Hallo Otto!
Otto Schramek schrieb am Freitag, 24. Juni 2022 um 08:07:01 UTC+2:
[...]
> Wie sieht das denn in der Hundeausbildung aus?
Früher stand in der Straßenverkehrsordnung explizit drin:
"der Hund ist an der dem Verkehr abgewandten Seite zu führen."
Also zu Fuß links, am Fahrrad rechts vom Rad.
Grund dafür war, dass ein unkontrolliertes 'Hineinspringen' in den [fahrenden] Verkehr möglichst vermieden/ verhindert werden sollte.
Dass es dieses 'Linksgehgebot' auch in Ländern wie Großbritannien etc. gibt, wird gerne dadurch erklärt, dass der Gentleman, aber auch der Polizist o. ä., die rechte Hand frei behält für andere Tätigkeiten...
Evtl. hat das ursprünglich auch in Ländern mit Rechtsverkehr zum 'Linksführen' geführt?
In der Hundeausbildung wird eigentlich immer noch/ weiterhin das 'Bei-Fuß-Gehen' an der linken Seite geübt. [Zumindest ist mir nichts davon bekannt, dass Hunde jetzt ‚offiziell‘ rechts geführt werden sollten.]
Und wenn sich alle daran halten würden, wären beim 'Begegnungsverkehr' mit anderen Hundeführern immer mindestens zwei Menschen zwischen den Hunden, und alles wäre deutlich entspannter. ;)
Da das aber nicht so ist, bzw. bei Begegnungen mit am Rad geführten Hunden gar nicht sein kann [s. o.], ist es nicht die schlechteste Idee, seinem Hund das Bei-Fuß-Laufen sowohl links als auch rechts beizubringen... :)
Just my 2 Pence, Gruß, Jörg
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