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LKW Durchfahrtshöhe

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Beate Boettcher

unread,
Apr 15, 2002, 11:20:58 AM4/15/02
to
Hallo!

Wühle mich gerade durch den Neufert und
finde in unserer etwas ;-) antiquaren Ausgabe
keine Mindesthöhe für LKW´s bzw. -Durchfahrten.
Kann mir jemand weiterhelfen?

Grüße, Beate


Jochen Stinns

unread,
Apr 15, 2002, 12:00:16 PM4/15/02
to
"Beate Boettcher" <BBoet...@gmx.net> schrieb:

So aus der hohlen Hand.
Vier Meter (Event. StVO, StVZO, Höchstmaße).


Volker Schmidt

unread,
Apr 15, 2002, 12:35:20 PM4/15/02
to

Jochen Stinns wrote:


Hm, vier Meter ist sehr knapp kalkuliert. Ich weiss, dass es hier in
Hamburg immer wieder vorkommt, dass LKW mit etwas höheren Aufbauten an
U- und S-Bahn-Brücken hängenbleiben, wenn die Durchfahrtshöhe unter 4,30
m liegt. Und die Höhenkontrolle vom Elbtunnel wird auch immer mal
ausgelöst, da ist meines Wissens die Durchfahrtshöhe auch auf 4,30 m
beschränkt.
Frage ist, was soll wo durch fahren?
Doppelstockbusse haben z. T. Höhen von gut 4,50 m. "Normale" LKW kommen
auf bis zu 4,00 m, aber s. o.

Habe gerade mal meinen Neufert geschnappt (34. Auflage, 1996), da werden
noch mehr Angaben gemacht: Linienbus ca. 3,10 m, Reisebus ca. 3,50 m,
Feuerwehr-Leiterwagen ca. 3,40 m, Betonpumpenwagen (!!!) ca. 3,90 m,
Müllfahrzeug ca. 3,50 m, Tankwagen ca. 3,90, Sattelschlepper (Container)
ca. 4,00 m und eine ganze Reihe nicht so hoher Fahrzeuge.
Was soll also durchfahren können?
Hoffe, damit etwas weiter geholfen zu haben.

Gruß aus Hamburg
Volker

Jochen Stinns

unread,
Apr 15, 2002, 3:33:35 PM4/15/02
to
"Volker Schmidt" <kk...@ginko.de> schrieb:


> Hm, vier Meter ist sehr knapp kalkuliert. Ich weiss, dass es hier in
> Hamburg immer wieder vorkommt, dass LKW mit etwas höheren Aufbauten an
> U- und S-Bahn-Brücken hängenbleiben, wenn die Durchfahrtshöhe unter 4,30
> m liegt. Und die Höhenkontrolle vom Elbtunnel wird auch immer mal
> ausgelöst, da ist meines Wissens die Durchfahrtshöhe auch auf 4,30 m
> beschränkt.
> Frage ist, was soll wo durch fahren?
> Doppelstockbusse haben z. T. Höhen von gut 4,50 m. "Normale" LKW kommen
> auf bis zu 4,00 m, aber s. o.

Die Führerscheinprüfung ist schon lange her.
Und mit Sonderfahrzeugen kenn ich mich nicht aus.
Sollte aber in jedem Kraftfahrzeugschein stehen.
Das da nicht jeder reinguckt?

Mathias Mildenberger

unread,
Apr 15, 2002, 7:23:51 PM4/15/02
to
Hallo Volker, hallo Beate, hallo alle...!

Im Normalfall ist bei allem, was auf den Straßen fährt, bei 4,00 Meter Höhe
Schluß. Auch die Doppelstockbusse sind meistens irgendwo zwischen 3,60m und
3,90m hoch.
Alles ab 4m Höhe ist eigentlich schon ein Sondertransport, und 4,75m ist
auch schon die Mindesthöhe für die Unterkante der Schilderbrücken auf der
Autobahn. Die Schilderbrücken sind übrigens auch im Neufert drin (meiner =
34. Aufl.).

Ich denke, wenn die ganze Zufahrt eben wie ein Brett ist, sollten 4,30m
knapp reichen. Wenn es bucklig wird, lieber noch 'nen Zuschlag. Wenn es ums
Eck rum geht: Im Neufert sind auch irgendwo die Schleppkurven drin.

<Neufert wälz>
Seite 193: Raumbedarf/Straßen - Freihaltehöhe für LKW = 4,50m
Seite 200: Schilderbrücke für große Straßen (wie gesagt, 34. Auflage)
</wälz>

Grüße

Mathias


Sven Schelhorn

unread,
Apr 16, 2002, 3:26:54 AM4/16/02
to
Beate Boettcher schrieb:

>
> Wühle mich gerade durch den Neufert und
> finde in unserer etwas ;-) antiquaren Ausgabe
> keine Mindesthöhe für LKW´s bzw. -Durchfahrten.
> Kann mir jemand weiterhelfen?


Mindestens 4,20m sollten es schon sein, aber Du solltest unbedingt die
zuständige Feuerwache anrufen.
Bei unserem Kongreßzentrum in Fulda legte der Brandmeister diese Höhe
nach den Löschfahrzeugen fest...


Evtl. sollte man sich wohl mal im Straßenbauamt erkundigen (je nach
Durchfahrt), denn ich bin der Meinung, die Wissen am ehesten wie und was
in Zukunft mit dieser Straße passiert und wer darauf fährt, sofern eben
öffentlich.


Ich habe mich damals auch gefragt, was passiert, wenn es mal neue
Löschfahrzeuge gibt und diese dann 4,20m hoch sind ;-)


--
Ciao, SVEN


Matthias Koehler

unread,
Apr 16, 2002, 4:13:06 AM4/16/02
to
[Volker:]

> Frage ist, was soll wo durch fahren?

Genau das ist die entscheidende Frage. Wenn es sich um eine Durchfahrt zu
einem privaten Hof handelt, wird eine Durchfahrtshöhe von vier Metern in 90
Prozent der Fälle ausreichend sein.

Das reicht sogar für einen Berliner Doppeldecker, mit Ausnahme des Typs DN,
der eine Höhe von 4,12 hat und entsprechend eine Durchfahrtshöhe von 4,20
braucht.

Sollte es sich aber um den Überbau einer öffentlichen Straße handeln, würde
ich sogar auf 4,50 gehen. Man glaubt gar nicht, wie viele LKW-Fahrer nicht
die Höhe ihrer aktuellen Ladung kennen. In jeder größeren Stadt passiert es
mehrmals pro Jahr, dass Sattelschlepper unter Brücken hängen bleiben. Und
zwar sogar unter solchen mit einer an sich ausreichenden Durchfahrtshöhe.
Ich kenne auch private Durchfahrten, die eine Steigung oder ein Gefälle
haben, so dass das Fahrzeug wie in einem Trichter steckenbleibt. Alles schon
erlebt. Und weil die Schäden am Gebäude in einem solchen Fall sehr erheblich
sein können, würde ich schon bei der Planung alles daran setzen, dass solche
Situationen nicht eintreten können.

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de

Klaus Horstmann

unread,
Apr 16, 2002, 4:34:20 AM4/16/02
to
Hi Sven,

On Tue, 16 Apr 2002 09:26:54 +0200, Sven Schelhorn
<sven.sc...@t-online.de> wrote:


>
>Ich habe mich damals auch gefragt, was passiert, wenn es mal neue
>Löschfahrzeuge gibt und diese dann 4,20m hoch sind ;-)
>

Dann dürfen die nur noch aktuelle Neubauten löschen, für die Albauten
gibt's dann Löschzüge mit Uraltfahrzeugen ;-)

Im Ernst, die Fahrzeuge bei der FW werden eher kompakter

es grüßt aus Hamburg
der Klaus

Tobias Martin

unread,
Apr 16, 2002, 4:59:06 AM4/16/02
to
Hallo,

> Ich habe mich damals auch gefragt, was passiert, wenn es
mal neue
> Löschfahrzeuge gibt und diese dann 4,20m hoch sind ;-)

Eher unwahrscheinlich, denn sonst kommen die unter keiner
Brücke mehr durch, denn als Grundmaß des Verkehrsraumes für
LKW wird eine Höhe von 4,20m gefordert.

Wenn dann die Einfahrt 4,50m hoch ist, darf man auch mit 50
km/h durchfahren :-). Für weitere Informationen siehe
Empfehlung für die Anlagen von Erschließungsstraßen(EAE)
oder Empfehlung für die Anlagen von Hauptverkehrsstraßen
(EAHV). Und wenn das für Brücken gut ist, das reicht das
auch für eine Einfahrt.

Ciao
Tobias


Klaus Klabisch

unread,
Apr 16, 2002, 5:26:27 AM4/16/02
to
"Sven Schelhorn" <sven.sc...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3CBBD23E...@t-online.de...

>
> Evtl. sollte man sich wohl mal im Straßenbauamt erkundigen (je
> nach Durchfahrt), denn ich bin der Meinung, die Wissen am
> ehesten wie und was in Zukunft mit dieser Straße passiert und
> wer darauf fährt, sofern eben öffentlich.
> Ciao, SVEN

Straßenbauamt? Für was gibt es denn die StVZO (oder wie der Verein
heißt)?

1. max. zul. Fahrzeughöhe: 4,00 m
2. max. zul. Fahrzeugbreite: 2,50 m (soll lt. EU auf 2,55 m vergrößert
werden - wegen Kühlfahrzeugen und Containern)
3. max. zul. Fahrzeuglänge: 15,00 m
4. max. zul. Achslast: 10 to
5. max. zul. Radlast: 5 to

Ausnahmen gelten nur für spezielle Sonder-KFZ (wie z. B.
Kran-Fahrzeuge) und für einzeln beantragte Sondertransporte.
Aber Achtung: Bei schräger Fahrbahn kann sich schnell
die erforderliche Durchfahrtshöhe vergrößern.
--
Viele Grüße aus der Pfalz
Klaus Klabisch

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Ron Sommer abgelöst werden
sollte.

Tobias Martin

unread,
Apr 16, 2002, 5:45:06 AM4/16/02
to
Hab noch etwas gefunden :-)

nach Regelquerschnitte anbaufreier Straßen (RAS-Q):

Erforderliche Durchfahrtshöhe =
Höhe Bemessungs Fahrzeug +
oberer Bewegungsspielraum +
oberer Sicherheitsspielraum

oder mit Zahlen:

4,50m = 4,0+0,20+0,30

Die Zahlen gelten für anbaufreie Straßen, also wird eine
Einfahrt mit 4,50 m kein Problem sein.

Ciao
Tobias


Matthias Koehler

unread,
Apr 16, 2002, 8:39:08 AM4/16/02
to
[Sven:]


> Ich habe mich damals auch gefragt, was passiert, wenn es mal neue
> Löschfahrzeuge gibt und diese dann 4,20m hoch sind ;-)

Die wird es niemals geben, weil das sämtliche Normen sprengen würde. Sogar
ein Flugfeldlöschfahrzeug ist nicht höher oder breiter, nur länger. Und das
mit der Länge ist genau das Problem: Schon eine normale Drehleiter hat es in
vielen engen Straßen sehr schwer, um die Ecken zu kommen. Sobald irgendwo
Pkw stehen, deren Fahrer das mit dem Denken nicht so beherrschen, ist
Endstation. Wertvolle Zeit vergeht. Deshalb sollte man bei der Planung von
Durchfahrten nicht nur auf die Höhe achten, sondern auch auf den Raum vor
und hinter dieser Durchfahrt, damit es beim Rangieren keine Probleme gibt.
Im täglichen Leben hat man es ja ständig mit großen Fahrzeugen zu tun, und
es kann sehr viele Vorteile haben, auch mit großen Fahrzeugen sehr weit
vordringen zu können.

Übrigens: Die meisten Probleme machen nicht die ganz großen Fahrzeuge,
sondern die 7,5-Tonner, weil diese auch von Nicht-Profis gefahren werden
dürfen. Und das schlägt sich dann leider auch im fahrerischen Können und den
verursachten Schäden nieder...

Beate Boettcher

unread,
Apr 17, 2002, 3:39:53 AM4/17/02
to
Hallo!

Wow! Ziemlich viele Antworten! Ich habe die Höhe
aus 4,50 Meter festgesetzt - schien mir ausreichend und
ich komme mit der Geschosshöhe EG so auch gut aus.

Danke euch allen und schönen Tag noch,

Beate

"Beate Boettcher" <BBoet...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:a9er4k$7nr$03$1...@news.t-online.com...

Sven Schelhorn

unread,
Apr 17, 2002, 3:03:35 AM4/17/02
to
Matthias Koehler schrieb:

>
> > Ich habe mich damals auch gefragt, was passiert, wenn es mal neue
> > Löschfahrzeuge gibt und diese dann 4,20m hoch sind ;-)
>
> Die wird es niemals geben

Na, da bin ich ja beruhigt...

--
Ciao, SVEN


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