"duldung des betretens ihrer wohnung zum zweck der überprüfung
des betriebes von druckgasbehältern"
> frage an euch: hat jemand ne ahnung was man am besten damit macht?
ist
> das richtig so oder besser gleich dagegen vorgehen?
also wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich sofort einen
Anwalt hinzuziehen. Das fällt ja wohl unter die Kategorie "Sachen gibt
es die gibts ja garnicht".
> so wie der sich aufführt hab ich bedenken das der sich trotz aller
> eingehaltener vorschriften meinerseits was aus den fingern saugt um
> seinen übereifer hier irgendwie zu rechtfertigen - drum will ich den
> eigentlich nicht reinlassen.
eben deshalb Anwalt. Ich würde auch von dem Anwalt überprüfen lassen
ob die Möglichkeit besteht die von Dir für diese Sache aufgewendete
Zeit entschädigen zu lassen, vielleicht bremst so was den Eifer beim
nächsten Mal.
Gruss Klaus
Hi Erwin,
Deine Antwort mag ja das Problem lösen, die FRAGE, nämlich "dürfens
denn das, die Ämter" und "was lässt man sich denn zuschulden kommen"
ist aber nicht gelöst. ;-)
Ich würde mal in de.soc.recht.misc fragen, die wissen sicher was da
Sache ist.
lg Jörg
"andreas fritz" <u...@solip.de> schrieb im Newsbeitrag
news:2o73ltspdauf61esb...@4ax.com...
> hallo leute,
>
> ich besitze eine taucherflasche 15l und habe die zwischen ausflügen immer
> in meiner wohnung.
>
> nun hat meine vermieterin veranlasst das das gewerbeaufsichtsamt, amt für
> arbeitsschutz arbeitsmedizin und sichere technik, das überprüpfen soll.
> weil die wohl angst hat das das gefährlich für ihr haus wäre..
Nimm dir einen Anwalt, der dem Amtsschimmel erklärt, daß Du in Deiner
Wohnung keinen Betrieb von Druckbehältern hast. Die Lagerung von TG in der
Wohnung bedarf IMHO keiner Genehmigung.
So einen Unsinn hab ich selbst bei uns in AT noch nie gehört. Was macht
eigentlich ein Kranker, der eine O2-Flasche zu Hause benötigt? Braucht der
auch eine Genehmigung?
Gruß aus Wien
Leon Berger
Hallo Andreas,
was macht denn das GEWERBEaufsichtsamt bei einem Sporttaucher?
Würde mir wirklich einen Anwalt nehmen oder:
- die Flasche nach dem TG bei deinem Tauchpartner deponieren, und wenn
der Fuzzi wiederkommt, zeigtst du ihm einen Druckgasbehälter, nämlich
den von deinem Wassersprudler. Da ist sogar ein gesundheitsschädigendes
Gas drin.
Oder hast du irgendwelchen Stress mit deinem Vermieter und er will dir
jetzt "es mal so richtig zeigen"?
Auf keinen Fall würde ich das bisher festgesetzte Geld bezahlen, denn
damit erkennst du schließlich die Rechtsgrundlage dieses Bescheides an.
Aber du mußt dagegen Widerspruch einlegen, und das macht auch besser
dein Anwalt.
Gruß
Joachim
> So einen Unsinn hab ich selbst bei uns in AT noch nie gehört. Was macht
> eigentlich ein Kranker, der eine O2-Flasche zu Hause benötigt? Braucht der
> auch eine Genehmigung?
Und vor allem: Was ist mit den Soda-Stream-Geräten zur CO2-Anreicherung von
Wasser? Da steckt auch ein Druckgasbehälter drin!
Laß dich bloß nicht verarschen!!!
Ich würde mich mal für das (Verwandschafts-??)Verhältnis zwischen
Vermieterin und Amtstrottel interssieren.
Gruß:
Bernd
zuerst wäre es mal interessant zu wissen in welchem Bundesland Du
wohnst, hier sind die Regelungen für die Gültigkeit der Verordnung
nämlich teilweise unterschiedlich.
In Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland Pfalz, Sachsen-Anhalt und
Schleswig Holstein ist die Verordnung auch für den privaten Bereich
gültig. Je nach Bundesland ist hier der Umfang der Geltung
unterschiedlich. Falls Du noch Fragen hast, melde Dich, habe leider
nciht alle Gesetestexte da.
cu
jens
--
Jens O. Bothe
http://www.jbothe.de
PGP Fingerprint DD7B AA83 BC55 9209 17A6 AA37 ED1F 7D6D 7F2F A038
Registered Linux user number 142106
andreas fritz schrieb:
> hallo leute,
>
> ich besitze eine taucherflasche 15l und habe die zwischen ausflügen immer
> in meiner wohnung.
>
> nun hat meine vermieterin veranlasst das das gewerbeaufsichtsamt, amt für
> arbeitsschutz arbeitsmedizin und sichere technik, das überprüpfen soll.
> weil die wohl angst hat das das gefährlich für ihr haus wäre..
>
Hallo Andreas,
eine Tauchflasche in der Wohnug zu haben ist auf jeden Fall eine weise
Entscheidung. So bist du nie alleine ;-)))
>
> nun hat meine vermieterin veranlasst das das gewerbeaufsichtsamt,
amt für
> arbeitsschutz arbeitsmedizin und sichere technik, das überprüpfen
soll.
> weil die wohl angst hat das das gefährlich für ihr haus wäre..
Nun, hast du die gute Frau mal irgendwie geärgert, oder ist es etwas
anderes was ihre Seele so in Angst versetzt?
>
> so ein technischer oberamtsrat hat in den letzten monaten mehrfach
> versucht bei unangemeldeten besuchen in meine wohnung zu kommen.
Nun, der gute Herr hat eine Anzeige vorliegen.
Also hat er die beamtliche Pflicht hier sein Bestes zu geben.
>
> ich habe kurz mit meinem tauchladen und einem tauchlehrer darüber
> gesprochen. die meinten beide, sowas hätten sie noch nie gehört. mir
> wurde geraten niemanden in meine wohnung zu lassen.
Warum, wenn du nichts zu verbergen hast, lasse den Beamten seine
Arbeit tun.
>
> nun, dieser technische oberamtsrat ist mittlerweile recht ungehalten
> darüber das er schon seit monaten nicht in meine wohnung kommt.
jetzt hat
> er einen bescheid
>
> "duldung des betretens ihrer wohnung zum zweck der überprüfung
> des betriebes von druckgasbehältern"
>
> erwirkt, der mich gegen zwangsgeld von 1.000 dm verfplichten soll,
bis
> 30.09. das betreten meiner wohnung zur überprüfung zu gestatten.
> ausserdem soll ich sofort verfahrenskosten von knapp 300 dm für
diesen
> bescheid bezahlen.
Hm, da hast du den Herrn schon gut verärgert.
Ich fürchte um die 300 Mark wirst du kaum noch erumkommen.
>
> ich hatte den typen nach seinen ersten versuchen schriftlich
> aufgefordert, mir darzulegen aufgrund welcher rechtlichen grundlage
er
> überhaupt in meine wohnung will. gewerbeaufsichtsamt kam mir seltsam
vor,
> was wollen die in ner privatwohnung.
Er hat eine Anzeige auf seinem Tisch.
Da steht höchstwarscheinlich nichts von Privat, sondern von
gefährlichen Machenschaften.
>
> in dem bescheid bezieht sich jetzt alles auf eine erweiterte
> druckbehälterverordnung, nach der das amt zuständig sein will.
weiterhin
> angeblich soll lt. einem art. 83 der zutritt zu meiner wohnung zu
deren
> rechten zählen. ich schreibe angeblich weil die das alles selbst
> geschrieben zu haben scheinen - sieht nicht wirklich aus wie ein
> offizieller gesetzestext oder sowas.
Er nimmt halt was da passt.
Würdest du als Kriminalkomissar der ne Leiche in ner Wohnug angezeigt
bekommen hat, dich auch so einfach abwimmeln lassen.
>
> frage an euch: hat jemand ne ahnung was man am besten damit macht?
ist
> das richtig so oder besser gleich dagegen vorgehen?
Ruf den guten Herrn an, mache einen Termin aus, lasse ihn deine
Wohnung aus behördlicher Sicht durchschnüffeln.
Zeige ihm deine nicht vorhandene Kompressoranlage und dein riesiges
natürlich vorschriftsmäßig gegen umfallen gesichertes Flaschendepot
von wahnsinnigen 1 Flaschen und lassei hn als gestezestreuer Bürger am
TÜV-Stempel und an der Bauartzulassung der Buddel schnüffeln.
Frage scheinheilig hinterlistig was du denn als _Privatmann da anderes
machen könntest, da du _keine_ Verordnung kennen würdest, die dir dein
Hobby so einschränken würde.
>
> so wie der sich aufführt hab ich bedenken das der sich trotz aller
> eingehaltener vorschriften meinerseits was aus den fingern saugt um
> seinen übereifer hier irgendwie zu rechtfertigen - drum will ich den
> eigentlich nicht reinlassen.
Er wird es immer zu deinem Nachteil auslegen wenn du ihn _nicht_
reinlässt.
Denke dran,
er ist Beamter. Er darf im Dienst nichts annehmen, nicht mal normalen
Menschenverstand. ;-))))))
Grüße
Oliver
>nun, dieser technische oberamtsrat ist mittlerweile recht ungehalten
>darüber das er schon seit monaten nicht in meine wohnung kommt. jetzt hat
>er einen bescheid
>
> "duldung des betretens ihrer wohnung zum zweck der überprüfung
>des betriebes von druckgasbehältern"
>
>erwirkt, der mich gegen zwangsgeld von 1.000 dm verfplichten soll, bis
>30.09. das betreten meiner wohnung zur überprüfung zu gestatten.
>ausserdem soll ich sofort verfahrenskosten von knapp 300 dm für diesen
>bescheid bezahlen.
>
>ich hatte den typen nach seinen ersten versuchen schriftlich
>aufgefordert, mir darzulegen aufgrund welcher rechtlichen grundlage er
>überhaupt in meine wohnung will. gewerbeaufsichtsamt kam mir seltsam vor,
>was wollen die in ner privatwohnung.
Hi,
das ist wohl ein schlechter Scherz, aber jetzt hast Du was
schriftliches und einen Termin, der 30.09. ist noch lange hin.
Es gibt manchmal Bekanntschaftshilfe von leichtsinnigen
Behördenmitarbeitern, sowas ist meist nach einem forschen Anruf beim
Vorgesetzten erledigt .....
Das Gewerbeaufsichtsamt ist IMHO nicht für Privatleute zuständig, Du
könntest lediglich gegen Beförderungsbestimmungen oder
Aufbewahrungsbestimmungen verstossen, das wäre aber eher Sache der
Polizei im Rahmen von Verkehrskontrollen ...
Mir ist nur bekannt dass privat betriebene Kompressoren in einigen
Bundesländern denselben behördlichen Genehmigungspflichten unterliegen
wie komerziell betriebene Anlagen, deren Betrieb der behördlichen
Genehmigung bedarf ....
Wende Dich doch mal an die Zeitschrift Tauchen, deren Fachmann für
Druckbehälterverordnung Hubertus Bartmann (kein Witz, ;-)) )
informiert in fast jeder Ausgabe zu diesem Themenkomplex, dieser Fall
ist ganz sicher für ihn und die Leser interessant.
Weitere Auskünfte dürftest Du bei der nächsten TUEV-Zentrale erhalten,
ich bekam dort bisher sehr kompetente Auskünfte mit einer menschlichen
Diskussion der täglichen Praxis, die Jungs nehmen ihren Job ernst und
kennen die Vorschriften.
Wenn Du das Risiko wohl gänzlich reduzieren möchtest kannst Du die
Flasche mit einem stabilen Ventilschutzbügel ausstatten und sie
liegend oder eben stehend, aber gegen Umfallen gesichert, aufbewahren.
Die Ventilschutzbügel findest Du im gut sortierten Tauchladen.
Die 300 DM für den Bescheid halte ich für einen Witz, erst einmal muss
eine zu bescheidende Grundlage gegeben sein, das ist IMHO nur bei
einer genehmigungspflichtigen Anlage gegeben, eine blosse Auskunft
fällt nicht darunter ....
Ich würde eine Rechtsberatung und die Auskunft über die Tauchen
einholen und nach Klärung der Situation an eine
Dienstaufsichtsbeschwerde denken, bisher hast Du ja nicht nachgegeben,
Respekt !!
Gruesse von Andreas (c)¿(c)
--
22117 Hamburg, Borchardsheide 28a, ++49 (0)40-7136380
http://home.t-online.de/home/Andreas.Huss/
>Und vor allem: Was ist mit den Soda-Stream-Geräten zur CO2-Anreicherung von
>Wasser? Da steckt auch ein Druckgasbehälter drin!
>Laß dich bloß nicht verarschen!!!
>Ich würde mich mal für das (Verwandschafts-??)Verhältnis zwischen
>Vermieterin und Amtstrottel interssieren.
>
>Gruß:
>Bernd
Hi,
hehe, da fällt einem alles mögliche ein, vom privaten Schweissgerät
bis zur CO²-Anlage für Aquariendüngung ... es wird in privaten
Haushalten wohl einige Mio Druckgasflaschen geben ...
>Je nach Bundesland ist hier der Umfang der Geltung
>unterschiedlich. Falls Du noch Fragen hast, melde Dich, habe leider
>nciht alle Gesetestexte da.
>
>cu
>
>jens
Hi,
das betrifft IMHO nur den Betrieb von Füllanlagen, aber nicht die
Aufbewahrung der gefüllten Flasche ... es wäre ja zu interessant wenn
wir unsere Flaschen leicht geschützt im unfallträchtigen
Strassenverkehr transportieren dürften, aber nicht in einer Wohnung
aufbewahren dürften.
Andreas Huss schrieb:
>
> Wende Dich doch mal an die Zeitschrift Tauchen, deren Fachmann für
> Druckbehälterverordnung Hubertus Bartmann (kein Witz, ;-)) )
> informiert in fast jeder Ausgabe zu diesem Themenkomplex, dieser Fall
> ist ganz sicher für ihn und die Leser interessant.
Der Tip von Andreas ist sehr gut, darüberhinaus lohnt es sich einen
Blick in das Taucherhandbuch aus dem Ecomed-Verlag zu werfen (übrigens
auch von Hubertus Bartmann). Hier wirst du mit Sicherheit Antworten
finden (ist nur leider sehr teuer, was auch für die
Ergänzungslieferungen gilt), aber wenn du es nicht selber hast, hat es
evtl. jemand den du kennst.
Das Taucherhandbuch geht sehr gründlich auf die
Druckgasbehälterverodnung und andere Rechtsfragen für Taucher ein.
Gruß Uwe
> nun hat meine vermieterin veranlasst das das gewerbeaufsichtsamt, amt für
> arbeitsschutz arbeitsmedizin und sichere technik, das überprüpfen soll.
nicht zuständig, da kein Gewerbe!!
> so ein technischer oberamtsrat hat in den letzten monaten mehrfach
> versucht bei unangemeldeten besuchen in meine wohnung zu kommen.
Grundsatz:
My Home is my Castle!!!
Ohne Durchsuchungsbefehl läuft da gar nix!!
Ausnahme, bei Gefahr im Verzug bei Straftaten, aber nur durch Hilfsbeamte
der Staatsanwaltschaft wie Bolilei ...
> wurde geraten niemanden in meine wohnung zu lassen.
korrekt!
> "duldung des betretens ihrer wohnung zum zweck der überprüfung
> des betriebes von druckgasbehältern"
> erwirkt, der mich gegen zwangsgeld von 1.000 dm verfplichten soll, bis
> 30.09. das betreten meiner wohnung zur überprüfung zu gestatten.
Bis dahin wäre die Pulle ja nicht mehr da ;-)))
> ausserdem soll ich sofort verfahrenskosten von knapp 300 dm für diesen
> bescheid bezahlen.
Absolutes dummes Zeug!!!
Die kann man dir nur aufbrummen, wenn du zu irgendwas verbrummt wärest!!
> ich hatte den typen nach seinen ersten versuchen schriftlich
> aufgefordert, mir darzulegen aufgrund welcher rechtlichen grundlage er
> überhaupt in meine wohnung will. gewerbeaufsichtsamt kam mir seltsam vor,
wäre mir auch
> in dem bescheid bezieht sich jetzt alles auf eine erweiterte
> druckbehälterverordnung, nach der das amt zuständig sein will. weiterhin
> angeblich soll lt. einem art. 83 der zutritt zu meiner wohnung zu deren
> rechten zählen. ich schreibe angeblich weil die das alles selbst
> geschrieben zu haben scheinen - sieht nicht wirklich aus wie ein
> offizieller gesetzestext oder sowas.
Irgend ein Amtsfuzzi, hat NIE!!! ein Recht deine Wohnung zu betreten!
Die Ausnahmen sind in in der StPO und im ZG geregelt.
Betretungsrechte sind in Gesetzen geregelt, bei einem Artikel kann es sich
bestenfalls um eine Verordung oder Dienstanweisung handeln und die muss
nicht Gesetzeskonform sein.
> frage an euch: hat jemand ne ahnung was man am besten damit macht? ist
> das richtig so oder besser gleich dagegen vorgehen?
1. für den Fall der Fälle, man weiss ja nie, die Pulle entfernen.
2. Niemanden herein lassen, es sei denn, die P... erscheint mit einem
Durchduchungsbefehl
3. Mit einem Bescheid zur Zahlung von... auf jeden Fall einen Anwalt
aufsuchen, die Kosten trägt auf jeden Fall die Gegenseite...
> so wie der sich aufführt hab ich bedenken das der sich trotz aller
> eingehaltener vorschriften meinerseits was aus den fingern saugt um
> seinen übereifer hier irgendwie zu rechtfertigen
glaub ich auch, darum Anwalt
- drum will ich den
> eigentlich nicht reinlassen.
genau, das brauchst du auch nicht, es sei denn, er erscheint mit einem
Duchduchungsbefehl mit der Polizei.
Selbst wenn man eine Pulle bei dir finden würde, wäre immer noch zu prüfen,
in wie weit diese eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Ich würde es auf eine "Diskussion" (ist wohl so eine Art "Präzedenzfall")
nicht ankommen lassen und die Pulle bei einem Kumpel deponieren.
Keine Aussagen!
Bei Zahlungsaufforderungen einen Anwalt aufsuchen.
Ohne richterlichen Beschluss niemanden in die Wohnung lassen.
Noch`n Tipp:
Als Mieter hast du alles zu unterlassen, was die Mietsache beschädigen
könnte, oder eine Gefahr dar stellt.. So eine Pulle stellt unzweifelhaft
eine gewisse Gefahr dar. Gerichte könnten da gegen dich entscheiden....
Wenn du nun erklärst, dass die Pulle leer gewesen ist, muss man dir das
Gegenteil beweisen, was wohl kaum möglich ist.
Gruss,
Michael
P.S.
Recht ist nicht Recht, sondern nur eine Sache der Argumentation...
andreas fritz schrieb:
>
> hallo leute,
>
> ich besitze eine taucherflasche 15l und habe die zwischen ausflügen immer
> in meiner wohnung.
>
> nun hat meine vermieterin veranlasst das das gewerbeaufsichtsamt, amt für
> arbeitsschutz arbeitsmedizin und sichere technik, das überprüpfen soll.
> weil die wohl angst hat das das gefährlich für ihr haus wäre..
>
> so ein technischer oberamtsrat hat in den letzten monaten mehrfach
> versucht bei unangemeldeten besuchen in meine wohnung zu kommen.
>
> ich habe kurz mit meinem tauchladen und einem tauchlehrer darüber
> gesprochen. die meinten beide, sowas hätten sie noch nie gehört. mir
> wurde geraten niemanden in meine wohnung zu lassen.
>
> nun, dieser technische oberamtsrat ist mittlerweile recht ungehalten
> darüber das er schon seit monaten nicht in meine wohnung kommt. jetzt hat
> er einen bescheid
>
> "duldung des betretens ihrer wohnung zum zweck der überprüfung
> des betriebes von druckgasbehältern"
>
> erwirkt, der mich gegen zwangsgeld von 1.000 dm verfplichten soll, bis
> 30.09. das betreten meiner wohnung zur überprüfung zu gestatten.
> ausserdem soll ich sofort verfahrenskosten von knapp 300 dm für diesen
> bescheid bezahlen.
>
> ich hatte den typen nach seinen ersten versuchen schriftlich
> aufgefordert, mir darzulegen aufgrund welcher rechtlichen grundlage er
> überhaupt in meine wohnung will. gewerbeaufsichtsamt kam mir seltsam vor,
> was wollen die in ner privatwohnung.
>
> in dem bescheid bezieht sich jetzt alles auf eine erweiterte
> druckbehälterverordnung, nach der das amt zuständig sein will. weiterhin
> angeblich soll lt. einem art. 83 der zutritt zu meiner wohnung zu deren
> rechten zählen. ich schreibe angeblich weil die das alles selbst
> geschrieben zu haben scheinen - sieht nicht wirklich aus wie ein
> offizieller gesetzestext oder sowas.
>
> frage an euch: hat jemand ne ahnung was man am besten damit macht? ist
> das richtig so oder besser gleich dagegen vorgehen?
>
> so wie der sich aufführt hab ich bedenken das der sich trotz aller
> eingehaltener vorschriften meinerseits was aus den fingern saugt um
> seinen übereifer hier irgendwie zu rechtfertigen - drum will ich den
> eigentlich nicht reinlassen.
>
>Es gibt manchmal Bekanntschaftshilfe von leichtsinnigen
>Behördenmitarbeitern, sowas ist meist nach einem forschen Anruf beim
>Vorgesetzten erledigt .....
Hallo Andreas!
meinst Du einen forschen oder forschenden Anruf?
Nach meiner Erfahrung kommt man mit hartnäckiger Freundlichkeit,
möglichst gepaart mit subtiler Frage nach Unterstützung weiter als mit
Steitlust (Lieber dumm stellen als dumm sein ;-)).
Zum Thema Lagerung von Druckbehältern:
Die Vorschriften verlangen, daß der Behälter aufrecht stehend, gegen
Umfallen gesichert in einem gut belüfteten Raum gelagert wird. In dem
Lagerungsraum herrscht Rauchverbot!
Diese Vorschriften sollte eigentlich gut einzuhalten sein.
Mein Vorschlag:
- Schriftlich gegen den gebürenpflichtigen Bescheid Einspruch erheben
und Einsicht in die zu grunde liegenden Vorschriften verlangen.
- Flasche im Schlafzimmer gegen umfallen gesichert hinstellen
- Fenster auf Kipp stellen
- Telefonisch mit dem Vorgesetzten des Prüfers ein neutrales Gespräch
führen und dabei eine Besichtigung des Lagerorts in Aussicht stellen,
wenn es denn wirklich notwendig ist. Aber vorher müssen die
angewandten Vorschriften eingesehen werden können.
Mit einem Lächeln auf den Lippen läßt sich auch bei Behörden viel
erreichen - mehr als mit heruntergeklapptem Visier!
Schöne Grüße aus Osnabrück,
Uwe
--
http://www.zollstocks.de/ng_treffen_2001.htm
Treffen der NG d.r.s.t fuer alle, die Interesse haben...
> Ich würde mit Dienstaufsichtsbeschwerde, einstweiliger Verfügung,
> Hausverbot kontern. Und mal den Bartmann fragen .
> Hat der Kerl ne Pickelhaube und Monokel ?
Dienstaufsichtsbeschwerde: Geht nach hinten los, wenn der Mann seine
Kompetenzen nicht ueberschritten hat (Gegenklage wg. Verleumdung
und/oder uebeler Nachrede). Wie man hier las, scheint in Bayern die
Druckbehaelterverordnung auch fuer Privatpersonen Anwendung zu finden:
In diesem Fall *ist* der Mensch offensichtlich Handlungs- und vmtl.
sogar Weisungsbefugt.
Hausverbot: Fuer Privathaushalte nicht anwendbar (da bleibt dir nur die
Klage wegen Hausfriedensbruch, aber dafuier muesste schon eingebrochen
werden). Die Erlaubnis der Vermieterin, das Wohnhaus zu betreten, hatte
er ja offensichtlich.
Einstweilige Verfuegung: Selten so gelacht. Wogegen denn? Das das
Gewerbeaufsichtsamt seine Pflichten wahrnimmt?
Dieser Amtsmensch ist sicherlich auf einem seltsamen Trip und ich
persoenlich wuerde mir auch schwer schikaniert vorkommen - allerdings
von meiner Vermieterin (Gewerbeaufsichtsamt *MUSS* bei Vorlage einer
Anzeige taetig werden!!). Ansonsten verstehe ich nicht, warum man den
Typ nicht einfach die bloede Flasche kontrollieren laesst. Aus Prinzip
stur schalten wirkt bei Behoerden meist wenig - zumal die meistens im
recht sind (so sinnlos das auch oftmals erscheinen mag :-)) Du hast dich
bei diesem speziellen Menschen wahrscheinlich durch deine Weigerung, ihn
eben mal nachgucken zu lassen, erst recht verdaechtig gemacht.
Gruss,
Dirk
Dirk Macke schrieb:
> Wie man hier las, scheint in Bayern die
> Druckbehaelterverordnung auch fuer Privatpersonen Anwendung zu finden:
Ja, genau wie in S-H.
Das macht aber nicht den Kauf und Besitz von Tauchflaschen
genehmigungspflichtig, nur das Betreiben und Aufstellen eines ortsfesten
Kompressors nebst rest der Füllanlage.
Beschwerde wg. Unkenntnis der Vorschriften, übertriebenem Amtseifer,
Verschwendung von Steuergeldern, etc.
Oder Kooperationsangebot, für jeden Erfolg im Bußgeldverfahren beim
Aufstöbern einer konspirativ gelagerten Flasche eine Beteiligung ;-)),
für jeden Misserfolg 20,- Aufwandsentschädigung ;-)
> In diesem Fall *ist* der Mensch offensichtlich Handlungs- und vmtl.
> sogar Weisungsbefugt.
W.K., selbst in Groß-Bayern nicht.
> Hausverbot: Fuer Privathaushalte nicht anwendbar (da bleibt dir nur die
> Klage wegen Hausfriedensbruch, aber dafuier muesste schon eingebrochen
> werden). Die Erlaubnis der Vermieterin, das Wohnhaus zu betreten, hatte
> er ja offensichtlich.
Natürlich darf die Vermieterin die Vermutung haben , das Lagern etc.
sei gefährlich.
Dafür gibt es sicherlich ein Behördentelefon.
Vielleicht hat sie ja schlechte Erfahrungen, der Vormieter hat mit
Druckluft einen Hobby-Hochofen betrieben oder sonstwas...
> Einstweilige Verfuegung: Selten so gelacht. Wogegen denn? Das das
> Gewerbeaufsichtsamt seine Pflichten wahrnimmt?
Wenn es denn Pflichten sind, und nicht eine eindeutige Pflichtverkennung
und Kompetenzüberschreitung.
Bei ernstzunehmenden Ärger wäre eine Klage auf Unterlassung der
Behauptung denkbar, man würde da Gefahr für Leib und Leben etc
heraufbeschwören.
> Dieser Amtsmensch ist sicherlich auf einem seltsamen Trip und ich
> persoenlich wuerde mir auch schwer schikaniert vorkommen - allerdings
> von meiner Vermieterin (Gewerbeaufsichtsamt *MUSS* bei Vorlage einer
> Anzeige taetig werden!!).
Klar, aber die Tätigkeit könnte auch in vorheriger besserer Abklärung
bestehen.
Ansonsten verstehe ich nicht, warum man den
> Typ nicht einfach die bloede Flasche kontrollieren laesst.
Ganz einfach, my home is my castle.
Aus Prinzip
> stur schalten wirkt bei Behoerden meist wenig - zumal die meistens im
> recht sind
Das glaubst du nicht im Ernst.
(so sinnlos das auch oftmals erscheinen mag :-)) Du hast dich
> bei diesem speziellen Menschen wahrscheinlich durch deine Weigerung, ihn
> eben mal nachgucken zu lassen, erst recht verdaechtig gemacht.
Na und ? Das ist doch eine persönliche Abwägung. Laß ihn doch erstmal
nach Hornberg zum Schießen fahren.
Vielleicht kommt ihm diese Erfahrung zu Gute, wenn er es braucht.
gruß
Matthias
>das einfachste wäre doch
>das du .. die Flasche woanders deponierst.
Genau,
z.B. sollte es dort wo man Deine Flasche
üblicherweise füllt doch sicher auch ein
Asyl für sie geben.
Gruß,
Karl
--
Endlich mal eine sinnvolle Petition: Wo bleibt mein DSL-Anschluß,
oder zumindest eine unbefristete Verlängerung der "Wartezeit-Flatrate"?
Http://www.Wir-Warten.de - bitte lesen und eintragen!!
>Und vor allem: Was ist mit den Soda-Stream-Geräten zur CO2-Anreicherung von
>Wasser? Da steckt auch ein Druckgasbehälter drin!
Genial: kauf' oder leih' Dir unbedingt einen original "Soda-Stream",
mit CE-Prüfzeichen und allem drum in dran, inclusive Kaufbeleg,
und weise ihn bei Seiner Suche nach dem Druckbehälter darauf hin,
_dies_ sei sicher der gesuchte Druckbehälter, aber Du seist kein Betrieb,
würdest _ihm_ den also weder verleihen noch verkaufen...
_:))
> Beschwerde wg. Unkenntnis der Vorschriften, übertriebenem Amtseifer,
> Verschwendung von Steuergeldern, etc.
ACK, aber 'ne Beschwerde ist ja nun ein ganz anderes Kaliber als die von
dir empfohlene Dienstaufsichtsbeschwerde!
> > In diesem Fall *ist* der Mensch offensichtlich Handlungs- und vmtl.
> > sogar Weisungsbefugt.
>
> W.K., selbst in Groß-Bayern nicht.
????
> Wenn es denn Pflichten sind, und nicht eine eindeutige Pflichtverkennung
> und Kompetenzüberschreitung.
Pflichtverkennung: Kann sein, duerfte aber schwer sein, jemandem daraus
einen Strick zu drehen (insb. bei so einer Bagatelle).
Kompetenzueberschreitung: Wenn die Verordnung auf Privathaushalte
anwendbar ist, dann mag die Ueberpruefung weitgehend sinnfrei sein, aber
ich sehe da keine Kompetenzueberschreitung.
> Bei ernstzunehmenden Ärger wäre eine Klage auf Unterlassung der
> Behauptung denkbar, man würde da Gefahr für Leib und Leben etc
> heraufbeschwören.
Was bist du denn fuer ein Prozesshansel?????
> Klar, aber die Tätigkeit könnte auch in vorheriger besserer Abklärung
> bestehen.
Stimmt.
> Aus Prinzip
> > stur schalten wirkt bei Behoerden meist wenig - zumal die meistens im
> > recht sind
>
> Das glaubst du nicht im Ernst.
>
> (so sinnlos das auch oftmals erscheinen mag :-))
Ich glaube ud hast mich schon richtig verstanden. Und wenn du das Zitat
nicht mit deinem Spruch unterbrichst, merkst du vmtl. selbst, wie
ueberfluessig dein Kommentar ist.
> Du hast dich
> > bei diesem speziellen Menschen wahrscheinlich durch deine Weigerung, ihn
> > eben mal nachgucken zu lassen, erst recht verdaechtig gemacht.
>
> Na und ? Das ist doch eine persönliche Abwägung. Laß ihn doch erstmal
> nach Hornberg zum Schießen fahren.
> Vielleicht kommt ihm diese Erfahrung zu Gute, wenn er es braucht.
Viel Spass...
Dirk
Dirk Macke schrieb:
> ACK, aber 'ne Beschwerde ist ja nun ein ganz anderes Kaliber als die von
> dir empfohlene Dienstaufsichtsbeschwerde!
Ehrlich gesagt, ich weiß nicht, was gravierender ist.
Ich habe einmal der Staatsanwaltschaft eine Beschwerde wegen
Vefolgungsvereitelung ( bei Vandalismus) gegen Kripobeamte gestellt,
weil die trotz von mir gesicherter Spuren untätig blieben.
Habe darauf noch nie so kooperative Beamte gesehen.
> > > In diesem Fall *ist* der Mensch offensichtlich Handlungs- und vmtl.
> > > sogar Weisungsbefugt.
Er kann höchstens Aussagen zur Zulässigkeit der Lagerung entsprechend
der Verordnungslage und deren etwaiger Bußgeldbewährtheit machen.
> Pflichtverkennung: Kann sein, duerfte aber schwer sein, jemandem daraus
> einen Strick zu drehen (insb. bei so einer Bagatelle).
Einen Strick nicht, aber wie ist es mit Schadensersatz für zu Unrecht
veranlasste Aufwendungen ?
Normalerweise kommt für so etwas der Dienstherr auf.
> > Bei ernstzunehmenden Ärger wäre eine Klage auf Unterlassung der
> > Behauptung denkbar, man würde da Gefahr für Leib und Leben etc
> > heraufbeschwören.
> Was bist du denn fuer ein Prozesshansel?????
Weisst du , was er dem Vermieter erzählt ? Wenn er dem einen Floh ins
Ohr setzt, daraus evtl. Kündigungsdrohung etc. erwächst ?
> > Aus Prinzip
> > > stur schalten wirkt bei Behoerden meist wenig - zumal die meistens im
> > > recht sind
> >
> > Das glaubst du nicht im Ernst.
> >
> > (so sinnlos das auch oftmals erscheinen mag :-))
>
> Ich glaube ud hast mich schon richtig verstanden. Und wenn du das Zitat
> nicht mit deinem Spruch unterbrichst, merkst du vmtl. selbst, wie
> ueberfluessig dein Kommentar ist.
Moment, Behörden können mit Sinn oder sinnfrei im Recht sein, oder eben
im Unrecht. Das ist z.B. tägliche Planungspraxis.
Es können auch 2 Behörden jede für sich im Recht sein, oder trotzdem
behaupten, die andere sei im Unrecht.
Lass mal Gewerbeaufsicht und TÜV am gleichen Tag kommen, lehn dich
zurück und schau zu ;-)) ( ok, TÜV un=Behörde, nimmt aber hoheitliche
Aufgaben wahr)
Grüße
Matthias
>meinst Du einen forschen oder forschenden Anruf?
>Nach meiner Erfahrung kommt man mit hartnäckiger Freundlichkeit,
>möglichst gepaart mit subtiler Frage nach Unterstützung weiter als mit
>Steitlust (Lieber dumm stellen als dumm sein ;-)).
Hi,
ich meine konkret Gefälligkeitshandeln, da arbeitet jemand in einer
Behörde und ruft einem Freund zum Gefallen jemanden an um ihn etwas
einzuschüchtern .... dann muss man konkret nach einem Vorgang und der
Autorisierung durch den Vorgesetzten fragen ... wenn die Fragen dann
noch von einem Juristen gestellt werden ist das Ergebnis langfristig
tragbar ;-))).
So mancher Vorgesetzter ist sehr interessiert wenn er erfährt was
seine Hivies so treiben.
Hi,
>Dienstaufsichtsbeschwerde: Geht nach hinten los, wenn der Mann seine
>Kompetenzen nicht ueberschritten hat (Gegenklage wg. Verleumdung
>und/oder uebeler Nachrede). Wie man hier las, scheint in Bayern die
>Druckbehaelterverordnung auch fuer Privatpersonen Anwendung zu finden:
>In diesem Fall *ist* der Mensch offensichtlich Handlungs- und vmtl.
>sogar Weisungsbefugt.
generell glaube ich immer noch an eine Ente, natürlich kann eine
Kontrolle stattfinden, es ist ja auch vorstellbar dass in einer
Wohnung grosse Mengen Benzin in Plastikkanistern gelagert werden ...
Aber dann erfolgt eine Überprüfung sofort und mit Eifer .... eine
Frist bis 30.09. kann ich in keiner Fristenaufstellung finden.
Wenn ich auf einen Bussgeldbescheid *was wollt Ihr eigentlich*
antworte ist die Antwort kein Bescheid sondern eine Auskunft - und die
ist nicht kostenpflichtig ... da redet doch ein Hausmeister von einem
Bescheid.
Ein Einspruch oder Beschwerde begründet eine Akte, deren Existenz ein
Vorgesetzter seinen Vorgesetzten nicht verschweigen darf .... wenn man
dann noch eine Auskunft des Verbandsjuristen in den Raum stellt und
sich ein Landes- oder Bundesverband für sein Mitglied zuständig fühlen
könnte ... das wiederum könnte die Abwehrhaltung weiterer
Sportverbände fördern ... auch Politiker sind in Vereinen Mitglied
....
Kurz - kaum jemand erahnt was er bei der Gegenseite lostreten kann und
wer es nicht dringend nötig hat wird davor zurückschrecken.
An Deiner Stelle, würde ich einen Brief dahinschreiben, wo sie diese
dreistigkeit sich hernehmen (auf welchen Gesetz sich da berufen wird). Das
zweite wäre eine Dienstaufsichtbeschwerde an den Vorgesetzten, jede
Dienstaufsichtbeschwerde "muß" bearbeitet werden.
Dann würde ich vielleicht noch im Internet nach einem Rechtsanwalt suchen,
der diese Angelegenheit (kostenlos) mal in seinen Büchern nachhkt.
Nicht unterkriegen lassen.
Schöne Grüße,
Jens
"Jens Schröder" <schnelle...@taucher-site.de> schrieb
> In Deuschland ist erstens die peivate Wohnung unantastbar!
Liess Dir mal den Artikel 13 GG genauer durch!
> Du brauchst also keinen ohne Hausdurchsuchungsbefehl inkl. Polizeibeamte
in
> Dein Haus lassen.
Stimmt leider nicht ganz. Bei "Gefahr im Verzuge" werden sich Polizeibeamte
schon Zutritt verschaffen. Und dann bist Du sicher im Unrecht und bezahlst
die Tür selbst. Und darum geht es ja möglicherweise im vorliegendem Fall.
Ich möchte nicht missverstanden werden: Ich halte den ganzen Vorgang für
skandalös. Aber ich würde mir als Betroffener handfeste Informationen bei
einem Anwalt holen oder probieren, mich mit der Mieterin so zu einigen.
Das hier gebotene "profunde Halbwissen" ist sicher gut gemeint. Aber ich
würde mich nicht auf den Inhalt verlassen, sondern o.g. Lösungen anstreben.
MfG,
Frank
> Also was will das Gewerbeaufsichtamt überhaupt von Dir?
> Sag dennen, die sollen sich 'ne Marke ziehen und hinten anstellen;-)
und andere Großredereien wie Dienstaufsichtsbeschwerde.....
Tach Jens,
ja, ja, wenn man selbst nicht betroffen ist und nebenbei wenig Ahnung
hat, ist leicht die große Lippe riskieren.
Aber wenn´s um die eigenen Dinge geht ........wird untern Teppich
radgefahren......
Wenn ich deine HP´s anschaue, frage ich mich ernsthaft, was Dich
(berufs- bzw. ausbildungbedingt) zu solchen "Tipps" befähigt?
Der gesunde Menschenverstand ? *LOL*
Grüße Jörg
> und andere Großredereien wie Dienstaufsichtsbeschwerde.....
Das ist genau der Punkt, wo von Behörden Seite reagiert werden muß. Ist im
übrigen ganz einfach, dafür brauchst Du noch nicht mal Abitur oder eine
passende HP (siehe weiter unten).
>
> Tach Jens,
>
> ja, ja, wenn man selbst nicht betroffen ist und nebenbei wenig Ahnung
> hat, ist leicht die große Lippe riskieren.
> Aber wenn´s um die eigenen Dinge geht ........wird untern Teppich
> radgefahren......
Das kann ich von mir mit sicherheit nicht sagen, ich habe schon genug
Stress mit der Behörde und auch mit der Polizei gehabt. Weil ich nicht
immer ja und amen sage. Das geht sogar bis zur Beugehaft. Und wenn Du mich
kennen würdest, wirst Du schnell merken, das ich mal wirklich nicht unter
dem Teppich radfahre. Mich Ekeln solche Leute nur an, die sowas tun.
>
>
> Wenn ich deine HP´s anschaue, frage ich mich ernsthaft, was Dich
> (berufs- bzw. ausbildungbedingt) zu solchen "Tipps" befähigt?
> Der gesunde Menschenverstand ? *LOL*
Was hat das mit der HP zu tun, ist Dir nichts besseres eingefallen?
Hass auf Beamte, die von meinen Steuern leben, unfreundlich sind und erst
recht nicht mit gesunden Menschenverstand handeln oder auch nur
ansatzweise denken.
> Das kann ich von mir mit sicherheit nicht sagen, ich habe schon genug
> Stress mit der Behörde und auch mit der Polizei gehabt. Weil ich nicht
> immer ja und amen sage. Das geht sogar bis zur Beugehaft.
Genau deshalb wagen wir es ja, deine Tips in Frage zu stellen... Stress
mit Behoerden und Polizei zu haben ist IMHO nicht notwendigerweise ein
Guetesiegel, sondern kann auch einfach nur von Verbohrtheit und Sturheit
zeugen.
Gruss,
Dirk
mfg matthias
> Genau deshalb wagen wir es ja, deine Tips in Frage zu stellen...
Hier werden nicht meine Tips in Frage gestellt, sondern ich selbst als
Radfahrer abgestempelt. Und das ohne mich zu kennen. Ich könnte ja auch mal
einfach ins blaue schießen, und sagen, der Dirk ist ein Spießer und seine
Frau/Freundin hat ja sowieso die Hosen an. Und deshalb sitz er in der NG
weil hier Ihm die Leute zuhören müssen. Alles Klar ;-)
> Stress
> mit Behoerden und Polizei zu haben ist IMHO nicht notwendigerweise ein
> Guetesiegel, sondern kann auch einfach nur von Verbohrtheit und Sturheit
> zeugen.
>
Hi Dirk,
darum geht's doch gar nicht. Der Jens Severin erzählt hier einen von
Fahradfahren unter dem Teppich, und ich habe Ihm nur gesagt, das ich nicht
zu den Duckmäusern und Trittbrettfahrern gehöre. Stress mit Polizei und so,
war in meiner Jugendzeit, heute sehe ich die Dinge anders. Ich bin
mittlerweile auch gegen Gewalt, aber immer noch für den zivilen ungehorsam.
Wenn ich mitbekomme, das Behörden aus lauter Willkür handeln, schwillt mir
der Kamm.
Und genau da muß man Anfangen, ich habe mit Dienstaufsichtsbeschwerden
privat richtig was erreichen können. Auch habe ich mal in einer Sache ein
Peditionsschreiben eingereicht, hat zwar für mich nichts im nachhinein
gebracht, aber es wurde eine Gesetzesänderung beantragt.
Ich wollte nur damit sagen, das ein Schreiben an den Vorgesetzten meist mehr
bringt, als sich mit einem kleinen Beamtenarsch rumzuschlagen.
Schönen Abend noch,
Jens
Hi Jens
also zur Klärung:
Ich hab weder vor, Dich generell als irgendwas abzustempeln, noch auf
unschuldige Radfahrer loszugehen ;-)
Man richtet sich hier im Usenet selbst mit den Inhalten seiner
Postings (auch mit der Rechtschreibung, Lekasdehnicker hin oder
her.....)
Du hast etwas großspurig rechtliche Tipps ohne Grundlage gegeben und
das hat mich geärgert.
Du musst im übrigen für die eventúellen Folgen dieser Tipps (die ein
rechtliches Problem betreffen) nicht geradestehen, kannst hier im
Usenet alles mögliche verbreiten und solltest gerade deswegen
rechtliche Fragen nicht so flapsig beantworten.
Der Jens Severin heist übrigens Jörg Severing und hatte noch NIE
Stress mit der Polizei. Bin ich jetzt ein Weichei? ;-)
Grüße Jörg
@ Dirk
Äh, Dirk, meine Frau hat mir gesagt, daß das schon in Ordnung ist,
wenn man auf die Frauen hört und daß man dadurch auch nicht zum
Spießer wird. Gottseidank!
HTH Jörg ;-)
>
> Ich hab weder vor, Dich generell als irgendwas abzustempeln, noch auf
> unschuldige Radfahrer loszugehen ;-)
Gott sei dank ;-)
>
>
> Man richtet sich hier im Usenet selbst mit den Inhalten seiner
> Postings (auch mit der Rechtschreibung, Lekasdehnicker hin oder
> her.....)
Finde ich manchmal Schlimm genug. Es macht den Anschein, nicht was einer
zu sagen hat ist wichtig, sondern wie.
>
>
> Du hast etwas großspurig rechtliche Tipps ohne Grundlage gegeben und
> das hat mich geärgert.
Ich habe keine rechtlichen Tips gegeben. Ich habe sogar an einen
rechtsverdreher im Internet verwiesen, weil ich das nicht so genau wissen
kann.
>
> Du musst im übrigen für die eventúellen Folgen dieser Tipps (die ein
> rechtliches Problem betreffen) nicht geradestehen, kannst hier im
> Usenet alles mögliche verbreiten und solltest gerade deswegen
> rechtliche Fragen nicht so flapsig beantworten.
Ich wollte auch nicht rechtlich werden, sondern nur Mut zusprechen, das
man sich auch wehren kann. Das kann im übrigen jeder, man muß nicht geld
für ein Staranwalt haben.
>
>
> Der Jens Severin heist übrigens Jörg Severing und hatte noch NIE
> Stress mit der Polizei. Bin ich jetzt ein Weichei? ;-)
Blödsinn. Sei einfach froh. Trotzdem würde ich immer wieder alles im
Leben machen, wie ich es gemacht habe. Du hast aber Recht, ich habe viel
zu viel Ärger bekommen, für das was ich erreicht habe.
>
>
> Grüße Jörg
>
> @ Dirk
> Äh, Dirk, meine Frau hat mir gesagt, daß das schon in Ordnung ist,
> wenn man auf die Frauen hört und daß man dadurch auch nicht zum
> Spießer wird. Gottseidank!
> HTH Jörg ;-)
Laß Dich von Deiner Frau nicht verarschen. Die lassen Dich nur
wohlwollend die Sportschau gucken, wenn ein neues Kleid dabei rumspringt
;-))
Schöne Nacht noch,
Jens
Zur "Unzuständigkeit des Gewerbeaufsichtsamtes": Im Posting stand
doch:
"nun hat meine vermieterin veranlasst das das gewerbeaufsichtsamt, amt
für arbeitsschutz arbeitsmedizin und sichere technik, das überprüpfen
soll. weil die wohl angst hat das das gefährlich für ihr haus wäre.."
Da sind also offensichtlich mehrere Aufgabengebiete bei einer Behörde
zusammengefasst (reine Organisationsfrage, siehe Ministerium für
Frauen, Wahnsinn und Tierschutz oder so, da wird mal dieses, mal jenes
zusammengefasst oder auseinandergerissen ;-)
*Vielleicht* hat die liebe Vermieterin dem "Amt für ... sichere
Technik" berichtet, dass ihr drogensüchtiger Vermieter verdächtig
aussehende, völlig vergammelte und verrostete Gasflaschen in seiner
Wohnung lagert, die doch bestimmt explodieren könnten, oder giftig
sind, oder ... Wenn der gute Mann vom Amt jetzt nichts macht und nicht
reagiert, ist er am Arsch, wenn doch irgendwas passiert. Also kommt er
vorbei, laesst sich die Flasche zeigen, guckt auf den TUEV-Stempel,
sagt tschuess, und der Fall ist erledigt. Aber warum einfach, wenn's
auch anders geht :-(
>
> Komisch, irgendwie wundert es mich nicht, dass du derartige Probleme
> (sicherlich auch mit anderen "Andersdenkenden") hast ;-(
Ja, mit Rechtsradikalen. Ansonsten komme ich mit jedem zurecht. Schade das ich
nicht auf dem NG Treff bin, dann würdest Du das sehen :-)
>Ja, mit Rechtsradikalen. Ansonsten komme ich mit jedem zurecht. Schade das ich
>nicht auf dem NG Treff bin, dann würdest Du das sehen :-)
Hallo Jens,
könnte er nicht - er hat sich auch nicht angemeldet...
Schöne Grüße aus Holdorf,
Aus Prinzip Kostet immer Geld!!
Gruß
Oli
"Matthias Voss" <mat....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3B52EEBD...@t-online.de...
also mit der Tauchflasche in der Wohnung sind doch einige Sachen zu
Beachten:
1.) Die Tauchflasche fällt unter die Druckbehälterverordnung, die Einhaltung
dieser Verordnung über Transport und Lagerung selbiger kann durch Staatliche
Stellen überprüft werden.
2.) Für die Druckbehälterverordnung bei Transport und Lagerung sind die
Bestimmungen aber nach Menge (Gewicht) Gestaffelt. Merkblätter dazu bietet
z.B. Linde (Gaslieferant) an, solltest Du Dir einfach mal dort holen.
3.) Analog zu den Transport im PKW könnten die Bestimmungen auch auf die
Lagerung angewand werden, im PKW gilt eine Tauchflasche mit Montierten
Regler und Jackett als Sportgerät, und als solches fällt es nicht mehr unter
die Bestimmungen der Druckbehälterverordnung. (Sollte aber unbedingt
nochmals überprüft werden) Auf meiner Internetseite findest Du auch einen
Link auf die Druckbehälterverordnung (http://www.tek-diving.de )
4.) Hilfreich könnte auch eine Nachfrage beim TÜV sein, dieser ist als
solcher Prüfendes Organ der Druckbehälterverordnung. Ich könnte mir
Vorstellen das mit einem Relativ geringen Kostenaufwand der TÜV die
Ordnungsgemäße Lagerung der Tauchflasche bestätigt.
Ich hoffe diese Hinweise Helfen Dir weiter.
Ich kann aber für die Richtigkeit dieser Hinweise keine Gewähr übernehmen.
Gruß Ditmar
"Leon Berger" <l...@chello.at> schrieb im Newsbeitrag
news:wNi47.31687$wp4.1...@news.chello.at...
> Hallo,
>
> "andreas fritz" <u...@solip.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:2o73ltspdauf61esb...@4ax.com...
> > hallo leute,
> >
> > ich besitze eine taucherflasche 15l und habe die zwischen ausflügen
immer
> > in meiner wohnung.
> >
> > nun hat meine vermieterin veranlasst das das gewerbeaufsichtsamt, amt
für
> > arbeitsschutz arbeitsmedizin und sichere technik, das überprüpfen soll.
> > weil die wohl angst hat das das gefährlich für ihr haus wäre..
>
> Nimm dir einen Anwalt, der dem Amtsschimmel erklärt, daß Du in Deiner
> Wohnung keinen Betrieb von Druckbehältern hast. Die Lagerung von TG in der
> Wohnung bedarf IMHO keiner Genehmigung.
>
> So einen Unsinn hab ich selbst bei uns in AT noch nie gehört. Was macht
> eigentlich ein Kranker, der eine O2-Flasche zu Hause benötigt? Braucht der
> auch eine Genehmigung?
>
> Gruß aus Wien
> Leon Berger
>
>
Ich hatte dich auch mit folgendem zitiert; <Zitat>
>Hass auf Beamte, die von meinen Steuern leben, unfreundlich sind und
erst
>recht nicht mit gesunden Menschenverstand handeln oder auch nur
>ansatzweise denken.
</Zitat>
und das darauf und auf deine Reaktion im konkreten Fall geschrieben.
Das legt IMO die Vermutung nahe, dass du bei Meinungsverschiedenheiten
doch leicht etwas "emotional" werden könntest ;-) (Nein, nix gegen
"emotional", ich wollte es nur *höflich* ausdrücken ;-)
> Schade das ich
> nicht auf dem NG Treff bin, dann würdest Du das sehen :-)
Ich auch nicht; außerdem bräuchten wir erst einmal ein entsprechendes
Streitthema (bei dem wir beide entsprechend "emotionalisiert" sind),
um das austesten zu können.
>*Vielleicht* hat die liebe Vermieterin dem "Amt für ... sichere
>Technik" berichtet, dass ihr drogensüchtiger Vermieter verdächtig
>aussehende, völlig vergammelte und verrostete Gasflaschen in seiner
>Wohnung lagert, die doch bestimmt explodieren könnten, oder giftig
>sind, oder ... Wenn der gute Mann vom Amt jetzt nichts macht und nicht
>reagiert, ist er am Arsch, wenn doch irgendwas passiert. Also kommt er
>vorbei, laesst sich die Flasche zeigen, guckt auf den TUEV-Stempel,
>sagt tschuess, und der Fall ist erledigt. Aber warum einfach, wenn's
>auch anders geht :-(
Hi,
wenn Du jeden reinlässt, bei dem Dich irgendwelche überängstlichen
Blockwarte angeschwärzt haben solltest Du vielleicht eine Wartezone
vor der Wohnung einrichten ...
Du hast ja recht wenn Du keine Eskalation wünscht, aber die andere
Seite hätte ja auch fragen können *was da denn so gemacht wird* und
dann hätte man sich darüber austauschen können ob etwas zu ändern wäre
.... schon am Telefon hätte der Beamte erfragen können ob da eine
Tauchflasche mit oder ohne TUEV gelagert wird und ob die liegend oder
stehend mit Umfallsicherung gelagert wird .... stattdessen wird stur
verfahren und eine erstaunlich unfachmännische Frist gesetzt ... es
riecht immer noch nach Dilletantentum ..... vielleicht mal beim
Ordnungsamt nachfragen wer überhaupt zuständig ist .. ;-))).
Andreas Huss schrieb:
Das gibt es immer noch, nur worauf beziehst du das denn jetzt? Worauf
auch immer, es ist in diesem Fall völlig abwegig! Schau mal in der
Bücherei vorbei und lies hierzu mal zum Spaß einen Kommentar zum
Grundgesetz durch, gerade das GG wird bei Stammtischgesprächen völlig
falsch zitiert und ausgelegt.
>Du hast ja recht wenn Du keine Eskalation wünscht, aber die andere
>Seite hätte ja auch fragen können *was da denn so gemacht wird* und
>dann hätte man sich darüber austauschen können ob etwas zu ändern wäre
Ich hatte nicht den Eindruck, dass der Fragesteller sich irgendwie
"austauschen" wollte. Der Ordnungsbehörde lag ein Hinweis auf eine
Gefahr vor, dem Hinweis muß sie nachgehen, der "Verdächtigte" ist zu
keiner Mitarbeit bereit. Kann gut sein, dass auch die Ordnungsbehörde
zur Deeskalation hätte beitragen können, aber ich würde gerade
gegenüber Ordnungsbehörden/der Polizei nicht unbedingt darauf
vertrauen, dass das psychologisch gut geschulte, gutwillige Leute
sind, die auf meine Verweigerung der Mitarbeit so gemäßigt reagieren.
>.... schon am Telefon hätte der Beamte erfragen können
AFAIR gab es nur mehrere vergebliche Besichtigungsversuche und *ein*
Schreiben von Andreas F., keine Telefonate.
>ob da eine
>Tauchflasche mit oder ohne TUEV gelagert wird und ob die liegend oder
>stehend mit Umfallsicherung gelagert wird ....
Was genau überprüft werden soll, und warum dazu keine Auskunft gegeben
wird, weiß ja keiner, somit fällt es auch schwer, die Situation zu
beurteilen. Normalerweise kann man konkretere Angaben erwarten, da
stimme ich zu. Kann gut sein, dass ein Anwalt aus den fehlenden
konkreten Angaben zum Zweck des Betretens der Wohnung etwas machen
kann, denn so kann ja gar nicht die Verhältnismäßigkeit dieser
Maßnahme beurteilt werden.
>stattdessen wird stur
>verfahren und eine erstaunlich unfachmännische Frist gesetzt ... es
>riecht immer noch nach Dilletantentum
Sorry, das riecht für mich schon wieder nach Projektion. Könntest du
das mal näher erläutern? Hm, da hattest du schon mal was zu
geschrieben, ich paste mal:
AH> Aber dann erfolgt eine Überprüfung sofort und mit Eifer .... eine
AH> Frist bis 30.09. kann ich in keiner Fristenaufstellung finden.
In welcher "Fristenaufstellung" zu welcher Vorschrift hast du denn da
gesucht? Nur mal als Tipp, es geht um öffentliches Recht,
Gefahrenabwehr, Beseitigung von Störungen und die Androhung von
Zwangsmitteln (Zwangsgeld). Du müßtest jetzt also erläutern, wieso die
Frist nicht angemessen ist!
> Wenn ich auf einen Bussgeldbescheid *was wollt Ihr eigentlich*
Bussgeldbescheid? Wie kommst du jetzt auf Bussgeldbescheid?
> antworte ist die Antwort kein Bescheid sondern eine Auskunft - und die
> ist nicht kostenpflichtig ...
Nein, in dem Schreiben, das dir nicht vorliegt, dürfte eher von einem
Störer, der zur Kostenübernahme herangezogen wird, und, wie von
Andreas erwähnt, von Zwangsgeld die Rede sein. Das hat weder was mit
Bussgeld noch mit Auskunft zu tun.
> da redet doch ein Hausmeister von einem Bescheid"
Projektion ;-(
> ..... vielleicht mal beim
>Ordnungsamt nachfragen wer überhaupt zuständig ist .. ;-))).
Am einfachsten wäre es, die Besichtigung (nicht Durchsuchung!) der
Wohnung zuzulassen und so das angedrohte Zwangsgeld zu vermeiden. Zur
Kostenübernahme als Störer sollte ein Anwalt befragt werden. Der
könnte natürlich auch Auskunft darüber geben, ob die Besichtigung
vermieden werden kann. Wenn dargestellt werden könnte, dass das
Betreten der Wohnung unverhältnismäßig ist und der erwünschte Zweck
mit milderen Mitteln zu erreichen wäre, sähe es vielleicht gar nicht
so schlecht aus. Und das Schreiben scheint auch einige Mängel
aufzuweisen, denn Gesetze müssen vollständig (nicht nur mit
Abkürzungen) genannt werden; wenn man sich das Ursprungsposting
anschaut, scheint das nicht der Fall zu sein. Welche
Argumentationsmöglichkeiten sich daraus ergeben, sollte ein Anwalt mit
Fachwissen (Verwaltungsrecht, Gefahrenabwehr) ermitteln.
Gruß
Matthias
Stefan Beckmann schrieb:
Stefan Beckmann schrieb:
> >gab es ja auch mal ein GG mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung...
> Das gibt es immer noch, nur worauf beziehst du das denn jetzt?
Gleiche Lebensbedíngungen, gleiche Möglichkeiten in den Dingen des
täglichen Lebens, (Arbeit, Kultur,etc, )
Dazu gehört auch die Gleichbehandlung vor Behörden und die
Vergleichbarkeit und Angemessenheit behördlichen Handelns.
Sollen Bürger ausbaden dürfen, was subalterne Behördenfuzzies in ihrem
Machtwahn, gepaart mit erschütternder Unwissenheit, alles anrichten ?
Wehret den Anfängen !
Stammtischniveau sind deine Kommentare. Pflege erstmal deine Schmisse .
Gruß
Matthias
>daß er
>dann nicht bis zum September warten sollte.
Daraus könnte man ableiten, dass er der "Gefahrenvermutung" der Vermieterin
selbst keinen großen Glauben schenkt, aber das muß er jetzt nun einmal
überprüfen.
>Der Mensch karikiert sich doch selbst, und alle anderen , die ähnlich
>argumentieren.
Juristische Denkweise ist für manche Menschen nicht nachvollziehbar. Ist ja
nicht weiter schlimm, aber versuche doch trotzdem, sachlich zu bleiben :-(
>Hm. letzte Woche hat eine Frau von den Stadtwerken die Zähler
>abgelesen, ansonsten hatte ich noch nie jemanden zu Kontrollzwecken
>bei mir. Wieso wirst du denn so oft angeschwärzt?
Hi,
ich schwärze nicht an ... eher lasse ich anschwärzen ... ;-)).
So ein bischen Verwaltungsrecht habe ich mal schnuppern müssen und in
einem Steuerbüro auch die Praxis dazu ... bei möglicher Gefährdung
Fristen von 1,5 Monaten zu setzen ist völlig abstrus ... warten wir
ab.
>So ein bischen Verwaltungsrecht habe ich mal schnuppern müssen und in
Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz? Habe
ich, neben Polizei- und Ordnungsrecht, Staatsrecht, BGB, Juristischer
Methodenlehre u.a. mal ein bißchen näher beschnuppern müssen. Ist
allerdings schon recht lange her.
>einem Steuerbüro auch die Praxis dazu ... bei möglicher Gefährdung
>Fristen von 1,5 Monaten zu setzen ist völlig abstrus ... warten wir
>ab.
Diese Frist bezieht sich auf das angedrohte Zwangsgeld. Sie muß
"angemessen" sein. Der Empfänger des Bescheides muß sich ja
informieren und gegebenfalls wehren können (Gesetzestexte besorgen und
nachlesen, Anwalt aufsuchen und beraten lassen etc.). Da sich das
ganze Verfahren ja auch schon ein paar Monate hinzieht, wie ich gerade
noch mal nachgelesen habe, wäre es wohl auch unangemessen, jetzt auf
einmal eine sehr kurze Frist zu setzen.
Wenn ein Rechtverstoß vorliegt, besteht für einen Juristen auch eine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Juristen sind da sehr eigen ;-)
Manche Leute denken beim Wort "Gefahr", dass die Vogonen kommen.
Juristen nicht (s.o.), sondern erst, wenn von einer "gemeinen Gefahr"
die Rede ist ;-) Dann gibt's noch die "dringende Gefahr", da können
dir auch nur Juristen Beispiele nennen, ansonsten "kommt es darauf an"
;-) Hört sich vielleicht verrückt an, aber stell dir vor, es kommt zu
einer Gerichtsverhandlung, und beim Begriff "Gefahr" spricht die eine
Seite von Vogonen, die andere von einem Sack Reis in China, und der
Richter ist stolz auf seine eigene Definition, die er gerade
entwickelt hat. Näheres sage ich aber auch nicht mehr, ohne mir ein
paar Lehrbücher zu schnappen und noch mal in Ruhe durchzuarbeiten ;-)
Ansonsten, es geht wohl wirklich "nur" um eine "Überprüfung
des Betriebes von Druckgasbehältern", zu der sich der Beamte
verpflichtet und berechtigt sieht. Um das genauer beurteilen zu
können, wäre schon der vollständige Text des Bescheides nötig,
außerdem die zitierten Vorschriften und Kommentare/Lehrbücher dazu,
ggf. Gerichtsurteile. Dabei handelt es sich praktisch ausschließlich
um Länderrecht, man muß also schon die speziellen Vorschriften in
Bayern beachten. Sie dürfen natürlich nicht den vorhandenen
Bundesgesetzen und der Verfassung widersprechen, aber die
"Unverletzlichkeit der Wohnung" kann durch Gesetze begrenzt werden,
und einen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz kann man dem
geschilderten Fall IMO auch nicht entnehmen (höchstens frei
konstruieren). Wo wird Gleiches willkürlich ungleich behandelt (oder
umgekehrt?). Und die Vermutung, die zitierten Gesetze seien nur für
diesen Bescheid selbst geschrieben, halte ich doch für etwas abwegig
;-) Obwohl, möglich ist natürlich grundsätzlich erst einmal alles!