wer den SRC macht muss lernen, dass die UKW-Kanäle 69 und 72
vorzugsweise auf Sportbooten für den Funkverkehr untereinander in den
deutschen Hoheitsgewässern benutzt werden. (Frage 111).
Kann mir jemand eine belastbare Quelle für diesen Zusammenhang nennen?
Gruß & Danke
Matthias
VO Funk siehe auch Handbuch für den Seefunk, leider nicht mehr
neu aufgelegt vom Magenta Riesen, ansonsten sind das auch
Schiff-Schiff
Frequenzen im Internationalen Verkehr.
Grüße
Andreas
--
http://www.seestadtschnack.de
Hier ist Bremerhaven online
Noch jemand 'ne Idee?
Gruß
Matthias
Andreas Lange schrub:
Matthias Heuer wrote:
> Danke Andreas,
> hätte genauer Fragen sollen:
> In welchem Gesetz oder Verordnung oder Regularium ist dies
> festgelegt?
> Frage ist nicht, wo das abgedruckt ist.
dann dürften Dir die Seiten der ITU www.itu.int
weiterhelfen. Ansonsten ist die VO = Vollzugsordnung Funk
das Regularium nach dem das in Deutschland festgelegt ist,
bzw. wird dieses von der RegTP jetzt Bundes Netz Agentur festgelegt
und überwacht. Die VO Funk hat Gesetzescharakter. Ansonsten ist
sowas auch in den Bundesanzeigern veröffentlicht worden.
> Radio Regulations bzw. VO Funk ist nach meiner Meinung falsch, das
> es
> sich um eine Zuweisung für *deutsche Hoheitsgewässer* handelt.
Nein die Frequenznutzungsempfehlungen sind international, da gab es
früher mal so eine Tabelle die ist auch in der VO Funk enthalten wo
Frequenzen für welche Nutzung aufgelistet sind.
Grüße
Andreas
> > Radio Regulations bzw. VO Funk ist nach meiner Meinung falsch, das
> > es
> > sich um eine Zuweisung für *deutsche Hoheitsgewässer* handelt.
>
> Nein die Frequenznutzungsempfehlungen sind international, da gab es
> früher mal so eine Tabelle die ist auch in der VO Funk enthalten wo
> Frequenzen für welche Nutzung aufgelistet sind.
Das ist der Annhang 18 der Radio Regulations. Dort sind die genannten
Frequenzen als Schiff-Schiff-Frequenzen, nicht jedoch explizit als
"Sportbootfrequenzen" ausgewiesen.
Dennoch ist diese Verwendung auch international üblich und keine
deutsche "Erfindung".
W.
--
La perfection est atteinte non quand il ne reste rien à ajouter,
mais quand il ne reste rien à enlever. (Antoine de Saint-Exupéry)
> Das ist der Annhang
Also am Bessten mal bei Anna nachfrahgen!
W. :-)
Das ist es auch nirgends als gesetzliche Vorgabe, sondern wie
einiges anderes auch ist das aus dem UK hierher geschwappt,
die beiden genannten Frequenzen werden im UK für Funkverkehr
zwischen Sportbooten, Yachthafen usw. "recommended" natürlich
kann der "gemeine" Wassersportler auch andere Schiff - Schiff
Frequenzen nutzen, jedoch sollte doch vorher ein Blick in die
entspechenden Handbücher für das jeweilige Revier geworfen
werden, da steht dann auch welche Schiff Schiff Freq. z.B. von den
Lotsen genutzt werden.
> Dennoch ist diese Verwendung auch international üblich und keine
> deutsche "Erfindung".
s.o.
Eingeführte Praxis, wie inzwischen VHF 77 meist von den russisch
sprachigen Kollegen belegt ist.
Ich kenne diese Verwendung des Kanals 77 aus den Niederlanden, und
dort dürfte dies auf eine entsprechende Regelung in Anhang 2 der
Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk zurückgehen,
wonach dieser Kanal für Nachrichtenverbindungen privater Art ver-
wendet werden kann. In den Niederlanden wird bekanntlich alles bis
einschließlich Waddenzee zum ATIS-pflichtigen Schiffsfunk gerechnet.
Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch is'n Worm! ***
*** Wat brüllt de See? 'n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Sun, 04 Dec 2005 22:11 +0100 ***
Hier die entsprechenden Informationen von der für Deutschland zuständigen
Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/417.pdf
Gruß
Klaus
Vielleicht liest Du mal die Texte, die Du hier als Quelle nennst ;-)
Ich sehe da hinsichtlich der Ausgangsfrage von Matthias keinerlei
relevante Information. Dass es sich um Schiff-Schiff-Kanäle han-
delt, war doch unbestritten.
Gruß - Wolfgang
--
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*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Mon, 05 Dec 2005 17:33 +0100 ***
wenn es keine gesetzliche Vorgabe, aber Prüfungsfrage ist muss es ja
zumindest "gute Sitte" sein. Leider habe ich in den Veröffentlichungen
GUIDELINES ON USE OF VHF RADIO BY INLAND PLEASURE CRAFT ON UK FREIGHT
WATERWAYS
http://www.waterways.org.uk/library/Guidance_notes/twelve_use_of_VHF.pdf
den Hinweis:
Inter-ship (other channels approved for inter-ship use but also used for
port operations)
10 09 73 *69* 67 17 15
- und -
Ship Radio Information
http://www.ofcom.org.uk/radiocomms/ifi/licensing/classes/maritime/information/of19rsi.pdf
For a call between ship stations, you should use an inter-ship channel
(e.g. Channel 06, 08, 72 or 77)
Kanal 69 findet in diesem Werk gar keine Nennung (außer das Tatsache,
dass es ihn gibt).
Kennt jemand eine Quelle, die den Gebrauch der Kanäle 69 und 72 für die
Sportschifffahrt untermauert?
Gruß
Matthias
> In welchem Gesetz oder Verordnung oder Regularium ist dies festgelegt?
> Frage ist nicht, wo das abgedruckt ist.
> Radio Regulations bzw. VO Funk ist nach meiner Meinung falsch, das es
> sich um eine Zuweisung für *deutsche Hoheitsgewässer* handelt.
Natürlich gilt immer die Verordnung des Staates, in dem Du Dich gerade
befindest. Gesetzt den Fall, daß Du die SRC-Prüfung in Deutschland
ablegst, gilt die VO Funk.
Internationale Vereinbarungen sind für Dich nicht verbindlich, sondern
dienen der Harmonisierung nationaler Vorschriften und deswegen wirst Du
häufig mit dem Wissen aus dem bundesdeutschen Schein auch in anderen
Ländern korrekt agieren können. Garantiert ist das aber nicht und
entsprechend gibt es immer wieder Unterschiede, die bis hin zu
Kanalbelegung und Maximalleistung reichen.
Es wird von Dir erwartet, Dich vor dem Besuch anderer Ländern über dortige
Regelungen zu informieren. Erste Anlaufstelle sind erfahrungsgemäß Revier-
und Hafenhandbücher, aber letztlich stecken auch dahinter meistens
nationale Verordnungen.
--
Gruss,
Tobias.
Diese Zusammenhänge sind Matthias alle bekannt. Es ging ihm schlicht
um die Grundlage der offiziellen Modellantwort zu Frage 111. Diese
Antwort könnte beruhen
- auf einer Festlegung in den Radio Regulations (Die VO Funk ist
die offizielle deutsche Übersetzung von Teilen der RR.),
- auf einer Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland für
ihre Hoheitsgewässer,
- auf einer Verwaltungsrichtlinie oder etwas ähnlichem der Reichs-
post, der Bundespost, des BAPT, der RegTP, der Bundesnetzagentur
oder wir der Laden gerade mal wieder heißt,
- auf einer Tradition, wie sie gerne von der Kreuzerabteilung des
DSV gepflegt und in von ihren Webseiten ladbare PDF-Dokumente
umgesetzt wird,
- auf dem Wunsch der Verfasser des Fragenkatalogs, Sportboote möch-
ten sich bitte nur auf diesen beiden Kanälen miteinander unter-
halten, wenn sie nicht gerade einen Beitrag zur Sicherheit der
Seefahrt leisten wollen, oder
- auf etwas ganz anderem, das zu erkennen unsere Phantasie derzeit
nicht ausreicht.
Irgendwo muss die empfohlene Verwendung dieser beiden Kanäle doch
herkommen.
Gruß - Wolfgang
--
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*** Tue, 06 Dec 2005 17:42 +0100 ***
Matthias Heuer schrieb:
> Ich hätte es besser nicht ausdrücken können. Letztmalig der
> (mittlerweile verzweifelte) Versuch meiner Frage:
>
> Wer hat das schonmal wo in einem offitiellem Dokument gelesen?
> Meine Frage ist *nicht*: Wer meint, wo das drinstehen könnte,
> Vermutungen sind genug gesammelt.
>
> Gruß, keeping watch on channel 14
> Matthias
>
Hilft es Euch denn weiter, wenn ich z.B. in so einem "Jachtfunkdienst
Nord- und Ostsee" Büchlein lese:
<Zitat>
Frequenzzuteilung für den Schiff-Schiff-Verkehr auf UKW
Für den Sprechverkehr von Schiff zu Schiff auf UKW verwenden
Sportfahrzeuge vorzugsweise
Kanal 72 (1.Sprechweg) und
Kanal 69 (2. Sprechweg)
Ein Exklusivrecht für die Frequenzbenutzung darf aus dieser Zuteilung n
i c h t hergeleitet werden
</Zitat>
Das Zitat kommt aus einer Zeit da hatten die noch den Namen:
"Deutsches Hydrographisches Institut"
Mit sportlichen Grüßen
Manfred
Matthias Heuer schrieb:
Von Vermutungen haben wir genug! Zweifel dürfen bleiben?
Für mich ist das DHI, jetzt BSH glaubwürdig. Sie werden eine Quelle haben.
Glaubwürdige Grüße
Manfred
Matthias Heuer schrieb:
Die hier diskutiuerte Frage 111 heisst laut meinen Unterlagen:
Welche UKW-Kanäle werden vorzugsweise auf Sportbooten für den
Funkverkehr untereinander in den deutschen Hoheitsgewässern benutzt?
Antwort: 1. Der Kanal 69 und 2. der Kanal 72.
Die Frage _könnte_ auch heissen:
Welche UKW-Kanäle werden vorzugsweise auf Schwimmenden Gegenständen für
den "belanglosen" Funkverkehr untereinander in den deutschen
Hoheitsgewässern benutzt?
Die Antwort wäre die gleiche.
Ich nehme an, die im Fragenkatalog benutzte Formulierung "...auf
Sportbooten für den Funkverkehr untereinander..." soll darauf hindeuten,
dass es sich um "nebensächlichen", "unwichtigen" oder in den NL nennt
man das "soziale Kontakte o.ä." Funkverkehr handelt und für den wird das
nunmal empfohlen bzw. - eigentlich vorgeschrieben - dann auf Kanal 69
oder 72 zu arbeiten.
Dass die Fragen manchmal reichlich holprig sind wurde ja hier schon
einige male angemerkt, nicht wirklich falsch aber auch nicht wirklich
sinnig ist z.B. auch folgende Frage 107:
Welcher Unterschied besteht in der Reichweite bei analoger und bei
digitaler Übertragung im UKW-Bereich?
Bei digitaler Übertragung kann etwa die doppelte Reichweite im Vergleich
zur analogen Übertragung erzielt werden.
"Kann" da kann man sich die Frage auch schenken :-)
Eine derart vage Aussage "kann" auch nur von jemand formuliert worden
sein, der eher von VOen und Dienstvorschriften Ahnung hat, denn von
irgendwas, was mit "digitaler" oder "analoger Übertragung" zu tun hat.
> Wolfgang Broeker wrote:
...
>>- auf dem Wunsch der Verfasser des Fragenkatalogs, Sportboote möch-
>> ten sich bitte nur auf diesen beiden Kanälen miteinander unter-
>> halten, wenn sie nicht gerade einen Beitrag zur Sicherheit der
>> Seefahrt leisten wollen, oder
.....
Ich glaube das kommt dem schon recht nahe, auch wenn ich sagen würde es
ist der Wunsch unserer "Bundesnetzagentur" das so zu machen...
Grüsse, Peter
> Für mich ist das DHI, jetzt BSH glaubwürdig. Sie werden eine Quelle
> haben.
ja, aber welche?
-is
--
seal your e-mail: http://www.gnupg.org/
> Ich nehme an, die im Fragenkatalog benutzte Formulierung "...auf
> Sportbooten für den Funkverkehr untereinander..." soll darauf hindeuten,
> dass es sich um "nebensächlichen", "unwichtigen" oder in den NL nennt
> man das "soziale Kontakte o.ä." Funkverkehr handelt und für den wird das
> nunmal empfohlen bzw. - eigentlich vorgeschrieben - dann auf Kanal 69
> oder 72 zu arbeiten.
- Du nimmst an, oder weisst das?
- Und wo wird das empfohlen oder eigentlich vorgeschrieben?
Fragenkataloge zu Prüfungen sind normalerweise keine Primärquellen.
An der Glaubwürdigkeit zweifelt ja auch niemand, auch die Sinnfällig-
einer solchen Kanalzuordnung stellte bislang niemand in Abrede, son-
dern es ging einfach um die ursprüngliche Quelle.
Gruß - Wolfgang
P.S.: Gerade habe ich Deinen Namen ganz woanders gelesen. Schau mal
auf die Unterschrift unter dem Pyroschein im Boote-Forum unter
<http://www.boote-forum.de/viewtopic.php?p=355948#355948> :-)
--
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*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Wed, 07 Dec 2005 15:13 +0100 ***
> On 2005-12-07, Peter Geerlings wrote:
..
>>Ich nehme an, ...
>
>
> - Du nimmst an, oder weisst das?
Ich nehme an, dass Du lesen kannst... Sicher kann ich mir nun dessen
aber nicht sein...?
> - Und wo wird das empfohlen oder eigentlich vorgeschrieben?
> Fragenkataloge zu Prüfungen sind normalerweise keine Primärquellen.
Die Vorschrift: UKW-See-Funk zwischen Sportboot und Sportboot auf 69,72
gibt es in der zu der Frage /Antwort 111 entsprechenden Form offenbar
nirgendwo, ausser evtl.:
http://www.bundesnetzagentur.de:80/media/archive/416.pdf
"Mitteilungen für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen" bearbeitet bei
RegTP (also jetzt Bundesnetzagentur)
Ganz kurz singem. Zusammengefasst:
Handbuch für UKW-Funkdienst von Post und Telekom bzw. deren Nachfolger
rausgegeben gibt es nicht mehr. (das war früher eines der Pflichthefte,
evtl. liegt hier noch irgendwo eins rum, ich suche mal...)
Das BSH teilt in den NFS 16/2000 mit: "...es sind alle für die
Funkabwicklung erforderlichen Informationen mit zu führen...."
Wohlgemerkt "alle"!
Weiter im Text wird u.a. der Jachtfunkdienst NO empfohlen...
In dem Zitat aus dem Jachtfunkdienst NO, siehe Posting von Manfred G.
gab es den entsprechenden Hinweis auf Kanal 69, 72...
Also ist das ganze eine "amtliche Empfehlung"!?
Und nu?
Ich denke im Falle eines Falles (z.B. einer Seeunfalluntersuchung,
Tanker lässt Hamburg in Flammen aufgehen weil Ihr die ganze Zeit die
Lotsen und Hafenkanäle mit Sportbootgeblubber belegt habt) wird auch so
eine amtliche "Empfehlung" als quasi "Gesetz der guten Seemannschaft"
o.ä. herangezogen und dann im Einzelfall wohl als solches beschieden...
Ist das primär genug?
Grüsse, Peter
ich habe mich unpräzise ausgedrückt.
Ich halte das DHI / BSH für glaubwürdig.
Ich glaube nicht, dass das DHI / BSH normativ auf die Freqenznutzung
einwirken darf. Das ist m.E. Sache der Oberpostdirektion / RegTP /
Bundesnetzagentur. Darum ist's doch eine gute Gelegenheit das BSH mal
nach seiner Quelle zu Fragen, oder?
Gruß
Matthias
Allerdings steht diese Empfehlung schon seit Jahren in den jährlich
erscheinenden Jachtfunkdiensten nicht mehr drin. Vielleicht will uns
das BSH damit sagen, dass diese Empfehlung nicht mehr gilt. Und nu?
> Ich denke im Falle eines Falles (z.B. einer Seeunfalluntersuchung,
> Tanker lässt Hamburg in Flammen aufgehen weil Ihr die ganze Zeit die
> Lotsen und Hafenkanäle mit Sportbootgeblubber belegt habt) wird auch so
> eine amtliche "Empfehlung" als quasi "Gesetz der guten Seemannschaft"
> o.ä. herangezogen und dann im Einzelfall wohl als solches beschieden...
Das hat in dieser Diskussion noch niemand in Abrede gestellt.
> Ist das primär genug?
Nö, das ist überhaupt nicht primär.
Gruß - Wolfgang
--
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*** Thu, 08 Dec 2005 08:37 +0100 ***
> Peter Geerlings schrub[tm]:
...
> Allerdings steht diese Empfehlung schon seit Jahren in den jährlich
> erscheinenden Jachtfunkdiensten nicht mehr drin. Vielleicht will uns
> das BSH damit sagen, dass diese Empfehlung nicht mehr gilt. Und nu?
...
Genau so würde ich das dann interpretieren, wenns da für das
entsprechende Gebiet nicht mehr so drinsteht, dann wird es auch nicht
mehr gelten, und fertig.
Grüsse, Peter
> Diese Zusammenhänge sind Matthias alle bekannt. Es ging ihm schlicht
> um die Grundlage der offiziellen Modellantwort zu Frage 111. Diese
> Antwort könnte beruhen
[..]
Ich _wollte_ ihm ja auch keine Antwort auf die Frage nach der Quelle für
Frequenznutzung geben, sonst hätte ich auch aufs originale Posting
geantwortet. Wahrscheinlich gibt es sogar mehrere Quellen und somit bleibt
sowieso nur das Auswendiglernen der Standardantwort bzw. die Frage an den
Prüfungsfragenautor.
Wie ich seinen Antworten entnahm, ist der OP aber der (IMHO) irrigen
Meinung, daß nationale Vorschriften wie die aus der VO Funk (auch wenn sie
aus internationalen Vorschriften abgeleitet ist) für die SRC-Prüfung
irrelevant sind und da scheint mir doch ein unzulängliches Verständnis der
Bedeutung von internationalen und nationalen Vorschriftenwerken zu
bestehen. Zumindest im Rahmen meiner Funkausbildung wurde darauf genauer
eingegangen und damals (GOC) gab es dazu auch ein paar Prüfungsfragen. Es
ist eben weder notwendig noch ausreichend, wenn der Funker sich auf
internationale Vorschriften reduziert, weil jeder Staat seine eigenen hat.
--
Gruss,
Tobias.
> Ich hätte es besser nicht ausdrücken können. Letztmalig der
> (mittlerweile verzweifelte) Versuch meiner Frage:
> Wer hat das schonmal wo in einem offitiellem Dokument gelesen?
> Meine Frage ist *nicht*: Wer meint, wo das drinstehen könnte,
> Vermutungen sind genug gesammelt.
Ein Problem ist, daß Du das von Andreas genannte Dokument prinzipiell
nicht akzeptierst.
Offenbar besteht ein grundlegendes Verständnisproblem hinsichtlich der
Einordnung von internationalen wie nationalen Vorschriften.
Eine VO Funk, auf der immerhin die Vergabe von Funkzeugnissen wie dem SRC
beruht, als nicht ausreichend offiziell zu bezeichnen, läßt darauf
schließen. (Unabhängig davon, ob die VO Funk dazu überhaupt eine Aussage
trifft.)
(BTW: Ein anderes Problem ist, daß Du TOFUst und überflüssigerweise HTML-
Kopien durchs Usenet bläst.)
--
Gruss,
Tobias.
Ich kann nichts von dieser Deiner Interpretation in Matthias Bei-
trägen lesen. Er nach einer belastbaren Quelle für die korrekte
Antwort auf von ihm zitierte Prüfungsfrage gefragt, egal ob die
nationalen oder internationalen Ursprungs ist. Der einzige Hin-
weis auf eine behördliche Haltung zu dieser Frage kam von Manfred
Gatti mit seinem Hinweis auf eine Jahre zurückliegende Ausgabe
des Jachtfunkdienstes.
Die gesamte Quellenlage zu vielen Funkfragen ist nebulös, weil kaum
jemand die Radio Regulations oder die VO Funk jemals gelesen hat.
Gugel mal nach diesen Begriffen, und Du wirst jede Menge Referenzen
auf diese rätselhaften Dokumente finden, aber kaum mal ein Zitat
aus diesen Dokumenten selbst geschweige denn ein Fundort dafür
(von der in Goldfranken aufzuwiegenden offiziellen Publikation
der Radio Regulations in Genf mal abgesehen).
Andreas Braun, früher RegTP, jetzt BSH, schreibt in seinem LRC-Lehr-
buch auf Seite 16: "In Deutschland entsprechen die RR der Vollzugs-
ordnung für den Funkdienst (VO Funk) und wurden 2003 in ihrer letz-
ten Fassung per Gesetz in Kraft gesetzt." Mal ungeachtet des hol-
prigen Stils: Zeige mir mal jemand das Gesetz, dass die RR/VO Funk
2003 in Kraft gesetzt haben soll. Ich finde das im Bundesgesetz-
blatt, ab 2002 online verfügbar, weder in Teil I noch in Teil II.
Gruß - Wolfgang
--
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*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Thu, 08 Dec 2005 13:13 +0100 ***
vielen Dank für die Informationen, die ich von Euch erhalten habe.
Neben den Informationen von Manfred:
>[....] "Jachtfunkdienst Nord- und Ostsee" Büchlein lese:
><Zitat>
>Für den Sprechverkehr von Schiff zu Schiff auf UKW verwenden Sportfahrzeuge vorzugsweise
>Kanal 72 (1.Sprechweg) und Kanal 69 (2. Sprechweg) [....]
></Zitat>
>Das Zitat kommt aus einer Zeit da hatten die noch den Namen:
>"Deutsches Hydrographisches Institut"
>
scheint sich innerhalb dieser Publikatuion jedoch ein gewisser
Auflösungseffekt einzustellen
Wolfgang Broeker wrote:
>Allerdings steht diese Empfehlung schon seit Jahren in den jährlich
>erscheinenden Jachtfunkdiensten nicht mehr drin. Vielleicht will uns
>das BSH damit sagen, dass diese Empfehlung nicht mehr gilt. Und nu?
Meine Anfrage bei ISSUS ergab eine weitere Quelle:
Handbuch Seefunk; 6. Ausgabe, 1994, Anlage 7
Diese konnte ich noch nicht einsehen, denn es nicht klar, ob dort nur die Rangfolge der Schiff-Schiff-Kanäle oder auch die Zuordnung zu den "Fahrzeugtypen" geregelt ist.
Meine Anfrage bei der Bundes Netz Agentur ergab, dass sie letztmalig in "Merkblatt für den Sprechfunkverkehr auf Grenzwellen, Kurzwellen und Ultrakurzwellen", Deutsche Telekom AG, April 1995 die Kanäle im Zusammenhang mit den verschiedenen "FAhrzeugtypen" aufgelistet haben. Dort steht:
Schiff-Schiff-Verkehr
06 internationaler Verkehr, koordinierte SAR-Einsätze
08 Fracht- und Fahrgastschiffe
09 WSP Boote, Lostendienste
13 Behördenfahrzeuge, Sicherheit der Seeschifffahrt
10 Fischereifahrzeuge, SAR-Verkehr mit Luftfahrzeugen
77 Fischereifahrzeuge
67/73 Bagger und Schleppverbände
und
72/69 Sportboote und Jachten.
Der Bundesnetzer machte mehrfach deutlich, es gäbe keine, wie in
http://forum.boote-magazin.de/showthread.php?t=6310 </exchweb/bin/redir.asp?URL=http://forum.boote-magazin.de/showthread.php?t=6310> genannten Sabbelkanäle.
Peter Geerlings wrote:
> Ich nehme an, die im Fragenkatalog benutzte Formulierung "...auf
> Sportbooten für den Funkverkehr untereinander..." soll darauf
> hindeuten, dass es sich um "nebensächlichen", "unwichtigen" oder in
> den NL nennt man das "soziale Kontakte o.ä." Funkverkehr handelt und
> für den wird das nunmal empfohlen bzw. - eigentlich vorgeschrieben -
> dann auf Kanal 69 oder 72 zu arbeiten.
Alle genannten Schiff-Schiff-Kanäle, so der Bundesnetzer, dienen im
Seefunk ausschließlich der sicheren Fahrt. Soziale Kontakte kenne man
nur im Schiffsfunk.
mea culpa an alle, denen ich virtuell auf die Füße getreten bin.
* Sorry für TOFU und HTML.
* Das BSH macht tolle Arbeit, nur regelt es m.E. den Seefunk nicht.
* Ohne die RR währen wir noch in der Steinzeit, aber sie und auch nicht
die Anlage 18 regeln welche "Fahrzeugtypen" welche Kanäle benutzen sollen
* Die VO Funk ist die Übersetzung der RR und deutsches Recht, regeln
aber nicht mehr als die RR.
* Das mehrfach gepostete Dokument der Bundesnetzer ist nur eine
Übersetzung der Anlage 18 der RR.
Gruß
Matthias
>> Wie ich seinen Antworten entnahm, ist der OP aber der (IMHO) irrigen
>> Meinung, daß nationale Vorschriften wie die aus der VO Funk (auch wenn
>> sie aus internationalen Vorschriften abgeleitet ist) für die
>> SRC-Prüfung irrelevant sind und da scheint mir doch ein unzulängliches
>> Verständnis der Bedeutung von internationalen und nationalen
>> Vorschriftenwerken zu bestehen.
> Ich kann nichts von dieser Deiner Interpretation in Matthias Bei-
> trägen lesen.
Zitat: "Radio Regulations bzw. VO Funk ist nach meiner Meinung falsch, das
es sich um eine Zuweisung für deutsche Hoheitsgewässer handelt."
[dmu4ne$ctk$01$1...@news.t-online.com]
> Die gesamte Quellenlage zu vielen Funkfragen ist nebulös, weil kaum
> jemand die Radio Regulations oder die VO Funk jemals gelesen hat.
Sicher, aber das macht nichts, weil die meisten werden auch die StVZO
nicht gelesen haben. Mit qualifizierter Sekundärliteratur ist zumindest
der juristische Laie wie meiner einer in der Regel besser bedient.
Offenbar bekommt man aber die VO Funk auch unter Einsatz von harten Euros
statt goldiger SZR:
"Eine deutsche Übersetzung der in Kapitel IV der Anlage zum STCW-
Übereinkommen genannten Vorschriften der Vollzugsverordnung für den
Funkdienst (Radio Regulations) der Internationalen Fernmeldeunion nach dem
Stand vom 1. September 2001, soweit sie den mobilen Seefunkdienst und den
mobilen Seefunkdienst über Satelliten betreffen, kann beim
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Robert-Schuman-
Platz 1, 53175 Bonn, bezogen werden."
> Mal ungeachtet des holprigen Stils: Zeige mir mal jemand das Gesetz,
> dass die RR/VO Funk 2003 in Kraft gesetzt haben soll. Ich finde das im
> Bundesgesetzblatt, ab 2002 online verfügbar, weder in Teil I noch in
> Teil II.
Das heißt wohl, der Herr Braun schreibt Quatsch.
--
Gruss,
Tobias.
> Soziale Kontakte kenne man nur im Schiffsfunk.
Danke für Deine Ermittlungen, aber was ist denn Schiffsfunk?
Jetzt mal abgesehen vom österreichischen Ausdruck für Seefunk.
--
Gruss,
Tobias.
Das ist der Funk, den eine Schiffsfunkstelle funkt. O.k. den Begriff
gibts nicht. Korrekt ist: Soziale Kontakte kenne man nur im
Schiff-Schiff-Verkehr zischen Binnenschifffahrtsfunkstellen.
Besser?
Gruß
Matthias
Für Binnenschifffahrt. Da gibt es Landfunkstellen und Schifffunkstellen.
> Jetzt mal abgesehen vom österreichischen Ausdruck für Seefunk.
Bist du sicher, dass du Seefunk und nicht Binnenschifffahtsfunk meinst?
Die heissen offiziell und prüfungsrelevant - naja, jedenfalls war das im
letzten Januar noch so - "Schiffsfunkstellen". Also diejenigen, die per
definitionem am Verkehrskreis Schiff-Schiff teilnehmen können.
-is
Ich bin mir meiner Meinung sicher, dass es im Binnenschifffahrtsfunk den
Begriff "Soziale Zwecke" oder "Soziale Kommunikation" gibt.
Ich bin mir meiner Meinung sicher, dass es dies im Seefunk nicht gibt.
Gruß
Matthias
> > Hier die entsprechenden Informationen von der für Deutschland
zuständigen
> > Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/417.pdf
> Vielleicht liest Du mal die Texte, die Du hier als Quelle nennst ;-)
> Ich sehe da hinsichtlich der Ausgangsfrage von Matthias keinerlei
> relevante Information. Dass es sich um Schiff-Schiff-Kanäle han-
> delt, war doch unbestritten.
Lesen kann ich gerade noch so ein bischen und deshalb stößt Deine hier als
Kritik angekommende Anmerkung auch auf mein Unverständnis.
Das über die angegebene Link erreichbare PDF-File enthält je eine
Frequenztabelle für den Seefunk- und für den Binnenschiffahrtsfunkdienst im
UKW-Bereich. Dabei gibt es zu zweitgenannter Tabelle eine Fußnote "k", mit
folgenden Wortlaut: "Dieser Kanal kann für Nachrichtenverbindungen privater
Art verwendet werden". Wenn ich nichts übersehen habe, dann bezieht sich
diese Fußnote ( nur ) auf Kanal 77 in der zugehörigen
Binnenschiffahrttsfunktabelle, während in der den Seefunk betreffenden
Tabelle nichts Vergleichbares zu finden ist.
Sorry, aber ich hielt das ( und halte es immer immer noch ) für eine zum
Diskussionsthema passende zusätzliche Information.
Gruß
Klaus
Ich meinte deine These, dass "Schiffsfunk" der österreichische Ausdruck
für "Seefunk" sei.
-is
Gruß
Matthias
Die Primärquelle <http://www.agentschap-telecom.nl/pdf/baselduits.pdf>
sagt auf Seite 19 wörtlich: "k) Dieser Kanal kann für Nachrichtenver-
bindungen privater Art verwendet werden.". Dabei ist k) eine Anmerkung
zu Kanal 77.
HTH - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch is'n Worm! ***
*** Wat brüllt de See? 'n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Sat, 10 Dec 2005 13:54 +0100 ***
Er wollte halt eine Antwort auf seine Ausgangsfrage, und die hat er
bis heute nicht bekommen.
Ich habe mir übrigens mal die Mühe gemacht, aus meinem Handbuch "See-
funk" von Jaunuar 1988, 4. Auflage, die "normale" Reihenfolge heraus-
zusuchen, in der die Schiff-Schiff-Kanäle benutzt werden sollen:
01. 06 nur Schiff-Schiff
02. 08 nur Schiff-Schiff
03. 10 Schiff-Schiff und Hafen-/Revier-/Schiffslenkungsdienst
04. 13 Schiff-Schiff und Hafen-/Revier-/Schiffslenkungsdienst
05. 09 Schiff-Schiff und Hafen-/Revier-/Schiffslenkungsdienst
06. 72 nur Schiff-Schiff
07. 73 Schiff-Schiff und Hafen-/Revier-/Schiffslenkungsdienst
08. 69 Schiff-Schiff und Hafen-/Revier-/Schiffslenkungsdienst
09. 67 Schiff-Schiff und Hafen-/Revier-/Schiffslenkungsdienst
10. 77 Schiff-Schiff und Hafen-/Revier-/Schiffslenkungsdienst
11. 15 nur Schiff-Schiff
12. 17 nur Schiff-Schiff
Daraus erkennen wir zweierlei:
1. Es ist keineswegs so, wie man vielleicht vermuten könnte, dass
für den Funkverkehr von Sportbooten untereinander einfach die
beiden nach dieser Reihenfolge unwichtigsten Kanäle genommen
wurden.
2. Der Kanal 69 kann durchaus auch anderweitig belegt sein, so dass
man in manchen Gegenden mit seinen Kneipenabsprachen vorsichtig
sein sollte. So arbeitet z.B. Stettin Traffic auf Kanal 69.
Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch is'n Worm! ***
*** Wat brüllt de See? 'n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Sat, 10 Dec 2005 15:25 +0100 ***
Gut, da hast Du Recht, das hatte ich übersehen.
> Sicher, aber das macht nichts, weil die meisten werden auch die StVZO
> nicht gelesen haben. Mit qualifizierter Sekundärliteratur ist zumindest
> der juristische Laie wie meiner einer in der Regel besser bedient.
Er hat aber doch von vornherein nach einer belastbaren Quelle gesucht
und nicht nach Sekundärliteratur. Und wenn Du wissen willst, warum
Du auf Landstraßen maximal 100 km/h fahren darfst, weil es eine solche
Frage im Fragenkatalog zum Führerschein gibt, dann ist es problemlos
möglich, die entsprechende Stelle aus der StVO herauszusuchen.
> > Mal ungeachtet des holprigen Stils: Zeige mir mal jemand das Gesetz,
> > dass die RR/VO Funk 2003 in Kraft gesetzt haben soll. Ich finde das im
> > Bundesgesetzblatt, ab 2002 online verfügbar, weder in Teil I noch in
> > Teil II.
>
> Das heißt wohl, der Herr Braun schreibt Quatsch.
Oder ich bin zu dumm, das im Bundesgesetzblatt zu finden. Wie dem auch
sei, in den Radio Regulations 2001 steht zu dem Thema ohnehin nichts
drin, was uns weiterhelfen würde.
Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch is'n Worm! ***
*** Wat brüllt de See? 'n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Sat, 10 Dec 2005 14:55 +0100 ***
Eine zusätzliche Information war es durchaus, ging aber eben an der
Ausgangsfrage vorbei, die sich ausdrücklich auf den Seefunk bezog.
Für den Binnenschifffahrtsfunk ist die Quellenlage ja völlig klar,
was den Kanal 77 betrifft, im Seefunk bleibt sie hinsichtlich der
Kanäle 69 und 72 unklar.
Ich wollte Dir aber nicht zu nahe treten. Sollte das so angekommen
sein, tut mir das leid.
Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch is'n Worm! ***
*** Wat brüllt de See? 'n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Sat, 10 Dec 2005 15:05 +0100 ***
Wieder was gelernt. Die Welt ist mir fremd. Binnen wird bei uns nur CB-
mäßig gefunkt und Binnenschiffahrt im amtlichen Sinne findet hier nur rein
theoretisch statt, um direkt nach der Prüfung wieder vergessen zu werden.
>> Jetzt mal abgesehen vom österreichischen Ausdruck für Seefunk.
> Bist du sicher, dass du Seefunk und nicht Binnenschifffahtsfunk meinst?
Ich weiß nur, daß in diversen Veröffentlichungen von österreichischen,
maritim orientierten Firmen immer wieder mal von Schiffsfunk die Rede ist
und aus dem Kontext (z.B. "INMARSAT") ersichtlich ist, daß es um Seefunk
geht.
--
Gruss,
Tobias.
>> Sicher, aber das macht nichts, weil die meisten werden auch die StVZO
>> nicht gelesen haben. Mit qualifizierter Sekundärliteratur ist zumindest
>> der juristische Laie wie meiner einer in der Regel besser bedient.
> Er hat aber doch von vornherein nach einer belastbaren Quelle gesucht
> und nicht nach Sekundärliteratur.
Schon klar, OP hilft das nicht weiter, keine Frage.
Wollte nur drauf hinweisen, daß es (nicht nur) auf See ein paar Broschüren
und Handbücher gibt, die zwar nicht den juristischen Anspruch an eine
Rechtsgrundlage (bzw. den drss-Anspruch an eine Diskussionsgrundlage ;-)
erfüllen, aber für den täglichen Gebrauch hilfreicher sind als die
eigentliche Rechtsnorm.
> Wie dem auch sei, in den Radio Regulations 2001 steht zu dem Thema
> ohnehin nichts drin, was uns weiterhelfen würde.
Du willst jetzt nicht behaupten, das Ding käuflich erworben zu haben!? 8)
--
Gruss,
Tobias.
Käuflich nicht ;-)
Gruß - Wolfgang
--
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*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Sun, 11 Dec 2005 14:09 +0100 ***
> Tobias Crefeld schrub[tm]:
>>> Wie dem auch sei, in den Radio Regulations 2001 steht zu dem Thema
>>> ohnehin nichts drin, was uns weiterhelfen würde.
>>
>> Du willst jetzt nicht behaupten, das Ding käuflich erworben zu haben!
>
> Käuflich nicht ;-)
Ich fasse es nicht. Der Broeker klaut! ;-))
Edg@r
--
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Berichte aus Paraguay [last update: 5.12.05]
http://edgar-warnecke.schmuckfabrik.de
s/klaut/leiht/
Gruß - Wolfgang
--
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*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Mon, 12 Dec 2005 19:55 +0100 ***
> Edgar Warnecke schrub[tm]:
>> Ich fasse es nicht. Der Broeker klaut! ;-))
>
> s/klaut/leiht/
żpor que? ;-)
Edg@r
P.S.: Habe hitzebedingte Schwierigkeiten in den Internetcafes. Antwort auf
die Mail kommt.
Und nah meiner Heimat
CUXHAVEN Port, CUXHAVEN Lock und OSTE Bridge
http://www.bsh.de/aktdat/sm_online_demo/db/kacheln/elbe1/elbe1.htm
Gruß
Matthias
.. und nicht zu vergessen - auch an der Oste - Geversdorf Bridge :-)
Es spricht also einiges dafür, es zunächst auf Kanal 72 zu versuchen.
Gruß - Wolfgang
--
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*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Fri, 03 Feb 2006 11:25 +0100 ***