vielleicht kan mir jemand helfen.
wenn ich flaschen aus der schweiz habe, mit dem dortigen "tüv" (also
dieses kreuz, usw), kann ich die dann in deutschland so füllen lassen,
oder brauche ich dann trotzdem den deutschen tüv?
als 2.frage haette ich noch. wie laeuft das in umgekehrter richtung.
also kann ich meine flaschen mit deutschem tüv auch in der schweiz
füllen lassen?
danke schon mal
matthias
nach meinem Kenntnisstand kannst du, wenn du Schweizer bist, als Gast in
Deutschland deine eigenen schweizer Flaschen natürlich benutzen, wenn
der schweizer "TÜV" nicht älter als 2 Jahre ist ("Gästeregelung"). Diese
Regelung gilt meines Wissens auch anders herum
(Als deutscher Staatsbürger mit deutschen Flaschen in der Schweiz)
Solltest du jedoch deutscher sein müssen deine Flaschen eine deutsche
Zulassung besitzen.
Gruß Uwe
P.S. wenn du genaueres Wissen willst solltest du mal einen Blick in das
Taucherhandbuch von Bartmann schauen, da steht evtl. genaueres drin.
(zumindest was die deutschen Regelungen betrifft)
also in Deutschland kannst Du Deinen Flasche füllen lassen, solange Du Sie
nur "vorübergehend" nach Deutschland einführst (3 Monate im Jahr) (siehe
auch §20 Abs. 3 DruckbehV). Die Flasche muß den "örtlichen Prüfstempel des
Herkunftsland" haben (also in Deinen Fall der Schweiz "TÜV" haben). So ist
die deutsche 2 Jahresfrist nicht entscheidend, sondern die Regelung des
Ursprungslandes. Allerdings muß der Befüller letztendlich entscheiden, ob er
die Flasche füllt, den er übernimmt letztendlich die Verantwortung und muß
sich auch überzeugen, das ein gültiger Schweizer TÜV vorliegt. Dieses kann
der Befüller nicht immer leisten, denn nicht jeder Befüller kann alle
Prüfstempel von Prüfbehörden dieser Welt kennt.
Du solltest aber noch beachten, das wenn Du die Flasche mit mehr als 2 bar
über die Grenze schaffst, Du ein "Beförderungspapier für den
grenzüberschreitenden Verkehr gemäß ADR" benötigst. Das gilt auch wenn Du
die Grenze innerhalb der EG überschreitest. Das hört sich jetzt schlimmer an
als es ist, den in den Papier macht man 1 - 2 Kreuze, Absender und
Zieladresse eintragen, und das war's (keine 2 min. Arbeit).
Gruß
Jens
"Matthias Ringelhan" <m.rin...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:5a3b0120.02040...@posting.google.com...
mfg matthias
zu deiner ersten Frage kann ich dir nix sagen, aber zur zweiten aus
leidiger eigener Erfahrung: Deutscher TÜV nix wert im Frankenland !!!!
Meine deutsche Doppel 7er wurde im August in Deutschland getüvt, habe
sie dann in die Schweiz mitgenommen (weil ich da z.Z. wohne). Beim
ersten Füllversuch, dann die Überraschung: Die hat ja keinen Schweizer
"Tüv", die dürfen Sie hier nicht füllen lassen. 1er Lösungsversuch: habe
die Flaschen mit deutscher Tüv Bescheinigung zur EMPA (so etwas wie ein
Materialprüfungsamt der Eidgenossen) geschleppt - ne, den Tüv erkennen
wir nicht an, zahlen sie Bitte pro Flasche 90 Stutz (=60 Euro).
2ter Lösungsversuch: was sie nicht wissen, macht sie nicht heiß; einfach
die Pulle zum Füllen geben, pfeifen und desinteressiert in der Gegend
rumschauen, die meißten schauen ja eh nicht auf den Stempel.
3te Möglichkeit(zu bevorzugen, wenn man länger in der Schweiz ist): Es
gibt in der Schweiz einen "Luftverbund", da haben sich einige Tauchshops
zusammen geschlossen, und man kann einen elektronischen Schlüssel
erwerben, mit dem man an frei zugänglichen Füllstationen seine Pullen
selber fast rund um die Uhr füllen kann - und da schaut dann niemand,
was für eine Pulle man da ranhängt.
In der Schweiz gilt für Stahlflaschen übrigens: alle 2 Jahre eine
Sichtprüfung und alle 5 Jahre eine Druckprüfung.
Grüße nach Euroland
Michael
Hallo matthias,
versuchs mal bei www.air-repair.de, Wolfgang Ulbrich.
Ist zwar gerade im Urlaub, kommt aber in zwei Tagen wieder.
Gruß
Walter
>... 1er Lösungsversuch: habe
>die Flaschen mit deutscher Tüv Bescheinigung zur EMPA (so etwas wie ein
>Materialprüfungsamt der Eidgenossen) geschleppt - ne, den Tüv erkennen
>wir nicht an, zahlen sie Bitte pro Flasche 90 Stutz (=60 Euro).
Gibt's dazu irgendwo eine offizielle Aussage vom EMPA? Ich habe weder über
Google noch auf der EMPA Homepage irgendwas dazu gefunden...
--
This posting shows my private opinion only. It does _NOT_,
_in_no_way_ reflect the opinions and values of my employer.
Gruß und blubb
Micha
dann schon mal danke fuer die vielen tips.
ich glaube fast fuer mich ist auch die nummer 3 die beste variante.
;))
da ich son nen schluessel zumindest fuer eine stelle auch hier in D
besitze, konnte das auch ne loesung sein. aber nachdem ich die
flaschen ja auch mal wo anders verwenden will muss ich wohl danndoch
frueher oder spaeter nen richtigen deutschen tuev machen und in der
schweiz dann lsg. 3 verwenden
dann wuensche ich euch & mir mal viele fuellungen ohne
pruefstempelkontrolle ;)
matthias
Irgendwie hatte ich noch nie Probleme in der Schweiz.
Neben dem Fuellschluesselsystem gibt es auch "Muenztankstellen".
>
>da ich son nen schluessel zumindest fuer eine stelle auch hier in D
>besitze, konnte das auch ne loesung sein. aber nachdem ich die
>flaschen ja auch mal wo anders verwenden will muss ich wohl danndoch
>frueher oder spaeter nen richtigen deutschen tuev machen und in der
>schweiz dann lsg. 3 verwenden
>
Mein Wissen ueber D:
Ein Taucher darf die Flaschen des jeweiligen Landes benutzen. Und die seines
Heimatlandes (u.U. mit der Einschraenkung, dass diese schon vor einem eventuellen
Umzug in seinem Besitz waren).
D.h. Touris haben keine rechtlichen Probleme.
Interessant sind in D lebende Auslaender. Aber die duerfen ihre eigenen Flaschen
weiter benutzen.
Nach einer Diskussion mit meinem Haender in Zuerich kamen wir zum Schluss, dass
es in CH dasselbe ist. Was logisch ist, da eine Anerkennung i.d.R. bilateral ist.
D.h. ich habe mit Fuellen _keine_ Probleme, obwohl der Haendler weiss, dass TUEV
draufsteht, ich aber in Zuerich wohne.
Allerdings: ich habe von mir aus gefragt, ob das OK waere.
Das Problem bei auslaendischen Flaschen ist, dass kein Haendler/Basenbetreiber
fuellen muss. Er _darf_ ablehnen, bei Zweifeln muss er sogar.
Nun darf ein Schweizer eigentlich nur Flaschen mit EMPA betreiben, manche kaufen
aber deutsche, weil billiger. Daher eine gewissen Antipathie gegen TUEV bein
"Nichttouristen" (alle, die in CH leben).
Insofern duerfte es kein grundsaetzliches Problem geben, schon gar kein
rechtliches, wenn ein Urlauber seine eigene Flasche benutzt. Auch nicht, wenn ich
meine alten Flaschen weiter benutze. Allenfalls, wenn ich mir neue Flaschen ohne
EMPA kaufe.
mfg
Klaus Jaeckle
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Klaus Jaeckle wrote:
schnipp
> Nach einer Diskussion mit meinem Haender in Zuerich kamen wir zum Schluss, dass
> es in CH dasselbe ist. Was logisch ist, da eine Anerkennung i.d.R. bilateral ist.
> D.h. ich habe mit Fuellen _keine_ Probleme, obwohl der Haendler weiss, dass TUEV
> draufsteht, ich aber in Zuerich wohne.
> Allerdings: ich habe von mir aus gefragt, ob das OK waere.
>
>
> Das Problem bei auslaendischen Flaschen ist, dass kein Haendler/Basenbetreiber
> fuellen muss. Er _darf_ ablehnen, bei Zweifeln muss er sogar.
> Nun darf ein Schweizer eigentlich nur Flaschen mit EMPA betreiben, manche kaufen
> aber deutsche, weil billiger. Daher eine gewissen Antipathie gegen TUEV bein
> "Nichttouristen" (alle, die in CH leben).
schnapp
> mfg
> Klaus Jaeckle
>
Noch ein Züricher? Los, ab in die Seen !
Aber genau das ist ja das Problem: ... eigentlich nur Flaschen mit EMPA
betreiben.....
Auch für "touris" und deren Flaschen gilt IMHO die gleiche Regel. Wie
gesagt: ausprobieren, wenn sie gefüllt wir, OK; wenn nicht Variante 3.
Mein CH-Händler hat mir einen U-Key für Variante 3 verkauft, da muß man
dann unterschreiben, daß man nur EMPA-Flaschen füllen darf. Wenn ich
dann etwas anderes mache, ist er aus dem Schneider.
Gruß
Micha
Ja, aber das meinst Du nicht, weil Du eine Haelfte uebersiehst.
Es ist die Zulassung des Gastlandes zulaessig _und_ die Zulassung des
Heimatlandes (das Land, in dem man wohnt).
Beide Laender sind fuer einen Einheimischen identisch, nicht aber fuer einen
Touri.
Klarer?
Deutscher Touri in CH darf:
Zulassung des Gastlandes CH (EMPA)
Zulassung des Heimatlandes D (TUEV).
Einheimischer aus CH in CH darf:
Zulassung des Gastlandes CH (EMPA)
Zulassung des Heimatlandes, auch CH (EMPA).
Klarer?
Sonderregelung fuer Umzugsgut. Da darf man die "alten" Flaschen weiter
betreiben, bei mir deutsche Flaschen mit TUEV.
Das war ja das, was ich von dem Zuericher Haendler wissen wollte.
Ich vermute, Du hattest Probleme mit Flaschen aus Umzugsgut?
Dein Problem scheint einzig und allein Unwillen irgendeines Haendlers zu sein.
Laestig, aber sein Recht. Warum das verstaendlich ist, hatte ich in meinem
letzten Posting erwaehnt.
Rest per PM?
On Sat, 06 Apr 2002 23:48:25 +0200, Uwe Hoymann <Hoymann...@t-online.de>
wrote:
>Solltest du jedoch deutscher sein müssen deine Flaschen eine deutsche
>Zulassung besitzen.
irgendwie fällt mir es schwer das zu glauben.
wenn ich als Deutscher für ein paar Wochen in der Schweiz bin (z.B. Urlaub)
dann muss ich mit meinem Auto auch nicht zum Schweizer TÜV.
und andersrum ja genauso
selbst wenn ich Schweizer bin, für 1 Jahr in D wohne und mein Auto dort
anmelde (muss) dann darf ich in der Schweiz tanken.
Bist Du da ganz sicher das deine Aussage stimmt?
Wolfgang
leider weiss ich nicht wie aktuell das ganze ist, aber hier ein paar
Infos zusammen geklaubt aus einem Buch von Werner Scheyer (Flaschen,
Ventile, Reserveschaltungen Technik und Funktion ISBN 3-927913-08-1)
und der TRG 405 Füllanlagen, Füllen ausländischer, für das Ausland
bestimmter und sonstiger in §20 Druckbehälterverordnung genannter
Druckgasbehälter (Stand Sep. 1982)
Auszug:
Zitat:
1. Geltungsbereich
1.1 Die TRG gilt für das Füllen der in §20 DruckbehV. genannten
Druckgasbehälter, die nicht entsprechend der DruckbehV. geprüft und
nicht mit dem amtlichen Prüfzeichen des Sachverständigen gekennzeichnet
sind.
Es handelt sich hierbei um Druckgasbehälter.....
1. die dazu bestimmt sind, aus dem Geltungsbereich der DruckbehV.
verbracht zu werden,
....
3. die vorübergehend in den geltungsbereich dieser Verordnung eingeführt
werden.
2. Füllvoraussetzungen
Druckgasbehälter nach 1.1 dürfen nur gefüllt werden wenn
- durch Kennzeichnung nach 2.1 nachgewiesen ist, daß sie außerhalb des
räumlichen oder sachlichen Geltungsbereiches der DruckBehV. betrieben
werden dürfen.
-....
Ausnahmen sind demnach (u.a. nach Scheyer) Flaschen, die sich
vorübergehend in Deutschland befinden oder das Land zu einem späteren
Zeitpunkt wieder verlassen (z.B. Gasttaucher) oder Flaschen der
NATO-Streitkräfte und derem zivilem Gefolge.
genauere Informationen findest du im Taucherhandbuch von Hubertus Bartmann.
Wolfgang Exler wrote:
> Hallo Uwe,
> irgendwie fällt mir es schwer das zu glauben.
> wenn ich als Deutscher für ein paar Wochen in der Schweiz bin (z.B. Urlaub)
> dann muss ich mit meinem Auto auch nicht zum Schweizer TÜV.
Reden wir hier über tauchen oder Autos? Ich denke das kann man nicht
vergleichen. Oder gilt für Autos die Druckbehälterverordnung? ;-)
> selbst wenn ich Schweizer bin, für 1 Jahr in D wohne und mein Auto dort
> anmelde (muss) dann darf ich in der Schweiz tanken.
>
Ich kenne die schweizer Bestimmungen nicht *ggg*
Aber wiedermal muß ich feststellen, und das wurde hier schon häufiger
festgestellt, daß die Vergleiche Autofahren--->Tauchen nicht taugen, und
ich ergänze: Auto---> Tauchtechnik auch nicht *g*
aber ich gebe dir Recht, die Bestimmung mit der Staatsangehörigkeit
finde ich nicht, und es kann sein das ich mich da geirrt habe. War halt
aus der Erinnerung geschrieben, also ohne nachzuprüfen. Ich bitte
vielmals um Vergebung soll nicht wieder vorkommen ;-)
Gruß Uwe
>Deutscher Touri in CH darf:
>Zulassung des Gastlandes CH (EMPA)
>Zulassung des Heimatlandes D (TUEV).
>
>
>Einheimischer aus CH in CH darf:
>Zulassung des Gastlandes CH (EMPA)
>Zulassung des Heimatlandes, auch CH (EMPA).
Hallo,
es geht noch viel komplizierter:
ich komme ursprünglich aus Polen, habe etwa 10 Jahre in D gewohnt,
jetzt wohne ich in CH und habe Flaschen aus D mit gültigem TÜV und aus
CH mit gültigem EMPA Stempel. Ich habe auch ein Doppel 10er Gerät
zusammengeschraubt und dabei eine D und eine CH Flasche verwendet. Was
gilt dann?
(Frage rein akademischer Natur, da ich Luftschlüssel für meine
Lieblings-Tauchgebiete in D und CH habe.)
mfg
Piotr
> es geht noch viel komplizierter:
Nicht wirklich ;)
> ich komme ursprünglich aus Polen, habe etwa 10 Jahre in D gewohnt,
> jetzt wohne ich in CH
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Ich das ist hier ausschlaggebend: Wenn Du (auch als Ausländer) dauerhaft
in CH lebst, gelten für Dich die Regelungen aus CH.
> und habe Flaschen aus D mit gültigem TÜV und aus
> CH mit gültigem EMPA Stempel.
Als Schweizer (und das ist ja das Land in dem Du gemeldet bist) darfst
Du in CH nur EMPA-Flashen verwenden. Zu ueberprüfen währe, ob Du in CH
die TÜV-Flaschen legal besitzen darfst.
In D darfst Du EMPA-Flaschen (Gastregelung) und TÜV-Flaschen (da in D
geprueft) verwenden.
> Ich habe auch ein Doppel 10er Gerät
> zusammengeschraubt und dabei eine D und eine CH Flasche verwendet. Was
> gilt dann?
In CH ist die kombination nicht erlaubt, da eine D-Flasche mit eingebaut
ist. Die darfst Du als Schweitzer nicht benutzen. In D wird die
Kombination _wahrscheinlich_ geduldet (denn für Dich sind beide Flaschen
"erlaubt").
> (Frage rein akademischer Natur, da ich Luftschlüssel für meine
> Lieblings-Tauchgebiete in D und CH habe.)
Was mit Vorsicht zu geniessen währe: im Falle des Falles war u.U. eine
"ilegale" Pulle im Spiel.
v.G.
Martin
BTW: Du schreibst, Du kommst aus PL und hast in D gewohnt. Hast Du
vielleicht Erfahrungen mit Tauchausflügen nach Pl? Gibt es irgendetwas,
was man beachten soll, bevor man eine (vomöglich noch volle) Pulle über
die Grenze karrt?