Ich brauche einen Rat bezüglich eines vor kurzem stattgefunden Vorfalls. Dafür
muß ich aber weiter ausholen........
Also ich wohne in einem Gewerbegebiet und außer mir gibts da noch 2 andere
Häuser in der Strasse. Zwischen unseren Häusern liegen jeweils ca. 200 m.
In unserem näheren Umkreis, auch dort wo wir mit unseren Hunden spazieren
gehen, wechseln sich Pferdekoppeln mit Wiesen, Äckern und Fabriken ab. Mit
Jägern hatte ich hier noch nie Ärger. Um genau zu sein hab ich in den 4 Jahren
wo ich hier wohne noch keinen gesehen. Wild gibts hier meines Wissen auch kaum.
Hauptsächlich tummeln sich hier Krähen Reiher und direkt an der Saar noch
Enten. Achja und Schnappschildkröten. :-)
Nun hat Nachbar 1 eine sehr böse Auseinandersetzung mit einem Jäger gehabt.
Dieser Jäger hat auf dem Bahndamm rumgeschossen. Der Bahndamm liegt etwa 30 m
vom Haus von Nachbar 1 weg. Dessen Hunde laufen im eingezäunten Garten und er
hatte berechtigte Sorge (wie ich finde) wegen Querschlägern oder Fehlschüssen.
Zwischem dem Garten von Nachbarn 1 und dem Bahndann grast ausserdem die Kuh
und die Ziegen von Nachbar 2.
Auf der anderen Seite des Bahndamm ist ein Schrebergarten und ein
hochfrequentierter Spazierweg. Also ist Nachbar 1 auf den Bahndamm und hat vom
Jäger verlangt mit dem Geballere aufzuhören. Daraufhin ist der Jäger sehr
ausfallend geworden und nebenbei noch sehr beleidigend. Der Streit wurde
beobachtet von Nachbar 2, der auch der Vermieter ist von Nachbar 1. Nachbar 2
kam mit der Mistgabel und hat sich ebenfalls mit dem Jäger angelegt, leider auf
dessen Niveau.:-(
Nachbar 1 hat die Polizei angerufen und was dann passiert ist glaubt man kaum.
Polizist und Jäger begrüssen sich freudig mit Handschlag und sind per Du.
Polizist zieht direkt wieder ab.
Nun fragen wir uns, welche Möglichkeiten man sonst noch hat, gegen diesen
Menschen vorzugehen. Und vorallem, darf er so dicht an Kuh und Schaf und
Ziegenweiden schiessen? So dicht an Haus und Garten? Dabei muß man noch sagen
daß das Tierheim in unmittelbarer Nähe ist und dadurch bedingt enorm viele
Spaziergänger unterwegs sind.
Nachbar 1 hat jetzt außerdem noch Angst, daß dieser Jäger seinen 3 Hunden
absichtlich was antun könnte. Die Hunde laufen im Gelände übrigens niemals
frei, sondern immer nur im hocheingezäunten Garten.
Ich hoffe jemand weiss Rat. Wobei ich extra betonen möchte, daß ich nicht alle
Jäger für übergeschnappt halte.............diesen aber schon.
Andrea
(Andrea Martin)
ICQ 18835058
besucht die Homepage des Dillinger Tierheim
http://members.xoom.com/OnkelHotte/
>Hallo NG und besonders unsere Jäger
>Nun fragen wir uns, welche Möglichkeiten man sonst noch hat, gegen diesen
>Menschen vorzugehen. Und vorallem, darf er so dicht an Kuh und Schaf und
>Ziegenweiden schiessen? So dicht an Haus und Garten? Dabei muß man noch sagen
>daß das Tierheim in unmittelbarer Nähe ist und dadurch bedingt enorm viele
>Spaziergänger unterwegs sind.
Sicher darf er das, der Jäger hat sicherzustellen, dass durch
seinen Schuss nichts passiert. Für jeden auftretenden Schaden
wäre er Mater. und rechtl. verantwortlich.
Die Jagd ruht led. in befriedeten Bezirken(Haus und Hof,
Ortslage,Friedhof usw.), aber auch hier gibts Ausnahmen.
>Nachbar 1 hat jetzt außerdem noch Angst, daß dieser Jäger seinen 3 Hunden
>absichtlich was antun könnte. Die Hunde laufen im Gelände übrigens niemals
>frei, sondern immer nur im hocheingezäunten Garten.
Das wäre es eine Straftat!
>Ich hoffe jemand weiss Rat. Wobei ich extra betonen möchte, daß ich nicht alle
>Jäger für übergeschnappt halte.............diesen aber schon.
Fragt sich nur, was er gemacht hat? So wie Du schilderst, hat er
in seinem Revier die Jagd ausgeübt und ist daran unberechtigt und
offens. sogar mit Gewalt gehindert worden. Zur Art der verbalen
vorgehensweise auf beiden Seiten kann man aus der Ferne nichts
sagen.
Gruss Frank
Hmmm ich dachte immer, auf beweideten Wiesen und 200m um ein Haus herum
dürfte nicht gejagt werden...
also, ich würde mich bedanken, wenn einer 30m von meinem Haus weg
rumschiessen würde.
[...]
andrea
--
Stimmt gegen Spam!
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http://www.politik-digital.de/spam/
=>Deine Stimme Zählt!
>>>Nun fragen wir uns, welche Möglichkeiten man sonst noch hat, gegen diesen
>>>Menschen vorzugehen. Und vorallem, darf er so dicht an Kuh und Schaf und
>>>Ziegenweiden schiessen? So dicht an Haus und Garten? Dabei muß man noch
>sagen
>>>daß das Tierheim in unmittelbarer Nähe ist und dadurch bedingt enorm viele
>>>Spaziergänger unterwegs sind.
>>
>>Sicher darf er das, der Jäger hat sicherzustellen, dass durch
>>seinen Schuss nichts passiert. Für jeden auftretenden Schaden
>>wäre er Mater. und rechtl. verantwortlich.
>>Die Jagd ruht led. in befriedeten Bezirken(Haus und Hof,
>>Ortslage,Friedhof usw.), aber auch hier gibts Ausnahmen.
>
>Hmmm ich dachte immer, auf beweideten Wiesen und 200m um ein Haus herum
>dürfte nicht gejagt werden...
Hallo Andrea,
nimms mir bitte nicht übel, aber ,ich dachte, ich glaube...,
immer die gleichen Probleme, wäre informieren(vorher) nicht
angebrachter?
>also, ich würde mich bedanken, wenn einer 30m von meinem Haus weg
>rumschiessen würde.
>[...]
Naja, Du bist nicht zu Dank verpflichtet! Aber auch sonst zu
nichts berechtigt! Wie gesagt, sofern 30 m von Deinem Haus kein
befriedeter Bezirk ist, ist es Jagdrevier und es obliegt dem
Jagdpächter ob er dort die Jagd ausübt oder nicht, für sein tun
ist er verantwortlich.
Das ein unbedarfter Bürger sich durch einen Schussknall
in seiner unmittelbaren Umgebung gefährdet fühlt ist in unserer
Vollkaskobehüteten Gesellschaft zu erwarten, nur ist es mit dem
fühlen dann so wie weiter oben mit dem Glauben.
Gruss Frank
>andrea
> Naja, Du bist nicht zu Dank verpflichtet! Aber auch sonst zu
> nichts berechtigt! Wie gesagt, sofern 30 m von Deinem Haus kein
> befriedeter Bezirk ist, ist es Jagdrevier und es obliegt dem
> Jagdpächter ob er dort die Jagd ausübt oder nicht, für sein tun
> ist er verantwortlich.
> Das ein unbedarfter Bürger sich durch einen Schussknall
> in seiner unmittelbaren Umgebung gefährdet fühlt ist in unserer
> Vollkaskobehüteten Gesellschaft zu erwarten, nur ist es mit dem
> fühlen dann so wie weiter oben mit dem Glauben.
Hallo Frank,
ich moechte mich ja nun nicht am allgemeinen "aneinander vorbeireden"
zum Thema Jagd beteiligen, obwohl ich eine sehr differenzierte Meinung
dazu habe.
Aber meinst Du nicht, dass in einer solchen "Extremsituation" ein wenig
mehr Verstaendnis fuer den nicht jagenden Teil der Bevoelkerung angesagt
ist? Es mag formal (Jagdrechtlich) richtig sein, auch 30 m von einem
bewohnten Haus von der Waffe gebrauch zu machen, aber welche verheerende
Wirkung hat das auf Toleranz und gegenseitiges Verstaendnis, sich in diesem
Falle um den Preis eines erlegten Kaninchens durchzusetzen.
Ein paar Streicheleinheiten gegen die (m.E. sehr begruendete) Angst waeren
auch von Deiner Seite als Jaeger nuetzlich.
BTW: Wenn ich als Sportschuetze sehe, mit welchen (absolut berechtigten!!!)
gesetzlichen Beschraenkungen und Sicherheitsauflagen die Ausuebung meines
Sportes belegt ist und dann vergleiche, wie verantwortungslos liberal der
Einsatz von Schusswaffen durch Jagdberechtigte geregelt ist, dann stimmt
da irgendwas nicht!
Ich moechte mal sehen, wie schnell z.B. Du zu einer "Vollkaskobehüteten"
Einstellung gelangen wuerdest, wenn es mir gestattet waere, bei Deinem
naechsten Familienpicknick in unmittelbarer Umgebung eine wenig Uebungs-
schiessen im Caliber .44 zu machen.
Ciao Burkhard
--
+---- Burkhard Redeker -+- Universitaet Dortmund FB Informatik LS 5 ----+
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> Dieser Jäger hat auf dem Bahndamm rumgeschossen.
hi andrea,
ja, so fangen kriege an:
mann/frau weiss nicht was eigentlich passiert und unterstellt erstmal
(unqualifieziertes) "rumschiessen".
(bereits die wortwahl laesst ja schomal eine gewisse "vorspannung" erkennen.)
dann geht mann/frau zu dem menschen hin und "..verlangt, dass mit dem geballere
aufgehoert wird..."
> Daraufhin ist der Jäger sehr
> ausfallend geworden und nebenbei noch sehr beleidigend.
weil der nachbar den jaeger hoeflich nach seinem tun gefragt hat,
oder weil er ihm gleich "mit dem hintern ins gesicht gesprungen" ist ???
zur sache:
bahndamm klingt sehr nach karnickel.
die lieben bahndaemme und buddeln dort genau die loecher,
die der bahn AG gar nicht gefallen.
also jaeger, also bumm-bumm.
so etwa koennte eine "remote-analyse" der angelegenheit aussehen.
> Polizist und Jäger begrüssen sich freudig mit Handschlag und sind per Du.
> Polizist zieht direkt wieder ab.
ja, ist wirklich komisch.wenn auf mich jemand mit der mistgabel losgeht, landet der
vorm kadi.
> Nun fragen wir uns, welche Möglichkeiten man sonst noch hat, gegen diesen
> Menschen vorzugehen. Und vorallem, darf er so dicht an Kuh und Schaf und
> Ziegenweiden schiessen?
also: erstmal "vorgehen" und dann fragen, ob er darf.toll.
> Nachbar 1 hat jetzt außerdem noch Angst, daß dieser Jäger seinen 3 Hunden
> absichtlich was antun könnte.
auch 'ne tolle bemerkung. da werden ja so richtig gekonnt aengste geschuert.(ich
werde mal sehen, ob ich dieses stilmittel zukuenftig auch einsetzen kann.)
gruss
thomas
Hallo Frank
>Sicher darf er das, der Jäger hat sicherzustellen, dass durch
>seinen Schuss nichts passiert. Für jeden auftretenden Schaden
>wäre er Mater. und rechtl. verantwortlich.
Davon hat dann der verletzte Mensch oder Tier leider wenig.
>Die Jagd ruht led. in befriedeten Bezirken(Haus und Hof,
>Ortslage,Friedhof usw.), aber auch hier gibts Ausnahmen.
Kannst Du die Ausnahmen bitte mal konkret benennen. Meiner Meinung nach trifft
nämlich all das zu. Es ist schließlich in der Ortschaft (wir wohnen ja nicht in
der Prärie) Und die umliegenden Grundstücke sind Privatbesitz von Nachbar 2
>Fragt sich nur, was er gemacht hat? So wie Du schilderst, hat er
>in seinem Revier die Jagd ausgeübt und ist daran unberechtigt und
>offens. sogar mit Gewalt gehindert worden. Zur Art der verbalen
>vorgehensweise auf beiden Seiten kann man aus der Ferne nichts
>sagen.
Niemand hat ihn mit Gewalt dran gehindert. Übergeschnappt halte ich ihn
deswegen, weil er nach der noch freundlichen Bitte von Nachbar 1 extrem
ausfällig reagiert hat. Arschloch war das höflichste was er zu sagen hatte.
Viele Grüße
Hi Frank
>Naja, Du bist nicht zu Dank verpflichtet! Aber auch sonst zu
>nichts berechtigt! Wie gesagt, sofern 30 m von Deinem Haus kein
>befriedeter Bezirk ist, ist es Jagdrevier und es obliegt dem
>Jagdpächter ob er dort die Jagd ausübt oder nicht, für sein tun
>ist er verantwortlich.
Die 30 m bis zum Haus sind Privatbesitz von Nachbarn 2. Dienen wie erwähnt als
Weide für dessen Kuh und seine Ziegen. Die Koppel grenz direkt an den Bahndamm
und die Kuh war zu der Zeit auch auf dieser Wiese.
Andrea
>Das ein unbedarfter Bürger sich durch einen Schussknall
>in seiner unmittelbaren Umgebung gefährdet fühlt ist in unserer
>Vollkaskobehüteten Gesellschaft zu erwarten, nur ist es mit dem
>fühlen dann so wie weiter oben mit dem Glauben.
>
Hallo Thomas
>ja, so fangen kriege an:
Ja, ganz gewiss. Weil nach meiner Meinung, wenn so dicht an bewohnten Häusern
und Gärten tatsächlich mitten in der Ortschaft geschossen werden darf, es doch
das mindeste wäre die Anwohner vorher zu informieren. Auch wenns nicht
gesetzlich vorgeschrieben ist.
>mann/frau weiss nicht was eigentlich passiert und unterstellt erstmal
>(unqualifieziertes) "rumschiessen".
>(bereits die wortwahl laesst ja schomal eine gewisse "vorspannung" erkennen.)
Das es unqulaifiziert war hab ich nicht behauptet. Dazu fehlt mir auch die
Kenne.
>dann geht mann/frau zu dem menschen hin und "..verlangt, dass mit dem
>geballere
>aufgehoert wird..."
Ja, aber höflicher
>> Daraufhin ist der Jäger sehr
>> ausfallend geworden und nebenbei noch sehr beleidigend.
>
>weil der nachbar den jaeger hoeflich nach seinem tun gefragt hat,
>oder weil er ihm gleich "mit dem hintern ins gesicht gesprungen" ist ???
Er sagte zu ihm ob er nicht aufhören kann zu schiessen, weil er Angst hat daß
er oder seine Hunde verletzt werden.
>zur sache:
>bahndamm klingt sehr nach karnickel.
>die lieben bahndaemme und buddeln dort genau die loecher,
>die der bahn AG gar nicht gefallen.
>also jaeger, also bumm-bumm.
>
>so etwa koennte eine "remote-analyse" der angelegenheit aussehen.
>
>
>> Polizist und Jäger begrüssen sich freudig mit Handschlag und sind per Du.
>> Polizist zieht direkt wieder ab.
>
>ja, ist wirklich komisch.wenn auf mich jemand mit der mistgabel losgeht,
>landet der
>vorm kadi.
Niemand hat ihn mit der Mistgabel angegriffen. Vermutlich hab ich mich da
falsch ausgedrückt. Der Jäger hat angefangen Nachbar 1 verbal zu atakieren und
zwar aufs übelste. Und zwar so laut, daß Nachbar 2 der immerhin 200 weit weg
wohnt alamiert wurde. Erst der kam dann und hat ebenfalls ausfallend reagiert.
Aber angefangen hat der Jäger mit den Beleidigungen. Damit keine
Missverständnisse auftreten. Die Polizei wurde von Nachbar 1 gerufen, weil der
Jäger ausfallend reagiert hat.
>> Nun fragen wir uns, welche Möglichkeiten man sonst noch hat, gegen diesen
>> Menschen vorzugehen. Und vorallem, darf er so dicht an Kuh und Schaf und
>> Ziegenweiden schiessen?
>
>also: erstmal "vorgehen" und dann fragen, ob er darf.toll.
Es ist ja niemand vorgegangen bis jetzt. Er wurde ja gebeten, daß schiessen zu
lassen. Niemand hat dem Jägersmann was getan.
>> Nachbar 1 hat jetzt außerdem noch Angst, daß dieser Jäger seinen 3 Hunden
>> absichtlich was antun könnte.
>
>auch 'ne tolle bemerkung. da werden ja so richtig gekonnt aengste
>geschuert.(ich
>werde mal sehen, ob ich dieses stilmittel zukuenftig auch einsetzen kann.)
Die Bemerkung kommt daher weil Meister Jäger damit gedroht hat! Natürlich
werden dadurch Ängste geschürt. Wenn mir jemand androht meine Hunde zu
vergiften (nur ein Beispiel) schürt er damit auch meine Ängste. Als guten Stil
empfinde ich das nicht.
Tschüß
Andrea
fel...@aol.com tippte zum Thema "Jagen auf dem Bahndamm? (sorry ganz lang)"
im Brett /DE/REC/TIERE/HUNDE folgendes:
Die Kommunen haben eine Verordnung (z.B. Ordnungsbehoerdliche Verordnung
ueber die Aufrechterhaltung der oeffentlichen Sicherheit und Ordnung im
Gebiet der.....).
Zum Beispiel steht in Anroechte drin: "Auf Verkehrsflaechen und in Anlagen
hat sich jeder so zu verhalten, dass andere nicht gefaehrdet, geshcaedigt
oder mehr als den Umstaenden unvermeidbar behindert werden. Die Benutzung
der Verkehrsflaeche und Analge darf nicht vereitelt oder beschraenkt
werden."
Nach Eurem Gefuehl liegt vom Jaeger durch sein Verhalten eine Gefaehrdung
vor. Daher solltet Ihr diese Gefaehrdung dem oertlichen Ortnungsamt
anzeigen, da eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Der Polizist haette erst einschreiten muessen, wenn Koerperverletzung oder
der Versuch einer solchen vorgelegen haette.
Eine weitere Regelung duerfte in Jagdgesetzen stehen.
Also, ruft mal beim Ordnungsamt an und lasst Euch den zustaendigen
Sachbearbeiter geben und geht dann mal schleunigst hin.
> Ich brauche einen Rat bezueglich eines vor kurzem stattgefunden Vorfalls.
> Dafuer muss ich aber weiter ausholen........
> Also ich wohne in einem Gewerbegebiet und ausser mir gibts da noch 2 andere
> Haeuser in der Strasse. Zwischen unseren Haeusern liegen jeweils ca. 200 m.
> In unserem naeheren Umkreis, auch dort wo wir mit unseren Hunden spazieren
> gehen, wechseln sich Pferdekoppeln mit Wiesen, Aeckern und Fabriken ab. Mit
> Jaegern hatte ich hier noch nie Aerger. Um genau zu sein hab ich in den 4
> Jahren wo ich hier wohne noch keinen gesehen. Wild gibts hier meines Wissen
> auch kaum. Hauptsaechlich tummeln sich hier Kraehen Reiher und direkt an der
> Saar noch Enten. Achja und Schnappschildkroeten. :-)
> Nun hat Nachbar 1 eine sehr boese Auseinandersetzung mit einem Jaeger gehabt.
> Dieser Jaeger hat auf dem Bahndamm rumgeschossen. Der Bahndamm liegt etwa 30
> m vom Haus von Nachbar 1 weg. Dessen Hunde laufen im eingezaeunten Garten und
> er hatte berechtigte Sorge (wie ich finde) wegen Querschlaegern oder
> Fehlschuessen. Zwischem dem Garten von Nachbarn 1 und dem Bahndann grast
> ausserdem die Kuh und die Ziegen von Nachbar 2.
> Auf der anderen Seite des Bahndamm ist ein Schrebergarten und ein
> hochfrequentierter Spazierweg. Also ist Nachbar 1 auf den Bahndamm und hat
> vom Jaeger verlangt mit dem Geballere aufzuhoeren. Daraufhin ist der Jaeger
> sehr ausfallend geworden und nebenbei noch sehr beleidigend. Der Streit
> wurde beobachtet von Nachbar 2, der auch der Vermieter ist von Nachbar 1.
> Nachbar 2 kam mit der Mistgabel und hat sich ebenfalls mit dem Jaeger
> angelegt, leider auf dessen Niveau.:-(
> Nachbar 1 hat die Polizei angerufen und was dann passiert ist glaubt man
> kaum. Polizist und Jaeger begruessen sich freudig mit Handschlag und sind per
> Du. Polizist zieht direkt wieder ab.
> Nun fragen wir uns, welche Moeglichkeiten man sonst noch hat, gegen diesen
> Menschen vorzugehen. Und vorallem, darf er so dicht an Kuh und Schaf und
> Ziegenweiden schiessen? So dicht an Haus und Garten? Dabei muss man noch
> sagen dass das Tierheim in unmittelbarer Naehe ist und dadurch bedingt enorm
> viele Spaziergaenger unterwegs sind.
> Nachbar 1 hat jetzt ausserdem noch Angst, dass dieser Jaeger seinen 3 Hunden
> absichtlich was antun koennte. Die Hunde laufen im Gelaende uebrigens niemals
> frei, sondern immer nur im hocheingezaeunten Garten.
> Ich hoffe jemand weiss Rat. Wobei ich extra betonen moechte, dass ich nicht
> alle Jaeger fuer uebergeschnappt halte.............diesen aber schon.
> Andrea
> (Andrea Martin)
> ICQ 18835058
>
> besucht die Homepage des Dillinger Tierheim
> http://members.xoom.com/OnkelHotte/
- manchmal sind wir alle wie Tiere -
Mit freundlichem Gruss Antonius Grotenhermen
Breite Strasse 10, D-59609 Anroechte, mailto:a...@nbh.de
schuften fuer www.wau.de und der wau-wau dankts!
> Die 30 m bis zum Haus sind Privatbesitz von Nachbarn 2. Dienen wie erwähnt als
> Weide für dessen Kuh und seine Ziegen. Die Koppel grenz direkt an den Bahndamm
> und die Kuh war zu der Zeit auch auf dieser Wiese.
>
unabhaengig vom thraed:
alle nicht befriedeten flaechen unterliegen in deutschland der jagdpflicht.
jeder besitzer einer solchen flaeche ist somit i.d.r. zwangslaeufig jagdgenosse
und erhaelt somit aus der verpachtung auch geld.
und dabei spielt es praktisch keine rolle, wie er seine flache gerade nutzt.
gruss
thomas
Wenn der nachbar nun wirklich nur rueber gekommen waere und freundlich seine
Sorgen
vorgetragen haette dann kann ich mir vorstellen dass der Jaeger auch
freundlicher reagiert haette.
Wenn der andere Nachbar dann nicht noch Mistgabel schwingend eingeschritten
waere waere die Situation wohl auch nicht so eskaliert.
Wir hier koennen gar nicht beurteilen wer nun mit dem gezaenke angefangen
hat.
Nehmen wir mal an der Jaeger hat da geschossen, ein aufgebrachter nachbar
marschiert her und
"velangt dass er mit dem "Geballere" aufhoert" - die Reaktion des Jaegers
wird wohl ganz anders ausgefallen sein als wenn der Nachbar freundlich
rueber-gegangen waere und gesagt haette,
"Guten Tag, Ich bin der Herr So-und-So, ich wohne in dem Haus da drueben.
Nehmen Sie's mir nicht uebel aber ich mache mir ein bischen Sorgen wenn Sie
hier schiessen - wissen sie - meine Hunde laufen gerade 30 meter weiter im
Garten rum - und da drueben sind Pferde auf der Weide"
Im zweiten Szenario haette der Jaeger garantiert nicht ausfallend reagiert -
sonder man haette sich guetlich einigen koennen. Entweder haeete der Jaeger
dem Nachbarn erklaeren koennen was er macht und warum seiner Meinung nach
weder fuer den Nachbarn noch seine Hunde Gefahr besteht - oder der Jaeger
waere auf die andere Seite des Bahndamm's gezogen und haette dort weiter
gemacht.
Wie man in den Wald (oder an den Weidmann) reinschreit so schallt es nun mal
auch wieder heraus, oder ?
Dieses ganze Szenario hoert sich so an als ob sich alle Beteiligten mehr
oder weniger daneben benommen haetten......
Petra
> Aber angefangen hat der Jäger mit den Beleidigungen. Damit keine
> Missverständnisse auftreten. Die Polizei wurde von Nachbar 1 gerufen, weil der
> Jäger ausfallend reagiert hat.
auch gut.
es ging also um beleidigung (vor zeugen).
eine sache also, der der polizisten nachzugehen haette, wenn sie zur anzeige
gelangt (waere).
> Es ist ja niemand vorgegangen bis jetzt. Er wurde ja gebeten, daß schiessen zu
> lassen. Niemand hat dem Jägersmann was getan.
gehen wir mal von folgender entwicklung aus:
der jaeger handelte rechtens und wollte eben nicht aufhoeren.
der nachbar wurde daraufhin "laut", weil er mit seiner bitte nicht erfolgreich
war.
ware doch auch irgendwie logisch, oder ?
> Die Bemerkung kommt daher weil Meister Jäger damit gedroht hat!
sorry,ich kenn' solche faelle zur genuege.
meist laeufts etwa so:
streit !
hundehalter droht mit seinen hunden.
jaeger kontert mit androhung von waffeneinsatz gegen den hund.
am naechsten tag erzaehlt der hundehalter dann jedem der es nicht hoeren will,
dass der boese jaeger ihm seinen lieben wuffel totschiessen will.
gruss
thomas
>Hallo Frank,
>
>ich moechte mich ja nun nicht am allgemeinen "aneinander vorbeireden"
>zum Thema Jagd beteiligen, obwohl ich eine sehr differenzierte Meinung
>dazu habe.
>
>Aber meinst Du nicht, dass in einer solchen "Extremsituation" ein wenig
>mehr Verstaendnis fuer den nicht jagenden Teil der Bevoelkerung angesagt
>ist? Es mag formal (Jagdrechtlich) richtig sein, auch 30 m von einem
>bewohnten Haus von der Waffe gebrauch zu machen, aber welche verheerende
>Wirkung hat das auf Toleranz und gegenseitiges Verstaendnis, sich in diesem
>Falle um den Preis eines erlegten Kaninchens durchzusetzen.
Das ist eben das nötige Quentchen Feeling, dass jeder bei seinem
tun an den Tag legen sollte, insoweit hast Du Recht und ich denke
die meisten würden sich obige Aufregung schenken.
Nur ging es doch in erster Linie um die rechtliche Seite ?
>
>Ein paar Streicheleinheiten gegen die (m.E. sehr begruendete) Angst waeren
>auch von Deiner Seite als Jaeger nuetzlich.
>
>BTW: Wenn ich als Sportschuetze sehe, mit welchen (absolut berechtigten!!!)
>gesetzlichen Beschraenkungen und Sicherheitsauflagen die Ausuebung meines
>Sportes belegt ist und dann vergleiche, wie verantwortungslos liberal der
>Einsatz von Schusswaffen durch Jagdberechtigte geregelt ist,
Wie kommst Du jetzt zu der Erkenntnis ?
>dann stimmt
>da irgendwas nicht!
>
>Ich moechte mal sehen, wie schnell z.B. Du zu einer "Vollkaskobehüteten"
>Einstellung gelangen wuerdest, wenn es mir gestattet waere, bei Deinem
>naechsten Familienpicknick in unmittelbarer Umgebung eine wenig Uebungs-
>schiessen im Caliber .44 zu machen.
Dies wäre vauch einmem Jäger untersagt, selbst im abgelegenen
Waldstück !
Gruss Frank
>Im Artikel <372fe9a4...@news.btx.dtag.de>, Fr...@t-online.de (Frank Wendt)
>schreibt:
>
>Hi Frank
>
>>Naja, Du bist nicht zu Dank verpflichtet! Aber auch sonst zu
>>nichts berechtigt! Wie gesagt, sofern 30 m von Deinem Haus kein
>>befriedeter Bezirk ist, ist es Jagdrevier und es obliegt dem
>>Jagdpächter ob er dort die Jagd ausübt oder nicht, für sein tun
>>ist er verantwortlich.
>
>Die 30 m bis zum Haus sind Privatbesitz von Nachbarn 2. Dienen wie erwähnt als
>Weide für dessen Kuh und seine Ziegen. Die Koppel grenz direkt an den Bahndamm
>und die Kuh war zu der Zeit auch auf dieser Wiese.
Dies spielt alles keine Rolle!
Wenn es sich nicht um befriedete Flächen handelt, kassiert
Nachbar für eben diese Flächen Jagdpacht und die Umstände müssten
ihm bekannt sein !?
Gruss FRank
>
>Andrea
>
>>Das ein unbedarfter Bürger sich durch einen Schussknall
>>in seiner unmittelbaren Umgebung gefährdet fühlt ist in unserer
>>Vollkaskobehüteten Gesellschaft zu erwarten, nur ist es mit dem
>>fühlen dann so wie weiter oben mit dem Glauben.
>>
>
>
>Im Artikel <372f3b6b...@news.btx.dtag.de>, Fr...@t-online.de (Frank
>Wendt) schreibt:
>
>Hallo Frank
>
>>Sicher darf er das, der Jäger hat sicherzustellen, dass durch
>>seinen Schuss nichts passiert. Für jeden auftretenden Schaden
>>wäre er Mater. und rechtl. verantwortlich.
>
>Davon hat dann der verletzte Mensch oder Tier leider wenig.
Dazu darf es einfach nicht kommen !
>
>>Die Jagd ruht led. in befriedeten Bezirken(Haus und Hof,
>>Ortslage,Friedhof usw.), aber auch hier gibts Ausnahmen.
>
>Kannst Du die Ausnahmen bitte mal konkret benennen.
Ausnahmen gibt es als Jagderlaubnis für befr. Bezirke, diese sind
idR Personengebunden.
>Meiner Meinung nach trifft
>nämlich all das zu. Es ist schließlich in der Ortschaft (wir wohnen ja nicht in
>der Prärie) Und die umliegenden Grundstücke sind Privatbesitz von Nachbar 2
Die meisten Flächen in de sind Privatbesitz, befriedet kraft
Gesetz ist Haus und der dazugehörige Hofraum.
>
>>Fragt sich nur, was er gemacht hat? So wie Du schilderst, hat er
>>in seinem Revier die Jagd ausgeübt und ist daran unberechtigt und
>>offens. sogar mit Gewalt gehindert worden. Zur Art der verbalen
>>vorgehensweise auf beiden Seiten kann man aus der Ferne nichts
>>sagen.
>
>Niemand hat ihn mit Gewalt dran gehindert. Übergeschnappt halte ich ihn
>deswegen, weil er nach der noch freundlichen Bitte von Nachbar 1 extrem
>ausfällig reagiert hat. Arschloch war das höflichste was er zu sagen hatte.
Ist er vielleicht selbst eins ?
Gruss Frank
>
>Viele Grüße
>Andrea
> Wie kommst Du jetzt zu der Erkenntnis ?
Hallo,
der Vorfall selber bringt mich zu dieser Erkenntnis.
Gesetzlich ist es dem Jagdberechtigtem moeglich in bewohntem Gebiet
in unmittelbarer Naehe von z.B. Haeusern mit einer weittragenden Waffe
(und dazu zaehlt fuer mich auch ein KK Gewehr) zu schiessen.
Ich halte das Risiko dabei fuer unvertretbar hoch und das es dabei nur
verhaeltnismaessig selten zu "Colateralschaeden" kommt, ist eher dem
Zufall zu danken.
Es ist dabei auch nur wenig troestlich, dass der Schuetze eine Sorgfalts-
pflicht hat und fuer die Schaeden bei Irrlaeufern aufkommen muss.
Nach meiner Meinung muesste es da eine Einschraenkung im Jagd- und Wafferecht
geben. Wenn ich mit einem erwerbsscheinfreien Luftgewehr auf Privatgelaende
schiesse, muss ich dafuer Sorge tragen, das kein Geschoss das Gelaende
verlassen und irgendjemand gefaehrden kann.
Einen aehnlich strengen Masstab wurde ich gerne auch beim jagdlichen
Schiessen sehen, nur wenn die Wahrscheinlichkeit das niemand getroffen werden
kann ausreichend hoch ist, sollte ein Waffeneinsatz gestattet sein.
Dies ist aber in unmittelbarer Naehe von bewohntem Gebiet ganz sicher nicht
der Fall.
Nun sollten wir's aber dabei belassen, dieses Thema ist in drth absolut
OT.
MfG Burkhard
anders formuliert: ich hatte (aus glaubwürdiger Quelle) die Info, daß es so
sei, wie ich oben schrieb.
>>also, ich würde mich bedanken, wenn einer 30m von meinem Haus weg
>>rumschiessen würde.
>>[...]
>
>Naja, Du bist nicht zu Dank verpflichtet! Aber auch sonst zu
>nichts berechtigt! Wie gesagt, sofern 30 m von Deinem Haus kein
>befriedeter Bezirk ist, ist es Jagdrevier und es obliegt dem
>Jagdpächter ob er dort die Jagd ausübt oder nicht, für sein tun
>ist er verantwortlich.
Und dann dürfen sie auch auf einer beweideten Pferdeweide in Richtung Haus
treiben? Darf ich in Gegenrichtung mit meiner Armbrust üben?
>Das ein unbedarfter Bürger sich durch einen Schussknall
>in seiner unmittelbaren Umgebung gefährdet fühlt ist in unserer
>Vollkaskobehüteten Gesellschaft zu erwarten, nur ist es mit dem
>fühlen dann so wie weiter oben mit dem Glauben.
Darum geht es nicht. Die jägerschaft hat ha den sicheren Blattschussnicht
für sich abonniert.
warum denn? wenn dein Kind im Garten aus versehen abgeknallt wird, kriegst
Du ja Schadensersatz.
<scnr>
[...]
> Darum geht es nicht. Die jägerschaft hat ha den sicheren Blattschuss nicht
> für sich abonniert.
stimmt.
und der ADAC hat auch nicht das patent auf unfallfreies autofahren.
und obwohl taeglich tausende autos an der haltestelle eures
schulbusses vorbeidonnern, bleibt dein puls (relativ) ruhig.
is' ja auch klar,
denn vom autofahren verstehst du ja auch selber etwas
und kannst die situation deshalb auch besser einschaetzen.
und deshalb weisst du ja auch, das das risiko zware vorhanden, aber auch
kalkulierbar ist.
und genauso machts halt auch der jaeger.
SCNR
gruss
thomas
>Einen aehnlich strengen Masstab wurde ich gerne auch beim jagdlichen
>Schiessen sehen, nur wenn die Wahrscheinlichkeit das niemand getroffen werden
>kann ausreichend hoch ist, sollte ein Waffeneinsatz gestattet sein.
Genauso ist es gesetzlich geregelt !
>Dies ist aber in unmittelbarer Naehe von bewohntem Gebiet ganz sicher nicht
>der Fall.
Wie kommst Du jetzt wieder darauf ?
Ich zB. habe 10 J Jagdaufsicht in einem Grossstadtrevier
betrieben, zig-hundert Elstern, Krähen,Tauben, Karnickel etc. mit
unterschiedl. Waffen und Geschossen in unmittelbarer
Gebäudenähe(teilweise auch nach Aufforderung in der Stadt)
erlegt.
Gefährdet hab ich nie jemanden, auch nicht beinahe.
>
>Nun sollten wir's aber dabei belassen, dieses Thema ist in drth absolut
>OT.
Gruss Frank
>Burkhard Redeker schrieb in Nachricht ...
>>Fr...@t-online.de (Frank Wendt) writes:
>>
>[...]
>>> Das ein unbedarfter Bürger sich durch einen Schussknall
>>> in seiner unmittelbaren Umgebung gefährdet fühlt ist in unserer
>>> Vollkaskobehüteten Gesellschaft zu erwarten, nur ist es mit dem
>>> fühlen dann so wie weiter oben mit dem Glauben.
>[...]
>>Aber meinst Du nicht, dass in einer solchen "Extremsituation" ein wenig
>>mehr Verstaendnis fuer den nicht jagenden Teil der Bevoelkerung angesagt
>>ist?
>
>warum denn? wenn dein Kind im Garten aus versehen abgeknallt wird, kriegst
>Du ja Schadensersatz.
><scnr>
>[...]
glaubst Du nicht, dass Du jetzt etwas abdrehst ?
Frank
>>Hallo Andrea,
>>
>>nimms mir bitte nicht übel, aber ,ich dachte, ich glaube...,
>>immer die gleichen Probleme, wäre informieren(vorher) nicht
>>angebrachter?
>
>anders formuliert: ich hatte (aus glaubwürdiger Quelle) die Info, daß es so
>sei, wie ich oben schrieb.
was soll man da sagen ?
>
>>>also, ich würde mich bedanken, wenn einer 30m von meinem Haus weg
>>>rumschiessen würde.
>>>[...]
>>
>>Naja, Du bist nicht zu Dank verpflichtet! Aber auch sonst zu
>>nichts berechtigt! Wie gesagt, sofern 30 m von Deinem Haus kein
>>befriedeter Bezirk ist, ist es Jagdrevier und es obliegt dem
>>Jagdpächter ob er dort die Jagd ausübt oder nicht, für sein tun
>>ist er verantwortlich.
>
>Und dann dürfen sie auch auf einer beweideten Pferdeweide in Richtung Haus
>treiben?
Warum nicht ? Treiben heisst ja nicht schiessen !
> Darf ich in Gegenrichtung mit meiner Armbrust üben?
Nein !
>
>>Das ein unbedarfter Bürger sich durch einen Schussknall
>>in seiner unmittelbaren Umgebung gefährdet fühlt ist in unserer
>>Vollkaskobehüteten Gesellschaft zu erwarten, nur ist es mit dem
>>fühlen dann so wie weiter oben mit dem Glauben.
>
>Darum geht es nicht. Die jägerschaft hat ha den sicheren Blattschussnicht
>für sich abonniert.
Ein sicherer Blattschuss wie Du es nennst und der sichere Umgang
mit der Waffe sind zweierlei Dinge, !
Gruss Frank
>
>andrea
pe...@lancia.demon.co.uk tippte zum Thema "Re: Jagen auf dem Bahndamm? (sorry ganz lang)"
im Brett /DE/REC/TIERE/HUNDE folgendes:
> Es ist fast unmoeglich hier herauszufinden was nun wirklich vorgefallen ist.
>
> Wenn der nachbar nun wirklich nur rueber gekommen waere und freundlich seine
> Sorgen
> vorgetragen haette dann kann ich mir vorstellen dass der Jaeger auch
> freundlicher reagiert haette.
1. Das Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde sollte gefragt werden, ob dieser
Jaeger in der naehe ueberhaupt schiessen darf.
Sollte die Verwaltung auch nicht reagieren (oder auch alternativ), wuerde
ich einfach mal eineN PolitikerIn anfragen, damit die oder jemand anderes
mal im entsprechenden Ausschuss nachfragt. Dort wird dann schon eine
Antwort kommen muessen.
... und somit führt der Ansatz zu nix :(, sorry.
Bahngelände war Bundeseigentum und ist jetzt Privatbesitz der DB AG. Die
Chance, daß der Jäger auch nach Pachtvertrag und sonstiger Rechtslage durfte
was er tat sind so ungefähr 100 %.
Sich "auf Verkehrsflächen so zu verhalten, daß andere nicht über das ..."
bezieht sich eher auf das Teilnehmen am (Straßen-)Verkehr selber und wenn
der Jäger sich nicht vor den Zug schmeißt und das Schießen einstellt, sobald
ein Zug kommt, hat er ja auch keinen *auf* der Anlage beschränkt oder
gefährdet - also: Ordnungsamt vergessen!
>Eine weitere Regelung duerfte in Jagdgesetzen stehen.
Nö - zumindest, nichts, was den Jäger in Unrecht setzen würde.
Grüße,
Thorsten
Frank Wendt schrieb:
>
> On Wed, 5 May 1999 08:34:48 +0200, "Andrea Wahl"
> <andre...@my-dejanews.com> wrote:
[...]
> >[...]
>
> Naja, Du bist nicht zu Dank verpflichtet! Aber auch sonst zu
> nichts berechtigt! Wie gesagt, sofern 30 m von Deinem Haus kein
> befriedeter Bezirk ist, ist es Jagdrevier und es obliegt dem
> Jagdpächter ob er dort die Jagd ausübt oder nicht, für sein tun
> ist er verantwortlich.
Hmmm ertens wären mir 30m von meinen hunden entfernt so nahe, daß ich
mich und mein Eigentum so gefärdet sehen würde, daß ich von meinem Recht
zur Notwehr gebrauch machen würde,
und zweitens möchte ich mal wissen, was der Jäger überhaubt gejagt hat??
Andrea schrieb ja, das es ausser ein paar Krähen und Enten nicht viel zu
jagen gibt, und dürfen Vögel im Moment überhaubt geschossen werden?
Ich denke,auf Grund der Beschreibung, der hat nur sinnlos rumgeballert,
auf was möcht ich jetzt gar nicht spekulieren......
--
Peter A.Rose
http://www.m-hess.de
Der Obst- und Gemüselieferant im Rhein Neckar Dreieck
>Hmmm ertens wären mir 30m von meinen hunden entfernt so nahe, daß ich
>mich und mein Eigentum so gefärdet sehen würde,
..sehen würde, Du könntest es sozusagen glauben, oder besser Dir
einbilden ?
>daß ich von meinem Recht
>zur Notwehr gebrauch machen würde,
welches Du nicht hast, da Dich niemand angreift.
>
>und zweitens möchte ich mal wissen, was der Jäger überhaubt gejagt hat??
Was faktisch keine Rolle spielt, wir gehen einfach mal von einer
legalen Beute aus.
>
>Andrea schrieb ja, das es ausser ein paar Krähen und Enten nicht viel zu
>jagen gibt, und dürfen Vögel im Moment überhaubt geschossen werden?
>
>Ich denke,auf Grund der Beschreibung, der hat nur sinnlos rumgeballert,
>auf was möcht ich jetzt gar nicht spekulieren......
....ich denke..., ...spekulieren.....!?
Frank
bi...@hrz2.hrz.tu-darmstadt.de tippte zum Thema "Re: Jagen auf dem Bahndamm? (sorry ganz lang)"
im Brett /DE/REC/TIERE/HUNDE folgendes:
> Antonius Grotenhermen schrieb in Nachricht
> <7GGuy...@poeb.access.owl.de>...
> >
> >Die Kommunen haben eine Verordnung (z.B. Ordnungsbehoerdliche Verordnung
> >ueber die Aufrechterhaltung der oeffentlichen Sicherheit und Ordnung im
> >Gebiet der.....).
> ... und somit fuehrt der Ansatz zu nix :(, sorry.
> Bahngelaende war Bundeseigentum und ist jetzt Privatbesitz der DB AG. Die
> Chance, dass der Jaeger auch nach Pachtvertrag und sonstiger Rechtslage durfte
> was er tat sind so ungefaehr 100 %.
> Sich "auf Verkehrsflaechen so zu verhalten, dass andere nicht ueber das ..."
> bezieht sich eher auf das Teilnehmen am (Strassen-)Verkehr selber und wenn
> der Jaeger sich nicht vor den Zug schmeisst und das Schiessen einstellt, sobald
> ein Zug kommt, hat er ja auch keinen *auf* der Anlage beschraenkt oder
> gefaehrdet - also: Ordnungsamt vergessen!
Strassen innerhalt von Ortschaften sind gemeinde-, kreiss-, land- oder
bundesstrassen, auf diesen Strassen wird die Gemeindeordnung angewendet.
Zu meinen ein Bahndamm waere hoheitliches Gebiet einer Firma ist ja wohl
weit her geholt.
Auch auf Bahndaemmen ist daher das oertliche Ordnungsamt zustaendig.
Solltes nicht zustaendig sein oder die Gemeindeordnung fuer den
betreffenden Fall keine Anwendung haben, so gelten in der Regel
entsprechende Landesgesetze bzw. Verordnungen. Jedenfall ist immer dann
wenn irgendwas nicht ganz geheuer ist und noch kein koerperlicher oder
grosser Schaden passiert sein, das Ordnungsamt (hat auch schonmal andere
Namen) zustaendig.
Sollte das "Kind in den Brunnen gefallen sein" so ruft den Notruf. Sollte
der "Brunnen nicht abgedeckt sein" sichert ihn, ruft bei der Stadt/
Gemeinde an und/oder schickt ein Fax an die Stadt/Gemeinde, die leitet es
dann an das oertliche Ordnungsamt weiter.
Grundsaetzlich ist fuer den ruhenden Verkehr (parkende Autos) auf allen
Strassen das Ordnungsamt, fuer den fliessenden Verkehr aber die Polizei
zustaendig.
In der betreffenden Sache wuerde ich bei der Stadt anrufen, vielleicht die
Nummer des Ordnungsamtes aus dem Telefonbuch suchten, und denen den Fall
schildern. Nichts ist bloeder als zu denken, da kannste ja doch nichts
machen. Die haben haeufig (manchmal auch nur manchmal) Erfahrung und
koennen Auskunft zur Rechtslage geben und dem was Zulaessig ist sagen.
>Auch auf Bahndaemmen ist daher das oertliche Ordnungsamt zustaendig.
Wie kann ein einzelner Mensch auf soviel Blödsinn kommen ?
> - manchmal sind wir alle wie Tiere -
Vielleicht ist Dir entgangen, dass es sich beim Mensch um eine
Tierart handelt ?
Frank
Hallo Thomas,
mag teilweise so ablaufen. Ich habe das leider anders erlebt.
Ich gehe mit meinen Hunden die NICHT wildern im Wald (verbotenerweise)
spazieren. Meine Hunde rennen circa 20 Meter voraus und treffen (ohne
Frauchen) auf den Jäger, der die Hunde wie wild und verrückt anschrie.
Jawohl, anschrie. Was er genau gebrüllt hat konnte ich nicht verstehen. Als
ich dann ran war fragte ich ihn, warum er meine Hunde anbrüllt. Er meinte
nur und ich zitiere wörtlich: Na ich hätte sie auch gleich erschiessen
können. Sicher, er hat das Recht dazu. Aber eines ist sicher, erschießt ein
Jäger (Förster, irgend ein anderer Mensch - und Menschen sind eben keine
Tiere und verhalten sich auch leider nicht so, Menschen sind nämlich
berechnender-) meinen Hund, werde ich das nicht tatenlos mit ansehen. Ob
Recht oder nicht, ob Gesetz oder nicht und wenn ich für meine "Rache" in den
Knast abwandern muß. Ohne meine Hunde brauche ich die "Freiheit" nicht.
Derselbe Jäger schießt übrigens auch stinkeblau auf Stromkästen!! Ein Glück
hat er den Laubenpieper nicht gleich mit "erlegt". Ich kann mich der Meinung
von Burkhard nur anschließen. Es sollte eine Überprüfung der Befugsnisse der
Jäger stattfinden und auch eine der damit zusammenhängenden Berechtigung zum
Tragen von Schußwaffen.
Ich habe des Öfteren den Eindruck, die Jagdpächter sehen Wald und Flur als
ihr persönliches Eigentum an und sind völlig genervt, wenn die Menschen sich
dort erholen wollen, in Form von Spaziergängen.
Noch ein gutes Beispiel: Letzte Woche wollte unser Verein eine
Fährtenhundprüfung durchführen mit entsprechender Genehmigung für das Feld,
welches benutzt werden sollte. Leider interessierte den Jagdpächter die
Genehmigung einen feuchten Dreck und für uns war der Tag gelaufen. Die
Prüfungen mußten abgebrochen werden, da dieser Mensch unsere Truppe ziemlich
lautstark beschimpfte und vom Platze verwies.
Grüße sendet Julia
> gruss
> thomas
>
>
> Ich gehe mit meinen Hunden die NICHT wildern im Wald (verbotenerweise)
> spazieren. Meine Hunde rennen circa 20 Meter voraus und treffen (ohne
> Frauchen) auf den Jäger, der die Hunde wie wild und verrückt anschrie.
hi julia,
fiel der jaeger da ploetzlich vom himmel, bestand bei annaeherung sichtkontakt,
oder war die gegend so unuebersichtlich, dass der jaeger erst deinen hund
(rasse?) sah und dann erst dich ?
(BTW. du sagtest "verbotener weise" , warum?)
wenn ich im revier ploetzlich einen (grossen) hund (ohnen begleitung) auf mich
zurennen sehe,
bin ich auch zunaechst in voller abwehrhaltung. (warum auch nicht ?)
> Jawohl, anschrie.
haett' ich evtl. auch gemacht. (s.o.)
> Was er genau gebrüllt hat konnte ich nicht verstehen. Als
> ich dann ran war fragte ich ihn, warum er meine Hunde anbrüllt. Er meinte
> nur und ich zitiere wörtlich: Na ich hätte sie auch gleich erschiessen
> können.
mag ja stimmen. de jure hat er vermtl. recht.
> Sicher, er hat das Recht dazu. Aber eines ist sicher, erschießt ein
> Jäger (Förster, irgend ein anderer Mensch - und Menschen sind eben keine
> Tiere und verhalten sich auch leider nicht so, Menschen sind nämlich
> berechnender-) meinen Hund, werde ich das nicht tatenlos mit ansehen. #
mal langsam: wenn jemand -was wir ja nun nicht hoffen wollen- deinen hund zu
recht (!!!) erschiesst,hast du so extrem schlechte karten, das...aber du willst
ja freiwillig in den knast...... :-(
> Ob
> Recht oder nicht, ob Gesetz oder nicht und wenn ich für meine "Rache" in den
> Knast abwandern muß.
......
> Ohne meine Hunde brauche ich die "Freiheit" nicht.
du scheinst ja zum thema freiheit(en) eine ganz eigene meinung zu haben, oder ?
> Derselbe Jäger schießt übrigens auch stinkeblau auf Stromkästen!!
schiesst oder schoss ?egal, das darf er nun wirklich nicht.
also, wenn beweisbar: anzeige, wenn nicht beweisbar: mund halten, sonst ueble
nachrede.
> Ein Glück
> hat er den Laubenpieper nicht gleich mit "erlegt". Ich kann mich der Meinung
> von Burkhard nur anschließen. Es sollte eine Überprüfung der Befugsnisse der
> Jäger stattfinden und auch eine der damit zusammenhängenden Berechtigung zum
> Tragen von Schußwaffen.
kenst du die rechtslage ? nein ? dachte ich mir......
> Ich habe des Öfteren den Eindruck, die Jagdpächter sehen Wald und Flur als
> ihr persönliches Eigentum an und sind völlig genervt, wenn die Menschen sich
> dort erholen wollen, in Form von Spaziergängen.
das mit dem eigentum stimmt oftmals auch.oder hast du dir mal gedanken gemacht,
dass feld, wald und flur nicht herrenlos, sondern meist privatbesitz sind ?
> Noch ein gutes Beispiel: Letzte Woche wollte unser Verein eine
> Fährtenhundprüfung durchführen mit entsprechender Genehmigung für das Feld,
> welches benutzt werden sollte.
eine solche genehmigung ist ohne zustimmung des jagdpaechters nichts wert.auch
der bauer(grundeigentuemer) darf hier ohne den jagdpaechter keine genehmigungen
erteilen.
is' so.
> Leider interessierte den Jagdpächter die
> Genehmigung einen feuchten Dreck und für uns war der Tag gelaufen. Die
> Prüfungen mußten abgebrochen werden, da dieser Mensch unsere Truppe ziemlich
> lautstark beschimpfte und vom Platze verwies.
ich haette das wohl auch "leise" regeln koennen, aber was solls....
gruss
thomas
Moin Julia,
>mag teilweise so ablaufen. Ich habe das leider anders erlebt.
>Ich gehe mit meinen Hunden die NICHT wildern im Wald (verbotenerweise)
>spazieren.
waum verbotenerweise?
Auf Waldwegen brauchen die Hunde grundsaetzlich nicht angeleint
werden.
Nur, wenn eben diese Wge verlassen werden.
Gruss
Wolfgang
Fr...@t-online.de tippte zum Thema "Re: Jagen auf dem Bahndamm? (sorry ganz lang)"
im Brett /DE/REC/TIERE/HUNDE folgendes:
> On Thu, 06 May 1999 08:54:00 +0100, A.GROTE...@ACCESS.owl.de
> (Antonius Grotenhermen) wrote:
>
>
> >Auch auf Bahndaemmen ist daher das oertliche Ordnungsamt zustaendig.
>
> Wie kann ein einzelner Mensch auf soviel Bloedsinn kommen ?
>
Zur Bewertung: Vielleicht solltest du dir ueberlegen, nicht immer die
Menschen, die hier schreiben persoenlich anzumachen, sondern konstruktiv
mitzuschreiben (konnt ich in mehreren "Beitraegen" nachlesen).
Natuerlich muss deine einseitige Belastung bei diesem Thema
beruecksichtigt werden.
Zur Information: Antonius Grotenhermen ist Kommunalpolitiker (Mitglied des
oertlichen Rates und des Kreistages Soest).
- manchmal sind wir alle wie Tiere -
Mit freundlichem Gruss Antonius Grotenhermen
>> >Auch auf Bahndaemmen ist daher das oertliche Ordnungsamt zustaendig.
>>
>> Wie kann ein einzelner Mensch auf soviel Bloedsinn kommen ?
>>
>
>Zur Bewertung: Vielleicht solltest du dir ueberlegen, nicht immer die
>Menschen, die hier schreiben persoenlich anzumachen, sondern konstruktiv
>mitzuschreiben (konnt ich in mehreren "Beitraegen" nachlesen).
>Natuerlich muss deine einseitige Belastung bei diesem Thema
>beruecksichtigt werden.
Tu ich doch , bemüh mich aber gern noch mehr.
>
>Zur Information: Antonius Grotenhermen ist Kommunalpolitiker (Mitglied des
>oertlichen Rates und des Kreistages Soest).
Na dann ist die Qualität der Äusserungen ja verständlich!
Gruss Frank
Petra Ruttiger <pe...@lancia.demon.co.uk> schrieb in im Newsbeitrag:
925901298.6291.0...@news.demon.co.uk...
> Es ist fast unmoeglich hier herauszufinden was nun wirklich vorgefallen
ist.
stimmt!
>
> Wenn der nachbar nun wirklich nur rueber gekommen waere und freundlich
seine
> Sorgen
> vorgetragen haette dann kann ich mir vorstellen dass der Jaeger auch
> freundlicher reagiert haette.
>
> Wenn der andere Nachbar dann nicht noch Mistgabel schwingend
eingeschritten
> waere waere die Situation wohl auch nicht so eskaliert.
woher willst du das wissen?
> Wir hier koennen gar nicht beurteilen wer nun mit dem gezaenke angefangen
> hat.
stimmt
> Nehmen wir mal an der Jaeger hat da geschossen, ein aufgebrachter nachbar
> marschiert her und
> "velangt dass er mit dem "Geballere" aufhoert" - die Reaktion des Jaegers
> wird wohl ganz anders ausgefallen sein als wenn der Nachbar freundlich
> rueber-gegangen waere und gesagt haette,
> "Guten Tag, Ich bin der Herr So-und-So, ich wohne in dem Haus da drueben.
> Nehmen Sie's mir nicht uebel aber ich mache mir ein bischen Sorgen wenn
Sie
> hier schiessen - wissen sie - meine Hunde laufen gerade 30 meter weiter im
> Garten rum - und da drueben sind Pferde auf der Weide"
>
> Im zweiten Szenario haette der Jaeger garantiert nicht ausfallend
reagiert -
> sonder man haette sich guetlich einigen koennen. Entweder haeete der
Jaeger
> dem Nachbarn erklaeren koennen was er macht und warum seiner Meinung nach
> weder fuer den Nachbarn noch seine Hunde Gefahr besteht - oder der Jaeger
> waere auf die andere Seite des Bahndamm's gezogen und haette dort weiter
> gemacht.
das sind auch alles spekulationen. du sagtest selber, dass wir hier gar
nicht beurteilen können wie wo was, was wäre wenn.
Alles in allem geb ich natürlich recht. ein freundlicher umgangston schafft
sicher eine bessere basis für eine vernünftige lösung des problems!
Wolfgang Stichler <Wolfgang...@t-online.de> schrieb in im
Newsbeitrag: 7gs44k$3vd$1...@news07.btx.dtag.de...
jetzt würde ich doch gerne wissen, wie Du darauf kommst. Bei uns in
Niedersachsens besteht während der Brut- und Setzzeit vom 1. April -
15. Juli generell Leinenzwang für Hunde. Und zwar überall! Ist das
anderswo etwa anders? Vielleicht sollte ich dann doch umziehen.
Waldwege verlassen dürfen meine Hunde übrigens das ganze Jahr nicht.
Die müssen nun wirklich nicht querbeet rennen und womöglich noch Wild
hochscheuchen, auch nicht mit Leine.
Liebe Grüsse, Ellen
>jetzt würde ich doch gerne wissen, wie Du darauf kommst. Bei uns in
>Niedersachsens besteht während der Brut- und Setzzeit vom 1. April -
>15. Juli generell Leinenzwang für Hunde. Und zwar überall! Ist das
>anderswo etwa anders? Vielleicht sollte ich dann doch umziehen.
>Waldwege verlassen dürfen meine Hunde übrigens das ganze Jahr nicht.
>Die müssen nun wirklich nicht querbeet rennen und womöglich noch Wild
>hochscheuchen, auch nicht mit Leine.
>
Hallo Ellen
Ja, das ist anderswo anders. Bei uns ist generell nirgendwo Leinenzwang, es sei
denn es ist irgendwo extra ausgeschildert.
Was die Waldwege betrifft gebe ich Dir mehr wie Recht. Wenn das denn wirklich
nicht vermeidbar ist, nur angeleint. Aber im Prinzip finde ich Hund und
Mensch!!! sollte auf den Wegen bleiben.
Viele Grüße
Andrea
Da meine Frage ja eine Menge Antworten gebracht hab, will ich euch die
Fortsetzung der Geschichte nicht vorenthalten.
Also es ging mir ja hauptsächlich um die rechtliche Seite damit ich meinem
Nachbar raten kann, ob wie und was er unternehmen kann.
Ich hab ihm dann erklärt, daß der Jäger höchstwahrscheinlich dort jagen darf,
aber das er (der Nachbar) sich beim Ordnungsamt genau erkundigen kann.
Dann hab ich noch die Bemerkung gemacht, daß es mich nur wundert, daß dieser
Jäger nur den Bahndamm bejagen soll, weil meines Wissen der Schwager von
Nachbar 2 die Jagd in der Gegend hat.
Und dann kam die Pointe!!! ich hörte, daß der besagte Jäger, der Schwager von
Nachbar 2 ist und das die Beiden seit langem verfeindet sind. Also war das
ganze nix als ein privater Kleinkrieg in den Nachbar 1 unglücklicherweise mit
hineingezogen wurde. Daraufhin hab ich ihm, wie ich glaube den besten Tip
überhaupt gegeben. Und zwar das er zusehen soll, daß er sich aus den
Familienstreitigkeiten besser raushält. ;-)
Aber ich danke euch allen für eure zahlreichen Antworten
> >Zur Information: Antonius Grotenhermen ist Kommunalpolitiker
> >(Mitglied des oertlichen Rates und des Kreistages Soest).
>
> Na dann ist die Qualität der Äusserungen ja verständlich!
Und was, wenn er recht hat?
cu, Ralf
--
Was fuer 'ne Signatur?
> Da meine Frage ja eine Menge Antworten gebracht hab, will ich euch die
> Fortsetzung der Geschichte nicht vorenthalten.
Das ist nett !
> Und dann kam die Pointe!!! ich hörte, daß der besagte Jäger, der Schwager
von
> Nachbar 2 ist und das die Beiden seit langem verfeindet sind. Also war das
> ganze nix als ein privater Kleinkrieg in den Nachbar 1 unglücklicherweise
mit
> hineingezogen wurde.
Aha ! Das beweist doch wieder mal eindeutig dass eine Situation oft ganz
anders sein kann als
sie beim ersten Ansehen oder Erzaehlen aussieht - oder ?
Vielen Dank fuer die Fortsetzung, Andrea.
Petra
> > Na dann ist die Qualität der Äusserungen ja verständlich!
>
> Und was, wenn er recht hat?
*DAS* darf natuerlich nicht passieren !
SCNR
gruss
thomas
>Strassen innerhalt von Ortschaften sind gemeinde-, kreiss-, land- oder
>bundesstrassen, auf diesen Strassen wird die Gemeindeordnung angewendet.
>Zu meinen ein Bahndamm waere hoheitliches Gebiet einer Firma ist ja wohl
>weit her geholt.
>Auch auf Bahndaemmen ist daher das oertliche Ordnungsamt zustaendig.
[.....Rest gesnipt.....]
Das ist alles falsch, soweit es Bahnanlagen betrifft. Dort gilt ausschließlich
die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, deren § 62 das unbefugte Betreten aller
Bahnanlagen einschließlich der Böschungen und der trotz Elektrifizierung noch
bestehenden Feuerschutzstreifen verbietet. Weil die Bahn aber etwas gegen
Löcher im Bahndamm und damit auch gegen Kaninchen etwas hat, befreit sie in
aller Regel die Jagdausübungsberechtigten von diesem Verbot, so daß diese dann
also "befugt" die Bahnanlagen betreten.
Carl
Frank Wendt schrieb:
>
> On Wed, 05 May 1999 17:23:39 +0200, "Peter A.Rose"
> <peter....@rhein-neckar.netsurf.de> wrote:
Ich verstehe nicht ganz was dein Posting soll, ob du versuchst mich
vorzuführen oder...
aber solche sinnlosen rumballerreien regen nun mal auf, und wenn es dann
nur darum geht den Schwager zu ärgern erst recht.
Du scheinst mir ein ganz harter Vertreter der jagenden Zunft zu sein.
Ich hab eigentlich nix gegen Jäger, und solange sie mich und meine Hunde
in Ruhe lassen, können sie (solange sie sich an die Regeln halten) tuen
und lassen was sie meinen tuen zu müssen (oder lassen)
aber wehe dem......
Doch, sicher, Andrea ist völlig abgedreht, denn:
"Jäger hält getarnten Wehrpflichtigen bei bestem Licht für ein Wildschwein
und schießt ihn über den Haufen - aus dem Auto und mit tödlichem Erfolg!
Jäger erschießt den Liebhaber seiner Frau - mit der Fangschußwaffe
Flinte im Auto verstaut - Enkel erschossen
Obstpflücker als "Waschbär" erschossen
Jäger schießt Sohn (im Auto) durch die Wade
Jäger putzt die Hofbeleuchtung des Nachbarn weg - mit dem Repetierer
Das Ende einer Gesellschaftsjagd: Jäger weg, "Zivilist" bleibt mit
Schußwunde am Fleck"
Nachzulesen, neben anderen "lustigen Jagdgeschichten" in
http://members.aol.com/Jagdheute/schaf.htm#Fall
--
Viele Grüße
Bernd ©¿©
Hallo Andrea,
eine kurze, aber sachliche Antwort findest Du auf http://www.bjv.org/10.htm
unter -Beseitigen von Unfallwild- . Der Jäger dürfte nach der dort
geschilderten Rechtslage wohl gegen eine Reihe von Gesetzen verstossen
haben. Der andere Grünrock hätte dann wohl eine Strafvereitelung im Amt
begangen. Daß die beiden Kontrahenten verfeindet sind, spielt keine Rolle.
Interessant finde ich übrigends, daß unsere hier vertretenen Jäger sich in
sow was nicht auskennen. Ich dachte immer die hätten eine Prüfung.
Gruß Ekkehard
Danke Ekkehard!
Ich hatte schon Angst in Zukunft immer und überall um mein Leben
fürchten zu müssen, da anscheinend Jäger alle und "Ottonormalbürger"
null rechte habe.
An unsere Jäger:
Warum kamen von euch andere Aussagen?
Hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus?
Ich bin enttäuscht von euch "Saubermännern".
C&A
>Hmmm ich dachte immer, auf beweideten Wiesen und 200m um ein Haus herum
>dürfte nicht gejagt werden...
Du verwechselst das mit einer anderen Grenze:
In MANCHEN (!!!) Bundesländern gibt es eine Regelung, die besagt, daß
Katzen, die weiter als 200 (manche Bundesländer: 300) Meter von der
letzten Ansiedlung entfernt in der Natur angetroffen werden, als
WIldernde Katzen anzusehen sind und daher im Rahmen des Jagdschutzes
vom Jagdschutzberecfhtigten getötet werden dürfen.
Ich vermute, du bist also dem bedauernswerten Fehler aufgesesen,
Jagdausübung und Jagdschutz (Hier: Schuz vor wildernden Haustieren) zu
verwechseln.
>also, ich würde mich bedanken, wenn einer 30m von meinem Haus weg
>rumschiessen würde.
Eine Frage mal:
W A R U M ?
MfG
Holger
>Aber meinst Du nicht, dass in einer solchen "Extremsituation" ein wenig
>mehr Verstaendnis fuer den nicht jagenden Teil der Bevoelkerung angesagt
>ist? Es mag formal (Jagdrechtlich) richtig sein, auch 30 m von einem
>bewohnten Haus von der Waffe gebrauch zu machen, aber welche verheerende
>Wirkung hat das auf Toleranz und gegenseitiges Verstaendnis, sich in diesem
>Falle um den Preis eines erlegten Kaninchens durchzusetzen.
Es geht doch nicht um 30 Meter.
Es geht darum, daß manche Leute eine pauschale Abneigung gegen
Waffen/Jagd/whatsoever haben.
Und nimms mir bitte nicht übel: Soll der Jäger jetzt vielleicht vor
der Abgabe des Schusses erstmal ein Metermaß ausrollen und kurz
abmessen, ob er weit genug von einem Zaun weg ist?
Und wieviel Meter wären dir denn dann recht? 35? 47,5 ? 10.000?
>Ein paar Streicheleinheiten gegen die (m.E. sehr begruendete) Angst waeren
>auch von Deiner Seite als Jaeger nuetzlich.
Angst ? Wieso? Wovor?
Im meinen Augen ist das Hysterie.
Wir haben es schon erlebt, daß sich Spaziergänger, die zufällig bei
einem jagdlichen Einsatz vorbeikamen die Polizei riefen, weil in ihrer
Anwesenheit geschossen wurde. Also stellt schon das Schiessen in der
Anwesenheit von UNbeteiligten eine Gefährdung dar???
Falls es sich noch nicht rumgesprochen hat, Schusswaffen haben eine
ziemlich zielgerichtete Wirkung. Und wenn 1,5 Meter neben mir jemand
steht, und ich in die von uns beiden abgewandete Richtung schiesse ist
keinerlei gefährdung vorhanden!
>BTW: Wenn ich als Sportschuetze sehe, mit welchen (absolut berechtigten!!!)
>gesetzlichen Beschraenkungen und Sicherheitsauflagen die Ausuebung meines
>Sportes belegt ist und dann vergleiche, wie verantwortungslos liberal der
>Einsatz von Schusswaffen durch Jagdberechtigte geregelt ist, dann stimmt
>da irgendwas nicht!
Wo bitte ist denn hier was verantwortungslos geregelt?
Und beachtest du bei deinem Vergleich bitte auch
a) das der Schuss bei Jagden ein eher seltenes Ereignis ist im
vergleich zum Beispiel zu Schießständen, wo an einem Wochenende
5-10000 Schuss abgefeuert werden?
b) das Jagd eben in der Natur, nicht auf einem Schießstand stattfindet
und man die Natur nicht wie einen Schießstand sichern kann?
c) die verantwortung, die Sportschützen und JÄger tragen, die gleiche
ist?
d) Wenn es hier wirklich um den Schusswaffengebrauch geht, würdest du
dann auch Polizeiwaffeneinsatz 30 Meter von Privatgrundstückenb
untersagen? Wenn nein, dann geht es dir nicht um die Schusswaffe,
sondern um den Jäger.
>Ich moechte mal sehen, wie schnell z.B. Du zu einer "Vollkaskobehüteten"
>Einstellung gelangen wuerdest, wenn es mir gestattet waere, bei Deinem
>naechsten Familienpicknick in unmittelbarer Umgebung eine wenig Uebungs-
>schiessen im Caliber .44 zu machen.
Wieviel schuss gibts du denn so ab bei einem Übungsschiessen? 50? 100?
200?
Die MENGE machts, vor allem bei der Lärmbelästigung. Wenn du deine
Caliber .44 so leise machst, daß sie keine Belästigung mehr darstellt,
kannst du meinetwegen ganze Güterwaggons voll Munition neben mir
abschiessen.
Und ich möchte die Jagd sehen, wo pro Teilnehmer heute noch mehr als
10 Schuss abgefeuert werden.
MfG
Holger
>Gesetzlich ist es dem Jagdberechtigtem moeglich in bewohntem Gebiet
Stimmt nicht.
IN Bewohntem Gebiet darf er es nur mit spezieller behördlicher
Erlaubnis, die nur sehr restriktiv vergeben wird, zum Beispiel, wenn
tollwütige Füchse in Schrebergärten rumstreunen.
NEBEN bewohntem Gebiet ist es erlaubt.
>Ich halte das Risiko dabei fuer unvertretbar hoch und das es dabei nur
>verhaeltnismaessig selten zu "Colateralschaeden" kommt, ist eher dem
>Zufall zu danken.
Ach komm: Was weiss ich wieviel Tausend Jäger jagen seit kurz nach dem
Krieg so, wie es bislang erlaubt ist - und es ist nur zufall, daß so
wenig passiert?
>Nach meiner Meinung muesste es da eine Einschraenkung im Jagd- und Wafferecht
>geben. Wenn ich mit einem erwerbsscheinfreien Luftgewehr auf Privatgelaende
>schiesse, muss ich dafuer Sorge tragen, das kein Geschoss das Gelaende
>verlassen und irgendjemand gefaehrden kann.
Das ist eben genau der Unterschied zwischen Jägern und nichtjägern.
Ich meine, wenn ich deiner Argumentation folge, wäre der nächste
Schritt, daß ich bei jeder Jagd großflächig alles absperre, damit
nicht zufällig ein Pilzsucher gefährdet wird.
Sorry, dann sei bitte konsequent und steh dazu, daß du Jagd pauschal
für zu gefährlich hälst und fordere ihr totales Verbot.
>In MANCHEN (!!!) Bundesländern gibt es eine Regelung, die besagt, daß
>Katzen, die weiter als 200 (manche Bundesländer: 300) Meter von der
>letzten Ansiedlung entfernt in der Natur angetroffen werden, als
>WIldernde Katzen anzusehen sind und daher im Rahmen des Jagdschutzes
>vom Jagdschutzberecfhtigten getötet werden dürfen.
>
"Dürfen" "Dürfen" "Dürfen" "Dürfen" "Dürfen" "Dürfen" "Dürfen"
"Dürfen"
ist ungleich
"Müssen" "Müssen" "Müssen" "Müssen" "Müssen" "Müssen" "Müssen"
1. Welcher Jäger kennt den Unterschied?
2. Welche Möglichkeit außer Töten beherrscht Du bei Katzen?
>Ich vermute, du bist also dem bedauernswerten Fehler aufgesesen,
>Jagdausübung und Jagdschutz (Hier: Schuz vor wildernden Haustieren) zu
>verwechseln.
Nochmal, junger Freund.
Schutz vor wildernden Tieren, überhaupt Jagdschutz, bedeutet nicht
automatisch Töten!!!!
Den entsprechenden Gesetzestext wirklich lesen.
Danach ruhig hier fragen, ich helfe gern beim Erläutern.
>>also, ich würde mich bedanken, wenn einer 30m von meinem Haus weg
>>rumschiessen würde.
>
>Eine Frage mal:
>
>W A R U M ?
Du wunderst Dich, Holger?
(Befriedete Bezirke!!!)
Mal abgesehen von der nötigen zusätzlichen Erlaubnis.
mfG
Hubertus
>Hallo Andrea,
>
>eine kurze, aber sachliche Antwort findest Du auf http://www.bjv.org/10.htm
>unter -Beseitigen von Unfallwild- . Der Jäger dürfte nach der dort
>geschilderten Rechtslage wohl gegen eine Reihe von Gesetzen verstossen
>haben. Der andere Grünrock hätte dann wohl eine Strafvereitelung im Amt
>begangen. Daß die beiden Kontrahenten verfeindet sind, spielt keine Rolle.
>Interessant finde ich übrigends, daß unsere hier vertretenen Jäger sich in
>sow was nicht auskennen. Ich dachte immer die hätten eine Prüfung.
Eine Prüfung, die vor sich ändernden Gesetzeslagen schützt und
garantiert, dass kein Prüfungsbestandteil änderbar oder
vergessbar ist ?
Gruss FRank
>
>Gruß Ekkehard
>
>
>Danke Ekkehard!
>Ich hatte schon Angst in Zukunft immer und überall um mein Leben
>fürchten zu müssen, da anscheinend Jäger alle und "Ottonormalbürger"
>null rechte habe.
Das ist falsch und haltlos, und wurde von niemanden in den Raum
gestellt.
>
>An unsere Jäger:
>Warum kamen von euch andere Aussagen?
Es kamen niur Aussagen, nach allgem. Kenntnisstand, der vom BJV
geschilderte Sachverhalt ist wohl den meisten neu.
>Hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus?
Blödsinn, nur muss hier wohl der Kenntnisstand revidiert werden.
>Ich bin enttäuscht von euch "Saubermännern".
Warum? Weil offens. ein Umstand niocht bekannt war? Warum musste
obiger Sachverhalt gerichtl. geklärt werden? Weil es jeder wusste
?
Frank
>C&A
>
>Hallo Frank
>
>Frank Wendt schrieb:
>>
>> On Wed, 05 May 1999 17:23:39 +0200, "Peter A.Rose"
>> <peter....@rhein-neckar.netsurf.de> wrote:
>
>Ich verstehe nicht ganz was dein Posting soll, ob du versuchst mich
>vorzuführen oder...
Hallo Peter,
nein das tue ich nicht, aber vielleicht machst Du Dich besser mit
der Sachlage vertraut und glaubst nicht einfach so.
>
>aber solche sinnlosen rumballerreien regen nun mal auf, und wenn es dann
>nur darum geht den Schwager zu ärgern erst recht.
Iast es so klar, dass es eine sinnlose Ballerei war ?
>
>Du scheinst mir ein ganz harter Vertreter der jagenden Zunft zu sein.
>Ich hab eigentlich nix gegen Jäger, und solange sie mich und meine Hunde
>in Ruhe lassen, können sie (solange sie sich an die Regeln halten) tuen
>und lassen was sie meinen tuen zu müssen (oder lassen)
Na also !
>
>aber wehe dem......
Recht hast Du !
Gruss FRank
>
>
>--
>Peter A.Rose
Was glaubst Du, wie "einfach" es wir haben!?
Wir wohnen in einem Winkel Österreichs, wo 3 Bundesländer
zusammentreffen = 3 verschiedene Jagdgesetze. In einem Land
dürfen auch Rettungshunde geschossen werden, Fährtenhunde
aber nicht, dann wieder Hunde, die nicht mehr im
Einwirkungsbereich des HF sind, dann wieder nur, wenn der
Hund definitiv Wild hetzt, etc.
Wenn wir eine grössere Rundwanderung machen, wechseln wir
ständig die "Grenzen", meist aber nicht die Jagdpachten.
Es ist absolut richtig, dass die Aufgaben der Jäger, also
deren Pflichten (!), regional geregelt werden, da man an der
deutschen Ostseeküste andere Verhältnisse vorfindet als in
den Tiroler Alpen.
Demgegenüber wäre es für alle (auch für Jäger)
verständlicher, wenn die Rechte (z.B: einen Hund bzw. eine
Katze abzuschiessen) EU-weit geregelt würden. Denn hier gibt
es keine regionalen Unterschiede.
herzliche Gruesse
Paul
Hallo Holger,
> Es geht darum, daß manche Leute eine pauschale Abneigung gegen
> Waffen/Jagd/whatsoever haben.
die es gilt durch unflexibles Bestehen auf seinem Recht nicht noch zu
vergroessern.
> Und wieviel Meter wären dir denn dann recht? 35? 47,5 ? 10.000?
Je nach verwendeter Waffe und Munition die max. Wirkreichweite.
> Angst ? Wieso? Wovor?
> Im meinen Augen ist das Hysterie.
Mit einer Schusswaffe hast Du in den Augen vieler Nichtjaeger und -Schuetzen
ein unheimliches Machtinstrument in den Haenden. Ich wurde die Angst davor
nicht Pauschal als Hysterie abtun.
Und selbst wenn, ich fuer meinen Teil versuche stark veraengstigte Menschen
zu beruhigen (Deeskalation) und sie nicht noch weiter zu beunruhigen.
> Falls es sich noch nicht rumgesprochen hat, Schusswaffen haben eine
> ziemlich zielgerichtete Wirkung. Und wenn 1,5 Meter neben mir jemand
> steht, und ich in die von uns beiden abgewandete Richtung schiesse ist
> keinerlei gefährdung vorhanden!
Wenn ich mit nicht zerlegender Vollmantelmunition auf einem Bahndamm
schiesse, muss ich bei den vielen Stahlhindernissen mit Irrlaeufern
rechnen. Selbst kleinkalibrige Weichbleigeschosse stellen in einer
solchen Umgebung eine Gefahr dar.
> Und beachtest du bei deinem Vergleich bitte auch
> a) das der Schuss bei Jagden ein eher seltenes Ereignis ist im
> vergleich zum Beispiel zu Schießständen, wo an einem Wochenende
> 5-10000 Schuss abgefeuert werden?
OK, dass lass ich gelten.
> d) Wenn es hier wirklich um den Schusswaffengebrauch geht, würdest du
> dann auch Polizeiwaffeneinsatz 30 Meter von Privatgrundstückenb
> untersagen? Wenn nein, dann geht es dir nicht um die Schusswaffe,
> sondern um den Jäger.
Na na, der polizeiliche Schusswaffengebrauch ist im Verhaeltnis zur Jagd
und zum Sportschiessen vernachlaessigbar gering.
Die Faelle, in denen Polizisten aufgrund unkalkulierbarer Schusswirkung
auf das Eroeffnen oder Erwiedern des Feuers verzichtet haben, sind sicher
haushoch in der Mehrzahl.
> Wieviel schuss gibts du denn so ab bei einem Übungsschiessen? 50? 100?
> 200?
Je nach Kaliber 50 bis 100, wird sonst ein bischen teuer.
> Die MENGE machts, vor allem bei der Lärmbelästigung. Wenn du deine
> Caliber .44 so leise machst, daß sie keine Belästigung mehr darstellt,
Das duerfte schwierig werden, vieleicht wenn ich die Klunker mit der
Hand gegen die Scheibe werfe ;-).
> kannst du meinetwegen ganze Güterwaggons voll Munition neben mir
> abschiessen.
Lieber nicht, erstmal halte ich die Blei-Belastung fuer ein sehr
ernsthaftes Problem (mein Verein hat einen geschlossenen Stand und
Sand/Knueppelholz der Zielzone werden ordnungsgemaess entsorgt und
aufbereitet). Ausserdem schmerzen mir die Handgelenke nach 50 rounds
schon ordentlich, nach einem Gueterwagen voll bin ich sicher invalide.
MfG Burkhard
PS: Wie sollten die technischen Aspekte dieser Diskussion beenden,
mein OffTopicMeter fuer diese Newsgroup schlaegt schon weit in den
roten Bereich aus
--
+---- Burkhard Redeker -+- Universitaet Dortmund FB Informatik LS 5 ----+
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mai...@myweb.de (Holger Hirschfeld) writes:
> Sorry, dann sei bitte konsequent und steh dazu, daß du Jagd pauschal
> für zu gefährlich hälst und fordere ihr totales Verbot.
in der vorangegangenen Diskussion sind eben immer zwei Dinge mit einander
vermischt worden. Eimal die reale Gefaehrdung durch Schusswaffengebrauch
in der Naehe bewohnter Gebiete und andereseits die grundsaetzliche Ablehnung
der Jagd aus ethischen Gruenden.
Abgesehen von der Tatsache, dass ich da wo's moeglich ist, die Auswilderung
von natuerlichen Fressfeinden (Woelfe/Luchse?) zur Kontrolle des Wildbestandes
der Jagd vorziehe, hab ich persoenlich keine grossen Probleme mit den Jaegern.
Aber warum muss die Jagd immer so verbraemt (oekologisch wichtig um den deutschen
Wald vor Verbiss zu schuetzen) daherkommen. Warum sagt keiner, ich geh in
den Wald, schiess ein Tier tot und esse es einfach auf?
Solange ich kein Vegetarier bin und gerne Lederkleidung trage, wuerde ich
zu dieser Art von Jagd schoen den Mund halten.
Ciao Burkhard
> >An unsere Jäger:
> >Warum kamen von euch andere Aussagen?
>
> Es kamen niur Aussagen, nach allgem. Kenntnisstand, der vom BJV
> geschilderte Sachverhalt ist wohl den meisten neu.
Dann ist der Allgemeine Kenntnisstand aber dringend auf vorderman zu
bringen.
Da ich Zitiere "- Urteil vom 17.04.1986-3 C 36.85"
Gibt es etwa keine Jägerzeitschrift oder Treffen die über so etwas
informieren?
Ferner dürfte auch hier der Spruch gelten: Unwissenheit schützt vor
Strafe nicht.
> >Hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus?
>
> Blödsinn, nur muss hier wohl der Kenntnisstand revidiert werden.
Nun endlich nach 13 Jahren!
> >Ich bin enttäuscht von euch "Saubermännern".
>
> Warum? Weil offens. ein Umstand niocht bekannt war? Warum musste
> obiger Sachverhalt gerichtl. geklärt werden? Weil es jeder wusste
> ?
13 Jahre Blindheit? ferner stellt sich die Frage ob all unsre
"Saubermänner Ihren Jagdschein schon über 13 Jahre haben.
C&A
--
http://drth.de
Gerade Jäger sollten sich doch eigendlich Fortbilden, oder?
Waffen, stellen nun mal eine patentielle Gefahr da und Menschen die mit
Ihnen hantieren sollten entsprechend sorgfälltige Menschen sein. Oder?
Da dieses Urteil 13 Jahre alt ist sei es unter diesen Umständen erlaubt
an der Kompetenz von Jägern zu zweifeln.
C&A
--
http://drth.de
>> Eine Prüfung, die vor sich ändernden Gesetzeslagen schützt und
>> garantiert, dass kein Prüfungsbestandteil änderbar oder
>> vergessbar ist ?
>
>Gerade Jäger sollten sich doch eigendlich Fortbilden, oder?
>Waffen, stellen nun mal eine patentielle Gefahr da und Menschen die mit
>Ihnen hantieren sollten entsprechend sorgfälltige Menschen sein. Oder?
>Da dieses Urteil 13 Jahre alt ist sei es unter diesen Umständen erlaubt
>an der Kompetenz von Jägern zu zweifeln.
Wer oder was würde denn durch Jagd an Bahndämmen unter normaler
waltung ordnungsgem. Jagdausübung gefärdet ?
An welcher Kompetenz wäre dann zu zweifeln ?
Frank
>
>C&A
>--
>http://drth.de
>
>Abgesehen von der Tatsache, dass ich da wo's moeglich ist, die Auswilderung
>von natuerlichen Fressfeinden (Woelfe/Luchse?) zur Kontrolle des Wildbestandes
>der Jagd vorziehe, hab ich persoenlich keine grossen Probleme mit den Jaegern.
>Aber warum muss die Jagd immer so verbraemt (oekologisch wichtig um den deutschen
>Wald vor Verbiss zu schuetzen) daherkommen.
Das ist mehr der Forst und die Pseudo-Ökofront !
>Warum sagt keiner, ich geh in
>den Wald, schiess ein Tier tot und esse es einfach auf?
Genau dies sagen mW. alle hier postenden Jäger !
>
>Solange ich kein Vegetarier bin und gerne Lederkleidung trage, wuerde ich
>zu dieser Art von Jagd schoen den Mund halten.
Das kannst Du halten wie Du willst, Du kannst Dich aber auch über
gutes Wildfleisch freuen.
Gruss Frank
>Frank Wendt <Fr...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
>37367a29...@news.btx.dtag.de...
>
>> >An unsere Jäger:
>> >Warum kamen von euch andere Aussagen?
>>
>> Es kamen niur Aussagen, nach allgem. Kenntnisstand, der vom BJV
>> geschilderte Sachverhalt ist wohl den meisten neu.
>
>Dann ist der Allgemeine Kenntnisstand aber dringend auf vorderman zu
>bringen.
In dem Fall scheinst Du Recht zu haben.
>Da ich Zitiere "- Urteil vom 17.04.1986-3 C 36.85"
>Gibt es etwa keine Jägerzeitschrift oder Treffen die über so etwas
>informieren?
Da es eig. kein brennendes Thema ist, ob auf dem Bahndamm gejagd
wird oder nicht, wird sowas wohl nur wenig bekannt !
>Ferner dürfte auch hier der Spruch gelten: Unwissenheit schützt vor
>Strafe nicht.
Der gilt immer !
>
>> >Hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus?
>>
>> Blödsinn, nur muss hier wohl der Kenntnisstand revidiert werden.
>
>Nun endlich nach 13 Jahren!
Und wenn es 100 Jahre wären !
>
>> >Ich bin enttäuscht von euch "Saubermännern".
>>
>> Warum? Weil offens. ein Umstand niocht bekannt war? Warum musste
>> obiger Sachverhalt gerichtl. geklärt werden? Weil es jeder wusste
>> ?
>
>13 Jahre Blindheit?
Wieso Blindheit ? Sind Dir zB. ständig alle Neuerungen im
Verkehrsrecht bekannt und alle jeh gewussten immer geläufig ?
> ferner stellt sich die Frage ob all unsre
>"Saubermänner Ihren Jagdschein schon über 13 Jahre haben.
Wer sind Saubermänner ? Und wenn es Dich interessirt, frag sie
doch !
>> eine kurze, aber sachliche Antwort findest Du auf
>http://www.bjv.org/10.htm
>> unter -Beseitigen von Unfallwild- .
[.....]
>> Interessant finde ich übrigends, daß unsere hier vertretenen Jäger
>sich in
>> sow was nicht auskennen. Ich dachte immer die hätten eine Prüfung.
>An unsere Jäger:
>Warum kamen von euch andere Aussagen?
>Hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus?
>Ich bin enttäuscht von euch "Saubermännern".
Hm. Ich hatte eigentlich genau das gleiche, nur etwas kürzer, in Message-ID:
<19990507082350...@ngol02.aol.com> geschrieben. Soll ich jetzt
enntäuscht sein, daß Du das nicht gelesen hast?
Carl
>C&A
>
>
Leider muss ich noch einen draufsetzen. Die entsprechende Regelung der
EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) besteht so
seit dem ich mich damit beschäftigen musste. Nämlich seit 1973. Wenn sich
jemand die Mühe machen will, noch weiter nachzubohren (und die Jäger zu
blamieren), wird man feststellen, daß es diese Regelung schon wesentlich
länger gibt. Möglicherweise seit Erstausgabe der EBO, so in den
Gründerjahren der Bundesrepublik.
Claudia, anscheinend müssen nur die Hundler die Gesetze kennen.
Gruß Ekkehard
>In Artikel <7h68j5$541$1...@news08.btx.dtag.de> sagt
>Androvonder...@t-online.de ...
>>
>>Gerade Jäger sollten sich doch eigendlich Fortbilden, oder?
>>Waffen, stellen nun mal eine patentielle Gefahr da und Menschen die mit
>>Ihnen hantieren sollten entsprechend sorgfälltige Menschen sein. Oder?
>>Da dieses Urteil 13 Jahre alt ist sei es unter diesen Umständen erlaubt
>>an der Kompetenz von Jägern zu zweifeln.
>
>>C&A
>>
>>
>Leider muss ich noch einen draufsetzen. Die entsprechende Regelung der
>EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) besteht so
>seit dem ich mich damit beschäftigen musste. Nämlich seit 1973. Wenn sich
>jemand die Mühe machen will, noch weiter nachzubohren (und die Jäger zu
>blamieren),
Wieso blamieren? Ich kann mich nur an dringende Bitten erinnern,
mal etwas intensiver um die Karnickel im Bahndamm zu kümmern !
>wird man feststellen, daß es diese Regelung schon wesentlich
>länger gibt. Möglicherweise seit Erstausgabe der EBO, so in den
>Gründerjahren der Bundesrepublik.
>
>Claudia, anscheinend müssen nur die Hundler die Gesetze kennen.
Das wär schön!
Gruss Frank
>
>Gruß Ekkehard
>
>
>
>
Enttäusch und böse auf mich.
Hiermit entschuldige ich mich bei Dir, denn ganz offensichtlich gehörst
Du doch zu den Jägern die Ihre Befugnisse kennen.
Claudia Hermann-Krajewski
(Die zugegebener maßen aus zeitlichen Gründen manchmal etwas nur
überfliegt.)
>An unsere Jäger:
>Warum kamen von euch andere Aussagen?
>Hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus?
>Ich bin enttäuscht von euch "Saubermännern".
>C&A
Kleine Gegenfrage, (abgesehen, daß ich mit dem Privatgelände ja auch nicht
soooo weit weg lag :)):
Wer von Euch, die sich über den Wissensstand der Jäger aufregen, hat einen
LKW-Führerschein? Keiner? Gut, dann _könnt_ Ihr zwar wissen, was die ganzen
Schilder zu diesem Thema an der Straße bedeuten, müßt es aber nicht.
Natürlich ist es ein bischen anders gelagert, weil Jäger ja prinzipiell in
einem Revier "mit Bahnanschluß" jagen dürfen, doch ist das Bejagen des
Bahndammes ein Fall, der nur in einer geringen Zahl von Jagdrevieren
relevant ist. Dort darf man nun erwarten, daß der Pächter weiß, wo er jagen
darf und wo nicht. Solange aber kein Bahndamm im Revier vorhanden ist,
stellt sich die Frage gar nicht. Jedenfalls ist das Jagen auf dem Bahndamm
kein Prüfungsrelevantes Thema - im Zweifelsfalle ist es nämlich befriedeter
Bezirk und da wird nicht gejagt.
Gruß,
Thorsten
>eine kurze, aber sachliche Antwort findest Du auf http://www.bjv.org/10.htm
>unter -Beseitigen von Unfallwild- . Der Jäger dürfte nach der dort
>geschilderten Rechtslage wohl gegen eine Reihe von Gesetzen verstossen
>haben. Der andere Grünrock hätte dann wohl eine Strafvereitelung im Amt
>begangen. Daß die beiden Kontrahenten verfeindet sind, spielt keine Rolle.
>Interessant finde ich übrigends, daß unsere hier vertretenen Jäger sich in
>sow was nicht auskennen. Ich dachte immer die hätten eine Prüfung.
Hallo Ekkehard
Vielen Dank für den guten Tip. Das war ja mal was genaues.
Habs mir ausgedruckt.
Viele Grüße
Andrea
(Andrea Martin)
ICQ 18835058
besucht die Homepage des Dillinger Tierheim
http://members.xoom.com/OnkelHotte/
Es ist Unhöflich eine Frage mit einer gegenfrage zu beantworten und
zeugt von betroffener Sprachlosigkeit.
> Wer von Euch, die sich über den Wissensstand der Jäger aufregen, hat
einen
> LKW-Führerschein? Keiner? Gut, dann _könnt_ Ihr zwar wissen, was die
ganzen
> Schilder zu diesem Thema an der Straße bedeuten, müßt es aber nicht.
Dieser vergleich hinkt aber arg.
der Jäger gefährdet durch die Schußwaffe eventuel Menschenleben. Wenn
ich aber als PKW-fahrer die Hinweißschilder für LKW-fahrer nicht
definieren kann so gefährde ich dadurch kein Menschenleben.
> Natürlich ist es ein bischen anders gelagert, weil Jäger ja
prinzipiell in
> einem Revier "mit Bahnanschluß" jagen dürfen, doch ist das Bejagen des
> Bahndammes ein Fall, der nur in einer geringen Zahl von Jagdrevieren
> relevant ist. Dort darf man nun erwarten, daß der Pächter weiß, wo er
jagen
> darf und wo nicht. Solange aber kein Bahndamm im Revier vorhanden ist,
> stellt sich die Frage gar nicht. Jedenfalls ist das Jagen auf dem
Bahndamm
> kein Prüfungsrelevantes Thema -
Das ist ehrlich gesagt Traurig. Gerade wer mit Schußwaffen umgeht sollte
einem genauen Test unterzogen werden. Meiner Meinung nach nehme ich wenn
ich eine Waffe in die hand nehme eine menge Verantwortung auf mich.
Gerade durch die gefährlichkeit meines "Sportgerätes" sollte ich in die
Pflicht genommen werden. Heißt UMFANGREICHE (sorry, soll nicht geschrien
sein, wußte es nur nicht anders hervor zu heben) Schulung, Ausbildung,
Prüfung.
> im Zweifelsfalle ist es nämlich befriedeter
> Bezirk und da wird nicht gejagt.
Warum hast Du das nicht gleich am Anfang des Treads geschrieben?
Wie war das mit den Krähen?:-)
Gruß
C&A
--
http://drth.de
>> Wer von Euch, die sich über den Wissensstand der Jäger aufregen, hat
>einen
>> LKW-Führerschein? Keiner? Gut, dann _könnt_ Ihr zwar wissen, was die
>ganzen
>> Schilder zu diesem Thema an der Straße bedeuten, müßt es aber nicht.
>
>Dieser vergleich hinkt aber arg.
>der Jäger gefährdet durch die Schußwaffe eventuel Menschenleben.
Das ist mit Verlaub , Unsinn ! Kein Jäger gefährdet mit dem
Gebrauch der Schusswaffe Menschenleben, allein der leiseste
Verdacht würde das Thema Jäger für ihn beenden, unabhängig davon,
ob auf einem Bahndamm oder sonstwo gejagd wird.
>Das ist ehrlich gesagt Traurig. Gerade wer mit Schußwaffen umgeht sollte
>einem genauen Test unterzogen werden. Meiner Meinung nach nehme ich wenn
>ich eine Waffe in die hand nehme eine menge Verantwortung auf mich.
>Gerade durch die gefährlichkeit meines "Sportgerätes" sollte ich in die
>Pflicht genommen werden. Heißt UMFANGREICHE (sorry, soll nicht geschrien
>sein, wußte es nur nicht anders hervor zu heben) Schulung, Ausbildung,
>Prüfung.
Und das würde Jagd auf dem Bahndamm ja eine ungeheure Gefahr
heraufbeschwören !? pruuust.......
Aber schön zu sehen, wie krampfhaft man versucht aus solch
unbedeutendem Zusammenhang den Jägern irgendwie eas zu stricken,
dr Ärger darüber, dass es sonst niochts zu mäkeln gibt sitzt bei
einigen doch tief.
Frank
>Gruß
>C&A
> Aber warum muss die Jagd immer so verbraemt (oekologisch wichtig um den deutschen
> Wald vor Verbiss zu schuetzen) daherkommen. Warum sagt keiner, ich geh in
> den Wald, schiess ein Tier tot und esse es einfach auf?
hi burkhard,
ich geh' in den wald, schiess ein tier tot und esse es auf.
ok ?
langatmig wird es hier immer dann,
wenn man daraus entweder eine "oekologische" oder eine "moralische" katastrophe
ableiten will.
oder wenn man mir nicht glaubt, dass ich meist mit leeren haenden nach hause komme.
gruss
thomas
PS:
mit der wolfsauswilderung ist das aber ein ganz zweischneidiges schwert:
wenn du rotwild mit dem wolf reduzieren willst, damit deine baeumchen schon wachsen,
wirst du totsicher genau das gegenteil erreichen, denn wenn der wolf unterwegs ist,
bleibt das rotwild mitten im wald und frisst und schaelt sich dort die angst weg.
(schau nach polen)
> Wenn ich mit nicht zerlegender Vollmantelmunition auf einem Bahndamm
> schiesse, muss ich bei den vielen Stahlhindernissen mit Irrlaeufern
> rechnen. Selbst kleinkalibrige Weichbleigeschosse stellen in einer
> solchen Umgebung eine Gefahr dar.
und weil das auch die jaeger wissen,
jagen sie die karnickel dort auch nicht mit den polizeitypischen
vollmantelgeschossen,
sondern mit feinem schrot.
gruss
thomas
> eine kurze, aber sachliche Antwort findest Du auf http://www.bjv.org/10.htm
> unter -Beseitigen von Unfallwild- . Der Jäger dürfte nach der dort
> geschilderten Rechtslage wohl gegen eine Reihe von Gesetzen verstossen
> haben.
IMHO ist bis heute nicht geklaert, ob die person ("der jaeger") am bahndamm
ueberhaupt dort in seiner eigenverantwortung als "jaeger" gehandelt hat, oder ob
er evtl. lediglich unter bezug auf eine ihm von der zustaendigen behoerde
erteilten schiesserlaubnis dort als schaedlingsbekaempfer gehandelt hat.
fragen ueber fragen.....
gruss
thomas
> Gerade Jäger sollten sich doch eigendlich Fortbilden, oder?
ja, jaeger und natuerlich auch hundehalter.
> Waffen, stellen nun mal eine patentielle Gefahr da und Menschen die mit
> Ihnen hantieren sollten entsprechend sorgfälltige Menschen sein. Oder?
hunde stellen nun mal eine potentielle gefahr dar nd menschen die mit ihnen
hantieren, sollten entsprechend sorgfaelltige menschen sein, oder ?
und nun schau dir mal an, was hier von vielen hundehaltern so an
unwissenheit rausgelassen wird.
> Da dieses Urteil 13 Jahre alt ist sei es unter diesen Umständen erlaubt
> an der Kompetenz von Jägern zu zweifeln.
na und ?
seit wieviel jahren ist es z.b. verboten,
hunde in revieren unbeaufsichtigt laufen zu lassen
und welcher hundehalter kennt dieses gesetz ?
und das tollste: wieviele, von denen, die es doch kennen, halten sich daran
?
geh', mach den mist vor deiner eigenen tuere weg.
gruss
thomas
Ja, Mami :))
>und zeugt von betroffener Sprachlosigkeit.
.... oder einer längeren Argumentationskette.
>
>> Wer von Euch, die sich über den Wissensstand der Jäger aufregen, hat
>einen
>> LKW-Führerschein? Keiner? Gut, dann _könnt_ Ihr zwar wissen, was die
>ganzen
>> Schilder zu diesem Thema an der Straße bedeuten, müßt es aber nicht.
>
>Dieser vergleich hinkt aber arg.
>der Jäger gefährdet durch die Schußwaffe eventuel Menschenleben. Wenn
>ich aber als PKW-fahrer die Hinweißschilder für LKW-fahrer nicht
>definieren kann so gefährde ich dadurch kein Menschenleben.
Erstens sollten wir hier mal trennen: zwischen Jagen auf dem Bahndamm und
Jagdausübung in der Nähe von Ansiedlungen. Es gibt nun auch genug Bahndämme,
in deren Umkreis kein Haus zu finden ist. (und umgekehrt). Das der Jäger nun
wirklich keine Menschenleben gefährden soll, wird zur genüge gelehrt, denn
das ist oberstes Gebot jeder Jagdausübung.
Zweitens ist das mit den Schildern gar nicht so weit hergeholt: Bedenke mal
so wichtige Schilder wie "Gesperrt für Gefahrguttransporte",
Gewichtsbeschränkungen für Brücken oder Duchfahrtshöhen. Auch da können
Menschen gefährdet werden.
>
>> Natürlich ist es ein bischen anders gelagert, weil Jäger ja
>prinzipiell in
>> einem Revier "mit Bahnanschluß" jagen dürfen, doch ist das Bejagen des
>> Bahndammes ein Fall, der nur in einer geringen Zahl von Jagdrevieren
>> relevant ist. Dort darf man nun erwarten, daß der Pächter weiß, wo er
>jagen
>> darf und wo nicht. Solange aber kein Bahndamm im Revier vorhanden ist,
>> stellt sich die Frage gar nicht. Jedenfalls ist das Jagen auf dem
>Bahndamm
>> kein Prüfungsrelevantes Thema -
>
>Das ist ehrlich gesagt Traurig. Gerade wer mit Schußwaffen umgeht sollte
>einem genauen Test unterzogen werden. Meiner Meinung nach nehme ich wenn
>ich eine Waffe in die hand nehme eine menge Verantwortung auf mich.
>Gerade durch die gefährlichkeit meines "Sportgerätes" sollte ich in die
>Pflicht genommen werden. Heißt UMFANGREICHE (sorry, soll nicht geschrien
>sein, wußte es nur nicht anders hervor zu heben) Schulung, Ausbildung,
>Prüfung.
Ist alles der Fall, insgesamt ein knappes Jahr (je nach Bundesland), mit
praktischer, theoretischer und mündlicher Prüfung. Der verantwortungsvolle
Umgang mit Schußwaffen und die verantwortungsvolle Schußabgabe sind davon
ein wichtiger Bestandteil und im Falle des Nichtbestehens ein
Aussschlußkriterium für die weitere Prüfung. Aber nochmal: das Schießen auf
dem Bahndamm ist ein Spezialfall.
Du kannst auch Tiefstriche benutzen, um etwas _hervorzuheben_ :)
>
>
>> im Zweifelsfalle ist es nämlich befriedeter
>> Bezirk und da wird nicht gejagt.
>
>Warum hast Du das nicht gleich am Anfang des Treads geschrieben?
>Wie war das mit den Krähen?:-)
Um Dich dazu zu bewegen, zuende zu lesen?
Gruß,
Thorsten
Als PKW-Fahrer (wie Du ja meintest) fahre ich wohl kaum einen
Gefahrguttransporter.
Was Durchfahrtshöhe und Gewichtsbeschränkung angeht, so habe ich dies
sogar bei der Klasse 3 gelernt.
Während Jäger anscheinend oft nicht einmal in der Jäger-Vorschule waren.
:-)
(Carl ich schreibe extra oft, nicht immer.)
> >Das ist ehrlich gesagt Traurig. Gerade wer mit Schußwaffen umgeht
sollte
> >einem genauen Test unterzogen werden. Meiner Meinung nach nehme ich
wenn
> >ich eine Waffe in die hand nehme eine menge Verantwortung auf mich.
> >Gerade durch die gefährlichkeit meines "Sportgerätes" sollte ich in
die
> >Pflicht genommen werden. Heißt UMFANGREICHE (sorry, soll nicht
geschrien
> >sein, wußte es nur nicht anders hervor zu heben) Schulung,
Ausbildung,
> >Prüfung.
>
> Ist alles der Fall, insgesamt ein knappes Jahr (je nach Bundesland),
mit
> praktischer, theoretischer und mündlicher Prüfung. Der
verantwortungsvolle
> Umgang mit Schußwaffen und die verantwortungsvolle Schußabgabe sind
davon
> ein wichtiger Bestandteil und im Falle des Nichtbestehens ein
> Aussschlußkriterium für die weitere Prüfung.
Und danach hat er Narrenfreiheit?
Keine Nachschulungen, Fachliteratur....?
> Aber nochmal: das Schießen auf
> dem Bahndamm ist ein Spezialfall.
Ja genau so wie andere Zwischen fälle die gerne totgeschwiegen werden.
> Du kannst auch Tiefstriche benutzen, um etwas _hervorzuheben_ :)
Danke Papa. :-)
> >> im Zweifelsfalle ist es nämlich befriedeter
> >> Bezirk und da wird nicht gejagt.
> >
> >Warum hast Du das nicht gleich am Anfang des Treads geschrieben?
> >Wie war das mit den Krähen?:-)
>
> Um Dich dazu zu bewegen, zuende zu lesen?
Am anfang des Treads nicht des postings (ich berufe mich auf das
Ausgangsposting).
Gruß
Claudia
--
http://drth.de (die 1. Page der de.rec.tiere.hunde-NG)
Stimmt!
> > Waffen, stellen nun mal eine patentielle Gefahr da und Menschen die
mit
> > Ihnen hantieren sollten entsprechend sorgfälltige Menschen sein.
Oder?
>
> hunde stellen nun mal eine potentielle gefahr dar nd menschen die mit
ihnen
> hantieren, sollten entsprechend sorgfaelltige menschen sein, oder ?
> und nun schau dir mal an, was hier von vielen hundehaltern so an
> unwissenheit rausgelassen wird.
Also ist das schlimmste ein Hundehalter der Jäger ist. :-))))))
> > Da dieses Urteil 13 Jahre alt ist sei es unter diesen Umständen
erlaubt
> > an der Kompetenz von Jägern zu zweifeln.
>
> na und ?
> seit wieviel jahren ist es z.b. verboten,
> hunde in revieren unbeaufsichtigt laufen zu lassen
> und welcher hundehalter kennt dieses gesetz ?
Ich denke die meisten.
> und das tollste: wieviele, von denen, die es doch kennen, halten sich
daran
> ?
Wer begeht schon gerne Tierquälerei? Ein Hund hat also keine Rechte nur
der Jäger und das Wild?
Ein Hund der nur an der Leine lebt............ frage mal in der NG was
da für ein verhaltensgestörtes Tier bei rumkommt. Da die Hundehalter
aber verantwortlich handeln wollen sozialisieren sie Ihre Hunde. Wenn
dazu der Platz fehlt Weil trotz Hundesteuer nur an Jäger gedacht wird...
was soll Hundehalter da machen?
> geh', mach den mist vor deiner eigenen tuere weg.
Das sagt der Richtige!
"PLONK"
>Wer begeht schon gerne Tierquälerei? Ein Hund hat also keine Rechte nur
>der Jäger und das Wild?
>Ein Hund der nur an der Leine lebt............ frage mal in der NG was
>da für ein verhaltensgestörtes Tier bei rumkommt. Da die Hundehalter
>aber verantwortlich handeln wollen sozialisieren sie Ihre Hunde. Wenn
>dazu der Platz fehlt Weil trotz Hundesteuer nur an Jäger gedacht wird...
>was soll Hundehalter da machen?
Ich bekomm nichts von der Hundesteuer und trotzdem scheissen mir
viele Hunde auf meine Grundstücke und toben drauf rum, selbst
wenn mir jemand dafür nen Teil der Hundesrteuer geben würde,
würde ich mir die Nutzung meiner Flächen verbeten und auf das
Geld verzichten, nur welcher Hundebesitzer fragt mich nach meinen
Rechten ?
Wiesen, Äcker und Wald sind zwar mein Privateigentum aber jeder
Hundehalter hat doch mit Erwerb des Hundes das Recht fremde
Grundstücke vollscheissen zu lassen und zum austoben zu benutzen
, oder etwa nicht ?
Gruss Frank
Schön, dann sind wir ja eine Schritt weiter - Du würdest Dich aber
vermutlich in dieser Richtung kundig machen, wenn Du es tätest, oder?
Ähnlich ist es wohl mit dem Jäger - jagt er in einem Revier mit Bahndamm
wird er sich vorher erkundigen, wo er jagen darf und wo nicht. Der Bahndamm
müßte demnach auch im Pachtvertrag eindeutig von der bejagbaren Fläche
ausgenommen sein. Für den Jäger heißt es dann "Bahndamm ist tabu" - nach
welcher Eisenbahnvorschrift braucht ihn sogar gar nicht zu interessieren.
In der Jägervorschule war ich auch ein paar Jahre, aber da gab's auch keine
Bahndämme, sorry ;-))
>>
>> Ist alles der Fall, insgesamt ein knappes Jahr (je nach Bundesland), mit
>> praktischer, theoretischer und mündlicher Prüfung. Der
verantwortungsvolle
>> Umgang mit Schußwaffen und die verantwortungsvolle Schußabgabe sind davon
>> ein wichtiger Bestandteil und im Falle des Nichtbestehens ein
>> Aussschlußkriterium für die weitere Prüfung.
>
>Und danach hat er Narrenfreiheit?
>Keine Nachschulungen, Fachliteratur....?
Warum, war für Dich schon mal eine Nachschulung beim Autofahren fällig? ;-)
Ich vermute mal recht stark, daß die Anzahl der Fachbücher, regelmäßig
erworbener und gelesener Fachzeitschriften und Gesetzestexte in diversen
Jägerheimen sehr viel höher liegt als die Zahl von Fachbüchern zum Thema
Autofahren in Autofahrerhaushalten (so rein prozentual betrachtet).
>> Aber nochmal: das Schießen auf
>> dem Bahndamm ist ein Spezialfall.
>Ja genau so wie andere Zwischen fälle die gerne totgeschwiegen werden.
Och, nö, jetzt keine Äpfel und Birnen vermischen, oder? Wir waren heri doch
gerade bei den rechtlichen Grundlagen und nicht wieder bei der Praxis.
>> Du kannst auch Tiefstriche benutzen, um etwas _hervorzuheben_ :)
>Danke Papa. :-)
Na, na, na, nicht Tip und Belehrung verwechseln :-)
>> >> im Zweifelsfalle ist es nämlich befriedeter
>> >> Bezirk und da wird nicht gejagt.
>> >
>> >Warum hast Du das nicht gleich am Anfang des Treads geschrieben?
>> >Wie war das mit den Krähen?:-)
>>
>> Um Dich dazu zu bewegen, zuende zu lesen?
>
>Am anfang des Treads nicht des postings (ich berufe mich auf das
>Ausgangsposting).
Weil mir die Eisenbahnvorschrift nicht bekannt war und ich bischer noch nie
in einem Revier mit Bahntrasse gejagt habe. ... aber ich bin ja lernfähig :)
Gruß,
Thorsten
> > seit wieviel jahren ist es z.b. verboten,
> > hunde in revieren unbeaufsichtigt laufen zu lassen
> > und welcher hundehalter kennt dieses gesetz ?
>
> Ich denke die meisten.
>
> > und das tollste: wieviele, von denen, die es doch kennen, halten sich
> daran
> > ?
>
> Wer begeht schon gerne Tierquälerei? Ein Hund hat also keine Rechte nur
> der Jäger und das Wild?
falsch.
ich sag' es dir jetzt mal ganz deutlich :
du hast *kein* recht, dir ein tier anzuschaffen,
dem du mit *deinen* mitteln kein angemessenes leben ermoeglichen kannst.
du hast *kein* recht, dir ein tier anzuschaffen,
um dann hinterher unter dem deckmaentelchen der "artgerechtigkeit"
anderen leuten "ihren besitz zu stoeren".
nochmals:
du darfst dir keinen elefanten anschaffen,
wenn du keine (eigene, oder gepachtete) savanne hast.
und wenn du es trotzdem tust
und deinen langnasigen kumpel dann beim nachbarn
in den tulpenbeete zum gassilaufen schickst, kriegst du mindestens
genausoviel stress, wie heute mit deinem freilaufenden hund in meinem
jagdrevier.
klar ?
> Ein Hund der nur an der Leine lebt............ frage mal in der NG was
> da für ein verhaltensgestörtes Tier bei rumkommt.
ja, ja.....die "argumente"......
> Da die Hundehalter
> aber verantwortlich handeln wollen sozialisieren sie Ihre Hunde. Wenn
> dazu der Platz fehlt Weil trotz Hundesteuer nur an Jäger gedacht wird...
> was soll Hundehalter da machen?
mal 'ne frage: wozu brauchst du einen hund ???
> > geh', mach den mist vor deiner eigenen tuere weg.
>
> Das sagt der Richtige!
> "PLONK"
PLONK ???war das bei dir der fallende groschen oder der fallende vorhang ?
grus
thomas
Zwangsläufig
> Ähnlich ist es wohl mit dem Jäger - jagt er in einem Revier mit
Bahndamm
> wird er sich vorher erkundigen, wo er jagen darf und wo nicht. Der
Bahndamm
> müßte demnach auch im Pachtvertrag eindeutig von der bejagbaren Fläche
> ausgenommen sein. Für den Jäger heißt es dann "Bahndamm ist tabu" -
nach
> welcher Eisenbahnvorschrift braucht ihn sogar gar nicht zu
interessieren.
Warum wußte das dann der Jäger nicht, der im Ausgangsposting erwähnt
ist?
> In der Jägervorschule war ich auch ein paar Jahre, aber da gab's auch
keine
> Bahndämme, sorry ;-))
In "meinen"Schulen gab es auch keine Bahndämme. :-)
> Warum, war für Dich schon mal eine Nachschulung beim Autofahren
fällig? ;-)
Jein.
Glücklicherweise werden solche Änderungen in der Tagespresse
veröffentlicht.
> Ich vermute mal recht stark, daß die Anzahl der Fachbücher, regelmäßig
> erworbener und gelesener Fachzeitschriften und Gesetzestexte in
diversen
> Jägerheimen sehr viel höher liegt als die Zahl von Fachbüchern zum
Thema
> Autofahren in Autofahrerhaushalten (so rein prozentual betrachtet).
Klar, aber werden sie auch gelesen?
> Och, nö, jetzt keine Äpfel und Birnen vermischen, oder? Wir waren heri
doch
> gerade bei den rechtlichen Grundlagen und nicht wieder bei der Praxis.
Äpfel und Birnen sind das selbe wie Jäger und PKW, bzw.PKW und LKW zu
vergleichen. Dies hast Du aber freudig getan.
> Na, na, na, nicht Tip und Belehrung verwechseln :-)
Nun darf ich. :-) Ja Papa. :-)))))
> Weil mir die Eisenbahnvorschrift nicht bekannt war und ich bischer
noch nie
> in einem Revier mit Bahntrasse gejagt habe. ... aber ich bin ja
lernfähig :)
OK
Gruß Claudia
--
http://drth.de (1. Page der NG-de.rec.tiere.hunde)
Wen dein Vorgarten betroffen ist zeige den Halter an (am besten mit vom
Fenter aus geschossenem Beweisfoto).
> Wiesen, Äcker und Wald sind zwar mein Privateigentum aber jeder
Die Jauche auf deinem Acker ist sicher extremer als das Häufchen vom
Nachbarshund.
> Hundehalter hat doch mit Erwerb des Hundes das Recht fremde
> Grundstücke vollscheissen zu lassen und zum austoben zu benutzen
> , oder etwa nicht ?
Weißt Du was?
Hundehasser brauche ich nicht "PLONK"
>Frank Wendt <Fr...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
>37383315...@news.btx.dtag.de...
>> Ich bekomm nichts von der Hundesteuer und trotzdem scheissen mir
>> viele Hunde auf meine Grundstücke und toben drauf rum, selbst
>> wenn mir jemand dafür nen Teil der Hundesrteuer geben würde,
>> würde ich mir die Nutzung meiner Flächen verbeten und auf das
>> Geld verzichten, nur welcher Hundebesitzer fragt mich nach meinen
>> Rechten ?
>
>Wen dein Vorgarten betroffen ist zeige den Halter an (am besten mit vom
>Fenter aus geschossenem Beweisfoto).
Und ansonsten stehen mir keine Rechte zu !?
>
>
>> Wiesen, Äcker und Wald sind zwar mein Privateigentum aber jeder
>
>Die Jauche auf deinem Acker ist sicher extremer als das Häufchen vom
>Nachbarshund.
Aber die kommt nur drauf wenn ich das will, und selbst wenn, was
rechtfertigt das ?
>
>
>> Hundehalter hat doch mit Erwerb des Hundes das Recht fremde
>> Grundstücke vollscheissen zu lassen und zum austoben zu benutzen
>> , oder etwa nicht ?
>
>Weißt Du was?
>Hundehasser brauche ich nicht
Wie sollte ich einer sein, hab doch selber welche , nur würde ich
mir nie erlauben diese auf fremde Grundstücke zu schicken!
>PLONK"
Na, gemerkt , dass da was nicht ganz richtig läuft mit den "
Selbstverständlichkeiten " ?
Frank
>
> >Dieser vergleich hinkt aber arg.
> >der Jäger gefährdet durch die Schußwaffe eventuel Menschenleben.
>
> Das ist mit Verlaub , Unsinn ! Kein Jäger gefährdet mit dem
> Gebrauch der Schusswaffe Menschenleben, allein der leiseste
> Verdacht würde das Thema Jäger für ihn beenden, unabhängig davon,
> ob auf einem Bahndamm oder sonstwo gejagd wird.
Oha...
Die paar Toten bzw. Verletzten, die in den letzten sagen wir 50 Jahren
umgekommen sind, das waren alles notorische Selbstmoerder, die dem
Jaeger vor den Lauf gesprungen sind? Die sich als Wuidsau verkleidet
haben? Frank, deine Scherze sind nicht angemessen...
cu, Ralf
--
Was fuer 'ne Signatur?
> >Dieser vergleich hinkt aber arg.
> >der Jäger gefährdet durch die Schußwaffe eventuel Menschenleben.
> >Wenn ich aber als PKW-fahrer die Hinweißschilder für LKW-fahrer
> >nicht definieren kann so gefährde ich dadurch kein Menschenleben.
>
> Erstens sollten wir hier mal trennen: zwischen Jagen auf dem Bahndamm
> und Jagdausübung in der Nähe von Ansiedlungen. Es gibt nun auch genug
> Bahndämme, in deren Umkreis kein Haus zu finden ist. (und umgekehrt).
> Das der Jäger nun wirklich keine Menschenleben gefährden soll, wird
> zur genüge gelehrt, denn das ist oberstes Gebot jeder Jagdausübung.
Soll. Heisst nicht "darf". Man koennte es jetzt auf die Spitze treiben
indem man anstelle "soll" einfach "sollte" verwendete. Aber "soll" ist
ja auch schonmal mehr als "darf". Sollte es zumindest...
> Zweitens ist das mit den Schildern gar nicht so weit hergeholt:
> Bedenke mal so wichtige Schilder wie "Gesperrt für
> Gefahrguttransporte", Gewichtsbeschränkungen für Brücken oder
> Duchfahrtshöhen. Auch da können Menschen gefährdet werden.
Mit'm PKW bei Schildern, die fuer LKW gelten? Schwerlich...
> Ist alles der Fall, insgesamt ein knappes Jahr (je nach Bundesland),
> mit praktischer, theoretischer und mündlicher Prüfung. Der
> verantwortungsvolle Umgang mit Schußwaffen und die
> verantwortungsvolle Schußabgabe sind davon ein wichtiger Bestandteil
> und im Falle des Nichtbestehens ein Aussschlußkriterium für die
> weitere Prüfung. Aber nochmal: das Schießen auf dem Bahndamm ist ein
> Spezialfall.
Nun ist das hier wie mit dem Boot- oder Autofahren. Wieviele Rambos
gibt's auf den Seen, die anstatt von einer blau/weissen Boje genuegend
Abstand zu halten ("Taucher im Wasser, bitte halten sie Abstand!") genau
diese Boje als Wendemarke benutzen...
Auch diese Rowdies haben mal 'ne Pruefung gemacht...und bestanden.
Das sagt aber noch lange nichts darueber aus, wie sie sich spaeter in
der Praxis verhalten.
Und aehnlich sehe ich das Problem bei den Jaegern gelagert....
> >Was Durchfahrtshöhe und Gewichtsbeschränkung angeht, so habe ich
> >dies sogar bei der Klasse 3 gelernt.
> >Während Jäger anscheinend oft nicht einmal in der Jäger-Vorschule
> >waren. :-)>
>
> Schön, dann sind wir ja eine Schritt weiter - Du würdest Dich aber
> vermutlich in dieser Richtung kundig machen, wenn Du es tätest, oder?
> Ähnlich ist es wohl mit dem Jäger - jagt er in einem Revier mit
> Bahndamm wird er sich vorher erkundigen, wo er jagen darf und wo
> nicht.
Nope. Das ist eine Unterstellung. Er wird sich ebenfalls lediglich
_vermutlich_ kundig machen. Gesichert ist dies jedoch nicht.
Ich sehe die Jagd als notwendig an. Aber auf manche
inkompetenten Hobbypolizisten könnnen wir verzichten.
Meine z.Zt. Lieblingshomepage
http://home.t-online.de/home/tsh.wittlich/
Andro von der Blumenwiese schrieb:
>
> > Wer von Euch, die sich über den Wissensstand der Jäger aufregen, hat
> einen
> > LKW-Führerschein? Keiner? Gut, dann _könnt_ Ihr zwar wissen, was die
> ganzen
> > Schilder zu diesem Thema an der Straße bedeuten, müßt es aber nicht.
>
> Dieser vergleich hinkt aber arg.
> der Jäger gefährdet durch die Schußwaffe eventuel Menschenleben. Wenn
> ich aber als PKW-fahrer die Hinweißschilder für LKW-fahrer nicht
> definieren kann so gefährde ich dadurch kein Menschenleben.
Der Hinkt gar nicht mal so sehr, da du mit deinem Führerschein (ich geh
mal von der alten Klasse drei aus) ja LKW bis 7.5 Tonnen + Anhänger (bis
7.5 T) fahren darfst. Und weißt du überhaubt wie man einen solchen, bis
zu 15 Tonnen schweren Zug zum stehen kriegst, wenn dir ein Hund davor
läuft? (Puh... Topic gerettet:-) )
und ich möch den PKW Fahrer sehen, der sich mit allen änderungen, die
,mit dem EU Führerschein kommen schon auskennt. s sind warscheinlich
weniger, als es Jäger gibt die sich mit ihren REgeln auskennen.
Autsch das war ja jetzt Pro Jäger.....
--
Peter A.Rose
http://www.m-hess.de
Der Obst- und Gemüselieferant im Rhein Neckar Dreieck
thomas vock schrieb:
[...]
> und wenn du es trotzdem tust
> und deinen langnasigen kumpel dann beim nachbarn
> in den tulpenbeete zum gassilaufen schickst, kriegst du mindestens
> genausoviel stress, wie heute mit deinem freilaufenden hund in meinem
> jagdrevier.
>
> klar ?
War das jetzt ne Drohung? Oder ging es in deinem Letzten Satz um das
"heute". Bis jetzt hab ich mich ja noch zurückgehalten, aber wenn du
hier Hundebestizern drohen solltest, landest du bei mir auch im
Filter...
>> Ähnlich ist es wohl mit dem Jäger - jagt er in einem Revier mit
>> Bahndamm wird er sich vorher erkundigen, wo er jagen darf und wo
>> nicht.
>Nope. Das ist eine Unterstellung. Er wird sich ebenfalls lediglich
>_vermutlich_ kundig machen. Gesichert ist dies jedoch nicht.
BITTE? Machst Du hier eine Ankündigung, daß Dein Posting eine Unterstellung
ist?
Dann benutze doch bitte auch Doppelpunkte.
Gruß,
Thorsten
__
[x] Komm' nochmal wieder, wenn Du weißt, was Du sagen willst.
Vielleicht ist er von der Bahn gebeten worden, vielleicht durfte er wirklich
nicht?
Das werde ich Dir wohl kaum beantworten können. Zu Deiner Beruhigung bzgl.
Krähe: Ich habe auch schon an anderer Stelle auf Jägern rumgehackt.
>
>> Warum, war für Dich schon mal eine Nachschulung beim Autofahren
>fällig? ;-)
>
>Jein.
>Glücklicherweise werden solche Änderungen in der Tagespresse
>veröffentlicht.
Wobei ich mich immer noch (trotz Tageszeitung) wundere, an wievielen
abgesenkten Bordssteinen ich meinen rechten Kotflügel sanieren könnte
(sorry, ein bischen arg weit OT) ;-))
>
>> Ich vermute mal recht stark, daß die Anzahl der Fachbücher, regelmäßig
>> erworbener und gelesener Fachzeitschriften und Gesetzestexte in diversen
>> Jägerheimen sehr viel höher liegt als die Zahl von Fachbüchern zum Thema
>> Autofahren in Autofahrerhaushalten (so rein prozentual betrachtet).
>
>Klar, aber werden sie auch gelesen?
>
Ich denke schon - darum hatte ich ja auch extra "erworben und gelesen"
geschrieben. Es gibt dann noch Extraschriften des jeweiligen
Landesjagdverbandes, in dem jegliche (Gesetzes-)Änderungen diskutiert und
angekündigt werden - ähnlich wie die Tagespresse - und diese Änderungen sind
sehr häufig in der Diskussion - weit häufiger, als das neueste
Straßenverkehrsurteil in der ADAC-Zeitung.
>
>> Och, nö, jetzt keine Äpfel und Birnen vermischen, oder? Wir waren hier
doch
>> gerade bei den rechtlichen Grundlagen und nicht wieder bei der Praxis.
>
>Äpfel und Birnen sind das selbe wie Jäger und PKW, bzw.PKW und LKW zu
>vergleichen. Dies hast Du aber freudig getan.
Diente ja, um zu verdeutlichen, daß es eine Menge Vorschriften gibt, die Du
nicht zu beachten brauchst, weil sie Dich (als PKW-Fahrerin bspw.) gar nicht
betreffen, die im konkreten Falle (Benutzung eines LKW) aber durchaus
relevant werden - und dann mußt Du Dich halt informieren (gilt auch schon
bis 7,5t - also auch mit Klasse 3 _noch_ zu bewegen). In soweit halte ich
den Vergleich für durchaus legitim ;-))
>> Na, na, na, nicht Tip und Belehrung verwechseln :-)
>
>Nun darf ich. :-) Ja Papa. :-)))))
Aber sicher, mein Kind ;-)))))
Beste Grüße,
Thorsten
>> > Hundehalter hat doch mit Erwerb des Hundes das Recht fremde
>> > Grundstücke vollscheissen zu lassen und zum austoben zu benutzen
>> > , oder etwa nicht ?
>>
>> Weißt Du was?
>> Hundehasser brauche ich nicht "PLONK"
>Genau so ist es.
>Gruss Ekkehard
Interessant, wie sich manche auf den Schwanz getreten fühlen, wen
man ihnen vor die Nase hält, dass ihr selbstverständliches
Verhalten nicht ganz so korrekt ist. Wer es nicht mag dass ihm
die Hunde auf sein Grundstück scheissen, oder dieses "Recht" nur
in Frage stellt ist ein Hundehasser, so einfach ist das!
Frank
>Hi Frankie,
Du darfst mich gern Frank nennen, ansonsten erespar es mir , mich
anzusprechen !
>Hardliner wie Du beleben immer wieder die Diskussion. Es freut mich, daß
>Du Wiesen Wald und Äcker Dein Eigen nennst. Ich habe leider nur zwei
>Häuser, die noch zum Grossteil der Bank gehören. Ich gehe auch davon aus,
>daß Du als Vollkoskoverächter für Deine Ländereien keine der so reichlich
>sprudelnden Subventionen in Anspruch nimmst.
Richtig, keinen Pfennig.
> Ich nutzte natürlich alles
>aus.
>Der Gesetzgeber hat eindeutig das Betreten von z.B. Wäldern usw.
>geregelt.
Sehr richtig, und vor allem richtig formulioert ! Im
Waldbetretungsrecht wird aber nicht das Laufenlassen von Hunden
erlaubt, dieses im Gegenteil in den Waldgesetzen der meisten BL
sogar ausdrücklich verboten.
>Kennst Du natürlich, tust aber hier als wär es nicht so.
WEarum möchtest Du mir solch Unsinn unterstellen ?
> Es ist
>eindeutig festgelegt, daß der (Nichtjäger)Mensch den Wald betreten darf.
>Auch mit Hund.
Richtig. Einzelheiten regheln die Waldgesetze der BL.
> Ich schätze unseren Bundestag nicht so blöd ein, als dass
>es ihm bei dieser Regelung nicht bewusst war, dass Hunde auch mal
>scheissen.
Aus der Spekulation halt ich mich lieber raus.
>Dein Hund, falls Du überhaupt einen hast, scheisst natürlich
>nur auf Deine reichlich vorhandenen Ländereien, oder?
In der Tat.
> Du bist doch ein
>sauberer Grünkittel.
>Und was Du hier noch geschrieben hast, z.B. Er Hat zwar an den Grünkittel
>verpachtet...: Ist nur die halbe Wahrheit. Warum Sagst Du nicht, das
>Grundstücke unter 75ha zwangweise an die Grünkittel verpachtet werden.
>Hast Du da Muffe ?
Nein, wieso ist doch eindeutig so geregelt.
>
>Ich sehe die Jagd als notwendig an. Aber auf manche
>inkompetenten Hobbypolizisten könnnen wir verzichten.
Da hast Du absolut Recht. Nur was hat das mit dem Thema zu tun?
Frank
>
>Frank Wendt wrote in <3737d174...@news.btx.dtag.de>:
>
>> >Dieser vergleich hinkt aber arg.
>> >der Jäger gefährdet durch die Schußwaffe eventuel Menschenleben.
>>
>> Das ist mit Verlaub , Unsinn ! Kein Jäger gefährdet mit dem
>> Gebrauch der Schusswaffe Menschenleben, allein der leiseste
>> Verdacht würde das Thema Jäger für ihn beenden, unabhängig davon,
>> ob auf einem Bahndamm oder sonstwo gejagd wird.
>
>Oha...
>Die paar Toten bzw. Verletzten, die in den letzten sagen wir 50 Jahren
>umgekommen sind, das waren alles notorische Selbstmoerder, die dem
>Jaeger vor den Lauf gesprungen sind? Die sich als Wuidsau verkleidet
>haben? Frank, deine Scherze sind nicht angemessen...
Keine Scherze! Lies obiges!
Die ***, denen solches passiert ist, richtig muss man sagen , die
solches angerichtet haben gibt es tatsächlich, nur sind eben auch
Jäger Menschen, und Menschen die Fehler machen gibt es in der Tat
in jedem Bereich.
Das entschuldigt nichts!
Gruss Frank
>
>cu, Ralf
>Nun ist das hier wie mit dem Boot- oder Autofahren. Wieviele Rambos
>gibt's auf den Seen, die anstatt von einer blau/weissen Boje genuegend
>Abstand zu halten ("Taucher im Wasser, bitte halten sie Abstand!") genau
>diese Boje als Wendemarke benutzen...
>Auch diese Rowdies haben mal 'ne Pruefung gemacht...und bestanden.
>Das sagt aber noch lange nichts darueber aus, wie sie sich spaeter in
>der Praxis verhalten.
>Und aehnlich sehe ich das Problem bei den Jaegern gelagert....
Jep unverantwortlich diese Jäger, wenn die nicht gelernt haben,
dass der Bahndamm nicht bejagd werden darf, muss sich keiner
Wundern, dass es seit Jahrzehnten soviele Tote und Verletzte an
Bahndämmen durch Jagdausübung gibt ! Alles Rowdies!
Verwunderlich eigentlich, dass die noch keine Fahrgäste aus
fahrenden Zügen rausgeschossen haben !
Gruss FRank
> Oha...
> Die paar Toten bzw. Verletzten, die in den letzten sagen wir 50 Jahren
> umgekommen sind, das waren alles notorische Selbstmoerder, die dem
> Jaeger vor den Lauf gesprungen sind? Die sich als Wuidsau verkleidet
> haben? Frank, deine Scherze sind nicht angemessen...
ja frank,
so geht es nicht !
du kannst doch nicht notorischen schandtaten der jaeger einfach unter den
tisch kehren.
(schliesslich wurde ja dafuer extra in flensburg eine punktesammlung
eingerichtet.)
und hoer' bitte auf,
den hier vertretenen hundehaltern die opfer
ihrer kampfhund-attacken aus den letzten 50 jahren vorzuhalten.
gruss
thomas
> > Hundehalter hat doch mit Erwerb des Hundes das Recht fremde
> > Grundstücke vollscheissen zu lassen und zum austoben zu benutzen
> > , oder etwa nicht ?
>
> Weißt Du was?
> Hundehasser brauche ich nicht "PLONK"
frank,
du hast einen nerv getroffen.
gruss
thomas
> > Weißt Du was?
> > Hundehasser brauche ich nicht "PLONK"
> Genau so ist es.
hi Ekkehard,
welch ein sturm der entruestung wuerden wohl ausbrechen,
und wieviel haeme und spott wuerde ueber uns niederregnen,
wenn sich hier ein jaeger derart aus der verantwortung stehlen wuerde ?
gruss
thomas
>Andro von der Blumenwiese schrieb:
>
>> > Hundehalter hat doch mit Erwerb des Hundes das Recht fremde
>> > Grundstücke vollscheissen zu lassen und zum austoben zu benutzen
>> > , oder etwa nicht ?
>>
>> Weißt Du was?
>> Hundehasser brauche ich nicht "PLONK"
>
>
>frank,
>du hast einen nerv getroffen.
Sag ich doch ! ;-)
Gruss Frank
>
>gruss
>thomas
>
>
> >> Ähnlich ist es wohl mit dem Jäger - jagt er in einem Revier mit
> >> Bahndamm wird er sich vorher erkundigen, wo er jagen darf und wo
> >> nicht.
>
> >Nope. Das ist eine Unterstellung. Er wird sich ebenfalls lediglich
> >_vermutlich_ kundig machen. Gesichert ist dies jedoch nicht.
>
> BITTE? Machst Du hier eine Ankündigung, daß Dein Posting eine
> Unterstellung ist?
> Dann benutze doch bitte auch Doppelpunkte.
Wozu?
Die Sache ist ganz einfach, du unterstellst, dass sich der Jaeger auf
jeden Fall kundig machen wird, ich halte dagegen, dass sich der Jaeger
(lediglich) vermutlich, also vielleicht, (waere ja immerhin
wuenschenswert) kundig machen wird.
> [x] Komm' nochmal wieder, wenn Du weißt, was Du sagen willst.
Ich weiss es und ich formulierte es bereits. Wenn du mir nicht folgen
kannst - schade...