da ich vor kurzem gefragt wurde, wie denn die Taucherlaubnis in Österreich
generell aussieht, habe ich mich schlau gemacht und nachfolgenden Artikel
auf meiner Seite www.nullzeit.at veröffentlicht. Ich hoffe, es stimmt soweit
alles, habs aber eigentlich bei ziemlich vielen seiten gegengechecked:
Im Gegensatz zu unseren deutschen Nachbarn haben es Sporttaucher in
Österreich relativ leicht, das geeignete Gewässer für ihren Sport zu finden.
Prinzipiell ist in Österreich nämlich überall eine Taucherlaubnis gegeben -
es sei denn, es ist ausdrücklich verboten. Dieses Verbot muss jedoch
deutlich gekennzeichnet sein.
Der Taucher sollte dennoch eine gewisse Sorgfalt an den Tag legen und sich
im vorhinein bei den örtlichen Tauchschulen oder Seeverwaltern bzw.
Besitzern über Tauchverbote oder Tauchbeschränkungen erkundigen. Dazu von
Gesetzes wegen verpflichtet ist der Sporttaucher hingegen nicht.
Die diesbezügliche Judikatur ist in einem Bescheid der
Bezirkshauptmannschaft Vöklabruck vom 23.2.1989 ausgedrückt. Nachstehend die
wichtigsten Auszüge aus diesem Beschluss:
. Laut Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann von einem Sporttaucher
nicht verlangt werden, daß er vor einem Tauchgang bei den zuständigen
Behörden Erkundigungen über bestehende Tauchverbote einholt.
. Der Seebesitzer ist verpflichtet, seine Wünsche, Gebote und Verbote so
kund zu tun, daß der Taucher keine Verfehlungen machen kann.
. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt beim Tauchen in Österreich
nicht. Sollte ein Taucher in einem Tauchverbot angefunden werden und gibt
an, daß er vom Tauchverbot wusste, ist er straffällig. Wusste er nichts vom
Tauchverbot, kann man ihn nicht bestrafen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Freiluft-Kompressoren (also tragbare)
prinzipiell in Österreich verboten sind. Bedenkt man den Lärm den diese
Geräte zum Teil verursachen und die Abgase die entstehen verwundert dieses
Verbot nicht weiter. Füllen ist aus diesem Grund nur in den Füllstationen
der Tauchshops unter Vorlage einer gültigen Brevetierung möglich.
In Kooperation mit den heimischen Bundesforsten, die den Großteil der
österreichischen Gewässer betreut, ist auch die ARGE Tauchen massiv an einem
Bestehen dieser Regelungen beteiligt. Für manche Gewässer (siehe
nachstehende Listung) benötigt man zusätzlich eine Dive Card der ARGE
Tauchen, die in den meisten Tauchshops erhältlich ist. Die Karte ist 12
Monate gültig und bietet zudem einen Versicherungsschutz von 20.000,- ÖS für
Bergekosten und 50.000,- ÖS im Todesfall, die Karte kostet derzeit 150,- ÖS.
Grund dieser Regelung ist, dass diese Gewässer eigentlich Privateigentum
sind, die ARGE Tauchen jedoch die Pacht für die Taucher übernimmt.
Eine Dive Card benötigt man für: Erlaufsee, Grundlsee, Hallstättersee,
Vorderer Langbathsee, Vorderer Gosausee, Gleinkersee und Altausseer See
Diese Seen sind Privateigentum des Staates und werden von den
Österreichischen Bundesforsten verwaltet, für das Tauchrecht in diesen
Gewässern bezahlt die ARGE Tauchen Österreich eine Pacht.
Hoffe Euch soweit geholfen zu haben - gut Luft weiterhin
Leo
Danke für die klare Aussage.
Der Irrtum, dass die DiveCard überall gebraucht wird ist leider (zu) weit
verbreitet.
Kann man das VerwaltungsGH-Urteil irgendwo nachlesen?
bye-Andreas.
ja, kannst du auch online nachschauen. und zwar im rechtsinformationssystem
der öst. regierung (RIS). die direkte url zum verwaltungsreichtshof ist:
http://www.ris.bka.gv.at/vwgh/
musst aber dann einen suchbegriff eingeben, z.b. sporttaucher...
lg
leo
www.nullzeit.at
"Andreas Altenberger" <alten...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:cl2q7.262$DR.1...@reader3.kpnqwest.net...
Und Privatbesitz des Staates, diese Formulierung gibt mir sehr zu
denken.
Wie ist das zu verstehen, wer ist denn bei euch der oberste Souverän ?
Gruß
Matthias
Leo Ochsenbauer-Tessler schrieb:
>
> . Laut Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann von einem Sporttaucher
> nicht verlangt werden, daß er vor einem Tauchgang bei den zuständigen
> Behörden Erkundigungen über bestehende Tauchverbote einholt.
> . Der Seebesitzer ist verpflichtet, seine Wünsche, Gebote und Verbote so
> kund zu tun, daß der Taucher keine Verfehlungen machen kann.
> . "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt beim Tauchen in Österreich
> nicht. Sollte ein Taucher in einem Tauchverbot angefunden werden und gibt
> an, daß er vom Tauchverbot wusste, ist er straffällig. Wusste er nichts vom
> Tauchverbot, kann man ihn nicht bestrafen.
>
> Wichtig zu wissen ist auch, dass Freiluft-Kompressoren (also tragbare)
> prinzipiell in Österreich verboten sind. Bedenkt man den Lärm den diese
> Geräte zum Teil verursachen und die Abgase die entstehen verwundert dieses
> Verbot nicht weiter. Füllen ist aus diesem Grund nur in den Füllstationen
> der Tauchshops unter Vorlage einer gültigen Brevetierung möglich.
>
> Diese Seen sind Privateigentum des Staates und werden von den
benötigt man die Dive Card auch dann, wenn man Mitglied beim TSVÖ ist?
IMHO nein; wer die Aktivitäten der ARGE unterstützen will, soll sich die
DiveCard kaufen. Das Zuckerl mit dem Versicherungsschutz ist nonsens.
Für 20.000 ATS hebt der Hubschrauber wahrscheinlich nicht einmal ab...
Den dzt. Usus beim Flaschenfüllen an den genannten Seen finde ich nicht
OK. Mit DiveCard zahlt man den üblichen Preis, ohne DiveCard um ca. 40%
mehr. Wahrscheinlich bekommen die Tauchshops eine saftige Provision für
den Verkauf einer DiveCard.
IMHO macht die ARGE keinen Sinn, da auch der TSVÖ (und den gibt es schon
wesentlich länger) mit den Bundesforsten in engen Kontakt steht und die
Anliegen der Taucher vertritt.
Grüße
Hannes.
Danke.
Hab mir erlaubt das ganze mal zu posten, da mich die Formulierung
"Unterlassung von Erkundigungen ... kann nicht jedem ... zugemutet werden"
Ist das jetzt einfach nur ein Fehler im Text oder ist es mir nun nicht
zumutbar mich NICHT zu erkundigen? Oder bin ich zu blöd zum Lesen?
Aus www.ris.bka.gv.at:
VStG Par.5 Abs2
"Die Unterlassung von Erkundigungen bei der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde über die Zulässigkeit von Tauchgängen an
bestimmten Stellen von Seen, allenfalls unter Heranziehung von
weiteren Unterlagen aus Plänen und Mappen, kann nicht jedem
Sporttaucher zugemutet werden, zumal die Ausübung des Tauchsports
nicht an eine verwaltungsbehördliche Berechtigung oder Ablegung
bestimmter Prüfungen geknüpft ist."
bye-Andreas.
Leo Ochsenbauer-Tessler schrieb:
>
> Für manche Gewässer (siehe
> nachstehende Listung) benötigt man zusätzlich eine Dive Card der ARGE
> Tauchen, die in den meisten Tauchshops erhältlich ist.
halt nur bei denen die zur ARGE gehören
> Die Karte ist 12
> Monate gültig und bietet zudem einen Versicherungsschutz von 20.000,- ÖS für
> Bergekosten und 50.000,- ÖS im Todesfall, die Karte kostet derzeit 150,- ÖS.
> Grund dieser Regelung ist, dass diese Gewässer eigentlich Privateigentum
> sind,
im Privateigentum ist meines Wissens nur der Mondsee,
> die ARGE Tauchen jedoch die Pacht für die Taucher übernimmt.
Ob die Divecard eine Empfehlung oder Gesetz ist wäre interessant,
Es tauchen ja genügend ohne Karte, und überprüft wird ja meines wissens nicht.
>
>
> Eine Dive Card benötigt man für: Erlaufsee, Grundlsee, Hallstättersee,
> Vorderer Langbathsee, Vorderer Gosausee, Gleinkersee und Altausseer See
>
> Diese Seen sind Privateigentum des Staates
Privateigentum des Staates???
> und werden von den
> Österreichischen Bundesforsten verwaltet, für das Tauchrecht in diesen
> Gewässern bezahlt die ARGE Tauchen Österreich eine Pacht.
>
>
Ich hoffe das sie diese Beschränkungen sich nicht noch mehr ausdehnen.
gruß thomas
> Ob die Divecard eine Empfehlung oder Gesetz ist wäre interessant,
Gesetz ist sie keinesfalls - bestenfalls eine Empfehlung der ARGE Tauchen
(=private Organisation).
Die Aktivitäten der ARGE mag ein jeder bitte selbst beurteilen - mir wird
jedenfalls schlecht, wenn es innerhalb dieser Organisation Leute gibt, die
ein 30m-Tiefenlimit propagieren (Bitte keinen Tieftauchthread - hier gehts
ums Prinzip!). Wer an der DiveCard was verdient ist mir auch nicht wirklich
klar...
> Es tauchen ja genügend ohne Karte, und überprüft wird ja meines wissens
nicht.
Das würde ich mit Vorsicht geniessen, da es tatsächlich Seen gibt, für die
die DC eine Tauchgenehmigung darstellt. Sollte dort jemand ohne Genehmigung
(in welcher Form auch immer, muss ja nicht unbedingt die DC sein)
angetroffen wird, könnts happig werden. Und soviel ich gehört habe wird sehr
wohl gelegentlich (selten) kontrolliert...
BTW - Ich hab auch keine DiveCard...
bye-Andreas
diese angaben mit dem privatbesitz sind von der arge tauchen selbst....
im prinzip habt ihr schon recht: staatsbesitz ist allgemeingut, nur in
österreich gibt es die bundesforste (gehören dem staat) die aber sehr wohl
privatbesitz haben können (laut geltendem öst. recht...)
und meines wissens nach wird sehr wohl ab und an von einem förster die karte
geprüft. ich mein: 150,- ös für mehrere seen und versicherungsschutz für 1
jahr ist doch wirklich nicht viel...
lg
leo
"Thomas Mang" <tm...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
news:3BA8B828...@aon.at...
ich wollte hier keine generelle diskussion über arge ja oder nein lostreten.
fakt ist nunmal: die derzeitige regelung sieht so aus. punkt.
ob sie sinn macht oder nicht mag man an anderer stelle feststellen, ich
wollte nur auf die gültige gesetzeslage in österreich hinweisen.
lg
leo
www.nullzeit.at
der, der keinem tauchverein angehört ;o) und der einfach spaß am tauchen
hat.
"Studeny" <stu...@hackhofer.com> schrieb im Newsbeitrag
news:3BA8B8A2...@hackhofer.com...
als Mitglied eines Tauchsportvereines, der im Verband (TSVÖ) Mitglied ist,
bist Du automatisch TSVÖ-Mitglied und benötigst natürlich keine Divecard.
Wenn nun eine Organisation die Anliegen der Taucher vetritt, ist das schon
ok, bei der Arge Tauchen hab ich so meine Zweifel, die propagieren sein
längerem -> 30m sind genug. Mindestens Grund diese Organisation zu meiden
:-))
Gruß aus Wien
Leon Berger
"Leo Ochsenbauer-Tessler" <di...@nullzeit.at> schrieb im Newsbeitrag
news:10009099...@newsmaster-04.atnet.at...
> Eine Dive Card benötigt man für: Erlaufsee, Grundlsee, Hallstättersee,
> Vorderer Langbathsee, Vorderer Gosausee, Gleinkersee und Altausseer See
außer Du bist Mitglied beim TSVÖ, dann kannst Du Dir die Karte schenken und
darft auch im Augstsee und im Nussensee tauchen.
Diese Formulierung habe auch ich als Österreicher nicht verstanden. ;-)
Muß wohl heißen: im Besitz der Allgemeinheit oder im Staatsbesitz.
Grüße
Oliver
Hallo,
soll vermutlich bedeuten das das Grundstück zwar im Besitz des Staates
ist, aber rechtlich genau wie ein Privatgrundstück behandelt wird.
Schliesslich muss man ja eine rechtliche Handhabe haben gegen die
"Mitbesitzer" des Forstes, die dort für den Eigenbedarf Holz schlagen
wollen oder ein Lagerfeuer schüren wollen.
Bye
da merkt man den juristen ;o) im ernst: genau so isses. bin ja kein
jurist... *g* aber die erklärung ist genau das was ich ausdrücken wollte.
danke dir für die aufklärung
lg
leo
"Uwe Hercksen" <Herc...@mew.uni-erlangen.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3BA9B59E...@mew.uni-erlangen.de...
bin ja auch kein Jurist, aber manchmal lässt sich ja auch Juristerei
noch mit dem gesunden "Ingenieursverstand" verstehen. ;-)
Bye
"Thomas Mang" <tm...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
news:3BA8B828...@aon.at...
[..}
> im Privateigentum ist meines Wissens nur der Mondsee,
Leider nicht! Da gibt's noch _einige_ Seen in Privatbesitz z.B. Almsee
(Stift Kremsmünster), Falkertsee, Blindsee, Fernsteinsee, Samarangersee,
beim Fuschlsee bin ich mir nicht ganz sicher,...
[..]
Klemens Schatka