weiss jemand, ob das Anlegen eines Reitplatzes aus Sand genehmigt werden
muss.
Wir wollen auf einem Stueck Wiese, naja jetzt Matsch, den Matsch
abtragen und dann Sand aufbringen.
Gibt es da Bestimmung ?? (vielleicht auch im Netz)
Vielen Dank
juliane
Bei uns gabs mal einen Aufstand weil ein paar Meter am Bach rum
als "Feuchtbiotop" zählen...
Bei ner "normalen" Wiese sehe ich da kaum Probleme.
Gruss
Uwe
Jedes Pferd hat seine EIGENE Meinung
juliane <jul...@gfe.rwth-aachen.de> schrieb im Beitrag
<36E66098...@gfe.rwth-aachen.de>...
> Hallo zusammen,
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> weiss jemand, ob das Anlegen eines Reitplatzes aus Sand genehmigt werden
> muss.
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> Wir wollen auf einem Stueck Wiese, naja jetzt Matsch, den Matsch
> abtragen und dann Sand aufbringen.
> Gibt es da Bestimmung ?? (vielleicht auch im Netz)
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> Vielen Dank
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> juliane
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Hi Juliane,
letztens waren wir in der LVAV Neumühle, da ging es u.a. um Stall- und
Reitplatzbau. Wir stehen nämlich vor dem gleichen Problem.
Also, definitiv braucht alles eine Baugenehmigung, welches mit
Erdarbeiten verbunden ist. Egal, ob Du Holzpfosten in die Erde rammst
für den Bau eines Stalles oder ob Du eine Sandschicht auf den
vorbereiteten Boden aufbringst für den Reitplatz. Alles, was in den
Boden rein oder auf den Boden drauf gebracht wird, ist
genehmigungspflichtig! Typisch Beamtendeutschland. Da Du wahrscheinlich
den Platz noch begradigen mußt und dann eine Ladung Sand draufbringst,
brauchst Du auf jeden Fall eine Genehmigung! Erkundige Dich mal bei
Deinem zuständigen Bauamt!
Viel Glück
Susanne
Hallo,
bei uns muß dieses Jahr auch eine Schlammwüste "kultiviert" werden:-/ Soweit
mir bekannt ist, muß ein reiner (befestigter) Pferdeauslauf nur beim Bauamt
angemeldet werden. Geht's aber um einen _Reitplatz_, muß eine Baugenehmigung
her. Am besten mal beim zuständigen Bauamt freundlich nachfragen.
Dazu kann es noch sein, daß man vom Umweltamt eine "Ausgleichsmaßnahme"
aufgebrummt bekommt - in einer Nachbargemeinde mußte jemand 600 Sträucher als
Ausgleich für den Reitplatz anpflanzen, wobei die Art der Sträucher noch
vorgeschrieben wurde...
Zum Stallbau: Im Außenbereich ist alles, was nicht mehr als 5 m3 (?) umbauten
Raum hat, genehmigungsfrei. Was darüber geht oder nicht mehr "transportabel"
ist: Bauantrag. D.h., es ist noch nicht mal ein simpler Carport ohne
Genehmigung erlaubt:-(
Viele Grüße
Matthias
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Matthias Schürhoff
FACTUM Projektentwicklung und Management GmbH, Dortmund
E-Mail: matt...@factum-gmbh.de
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"Die Beziehung, die den Sinn unseres Daseins am feinsten und
umfassendsten bestimmt, ist jene von Leben und Tod, denn die
Begrenzung unserer Existenz durch den Tod ist entscheidend fuer das
Verstaendnis und die Wertschaetzung des Lebens."
- Antonio Tabucchi, "Erklaert Pereira"
Ich habe zur Zeit sehr viel zu tun, daher mische ich micht bloß noch bei für
mich besonders interessanten Threads ein. Dafür haue ich morgen für eine
Woche in den Urlaub ab...
juliane schrieb in Nachricht <36E66098...@gfe.rwth-aachen.de>...
>Hallo zusammen,
>
>weiss jemand, ob das Anlegen eines Reitplatzes aus Sand genehmigt werden
>muss.
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>Wir wollen auf einem Stueck Wiese, naja jetzt Matsch, den Matsch
>abtragen und dann Sand aufbringen.
>Gibt es da Bestimmung ?? (vielleicht auch im Netz)
Bauliche Maßnahme i.S.d. BauGB ist alles, was fest mit dem Erdboden
verbunden wird. Schüttest Du nur Sand auf den Boden, ist der Sand nicht fest
mit dem Erdboden verbunden. Trägst Du vorher Erdboden ab, handelt es sich um
eine Abgrabung, verbunden mit einer Aufschüttung, beides (!) sind
genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen.
Koppelpfosten z. B., die ohne Fundament in den Boden gerammt werden, sind
daher im Grunde keine baulichen Maßnahmen, sondern lediglich temporär mit
dem Boden verbundene Gegenstände. Wird vorher ein Fundament eingebracht
(Loch gegraben und mit Zement/Beton aufgefüllt und darin der Pfosten
gesetzt) hast Du eine bauliche Maßnahme. Gräbt man einen Kübel in der Erde
ein, füllt diesen mit Beton und setzt den Pfosten da hinein, so ist dieses
Fundament nicht fest mit dem Erdboden verbunden, also nicht
genehmigungspflichtig.
Genehmigungen müssen erteilt werden, wenn ein Landwirt (priviliegiert gem. §
35 BauGB auch im Außenbereich) etwa einen Bewegungsplatz für seine Zucht-
oder Pensionspferde erstellt. Liegt ein sogenannter Privatstall, d. h. ohne
einen landwirtschaftlichen Status vor, so wird diese Genehmigung i. d. R.
verweigert, da in D nicht jeder, der eine Wiese pachten kann, diese nach
Gutdünken umgraben soll. Ob das toll oder besonders deutsch oder sonstwas
ist, kann jeder für sich entscheiden, die gesetzliche Regelung ist Fakt.
Kommen neben der baurechtlichen Situation noch umwelt- oder
wasserschutzrechtliche Gründe für eine Ablehnung hinzu, dann wird die
Genehmigung noch deutlich unwahrscheinlicher, immerhin sind diese beiden
Rechtsinstitutionen dafür gedacht, mit Umwelt als solcher und Wasser als
stehendem oder fließendem Gewässer vernünftig umzugehen. Gerade am Unterlauf
der großen Flüsse sollte langsam auch dem einfältigsten Schwätzer
klarwerden, daß nur bei sparsamster Bewirtschaftung der Schwemmlandschaften
und natürlichen Rückhaltebereiche Überschwemmungen in Grenzen gehalten
werden können.
Ob Du die einschlägigen Regelungen bei der Bundesregierung im Netz findest,
mußt Du selbst schauen, die für Dein Bundesland (bzw. für Deinen Stall)
einschlägigen Bestimmungen über das Genehmigungsverfahren bekommst Du evtl.
über Deine Landesregierung.
BTW, bloßes Abtragen und Neuaufschütten hilft in den seltensen Fällen, es
sei denn, man gräbt RICHTIG tief - eine Drainage aber (Rohre, mit denen das
Wasser abgeleitet werden kann), ist sicherlich eine bauliche Maßnhame i. S.
d. BauGB.
H I H
CU
Steff
nach Diktat verreist ;-)