Hallo,
Vorab, auch ich bin der Überzeugung, dass die Berichterstattung weder
den Sachverhalt noch den Prozwessverlauf annähernd richtig beschrieben
hat. Ein Beispiel: Die Sache mit den Flossen, die man ja im Wasser wegen
des festen Fersenbandes nicht ausziehen könne: Vollkommener Humbug!
Lothar Franke schrieb:
> Ansonsten: verurteilt, weil man seinen Buddy unterwasser verloren hat?
Kann ich nicht glauben. Wenn der Angeklagte dazu tatsächlich geschwiegen
hatte, sollte man ihn (oder seinen Verteidiger) steinigen wegen Dummheit.
> Sehr fragwürdig, es handelte sich offenbar nicht um Ausbildung.
> Die eigenen Verantwortung, die ein ausgebildeter Taucher hat, wird
> dabei völlig ausser Acht gelassen. Das betrifft dann auch wieder die
> Verantwortung für die Ausrüstung.
Auch wenn die Taucherin fertig ausgebildet war und dies offensichtlich
kein Ausbildungstauchgang war, hatte der erfahrene Bergleiter sicher
eine Garantenstellung. Das heißt aber nicht, dass er für jeden "Shit
that happened" verantwortlich war. Was wirklich passierte, und wie die
beiden reagierten, wissen wir aber nicht. (Das Problem mit dem Sherewood
konnte in dieser moderaten Tiefe noch keine Rolle spielen: Da
funktioniert er auch ohne Blasenstrom einwandfrei.)
>
> Im Endeffekt, wenn das Urteil so Bestand hätte, hieße die
> Schlußfolgerung: gehe nie mit jemanden mit geringerer Ausbildungsstufe
> unterwasser.
Warten wir mal die Revision ab, die hoffentlich noch kommt.
Grüße
Klaus