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Solotauchen und Versicherung

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Frank Jäkel

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to
Hi NG,

da ich des öfteren Solo-TGs im Flachwasserbereich unternehme habe ich mich
gestern gefragt was im Falle eines Unfalls (siehe Deko-Unfall auf 10m)
tatsächlich passieren würde. Meine Vermutung ist, daß ich in diesem Falle
(den für Taucher ohnehin schon dünnen) Versicherungsschutz bei meiner
Krankenversicherung verlieren würde. Wie würde es mit Lebensversicherung
aussehen? Die BU wurde ja schon in einem anderen Thread diskutiert.


Gruß aus Mannheim,

Frank.


Jens Haug

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to

Kann man denn ueberhaupt durch grobe Fahrlaessigkeit den Versicherungs-
schutz der Krankenversicherung verlieren?
Waere mir neu. Das geht doch nicht mal bei Vorsatz, oder?

Jens


--
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Astrid Schleicher

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to
Frank Jäkel schrieb:

>da ich des öfteren Solo-TGs im Flachwasserbereich unternehme habe ich mich
>gestern gefragt was im Falle eines Unfalls (siehe Deko-Unfall auf 10m)
>tatsächlich passieren würde. Meine Vermutung ist, daß ich in diesem Falle
>(den für Taucher ohnehin schon dünnen) Versicherungsschutz bei meiner
>Krankenversicherung verlieren würde.

Das glaube ich kaum. Die Krankenkassen haben zwar in der letzten Zeit
den Leistungsumfang deutlich heruntergefahren, aber von derartigen
Ausschlußklauseln habe ich noch nie etwas gehört. Vielleicht bei PKV
und Zusatzversicherungen, aber die GKV zahlt ja auch Amputationen von
Raucherbeinen und das Zusammenflicken von zerschredderten Rasern. Kann
sein, daß sie z.B. bei Einlieferung mit NAW und stationärer Entgiftung
bei vorsätzlichem Vollrausch inzwischen Regreß nehmen. Aber im Grunde
zahlen sie.

> Wie würde es mit Lebensversicherung
>aussehen?

Die sollte auch zahlen. Ich habe gerade in meinen Antragsformular vom
letzten Jahr nachgeblättert. Bei den Gesundheitsfragen hatte ich als
Selbstauskunft eingetragen: Tauchtauchlichkeitsuntersuchung ohne
Befund. Es kamen keine Rückfragen und Sonderformulare bezüglich des
Sports.

Ansonsten zahlt sie ab drei Jahren nach Vertragsabschluß ja sogar bei
Selbstmord.

Liebe Grüße
Astrid

Frank Jäkel

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to

> Kann man denn ueberhaupt durch grobe Fahrlaessigkeit den Versicherungs-
> schutz der Krankenversicherung verlieren?
> Waere mir neu. Das geht doch nicht mal bei Vorsatz, oder?

Wenn ich dein Posting richtig verstehe, dann interpretieren die
Versicherungen einen Solo-TG immer als grob Fahrlässig. Ich denke ich muß
dazu mal die police meiner LV zurate ziehen, ob es da Ausschlußklauseln bei
grober Fahrlässigkeit gibt. Falls ich meine Police finde melde ich mich
morgen dazu noch einmal.

BTW: Ich habe zwischnzeitlich bei DAN die Ausschlußkriterien recherchiert,
dort lautet es in deren FAQs:

<Zitat von http://www.daneurope.de/faqs.htm#20 >

20. Gibt es irgendwelche Ausschlussgründe für die in der DAN Europe
Mitgliedschaft enthaltene Versicherung?
Ja, es gibt Ausschlussgründe. Sie sind durch die in der DAN Europe
Mitgliedschaft enthaltene Versicherung nicht abgedeckt, wenn eine der
folgenden Bedingungen auf Sie zutrifft:
- Sie sind ein Berufstaucher, der ausschließlich Korallenfischerei betreibt
- Sie sind älter als 75 Jahre
- Sie leiden an Alkoholismus, sind drogenabhängig, leiden unter
Schizophrenie, manischen Depressionen oder paranoiden Zuständen
- Sie hatten jemals in Ihrem Leben einen Herzinfarkt
- Sie leiden unter Hernien (jeglicher Art) oder haben Risse subkutaner
Sehnen
Und das ist es auch schon. Dies sind die einzigen Einschränkungen der
Gültigkeit der Versicherung, die in der DAN Europe Mitgliedschaft enthalten
ist.

<Zitat ende>

Daraus folgt die Versicherung ist auch bei Solo-TGs gültig.


Frank.


Jens Haug

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to
In article <8s3uln$h9j$1...@news10.roka.net>, "Frank Jäkel" <fja...@cytel.net> writes:
>
> > Kann man denn ueberhaupt durch grobe Fahrlaessigkeit den Versicherungs-
> > schutz der Krankenversicherung verlieren?
> > Waere mir neu. Das geht doch nicht mal bei Vorsatz, oder?
>
> Wenn ich dein Posting richtig verstehe, dann interpretieren die
> Versicherungen einen Solo-TG immer als grob Fahrlässig. Ich denke ich muß

Nein, aber das waere IMHO das einzige Argument, mit dem sie eine
Leistung verweigern koennten. Und ich traue ihnen zu, dass sie das
fuer grob Fahrlaessig halten - so wie auch beim Autofahren so langsam
jeder dumme Fehler grob fahrlaessig ist.

> Daraus folgt die Versicherung ist auch bei Solo-TGs gültig.

Das ist jetzt aber weder Kranken- noch Lebensversicherung, sondern
Unfallversicherung, oder?

Veronika

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to
Hallo Ihr,

aehm bloede Frage, aber wieso sind eigentlich Hernien & Sehnenrisse (verheilt
?) ein Ausschliessungsgrund ? Just interested...

Liebe Gruesse

Veronika


Frank Jäkel wrote:

> > Kann man denn ueberhaupt durch grobe Fahrlaessigkeit den Versicherungs-
> > schutz der Krankenversicherung verlieren?
> > Waere mir neu. Das geht doch nicht mal bei Vorsatz, oder?
>
> Wenn ich dein Posting richtig verstehe, dann interpretieren die
> Versicherungen einen Solo-TG immer als grob Fahrlässig. Ich denke ich muß

> dazu mal die police meiner LV zurate ziehen, ob es da Ausschlußklauseln bei
> grober Fahrlässigkeit gibt. Falls ich meine Police finde melde ich mich
> morgen dazu noch einmal.
>
> BTW: Ich habe zwischnzeitlich bei DAN die Ausschlußkriterien recherchiert,
> dort lautet es in deren FAQs:
>
> <Zitat von http://www.daneurope.de/faqs.htm#20 >
>
> 20. Gibt es irgendwelche Ausschlussgründe für die in der DAN Europe
> Mitgliedschaft enthaltene Versicherung?
> Ja, es gibt Ausschlussgründe. Sie sind durch die in der DAN Europe
> Mitgliedschaft enthaltene Versicherung nicht abgedeckt, wenn eine der
> folgenden Bedingungen auf Sie zutrifft:
> - Sie sind ein Berufstaucher, der ausschließlich Korallenfischerei betreibt
> - Sie sind älter als 75 Jahre
> - Sie leiden an Alkoholismus, sind drogenabhängig, leiden unter
> Schizophrenie, manischen Depressionen oder paranoiden Zuständen
> - Sie hatten jemals in Ihrem Leben einen Herzinfarkt
> - Sie leiden unter Hernien (jeglicher Art) oder haben Risse subkutaner
> Sehnen
> Und das ist es auch schon. Dies sind die einzigen Einschränkungen der
> Gültigkeit der Versicherung, die in der DAN Europe Mitgliedschaft enthalten
> ist.
>
> <Zitat ende>
>

> Daraus folgt die Versicherung ist auch bei Solo-TGs gültig.
>

> Frank.


Frank Jäkel

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to
Hi Jens,

> > Daraus folgt die Versicherung ist auch bei Solo-TGs gültig.
>

> Das ist jetzt aber weder Kranken- noch Lebensversicherung, sondern
> Unfallversicherung, oder?

Mein Statement bezog sich auf die Leistungen von DAN Europe. Mea culpa: Ich
hatte das Konzept von DAN falsch verstanden. Für mich war DAN eine
Versicherung, die mir gewährleistet, daß in einem Notfall die medizinischen
Kosten für z.B. eine Druckkammerbehandlung auch im Ausland getragen werden.
Ich war gerade eben auf deren WEB-Site. Da sprachen die von der Übername
etwaiger _Zusatzkosten_.

Ich verstehe den DAN mittlerweile als Koordinierungsstelle bei
Tauchunfällen, oder ist das auch nicht richtig?


Frank.

Astrid Schleicher

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to
Frank Jäkel schrieb:

>Ich war gerade eben auf deren WEB-Site. Da sprachen die von der Übername
>etwaiger _Zusatzkosten_.

Ich verstehe das so:

Die Versicherung zahlt erst dann, wenn keine andere zahlt. Hast Du
z.B. einen Tauchunfall in einem EU-Land, so mußt Du zunächst die
Leistungen nach dem Sozialversicherungsabkommen in Anspruch nehmen.
Was dann noch offen bleibt, würde DAN über nehmen.

Dein Todesrisiko kannst Du ja mit beliebig vielen Policen versichern,
Dein Krankheitsrisiko wahrscheinlich nicht.

Liebe Grüße
Astrid

Frank Jäkel

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to
Hi NG,

> da ich des öfteren Solo-TGs im Flachwasserbereich unternehme habe ich mich
> gestern gefragt was im Falle eines Unfalls (siehe Deko-Unfall auf 10m)
> tatsächlich passieren würde. Meine Vermutung ist, daß ich in diesem Falle
> (den für Taucher ohnehin schon dünnen) Versicherungsschutz bei meiner

> Krankenversicherung verlieren würde. Wie würde es mit Lebensversicherung
> aussehen? Die BU wurde ja schon in einem anderen Thread diskutiert.

Ich habe gerade mit meinem Alianz-Vertreter gesprochen, der mir zu der oben
formulierten Anfrage folgende Antworten gegeben hat:

1. Gesetzliche Krankenversicherung:
- Die gesetzliche KV hat nach Kentnisstand meines Versicherungsvertreters
keine Ausschlußkriterien.

2. Private Krankenversicherung
- Bei Sportarten mit erhöhtem Risiko (aus Versicherungssicht auch Tauchen)
besteht eine Meldepflicht des Versicherungsnehmers. Im Falle des Tauchsports
staffelt sich das nach dem Tauchverhalten. Bei der Alianz richten sich diese
Kriterien ob man über oder unter 40m Tiefe taucht. PADI Tauchen hat
demzufolge einen geringeren Risikozuschlag als Tech-Diving.
- Vorsatz ist von bei den privaten KV kategorisch ausgeschossen.
- Fahrlässige Handlungsweise ist eingeschlossen.
- Bei grob fahrlässiger Handlungsweise wird die Versicherung den Einzelfall
prüfen.

3. Lebensversicherung / Unfallversicherung
dieselben Bedingungen wir KV.

Daraus geht hervor, daß man falls die Gerichte Solotauchen als Grob
Fahrlässig interpretieren seinen Versicherungsschutz unter Umständen auch
für die (private) KV verlieren kann.

Soweit die Aussagen meiner Alianz-Vertretung und, Ich befürchte, daß ich ab
heute höhere Versicherungsbeiträge bezahlen muß... :-(((((

Mal sehen was ich noch herausfinde.


Gruß aus Mannheim,

Frank.


Roland Lüders

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to
Hi

bei allen anderen Versicherungen wahrscheinlich auch! Es sei denn, Du
tauchst aus *krankhafter Dummheit* solo. Wie kann es bei 10m Tiefe mit
handelsüblicher Flaschengröße zu einem Dekounfall kommen? (außer
Lungenüberdehnung durch falsches auftauchen)

Roland

Dietmar Strey

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to
Roland Lüders schrub:

>tauchst aus *krankhafter Dummheit* solo. Wie kann es bei 10m Tiefe mit
>handelsüblicher Flaschengröße zu einem Dekounfall kommen?

Das erklaert Dir vermutlich in Kuerze Alex Seel, dem eben dieses
passiert ist. Falls er es nicht tun sollte (weil er Dein Posting nicht
gelesen hat): http://homepages.fbmev.de/bm333587/deko.html

Gruss
Dietmar
--
Archiv der Newsgroup de.rec.sport.tauchen bei
http://scubahoo.xinu.de/
FAQ-Liste bei
http://www.oschn.de/drst/

Roland Lüders

unread,
Oct 12, 2000, 3:00:00 AM10/12/00
to

Hi Dietmar

sehr interessant. Hätte ich einentlich nicht für möglich gehalten
(jedenfalls nicht bei halbwegs richtiger Aufstiegsgeschwindigkeit).

Roland


Thomas Mang

unread,
Oct 12, 2000, 8:28:07 PM10/12/00
to Frank Jäkel

"Frank Jäkel" schrieb:

> Hi NG,
>
> da ich des öfteren Solo-TGs im Flachwasserbereich unternehme habe ich mich
> gestern gefragt was im Falle eines Unfalls (siehe Deko-Unfall auf 10m)
> tatsächlich passieren würde. Meine Vermutung ist, daß ich in diesem Falle
> (den für Taucher ohnehin schon dünnen) Versicherungsschutz bei meiner
> Krankenversicherung verlieren würde. Wie würde es mit Lebensversicherung
> aussehen? Die BU wurde ja schon in einem anderen Thread diskutiert.
>

> Gruß aus Mannheim,
>
> lieber frank

die beste versicherung ist du kaufst dir eine rettungstwestenflasche mit der
du einen notaufstieg machen kannst .Denke du wirst den "dekounfall "(bei 10 m)
überleben solltest du einen notfall haben , beim absaufen ist das was anderes
, gerade beim solotauchen.

Frank Jäkel

unread,
Oct 13, 2000, 3:00:00 AM10/13/00
to
Hi Thomas,

> die beste versicherung ist du kaufst dir eine rettungstwestenflasche mit
> der du einen notaufstieg machen kannst .

Übung ist IMMER die beste Versicherung.... Aber: Trotz aller Redundanz kann
etwas passieren....

> Denke du wirst den "dekounfall "(bei 10 m)
> überleben solltest du einen notfall haben , beim absaufen ist das was
anderes
> , gerade beim solotauchen.

Ich hatte mich nicht gefragt ob ich die DCS warscheinlich überleben werde,
sondern ob ich dann die Deko-Kammer selbst bezahlen muß ;-) Bei der privaten
KV ist das dann warscheinlich so... Ich denke die Frage ist also
berechtigt..

Gruß,

Frank.

Thomas Kleemann (EED)

unread,
Oct 13, 2000, 3:00:00 AM10/13/00
to
"Frank Jäkel" wrote:
>
> 2. Private Krankenversicherung
> - Bei Sportarten mit erhöhtem Risiko (aus Versicherungssicht auch Tauchen)
> besteht eine Meldepflicht des Versicherungsnehmers. Im Falle des Tauchsports
> staffelt sich das nach dem Tauchverhalten. Bei der Alianz richten sich diese
> Kriterien ob man über oder unter 40m Tiefe taucht. PADI Tauchen hat
> demzufolge einen geringeren Risikozuschlag als Tech-Diving.
>
[...]

>
> 3. Lebensversicherung / Unfallversicherung
> dieselben Bedingungen wir KV.
>
Beim Abschluß meiner ALLIANZ-LV hat mein Vertreter alles gleich in sein
IBM-Thinkpad (oha!) eingegeben. Das Programm kannte zwar Tauchen als
Hobby/Sportart, ließ aber nur die Unterscheidung "Ohne" bzw. "Mit
Drucklufttauchgerät" zu. Beide Optionen hatten keinen Einfluß auf die Höhe
der Prämie (scheint keine Risikosportart zu sein ;).
Desweiteren gab es noch einen Hinweis auf Verbands"empfehlungen", Vorsatz
und Fahrlässigkeit im kleingedruckten.

Höhere Prämien für Mischgastauchen und/oder überschreiten von Tiefengrenzen
waren jedenfalls nicht im Programm enthalten.
Ich hatte eher den Eindruck, daß das Wissen um diese (lukrativen)
Möglichkeiten noch nicht bis zur ALLIANZ vorgedrungen ist.

/Thomas.
--
Sicher bin ich sicher!
Hätte ich es sonst ausgewählt?

Frank Jäkel

unread,
Oct 13, 2000, 3:00:00 AM10/13/00
to
> Beim Abschluß meiner ALLIANZ-LV hat mein Vertreter alles gleich in sein
> IBM-Thinkpad (oha!) eingegeben. Das Programm kannte zwar Tauchen als
> Hobby/Sportart, ließ aber nur die Unterscheidung "Ohne" bzw. "Mit
> Drucklufttauchgerät" zu. Beide Optionen hatten keinen Einfluß auf die Höhe
> der Prämie (scheint keine Risikosportart zu sein ;).

Ich bin der Überzeugung, daß sich das zwischenzeitlich geändert hat, da mein
Vertreter ebenfalls diese Informationen aus dem beschriebenen Think-PAD hat.


Gruß aus Mannheim,

Frank.

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