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Sachkundenachweis in BW

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Egon Schmid

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May 1, 2021, 2:41:43 PM5/1/21
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Lese gerade über die Koalitionsverhandlungen von Grüne/CDU in der
Stuttgarter Zeitung online:

Ein Sachkundenachweis sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und
Versicherungspflicht für die Haltung von Hunden soll in
Baden-Württemberg einführen werden.
Baden-Württemberg folgt damit dem Vorbild von Niedersachsen.

Florian Anwander

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May 6, 2021, 11:20:51 PM5/6/21
to
Hallo

Am 01.05.21 um 20:41 schrieb Egon Schmid:
> Ein Sachkundenachweis sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und
> Versicherungspflicht für die Haltung von Hunden soll in
> Baden-Württemberg einführen werden.
> Baden-Württemberg folgt damit dem Vorbild von Niedersachsen.

Im Grunde wäre ein Sachkundenachweis ja OK (der Rest sowieso); das würde
so manchem Hund was ersparen - auch wenn es von der Koalition nicht so
gedacht ist.

Nur wer entscheidet über die "Sachkunde"? Jeder Hanswurst hat bisher
eine Hundeschule ohne Sachkundenachweis eröffnen dürfen, und jetzt
sollen diese Hundeschulen - egal ob befähigt oder nicht -
"Sachkundenachweise" ausstellen dürfen?

Und wer finanziert die Tierheime, die dann überfüllt würden, weil lauter
Leute die auf "Sachkundenachweis" keinen Bock haben, ihren Hund dort
abgeben?

Gruß
Florian

Frank Miller

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May 7, 2021, 6:42:39 PM5/7/21
to
Florian Anwander wrote:
> Am 01.05.21 um 20:41 schrieb Egon Schmid:
>> Ein Sachkundenachweis sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und
>> Versicherungspflicht für die Haltung von Hunden soll in
>> Baden-Württemberg einführen werden.
>> Baden-Württemberg folgt damit dem Vorbild von Niedersachsen.

Häh? Jetzt erst? In NRW sind diese Anforderungen schon seit einigen Jahren
für "gefährliche" und "große" Hunde im Landeshundegesetz von 2003 festgeschrieben.

> Im Grunde wäre ein Sachkundenachweis ja OK (der Rest sowieso); das würde
> so manchem Hund was ersparen - auch wenn es von der Koalition nicht so
> gedacht ist.
>
> Nur wer entscheidet über die "Sachkunde"? Jeder Hanswurst hat bisher
> eine Hundeschule ohne Sachkundenachweis eröffnen dürfen, und jetzt
> sollen diese Hundeschulen - egal ob befähigt oder nicht -
> "Sachkundenachweise" ausstellen dürfen?

Nunja, Sachkundenachweis ist je nach Gesetzeslage und Ansprechpartner
unterschiedlich, äh.. "anspruchsvoll".

Das Landeshundegesetz NRW sagt: "Der Nachweis der Sachkunde kann auch
durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen,
einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern
benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden."

BTDT vor so einigen Jahren für meinen zweiten Hund.
Ich bin bei meiner Tierärztin vorbeigegangen und sagte: 'Ich brauch nen
Sachkundenachweis für meinen neuen Hund'.
Sie sagte: 'Sie haben doch schon seit weit mehr als drei Jahren Erfahrung
mit Hunden. Das kann ich bescheinigen und es erfüllt die gesetzlichen
Anforderungen.'
Ich sagte: 'Ja - aber mein erster Hund war niemals offiziell angemeldet. Wär
blöd, wenn das jetzt auffällt. ;-)'

Also hab' ich einen Fragebogen für den Sachkundenachweis bekommen: drei
DIN-A4-Seiten Ankreuz-Fragen mit Zeichnungen von Hunden.
Z.B. einem Hund, der seinen Schwanz zwischen die Hinterbeine klemmt und
möglichen Antworten wie "der Hund freut sich", "der Hund möchte spielen"
oder "der Hund hat Angst".
Für /halbwegs/ erfahrene (angehende) Hundehalter ist so ein Fragebogen in
zwei Minuten erledigt. Das ist letztlich nur ein Stolperstein für Vollidioten.
Und selbst Idioten können sich wahrscheinlich (wie schon angemerkt) irgendeinen
befreundeten Jäger oder Hundeschulenbetreiber dafür ziehen, daß er den
Nachweis mal eben abzeichnet.

> Und wer finanziert die Tierheime, die dann überfüllt würden, weil lauter
> Leute die auf "Sachkundenachweis" keinen Bock haben, ihren Hund dort
> abgeben?

Der "Sachkundenachweis" ist IMO nur ein kleiner Splitter in dem dicken Balken,
der den deutschen Tierheimen bevorsteht.

Während der Corona-Pandemie haben sich tausende Deutsche einen niedlichen
kleinen Hunde-Welpen zugelegt, um ihren eingeschränkten Alltag z.B. im
"Home-Office" zu belustigen.
Die haben oft keine Ahnung von, oder Interesse an Sozialisation oder Erziehung
junger Hunde; hauptsache es ist niedlich.
Das wird Vielen spätestens dann auf die Füße fallen, wenn der nächste
geplante Familien-Urlaub ansteht. Zwei Wochen auf Malle geht nicht mit Hund.
Also kommt der verstörte kleine Köter eben ins Heim; sollen sich andere Leute
drum kümmern.

Otto Schramek

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May 13, 2021, 3:47:54 AM5/13/21
to
On Sat, 8 May 2021 00:42:36 +0200 Frank Miller wrote:

> Das Landeshundegesetz NRW sagt: "Der Nachweis der Sachkunde kann auch
> durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen,
> einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern
> benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden."

Und als langjähriger Hundehalter brauchte ich den Sachkundenachweis nicht
erbringen. Wenn ich mich recht erinnere, dann genügte eine Bescheinigung
der Hundehaftpflichtversicherung über x Jahre ohne Schadensmeldung.

Otto
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