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Tauchen in Maren

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Marco Fandel

unread,
Jun 5, 2002, 7:36:39 AM6/5/02
to
Hallo,

Wollte mal grad eben in Erfahrung bringen, ob es erlaubt ist in den Maren
in der Gegend von Wittlich, RheinLandPfalz, zu tauchen?

Schwimmen und Leihbootfahrten sind erlaubt. Dann müsste doch auch tauchen
erlaubt sein, oder?

Falls schon jemand dort getaucht ist, ist es überhaupt interessant? Soweit
ich informiert bin, sind die Dinger zumindest tief...

Bis dann
Marco


Michael Waldbrenner

unread,
Jun 5, 2002, 9:47:01 AM6/5/02
to
In article <Pine.GSO.4.44.0206051333460.23099-100000
@domino.informatik.uni-kl.de>, m_fa...@informatik.uni-kl.de says...

> Hallo,
>
> Wollte mal grad eben in Erfahrung bringen, ob es erlaubt ist in den Maren
> in der Gegend von Wittlich, RheinLandPfalz, zu tauchen?
>
> Schwimmen und Leihbootfahrten sind erlaubt. Dann müsste doch auch tauchen
> erlaubt sein, oder?
Hi Marco,

Achtung, in der Pflaz ist AFAIK das Tauchen aus dem Allgemeingebrauch
rausgenommen, das heisst, Du darfst NICHT automatisch dort tauchen, wo
man auch schwimmen darf.

Micha

Hans - Juergen Pahle

unread,
Jun 5, 2002, 11:04:45 AM6/5/02
to
Hallo Micha,


"Michael Waldbrenner" <Michael.W...@waldbrenner.de> schrieb

> Hi Marco,
>
> Achtung, in der Pflaz ist AFAIK das Tauchen aus dem Allgemeingebrauch
> rausgenommen, das heisst, Du darfst NICHT automatisch dort tauchen, wo
> man auch schwimmen darf.

Wenn es öffentliche Gewässer sind, ist jegliche Benutzung verboten, ist
Schwimmen/Baden erlaubt, ist IMHO auch Tauchen erlaubt.

Gut Luft

Hans - Jürgen

Michael Waldbrenner

unread,
Jun 5, 2002, 12:39:36 PM6/5/02
to
In article <adl9ih$d39$03$1...@news.t-online.com>, mail@pahle-sanitaer-
heizung.de says...

> Wenn es öffentliche Gewässer sind, ist jegliche Benutzung verboten, ist
> Schwimmen/Baden erlaubt, ist IMHO auch Tauchen erlaubt.

Aaah gut, wusste ich nicht.Danke fuer die Info.

Micha

Stefan Franz

unread,
Jun 5, 2002, 1:21:26 PM6/5/02
to
Hallo Micha,

Michael Waldbrenner schrieb:

> Aaah gut, wusste ich nicht.Danke fuer die Info.

lieber nicht ausprobieren. Wenn das Tauchen nicht als Gemeingebrauch
definiert ist gibt es auch keine gesetzliche Regelung "Baden
ja=Tauchen ja")-:

Ist AFAIR nur in BaWü, SaAn und/oder MeckPomm so.

http://www.lvst.de/chro-polit.htm

Viele Grüße

Stefan

Hans - Juergen Pahle

unread,
Jun 5, 2002, 3:51:08 PM6/5/02
to

"Stefan Franz" <st...@gmx.de> schrieb

> lieber nicht ausprobieren. Wenn das Tauchen nicht als Gemeingebrauch
> definiert ist gibt es auch keine gesetzliche Regelung "Baden
> ja=Tauchen ja")-:
>
> Ist AFAIR nur in BaWü, SaAn und/oder MeckPomm so

> http://www.lvst.de/chro-polit.htm

Hallo Stefan,

die in dem Link beschriebenen Gewässer wurden für den Gemeingebrauch
freigegeben aber unter die Obhut des Landessportbundes gegeben -
vertreten durch den VDST, der stellenweise, mit fadenscheinigen
Begründungen, nur eigene Mitglieder tauchen lässt.
Die Gesetzeslage ist teilweise recht verworren, je nachdem wer der
Eigentümer od. Pächter eines Gewässers ist, ob Privatmann, Gemeinde,
Kreis od. Land.

Deshalb mein Tip zum Tauchen in Rhl.Pfalz:

Hingehen u. den Eigentümer od. Pächter fragen, bei Privatpersonen u.
Angelsportvereinen sind immer wieder Wasserproben, das Bergen diverser
Boote u. Anker od. das entfernen eines Baumstumpfes gerne gesehen.
Ferner ist in Seen mit Badebetrieb _immer_ die DLRG vor Ort u. führt TG
durch, da es ja vorkommen könnte, dass ein Ertrunkener geborgen werden
muss.

HTH

Hans - Jürgen

Stefan Franz

unread,
Jun 5, 2002, 4:46:30 PM6/5/02
to
Hallo Hans-Jürgen,

Hans - Juergen Pahle schrieb:

> die in dem Link beschriebenen Gewässer wurden für den Gemeingebrauch
> freigegeben aber unter die Obhut des Landessportbundes gegeben -

das Problem ist die Definition des Begriffes "Gemeingebrauch" durch
die verschiedenen Bundesländer. Im Hessischen Wassergesetz, (RP hab
ich grad nicht zur Hand, ist aber ähnlich, da an das WHG des Bundes
angelehnt) heisst es:
§32 Gemeingebrauch
"(1)Jedermann darf natürliche fließende Gewässer mit Ausnahme von
Anlagen im Sinne des § 42 zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen,
Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen
ohne eigene Triebkraft benutzen, soweit nicht Rechte anderer
entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümergebrauch
anderer dadurch nicht beeinträchtigt werden. ...(3)Die Wasserbehörde
kann an künstlichen fließenden und an stehenden Gewässern und an
Anlagen im Sinne des § 42 den Gemeingebrauch zulassen. ..."

In BW wird das Tauchen mit Gerät dem Baden/Schwimmen gleichgesetzt
(seit dem sog. "Streitköpfle-Urteil"), da es eine "dem Baden ähnlich
unschädliche Verrichtung" sei(-;. Tauchen ist damit "automatisch"
erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. In RP (und Hessen,
Bayern, ...) etc. wird das Tauchen (mit Gerät) nicht zum
Gemeingebrauch gezählt, deshalb können dort auch keine Gewässer für
"den Gemeingebrauch Tauchen" freigegeben werden, es gibt diesen p.d.
nicht.

Ich werde mich nicht in die Verbandspolitik in RP reinhängen (bin
schließlich Hesse(-;): Vielleicht kann man die Beschränkungen aber
auch in dem Sinne verstehen, dass es immer noch besser ist als eine
komplette Schließung (die anscheinend an einigen dieser
"Verbandsgewässer" vorgelegen hat)?

> Hingehen u. den Eigentümer od. Pächter fragen, bei Privatpersonen u.
> Angelsportvereinen sind immer wieder Wasserproben, das Bergen diverser
> Boote u. Anker od. das entfernen eines Baumstumpfes gerne gesehen.

Das ist im Zweifelsfall immer die Alternative(-: Bei nicht
öffentlichen Gewässern kann der Eigentümer/Pächter auch das Tauchen
gestatten, es ist damit aber trotzdem kein Gemeingebrauch...

Gruß

Stefan

Hans - Juergen Pahle

unread,
Jun 5, 2002, 5:16:52 PM6/5/02
to
Hallo Stefan,

"Stefan Franz" <st...@gmx.de> schrieb

> das Problem ist die Definition des Begriffes "Gemeingebrauch" durch

> die verschiedenen Bundesländer. Ich werde mich nicht in die


Verbandspolitik
>in RP reinhängen (bin schließlich Hesse(-;): Vielleicht kann man die
Beschränkungen >aber auch in dem Sinne verstehen, dass es immer noch
besser ist als eine
> komplette Schließung (die anscheinend an einigen dieser
"Verbandsgewässer" >vorgelegen hat)?

Genau das ist das Problem u. da unsere Rechtsprechung eben nicht nur
durch genau definierte Gesetze geregelt ist, sondern ebenso durch
auslegungsbedürftige Erlasse, Verordnungen u. Grundsatzentscheidungen
sind per se die meisten Entscheidungsträger ganz einfach überfordert, da
Sie überhaupt nicht wissen ob die Entscheidungsbefugnis in Ihren Händen
liegt u. sich kein Politiker daran die Finger verbrennen will, zumal wir
Taucher eben keine große Lobby haben.

[viel richtiges gesnipt]

> > Hingehen u. den Eigentümer od. Pächter fragen, bei Privatpersonen u.
> > Angelsportvereinen sind immer wieder Wasserproben, das Bergen
diverser
> > Boote u. Anker od. das entfernen eines Baumstumpfes gerne gesehen.
>
> Das ist im Zweifelsfall immer die Alternative(-: Bei nicht
> öffentlichen Gewässern kann der Eigentümer/Pächter auch das Tauchen
> gestatten, es ist damit aber trotzdem kein Gemeingebrauch...

Nein es ist kein Gemeingebrauch, aber jetzt mal ein Beispiel aus der
Realität:

Bei uns in der Gegend, so im Umkreis von 30 km gibt es schätzungsweise
70 Baggerseen, ca. 30.000 illegal badende (nicht Badenser(((-:) kommen
an heissen Sommertagen zu den Seen - ist _das_ jetzt Gemeingebrauch
oder nicht?

So langsam kommen aber jetzt selbst einige Politiker auf den Trichter,
dass man wohl doch den Einen od. Anderen Baggersee zum Baden u. Tauchen
freigeben könnt, im Moment sind 3 Stück im Gespräch die im
Raumordnungsplan als Badeseen ausgewiesen werden sollen.
Für mich persönlich habe ich schon längst eine Lösung gefunden.

Carsten "Savage" T.

unread,
Jun 5, 2002, 7:35:24 PM6/5/02
to
Hai, Marco!
Tauchen ist -leider oder Gott sei Dank, wie man's nimmt- in den Eifelmaaren
nicht gestattet - angeblich aus Gruenden der Gefaehrlichkeit (naja, als es mal
eine Zeit gestattet war, sind auch einige dabei nicht mehr hochgekommen). Es
gibt da wohl diverse Ueberhaenge, etc. UW, wo man leicht dran stoesst/drunter
kommt und sieht dann keine Oberflaeche(Licht) mehr, verliert die Orientierung
in dem sackkalten Wasser, was wohl desoefteren dann zu diesen Unfaellen
gefuehrt haben soll.

Haifischbiss & Lungenriss,
Carsten
P.S. Irgendwo will ich aber mal gelesen haben, dass in einem der Maare fuer
Mitglieder des ortsansaessigen Tauchclubs tauchen wohl o.k. geht...Aber nagelt
mich nicht darauf fest...;-)

SvenW23

unread,
Jun 6, 2002, 8:45:58 PM6/6/02
to
Hi!

Wenn ihr einen der vielen Mare gefunden habt in dem man tauchen darf
würde ich mich sehr freuen wenn mir einer von euch mal eine Mail an die
Adresse sve...@arcor.de schicken könnte! (bin immer recht schluderig
mit dem lesen von Newsgroups)!

Aber die sache mit dem Tauchen in den Maren der Eifel würde mich auch
interessieren!

Gruß und schon mal danke

Sven


"Hans - Juergen Pahle" <ma...@pahle-sanitaer-heizung.de> schrieb im
Newsbeitrag news:adlvc5$7ko$03$1...@news.t-online.com...

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