Kann ich Abwasser-Fallrohre mit 11 cm Durchmesser in Schlitzen in einer
Ziegel-Außenwand (36.5 cm) führen oder muß ich da vorwandinstallieren ?
Ist das durch Vorschriften geregelt ?
Danke für Infos !
Grüße
Wolfgang
> Ist das durch Vorschriften geregelt ?
soviel ich weiß sind die vor der Wand zu installieren,
ohne daß ich jetzt die DIN zitieren könnte. Aber
ich baue sie auch oft in der Wand ein, da es sauberer
ausschaut, insbesondere wenn eh nur noch Entlüftung
in den Obergeschossen. Dann sehe ich einen Wand-
schlitz 15/ 15 cm vor (um das Roh kommt etwas Dämmung).
Abweichend von der DIN kannste auch ein dünneres
Entlüftungsrohr einbauen. Ist zwar nicht gestattet, aber
funktioniert trotzdem für ein Häuschen :-)
Gruß
Tobias
Ich würde generell versuchen alle Wasserinstallationen _nicht_ in die
Aussenwand zu packen. Du hast damit sonst eine schöne Wärmebrücke
fabriziert. Bei Zuleitungen besteht im schlimmsten Fall ein Frostschaden
(Rohr friert kaputt-> Wasserschaden ahoi)
Zum statischen Aspekt kann ich nicht wirklich was sagen, ob das irgendwie
eine zu starke Schwächung der Wand bedeutet.
Vorschriften:
DIN 1053 Mauerwerk würde ich denken...
in einem Script steht:
"Vertikale Schlitze und Aussparungen sind auch dann ohne Nachweis zulässig,
wenn die Querschnittsschwächung, bezogen auf 1m Wandlänge, nicht mehr als 6%
beträgt und die Wand nicht drei- oder vierseitig gehalten gerechnet ist."
naja..
auf 1m 0,365m Mauer = 0,365m²
(11cm)² = 0,0121m² => knappe 4% (wenn ich mich nicht
verrechnet haben sollte *gg*)
ich weiss aber nicht, ob so eine Pauschalierung ok ist... Wäre gut, wenn
sich da von Euch noch einer zu äussern würde...
gruss
kai
> Ich würde generell versuchen alle Wasserinstallationen _nicht_ in die
> Aussenwand zu packen. Du hast damit sonst eine schöne Wärmebrücke
> fabriziert. Bei Zuleitungen besteht im schlimmsten Fall ein Frostschaden
> (Rohr friert kaputt-> Wasserschaden ahoi)
einstmals, erste Hälfte 90er hatten wir die Diskussion mit einem
Ingenieurbüro für Saniplanung. Die legten auch alle Schlitze in die Wand,
und sagten dann, das sein besser gedämmt wie mit ohne Schlitz :-)
Genauer gesagt, gäbe es die Möglichkeit, den Schlitz etwas größer zu
machen und noch Dämmung reinzupobeln, bei Angst, oder das Rohr
dicker zu dämmen.
Jedenfalls seither, wenn so ein einsames Rohr wo herkommt, schwupps ich
das in die Wand - und Ruh is :-)
> auf 1m 0,365m Mauer = 0,365m²
> (11cm)² = 0,0121m² => knappe 4% (wenn ich mich
nicht
> verrechnet haben sollte *gg*)
> ich weiss aber nicht, ob so eine Pauschalierung ok ist... Wäre gut, wenn
> sich da von Euch noch einer zu äussern würde...
nun ja, nachrechnen tu ich das nicht. Wegen einem Rohr hält das so oder
so :-)
Gruß
Tobias
Man schwächt die Aussenwand ist damit nicht mehr EnEv-Konform. Bei Abwasser
baut man ausserdem eine wunderschöne Kältebrücke (Rohr ist offen zur Umwelt
und wird in der Regel nicht gedämmt).
Helli (Sanitär-Planer)
Falls an der Außenseite des Mauerwerks eine stärkere Dämmschicht
angebracht ist, wird der Wärmedurchgangswiderstand der
Außenwandkonstruktion insgesamt an dieser Stelle eher unwesentlich
verändert. Ich frage mich, ob im Einzelfall nicht mehr Wärme über die
Entlüftung nach oben abgeführt wird als über die "Wärmebrücke" am
Schlitz. Wenn das Mauerwerk an der Außenseite ungedämmt ist, ist die
Konstruktion nicht so empfehlenswert.
> Zum statischen Aspekt kann ich nicht wirklich was sagen, ob das irgendwie
> eine zu starke Schwächung der Wand bedeutet.
Vertikale Schlitze sind nie schlimm im eigentlichen Sinne.
> Vorschriften:
> DIN 1053 Mauerwerk würde ich denken...
> in einem Script steht:
> "Vertikale Schlitze und Aussparungen sind auch dann ohne Nachweis zulässig,
> wenn die Querschnittsschwächung, bezogen auf 1m Wandlänge, nicht mehr als 6%
> beträgt und die Wand nicht drei- oder vierseitig gehalten gerechnet ist."
Diese Rechnerei ist nur selten erforderlich.
Man muss aber auch berücksichtigen, dass Wandbereiche neben vertikalen
Schlitzen nur noch dreiseitig bzw. zweiseitig gehalten sind.
Dennoch sind die Auswirkungen üblicherweise marginal bis irrelevant,
sofern von Gebäuden bis ca. 4 Vollgeschossen ausgegangen wird. Die Wahl
einer höheren Steinfestigkeitsklasse und/oder Mörtelgruppe für hoch
belastete Mauerwerksbereiche ist nicht entwurfsbestimmend.
(Horizontale Schlitze sind dagegen ungünstiger. Sie reduzieren die
Tragfähigkeiten von Wänden merklich, weswegen nach DIN 1053-1 in Tabelle
10 nur sehr geringe Schlitztiefen in tragenden Wänden ohne Nachweis,
außerdem nur auf einer Wandseite nicht weiter als 40cm von der
Geschossdecke, akzeptiert werden.)
Grüße
Georg
--
Georg Matejko
Email: ge...@matejko.de
URL: www.matejko.de
Erkläre bitte EnEv-konform, Peter. Jedes Fenster und jeder Tür in der
Außenwand ist in der Regel eine Schwächung der Außenwand.
> Bei Abwasser
> baut man ausserdem eine wunderschöne Kältebrücke (Rohr ist offen zur Umwelt
> und wird in der Regel nicht gedämmt).
Ob in der Außenwand oder in einer Vorwandinstallation: Das Rohr ist
offen zur Umwelt. In jedem Fall wird nicht mehr Wärme abgeführt, als
durch das Rohr und die darin befindliche Atmosphäre aufgenommen werden
kann. Geht es hier nicht eher um die Lage einer unvermeidlichen
Wärmebrücke? Was meinst Du, Peter?
(Gottseidank muss man nicht nachweisen, wieviel Wärme mit dem Abwasser
verloren geht. :) )
> Erkläre bitte EnEv-konform, Peter. Jedes Fenster und jeder Tür in der
> Außenwand ist in der Regel eine Schwächung der Außenwand.
EnEv-konform wäre es, wenn entsprechend der Standarddetails
gearbeitet wird. In dem Falle 6 cm Wärmedämmung außenseitig
in den Schlitz (das Mauerwerk im betreffenden Fall ist ohne
Vollwämeschutz der alten Fragen nach :-) )
Gruß
Tobias
in der von uns bewohnten Mietwohnung geht ein Fallrohr vom Flachdach
durch eine Wand des Wohnzimmers. Wenn da Schnee auf dem Dach schmilzt
und das 0 °C kalte Schmelzwasser das Fallrohr runterläuft, dann läuft
auch an der Innenwand Kondenswasser runter. Es ist zwar eine Innenwand
weil das Fallrohr in der Dachmitte liegt, aber Dämmung fehlt da
überdeutlich.
Bye
> in einem Script steht:
> "Vertikale Schlitze und Aussparungen sind auch dann ohne Nachweis
zulässig,
> wenn die Querschnittsschwächung, bezogen auf 1m Wandlänge, nicht mehr als
6%
> beträgt und die Wand nicht drei- oder vierseitig gehalten gerechnet ist."
Falls es um nachträglich angelegte Schlitze geht (konnte ich aus dem
Zusammenhang nicht erkennen):
Nach DIN 1053-1, Tabelle 10 sind in 36,5er MW vertikale Schlitze in einer
Tiefe von 30 mm (!) bei einer Einzelschlitzbreite von 200mm ohne besonderen
Nachweis möglich.
Gruß aus dem stürmischen Wuppertal
Heiko
Ja, und deshalb gibts da auch bestimmte Wärmedurchgangswerte die da
eingehalten werden.
EnEv-Konform heisst Dämmung im Schlitz gegen die Aussenwand, worduch sich
der Schlitz auf locker 20 cm verstärkt (11,5 Aussdurchmesser Rohr, plus 2
Rohrschelle und Dämmung + 6 Dämmung gegen Aussenwand, macht 20 cm, bei
36,5er Wand bleiben 16,5 stehen. Als Maurer würde ich da Bedenken
anmelden...
> Ob in der Außenwand oder in einer Vorwandinstallation: Das Rohr ist
> offen zur Umwelt. In jedem Fall wird nicht mehr Wärme abgeführt, als
> durch das Rohr und die darin befindliche Atmosphäre aufgenommen werden
> kann.
Durch die Vorwandinstallation führe ich sicher nicht soviel ab, weil die
gedämmt ist.
>Geht es hier nicht eher um die Lage einer unvermeidlichen
>Wärmebrücke? Was meinst Du, Peter?
Die Wärmebrücke ist ist sicher in der Vorwandinstallation besser aufgehoben.
> (Gottseidank muss man nicht nachweisen, wieviel Wärme mit dem Abwasser
> verloren geht. :) )
Das wäre einfach... :-)
Helli
Ja, das sind die für die Elektroinstallation. Also ich mache ausser denen
nie Schlitze in die Aussenwand.
Gruss Hubert
> Falls es um nachträglich angelegte Schlitze geht (konnte ich aus dem
> Zusammenhang nicht erkennen):
> Nach DIN 1053-1, Tabelle 10 sind in 36,5er MW vertikale Schlitze in einer
> Tiefe von 30 mm (!) bei einer Einzelschlitzbreite von 200mm ohne besonderen
> Nachweis möglich.
Vergesst doch mal die blöde Rechnerei, das ist doch gar nicht der Kern
des Threads. ;)
Gut!
Dann lassen wir das Rumgehopse mal und antworten nur auf die eingangs
gestellte Frage:
Nein.
:-)
Grüße aus dem bergischen Venedig.(weil wenns so weiterregnet muß ich Boot
fahren)
HEiko
> in der von uns bewohnten Mietwohnung geht ein Fallrohr vom Flachdach
> durch eine Wand des Wohnzimmers. Wenn da Schnee auf dem Dach schmilzt
> und das 0 °C kalte Schmelzwasser das Fallrohr runterläuft, dann läuft
> auch an der Innenwand Kondenswasser runter. Es ist zwar eine Innenwand
> weil das Fallrohr in der Dachmitte liegt, aber Dämmung fehlt da
> überdeutlich.
Anderer Fall, da Fallrohr für Dachentwässerung. Ansonsten: Wenn´s nicht
zu sehr beim Wohnen behindert, kann man ja noch was nachbessern.
> EnEv-Konform heisst Dämmung im Schlitz gegen die Aussenwand, worduch sich
> der Schlitz auf locker 20 cm verstärkt (11,5 Aussdurchmesser Rohr, plus 2
> Rohrschelle und Dämmung + 6 Dämmung gegen Aussenwand, macht 20 cm, bei
> 36,5er Wand bleiben 16,5 stehen. Als Maurer würde ich da Bedenken
> anmelden...
Warum? Statt einer Wand habe ich jetzt gedanklich je eine Wand links und
rechts vom Schlitz, welche zweiseitig oder dreiseitig gehalten sind. Nur
selten reicht die Tragfähigkeit dann nicht mehr aus.
> Durch die Vorwandinstallation führe ich sicher nicht soviel ab, weil die
> gedämmt ist.
ACK, soweit das Rohr bis zum Dachaustritt in der gedämmten
Vorwandkonstruktion geführt wird. Ist bauphysikalisch sicher die
prinzipiell bessere Konstruktion.
>>Geht es hier nicht eher um die Lage einer unvermeidlichen
>>Wärmebrücke? Was meinst Du, Peter?
>
>
> Die Wärmebrücke ist ist sicher in der Vorwandinstallation besser aufgehoben.
Zustimmung aus bauphysikalischer Sicht, siehe oben. Ist aber für den
Raum nicht unbedingt optimal. Ich meine, man muss die Frage im
Gesamtkontext bewerten; das Ziel der EnEV ist mit der Gesamtheit der
Maßnahmen anzuvisieren.
Wie wär´s in diesem Fall mit einem so großen Schlitz, dass das Rohr auch
raumseitig ausreichend gedämmt werden kann?
Außerdem sind auch Schallschutzkriterien in die Entscheidung nach der
bestmöglichen Konstruktion einzubeziehen.
Grüße