Also bitte zurücklehen und lesen (von unten anfangen ...) und eine eigene
Meinung bilden.
Bis dann
Jan
PS. Ich weiss, das es nicht so ganz der Netikette entspricht, Mails zu
veröffentlichen, aber es ist definitiv kein privater Inhalt dabei ...
> -----Original Message-----
> From: Olsen, Jan
> Sent: Tuesday, 10 September, 2002 23:12
> To: 'Frenz...@t-online.de'
> Subject: RE: Schwimmbadaufsicht
>
>
> Nochmals Hallo,
> ich habe gerade aus anderer Quelle erfahren, dass es doch
> bereits schon mal ein Thema zumindest in einem Landesverband
> war und dort auch "offiziell geregelt" wurde: Es gab/gibt
> eine Befähigungsurkunde für die ÜL des Landesverbandes
> Nordrhein-Westfalen. In dieser Urkunde wurde dem ÜL-F mit dem
> Brevet Tauchsicherheit und Rettung die Rettungsfähigkeit
> entsprechend dem DRSA Silber bescheinigt, da diese im
> Ausbildungsprogramm abgedeckt ist/war.
>
> Kannst du das bestätigen bzw. Ist das auf die anderen
> Landesverbände übertragbar oder sogar bundesweit gültig??
>
> Bis dann
> Jan
>
> > -----Original Message-----
> > From: FRENZ...@t-online.de [mailto:FRENZ...@t-online.de]
> > Sent: Dienstag, 10. September 2002 17:16
> > To: Olsen, Jan
> > Subject: AW: Schwimmbadaufsicht
> >
> > Hallo Jan,
> >
> > bisher ist dies eigentlich noch nie ein Problem gewesen, da
> i.d.R. der
> > nach den Richtlinien des LSB ausgebildete ÜL ausreichende Aufsicht
> > garantiert. Villeicht solltet Ihr das einmal Euerem
> > Schwimmbadbetreiber vortragen. Der ÜL ist m.E. als Aufsicht besser
> > geeignet als ein DLRG-rettungsschwimmer.
> >
> > Werde das aber mal mit Theo Konken abklären.
> >
> > Gruss
> >
> > Michael
> >
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Olsen, Jan [mailto:jan....@sap.com]
> Gesendet: Dienstag, 10. September 2002 17:05
> An: 'Frenz...@t-online.de'
> Betreff: RE: Schwimmbadaufsicht
>
>
> Nochmal Hallo,
> Danke für diese erste Info, leider hilft das nicht wirklich
> weiter ... Sicherlich sind einige von uns bereit den
> Rettungschwimmer zu machen, aber der nächste Kurs fängt erst
> an, wenn das Training bereits laufen soll ... Und leider ist
> die DLRG Vertretung auch nicht im gleichen Ort, also mit der
> Aushilfe ist das auch ein Problem ...
>
> Ich persönlich halte es ebenfalls sicherlich für
> vergleichbar, insbesondere dann in den Bereichen Übungsleiter
> bzw. Tauchlehrer, aber ich finde auch hierzu keinerlei
> verbindliche Informationen.
>
> Was mich speziell wundert ist, dass diese Frage anscheinend
> noch nie im Verband behandelt wurde!!
>
> Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir der einzige Verein
> sind, der ein (Hallen)-Bad ohne Anwesenheit einer
> "offiziellen" Aufsichtsperson nutzt und wenn nicht mal die ÜL
> bzw. TL Lizenz ausreicht, gibt es hier möglicherweise ein
> riesiges Versicherungsloch!!
>
> Bis dann
> Jan
>
>
> > -----Original Message-----
> > From: FRENZ...@t-online.de [mailto:FRENZ...@t-online.de]
> > Sent: Dienstag, 10. September 2002 11:29
> > To: Olsen, Jan
> > Cc: Theo Konken (E-Mail)
> > Subject: AW: Schwimmbadaufsicht
> >
> >
> > Hallo Jan,
> >
> > nach m.K. gibt es kein Äquivalent, da das eine etwas mit
> > Rettungsschwimmen zu tun hat, das andere mit Tauchen. Theo
> Konken weis
> > da aber möglicherweise mehr. Warum macht keiner von Euch den
> > Rettungsschwimmer DLRG-Silber?? Das habe ich mit 49 Jahren noch in
> > meinem örtlichen DLRG-Verein gemacht! Sollte für junge "Kerls" kein
> > Problem sein. Vorübergehend würde ich versuchen,
> kollegialen Kontakt
> > zu Euerem nächst liegenden DLRG-Verein herzustellen und zu
> bitten, das
> > man für das Training einen Silber Rettungsschwimmer Euch zur
> > Verfügung stellt. Sicher werden dann auch Gegenleistungen von
> > Euch verlangt, aber Vereine können sich ja untereinander mal
> > helfen - bei uns im Ort ist das jedenfalls so.
> >
> > Im übrigen: Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist DLRG-Silber in
> > gewissen Bereichen vergleichbar mit SB Tauchsicherheit und
> Rettung +
> > CMAS** (mind.), bzw. PADI Divemaster mit PADI First Medic
> (beim Padi
> > Rescue wird m.E. nicht ausreichend die körperliche Fitness
> abverlangt
> > - z.B.
> > Langstrecken-Schwimmen)
> >
> > Gruß
> >
> > Michael Frenzel
> > SA Recht VDST
> >
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Olsen, Jan [mailto:jan....@sap.com]
> Gesendet: Dienstag, 10. September 2002 11:03
> An: 're...@htsv.de'; 'Michael...@Frenzel-Stock.de';
> 'tln...@t-online.de'
> Betreff: Fw: Schwimmbadausicht
> Wichtigkeit: Hoch
>
>
> Hallo,
> Sorry wegen der vielen Adressaten, aber die Frage brennt uns hier auf
> den Nägeln, da wir je nach Sachlage eventuell kein Hallenbadtraing
> anbieten können. In unserem Mietvertrag für das Hallenbad wird als
> Aufsichtsperson mindestens ein DLRG-Rettungsschwimmer Silber verlangt.
> Nun ist die Frage:
>
> Was ist ein ANERKANNTES Äquivalent zum Rettungsschwimmer Silber?
>
> Gold (***) mit SB Tauchsicherheit Tauchrettung ?
> ÜL-Lizenz ?
> TL* ?
> TL** ?
> Padi Rescue?
> Padi Instructor?
> ...
>
> Leider finde ich hierzu nichts und auch das Merkblatt 94.05
> "Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern
> während des Badebetriebs" des BUNDESFACHVERBAND ÖFFENTLICHE BÄDER E.V.
> verspricht keine Aufklärung denn darin steht natürlich nichts über
> vergleichbare Ausbildungen zum DLRG ...
>
> Bis dann
> Jan
>
> Magic Octopus Sporttaucher
> MOST e.V.
> Tauchkurse:
> - vom Anfänger bis CMAS *** (VDST Gold)
> - Sonderbrevets
> Aquatic Fitness Training
> Infos: www.most-ev.de
>
> PS. Lieber nass tauchen als trocken feiern!
> Disclaimer: Ich äußere MEINE Meinung, es sei denn ich habe gerade
> keine ...
mal ganz banal gefragt: Warum macht Ihr nicht einfach den Rettungsschwimmer?
Haben wir damals auch so gemacht. 6-8 Leute sammeln, einen DLRG Ausbilder
(trainieren ja meistens in der gleichen Halle) anquatschen. Pro Nase haben
wir damals 20 Mark berappt und die Sache war in 3 Terminen durch. Seitdem
beaufsichtigen wir uns erfolgreich selber.
Merke: Es ist wesentlich einfacher und nervenschonender die existierenden
Anforderungen zu erfüllen, als eine Äquivalenz zu etablieren. Bin selber TL
und habe mir keinen abgebrochen noch den Rettungsschwimmer nach zu machen
;-)
Niko
"Jan Olsen" <jan....@sap.com> schrieb im Newsbeitrag
news:aolv0a$c43$1...@news1.wdf.sap-ag.de...
Nikolaus Gruchot schrieb:
> mal ganz banal gefragt: Warum macht Ihr nicht einfach den Rettungsschwimmer?
> Haben wir damals auch so gemacht. 6-8 Leute sammeln, einen DLRG Ausbilder
> (trainieren ja meistens in der gleichen Halle) anquatschen. Pro Nase haben
> wir damals 20 Mark berappt und die Sache war in 3 Terminen durch. Seitdem
> beaufsichtigen wir uns erfolgreich selber.
haben wir auch gemacht. War schnell ueber die Buehne gebracht.
Das Scheinchen war auch nicht besonders schwer,
die Anforderungen konnte ich selbst mit PADI-brevet erfuellen :-))
> Merke: Es ist wesentlich einfacher und nervenschonender die existierenden
> Anforderungen zu erfüllen, als eine Äquivalenz zu etablieren. Bin selber TL
> und habe mir keinen abgebrochen noch den Rettungsschwimmer nach zu machen
> ;-)
stimmt schon. Es taucht aber momentan die Frage auf, duerfen unsere ÜL´s
auch die Badaufsicht machen oder brauchen sie einen Rettungsschwimmer,
der
die Aufsicht fuehrt. Ist meiner Meinung nach ein Witz.
Die beiden, die ihn momentan machen, haben im Lehrgang erzaehlt
bekommen, dass Badaufsicht machen kein Problem ist.
Gruss Annerose
sofern sich der Betreiber des Schwimmbades auf die entsprechenden
gesetzlichen regelungen beruft, ist dies klar geregelt, siehe dazu
auch:
http://www.lv-hessen.dlrg.de/data/offener_Bereich/Aktuelle_Informationen/Badeaufsicht2001.pdf
Eine Äquivalenz für die ÜL/TL gibt es nicht.
Bei uns im Schwimmbad machen die ÜL von den Schwimmvereinen auch
regelmäßig Ihr DSRA Silber.
Grüße
Jens
Nun ergibt sich die Frage:
Darf ein ÜL oder TL ohne den DLRG Schein die Hallenbadaufsicht haben?
bzw.
Meine ursprüngliche Frage: Gibt es Äquivalenzen bzw. annerkannt
gleichwertige Ausbildungen?
Bis dann
Jan
--
Lieber nass tauchen als trocken feiern!
Disclaimer: Ich äußere MEINE Meinung
- es sei denn ich habe gerade keine ...
"Nikolaus Gruchot" <gru...@watersafety.net> wrote in message
news:aom0mo$di6$07$1...@news.t-online.com...
Die GUV geht ja auch nicht selbst darauf ein, wer denn nun geeignetes
Personal ist, die Definition kommt dann erst vom DLRG.
Und die DLRG ist weit davon entfernt, gesetzgebende Institution zu sein ...
Bis dann
Jan
--
Lieber nass tauchen als trocken feiern!
Disclaimer: Ich äußere MEINE Meinung
- es sei denn ich habe gerade keine ...
"Jens Bothe" <jens....@isg.de> wrote in message
news:3DAE975C...@isg.de...
Jens Bothe schrieb:
LV NRW:
NRW>
Bei diesem Problem gibt es m.W. kein Äquivalent.
Das ist kurz und knapp ...
Dann noch die Nachfrage wegen der Befähigungsurkunde für die ÜL des
Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
NRW>
Die Prüfung zum Rettungsschwimmabzeichen Silber kann bei allen Ortsgruppen
der DLRG abgelegt werden.
Diese Info war mir nicht neu ...
Leider beantwortet sie meine Frage nicht!?!
NRW: ... seit 18.9. keine Antwort
ebenfalls LV NRW aber andere Person:
NRW>
in der Anlage erhalten Sie einige Ausführungen, die die Sicherheit im
Schulsport betreffen.
Vielleicht ist hiermit ja Ihre Frage beantwortet.
Tja, ist sie leider nicht ...
LV Hessen:
Hessen>
wie Du schon herausgefunden hast, ist der ÜL-F die alternative. In den
meisten Bädern wird ein ÜL-F verlangt. mit freundlichen Grüßen
Auch kurz und knapp ...
Nachfrage:
gibt es irgendeine Quelle, wo ich das nachlesen kann?
Hessen:
in den Ausbildungsrichtlinien zum ÜL-F wird unter anderem retten und bergen,
sowie erste Hilfe fest vorgeschrieben. Das retten und bergen ist
zumindestens ebenbürtig mit DLRG silber. Nähere Auskunft dazu kann Dir die
Justitiarin der VDST Geschäftsstelle Frau von Hein erteilen:
von-...@vdst.de
Ich Hoffe Dich damit schlauer gemacht zu haben.
Anfrage weitergeleitet an Frau von Hein am 24.9., bisher keine Reaktion
und hier mein persönlicher Favorit:
LVST (Rheinland Pfalz):
LVST>
so viel ich weiß, ist es nicht nur Landesweit sondern auch von Schwimmbad zu
Schwimmad verschieden. Die Stadt Bingen verlangt z.B. während des
Tauchtrainings einen Übungsleiter, (TrainerC) am Beckenrand. Deine Frage
wird also einheitlich kaum zu klären sein. Mit Padi-Brevets wirst Du
allerdings bundesweit kein Glück haben. Warum macht nicht einer von Euren
Tauchern das DLRG-Silber? Das ist für einen Taucher mit DTSA ** ein Klacks.
Darauf hab ich dann etwas ausführlicher geantwortet:
> Hi,
> also es kann doch wohl nicht sein, dass jede Gemeinde (als
> Badbetreiber) sich einfach so über die Verordnungen des
> BUNDESFACHVERBAND ÖFFENTLICHE BÄDER E.V. hinwegsetzt! Dann können wir
> in Zukunft auch im Verein entscheiden, wie zB Äquivalenzen anderer
> Tauchverbände zu werten sind und wer welche Abnahmeberechtigung hat.
> Wozu gibt es denn dann einen Verband und die dort festgelegten
> Regelungen????
>
> Bisher stellte sich die Frage einfach nicht, aber dieses Jahr hat die
> Gemeinde das nocheinmal betont und auf unsere Erwiderung, dass ja
> immer ein ÜL oder TL da ist gefragt, wo denn steht, dass die das
> machen dürfen ...
>
> Ansonsten sind wir im Moment mit 10 Teilnehmern in einem DLRG Kurs,
> aber der ist erst fertig, wenn unser Training schon losgehen soll.
> Außerdem ist es irgendwie nicht einzusehen, das wir auch noch dafür
> alle 2 Jahre die Prüfung wiederholen (länger ist der DLRG Schein nicht
> gültig).
>
> Ich denke hier ist (einfach mangels eines Anlasses) in vielen Vereinen
> ein Problem vorhanden, was natürlich erst im Schadensfall sichtbar
> wird ...
>
> Bis dann
> Jan
LVST>
Hallo Jan,
Du hast natürlich vollkommen recht. Doch es ist nun leider mal so und wir in
Bingen haben uns schon genug damit herumgeärgert. Es sind fast immer die
Bademeister, die ihre "eigenen Bestimmungen" machen und meinen, sie wären
die Größten.
Mit der Wiederholung von DLRG Silber das stimmt so wohl, doch hier sind sie
in Bingen toleranter. Ich habe meins schon vor Jahren gemacht und kein Hahn
hat bisher nach einer Wiederholung gekräht. Du sieht, jeder macht hier
anscheinend, was er will und wenn man aufmuckt, bekommt man gar keine
Trainingszeiten mehr.
SEHR Interessante Aussage!!! Ich konnte mir nicht verkneifen darauf zu
antworten:
ist dir eigentlich bewußt, dass du dann also ohne gültige Bescheinigung
dabei bist? Sicherlich FRAGT da niemand nach (die DLRG schon gar nicht); bis
zum Schadensfall (sprich es passiert ein Unfall). Dann wird ohne Rücksicht
auf Hergang oder Schuld erst mal gefragt, ob denn die Rahmenbedingungen in
Ordnung waren ... und dann viel Spass! Frag mal euren Rechtsvertreter ...
Sollte dir als Taucherin aber bewußt sein, deine Tauglichkeit will beim
Tauchen mit den üblichen Buddies auch niemand sehen, aber wenn was passiert,
sagt Gerling "Keine Tauglichkeit --> Und Tschüss".
Außerdem geht es hier nicht um "aufmucken", ganz im Gegenteil!! Unsere
Gemeinde und auch der Bademeister sind sehr entgegenkommend, aber auch die
haben Vorschriften, an die sie sich halten MÜSSEN.
Seitdem keine Antwort mehr ...
Dann haben wir noch den BTSV, wo der Vorstand es an den Ausbildungsleiter
weitergeleitet hat:
BTSV> Hallo xxx (Ausbildungsleiter),
kannst Du näheres dazu sagen. MOST ist ein Verein aus unserem Landesverband.
Das war am 25.9. ... danach kam nichts mehr
Sachsen-Anhalt
SA>
Ich glaube es war um 1994 oder 1996 da wurde auf einer ÜL-Referententagung
in Treis (NRW) beschlossen, daß der ÜL-F (heute C) mit dem Spezialkurs
"Tauchsicherheit und Rettung" eine entsprechende Rettungsfähigkeit besitzt.
Bisher hat es in Sachsen-Anhalt genügt, daß ich bei einer Anfrage der Bäder,
diese Aussage noch einmal bestätigt hatte.
Eventuell reicht dies Eurem Bäderamt auch. Wende Dich doch einmal an diese
Stelle und dann an Deinen Ausbildungsleiter.
Seltsam ist nur, dass weder jemand bei uns (BaWue) noch in NRW oder beim
VDST anscheinend genaueres weiss.
------------------------------------------------
Wenn ihr dann fertig seid mit lachen oder weinen (ich bin mir nicht sicher
wie ich reagieren soll), dann sagt mir mal was ich und alle anderen
Vereine/Tauchgruppen/gewerbliche TLs, die eine Hallenbadzeit ohne
Schwimmmeister haben, jetzt machen sollen!?!
So weiter machen wie bisher nach dem Motto: "Es wird schon nix passieren"
halte ich für versicherungstechnisch und eventuell sogar strafrechtlich
gefährlich ...
Was meint Ihr?
Bis dann
Jan
der VDST ist auch eine "eingeführte Institution" (ich denk jetzt nicht
darüber nach wo rein eingeführt wurde).
Können die dann auch einfach so festlegen, dass der Retten und Bergen Schein
äquivalent ist?
Beide beschäftigen sich mit Wassersport ...
Bis dann
Jan
"Uwe Stoeckel" <u...@zollstocks.de> wrote in message
news:9cetqucho79m4vl6c...@4ax.com...
> On Thu, 17 Oct 2002 14:15:57 +0200, "Jan Olsen" <jan....@web.de>
> wrote:
>
> >Die GUV geht ja auch nicht selbst darauf ein, wer denn nun geeignetes
> >Personal ist, die Definition kommt dann erst vom DLRG.
> >Und die DLRG ist weit davon entfernt, gesetzgebende Institution zu sein
...
>
> Hallo Jan,
>
> ist aber halt eine eingeführte Institution. Und deren Regeln werden in
> Bedarfsfalle gerne als Maßstab herangezogen, ähnlich wie es ja auch
> von der Anwendunbg der CMAS / VDST - Regeln ist.
>
> Schöne Grüße aus Osnabrück,
> Uwe
> --
>
> http://www.zollstocks.de/ng_treffen_2002.htm
> Das Newsgrouptreffen im Herbst an der Ostsee!
Jan Olsen schrieb:
>
> Hi Uwe,
>
> der VDST ist auch eine "eingeführte Institution" (ich denk jetzt nicht
> darüber nach wo rein eingeführt wurde).
:-))
Wie schon am Di. gesagt, rechne ich nicht mit einer klaren
Antwort... Wischi waschi wie ueblich
> Können die dann auch einfach so festlegen, dass der Retten und Bergen Schein
> äquivalent ist?
die muessen´s/sollten´s dann aber mit jemanden absprechen, dass es auch
akzeptiert wird.
Gruss Annerose, die sich eigendlich wundert, dass ausser uns niemand das
Problem hat. Sind ueberall Rettungsschwimmer bzw. ist ein Bademeister
anwesend bzw. wird die Aufsicht halt mal so ausgefuerhrt?
hier nochmal der Orgianl Wortlaut aus der entsprechenden GUV:
5.2.5 Rettung von Ertrinkenden
5.2.5.1 Als Retter sind nur solche Personen einzusetzen, die aufgrund
ihrer fachlichen und gesundheitlichen Eignung in der Lage sind, beim
Retten Gefahren zu erkennen und abzuwenden.
Die fachliche Eignung ist dann als erfüllt anzusehen, wenn der Retter
den Nachweis erbracht hat, daß er Ertrinkende retten kann. Diese
Fähigkeiten besitzen Schwimmeister, Schwimmeistergehilfen und
Personen, die die Leistungen zum Erwerb des deutschen
Rettungsschwimmabzeichens in Silber nachgewiesen haben. Die
gesundheitliche Eignung ist in der Regel dann erfüllt, wenn der Retter
das 18. Lebensjahr vollendet hat und körperlich nicht beeinträchtigt
ist. Sie ist gegebenenfalls durch eine ärztliche Untersuchung
nachzuweisen. Die Anforderungen an Retter sollen eine Gefährdung von
Personen, die Ertrinkende retten, vermeiden helfen und enthalten keine
Hinweise, wie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden
kann. Solche Hinweise sind enthalten z.B. in Landesverordnungen über
Badeanstalten und im Merkblatt für die Aufsicht in Schwimmbädern
während des öffentlichen Badebetriebes (z.Z. Entwurf) der Deutschen
Gesellschaft für das Badewesen. In diesen Regelungen ist angegeben,
wann auf den Einsatz von Schwimmeistern nicht verzichtet werden kann.
5.2.5.2 In angemessenen Zeiträumen ist nachzuweisen, daß die in
Abschnitt 5.2.5.1 geforderte Eignung fortbesteht.
Als angemessener Zeitraum haben sich 3 Jahre bewährt.
Nachzulesen in http://regelwerk.unfallkassen.de/regeln/18_14.pdf
Wenn Euer Schwimmbadbetrieber drauf besteht, könnt Ihr halt nichts
machen.
Grüße
Jens
Bis dann
Jan
--
Lieber nass tauchen als trocken feiern!
Disclaimer: Ich äußere MEINE Meinung
- es sei denn ich habe gerade keine ...
"Uwe Stoeckel" <u...@zollstocks.de> wrote in message
news:scftqu036qb8hr8ce...@4ax.com...
> On Thu, 17 Oct 2002 15:34:39 +0200, "Jan Olsen" <jan....@sap.com>
> wrote:
>
> >der VDST ist auch eine "eingeführte Institution"
>
> nun, aber wohl eher nicht im Bereich des Rettungswesens, oder?
>
> >Können die dann auch einfach so festlegen, dass der Retten und Bergen
Schein
> >äquivalent ist?
>
> Das muß der Versicherer beschliessen...
>
> >Beide beschäftigen sich mit Wassersport ...
>
> Das macht der DSV auch...
Übrigens fordert der DLRG selbst eine Wiederholung der Prüfung alle 2 Jahre
und für Lehrer soll es eine Sonderregelung auf 5 Jahre geben.
Man sieht also, es gibt überall Ausnahmen ...
Bis dann
Jan
"Jens Bothe" <jens....@isg.de> wrote in message
news:3DAEC19C...@isg.de...
> ich glaube nicht, dass die DLRG eine Monopolstellung in dieser Sache haben
> kann ... aber möglich ist alles.
in dem Text der GUV steht auch nichts von DLRG. Das DRSA darf vom DRK
(Wasserwacht) und der DLRG abgenommen werden (eventuell gehört auch noch
der ASB dazu, da dieser auch Wasserrrettung betreibt.)
> Jedenfalls gab es ja wohl diese mehrfach erwähnte Anerkennungsurkunde in NRW
> ... und es würde ja reichen, mal urkundlich festzuhalten, dass das Seminar
> Bergen und Retten und/oder die ÜL Ausbildung dem Rettungsschwimmer
> gleichzusetzen sind.
Wenn ich mir die Inhalte des ÜL anschaue keinesfalls. Die
Prüfingsinhalte des VDST Moduls: SK TAUCHSICHERHEIT & RETTUNG liegen
(soweit vergleichbar) auch unter den Anforderungen des DRSA Silber
Grüße
Jens
Inhalte:
Also die Theorie war auch für * Taucher eine einzige Lachplatte (kann aber
natürlich auch am Ausbilder gelegen haben) ...
und in der Praxis habe ich außer dem Kleiderschwimmen und den
Befreiungsgriffen nichts gefunden, was nicht in gleicher/ähnlicher Form in
der Tauchausbildung läuft.
Spitzenleistungen waren zB
- die unbedingte Sterilität von Verbandsmaterial ... lieber verblutet als
dreckig verbunden ...
- der wichtige Faktor stabile Seitenlage: Arm unter den Körper oder nach
oben weg ... endlose Diskussionen
- das aus dem Wasser holen mit dem Bauch zum Beckenrand (probiert's mal
aus!)
- die gefählichen spanischen Strömungen: der Ausbilder ist selbst Taucher
und in Spanien ist ihm das schon mehrfach passiert, das er in der einen
Bucht raustaucht und in einer anderen zurückkommt ... dazu sag ich nix ...
Das man dann in der Theorieprüfung gefragt wird, was die Abkürzung DLRG
heißt und ab welchem Alter man in der DLRG Mitglied werden kann, hat mich
auch nicht wirklich von der Qualität der Ausbildung überzeugt ... und die
Fragebögen waren nicht speziell von unserem Ausbilder.
Bis dann
Jan
--
Lieber nass tauchen als trocken feiern!
Disclaimer: Ich äußere MEINE Meinung
- es sei denn ich habe gerade keine ...
"Jens Bothe" <jens....@isg.de> wrote in message
news:3DAECE10...@isg.de...
Nicht jedes BAd muss im Verband der Bäderbetreiber sein. Woher
konstruierst du hier eine Richtlinienkompetenz desselben?
ZB in Schleswig ist die Schwimmhalle ein Betrieb der Stadtwerke ( damit
sind wir da quasi im Vorstand ;-))
Wir haben die These "Übungsleiter genügt" auch schon durchgekaut, bis
hin zur Abwandlung, eine zuverlässige Person, die das Vertrauen des
Vereinsvorstands geniesst und von diesem beauftragt wurde.
Konkret war es zB so, das mal bei einer Bäderparty ein Mädchen ertrank,
und wir daraufhin von der stadt gebeten wurden, während der nächsten
Baddiskos die Aufsicht mit zu stellen, über und unter Wasser.
Der im gleichen Bad trainierende DLRG wurde nicht gefragt.
Puppen ziehen und retten ist doch etwas anderes, zumal wir
Schwimmflossen dabei haben. ( und wissen, wie man damit umgeht) Ist halt
so, die Ausbildung hier beim DLRG ist eher,... na ja, anders.
Gruß
Matthias
Jan Olsen schrieb:
na endlich, da haben wir doch mal was:
> hier nochmal der Orgianl Wortlaut aus der entsprechenden GUV:
>
> 5.2.5 Rettung von Ertrinkenden
> 5.2.5.1 Als Retter sind nur solche Personen einzusetzen, die aufgrund
> ihrer fachlichen und gesundheitlichen Eignung in der Lage sind, beim
> Retten Gefahren zu erkennen und abzuwenden.
> Die fachliche Eignung ist dann als erfüllt anzusehen, wenn der Retter
> den Nachweis erbracht hat, daß er Ertrinkende retten kann. Diese
> Fähigkeiten besitzen Schwimmeister, Schwimmeistergehilfen und
> Personen, die die Leistungen zum Erwerb des deutschen
> Rettungsschwimmabzeichens in Silber nachgewiesen haben.
hier steht eindeutig nix vom _Besitzt_ des DLRG Silberabzeichens !
nochmal :
> Personen, die die Leistungen zum Erwerb des
> deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber
> nachgewiesen haben
--^^^^^^^^^^^^-----
d.h.
jede eine Brevet das die Anforderungen an DLRG Silber beinhaltet
genuegt.
Bzw.
"...nachgewiesen haben..."
somit reicht notfalls ein Nachweis vorm Schwimmmeister das man die
Uebungen/Theorie beherscht in den Bereichen die nicht anderweitig
durch Brevets abgedeckt sind.
Danke und Gruss
Guenter
der naechste Woche noch seine DLRG Silbertheorie
nachsitzen muss und dann endlich auch Ruhe hat.
es handelt sich um das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber, dies
wird ausgebildet und geprüft von der DLRG, dem DRK und dem ASB und von
sonst niemanden (weder DSV noch vom Bundesverband Deutscher
Schwimmeister)
> nochmal :
> > Personen, die die Leistungen zum Erwerb des
> > deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber
> > nachgewiesen haben
> --^^^^^^^^^^^^-----
d.h. eine entsprechende Prüfung nach der Prüfungsordnung (nochmals DLRG,
DRK oder ASB) abgelegt haben
>
> somit reicht notfalls ein Nachweis vorm Schwimmmeister das man die
> Uebungen/Theorie beherscht in den Bereichen die nicht anderweitig
> durch Brevets abgedeckt sind.
das ist falsch siehe oben
Grüße und viel Glück bei der Silbertheorie
Jens
Jens Bothe schrieb:
>
> Annerose und Guenter Mildenberger schrieb:
> >
> > Hallo Jens,
> >
> > na endlich, da haben wir doch mal was:
> >
> > hier steht eindeutig nix vom _Besitzt_ des DLRG Silberabzeichens !
>
> es handelt sich um das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber, dies
> wird ausgebildet und geprüft von der DLRG, dem DRK und dem ASB und von
> sonst niemanden (weder DSV noch vom Bundesverband Deutscher
> Schwimmeister)
in dem von dir gepostetetn Text steht nix von Abnahme Details.
Lediglich (s.u.) "nachgewiesen haben"
>
> > nochmal :
> > > Personen, die die Leistungen zum Erwerb des
> > > deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber
> > > nachgewiesen haben
> > --^^^^^^^^^^^^-----
>
> d.h. eine entsprechende Prüfung nach der Prüfungsordnung (nochmals DLRG,
> DRK oder ASB) abgelegt haben
wo steht das in deinenm Text ?
> > somit reicht notfalls ein Nachweis vorm Schwimmmeister das man die
> > Uebungen/Theorie beherscht in den Bereichen die nicht anderweitig
> > durch Brevets abgedeckt sind.
>
> das ist falsch siehe oben
Gruss Guenter
>
> >Puppen ziehen und retten ist doch etwas anderes, zumal wir
> >Schwimmflossen dabei haben. ( und wissen, wie man damit umgeht) Ist halt
> >so, die Ausbildung hier beim DLRG ist eher,... na ja, anders.
>
> Hallo Matthias,
>
> was hast Du vor? Steinwürfen ausweichen?
>
> Von Matthias Provokationskünsten faszinierte Grüße aus Osnabrück,
> Uwe
Ach wo, ich bewundere nur das noch vorhandene, nach oben offene
Ausbildungspotential der lokalen DLRG-Gruppe ;-)
Das fängt beim Kids-schwimmtraining an...die schielen immer neidisch zu
unseren Kids rüber.
Gibt natürlich Unterschiede. Die DLurgis aus Ahrensburg sind zB. richtig
gut drauf. Haben sogar russische GFK- Flossen.
NB, deine unverhoffte Gabe an Joachim hat irgendwie die Nornen
beeinflusst, mir kurzerhand eine Flaschenkarre herbeizuzaubern, für
billig Geld ;-)
Grüße
Matthias
ich will als Antwort mal ein paar Dinge klarstellen:
1. Die Übungsleiter des DSV dürfen keine Rettungsschwimmabzeichen
abnehmen. Dies dürfen in Deutschland nur der ASB, die DLRG und die
Wasserwacht. Selbst Schwimmeister (Meister für Bäderbetriebe) dürfen
kein Rettungsschwimmabzeichen prüfen, es sei denn sie besitzen einen
Lehrschein und die Beauftragung der oben genannten Organisationen.
2. Wenn Die TL bzw. ÜL Tauchen demnächst auch Rettungsschwimmabzeichen
prüfen, dürfen DLRG Lehrscheininhaber dann auch das Tauchen ausbilden?
Natürlich nicht, aber die "ach so tollen" Taucher kennen sich im
Rettungsschwimmen natürlich auch sehr gut aus und können alles Prüfen.
(nur viele können ohne Flossen nicht einmal richtig Schwimmen) Übrigens
Übungsleiter des Deutschen Schwimmverbandes müssen auch ein
Rettungsschwimmabzeichen nachweisen, scheinbar müssen das nur die ÜL im
Tauchen nicht.
Jan Olsen wrote:
> Hi Jens,
> dann wäre die Lösung vielleicht, dass ein ÜL/TL*/TL**/TL*** diese Prüfung
> auch abnehmen darf? Die ganzen Schwimmabzeichen dürfen wir ja auch
> unterschreiben ...
>
Aber nur die Schwimmabzeichen, die in den Bereich des Breitensports
gehören. Ihr dürft z.B. auch nicht die Leistungsschwimmabzeichen des DSV
unterschreiben. Ich denke das belassen wir mal unter dem Motto "Schuster
bleib bei deinen Leisten", Sonst fangen wir von der DLRG demnächst noch
an Feuer zu löschen, da wie ja im Wasser schwimmen können wir es
bestimmt auch in ein Feuer spritzen *g*
Ich denke der VDST soll Sporttaucher ausbilden, das ist seine ureigene
Aufgabe und die erfüllt er gut, und wir von der DLRG bilden
Rettungsschwimmer aus, das ist unsere Aufgabe und die erfüllt die DLRG
immer hin seit fast 90 Jahren auch ganz ausgezeichnet.
> Inhalte:
> Also die Theorie war auch für * Taucher eine einzige Lachplatte (kann aber
> natürlich auch am Ausbilder gelegen haben) ...
Da gehe ich mal von aus.
> und in der Praxis habe ich außer dem Kleiderschwimmen und den
> Befreiungsgriffen nichts gefunden, was nicht in gleicher/ähnlicher Form in
> der Tauchausbildung läuft.
Hat das einer bestritten? Immerhin fallen die DRSA Bronze und Silber in
den Bereich der Breitenausbildung (wie die erste Hilfe beim DRK) Aber
immerhin gab es selbst da schon 2 Sachen die du als Taucher nicht
kanntest. Übrigens habe ich mich bei der Ausbildung zu meinem DTSA
Bronze auch gefragt was die Theorie soll, da ich bis auf die
Decoberechnung nichts neues gelernt habe..... (aber die ist ja ähnlich
unwichtig wie Befreiungsgriffe...*g*)
> Spitzenleistungen waren zB
> - die unbedingte Sterilität von Verbandsmaterial ... lieber verblutet als
> dreckig verbunden ...
> - der wichtige Faktor stabile Seitenlage: Arm unter den Körper oder nach
> oben weg ... endlose Diskussionen
> - das aus dem Wasser holen mit dem Bauch zum Beckenrand (probiert's mal
> aus!)
Was ist daran schwer? Es gab zwar bis vor ein paar Jahren noch den
sogenannten "Kreuzhebegriff" der aber wegen der Verletzungsgefahr an der
Wirbelsäule nicht mehr erlaubt ist. Im übrigen ist das an Land bringen
über den Bauch nicht schwer wenn man es vernünftig beigebracht bekommt
und es auch so ausführt. Du hast bei deiner Vereinfachung vergessen zu
sagen in welcher Situation diese Praxis anzuwenden ist. Es ist bei
Schwimmbecken ohne Leiter immer noch eine besten Methoden einen
Bewußtlosen an Land zu bringen (Wenn ich nicht von einer
Wirbelsäulenverletzung ausgehen muß (Sprungbecken)dann benutze ich
besser ein Spine- bzw. Millerboard. Ansonsten solltest du auch noch
weitere Methoden gelehrt bekommen haben.
> - die gefählichen spanischen Strömungen: der Ausbilder ist selbst Taucher
> und in Spanien ist ihm das schon mehrfach passiert, das er in der einen
> Bucht raustaucht und in einer anderen zurückkommt ... dazu sag ich nix ...
ist auch nicht nötig...
> Das man dann in der Theorieprüfung gefragt wird, was die Abkürzung DLRG
> heißt und ab welchem Alter man in der DLRG Mitglied werden kann, hat mich
> auch nicht wirklich von der Qualität der Ausbildung überzeugt ... und die
> Fragebögen waren nicht speziell von unserem Ausbilder.
>
Sorry, was war das denn für ein Ausbilder? Das wäre eine
Bemerkung/Beschwerde an die Ausbildende Gliederung wert, solche
Glanzleistungen sind auch nicht im Sinne der DLRG. Im übrigen solltet
ihr einiges mehr gelehrt bekommen als in den Fragebögen steht, die
darüberhionaus zugegebenermaßen eine dringende Überarbeitung bedürfen.
Aber mal eine andere Frage, hat es dir einen Zacken aus der Krone
gebrochen eine Ausbildung bei der DLRG zu besuchen? Ich denke das hier
eine vernünftige Zusammenarbeit im Interesse beider Vereine ist.
Übrigens, wenn Dir die Ausbildung zum DRSA -Silber zu locker war schau
mal in die Prüfungsordnung der DLRG was normalerweise Inhalt des DRSA
ist oder mach mal den DRSA in Gold (auch wenn da in der theoretischen
Prüfung noch mehr Fragen zur DLRG gestellt werden)
http://www.dlrg.de/Inside/Online/Pruefungsordnung
Übrigens finde ich es durchaus statthaft in den Prüfungsbögen die ein
oder andere Frage zum Verein zu stellen, ein wenig Eigenwerbung soll
doch erlaubt sein, auch wenn ich das Gefühl habe das dein Ausbilder
nicht gerade Werbung für die DLRG gemacht hat.
Nebenbei bemerkt ist das DRSA-Silber auch als Nachweis der ersten Hilfe
für Führerscheinen zugelassen und sollte inhaltlich die komplette Erste
Hilfe abdecken bzw. der Ausbilder vorher den EH-Kurs verlangen (Ist aber
noch nicht lange so). Aber wenn ich deine oben gemachte Feststellung
betrachte können das eure ÜL auch gleich mit prüfen, weil dies ja auch
schon in Tauchsicherheit / Tauchrettung gelehrt wird. (Bis auf so ein
paar Kleinigkeiten....)
Gruß aus Ostwestfalen
Uwe H.
Übrigens bei uns beim ztauchen sind immer genug Inhaber des DRSA Silber
anwesend.
Annerose und Guenter Mildenberger wrote:
>
>>>hier steht eindeutig nix vom _Besitzt_ des DLRG Silberabzeichens !
>>>
Richtig, da steht das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen. Der Nachweis
kann aber derzeit nur erbracht werden, wenn dieses DRSA vorgelegt wird,
da über das Erwerbsdatum auch die Gültigkeitsdauer geregelt ist.
Abnahmeberechtigt sind in Deutschland nur der ASB, die DLRG und die DRK
Wasserwacht.
>>es handelt sich um das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber, dies
>>wird ausgebildet und geprüft von der DLRG, dem DRK und dem ASB und von
>>sonst niemanden (weder DSV noch vom Bundesverband Deutscher
>>Schwimmeister)
>>
>
> in dem von dir gepostetetn Text steht nix von Abnahme Details.
> Lediglich (s.u.) "nachgewiesen haben"
>
>
>>>nochmal :
>>>
>>>>Personen, die die Leistungen zum Erwerb des
>>>>deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber
>>>>nachgewiesen haben
>>>>
>>>--^^^^^^^^^^^^-----
siehe oben: Der Nachweis ist nur durch Besitz des DRSA-Silber möglich.
Da der Nachweis nur durch die oben genannten Organisationen bestätigt
werden kann.
>>>
>>d.h. eine entsprechende Prüfung nach der Prüfungsordnung (nochmals DLRG,
>>DRK oder ASB) abgelegt haben
>>
>>>somit reicht notfalls ein Nachweis vorm Schwimmmeister das man die
>>>Uebungen/Theorie beherscht in den Bereichen die nicht anderweitig
>>>durch Brevets abgedeckt sind.
>>>
>>das ist falsch siehe oben
>
Das die falsch ist sehe ich auch so, da auch Schwimmmeister ohne Lehrschein der oben
genannten Organisationen nicht über die Ausbildungsberechtigung verfügt,
und somit nicht berechtigt ist den Nachweis zu bestätigen. Darüberhinaus
ist für die DRSA Ausbildung auch eine Mindeststundenzahl vorgeschrieben.
Die "Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen" ist mit den Kultusministern der
Länder abgestimmt . Hier ist übrigens nochmal genau geregelt wer die
Nachweise bestätigen darf. Meines Wissens besitzt die Prüfungsordnung
Verordnungscharakter (hier lasse ich mich allerdings auch gerne belehren)
Darüber hinaus folgt auch Vater Staat dieser Auslegung. Polizeibeamte
bzw. Feuerwehrleute müssen das DRSA in Silber nachweisen, diese
Ausbildung wird dann von Ausbildern der oben genannten Organisationen
durchgeführt. Übrigens verlangt auch das im Thread schon genannte
Merkblatt des BOEB den Rettungsschwimmschein in Silber.
Gruß Uwe H.
"Uwe Hoymann" <Mue...@druckausgleich.net> wrote in message
news:3DAF3472...@druckausgleich.net...
> Hallo Jan,
>
> ich will als Antwort mal ein paar Dinge klarstellen:
>
> 1. Die Übungsleiter des DSV dürfen keine Rettungsschwimmabzeichen
> abnehmen. Dies dürfen in Deutschland nur der ASB, die DLRG und die
> Wasserwacht. Selbst Schwimmeister (Meister für Bäderbetriebe) dürfen
> kein Rettungsschwimmabzeichen prüfen, es sei denn sie besitzen einen
> Lehrschein und die Beauftragung der oben genannten Organisationen.
>
Also in der entsprechenden GUV steht nicht explizit was von der DLRG,
sondern es soll die Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. Das *könnte* je
nach Ausbildungsstand durch einzelne ergänzende Übungen erfolgen ...
> 2. Wenn Die TL bzw. ÜL Tauchen demnächst auch Rettungsschwimmabzeichen
> prüfen, dürfen DLRG Lehrscheininhaber dann auch das Tauchen ausbilden?
> Natürlich nicht, aber die "ach so tollen" Taucher kennen sich im
> Rettungsschwimmen natürlich auch sehr gut aus und können alles Prüfen.
> (nur viele können ohne Flossen nicht einmal richtig Schwimmen) Übrigens
Es gibt überall solche und solche ...
> Übungsleiter des Deutschen Schwimmverbandes müssen auch ein
> Rettungsschwimmabzeichen nachweisen, scheinbar müssen das nur die ÜL im
> Tauchen nicht.
>
Beste Lösung wäre wohl ein Einbringen der ergänzenden Übungen/Prüfungen in
die ÜL Ausbildung. Hier hat der Verband wohl geschlafen ...
Derzeit wird vom VDST gelehrt, dass der ÜL auf alles aufpasst!
> Jan Olsen wrote:
>
> > Hi Jens,
> > dann wäre die Lösung vielleicht, dass ein ÜL/TL*/TL**/TL*** diese
Prüfung
> > auch abnehmen darf? Die ganzen Schwimmabzeichen dürfen wir ja auch
> > unterschreiben ...
> >
>
> Aber nur die Schwimmabzeichen, die in den Bereich des Breitensports
> gehören. Ihr dürft z.B. auch nicht die Leistungsschwimmabzeichen des DSV
> unterschreiben. Ich denke das belassen wir mal unter dem Motto "Schuster
> bleib bei deinen Leisten", Sonst fangen wir von der DLRG demnächst noch
> an Feuer zu löschen, da wie ja im Wasser schwimmen können wir es
> bestimmt auch in ein Feuer spritzen *g*
>
Also ehrlich gesagt fühle ich mich besser ausgebildet, jemanden zu retten,
als ihm das Schwimmen beizubringen ...
> Ich denke der VDST soll Sporttaucher ausbilden, das ist seine ureigene
> Aufgabe und die erfüllt er gut, und wir von der DLRG bilden
> Rettungsschwimmer aus, das ist unsere Aufgabe und die erfüllt die DLRG
> immer hin seit fast 90 Jahren auch ganz ausgezeichnet.
>
> > Inhalte:
> > Also die Theorie war auch für * Taucher eine einzige Lachplatte (kann
aber
> > natürlich auch am Ausbilder gelegen haben) ...
>
>
> Da gehe ich mal von aus.
>
>
> > und in der Praxis habe ich außer dem Kleiderschwimmen und den
> > Befreiungsgriffen nichts gefunden, was nicht in gleicher/ähnlicher Form
in
> > der Tauchausbildung läuft.
>
>
> Hat das einer bestritten? Immerhin fallen die DRSA Bronze und Silber in
> den Bereich der Breitenausbildung (wie die erste Hilfe beim DRK) Aber
> immerhin gab es selbst da schon 2 Sachen die du als Taucher nicht
> kanntest. Übrigens habe ich mich bei der Ausbildung zu meinem DTSA
> Bronze auch gefragt was die Theorie soll, da ich bis auf die
> Decoberechnung nichts neues gelernt habe..... (aber die ist ja ähnlich
> unwichtig wie Befreiungsgriffe...*g*)
>
1. Ich hab nicht gesagt, dass die Griffe unwichtig sind.
2. Woher kanntest du die Tauchphysik und Medizin?
>
> > Spitzenleistungen waren zB
> > - die unbedingte Sterilität von Verbandsmaterial ... lieber verblutet
als
> > dreckig verbunden ...
> > - der wichtige Faktor stabile Seitenlage: Arm unter den Körper oder nach
> > oben weg ... endlose Diskussionen
> > - das aus dem Wasser holen mit dem Bauch zum Beckenrand (probiert's mal
> > aus!)
>
> Was ist daran schwer? Es gab zwar bis vor ein paar Jahren noch den
> sogenannten "Kreuzhebegriff" der aber wegen der Verletzungsgefahr an der
> Wirbelsäule nicht mehr erlaubt ist. Im übrigen ist das an Land bringen
> über den Bauch nicht schwer wenn man es vernünftig beigebracht bekommt
> und es auch so ausführt. Du hast bei deiner Vereinfachung vergessen zu
> sagen in welcher Situation diese Praxis anzuwenden ist. Es ist bei
> Schwimmbecken ohne Leiter immer noch eine besten Methoden einen
> Bewußtlosen an Land zu bringen (Wenn ich nicht von einer
> Wirbelsäulenverletzung ausgehen muß (Sprungbecken)dann benutze ich
> besser ein Spine- bzw. Millerboard. Ansonsten solltest du auch noch
> weitere Methoden gelehrt bekommen haben.
>
Hier in diesem Kurs leider keine weiteren Methoden ... aber in den diversen
Tauchausbilderseminaren schon. ;-)
>
> > - die gefählichen spanischen Strömungen: der Ausbilder ist selbst
Taucher
> > und in Spanien ist ihm das schon mehrfach passiert, das er in der einen
> > Bucht raustaucht und in einer anderen zurückkommt ... dazu sag ich nix
...
>
>
> ist auch nicht nötig...
>
> > Das man dann in der Theorieprüfung gefragt wird, was die Abkürzung DLRG
> > heißt und ab welchem Alter man in der DLRG Mitglied werden kann, hat
mich
> > auch nicht wirklich von der Qualität der Ausbildung überzeugt ... und
die
> > Fragebögen waren nicht speziell von unserem Ausbilder.
> >
>
> Sorry, was war das denn für ein Ausbilder? Das wäre eine
> Bemerkung/Beschwerde an die Ausbildende Gliederung wert, solche
> Glanzleistungen sind auch nicht im Sinne der DLRG. Im übrigen solltet
> ihr einiges mehr gelehrt bekommen als in den Fragebögen steht, die
> darüberhionaus zugegebenermaßen eine dringende Überarbeitung bedürfen.
>
> Aber mal eine andere Frage, hat es dir einen Zacken aus der Krone
> gebrochen eine Ausbildung bei der DLRG zu besuchen? Ich denke das hier
> eine vernünftige Zusammenarbeit im Interesse beider Vereine ist.
Im Prinzip ja, aber hier kamen wir uns wirklich etwas "geduldet" vor ... und
dann andererseits diese Form der Ausbildung. Ich habe das auch schon von
anderer Seite gehört, dass die Ausbildung auch andernorts ähnlich läuft.
Ich lerne gerne immer wieder was neues, aber diesen Schein haben wir erst
mal gemacht weil wir mussten ... und die Art der Ausbildung hat uns nicht
wirklich zu weiteren Übungen dieser Art angeregt ...
> Übrigens, wenn Dir die Ausbildung zum DRSA -Silber zu locker war schau
> mal in die Prüfungsordnung der DLRG was normalerweise Inhalt des DRSA
> ist oder mach mal den DRSA in Gold (auch wenn da in der theoretischen
> Prüfung noch mehr Fragen zur DLRG gestellt werden)
>
> http://www.dlrg.de/Inside/Online/Pruefungsordnung
>
> Übrigens finde ich es durchaus statthaft in den Prüfungsbögen die ein
> oder andere Frage zum Verein zu stellen, ein wenig Eigenwerbung soll
> doch erlaubt sein, auch wenn ich das Gefühl habe das dein Ausbilder
> nicht gerade Werbung für die DLRG gemacht hat.
>
so isses
> Nebenbei bemerkt ist das DRSA-Silber auch als Nachweis der ersten Hilfe
> für Führerscheinen zugelassen und sollte inhaltlich die komplette Erste
> Hilfe abdecken bzw. der Ausbilder vorher den EH-Kurs verlangen (Ist aber
> noch nicht lange so).
Wir hatten den HLW Schein gerade erst bei uns wieder mal durchgezogen (dank
unserer Freunde vom Druckkammerzentrum Stuttgart) daher durften wir auch auf
die Erste Hilfe Ausbildung bei diesem Ausbilder verzichten ... wenn ich mir
vorstelle, das der einen Führerschein EH Kurs unterschreiben darf, bekomme
ich echte Bedenken ... Wie war das mit dem Schuster?? :-)
> Aber wenn ich deine oben gemachte Feststellung
> betrachte können das eure ÜL auch gleich mit prüfen, weil dies ja auch
> schon in Tauchsicherheit / Tauchrettung gelehrt wird. (Bis auf so ein
> paar Kleinigkeiten....)
>
Na ja, ich als TL** darf immerhin einen kompletten Erste Hilfe Kurs anbieten
und brauche nur noch einen "echten" Arzt zur Prüfung ...
> Gruß aus Ostwestfalen
>
> Uwe H.
Eine echte Kooperation der Verbände wäre Spitze, aber sooo?
Grüße aus Nord-Baden
Bis dann
Jan
Jan Olsen wrote:
>
> Also in der entsprechenden GUV steht nicht explizit was von der DLRG,
> sondern es soll die Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. Das *könnte* je
> nach Ausbildungsstand durch einzelne ergänzende Übungen erfolgen ...
>
>
In der GUV steht was vom Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Silber,
und das DRSA darf nur vom ASB, der DLRG und er Wasserwacht ausgebildet
und geprüft werden. Ergänzende Übungen sind nicht ausreichend. Siehe
mein voriges Posting.
>
>
> Beste Lösung wäre wohl ein Einbringen der ergänzenden Übungen/Prüfungen in
> die ÜL Ausbildung. Hier hat der Verband wohl geschlafen ...
> Derzeit wird vom VDST gelehrt, dass der ÜL auf alles aufpasst!
>
Stimmt, warum nicht einfach das DRSA (Deutsches Rettungs Schwimmabzeichen)
in die ÜL-Ausbildung aufnehmen?
Ich kann mir nicht vorstellen das sich die Ausbilder der oben genannten
Organisationen weigern würden dieses für euch zumachen. Schließlich ist
dies beim DSV auch der Fall.
> 2. Woher kanntest du die Tauchphysik und Medizin?
Die sind normalerweise Inhalt der Ausbildung für Rettungsschwimmer in
Silber und Gold, ob du es glaubst oder nicht: Archimedes, Boyle Mariotte
sollten auch dem Rettungsschwimmer bekannt sein. Einem gut ausgebildeten
Rettungsschwimmer sollten Barotraumen, Lungenverletzungen, Lungenöden,
inneres Blaukommen usw. auch geläufig sein. Der mir für den Bereich
Dekonmpression fehlende Teil der Physik und Medizin wurde im Zuge dieser
Themen abgedeckt.
>>Was ist daran schwer? Es gab zwar bis vor ein paar Jahren noch den
>>sogenannten "Kreuzhebegriff" der aber wegen der Verletzungsgefahr an der
>>Wirbelsäule nicht mehr erlaubt ist. Im übrigen ist das an Land bringen
>>über den Bauch nicht schwer wenn man es vernünftig beigebracht bekommt
>>und es auch so ausführt. Du hast bei deiner Vereinfachung vergessen zu
>>sagen in welcher Situation diese Praxis anzuwenden ist. Es ist bei
>>Schwimmbecken ohne Leiter immer noch eine besten Methoden einen
>>Bewußtlosen an Land zu bringen (Wenn ich nicht von einer
>>Wirbelsäulenverletzung ausgehen muß (Sprungbecken)dann benutze ich
>>besser ein Spine- bzw. Millerboard. Ansonsten solltest du auch noch
>>weitere Methoden gelehrt bekommen haben.
>>
>>
> Hier in diesem Kurs leider keine weiteren Methoden ... aber in den diversen
> Tauchausbilderseminaren schon. ;-)
>
Euer Ausbilder ist nicht auf den Rautek-Griff u. ä. eingegangen???
Ich möchte mal behaupten das euer Ausbilder seinem Auftrag euch
vernünftig auszubilden nicht nachgekommen ist.
>>
>>Aber mal eine andere Frage, hat es dir einen Zacken aus der Krone
>>gebrochen eine Ausbildung bei der DLRG zu besuchen? Ich denke das hier
>>eine vernünftige Zusammenarbeit im Interesse beider Vereine ist.
>>
>
> Im Prinzip ja, aber hier kamen wir uns wirklich etwas "geduldet" vor ... und
> dann andererseits diese Form der Ausbildung. Ich habe das auch schon von
> anderer Seite gehört, dass die Ausbildung auch andernorts ähnlich läuft.
> Ich lerne gerne immer wieder was neues, aber diesen Schein haben wir erst
> mal gemacht weil wir mussten ... und die Art der Ausbildung hat uns nicht
> wirklich zu weiteren Übungen dieser Art angeregt ...
>
Das ist sehr ärgerlich. Ich denke ein guter Ausbilder hätte im Lehrgang
euer zweifellos vorhandenes Wissen mit eingebunden (wenn noch andere
Teilnehmer da waren) oder was ich für besser halte für euch einen
separaten Lehrgang durchgeführt. Hier hätte er auf vorhandenes Wissen
aufbauen können und dadurch das Niveau des Lehrganges meines Erachtens
wesentlich heben können. Dann hätten alle Lehrgangsteilnehmer von
einander profitieren können.
Es darf nicht sein das sich ein Teilnehmer im Lehrgang nur geduldet
vorkommt. Ich habe den Eindruck das ihr einen sehr schlechten Ausbilder
erwischt habt, der was ich sehr schlimm finde, dem Ansehen der DLRG
großen Schaden zugefügt habt. Ich wäre mir an eurer Stelle nicht zu
schade, der Ausbildenden Ortsgruppe oder dem übergeordneten Bezirk eine
Bewertung des Lehrganges mit euerem persönlichen Eindrücken mitzuteilen.
Denn auch die DLRG hat Interesse daran, das ihre Lehrgangsteilnehmer mit
den Lehrgängen zufrieden sind und eine gründliche Ausbildung erfahren.
Ich würde euch für die Zukunft empfehlen, daß ihr euch mit einem
Ausbilder für Rettungsschwimmen (ASB, DLRG oder DRK) in Verbindung
setzt, von dem ihr wisst das er gut ist, und ihn fragt ob er diesen
Lehrgang nicht für euch in eurer Trainigszeit durchführen möchte. Ich
kann mir nicht vorstellen das etwas dagegen spricht. Wir machen das hier
mit den Feuerwehren, dem THW, dem DRK (die haben bei uns keine
Wasserwacht) und auch den anderen Schwimmvereinen auch so. Und wenn ich
bei den Burschen Blödsinn erzählen würde, hätte ich einen schweren Stand *g*
>
>>Nebenbei bemerkt ist das DRSA-Silber auch als Nachweis der ersten Hilfe
>>für Führerscheinen zugelassen und sollte inhaltlich die komplette Erste
>>Hilfe abdecken bzw. der Ausbilder vorher den EH-Kurs verlangen (Ist aber
>>noch nicht lange so).
>>
>
> Wir hatten den HLW Schein gerade erst bei uns wieder mal durchgezogen (dank
> unserer Freunde vom Druckkammerzentrum Stuttgart)
Eine Frage am Rande: Nach den neuen Guidelines 2000?
HLW ist nicht Erste Hilfe. Der EH-Kurs ist in Deutschland klar
definiert, hat festgelegte Inhalte und dauert 8 Doppelstunden.
> Na ja, ich als TL** darf immerhin einen kompletten Erste Hilfe Kurs anbieten
> und brauche nur noch einen "echten" Arzt zur Prüfung ...
>
Er würde nur an bestimmten Stellen nicht anerkannt, da diese dir erst eine
Beauftragung erstellen müßten. (z.B. Straßenverkehrsamt) Die kann allerdings jeder
beantragen, er muß nur Eignung, Lehrmittel und -Räume nachweisen. Dann
braucht er auch keinen Arzt.
>>
>
> Eine echte Kooperation der Verbände wäre Spitze, aber sooo?
>
Da kann ich dir nur zustimmen. Aber wie gesagt, ich würde mir einen so
schlechten Lehrgang nicht gefallen lassen.
> Grüße aus Nord-Baden
>
> Bis dann
> Jan
Jan Olsen wrote:
>
> Wir hatten den HLW Schein gerade erst bei uns wieder mal durchgezogen (dank
> unserer Freunde vom Druckkammerzentrum Stuttgart) daher durften wir auch auf
> die Erste Hilfe Ausbildung bei diesem Ausbilder verzichten ... wenn ich mir
> vorstelle, das der einen Führerschein EH Kurs unterschreiben darf, bekomme
> ich echte Bedenken ... Wie war das mit dem Schuster?? :-)
>
Hier kann ich nach dem was ich gelesen habe deine Bedenken
nachvollziehen. Aber das mit den Schuster ist hier nicht ganz
angebracht, da die EH-Ausbildung schon lange Aufgabe der DLRG ist. Die
DLRG ist eine der Mitgliedsorganisationen im Bundesverband Erste Hilfe
(Zusammmen mit den Johanitern, Malthesern, DRK und ASB). Nun ist es noch
nicht so, dass jeder Rettungsschwimmausbilder eine EH Bescheinigung
ausstellen darf. Hat er diese Zusatzberechtigung nicht sollte er aber
den Erste Hilfe Lehrgang als Voraussetzung für das DRSA-Silber
verlangen. Leider muß ich noch "sollte" schreiben, da die Änderung der
Prüfungsordnung Rettungsschwimmen erst noch beschlossen werden muß. Die
Fachausschüsse haben diese Änderung zumindest empfohlen. Verlangt der
Ausbilder diese Bestätigung nicht, hat er alle Inhalte der ersten Hilfe
in der DRSA einzubauen und muß zusätzlich Ausbilder für Erste Hilfe
sein, bzw. er hat im Lehrgang einen zweiten Ausbilder, der die
Ausbildungsberechtigung EH hat und diesen Teil der Ausbildung durchführt.
Schade ist aber wie gesagt, dass euer Ausbilder scheinbar nicht einmal
zwischen EH und HLW unterscheiden konnte. EH ist nun mal etwas mehr als
nur HLW.
Gruß aus Ostwestfalen
Uwe. H.
abgesehen von einigen anderen Fragen:
Kann es sein, dass man in D einfach ein Bad aufmachen kann und die
Richtlinien bzgl. Aufsicht selbst festlegen???
Dann ist die Ideallösung ein Nutzungsvertrag in dem gar nichts festgelegt
ist, dann hat man auch bei Todesfällen nicht diese endlosen Diskussionen mit
Richtern und Versicherungen ...
Bis dann
Jan
--
Lieber nass tauchen als trocken feiern!
Disclaimer: Ich äußere MEINE Meinung
- es sei denn ich habe gerade keine ...
"Matthias Voss" <mat.nos...@t-online.de> wrote in message
news:3DAEFB6C...@t-online.de...
Uwe Hoymann schrieb:
Übrigens
> Übungsleiter des Deutschen Schwimmverbandes müssen auch ein
> Rettungsschwimmabzeichen nachweisen, scheinbar müssen das nur die ÜL im
> Tauchen nicht.
Verkehrt wäre es sicher nicht.
Manche Kommentare an den Bademeistertagen während TL-Prüfungen stimmen
einen schon nachdenklich, wie .."Teilnehmer N.N. wurde vom Plankton
überholt..
Das Schwimmen ohne Flossen hat mE einen zu geringen Stellenwert. Es wird
auch zT leider recht deutlich von Teilnehmern am Übungsleiterseminaren
abgelehnt.
Gruß
Matthias
Wer nun alles Silber ausstellen darf ist ausreichend beschrieben worden.
Es gibt aber noch zusätzlich den sogenannten "Lehrerseepferdchen"
Im Amtsdeutsch Nachweis der Rettungsfähigkeit für Lehrer"
( Dieser ist 5 Jahre Gültig, Es gibt KEINE Sonderegelung beim Silber ! )
Dieser Nachweis könnte evtl. auch eurer Stadt reichen, fragen. Die meisten
Lehrer
haben nur dies als gültigen Nachweis.
Vergleichbarkeit:
Ich sehe das der ÜL/TL usw... keine Vergleichbarkeit der Ausbildung zum
Silber darstellt.
Es gibt teile im Silber die im ÜL/TL nicht vorkommen ( Mit Recht )
und auch umgekehrt.
Das Niveau von Silber ist wirklich nicht sooooo schwer.
Fragebogen:
Die 2 Zitierten Fragen gibt es ja, nur die anderen 98 gibt es auch !!!
Und, sind alle Fragen bei */**/***...... so toll ???
Bis neulich
Hermann-Josef
(u.A. DLRG Ausbilder)
Uwe Hoymann schrieb:
> > Also in der entsprechenden GUV steht nicht explizit was von der DLRG,
> > sondern es soll die Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. Das *könnte* je
> > nach Ausbildungsstand durch einzelne ergänzende Übungen erfolgen ...
> In der GUV steht was vom Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Silber,
> und das DRSA darf nur vom ASB, der DLRG und er Wasserwacht ausgebildet
> und geprüft werden. Ergänzende Übungen sind nicht ausreichend.
Es stand drin, dass die Rettungssachkunde durch DRSA nachgewiesen werden
kann. Andere wurden nicht erwähnt. Heisst dass, das die Verordnungsväter
diese ausschlossen, oder lediglich nicht kannten ?
Gruß
Matthias
Jan Olsen schrieb:
> Also ehrlich gesagt fühle ich mich besser ausgebildet, jemanden zu retten,
> als ihm das Schwimmen beizubringen ...
Damit hast du es auf den Punkt gebracht.
gruß
Matthias
"Uwe Hoymann" <Mue...@druckausgleich.net> wrote in message
news:3DAF5E2E...@druckausgleich.net...
> Hallo Jan,
>
> Jan Olsen wrote:
>
<snip>
>
> > Beste Lösung wäre wohl ein Einbringen der ergänzenden Übungen/Prüfungen
in
> > die ÜL Ausbildung. Hier hat der Verband wohl geschlafen ...
> > Derzeit wird vom VDST gelehrt, dass der ÜL auf alles aufpasst!
> >
> Stimmt, warum nicht einfach das DRSA (Deutsches Rettungs Schwimmabzeichen)
>
> in die ÜL-Ausbildung aufnehmen?
>
> Ich kann mir nicht vorstellen das sich die Ausbilder der oben genannten
> Organisationen weigern würden dieses für euch zumachen. Schließlich ist
> dies beim DSV auch der Fall.
>
Auf der Seite sehe ich auch nicht das Problem, aber hier ist Verbandsarbeit
gefragt und ich bin ja nur ein kleiner TL** und nicht mal vom richtigen
Verband (aber das ist ne andere Lachplatte, die ich bei Gelegenheit auch mal
hier posten werde) ...
>
>
> > 2. Woher kanntest du die Tauchphysik und Medizin?
>
>
> Die sind normalerweise Inhalt der Ausbildung für Rettungsschwimmer in
> Silber und Gold, ob du es glaubst oder nicht: Archimedes, Boyle Mariotte
> sollten auch dem Rettungsschwimmer bekannt sein. Einem gut ausgebildeten
> Rettungsschwimmer sollten Barotraumen, Lungenverletzungen, Lungenöden,
> inneres Blaukommen usw. auch geläufig sein. Der mir für den Bereich
> Dekonmpression fehlende Teil der Physik und Medizin wurde im Zuge dieser
> Themen abgedeckt.
>
Ich bin schwer beeindruckt, es ist bei uns nicht mal ansatzweise
rübergekommen, dass das Inhalt sein könnte
>
>
> >>Was ist daran schwer? Es gab zwar bis vor ein paar Jahren noch den
> >>sogenannten "Kreuzhebegriff" der aber wegen der Verletzungsgefahr an der
> >>Wirbelsäule nicht mehr erlaubt ist. Im übrigen ist das an Land bringen
> >>über den Bauch nicht schwer wenn man es vernünftig beigebracht bekommt
> >>und es auch so ausführt. Du hast bei deiner Vereinfachung vergessen zu
> >>sagen in welcher Situation diese Praxis anzuwenden ist. Es ist bei
> >>Schwimmbecken ohne Leiter immer noch eine besten Methoden einen
> >>Bewußtlosen an Land zu bringen (Wenn ich nicht von einer
> >>Wirbelsäulenverletzung ausgehen muß (Sprungbecken)dann benutze ich
> >>besser ein Spine- bzw. Millerboard. Ansonsten solltest du auch noch
> >>weitere Methoden gelehrt bekommen haben.
> >>
> >>
> > Hier in diesem Kurs leider keine weiteren Methoden ... aber in den
diversen
> > Tauchausbilderseminaren schon. ;-)
> >
>
> Euer Ausbilder ist nicht auf den Rautek-Griff u. ä. eingegangen???
> Ich möchte mal behaupten das euer Ausbilder seinem Auftrag euch
> vernünftig auszubilden nicht nachgekommen ist.
>
Doch ja es wurde gefragt, ob wir den Rautek kennen ...
Tja hatten wir auch gedacht, zumal wir mit einer Gruppe von 10 Mann
aufgetaucht sind ... in der Gesamtgruppe waren dann noch 2 "normale" Leute,
einer wegen Lehramt ... auch die waren von den Inhalten nicht wirklich
beeindruckt. In der Praxis ging es noch einigermaßen, aber die Theorie war
eine einzige Katastrophe.
> >
> >>Nebenbei bemerkt ist das DRSA-Silber auch als Nachweis der ersten Hilfe
> >>für Führerscheinen zugelassen und sollte inhaltlich die komplette Erste
> >>Hilfe abdecken bzw. der Ausbilder vorher den EH-Kurs verlangen (Ist aber
> >>noch nicht lange so).
> >>
> >
> > Wir hatten den HLW Schein gerade erst bei uns wieder mal durchgezogen
(dank
> > unserer Freunde vom Druckkammerzentrum Stuttgart)
>
>
> Eine Frage am Rande: Nach den neuen Guidelines 2000?
> HLW ist nicht Erste Hilfe. Der EH-Kurs ist in Deutschland klar
> definiert, hat festgelegte Inhalte und dauert 8 Doppelstunden.
>
Das stimmt natürlich, aber der Nachweis der HLW nach ERC (natürlich nach dem
Nationalen Konsens der BAGEH der "Guidelines 2000" vom Dezember 2001) hat
gereicht, mit dem Hinweis, dass wir ja alle mal den Führerschein gemacht
haben, also den grossen Kurs ohnehin vor x Jahren gesehen haben. Und wir
haben dem nicht wiedersprochen, da wir wirklich keine Lust hatten, uns da
die EH Theorie zu geben ... außerdem hatten wir eine Krankenschwester und
einen Betriebssanitäter in unserer Gruppe, deshalb konnten wir an manchen
Stellen dann doch korrigierend eingreifen ...
>
> > Na ja, ich als TL** darf immerhin einen kompletten Erste Hilfe Kurs
anbieten
> > und brauche nur noch einen "echten" Arzt zur Prüfung ...
> >
> Er würde nur an bestimmten Stellen nicht anerkannt, da diese dir erst eine
> Beauftragung erstellen müßten. (z.B. Straßenverkehrsamt) Die kann
allerdings jeder
> beantragen, er muß nur Eignung, Lehrmittel und -Räume nachweisen. Dann
> braucht er auch keinen Arzt.
>
Yup, ich kenn da jemand, der die Beauftragung hat ...
> >
> > Eine echte Kooperation der Verbände wäre Spitze, aber sooo?
> >
>
> Da kann ich dir nur zustimmen. Aber wie gesagt, ich würde mir einen so
> schlechten Lehrgang nicht gefallen lassen.
>
Hmmm, ist natürlich so eine Frage: Einerseits wär es sicher im Interesse der
zukünftigen Kursteilnehmer, andererseits hatte ich nicht den Eindruck, dass
die Leute, die ich aus dieser DLRG-Gruppe kennergelernt habe, wirklich
kritikfähig bzw. bereit sind, jemanden aus der Ausbildung zu entfernen.
Tja, also unser Problem ist irgendwann mal die Frage, bei wem wir denn dann
Wiederholungen machen werden. Das ist Gott sei Dank ja nicht sooo bald :-)
A propos bald: Wann denn nun eigentlich??
Bei der ersten Info in unserem Kurs hieß es jährlich ... auf näheres
Nachfragen waren es dann doch 2 Jahre und in dieser Bäderordnung stehen 3
Jahre und für Lehrer gelten 5 Jahre?!?!?
Bis dann
Jan
"Hermann-Josef Heinisch" <Hermann-Jos...@siemens.com> wrote in
message news:aoo90g$9g8$1...@news.mch.sbs.de...
> Hallo,
> nun will ich zum Schluß auch mal was dazu sagen.
>
> Wer nun alles Silber ausstellen darf ist ausreichend beschrieben worden.
>
> Es gibt aber noch zusätzlich den sogenannten "Lehrerseepferdchen"
> Im Amtsdeutsch Nachweis der Rettungsfähigkeit für Lehrer"
> ( Dieser ist 5 Jahre Gültig, Es gibt KEINE Sonderegelung beim Silber ! )
>
> Dieser Nachweis könnte evtl. auch eurer Stadt reichen, fragen. Die meisten
> Lehrer
> haben nur dies als gültigen Nachweis.
>
Hmmm wir hatten ja alles möglich in diesem Kurs in unserer Taucher-Gruppe,
aber Lehrer waren leider nicht dabei.
Ein paar spontane Fragen:
Wieso haben die eine Ausnahmeregelung?
Was müssen die tun um die Rettungsfähigkeit zu erwerben?
Was müssen die tun um die Rettungsfähigkeit aufzufrischen?
> Vergleichbarkeit:
> Ich sehe das der ÜL/TL usw... keine Vergleichbarkeit der Ausbildung zum
> Silber darstellt.
>
> Es gibt teile im Silber die im ÜL/TL nicht vorkommen ( Mit Recht )
> und auch umgekehrt.
Tja, wie in einem anderen Strang der Diskussionen schon festgestellt,
scheint ein Großteil der Inhalte gar nicht bis zu uns und vielleicht auch
nicht zu unserem Ausbilder vorgedrungen zu sein ...
> Das Niveau von Silber ist wirklich nicht sooooo schwer.
JA
>
> Fragebogen:
> Die 2 Zitierten Fragen gibt es ja, nur die anderen 98 gibt es auch !!!
98 ???? ich hatte einen Fragebogen mit 4 Seiten Fragen zum Ankreuzen (8 oder
10 pro Seite und war nach etwa 10 Minuten fertig) und es gab einen zweiten
mit nur Freitextfragen (was auch zu etwas Unmut in der Gruppe geführt hat),
der aber inhaltlich ähnlich war. Rettungstechnisch relevant war nur ein
Bruchteil und das Niveau des abgefragten Wissens war durchaus mit der
Qualität des Theorieunterichts vergleichbar ...
> Und, sind alle Fragen bei */**/***...... so toll ???
>
Etwas Schlechtes mit etwas anderem Schlechten zu vergleichen, hat keinen
Einfluss auf die Qualität eines der beiden ...
trotzdem wird es in der Politik und der Werbung ständig gemacht
Außerdem habe ich keinen Einfluss auf die Fragebögen des Verbandes und du
vermutlich auch nicht ...
> Bis neulich
> Hermann-Josef
> (u.A. DLRG Ausbilder)
>
Bis dann
Jan
(u.A. DLRG Rettungschwimmer Silber)
"Matthias Voss" <mat.nos...@t-online.de> wrote in message
news:3DAFA5B5...@t-online.de...
Das ist schon korrekt, aber andererseits frage ich mich auch nach dem Sinn
...
In einem 25m Becken hab ich wenig Chancen jemanden mehr als 12,5m
abzuschleppen ... und bin auch selten alleine mit einem Schwimmer/Taucher
(obwohl es Vereine geben soll, bei denen das Training so abläuft).
Am See andererseits, wo die großen Strecken tatsächlich gegeben wären, fragt
niemand nach der Rettungsfähigkeit ...
Andererseits hab ich im Training sehr wahrscheinlich meine Flossen an ...
Oder einfacher ausgedrückt: Wir wollen ja "nur" ein Training beaufsichtigen,
nicht den öffentlichen Badebetrieb ...
>
> Gruß
> Matthias
Bis dann
Jan
Jan Olsen schrieb:
> Auf der Seite sehe ich auch nicht das Problem, aber hier ist Verbandsarbeit
> gefragt und ich bin ja nur ein kleiner TL** und nicht mal vom richtigen
> Verband (aber das ist ne andere Lachplatte, die ich bei Gelegenheit auch mal
> hier posten werde) ...
:-))
bitte poste es... Ich habe, als Du es mir erzahelt hast, schon lange
nicht
mehr so gelacht. Und es waere doch mal eine nette Abwechslung zu PADI...
> > Die sind normalerweise Inhalt der Ausbildung für Rettungsschwimmer in
> > Silber und Gold, ob du es glaubst oder nicht: Archimedes, Boyle Mariotte
> > sollten auch dem Rettungsschwimmer bekannt sein. Einem gut ausgebildeten
> > Rettungsschwimmer sollten Barotraumen, Lungenverletzungen, Lungenöden,
> > inneres Blaukommen usw. auch geläufig sein. Der mir für den Bereich
> > Dekonmpression fehlende Teil der Physik und Medizin wurde im Zuge dieser
> > Themen abgedeckt.
> >
>
> Ich bin schwer beeindruckt, es ist bei uns nicht mal ansatzweise
> rübergekommen, dass das Inhalt sein könnte
eigendlich ist von den Sachen gar nichts gekommen. Er hat die Folien
vorgelesen, von dem DLRG-Heftchen. Teilweise hatte er ja dabei noch
Schwierigkeiten. Und die Medizinsachen, da konnte ich einfach nicht
mehr ruhig sein und musste ihm helfend unter die Arme greifen.
Das haette ich aus dem Stehgreif noch besser rueber gebracht.
Was glaubst Du wie´s zu dem Spruch gekommen ist ... steril verblutet...
Er erklaerte bei grossen Blutungen muss unbedingt was steriles
fuer den Druckverband genommen werden... Aber was passiert, wenn ich
nichts habe... Ein Trost der Verletzte ist dann sicher nicht unsteril
verblutet... :-((
Wo steht eigendlich dass die o.g. Inhalte vermittelt werden?
In dem notwendigen Heftchen steht nichts davon.
> Tja hatten wir auch gedacht, zumal wir mit einer Gruppe von 10 Mann
> aufgetaucht sind ... in der Gesamtgruppe waren dann noch 2 "normale" Leute,
> einer wegen Lehramt ... auch die waren von den Inhalten nicht wirklich
> beeindruckt. In der Praxis ging es noch einigermaßen, aber die Theorie war
> eine einzige Katastrophe.
die 2 weiteren Leute stoerten ja nicht, selbst sie fanden es als
Katastrophe.
Die eine davon war beim ersten Termin nicht da, wo der Praxisausbilder
fragte,
ob er uns Druckausgleich erklaeren muesse.
Ihr haben wir dann nach der Praxis unter Dusche mal erklaert, was sie
machen
kann, dass ihr in Zukunft die Ohren beim Abtauchen im Hallenbad nicht so
weh
tun. Sie hatte aus diesem Grund an dem Tag die Praxisuebungen
abgebrochen.
Gruss Annerose, die Krankenschwester, die den Dozenten korrigiert hat
und
jetzt auch Rettungsschwimmerin Silber.
Da soll in Zukunft noch jemand was ueber PADI sagen. :-))
Hermann-Josef Heinisch schrieb:
> Vergleichbarkeit:
> Ich sehe das der ÜL/TL usw... keine Vergleichbarkeit der Ausbildung zum
> Silber darstellt.
>
> Es gibt teile im Silber die im ÜL/TL nicht vorkommen ( Mit Recht )
> und auch umgekehrt.
stimmt. Die Befreiungsgriffe, die waren auch interessant und das
Kleiderschwimmen. Das haette normalerweise in Jacke und Hose
gemacht werden muessen. Da sie aber keine Hosen hatten,
haben wir´s nur in den Jacken bzw. T-Shirts gemacht.
Aber der Rest ??
Der Ausbilder war immer nur erstaunt, wie schnell wir die Bahnen
geschwommen hatten :-))
> Das Niveau von Silber ist wirklich nicht sooooo schwer.
schwer?? :-)) eigendlich eine Lachplatte, wenn´s nicht so erst
waere. Also wenn ich mit dem Niveau befaehigt bin jemanden zu retten,
bzw. Aufsicht zu machen, fehlen mir eigendlich die Worte...
> Fragebogen:
> Die 2 Zitierten Fragen gibt es ja, nur die anderen 98 gibt es auch !!!
die sind aber auch nicht viel besser. Habe den Bogen beantwortet,
und eigendlich das notwendige Buch nur mal kurz ueberflogen.
Inhalt :-))
> Und, sind alle Fragen bei */**/***...... so toll ???
nein. Habe ich gerade neulich zu Jan gesagt, als ich den
Goldbogen ausgefuellt habe. Aber doch um Klassen besser.
Gruss Annerose
Gruß
Matthias
Jan Olsen schrieb:
>
Bis dann
Jan
"Matthias Voss" <mat.nos...@t-online.de> wrote in message
news:3DAFE940...@t-online.de...
es gibt mal wieder ein neues Dokument zu dem Thema (hier geht es um die
Rettungsfähig von Mitarbeitern des Hessischen Schwimmverbandes):
http://www.lv-hessen.dlrg.de/data/offener_Bereich/Technik/HSV-Rettungsfaehigkeit.pdf
Grüße
Jens
Uwe Hoymann schrieb:
>
> Hallo Jan,
>
> Jan Olsen wrote:
>
> >
> > Also in der entsprechenden GUV steht nicht explizit was von der DLRG,
> > sondern es soll die Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. Das *könnte* je
> > nach Ausbildungsstand durch einzelne ergänzende Übungen erfolgen ...
> >
> >
>
> In der GUV steht was vom Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Silber,
> und das DRSA darf nur vom ASB, der DLRG und er Wasserwacht ausgebildet
> und geprüft werden.
Jens hat vor gestern einen Text gepostet, da war nix
von Abzeichen besitzen oder DLRG Abnahme die Rede:
Text von Jens:
> Orgianl Wortlaut aus der entsprechenden GUV:
>
> 5.2.5 Rettung von Ertrinkenden
> 5.2.5.1 Als Retter sind nur solche Personen einzusetzen, die aufgrund
> ihrer fachlichen und gesundheitlichen Eignung in der Lage sind, beim
> Retten Gefahren zu erkennen und abzuwenden.
> Die fachliche Eignung ist dann als erfüllt anzusehen, wenn der Retter
> den Nachweis erbracht hat, daß er Ertrinkende retten kann. Diese
> Fähigkeiten besitzen Schwimmeister, Schwimmeistergehilfen und
> Personen, die die Leistungen zum Erwerb des deutschen
> Rettungsschwimmabzeichens in Silber nachgewiesen haben.
hier steht nur " ... Leistungen nachgewiesen ..."
wo, wie, bei wem ist ziemlich offen.
Hat jemand den kompletten Orginal Text und kann ihn mir
mal zusenden oder hier posten ?
Gruss Guenter
Jan Olsen wrote:
>>>2. Woher kanntest du die Tauchphysik und Medizin?
>>>
>>
>>Die sind normalerweise Inhalt der Ausbildung für Rettungsschwimmer in
>>Silber und Gold, ob du es glaubst oder nicht: Archimedes, Boyle Mariotte
>>sollten auch dem Rettungsschwimmer bekannt sein. Einem gut ausgebildeten
>>Rettungsschwimmer sollten Barotraumen, Lungenverletzungen, Lungenöden,
>>inneres Blaukommen usw. auch geläufig sein. Der mir für den Bereich
>>Dekonmpression fehlende Teil der Physik und Medizin wurde im Zuge dieser
>>Themen abgedeckt.
>>
>>
>
> Ich bin schwer beeindruckt, es ist bei uns nicht mal ansatzweise
> rübergekommen, dass das Inhalt sein könnte
>
nicht das hier was falsch rüberkommt, die Physik und Medizin zur Dekompression waren nicht Inhalt es DRSA sondern der Sporttauchausbildung beim VDST
Gruß Uwe
Uwe Hoymann schrieb:
> Annerose und Guenter Mildenberger wrote:
> >>>hier steht eindeutig nix vom _Besitzt_ des DLRG Silberabzeichens !
> Richtig, da steht das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen. Der Nachweis
> kann aber derzeit nur erbracht werden, wenn dieses DRSA vorgelegt wird,
> da über das Erwerbsdatum auch die Gültigkeitsdauer geregelt ist.
> Abnahmeberechtigt sind in Deutschland nur der ASB, die DLRG und die DRK
> Wasserwacht.
nochmal,
da steht auch nix von "Rettungsschwimmabzeichen".
"die die Leistungen zum Erwerb des deutschen
Rettungsschwimmabzeichens in Silber nachgewiesen haben"
das heist nicht das die das Abzeichen haben muessen !
> >>es handelt sich um das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber, dies
> >>wird ausgebildet und geprüft von der DLRG, dem DRK und dem ASB und von
> >>sonst niemanden (weder DSV noch vom Bundesverband Deutscher
> >>Schwimmeister)
soweit ok,
steht aher in dem Zitat aus der GUV ueberhaupt nix von.
> >>>>Personen, die die Leistungen zum Erwerb des
> >>>>deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber
> >>>>nachgewiesen haben
> siehe oben: Der Nachweis ist nur durch Besitz des DRSA-Silber möglich.
Quark,
Den Nachweis bestaetigen kann im Notfall ein
beurkundungsberechtiger Beamter vom Finanzamt ;-))))
Der darf das Abzeichen nicht abnehmen, korrekt.
Aber er darf seinen Vinzenz mit Stempel unter
einen Wisch setzen mit dem Text
"der ... hat die oben aufgefuehrten Leistungen
in meiner Anwesenheit gezeigt."
Und das reicht.
Es ist nirgends von Abnahme, Abnahme Berechtigungen,
Abzeichen, Organisationen oder sonstwas die Rede.
Leute,
hier gehts um Gesetze und Verordnungen. Da gilt genau und exakt das
was wort woertlich auf dem Papier steht und kein ein Punkt mehr.
Gruss Guenter
Hermann-Josef Heinisch wrote:
> Hallo,
> nun will ich zum Schluß auch mal was dazu sagen.
>
> Wer nun alles Silber ausstellen darf ist ausreichend beschrieben worden.
>
> Es gibt aber noch zusätzlich den sogenannten "Lehrerseepferdchen"
> Im Amtsdeutsch Nachweis der Rettungsfähigkeit für Lehrer"
> ( Dieser ist 5 Jahre Gültig, Es gibt KEINE Sonderegelung beim Silber ! )
>
Dieser Nachweis reicht nach dem Merkblatt des Bundesverbandes
öffentliche Bäder (BOEB) nicht aus. Der Rettungsfähigkeitsnachweis für
lehrer beschränkt sich auch ausdrücklich auf den Schulsport und ist
darüberhinaus von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Als Beispiel siehe: http:www.dlrg.de/Gliederung/Westfalen/Ausbildung
"Schulerlasse in NW mit Bezug zum Schwimmen"
Da die Badbetreiber sind im Zuge der Verkehrssicherungspflicht gehalten
die Empfehlungen des BOEB einzuhalten. Dies ist durch verschiedene
Gerichtsurteile bestätigt worden.
wenn es um die Gültigkeit des Rettungsschwimmscheines geht ist diese
selten durch die Ausbildenden Organisationen festgelegt sondern meist
durch Versicherungen und Verträge. Hier ist häufig eine Gültigkeit von
2- 3 jahren anzutreffen.
Annerose und Guenter Mildenberger wrote:
>>>Die sind normalerweise Inhalt der Ausbildung für Rettungsschwimmer in
>>>Silber und Gold, ob du es glaubst oder nicht: Archimedes, Boyle Mariotte
>>>sollten auch dem Rettungsschwimmer bekannt sein. Einem gut ausgebildeten
>>>Rettungsschwimmer sollten Barotraumen, Lungenverletzungen, Lungenöden,
>>>inneres Blaukommen usw. auch geläufig sein. Der mir für den Bereich
>>>Dekonmpression fehlende Teil der Physik und Medizin wurde im Zuge dieser
>>>Themen abgedeckt.
>>>
>>>
>>Ich bin schwer beeindruckt, es ist bei uns nicht mal ansatzweise
>>rübergekommen, dass das Inhalt sein könnte
>>
Ihr habt aber doch nicht das DRSA in Bronze gemacht oder? *fg*
>
> eigendlich ist von den Sachen gar nichts gekommen. Er hat die Folien
> vorgelesen, von dem DLRG-Heftchen. Teilweise hatte er ja dabei noch
> Schwierigkeiten. Und die Medizinsachen, da konnte ich einfach nicht
> mehr ruhig sein und musste ihm helfend unter die Arme greifen.
> Das haette ich aus dem Stehgreif noch besser rueber gebracht.
> Was glaubst Du wie´s zu dem Spruch gekommen ist ... steril verblutet...
> Er erklaerte bei grossen Blutungen muss unbedingt was steriles
> fuer den Druckverband genommen werden... Aber was passiert, wenn ich
> nichts habe... Ein Trost der Verletzte ist dann sicher nicht unsteril
> verblutet... :-((
Das hat doch was, und in Zukunft unterlassen wir auch die HLW damit er
mit heilen Rippen verstirbt *g*
>
> Wo steht eigendlich dass die o.g. Inhalte vermittelt werden?
> In dem notwendigen Heftchen steht nichts davon.
>
Schau mal in das Ausbilderhandbuch Teil C. Alleine wenn ich die
Tauchübungen vernünftig erklären will brauche ich z.B.
1. Für die Abtauchübungen ein wenig Archimedes
2. Für den Druckausgleich ein wenig Boyle Mariotte
usw.
Auch Begriffe aus der Taucherei wie die Partialdrücke (O2, CO2, N2) sind
nicht ganz unerheblich, wenn ich an die Themen Hyperventilation und
Flachwasserbewußtlosigkeit denke.
>>Tja hatten wir auch gedacht, zumal wir mit einer Gruppe von 10 Mann
>>aufgetaucht sind ... in der Gesamtgruppe waren dann noch 2 "normale" Leute,
>>einer wegen Lehramt ... auch die waren von den Inhalten nicht wirklich
>>beeindruckt. In der Praxis ging es noch einigermaßen, aber die Theorie war
>>eine einzige Katastrophe.
>>
Dazu habe ich meine Meinung ja schon als Antwort zu Jan gepostet.
Mir scheint ihr habt eine ziemliche Katastrophe erlebt. Aber mal abgesehen davon
ging es ja auch nicht darum jemanden zu beeindrucken, sondern darum euch die vorgegebenen
Inhalte im Rahmen eines Lehrganges zu vermitteln. Leider macht es den Eindruck, das euer
Ausbilder auch dazu offensichtlich nicht in der Lage war. Übrigens zu den Fragebögen:
Der für das DRSA in Gold ist schon etwas anspruchsvoller. Aber leider
sind die Prüfungsbögen der DLRG zur Zt. nicht auf dem neuesten Stand und
müssen überarbeitet werden.
> die 2 weiteren Leute stoerten ja nicht, selbst sie fanden es als
> Katastrophe.
> Die eine davon war beim ersten Termin nicht da, wo der Praxisausbilder
> fragte,
> ob er uns Druckausgleich erklaeren muesse.
> Ihr haben wir dann nach der Praxis unter Dusche mal erklaert, was sie
> machen
> kann, dass ihr in Zukunft die Ohren beim Abtauchen im Hallenbad nicht so
> weh
> tun. Sie hatte aus diesem Grund an dem Tag die Praxisuebungen
> abgebrochen.
>
> Gruss Annerose, die Krankenschwester, die den Dozenten korrigiert hat
> und
> jetzt auch Rettungsschwimmerin Silber.
>
> Da soll in Zukunft noch jemand was ueber PADI sagen. :-))
Klar, mache ich immer wieder :-)) Und um das gleiche Argument der
PADI-Verteidiger zu nehmen: Es ist nicht der Verband es ist der
Ausbilder. Aber mal davon Abgesehen, einen solchen Ausbilder wie ihr ihn
erlebt habt, würde ich in meiner Ortsgruppe nicht länger ausbilden lassen.
Gruß aus Ostwestfalen
Uwe H.
DLRG Gold
Ausbilder/Prüfer Schwimmen Rettungsschwimmen,
Ausbilder/Prüfer Wasserrettungsdienst/Kats,
Multiplikator Schwimmen/Rettungsschwimmen
(Lehrschein Zusatzberechtigung),
DLRG Rettungstaucher,
CMAS *** (IDA),
Rettungssanitäter,
gepr. Schwimmmeister
Da ihr alle so schön eure Qualifikationen aufschreibt dachte ich, das
ich da mal mitmachen sollte *g*
Gar kein Problem:
Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen, beschlossen durch die Kultusminister Konferenz.
Gruß Uwe
> Jens hat vor gestern einen Text gepostet, da war nix
> von Abzeichen besitzen oder DLRG Abnahme die Rede:
Nochmals, wer DRSA Silber ausbilden und abnehmen darf wurde schon oft
gesagt: DLRG, DRK Wasserwacht und ASB
> hier steht nur " ... Leistungen nachgewiesen ..."
> wo, wie, bei wem ist ziemlich offen.
Ist es nicht, in Verordnungen steht immer nur Leistungen nachgewiesen,
rechtlich heißt das muß den Schein haben...
> Hat jemand den kompletten Orginal Text und kann ihn mir
> mal zusenden oder hier posten ?
Bereits in meinem Posting mit den Auszügen geschehen, aber hier nochmal:
http://regelwerk.unfallkassen.de/regeln/18_14.pdf
Grüße
Jens
> Da die Badbetreiber sind im Zuge der Verkehrssicherungspflicht gehalten
> die Empfehlungen des BOEB einzuhalten. Dies ist durch verschiedene
> Gerichtsurteile bestätigt worden.
Die Verkehrssicherungspflicht ist nur dann gegeben wenn öffentlicher
Badebetrieb zugelassen ist.
Wenn ein Verein alleine und nur mit Mitgliedern trainiert ist die nicht der
Fall, dann ist das eine reine privat Veranstaltung.
Sonnst müsste jeder mit einem privat Schwimmbad im Garten einen Bademeister
einstellen.
Somit gilt die Regelung der jeweiligen Vereinshaftpflicht die in diesem Fall
u. U. zahlen muss und dort ist nachzufragen.
Anders sieht es bei der Ausbildung von Vereinsfremden, bei Schnuppertauchen
und beider kommerziellen Ausbildung aus.
Dies ist meine persönliche Meinung und ich bin nur ÜL und kein Richter aber
ich habe sehr viel Beruflich mit dem Thema Verkehrssicherungsplicht zu tun.
Gruss Joachim
um meinem letzten Posting noch was beizufügen etwas aus der GUV:
GUV 5.2.5.1 (zweiter Abschnitt)
Die Anforderungen an den Retter sollen eine Gefährdung von Personen, die
Ertrinkende retten, vermieden helfen und erhalten keine Hinweise wie die
allgemeine Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden kann. Solche
Hinweise sind enthalten z.B. in den Landesverordnungen über
Badeanstalten und im "Merkblatt für die Aufsicht in Schwimmbädern
während des öffentlichen Badebetrieb" der Deutschen Gesellschaft für das
Badewesen. In diesen Regelungen ist angegeben, wann auf einen Einsatz
von Schwimmeistern nicht verzichtet werden kann.
(Das ist übrigens das Merkblatt der BOEB, was hier schon häufiger
angesprochen wurde, und das den Besitz!! des DRSA in Silber und EH nicht
älter als 3 Jahre verlangt. Und selbst dann darf die Aufsicht nur
Wachdienst machen. d.h. sie ist nicht weisungsbefugt. Im übrigen wird
dieses Merkblatt auch dann herangezogen wenn es um Vereinssport in
Bädern geht, da es die einzige verfügbare Empfehlung ist)
Zur Gültigkeit des Nachweises:
GUV 5.2.5.2
In angemessenen Zeiträumen ist nachzuweisen, daß die in 5.2.5.1
geforderte Eignung fortbesteht. Als angemessener Zeitraum haben sich 3
Jahre bewährt.
Gruß Uwe H.
Joachim Vollmer wrote:
> Hallo,
> der unten angeführte Satz ist meines erachtens ausschlaggebend:
>
>
>>Da die Badbetreiber sind im Zuge der Verkehrssicherungspflicht gehalten
>>die Empfehlungen des BOEB einzuhalten. Dies ist durch verschiedene
>>Gerichtsurteile bestätigt worden.
>>
Zustimmung
>
> Die Verkehrssicherungspflicht ist nur dann gegeben wenn öffentlicher
> Badebetrieb zugelassen ist.
> Wenn ein Verein alleine und nur mit Mitgliedern trainiert ist die nicht der
> Fall, dann ist das eine reine privat Veranstaltung.
Das hört schon auf wenn der Verein Gäste hat die nicht Vereinsmitglied
sind, oder andere "Offene Angebote" hat.
> Sonnst müsste jeder mit einem privat Schwimmbad im Garten einen Bademeister
> einstellen.
Muß er nicht, aber er muß verhindern das jeder in seinen Pool springt *g*
> Somit gilt die Regelung der jeweiligen Vereinshaftpflicht die in diesem Fall
> u. U. zahlen muss und dort ist nachzufragen.
Dies trifft den zivilrechtlichen Teil. Da sind die Vorschriften deiner
Versicherung maßgebend wenn es darum geht wer zahlt. Leider gibt es bei
einem Unfall aber häufig einen strafrechtlichen Teil, und da wird das
Merkblatt der BOEB zur Zeit auch bei Vereinen mit herangezogen, da es
z.ZT. keine anderen Empfehlungen gibt (ähnlich DIN Normen in der Technik)
> Anders sieht es bei der Ausbildung von Vereinsfremden, bei Schnuppertauchen
> und beider kommerziellen Ausbildung aus.
Das ist auch wieder öffentlich!!
> Dies ist meine persönliche Meinung und ich bin nur ÜL und kein Richter aber
> ich habe sehr viel Beruflich mit dem Thema Verkehrssicherungsplicht zu tun.
> Gruss Joachim
>
>
Tja, wer nicht *g*
Gruß Uwe H.
Aber alles in allem läßt sich das ganze eventl. mit der Nachfrage bei
einem Juristen beenden..... Naja, 5 Juristen = 6 Meinungen
(da sind die nicht anders als Taucher *g*)
>
laßt doch einfach während des Trainings jemanden Ertrinken, dann sehen
wir doch wie das Gericht die Geschichte auslegt und haben endlich
klarheit *fg*
Übrigens sagte mir mal ein Dozent für Rechtskunde:
"Wenn dir in deinem Bad jemand verunfallt, mußt du nur eine Frage des
Richters aufrichtig mit "JA" beantworten können und die lautet: "Hast du
alles getan damit dieser Unfall nicht passiert?"
Damit meinte er allerdings nicht nur den Unfall sondern auch seine Folgen.
Soll das an einem fehlenden Rettungsschwimmschein scheitern?
Jens Bothe schrieb:
> > hier steht nur " ... Leistungen nachgewiesen ..."
> > wo, wie, bei wem ist ziemlich offen.
>
> Ist es nicht, in Verordnungen steht immer nur Leistungen nachgewiesen,
> rechtlich heißt das muß den Schein haben...
hmpf,
soweit mich meine rudimentaeren Jurakenntnisse (nur durch harte
Praxis erworben, nix Ausbildung) nicht im Stich lassen, ist hier
wirklich
nur ein ziemlich beliebiger "Nachweis" gefordert. Wenn mehr gefordert
waere
muss es explizit dort stehen.
Es kann natuerlich an anderer Stelle im Dokument stehen, dann ist unsere
ganze Diskussion hier muessig :-\
> Bereits in meinem Posting mit den Auszügen geschehen, aber hier nochmal:
>
> http://regelwerk.unfallkassen.de/regeln/18_14.pdf
ah, vielen Dank, werds mir mal zu Gemuete fuehren ;-))
Gruss Guenter,
der seit einigen Jahren 10% seiner Arbeitszeit mit dem
Studium und Abschluss (internationaler) Vertraege verbringt.
> GUV 5.2.5.1 (zweiter Abschnitt)
> Solche
> Hinweise sind enthalten z.B. in den Landesverordnungen über
> Badeanstalten und im "Merkblatt für die Aufsicht in Schwimmbädern
> während des öffentlichen Badebetrieb" der Deutschen Gesellschaft für das
> Badewesen. In diesen Regelungen ist angegeben, wann auf einen Einsatz
> von Schwimmeistern nicht verzichtet werden kann.
>
> (Das ist übrigens das Merkblatt der BOEB, was hier schon häufiger
> angesprochen wurde, und das den Besitz!! des DRSA in Silber und EH nicht
> älter als 3 Jahre verlangt.
ich werd wohl nicht drumrum kommen mir den gnazen Kram mal
detaliert reinzuziehen.
Der von Jens zitierte GUV Teil sah so schoen aus :-(((
> Zur Gültigkeit des Nachweises:
> GUV 5.2.5.2
> In angemessenen Zeiträumen ist nachzuweisen, daß die in 5.2.5.1
> geforderte Eignung fortbesteht. Als angemessener Zeitraum haben sich 3
> Jahre bewährt.
das ist dann die naechste Baustelle ;-)))
Gruss Guenter
> Aber alles in allem lنكt sich das ganze eventl. mit der Nachfrage bei
> einem Juristen beenden..... Naja, 5 Juristen = 6 Meinungen
>
> (da sind die nicht anders als Taucher *g*)
nur verlangen die auch noch viel Geld dafuer ;-(((
Gruss Guenter
Uwe Hoymann schrieb:
>
> Moin,
>
> laßt doch einfach während des Trainings jemanden Ertrinken, dann sehen
> wir doch wie das Gericht die Geschichte auslegt und haben endlich
> klarheit *fg*
hmpf,
keine schlechte Idee.
Nur,
wie bekommen wie die Sesselpupser der diversen
Verbaende mal in unser Schwimmbad ?
;-))))))
> Übrigens sagte mir mal ein Dozent für Rechtskunde:
>
> "Wenn dir in deinem Bad jemand verunfallt, mußt du nur eine Frage des
> Richters aufrichtig mit "JA" beantworten können und die lautet: "Hast du
> alles getan damit dieser Unfall nicht passiert?"
>
> Damit meinte er allerdings nicht nur den Unfall sondern auch seine Folgen.
>
> Soll das an einem fehlenden Rettungsschwimmschein scheitern?
mir sagte mal ein befreundeter Jurist:
"ob du recht hast oder nicht ist egal,
du must dem Richter glaubhaft machen dass du recht hast"
Gruss Guenter
Uwe Hoymann schrieb:
> Ihr habt aber doch nicht das DRSA in Bronze gemacht oder? *fg*
nein, Silber :-))
> Das hat doch was, und in Zukunft unterlassen wir auch die HLW damit er
> mit heilen Rippen verstirbt *g*
:-))
> Schau mal in das Ausbilderhandbuch Teil C. Alleine wenn ich die
> Tauchübungen vernünftig erklären will brauche ich z.B.
>
> 1. Für die Abtauchübungen ein wenig Archimedes
> 2. Für den Druckausgleich ein wenig Boyle Mariotte
> usw.
wir haben die Uebungen einfach nur gemacht :-))
> Auch Begriffe aus der Taucherei wie die Partialdrücke (O2, CO2, N2) sind
> nicht ganz unerheblich, wenn ich an die Themen Hyperventilation und
> Flachwasserbewußtlosigkeit denke.
stimmt schon, sind aber auch nicht aufgetaucht.
Theorie waren wir zweimal da, auf die der HLW haben wir
nach Absprache mit ihm verzichtet :-))
Inhalte der ersten Theorie waren:
Gefahren in Kuestengewaessern, Windeinfluesse (da hat ihm
mein Mann und Jan was erklaert :-))), Kraempfe und Beseitigung,
Verhalten bei Bootskenterung, Pflichten und Rechte bei Hilfe-
leistung, Rettungskette, Hitzeschaeden (da war ich noch ruhig :-))
Kaelteschaden, Hilfe bei Wunden (da konnte ich nicht mehr ruhig
sein :-)), Lagerungen (da habe ich ihm mal wieder was gesagt:-))
Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfaellen mit Hilfmitteln
Theorie 2 haben wir die Pruefung geschrieben und er hat
etwas zu den neusten Standards der HLW erzaehlt, den Ablauf
konnte ich ihm auf seine Frage beantworten und das war´s
> Mir scheint ihr habt eine ziemliche Katastrophe erlebt. Aber mal abgesehen davon
>
> ging es ja auch nicht darum jemanden zu beeindrucken, sondern darum euch die vorgegebenen
>
> Inhalte im Rahmen eines Lehrganges zu vermitteln. Leider macht es den Eindruck, das euer
>
> Ausbilder auch dazu offensichtlich nicht in der Lage war.
er war teilweise etwas ueberfordert, s.o.
Selbst die andern beiden waren nicht beeindruckt. Die eine
meinte, das haette ich mir den dem Buechlein
genauso gut anlesen koennen.
> > Da soll in Zukunft noch jemand was ueber PADI sagen. :-))
> Klar, mache ich immer wieder :-)) Und um das gleiche Argument der
> PADI-Verteidiger zu nehmen: Es ist nicht der Verband es ist der
> Ausbilder.
PAID
> Aber mal davon Abgesehen, einen solchen Ausbilder wie ihr ihn
> erlebt habt, würde ich in meiner Ortsgruppe nicht länger ausbilden lassen.
stimmt. Aber jetzt haben wir uns ja erstmal unser Brevet gekauft :-))
> DLRG Gold
> Ausbilder/Prüfer Schwimmen Rettungsschwimmen,
> Ausbilder/Prüfer Wasserrettungsdienst/Kats,
> Multiplikator Schwimmen/Rettungsschwimmen
> (Lehrschein Zusatzberechtigung),
> DLRG Rettungstaucher,
> CMAS *** (IDA),
> Rettungssanitäter,
> gepr. Schwimmmeister
>
> Da ihr alle so schön eure Qualifikationen aufschreibt dachte ich, das
> ich da mal mitmachen sollte *g*
:-))
will es nicht uebertreiben, habe deshalb meine
andern weggelassen.
Gruss Annerose
Annerose und Guenter Mildenberger <milden...@yahoo.com> wrote in
news:3DB072EF...@yahoo.com:
> Hallo Uwe,
>
>
> Nur,
> wie bekommen wie die Sesselpupser der diversen
> Verbaende mal in unser Schwimmbad ?
> ;-))))))
>
Sag einfach daß das Becken extra mit Bier aufgefüllt wurde,
dann kommen alle...
>
> Gruss Guenter
Gruß
Robert
mal ne ganz andere Frage:
Warum schafft ihr es nicht, eure Antworten unter dem einmal
gestarteten Thread zu posten?
Liegt das an eurem Newsreader?
--
Gruß
Gerhard
Gerhard Strobel schrieb:
> mal ne ganz andere Frage:
>
> Warum schafft ihr es nicht, eure Antworten unter dem einmal
> gestarteten Thread zu posten?
>
> Liegt das an eurem Newsreader?
?????
ich bin mir keiner Schuld bewust :-)))
oder was genau meinst Du?
Gruss Guenter
Ich meine, dass z.B. auch diese Antwort von dir bei mir als neuer
thread erscheint anstatt als reply unter meinem Posting oben.
Ich kann feststellen, dass die Anzahl der Leerzeichen zwischen DLRG
und Rettungsschwimmer offensichtlich unterschiedlich ist. Damit wird
natürlich ein neues "subject" identifiziert.
Gebt ihr denn jedesmal das subject von Hand ein anstatt auf reply zu
klicken?
Normalerweise kommen alle Antworten zu einem Thema in einen Ordner.
Damit gewinnt die Sache an Übersichtlichkeit.
--
Gruß
Gerhard
Gerhard Strobel schrieb:
> >> mal ne ganz andere Frage:
> >>
> >> Warum schafft ihr es nicht, eure Antworten unter dem einmal
> >> gestarteten Thread zu posten?
> >>
> >> Liegt das an eurem Newsreader?
> >
> >?????
> >
> >ich bin mir keiner Schuld bewust :-)))
> >
> >oder was genau meinst Du?
>
> Ich meine, dass z.B. auch diese Antwort von dir bei mir als neuer
> thread erscheint anstatt als reply unter meinem Posting oben.
Hab mir mal den gesamten Thread anzeigen lassen:
bei uns ist alles ok.
Die Postings stehen alle schoen in einer Hierachie,
jeweils schoen als Antwort auf den Vorgaenger zu erkennen
> Ich kann feststellen, dass die Anzahl der Leerzeichen zwischen DLRG
> und Rettungsschwimmer offensichtlich unterschiedlich ist. Damit wird
> natürlich ein neues "subject" identifiziert.
????
ich seh da immer nur ein Blank.
> Gebt ihr denn jedesmal das subject von Hand ein anstatt auf reply zu
> klicken?
natuerlich nicht
da weare schon meine pers. Faulheit ein starker Hinderungsgrund
> Normalerweise kommen alle Antworten zu einem Thema in einen Ordner.
> Damit gewinnt die Sache an Übersichtlichkeit.
bei uns ist wie gesagt alles i.O.
Gruss Guenter
>bei uns ist wie gesagt alles i.O.
>
>Gruss Guenter
Das komische ist eben, dass es fast nur die Postings von euch sind,
die von meinem Forte Agent jedesmal als neuer Thread dargestellt
werden. Deshalb vermute ich, dass das irgendwie an eurem Mozilla
liegt. Vielleicht kennt irgend jemand die Lösung, warum das so ist.
Ist das nur auf meinem Rechner so oder wird auch bei anderen immer
wieder ein neuer Thread geöffnet, wenn ein Posting von euch kommt?
Vielleicht kann sich auch von den anderen mal jemand dazu melden?
--
Gruß
Gerhard
"Gerhard Strobel" <g...@dtti.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3db3ef4e...@news.t-online.de...
> Das komische ist eben, dass es fast nur die Postings von euch sind,
> die von meinem Forte Agent jedesmal als neuer Thread dargestellt
> werden. Deshalb vermute ich, dass das irgendwie an eurem Mozilla
> liegt. Vielleicht kennt irgend jemand die Lösung, warum das so ist.
> Ist das nur auf meinem Rechner so oder wird auch bei anderen immer
> wieder ein neuer Thread geöffnet, wenn ein Posting von euch kommt?
> Vielleicht kann sich auch von den anderen mal jemand dazu melden?
bei mir dasselbe, allerdings auch noch beim Tiefenrauschthread.
Gut Luft
Hans - Jürgen
>Ist das nur auf meinem Rechner so oder wird auch bei anderen immer
>wieder ein neuer Thread geöffnet, wenn ein Posting von euch kommt?
es liegt an den Umlauten im Subject, diese werden (bei 7bit) mit
andere Zeichen *ersetzt* und dadurch neu geordnet.
Vermeidet zumindestens im Betreff die Umlaute oder ersetzt sie mit oe,
ae usw.
Liebe Gruesse
Torsten
--
Tauchers Pinnwand
http://www.tauchers-pinnwand.de/
es ist doch ganz einfach. Es gibt eine Deutsche Prüfungsordnung, in der
sind die Leistungen für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber
festgelegt. Online z.B. einsehbar unter
http://www.dlrg.de/Inside/Online/Pruefungsordnung/po1.pdf.
Wenn alle Übungen in der genau der festgelegten Form absolviert sind
(Belege aus den Prüfungsordnungen für die entsprechenden
Tauchabzeichen), dann sollte man mit jedem DLRG-Ausbilder über eine
Umschreibung reden können.
Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber ist das Deutsche
Rettungsschwimmabzeichen Silber und wenn dieser Name im Vertrag steht,
gibt es keinen Umweg.
Dein DLRG-Rettungstaucher ist auch dann erst CMAS**-Taucher, wenn er die
Umschreibung erledigt hat und die Urkunde in den Händen hält.
Gruß
Karsten Prellberg
DLRG Bezirk Rheinhessen e.V.
Ausbildungsleiter
mailto:tl...@bez-rheinhessen.dlrg.de
Das wollte ich gerne geklärt haben ... da nicht einmal unser
Verbandsjustiziar mir darauf eine Antwort geben konnte.
Bis dann
Jan
"Jan Olsen" <jan....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:aoobb3$qbd$1...@news1.wdf.sap-ag.de...
>
> Hmmm wir hatten ja alles möglich in diesem Kurs in unserer Taucher-Gruppe,
> aber Lehrer waren leider nicht dabei.
> Ein paar spontane Fragen:
> Wieso haben die eine Ausnahmeregelung?
Die haben keine, es bezieht sich wie schon andere geschrieben haben nur auf
SCHULSPORT,
wir aber gerne von Gemeinden übernommen.
> Was müssen die tun um die Rettungsfähigkeit zu erwerben?
> Was müssen die tun um die Rettungsfähigkeit aufzufrischen?
Bei uns: Alle 2 Jahre wiederholen.
> >
> > Es gibt teile im Silber die im ÜL/TL nicht vorkommen ( Mit Recht )
> > und auch umgekehrt.
>
> Tja, wie in einem anderen Strang der Diskussionen schon festgestellt,
> scheint ein Großteil der Inhalte gar nicht bis zu uns und vielleicht auch
> nicht zu unserem Ausbilder vorgedrungen zu sein ...
Leider ist es hier genau wie beim Tauchen: Die person entscheidet wie gut
der Kurs ist.
Die Mindestinhalte müssen allerdings wirklich rüberkommen, sonst: Kopf ab
( des Lehrscheiners )
> >
> > Fragebogen:
> > Die 2 Zitierten Fragen gibt es ja, nur die anderen 98 gibt es auch !!!
>
> 98 ???? ich hatte einen Fragebogen mit 4 Seiten Fragen zum Ankreuzen (8
oder
> 10 pro Seite und war nach etwa 10 Minuten fertig) und es gab einen zweiten
> mit nur Freitextfragen (was auch zu etwas Unmut in der Gruppe geführt
hat),
> der aber inhaltlich ähnlich war. Rettungstechnisch relevant war nur ein
> Bruchteil und das Niveau des abgefragten Wissens war durchaus mit der
> Qualität des Theorieunterichts vergleichbar ...
Huch, mag sein, wir haben bei uns einen mit 100 Fragen,
ca. 30 % zum Ankreuzen und der Rest Freitexte.
Aber zugegeben, den haben wir selber entwickelt.....
> > Und, sind alle Fragen bei */**/***...... so toll ???
>
> Etwas Schlechtes mit etwas anderem Schlechten zu vergleichen, hat keinen
> Einfluss auf die Qualität eines der beiden ...
> trotzdem wird es in der Politik und der Werbung ständig gemacht
>
> Außerdem habe ich keinen Einfluss auf die Fragebögen des Verbandes und du
> vermutlich auch nicht ...
>
Genau, oder auch nicht, wir haben "eigene" Bögen.
bis neulich
Hermann-Josef
>Du hast vermutlich das Kästchen neben "Start a new thread when a
>subject changes) aktiviert.
>Wenn da kein Kreuzchen steht, klappt alles besser...
Vollreffer. Habe das Häkchen mal rausgenommen und hoffe auf Besserung.
--
Gruß
Gerhard
>es liegt an den Umlauten im Subject, diese werden (bei 7bit) mit
>andere Zeichen *ersetzt* und dadurch neu geordnet.
Na, ich weiß nicht. Ich stelle fest, dass von f´up zu f´up der Abstand
zwischen DLRG und Rettungsschwimmer (die blanks also) immer größer
wird.
--
Gruß
Gerhard
Hallo allerseits,
>Na, ich weiß nicht. Ich stelle fest, dass von f´up zu f´up der Abstand
>zwischen DLRG und Rettungsschwimmer (die blanks also) immer größer
>wird.
Re: Aufsicht im (Hallen-)bad und -?iso-8859-1-?Q-?C4quivalenz-? DLRG
so ungefaehr sehen die Umlaute dann aus. Die blanks scheinen mir eher
ein Zeilenumbruch zu sein der, irgendwann mal aus dem Ruder gelaufen
ist (Windows setzt 2 Zeichen fuer einen Zeilenumbruch, keine Sau weiss
warum :)).
Besser ist es, Umlaute im Subject zu vermeiden. Und fuer die ihn
kennen - am Besten nur die ersten 128 Zeichen des DOS/Ansi
Zeichensatzes verwenden :))
Gruss Torsten
Er meint wahrscheinlich, dass bei ihm, wie übrigens auch bei mir,
nicht nur ein Thread 'Aufsicht im....' existiert, sondern mehrere,
bei mir sind es jetzt schon drei, die Postings werden darauf
verteilt, was natürlich unschön ist. Warum genau das so
stattfindet, weiß ich aber auch nicht. Eine Vermutung
wäre, dass der Umlaut in der Subject-Zeile Probleme bereitet,
mein (möglicherweise veralteter) Kenntnisstand ist, dass
Umlaute in der Subject-Zeile nix verloren haben. Aber
vielleicht ist ja heutzutage alles anders... ?
-sb-
--
Sven Blankenberger
http://www.psych.uni-halle.de/sven/