Am 11.03.16 um 09:36 schrieb Theodor Hellwald:
Ohne Jurist zu sein, denke ich, daß es weitaus schwerwiegender ist. Er
hatte ein Motiv (nämlich Rache, was er ja dann vor Zeugen eingeräumt
hat), er hatte das Vorwissen von Erichs Krankheit (d.h. er wußte, daß
die fehlende Hilfe zumindest potentiell letal sein kann) und es war
Freiheitsberaubung, ihn einzusperren - d.h. es war keine (passive)
unterlassene Hilfeleistung, sondern die (aktive) Verunmöglichung einer
Hilfeleistung.
Da er es zumindest nicht hatte planen können, könnte das auf Totschlag
hinauslaufen, aber auch ohne Vorsatz sind es mit Motiv und Heimtücke
immer noch zwei Mordmerkmale.
(an die Juristen - Halbwissen halbwegs richtig zusammengebastelt?)