meine Freundin hat sich ein Pferd von Privatleuten angeschaut und fest
zugesagt.
Sie hat dann eine Anzahlung über 300 ? gemacht, aber noch keinen Vertrag
abgeschlossen (?)
Jetzt wurde sie entlassen und kann das Pferd nicht finanzieren und möchte
vom Kauf
abstand nehmen.
Hat sie ne Chance das Geld zurückzubekommen??
Liebe Grüße
Matthias
ja sie kann zurück treten, ist zwar ein Vertrag zustande gekommen trotz
neuer Regelung, aber von Privat an Privat gelten ersten die neuen Regelungen
nicht und wenn sie jetzt leider arbeitslos ist, ist das ein schwerwiegender
Fall, arbeitslos und wird gezwungen ein Pferd zukaufen was sie nicht
finanzieren kann und sie dadurch noch stärker in den Finanzellen Ruin
treiben kann.
Sollte der Verkäufer Rumzicken würde ich sofort einen Rechtsanwalt
beauftragen, wer für solch eine Lage kein Verständnis hat ist sowie so nicht
ganz klar im Kopf und hat wo möglich noch andere Geschichten auf Lager.
Gruß
Paul
"Odi Krause" <dra...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:aauscb$cvd$06$1...@news.t-online.com...
vorab, nachstehend gebe ich nur meine persönlichen Gedanken bekannt, wie
ich darüber denke und handeln würde, dies ist keine Rechtsberatung!!
Friesen Paul wrote:
> ja sie kann zurück treten, ist zwar ein Vertrag zustande gekommen trotz
> neuer Regelung, aber von Privat an Privat gelten ersten die neuen Regelungen
> nicht
das mag sein, kann ich jetzt nicht prüfen. Dennoch müßte sie IMHO den
eventuellen Schaden tragen, der durch das Nichtzustandekommen des Vertrages
entstehen kann.
> und wenn sie jetzt leider arbeitslos ist, ist das ein schwerwiegender
> Fall, arbeitslos und wird gezwungen ein Pferd zukaufen was sie nicht
> finanzieren kann und sie dadurch noch stärker in den Finanzellen Ruin
> treiben kann.
Ja auch das mag sein, aber sie hat IMHO fahrlässig gehandelt. Denn wenn ein
Pferdekauf auf solch hölzernen Finanzierungen geplant war ist das IMHO
fahrlässig. Was bitte sehr wäre denn gewesen, sie hätte das Pferd bereits
abgeholt und *danach* wäre sie arbeitslos geworden?
Wir haben hier in der NG oft genug darüber gesprochen was ein Pferd
monatlich kostet und man kauft ein Pferd, das die nächsten 30 Jahre
unterhalten werden muß.
Da muß ich doch von einem Erwachsenen erwarten können, dass er dieses
kalkulieren kann.
Wenn man derart knapp bei Kasse ist, dann sollte man kein Pferd kaufen.
Es gibt doch reichlich Möglichkeiten einer kostengünstigen Reitbeteiligung.
> Sollte der Verkäufer Rumzicken würde ich sofort einen Rechtsanwalt
> beauftragen, wer für solch eine Lage kein Verständnis hat ist sowie so nicht
> ganz klar im Kopf
Na klar habe ich für die Person mit ihrer Lage Verständnis, aber man darf
nicht vergessen, dass es allein ihre eigene Entscheidung war.
Wie aber würdest du entscheiden, wenn der Verkäufer nach der Anzahlung
einen Rückzieher machen möchte? Zum Beispiel weil er plötzlich ein besseres
Angebot erhalten hat.
Wird da *dann* auf Vertragsrecht gepocht?
LG Wolfgang
hallo paul,
> Sollte der Verkäufer Rumzicken würde ich sofort einen Rechtsanwalt
> beauftragen, wer für solch eine Lage kein Verständnis hat ist sowie so
nicht
> ganz klar im Kopf und hat wo möglich noch andere Geschichten auf Lager.
>
womit soll dann der rechtsanwalt bezahlt werden, für den fall, dass keine rs
versicherung besteht? die anzahlung ist dann so wie so verloren.
ich würde vorschlagen, mit dem verkäufer in aller ruhe zu reden. vielleicht
möchte er sein pferd ja auch nicht an einen platz geben, wo es nicht
finanziert werden kann.
lg
reinhild
Das war auch der erste Gedanke, der mir in den Sinn kam. Bleibt zu hoffen,
dass dem Verkäufer noch was an dem Pferd liegt und er es nicht in eine
ungewisse Zukunft abgeben möchte.
Der nächste Gedanke war, was ist wenn der Verkäufer sein Pferd evtl. auch
wegen finanzieller Probleme verkaufen möchte.....oder schon seine Box
gekündigt hat...
Ich würde auch versuchen mit dem Verkäufer zu reden, vielleicht kann man ja
mit der Anzahlung "halbe/halbe" machen.
Der Vertrag dürfte nach meinen BGB-Kenntnissen wohl geschlossen sein.
Liebe Grüße
Marion
>
hallo marion,
> Der nächste Gedanke war, was ist wenn der Verkäufer sein Pferd evtl. auch
> wegen finanzieller Probleme verkaufen möchte.....oder schon seine Box
> gekündigt hat...
den gedanken hatte ich auch. eine freundin hat von privat ein pferd sehr
preisgünstig gekauft, weil der verkäufer in not war. ein solches pferd ist
normalerweise nicht so billig. er hätte keine möglichkeit gehabt, das pferd
weiter zu behalten.
wann kommt mein pferd wieder zurück, sagte der dreijährige sohn des
verkäufers dann. meine freundin hat die familie eingeladen, sich anzuschauen
wie das pferd im neuen stall gehalten wird, sie haben aber nie davon
gebrauch gemacht.
eine andere bekannte hat ein pferd aus einer konkursmasse ersteigert und hat
viele probleme damit. sie kann es auch nicht zurückgeben (will das auch
nicht).
>
> Ich würde auch versuchen mit dem Verkäufer zu reden, vielleicht kann man
ja
> mit der Anzahlung "halbe/halbe" machen.
das wäre ein fairer vorschlag.
ich wünsche dem mädchen alles gute und hoffe, sie findet bald wieder einen
guten job.
>
> Der Vertrag dürfte nach meinen BGB-Kenntnissen wohl geschlossen sein.
denke ich auch.
liebe grüße,
reinhild
Dann muss sie das wohl als Lehrgeld akzeptieren,
zumal man nicht mal mehr mit ihr reden möchte.
Dennoch werde ich noch mal versuchen die Gefühle wieder zu beruhigen,
es scheint doch einiges in Wallung gekommen zu sein.
Abschließend möchte ich noch folgende Dinge klarstellen:
a) Das Pferd steht bei den Verkäufern auf der Weide, privatleute mit
umgebauter
Garage,
b)die sache mit dem "halbe/halbe" werde ich bei gelegenheit aufgreifen.
Also, danke noch mal
Matthias
Aber wenn du dich nicht meldest gehört das Geld dem wo es bekommen hat.
Grüsse
Adriano Cristofaro
Wie soll das gehen?
Gibts da rechtliche Mittel?
Matthias
Hallo Adriano,
> Wenn du eine Anzahlung gemacht hast kannst du es zurückfordern.
>
> Aber wenn du dich nicht meldest gehört das Geld dem wo es bekommen hat.
>
Könntest Du Deine für mich etwas abenteuerliche Rechtsauffassung erläutern?
Meines Wissens wird ein gültiger Vetrag durch Angebot und Annahme
geschlossen. Ein Rücktritt kommt ggfs. in Frage, wenn die Sache (das Pferd)
an Mängeln leidet, was wohl hier nicht der Fall ist.
Wenn Du z.B. eine neue Couch bestellst und eine Anzahlung leistet und dann
aus welchen Gründen auch immer den Restpreis nicht zahlen kannst, bist Du
dann auch der Meinung, Du könntest vom Kauf zurücktreten und hättest auch
noch ein Recht auf Deine Anzahlung?
Gruß
Marion
Wir haben sehr viele Kunden gehabt die bei uns eine Anzahlung gemacht haben
und nie mehr gekommen sind.
Wir haben sogar Änderungen gemacht, haben paarmal versucht zu Telefonieren,
nichts Sie kamen nicht mehr.
Also haben wir die Anzahlung behalten selbertschuld.
Ich bin auch in Ausbildung und wir haben das auch in der Schule
durchgenommen.
Also der Kunde hat recht das geld wieder zurückzubekommen, aber wenn er
nicht mehr kommt gehört es einem. Auch wenn wir versuchen, weiss ich wieviel
mal zu telefonieren.
grüsse
Adriano Cristofaro
- 4 kunde kamen nicht mehr und hatten eine Anzahlung geleistet auch bei
erfolglosen telefonischen versuchen.
Wir rennen doch nicht hinterher sind doch keine Kinder, solange sie sich
nicht mehr melden bekommen das Geld auch nicht mehr zurück.
Sie haben einen Vertrag gemacht mit einer unseren Waren, haben auch
vorausbezahlt.
>Also der Kunde hat recht das geld wieder zurückzubekommen, aber wenn er
>nicht mehr kommt gehört es einem.
Erst nach einer gewissen Frist, würde ich sagen.
MarionS
--
RMS-M...@t-online.de
"Gott ist tot." - Nietzsche
"Nietzsche ist tot." - Gott
"Tote reden nicht." - Django
Nachdem manches Falsches geschrieben wurde, moechte ich mal was klarstellen.
Mit Verlaub - gestuetzt auf (noch dazu so abwegige) "humble opinions"
allein sollte man nicht riskieren, in einem Rechtsstreit dem schlechten
Geld noch gutes hinterherzuwerfen. Natuerlich koennen Verhandlungsgeschick
und -glueck auch zu einem anderen Ausgang fuehren, aber das steht auf einem
anderen Blatt.
Zu dem Ursprungsproblem: Es ist unerheblich, ob die (verhinderte) Kaeuferin
eine Anzahlung geleistet hat, es kommt nur drauf an, ob sie einen
Kaufvertrag abgeschlossen hat. Die Anzahlung ist wohl ein starkes Indiz
dafuer, aber sicher kein Beweis.
Ein Kaufvertrag kommt (auch formlos) zustande, wenn sich Kaeufer und
Verkaeufer darueber einig werden, dass der Kaeufer das Eigentum am
Kaufgegenstand erwirbt und der Verkaeufer einen Kaufpreis dafuer bekommt.
Alles andere lenkt hier nur ab. Wenn die verhinderte Kaeuferin also einen
Kaufvertrag abgeschlossen hat, dann ist sie verpflichtet, dem Verkaeufer
den Kaufpreis zu bezahlen und das Pferd abzunehmen.
Ein Ruecktritt vom Vertrag kommt ihrerseits nur dann in Frage, wenn ein
Mangel des Pferdes vorliegt (die kaiserliche Hauptviehmaengelverordung von
1899 ist ja gottlob endlich aufgehoben); der Kaeufer kann bei Nichtzahlung
ebenfalls zuruecktreten und seinen Schaden verlangen, also mindestens die
Einstellkosten, weitere Anzeigen etc. bis zum erfolgreichen Verkauf.
Nur im letzeren Fall kaeme die Anzahlung doch noch zum Tragen - sie wuerde
angerechnet.
HTH
CU
Steff
"Stefan "Steff" Knoll" <stefan...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1110687.Q...@news.knollipop.de...
Danke für die Klarstellung, so meinte ich es auch, wobei meine
BGB-Berührungen im Vertragsrecht doch etwas länger her sind.
Eine kleine Korrektur:
> der Kaeufer
Du meinst Verkäufer, oder? ;-)
>kann bei Nichtzahlung
> ebenfalls zuruecktreten und seinen Schaden verlangen, also mindestens die
> Einstellkosten, weitere Anzeigen etc. bis zum erfolgreichen Verkauf.
>
Viele Grüße
Marion