Rein spekulative Frage:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn jemand für seinen Hund keine
Hundesteuer bezahlt und dann irgendwann erwischt wird.
Wenn zwischendrin der Wohnsitz gewechselt wurde, muß man dann für alle
Lebensjahre des Hundes nachzahlen oder nur die Jahre, die man in der
Gemeinde lebte, in der man ertappt wurde?
Und: ist nur die Nachzahlung fällig oder kriegt man so richtig was wg.
Steuerhinterziehung?
Andrea
Also in Iserlohn und Schwerte (NRW) war es so, dass die Städte
"Steuer-Sheriffs" losgeschickt haben, überall wo es nach dem Klingeln bellte
wurden die Nachbarn ausgequetscht und dann gabs automatisch einen
Steuerbescheid.
Wer erwischt wurde, musste für 4 Jahre die Hundesteuer nachzahlen.
Gruß
Tanja
Bei uns ist es so das man für 10 Jahre nachzahlen muß. Also wären das hier
in Dillingen 1440 DM.
Tschüs
Andrea
Andrea
> Rein spekulative Frage:
Ja, ja. :-)
Das ist Sache der Städte oder Gemeinden, also wahrscheinlich überall
anders geregelt. Rechtliche Schritte können eingeleitet werden, da der
Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben ist und gleichzeitig eine
Ordnungswidrigkeit bedeutet. Möglich sind: Nachzahlen + Zinsen und ein
Bußgeld.
_MM_
Andrea Wahl schribbselte am Donnerstag, 4. April 2002 09:21:
> 4 Jahre nachzahlen hier, 10 Jahre da ... das klingt ja wie Willkür.
> Gibt es da keine _Rechtslage_?
Die gibt es nur in Sachen Obergrenze. Nennt sich Verjährung und dürfte
bei (Abgabe)Satzungen in der Abgabenordnung zu finden sein (Überprüfung
klappte leider nicht, Google wollte mir keinen vollen Gesetzestext
zeigen).
Das bedeutet, die Gemeinden dürfen bis zu dieser Obergrenze bestimmen,
wie weit sie die Hundesteuer nachfordern. Und zwar jede für sich. Viele
werden den Rahmen voll ausschöpfen, aber es bleibt jeder für sich
überlassen. Willkür ist es erst dann, wenn _eine_ Gemeinde mehrere
Zeiträume festsetzt (d.h. ohne sachliche Gründe Unterschiede macht).
> Andrea
Gruß,
Thomas
--
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bei uns sind z.B. Tierheimhunde die ersten zwei Jahre steuerfrei, meine
Bescheingung war irgendwo verloren gegangen, es kam fast ein Jahr später
ein wirklich sehr!! netter Anruf der zuständigen Dame die meinte es sei
doch sicher ein Versehen und das könne mal passieren.Und ich solle es
einfach nachreichen.
Keine Androhung von irgendwas oder so.Es hängt wohl tatsächlich von der
Gemeinde und dem zuständigen Sachbearbeiter ab.
Viele Grüße Anette
Andrea Wahl schrieb:
"Thomas Breimer" schrieb :
> Moin,
>
Oh, auch aus Norddeutschland?
> Die gibt es nur in Sachen Obergrenze. Nennt sich Verjährung und
dürfte
> bei (Abgabe)Satzungen in der Abgabenordnung zu finden sein
(Überprüfung
> klappte leider nicht, Google wollte mir keinen vollen Gesetzestext
> zeigen).
>
Sorry, meine AO habe ich gerade verlegt, aber die Verjährungsfristen
sind grundsätzlich vier Jahre bei Steuern. Wird auf "leichtfertige
Steuerverkürzung" entschieden, beträgt die Frist 5 Jahre und bei
"Steuerhinterziehung" (= grob fahrlässig oder vorsätzlich) haben wir
dann die 10 Jahre.
Letztendlich haben wir also wie in vielen Dingen eine
Ermessensentscheidung (nachzulesen wie bereits von Thomas dargestellt
in der Abgabenordnung irgendwo ab §35? ff.).
Übrigens gibt es auch noch so schöne Dinge wie Hinterziehungszinsen,
die müssen noch auf die Gesamtsumme aufgeschlagen werden. Ich
persönlich denke immer, der Ärger lohnt sich nicht, aber als Beamtin
muss ich das jetzt natürlich sagen ;o)
Gruß, Steffi
--
Ps. Dexter ist online zu bewundern unter:
www.terrier.de/galerie/g00167.htm