Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

bestattung von hunden

0 views
Skip to first unread message

stefan wittkamm

unread,
Dec 24, 2000, 1:39:45 PM12/24/00
to

hallo
ich habe mal eine frage: inwiefern ist es erlaubt, einen hund im garten
zu bestatten. gibt es ordnungsrechtliche beschränkungen (nur bis zu
einer grösse von...). kann ein vermieter verbieten auf dem
mietgrundstück einen hund zu bestatten? gibt es da irgendwelche websites
oder stellen, an die man sich wenden kann zu dem thema?
danke

stefan

Gerald Meier

unread,
Dec 24, 2000, 6:50:53 PM12/24/00
to

"stefan wittkamm" schrieb:


Hallo,

Schau mal in das "Tierkörperbeseitigungsgesetz":

http://www.veterinaernetz-hessen.de/Tierkoerperbeseitigung/Rechtsvorschrifte
n/tierkoerperbeseitigungs_gesetz.htm

§5 Abs.2

[....]

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen,
Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie
einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren
und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür
besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in
Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und
Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen
verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit
einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen
vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32 b und 34 Abs. 2
des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I. S. 1110), zuletzt
geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974
(BGBl. I S. 469), bleiben unberührt.


Ich denke, der Vermieter muss zustimmen, da es sich kaum um eine übliche
Nutzung eines
gemieteten Grundstücks handeln dürfte. Es wird aber auf den Einzelfall
ankommen. Ein brach
liegendes Grundstück am Waldrand wird anders zu beurteilen sein, als ein
Wohnzwecken
dienendes Grundstück (Häuschen mit Garten).

HTH

Gerald


Gerald Meier

unread,
Dec 24, 2000, 6:55:06 PM12/24/00
to

"Gerald Meier" schrieb:

Hier nochmal der Link ohne <br>

http://www.veterinaernetz-hessen.de/Tierkoerperbeseitigung/Rechtsvorschrifte
n/tierkoerperbeseitigungs_gesetz.htm


Gerald Meier

unread,
Dec 24, 2000, 6:56:56 PM12/24/00
to
Sorry, bitte den Link selbst "eingeben";-)


Woytalewicz

unread,
Dec 25, 2000, 9:46:15 AM12/25/00
to
Gerald Meier schrieb:

> Sorry, bitte den Link selbst "eingeben";-)

Ich glaub, das liegt an Deinem OE. Der kann mit solch langen URL's
nicht umgehen und bricht sie einfach ab.

Katharina


stefan wittkamm

unread,
Dec 25, 2000, 10:13:58 AM12/25/00
to
In article <9261pl$bp0$02$1...@news.t-online.com>, ass.jur.gerald.meier@t-
online.de wrote...
>
> "stefan wittkamm" schrieb:

>
> http://www.veterinaernetz-hessen.de/Tierkoerperbeseitigung/Rechtsvorschrifte
> n/tierkoerperbeseitigungs_gesetz.htm
>


danke für die prompte antwort

gruss
stefan

Gerald Meier

unread,
Dec 25, 2000, 2:04:07 PM12/25/00
to

"Woytalewicz" schrieb

> Ich glaub, das liegt an Deinem OE. Der kann mit solch langen URL's
> nicht umgehen und bricht sie einfach ab.

Wer tauscht OjE gegen Forté ;-))
Danke für den Hinweis.

Schöne Feiertage noch.

Gerald


Hexe

unread,
Dec 26, 2000, 1:35:22 PM12/26/00
to
Hallo Stefan,

stefan wittkamm schrieb:


>
> hallo
> ich habe mal eine frage: inwiefern ist es erlaubt, einen hund im garten
> zu bestatten. gibt es ordnungsrechtliche beschränkungen (nur bis zu
> einer grösse von...).

Nein, es gibt nur die Vorschrift, dass ein Hund z.B. in einem
Wasserschutzgebiet oder in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und
Plätze nicht begraben werden darf. Zudem muss gewährleistet sein, dass
der Hund so begraben wird, dass andere Tiere nicht herankönnen, also ca.
1 m tief und nicht zu dicht am Zaun = § 5 #TierKGB

kann ein vermieter verbieten auf dem
> mietgrundstück einen hund zu bestatten? gibt es da irgendwelche websites
> oder stellen, an die man sich wenden kann zu dem thema?

zu dem Rest kann Dir sicher jemand anders etwas mehr sagen, aber ich
nehme an, dass es im Ermessen des Vermieters liegt.....
viele Grüsse
Moni
Hex...@bigfoot.de
http://besu.ch/Monis_Hundeseiten


> danke
>
> stefan


--

0 new messages