Angeblich hat in einer der letzten Ausgaben der Zeitschrift "Tauchen"
o.ä. ein Artikel gestanden wonach die Verwendung von Tauchflaschen mit
kleinkonischem Ventilgewinde nicht mehr erlaubt sein soll bzw. verboten
wird. Evtl. soll es einen Nachrüstsatz geben mit dem diese Flaschen
weiter betrieben werden können.
Cu Bernd
On Thu, 18 Feb 1999 12:05:11 +0100, Bernd Everling
<Bernd.e...@stud.uni-hannover.de> wrote:
>wird. Evtl. soll es einen Nachrüstsatz geben mit dem diese Flaschen
>weiter betrieben werden können.
wie soll denn der Nachruestsatz Aussehen? In Form ines Henkels zum
wegwerfen ?
Wolfgang
>Angeblich hat in einer der letzten Ausgaben der Zeitschrift "Tauchen"
April 98 ???
>o.ä. ein Artikel gestanden wonach die Verwendung von Tauchflaschen mit
>kleinkonischem Ventilgewinde nicht mehr erlaubt sein soll bzw. verboten
>wird. Evtl. soll es einen Nachrüstsatz geben mit dem diese Flaschen
>weiter betrieben werden können.
Prust, mit Sicherheit April 98 !!!
JT.
Jan-Torsten Hobohm
jt(dot)hobohm(at)netcologne(dot)de
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>Angeblich hat in einer der letzten Ausgaben der Zeitschrift "Tauchen"
>o.ä. ein Artikel gestanden wonach die Verwendung von Tauchflaschen mit
>kleinkonischem Ventilgewinde nicht mehr erlaubt sein soll bzw. verboten
>wird. Evtl. soll es einen Nachrüstsatz geben mit dem diese Flaschen
>weiter betrieben werden können.
Hallo Bernd,
von einem Verbot weiß ich im Moment nichts. Bei dem erwähnten
Nachrüstsatz nehme ich an, daß von der sogenannten Stützhülse die Rede
ist. Es handelt sich um eine zweiteilige metallische Hülse, die über
Flaschenhals und Gewindestutzen gesetzt und mit einem
Spezialschlüssel verschraubt wird. Das ganze wird dann plombiert und
soll von Hersteller oder autorisierter Werkstatt durchgeführt werden.
Nach jeder TÜV-Prüfung muß das dann natürlich erneut geschehen.
Eine andere Möglichkeit zur Erhöhung der Sicherheit (das Problem ist
der Ventilabbruch), ist der Einsatz eines Wasserschutzrohres mit
vermindertem Innendurchmesser.
Wie gesagt, was davon nun evtl. vorgeschrieben wird, weiß ich nicht.
Liebe Grüße
Astrid
>April 98 ???
>
>Prust, mit Sicherheit April 98 !!!
>
Hallo,
es stand im Februar Heft 99 und zum prusten gibt es da wenig Anlass,
eigentlich gar keinen.
Also kurz gefasst:
Es sind in den letzten Jahren wiederholt Unfälle nach Abbruch
kleinkonischer Flaschenventile passiert.
Es gibt drei verschiedene Umrüstungsmöglichkeiten:
1. Ein Rückschlagventil anstelle des Wasserschutzrohres
2. Eine Stützhülse zwischen Flaschenventil und Flaschenkörper
3. Ein neues kleinkonisches Flaschenventil das eine Stoßprüfung
besteht.
Es gibt zwar kein Gesetz das die Umrüstung vorschreibt.
Aber unternimmt ein Verantwortlicher nichts, obwohl ihm die
Empfehlungen bekannt sind, muß er im Schadenfall dieses Unterlassen
begründen und macht sich aller Vorraussicht nach wegen
Körperverletzung strafbar.
Ein Druckgasbehälter darf nur dann gefült werden, wenn er keine Mängel
aufweist, demnach darf eine Flasche mit dem alten, ungeschützten
kleinkonischen Ventil nicht gefüllt werden.
Nach Tauchen 2/99, Seite 112-113, Verfasser Hubertus Bartmann.
Stark gekürzt von mir, also kauft euch im Bedarfsfall lieber das Heft.
Ich hatte schon mal eine Westenflasche mit kleinkonischem Ventil, die
beim Überströmen einen Riss im Hals bekam. Das Ventil blieb
glücklicherweise drin, aber die Luft piff aus dem Riss. Diese Flasche
wurde zwar damals auf Kulanz ersetzt, aber jetzt werde ich sie
konsequenterweise entleeren und nicht mehr benutzen.
Bis dann,
Uwe
--
Uwe Hercksen
Elektronikwerkstatt
Universität Erlangen-Nürnberg
Cauerstr. 5
D91058 Erlangen
> ich habe vergangenes Wochenende in einem Gespräch mit ein paar Freunden
> etwas sehr merkwürdiges gehört und wollte an dieser Stelle einmal
> nachfragen ob etwas dran ist oder nicht.
... und demnaechst werden Oldtimer auf der Strasse verboten, weil sie
nicht dem Sicherheitsstandard neuer Autos entsprechen ? Aua !!!
Verblueffender als alles, was die Leute so erzaehlen ist das, was die
Leute so alles glauben.
Viele Gruesse,
Herbert
--
Herbert Kiesewetter
Tauchartikel - Tauchtechnik, Heimstaettenweg 47, D-24220 Flintbek,
Tel: 04347 - 708358, FAX: 04347 - 4772, Mailto:H...@HEKI.DE,
HTTP://WWW.HEKI.DE
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cu bernd
>und da ich auf die Tauchflaschen unserer Ortsgruppe ein Auge haben muß.
>werde ich mich wahrscheinlich danach richten.
>Da es also kein Gerücht ist, stellt sich natürlich die Frage von wem diese
>Empfehlung kommt bzw., weiß irgendwer in der Netzgemeinde wo man sich
>informieren könnte. so richtig amtlich meine ich.
>Ich denke mal, daß ich nicht der einzige bin der noch mit kleinkonischen
>Ventilen taucht.
>dank an Uwe und Astrid für die Info.
>
>cu bernd
Hi,
ist dazu im Barthmann schon was veroeffentlicht worden ..??
Gruesse von Andreas (c)¿(c)
--
Andreas Huss, Hamburg, Borchardsheide 28a, Tel/Fax ++49 (0) 40 7136380
Sherwoodautomaten, private Versuche:
http://home.t-online.de/home/Andreas.Huss/
Andreas Huss schrieb:
>ist dazu im Barthmann schon was veroeffentlicht worden ..??
was glaubst Du wohl, warum ich eine Stützhülse beschreiben kann? ;-))
Da steht sinngemäß, daß gehandelt werden muss um den einschlägigen
Vorschriften bzgl. Sicherheit zu entsprechen, weil eben Unfälle
(zufällig?) ausschließlich mit kk-Gewinden bei 300bar-Flaschen
passiert sind.
Und die Lösungsvorschläge sind:
1) verkleinertes Wasserschutzrohr
2) Stützhülse
3) Rückschlagventil.
Ferner steht dort, eine rechtsverbindliche Pflicht existiere noch
nicht. Die Seiten sind von 1997. Deshalb habe ich geschrieben, ich
wisse nicht, ob es (jetzt) eine Pflicht gibt.
Liebe Grüße
Astrid
>Ein Druckgasbehälter darf nur dann gefült werden, wenn er keine Mängel
>aufweist, demnach darf eine Flasche mit dem alten, ungeschützten
>kleinkonischen Ventil nicht gefüllt werden.
falsch !! Kein Gesetzt- keine Mängel !!
>Nach Tauchen 2/99, Seite 112-113, Verfasser Hubertus Bartmann.
>Stark gekürzt von mir, also kauft euch im Bedarfsfall lieber das Heft.
Ist bestimmt nicht schlecht sich zu informieren. Stellt sich die Frage, ob
der Artikel zu 100% richtig ist. Es wäre nicht das erte Mal, daß Tatsachen
verdreht werden.
>Ich hatte schon mal eine Westenflasche mit kleinkonischem Ventil, die
>beim Überströmen einen Riss im Hals bekam. Das Ventil blieb
>glücklicherweise drin, aber die Luft piff aus dem Riss.
Ich vermute einen Materialfehler- oder liege ich falsch ?? Das Selbe kann
dir auch bei einer Flasche mit zylindrischem Gewinde passieren.
> Diese Flasche wurde zwar damals auf Kulanz ersetzt, aber jetzt werde ich
sie
>konsequenterweise entleeren und nicht mehr benutzen.
Das ist Deine ureigenste subjektive Meinung und Entscheidung.
Ich empfinde dies Thema als pure Panikmache. Die Ventile werden automatisch
vom Markt verschwinden, da sie nur noch von bestimmten Herstellern gebaut
werden- das zum Einen.
Ferner liegt die Funktion eines jeden technischen Gegenstandes größten Teil
am Nutzer und
an der Handhabe. Wenn ich also das Material falsch behandel, dann entsteht
natürlich ein Schaden !!
Ich will damit nicht sagen, daß Du zu dämlich bist Deine Westenfalsche zu
füllen, sondern, daß
der Riß im Flaschenhals nicht dem Ventil anzulasten ist.
Wir benutzen schon viele Jahre kleinkonische Ventile, genau genommen sind
unsere Geräte schon 24 Jahre alt. Diese Geräte sind heute noch sehr gut
i.O..
Das Bersten des Flaschenhalses ist in erster Linie auf ein zu hohes
Anzugsdrehmoment zurückzuführen. Leider ist das zu hohe Drehmoment vieler
Orts Normalität und beschert dem Kunden, auf Grund des Grundsatzes "viel
Drehmoment hilft viel", nur ein zerstörtes Tauchgerät.
Nachher weiß niemand warum, es will keiner gewesen sein und alle schimpfen
über die "scheiß kk.-Ventile".
Kommt hinzu, daß viele Leute ein "umgeschlagenes Tauchgerät" einfach auf die
leichte Schulter nehmen. Wenn´s denn richtig "umgepoltert" ist, sollte man
es genauer in Augenschein nehmen---egal welches Ventil oben aufgeschraubt
ist !!
Besten Gruß, Jens
Jens Knedel(Kn.-Project Tauchtechnik)
http://www.kn-project.de
>Da es also kein Gerücht ist, stellt sich natürlich die Frage von wem diese
>Empfehlung kommt bzw., weiß irgendwer in der Netzgemeinde wo man sich
>informieren könnte. so richtig amtlich meine ich.
>Ich denke mal, daß ich nicht der einzige bin der noch mit kleinkonischen
>Ventilen taucht.
sollte es wirklich relevant sein, so wird man es in der
Druckbehälterverordnung finden. In dieser stehen alle bindenden Grundsätze.
IMHO- solange sich dort nichts ändert, sehe ich für mich persönlich keine
Veranlassung.
Gruß,Jens
>Ich hatte schon mal eine Westenflasche mit kleinkonischem Ventil, die
>beim Überströmen einen Riss im Hals bekam. Das Ventil blieb
>glücklicherweise drin, aber die Luft piff aus dem Riss. Diese Flasche
>wurde zwar damals auf Kulanz ersetzt, aber jetzt werde ich sie
>konsequenterweise entleeren und nicht mehr benutzen.
Das hatte aber nichts mit dem Abbrechen, oder der Möglichkeit, des
kleinkonischen Ventils zu tun.
Im Übrigen denke ich, ein Ventil bricht nur ab durch Gewalteinwirkung
von außen. Klar ist die Chance größer, als bei einem metrischen mit
Dichtsitz und O-Ring, aber dann hab ich ja dann selbst Schuld, wenn
ich die Kanne durch die Gegend werfen. Das Ventil bricht schließlich
nicht aus heiterem Himmel "einfach so" ab.
Gruß, JT.
aus dem schubladenerfahrenen Schleswig-Holstein
Antwort 1: Nein
Antwort 2 : ja
Antwort 3 : Es gibt Feuerwehr
Antwort 4: Es gibt Ventilhersteller
Antwort 5: es gibt Schubladen
da bläst er..
Matthias
>Und die Lösungsvorschläge sind:
>
>1) verkleinertes Wasserschutzrohr
>2) Stützhülse
>3) Rückschlagventil.
>
>Ferner steht dort, eine rechtsverbindliche Pflicht existiere noch
>nicht. Die Seiten sind von 1997. Deshalb habe ich geschrieben, ich
>wisse nicht, ob es (jetzt) eine Pflicht gibt.
Hi Astrid,
ich frag mal bei Aircon an ... im normalen Shop wusste man von nix ...