deinem Bauordnungsamt (oder der Feuerwehr).
Es besteht die Möchlichkeit, dass nicht nur Deine Frage beantwortet
wird, sondern auch die Einhaltung der aktuellen Vorschriften gefordert
wird. Nach Erledigung der eventuell gemachten Auflagen aber kannst du
sehr viel beruhigter schlafen.

Gruß,
Robert

Antonius Grotenhermen

unread,
Feb 1, 2000, 3:00:00 AM2/1/00
to
Robringhausen, den 01.02.00

t.br...@gmx.de tippte zum Thema "Holztreppe mit Teppich in Mietshaus (Altbau) - Brandschutz?"
im Brett /DE/SCI/ARCHITEKTUR folgendes:

Generell kannst du den Branschutz durch einen schwerentflammbaren
Bodenbelag erhoehen (mit faellt gerade Linoleum ein, Teppiche gibts auch).
Dabei ist zu schreiben, dass Linoleum um ein vielfaches strapazierfaehiger
ist wie ein Teppich (Praxis) und ggf. nicht so dick auftraegt.

Das Beknackte ist, dass eine Holztreppe im Brandfall laenger begangen
werden kann wie z.B. eine nicht Brennbare Stahltreppe, weil Holz bei Hitze
nicht weich wird und auch die Waerme nicht so gut geleitet wird, der Belag
also auch nicht so schnell Hitze abbekommt, wenns Feuer nicht gerade drauf
steht.

> Weiss jemand, ob es zulaessig ist, in einem Altbau (freistehend, 4
> Geschosse, davon 2 Wohnungen und 1 Praxis) mit Holztreppe im Treppenhaus,
> die Treppe mit Teppich zu belegen? Welche Vorschriften koennten dafuer
> gelten? Ach, ja : Die Treppe ist natuerlich fuer die oberen Geschosse der
> einzige Fluchtweg.
> Danke fuer jeden Tipp


Mit freundlichem Gruss Antonius Grotenhermen
Breite Strasse 10, D-59609 Anroechte
http://bau-natur.de - http://grotenhermen.de

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