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Labert 13th Street Muell?

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Kenan Zahirovic

unread,
Aug 5, 2003, 1:40:45 PM8/5/03
to
Hallo!

Letzte Woch lief "From Dusk Till Dawn" in einer 4-minuetigen kuerzeren
Fassung auf 13th Street. Darueber hatte ich mich geaergert, da ich annahm,
dass es sich um eine ungekuerzte Version handelte. Schliesslich haben die
Sender auf der Premiere-Plattform dank der PIN-Code-Abfrage die beste
Moeglichkeit, den Jugendschutz sicherzustellen. Auf eine Mail von mir an
13th Street bekam ich folgende Antwort. Hiess es in dieser NG nicht, dass
auch indizierte Filme gesendet werden duerfen?:

Sehr geehrter Herr Zahirovic,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Programm von 13TH
Street. Leider mußten wir erfahren, daß Sie mit unserem Programm nicht
zufrieden waren.
Wir stimmen Ihnen zu, daß "From Dusk till Dawn" ein hervorragender Film ist,
doch leider befindet er sich auf dem Index der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien. Das bedeutet, daß der Film indiziert wurde und im
Rundfunk gem. § 18 Jugendschutzgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 2
Jugendmedienschutzstaatsvertrag nicht gesendet werden darf. Dieses Verbot
gilt auch für geschnittene Fassungen, es sei denn, sie wurden von der
Bundesprüfstelle für "nicht mehr im wesentlichen inhaltsgleich" mit der
Originalfassung befunden. Eine solche gekürzte Fassung liegt uns vor. Wir
nehmen daher gerne die einzige Möglichkeit der Austrahlung
dieser -gekürzten- Fassung wahr und hoffen auf Ihr Verständnis.
Wir freuen uns, wenn Sie bald wieder einmal bei uns einschalten !

Herzliche Grüße

Julia Kämmerer
Jugendschutzbeauftragte
Universal Studios Networks Deutschland GmbH


Sebastian Will

unread,
Aug 5, 2003, 3:29:54 PM8/5/03
to
Kenan Zahirovic wrote:
> Hiess es in dieser NG nicht, dass
> auch indizierte Filme gesendet werden duerfen?:

Ungeschnitten dürfen indizierte Filme nur gesendet werden, wenn eine
Sondergenehmigung der entsprechenden Landesmedienstalt vorliegt. Bei
einem Film wie FDTD dürfte eine solche Genehmigung aber kaum erfolgen.

Ob verschlüsselt oder unverschlüsselt, macht da, glaube ich, keinen
Unterschied.

Gruß
Sebastian

Dennis Kaisers

unread,
Aug 6, 2003, 8:10:05 AM8/6/03
to
Sebastian Will wrote:

Yep.
Steht leider in der FAQ nicht eindeutig drin. Muss ich mal ändern.

Bye
Dennis
--
Die FAQ!
Zu finden in dieser Newsgroup oder unter
http://www.pardesoka.de/drtm/index.html

Markus Ammann

unread,
Aug 6, 2003, 11:34:02 AM8/6/03
to
Dennis Kaisers wrote:
>
> Sebastian Will wrote:
>
> > Kenan Zahirovic wrote:
> > > Hiess es in dieser NG nicht, dass
> > > auch indizierte Filme gesendet werden duerfen?:
> >
> > Ungeschnitten dürfen indizierte Filme nur gesendet werden, wenn eine
> > Sondergenehmigung der entsprechenden Landesmedienstalt vorliegt. Bei
> > einem Film wie FDTD dürfte eine solche Genehmigung aber kaum erfolgen.
> >
> > Ob verschlüsselt oder unverschlüsselt, macht da, glaube ich, keinen
> > Unterschied.
>
> Yep.
> Steht leider in der FAQ nicht eindeutig drin. Muss ich mal ändern.

Naja, glücklich ist, wer ein Pay-TV-Sender aus der Schweiz abonnieren
darf ;-).

Vorletzte Nacht lief da der Film "Zum Töten freigegeben" mit
Steven Seagal auf Teleclub Digital. Da waren all die Szenen zu
bewundern, welche gemäss den deutschen Zensurbestimmungen im TV
gar nicht laufen dürfen. --> Diese Seite ist temporär ausser Betrieb!
*grins*

Gestern war http://www.schnittberichte.com/ noch online.

Gruss Markus

--
Dieser Beitrag entstand durch hirnloses Herumtippen auf der Tastatur.
Jeglicher Sinn und Zusammenhang darin waere rein zufaellig und nicht
beabsichtigt.
Homepage: http://markus.ammann.buz.ch/

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