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Skipper als Standesbeamter?

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Stefan G. Gfroerer

unread,
Jul 7, 1999, 3:00:00 AM7/7/99
to

diese Frage wurde bei uns letztens diskutiert.
(o.k. ich weiss es gibt wichtigere Fragen).

Kapitaene duerfen wohl Trauungen durchfuehren
(duerfen sie wirklich?).

Jetzt moechte ich die Freizeitskipper ja nicht mit
Kapitaenen gleichsetzen, aber Chef vom Schiff sind
sie ja auch.

Nun: Duerfen dann Skipper auch(?) Trauungen
durchfuehren?

Ich denke mal idR, nein.
Aber, wie sieht es im Notfall aus, wenn das Paar
unbedingt verheiratet Absaufen will?
Relevant wird das dann, wenn einer oder beide dann
doch noch gerettet werden.

Also, was wisst ihr zu diesem relevanten Thema?


--
Ciao

Stefan
--
euro-petition: STIMM GEGEN SPAM:
http://www.politik-digital.de/spam/

http://www.vwl.uni-freiburg.de/~gfroerer/

K.-H. Czeranski

unread,
Jul 7, 1999, 3:00:00 AM7/7/99
to
In article <37830AF6...@bigfoot.de>, gfro...@bigfoot.de says...
>

>Kapitaene duerfen wohl Trauungen durchfuehren
>(duerfen sie wirklich?).

Duerfen sie, aber die Ehe hat wohl nur fuer die Dauer der
Fahrt Gueltigkeit ;-)

Karl-Heinz


Günther Metzner

unread,
Jul 7, 1999, 3:00:00 AM7/7/99
to
K.-H. Czeranski schrieb:

> >Kapitaene duerfen wohl Trauungen durchfuehren
> >(duerfen sie wirklich?).
>
> Duerfen sie, aber die Ehe hat wohl nur fuer die Dauer der
> Fahrt Gueltigkeit ;-)

Nach deutschem Recht kann eine gültige Eheschließung mit allen
juristischen Konsequenzen nur vor einem Standesbeamten geschlossen
werden. Der Kapitän kann die Ehe wohl schließen, wie Du gesagt hast,
sie hat aber keine juristischen Auswirkungen in vorm von
Erbschaftsansprüchen, denn darum gehts hier ja wohl (oder
Sorgerechte).
Der Freizeitskipper hat diese Rechte jedenfalls genauso wenig. Denn
während der Kapitän eines Handelsschiffes Hoheitsrechte ausübt, gilt
dies nicht für den Freizeitskipper.

Fazit, jede Hochzeit auf einem Segelboot ist nur fürs Fotoalbum.

Gruß Günthr

Mirko Moeller

unread,
Jul 8, 1999, 3:00:00 AM7/8/99
to
Das Problem stellt sich doch vor allem dann, wenn der Skipper selbst
heiraten will. Darf er sich selbst trauen? Oder muß das dann der Smut
übernehmen, der ja wohl auch das Festmahl zubereitet?
Wo gibt es eigentlich Brautkleider mit integriertem Lifebelt? Secumar
soll da etwas in Entwicklung haben, wir sind gespannt.

Viele Grüße

Mirko

"Stefan G. Gfroerer" schrieb:

> diese Frage wurde bei uns letztens diskutiert.
> (o.k. ich weiss es gibt wichtigere Fragen).
>

> Kapitaene duerfen wohl Trauungen durchfuehren
> (duerfen sie wirklich?).
>

Uwe Keller

unread,
Jul 8, 1999, 3:00:00 AM7/8/99
to
Da muß ich jetzt doch mal nachhaken, wieso übt ein Sportboot - Skipper in
internationalen Gewässern keine Hoheitsrechte aus? Gilt auf einem Sportboot
nicht das Recht des Landes, dessen Flagge es führt? Das hieße ja, man bewegt
sich mitten auf dem Atlantik im rechtsfreien Raum.

Was ist denn der Unterschied zwischen einem Sportboot - Skipper in
internationalen Gewässern und einem Frachter - Kapitän? Das kann doch wohl
nicht mit der Größe des Schiffes zusammenhängen, oder?

Günther Metzner <gmet...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3783B0D0...@t-online.de...
> K.-H. Czeranski schrieb:


>
> > >Kapitaene duerfen wohl Trauungen durchfuehren
> > >(duerfen sie wirklich?).
> >

Peter Riess

unread,
Jul 11, 1999, 3:00:00 AM7/11/99
to
On Wed, 07 Jul 1999 10:08:22 +0200, Stefan G. Gfroerer wrote:

>diese Frage wurde bei uns letztens diskutiert.
>(o.k. ich weiss es gibt wichtigere Fragen).
>

>Kapitaene duerfen wohl Trauungen durchfuehren
>(duerfen sie wirklich?).

Ja

>Jetzt moechte ich die Freizeitskipper ja nicht mit
>Kapitaenen gleichsetzen, aber Chef vom Schiff sind
>sie ja auch.
>
>Nun: Duerfen dann Skipper auch(?) Trauungen
>durchfuehren?
>
>Ich denke mal idR, nein.
>Aber, wie sieht es im Notfall aus, wenn das Paar
>unbedingt verheiratet Absaufen will?
>Relevant wird das dann, wenn einer oder beide dann
>doch noch gerettet werden.
>
>Also, was wisst ihr zu diesem relevanten Thema?

Auf meinem letzten Türkei Törn mit einer kleinen Flottillie war auch ein
Pfarrer dabei (aber nicht weil jemand heiraten wollte) wir sind dabei auch
beiläufig auf dieses Thema gekommen.

Sein Wissensstand: Der Schiffsführer (und nur der) darf außerhalb der
12m-Zone (in internationalen Gewässern) eine Trauung durchführen. Diese muß
im Logbuch eingetragen werden und im nächsten Hafen gemeldet und dokumentiert
werden.

Tip für Euren nächsten Segeltörn: wenn Singles beiderlei Geschlechtes dabei
sind, nehmt schon mal vorsorglich ein Buch mit entsprechenden Tips zur
Zeremonie mit ,-)


CIAO Peter
-
Peter...@arp.de http://www.arp.de/Peter_Riess

Ich erkläre mich ausdrücklich nicht einverstanden mit der unverlangten Zusendung von Massen-E-Mail.
Bei Zuwiderhandlung muß der Absender mit juristischen Mitteln bei einem Streitwert von 50.000 DM rechnen.

Günther Metzner

unread,
Jul 13, 1999, 3:00:00 AM7/13/99
to
Uwe Keller schrieb:

Jetzt mußte ich doch noch mal nachfragen.

> Da muß ich jetzt doch mal nachhaken, wieso übt ein Sportboot - Skipper in
> internationalen Gewässern keine Hoheitsrechte aus? Gilt auf einem Sportboot
> nicht das Recht des Landes, dessen Flagge es führt? Das hieße ja, man bewegt
> sich mitten auf dem Atlantik im rechtsfreien Raum.

Also Hoheitsrechte und rechtsfreier Raum sind doch nicht ganz das
gleiche. Mitten auf dem Atlantik gilt das Seerecht, aber der Kapitän
eines deutschen Handelsschiffes darf meines Wissens hoheitliche,
sprich Staatsaufgaben (jedoch nicht alle) übernehmen. Z.B. darf der
Kapitän einen Matrosen in Haft nehmen, wenn dieser gegen geltendes
deutsches Recht verstoßen hat, bei Straftatbeständen muß er das -
glaub ich - sogar.



> Was ist denn der Unterschied zwischen einem Sportboot - Skipper in
> internationalen Gewässern und einem Frachter - Kapitän? Das kann doch wohl
> nicht mit der Größe des Schiffes zusammenhängen, oder?

Das hängt aber mit der Ausbildung und der Verantwortung zusammen, ein
A6-Patent bekommt man schließlich nicht ohne weiteres.

Jetzt noch mal zur Trauung:
nach deutschem Recht kann eine Ehe auf einem Seeschiff nur vor einem
deutschen Standesbeamten geschlossen werden. Denkbar - und in Rostock
wohl
auch praktiziert - ist es, den Kapitän zum Standesbeamten zu ernennen
und
sein Schiff zur Aussenstelle des Standesamts. Der Ort der Trauung darf
jedoch
nicht im Hoheitsgebiet eines anderen Staats liegen.

Eine vor einem Freizeitschiffsführer geschlossene Ehe ist nicht
gültig, es
sei denn, für diesen gälte das eben Gesagte.

Ich kenne keine ausländische Rechtsordnung, die Eheschließungen auf
Seeschiffen zulassen. Sofern es sie gibt, wären dort geschlossene Ehen
deutscher Staatsangehöriger gültig, da die Eheschließung der Ortsform
entspräche.

Eine nur vermeintlich geschlossene Ehe entwickelt keine
Bindungswirkung.
Und genau darum handelt es sich bei der vor einem Freizeitskipper
geschlossenen Ehe. Also nochmal: Schön fürs Bild oder Film, aber ohne
irgendwelche juristischen Folgen (bei einer Verlobung, die ja keiner
offiziellen Eintragung bedarf, sieht die Sache schon wieder anders
aus).

Gruß Günther

Florian Baier

unread,
Jul 14, 1999, 3:00:00 AM7/14/99
to
Günther Metzner schrieb:
>
> Uwe Keller schrieb:
>
<snip>

>
> Das hängt aber mit der Ausbildung und der Verantwortung zusammen, ein
> A6-Patent bekommt man schließlich nicht ohne weiteres.
>
So ganz einläuchtend finde ich das hrlich gesagt nicht. Was hat denn das
Patent, dass im Wesentlichen Nautische und in gewissem Ausmass auch
rechtliche Kenntnisse und Faehigkeiten bescheinigt mit dem Recht zur
Ausuebung von Hoheitsrechten bzw. Pflichten (im Falle von Straftaten) zu
tun? Das haengt doch wohl mehr von der Funktion ab, als vom Patent?.
Ein Freizeitskipper hat (so wie jeder andere auch) doch auch das Recht
und die Pflicht im Falle einer Straftat einzuschreiten und
sicherzudtellen, dass der Taeter den Behoerden uebergeben wird (so weit
zumutbar).
Was die Trauung angeht wird es doch wohl irgendwo eine Gesetzesstelle
geben?

Gruss
Florian
<snip>

Uwe Keller

unread,
Jul 14, 1999, 3:00:00 AM7/14/99
to

Günther Metzner <gmet...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
378B9C04...@t-online.de...

>
> Also Hoheitsrechte und rechtsfreier Raum sind doch nicht ganz das
> gleiche. Mitten auf dem Atlantik gilt das Seerecht, aber der Kapitän
> eines deutschen Handelsschiffes darf meines Wissens hoheitliche,
> sprich Staatsaufgaben (jedoch nicht alle) übernehmen. Z.B. darf der
> Kapitän einen Matrosen in Haft nehmen, wenn dieser gegen geltendes
> deutsches Recht verstoßen hat, bei Straftatbeständen muß er das -
> glaub ich - sogar.
>

Und ein Sportboot - Skipper darf das nicht? Das ist für mich schon
rechtsfreier Raum.
Heißt das, Mitglieder meiner Crew dürfen auf See Straftaten begehen und ich
darf nicht einschreiten? (Es ist ja durchaus möglich, daß ich nur mit
angeheuerter Mannschaft über den Atlantik gehe.)

> > Was ist denn der Unterschied zwischen einem Sportboot - Skipper in
> > internationalen Gewässern und einem Frachter - Kapitän? Das kann doch
wohl
> > nicht mit der Größe des Schiffes zusammenhängen, oder?
>

> Das hängt aber mit der Ausbildung und der Verantwortung zusammen, ein
> A6-Patent bekommt man schließlich nicht ohne weiteres.
>

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen (zumal es Länder gibt, wo Kapitäne
kein vergleichbares Patent besitzen müssen).

> Jetzt noch mal zur Trauung:
> nach deutschem Recht kann eine Ehe auf einem Seeschiff nur vor einem
> deutschen Standesbeamten geschlossen werden. Denkbar - und in Rostock
> wohl
> auch praktiziert - ist es, den Kapitän zum Standesbeamten zu ernennen
> und
> sein Schiff zur Aussenstelle des Standesamts. Der Ort der Trauung darf
> jedoch
> nicht im Hoheitsgebiet eines anderen Staats liegen.
>

Nun gibt es aber auf See, in internationalen Gewässern geschlossene Ehen,
zumindest glaube ich mal von soetwas gehört zu haben. Nicht gerade auf einer
Yacht, aber auf Frachtern und Kreuzfahrern soll das schon vorgekommen sein.

> Eine vor einem Freizeitschiffsführer geschlossene Ehe ist nicht
> gültig, es
> sei denn, für diesen gälte das eben Gesagte.
>
> Ich kenne keine ausländische Rechtsordnung, die Eheschließungen auf
> Seeschiffen zulassen. Sofern es sie gibt, wären dort geschlossene Ehen
> deutscher Staatsangehöriger gültig, da die Eheschließung der Ortsform
> entspräche.
>

Vielleicht gibt ja das Seerecht was dazu her. (Wäre in internatinalen
Gewässern ja dann die Ortsform). So wie Du Dich anhörst, bist Du ja Jurist.
Kannst Du mal in der einschlägigen Literatur nachschlagen? Ich werd auch
noch einen Freund (Rechtsanwalt) bitten, zu recherchieren.

Jetzt werde ich hartnäckig, ich weiß. Aber das interessiert mich, obwohl ich
seit 23 Jahren verheiratet bin (Vor deutschem Standesamt geschlossen, also
nicht vermeintlich).

Beste Grüße

Uwe

Günther Metzner

unread,
Jul 14, 1999, 3:00:00 AM7/14/99
to
Florian Baier schrieb:

> > Das hängt aber mit der Ausbildung und der Verantwortung zusammen, ein
> > A6-Patent bekommt man schließlich nicht ohne weiteres.
> >

> So ganz einläuchtend finde ich das hrlich gesagt nicht. Was hat denn das
> Patent, dass im Wesentlichen Nautische und in gewissem Ausmass auch
> rechtliche Kenntnisse und Faehigkeiten bescheinigt mit dem Recht zur
> Ausuebung von Hoheitsrechten bzw. Pflichten (im Falle von Straftaten) zu
> tun? Das haengt doch wohl mehr von der Funktion ab, als vom Patent?.
> Ein Freizeitskipper hat (so wie jeder andere auch) doch auch das Recht
> und die Pflicht im Falle einer Straftat einzuschreiten und
> sicherzudtellen, dass der Taeter den Behoerden uebergeben wird (so weit
> zumutbar).

Hier wäre dann doch mal eine wirklich fachkundige Information
notwendig, aber Kapitäne und Freizeitschipper haben nicht die gleichen
Rechte, nur beim Detail wird das Eis zu dünn.

> Was die Trauung angeht wird es doch wohl irgendwo eine Gesetzesstelle
> geben?

Wie wärs mit dem BGB §13... da stehts drin.
Der Kapitän darf also definitv keine Ehe schließen, er muß aber
Geburten und Sterbefälle auf seinem Schiff offiziell anzeigen. Das
sind dann aber auch die einzigen Personenstandsvorgänge, die in seine
Zuständigkeit fallen.

Gruß Günther

Günther Metzner

unread,
Jul 14, 1999, 3:00:00 AM7/14/99
to
Uwe Keller schrieb:

> Und ein Sportboot - Skipper darf das nicht? Das ist für mich schon
> rechtsfreier Raum.
> Heißt das, Mitglieder meiner Crew dürfen auf See Straftaten begehen und ich
> darf nicht einschreiten? (Es ist ja durchaus möglich, daß ich nur mit
> angeheuerter Mannschaft über den Atlantik gehe.)

Ist glaub ich eine Frage des Maßes, frag mal Deinen Anwaltsfreund, ein
echter Kapitän sollte das auch wissen.

> Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen (zumal es Länder gibt, wo Kapitäne
> kein vergleichbares Patent besitzen müssen).

Jedoch nicht unter deutscher Flagge.

> Nun gibt es aber auf See, in internationalen Gewässern geschlossene Ehen,
> zumindest glaube ich mal von soetwas gehört zu haben. Nicht gerade auf einer
> Yacht, aber auf Frachtern und Kreuzfahrern soll das schon vorgekommen sein.

Wenn das nach dem Recht desjenigen Landes, unter dessen Flagge das
Schiff fährt zulässig ist, dann geht es.

> Vielleicht gibt ja das Seerecht was dazu her. (Wäre in internatinalen
> Gewässern ja dann die Ortsform). So wie Du Dich anhörst, bist Du ja Jurist.

nein.

> Kannst Du mal in der einschlägigen Literatur nachschlagen? Ich werd auch
> noch einen Freund (Rechtsanwalt) bitten, zu recherchieren.

Ich hab hier (wo ich zur Zeit bin) leider keine Literatur, aber was
das Seerecht sagt, würde mich auch interessieren.

> Jetzt werde ich hartnäckig, ich weiß. Aber das interessiert mich, obwohl ich
> seit 23 Jahren verheiratet bin (Vor deutschem Standesamt geschlossen, also
> nicht vermeintlich).

Beides (hartnäckig und verheiratet) lob ich mir ;-)

Gruß Günther


Manfred Muench

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to
Im Artikel <378da1c...@news.cls.net>, Ulrich....@kiel.netsurf.de
(Dr.med.Ulrich G. Kliegis) schreibt:

>
>Und was ist, wenn der Skipper auch Standesbeamter ist???? Nur mal so
>gefragt, bin verheiratet und kein Standesbeamter und wende das Wort
>'trauen' nur mit Dativ-Objekten :=) an...
>
>Sorgen habt ihr...
>

Wohl wahr, aber die interessantere Frage lautet doch eigentlich:
darf der Skipper auch scheiden:-))

Chip`s ahoi
Manfred


Walter Klemmer

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to

Uwe Keller schrieb:
>
[...]


> > sprich Staatsaufgaben (jedoch nicht alle) übernehmen. Z.B. darf der
> > Kapitän einen Matrosen in Haft nehmen, wenn dieser gegen geltendes
> > deutsches Recht verstoßen hat, bei Straftatbeständen muß er das -
> > glaub ich - sogar.
> >
>

> Und ein Sportboot - Skipper darf das nicht? Das ist für mich schon
> rechtsfreier Raum.

Das darf JEDER ... in den verstaubten Ecken meines Gedächtnisses (also
ohne Gewähr) finde ich: "§127 Absatz 2, xyGesetz".

> Jetzt werde ich hartnäckig, ich weiß. Aber das interessiert mich, obwohl ich
> seit 23 Jahren verheiratet bin (Vor deutschem Standesamt geschlossen, also
> nicht vermeintlich).


Wie sieht es eigentlich mit 'Scheidung auf hoher See' aus?

--
Gruß - wakl -

wolfgang

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to
On Wed, 14 Jul 1999 22:41:01 +0200, "Günther Metzner"
<gmet...@t-online.de> wrote:


>Wie wärs mit dem BGB §13... da stehts drin.
>Der Kapitän darf also definitv keine Ehe schließen, er muß aber

Stehts nicht mehr, BGB § 1303-13... sind aufgehoben

Gruß
Wolfgang


Heinrich Bunzendahl

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to

Walter Klemmer schrieb:

>
> Wie sieht es eigentlich mit 'Scheidung auf hoher See' aus?
>

So was kann man doch mit mißglücktem MOB oder FOB-Manöver regeln.;-))


Heinrich


Edgar Warnecke

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to
Am Thu, 15 Jul 1999 11:35:59 +0200, Walter Klemmer <wa...@gmx.de>
meinte:

>
>
>Uwe Keller schrieb:
>>
>[...]
>> > sprich Staatsaufgaben (jedoch nicht alle) übernehmen. Z.B. darf der
>> > Kapitän einen Matrosen in Haft nehmen, wenn dieser gegen geltendes
>> > deutsches Recht verstoßen hat, bei Straftatbeständen muß er das -
>> > glaub ich - sogar.
>> >
>>
>> Und ein Sportboot - Skipper darf das nicht? Das ist für mich schon
>> rechtsfreier Raum.
>
>Das darf JEDER ... in den verstaubten Ecken meines Gedächtnisses (also
>ohne Gewähr) finde ich: "§127 Absatz 2, xyGesetz".
>
>
>> Jetzt werde ich hartnäckig, ich weiß. Aber das interessiert mich, obwohl ich
>> seit 23 Jahren verheiratet bin (Vor deutschem Standesamt geschlossen, also
>> nicht vermeintlich).
>
>

>Wie sieht es eigentlich mit 'Scheidung auf hoher See' aus?

Ich glaube, ich wiederhole:

Ihr habt Sorgen :-)

Scheidung geht auf See viel zu oft *von alleine* :-(

Ausserdem duerfte doch bekannt sein:

Wer nicht ueber den Seezaun pinkeln kann....

Damit vermeidet man zumindest solche Problemstellungen ;-)

Gruss

Edg@r vorm Huy
--
DEBSmeet1999 am 14.8.1999 in Beckum auf dem Phoenix-Gelaende
Du kommst doch wohl auch!
http://edgarvormhuy.de
--E

Jürgen Exner

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to
Florian Baier <floria...@ki.comcity.de> wrote in message
news:378CBB8F...@ki.comcity.de...

> Günther Metzner schrieb:
> >
> > Uwe Keller schrieb:
> >
> <snip>
> >
> > Das hängt aber mit der Ausbildung und der Verantwortung zusammen, ein
> > A6-Patent bekommt man schließlich nicht ohne weiteres.
> >
> So ganz einläuchtend finde ich das hrlich gesagt nicht. Was hat denn das
> Patent, dass im Wesentlichen Nautische und in gewissem Ausmass auch
> rechtliche Kenntnisse und Faehigkeiten bescheinigt mit dem Recht zur
> Ausuebung von Hoheitsrechten bzw. Pflichten (im Falle von Straftaten) zu
> tun? Das haengt doch wohl mehr von der Funktion ab, als vom Patent?.
> Ein Freizeitskipper hat (so wie jeder andere auch) doch auch das Recht
> und die Pflicht im Falle einer Straftat einzuschreiten und
> sicherzudtellen, dass der Taeter den Behoerden uebergeben wird (so weit
> zumutbar).

Da gibt es schon gravierende Unterschiede:
Ein Kapitaenspatent schliesst z.B. die Handelserlaubnis mit ein, d.h. ein
Kapitaen darf Handel betreiben, ein Freizeitskipper noch lange nicht. Ein A6
Patent berechtigt dich auch automatisch zum Erwerb von Seenotsignalen, ein
BR-Schein nicht (ha, damit sind wir wieder bei den beliebten Scheinen
angelangt). Ich bin mir nicht sicher, wie es mit z.B. schweren Narkotika
fuer die Bordapotheke aussieht.
Oder: fuer den Berufskapitaen gibt es etliche Sonderparagraphen z.B. ueber
Meuterei und die Rechte, die er an Bord gegenueber Besatzung und Passagieren
hat.
Ein Freizeitskipper kann sich hoechstens auf Par 127 StPO (der
Jedermann-Paragraph) berufen. Oder gegebenenfalls auf Notwehr/Nothilfe.

Extrembeispiel: Per Gesetzes gibt es keine Meuterei gegenueber einem
Freizeitskipper. D.h. auch Par. 127StPO greift nicht, weil ja gar keine
Straftat vorliegt.
Gegen einen Berufkapitaen gibt es den Meutereiparagraphen, damit ist es eine
Straftat, und damit kann der Berufkapitaen dann auch nach Par. 127 handeln,
z.B. vorlaeufige Festnahme.
Ein Freizeitskipper koennte hoechstens aufgrund des Nothilfe-Paragraphen
handeln, falls die Meuterei die Gesundheit/das Leben eines Mitseglers oder
die Sicherheit des Fahrzeugs ernsthaft gefaehrdet und es keine andere
Moeglichkeit gibt. Aber du kannst sicher sein, dass ein Gericht sehr scharf
schauen wird, ob die Notwehr/Nothilfe wirklich gerechtfertigt war.

jue
--
Jürgen Exner


Peter Tondl

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to
MOB = man over board

FOB = Frau over board ?!?

Tschau Peter

> > Wie sieht es eigentlich mit 'Scheidung auf hoher See' aus?
> >
>

Jürgen Exner

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to
Walter Klemmer <wa...@gmx.de> wrote in message
news:378DAB7F...@gmx.de...

> Wie sieht es eigentlich mit 'Scheidung auf hoher See' aus?

Du meinst z.B. mit folgendem Logbucheintrag:
"Meine ueber alles geliebte Frau ist am xx.yy. ueber Bord gefallen. Leider
hatte sich unmittelbar vorher die Ankerkette um ihre Fuesse gewickelt, daher
war eine Rettung nicht mehr moeglich." ;-)

Aber das geht jetzt wieder in die Richtung von Par 127 StPO.

jue
--
Jürgen Exner


Günther Metzner

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to
Manfred Muench schrieb:

> Wohl wahr, aber die interessantere Frage lautet doch eigentlich:
> darf der Skipper auch scheiden:-))

^ - unter fehlt hier.

vom Scheidebecher ganz zu schweigen.

Gruß Günther

Günther Metzner

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to
Jürgen Exner schrieb:

> Da gibt es schon gravierende Unterschiede:

[snip]

endlich mal ein fundierter Beitrag. Danke.

Leider bleibt jetzt noch das Problem mit den fehlenden
BGB-Paragraphen, ich hoffe das kriegt noch einer raus. An den Rechten
zur Trauung hat sich jedenfalls nichts geändert, das weiß ich.

Gruß Günther

Günther Metzner

unread,
Jul 15, 1999, 3:00:00 AM7/15/99
to
Edgar Warnecke schrieb:

> >Wie sieht es eigentlich mit 'Scheidung auf hoher See' aus?
>

> Ich glaube, ich wiederhole:
>
> Ihr habt Sorgen :-)
>
> Scheidung geht auf See viel zu oft *von alleine* :-(
>
> Ausserdem duerfte doch bekannt sein:
>
> Wer nicht ueber den Seezaun pinkeln kann....
>
> Damit vermeidet man zumindest solche Problemstellungen ;-)

Ich glaube jetzt sind mal kollektiv zehn Mark für die Chauvikasse
fällig. Ihr habt Sorgen.

Gruß Günther

Stefan G. Gfroerer

unread,
Jul 16, 1999, 3:00:00 AM7/16/99
to
"Jürgen Exner" wrote:

> Ein Freizeitskipper kann sich hoechstens auf Par 127 StPO (der
> Jedermann-Paragraph) berufen. Oder gegebenenfalls auf Notwehr/Nothilfe.

was ist der "Jedermann-Paragraph", heisst der,
dass ich einen Straftaeter festhalten darf, bis
jemand vom staatlichen Gewaltmonopol kommt?
(Waere auf einem Schiff ggf. ziemlich lange)

> Extrembeispiel: Per Gesetzes gibt es keine Meuterei gegenueber einem
> Freizeitskipper. D.h. auch Par. 127StPO greift nicht, weil ja gar keine
> Straftat vorliegt.

uups, jetzt nochmal: wo ist denn der Unterschied,
ob sich jemand gegen einen Berufskapitaen oder
gegen einen Freitzeitskipper auflehnt? Beides male
gefaehrdert er Schiff und Besatzung (nur dass es
um andere Groessenordnungen geht).
Und ist mutwillige Gefaehrdung der
Schiffssicherheit nicht auch (zumindest im allg.
Sprachgebrauch) Meuterei?

> Gegen einen Berufkapitaen gibt es den Meutereiparagraphen, damit ist es eine

weisst Du wo? welcher?

Gerd Hoeffken

unread,
Jul 17, 1999, 3:00:00 AM7/17/99
to

ju...@my-dejanews.com meinte am 15.07.99 zum Thema "Re: Skipper als Standesbeamter?":

Hallo juex,

> Kapitaen darf Handel betreiben, ein Freizeitskipper noch lange nicht.
> Ein A6 Patent berechtigt dich auch automatisch zum Erwerb von
> Seenotsignalen, ein BR-Schein nicht (ha, damit sind wir wieder bei
> den beliebten Scheinen

Der BR-Schein genuegt tatsaechlich nicht. Wenn Du aber den
Sportbootfuehrerschein See incl. der Erweiterung "Signalmittelprłfung"
hast und dann noch nachweisen kannst, dass Du ein seegehendes Boot
besitzt, dann kannst Du alle pyrotechnischen Signalmittel bis hin zur
Signalpistole Kal.4 kaufen und an Bord mitfuehren.
Gruesse
Gerd

--
Der Aerger von Heute ist die gute, alte Zeit von Morgen!
( BAP )

Ingo Mennenga

unread,
Jul 18, 1999, 3:00:00 AM7/18/99
to

"Stefan G. Gfroerer" schrieb:


>
> "Jürgen Exner" wrote:
>
> > Ein Freizeitskipper kann sich hoechstens auf Par 127 StPO (der
> > Jedermann-Paragraph) berufen. Oder gegebenenfalls auf Notwehr/Nothilfe.
>
> was ist der "Jedermann-Paragraph", heisst der,
> dass ich einen Straftaeter festhalten darf, bis
> jemand vom staatlichen Gewaltmonopol kommt?
> (Waere auf einem Schiff ggf. ziemlich lange)

Vorsicht bei der Anwendung des § 127 StPO, gem. Gesetz darf ich nur nach
dem 127-er _festhalten_, wen ich auf frischer Tat bei der Begehung einer
Straftat ertappe und nur wenn mir seine Personalien nicht bekannt sind.
Nennt er mir seine Personalien oder zeigt mir seinen Ausweis, muss ich
ihn wieder freilassen. Sonst mache ich mich selber strafbar
Freiheitsberaubung).

Also Jürgen, es zählt eigentlich nur Notwehr, wenn überhaupt.

ingo

Ingo Mennenga

unread,
Jul 18, 1999, 3:00:00 AM7/18/99
to

"Jürgen Exner" schrieb:

> Du meinst z.B. mit folgendem Logbucheintrag:
> "Meine ueber alles geliebte Frau ist am xx.yy. ueber Bord gefallen. Leider
> hatte sich unmittelbar vorher die Ankerkette um ihre Fuesse gewickelt, daher
> war eine Rettung nicht mehr moeglich." ;-)
>
> Aber das geht jetzt wieder in die Richtung von Par 127 StPO.


Was hat das mit § 127 StPo zutun?

Haste ihn auf frischer Tat ertappt, oder ist er dir persönlich nicht
bekannt?

Netter Versuch, aber die Voraussetzungen für den 127-er fehlen *g*

<ironie_an> ja, ich rosinen gegessen <ironie_aus>

ingo


Manfred Muench

unread,
Jul 18, 1999, 3:00:00 AM7/18/99
to
Im Artikel <378EF163...@bigfoot.de>, "Stefan G. Gfroerer"
<gfro...@bigfoot.de> schreibt:

>
>uups, jetzt nochmal: wo ist denn der Unterschied,
>ob sich jemand gegen einen Berufskapitaen oder
>gegen einen Freitzeitskipper auflehnt? Beides male
>gefaehrdert er Schiff und Besatzung (nur dass es
>um andere Groessenordnungen geht).
>Und ist mutwillige Gefaehrdung der
>Schiffssicherheit nicht auch (zumindest im allg.
>Sprachgebrauch) Meuterei?
>

ja, das würde mich auch mal interessieren:-)
Wie ist das mit meiner Frau, wenn sie mal wieder meutert
und bei Schietwetter sofort in den Hafen will. Das ist doch mutwillige
Auflehnung total, oder ? Gefährdet auch die Schiffssicherheit, denn
sie will immer auf`m schnellsten Weg dahin. Kann ich sie dann arrestieren, und
wenn ja, wo ?
Ist die Toilette ein geeigneter Arrestraum ? Oder etwa die Backskiste ?
Und wenn ich auf
einen anderen Bug gehe, muß sie dann auch die Toilette/Arrestraum
wechseln ?
Welcher § gibt darüber Auskunft ?

Chip`s ahoi
Manfred

Edgar Warnecke

unread,
Jul 20, 1999, 3:00:00 AM7/20/99
to
Am 18 Jul 1999 20:30:10 GMT, mxx38...@aol.com (Manfred Muench)
meinte:

Moin Manfred,

>ja, das würde mich auch mal interessieren:-)
>Wie ist das mit meiner Frau, wenn sie mal wieder meutert
>und bei Schietwetter sofort in den Hafen will. Das ist doch mutwillige
>Auflehnung total, oder ? Gefährdet auch die Schiffssicherheit, denn
>sie will immer auf`m schnellsten Weg dahin. Kann ich sie dann arrestieren, und
>wenn ja, wo ?
>Ist die Toilette ein geeigneter Arrestraum ? Oder etwa die Backskiste ?
>Und wenn ich auf
>einen anderen Bug gehe, muß sie dann auch die Toilette/Arrestraum
>wechseln ?

...ich nehm immer das Ankerschapp, das liegt mittschiffs ;-)

>Welcher § gibt darüber Auskunft ?

[schulterzuck]

Dauerauftrag fuer Chauvikasse eingerichtet...

Manfred Muench

unread,
Jul 20, 1999, 3:00:00 AM7/20/99
to
Im Artikel <37943ffb...@news.btx.dtag.de>, EWar...@t-online.de (Edgar
Warnecke) schreibt:

>
>Dauerauftrag fuer Chauvikasse eingerichtet...
>

Ist o.k.
Beteilige mich.

Chip`s ahoi
Manfred

Joachim Preuß

unread,
Jul 21, 1999, 3:00:00 AM7/21/99
to Günther Metzner
Günther hat recht:
Ich habe einen Standesbeamten dazu befragt.
Also: Trauung auf deutschen Dampfern NEIN,
Totenschein und Geburtsbestätigung JA (Einer muß es ja beurkunden)


--


********************************************

Joachim Preuß
Sailpress - Sucherheit für Hochssesegler
Krefelder Str. 51
D-47226 Duisburg
Mobil: 01 71 / 5 41 66 38
<a href="http://www.sailpress.de">

********************************************

Andre Tornow

unread,
Jul 21, 1999, 3:00:00 AM7/21/99
to

Ankerschapp, Toilette ... Habt ihr denn keine Pantry ?
Mit abschliessbaren Karabinern an den Herd gepickt
erfuellt man sich gleich 3 Wuensche auf einmal.
1. Gut aufgehoben
2. Resozialisierung in natuerlicher Umgebung
3. Immer eine heisse Suppe

Ich verabschiede mich schon mal, falls meine Frau
das hier lesen sollte (oder sonst eine, die mich kennt)

Andre


Edgar Warnecke

unread,
Jul 21, 1999, 3:00:00 AM7/21/99
to
Am 21 Jul 1999 07:08:25 GMT, Andre Tornow <tor...@zedat.fu-berlin.de>
meinte:

[...]

>Ankerschapp, Toilette ... Habt ihr denn keine Pantry ?
>Mit abschliessbaren Karabinern an den Herd gepickt
>erfuellt man sich gleich 3 Wuensche auf einmal.
>1. Gut aufgehoben
>2. Resozialisierung in natuerlicher Umgebung
>3. Immer eine heisse Suppe

Heisse Suppe ???
Du spinnst wohl, das Zeug wird zur *Waffe* ;-)

>Ich verabschiede mich schon mal, falls meine Frau
>das hier lesen sollte (oder sonst eine, die mich kennt)

[duck und wech]

Andre Tornow

unread,
Jul 21, 1999, 3:00:00 AM7/21/99
to
EWar...@t-online.de (Edgar Warnecke) wrote:
>Am 21 Jul 1999 07:08:25 GMT, Andre Tornow <tor...@zedat.fu-berlin.de>
>meinte:
>
>[...]
>
>>Ankerschapp, Toilette ... Habt ihr denn keine Pantry ?
>>Mit abschliessbaren Karabinern an den Herd gepickt
>>erfuellt man sich gleich 3 Wuensche auf einmal.
>>1. Gut aufgehoben
>>2. Resozialisierung in natuerlicher Umgebung
>>3. Immer eine heisse Suppe
>
>Heisse Suppe ???
>Du spinnst wohl, das Zeug wird zur *Waffe* ;-)
>
Teufel noch mal, Du hast recht.

Uwe Keller

unread,
Jul 21, 1999, 3:00:00 AM7/21/99
to

Jürgen Exner <ju...@my-dejanews.com> schrieb in im Newsbeitrag:
7ml3id$e...@news.dns.microsoft.com...

> Florian Baier <floria...@ki.comcity.de> wrote in message
> news:378CBB8F...@ki.comcity.de...
Hallo, war 'ne Weile nicht da und lese jetzt die ganze Diskussion hier.
Entweder habe ich bis jetzt 'ne rosarote Brille aufgehabt, jedenfalls so
einiges verstehe
ich nicht mehr:

> Da gibt es schon gravierende Unterschiede:

> Ein Kapitaenspatent schliesst z.B. die Handelserlaubnis mit ein, d.h. ein

> Kapitaen darf Handel betreiben, ein Freizeitskipper noch lange nicht.

Was heißt denn Handelserlaubnis?
Ich hatte immer noch die Illusion vom 'freien' Handel, also wenn ich
irgendwelche Waren
mitführe und mich an die jeweiligen Zollbestimmungen halte, kann ich das
Zeug wohlö verkaufen,
an wen ich will (ebenso kaufen, was ich will), Oder? Offen bliebe eigentlich
nur, wo die Gewinne zu versteuern wären.

> Ein A6 Patent berechtigt dich auch automatisch zum Erwerb von
Seenotsignalen,

Gut, da gibt es auch wieder einen Extra - Schein, dazu brauche ich nicht
unbedingt ein Patent.

> Ich bin mir nicht sicher, wie es mit z.B. schweren Narkotika
> fuer die Bordapotheke aussieht.

Wenn Du eine Krankenschwester zur Frau hast...;-)

> Oder: fuer den Berufskapitaen gibt es etliche Sonderparagraphen z.B. ueber
> Meuterei und die Rechte, die er an Bord gegenueber Besatzung und
Passagieren
> hat.

> Ein Freizeitskipper kann sich hoechstens auf Par 127 StPO (der
> Jedermann-Paragraph) berufen. Oder gegebenenfalls auf Notwehr/Nothilfe.

Grundsätzlich wäre mal die Frage, wenn ich hier in de Sack haue, mir ein
Schiff kaufe
und damit lossegele, bin ich dann eigentlich noch ein 'Freizeit - Skipper'?

>
> Extrembeispiel: Per Gesetzes gibt es keine Meuterei gegenueber einem
> Freizeitskipper. D.h. auch Par. 127StPO greift nicht, weil ja gar keine
> Straftat vorliegt.

> Gegen einen Berufkapitaen gibt es den Meutereiparagraphen, damit ist es
eine

> Straftat, und damit kann der Berufkapitaen dann auch nach Par. 127
handeln,
> z.B. vorlaeufige Festnahme.
>

Kann ich mir ehrlich gesagt so nicht vorstellen. Das ist Messen mit
zweierlei Maß und
macht keinen Sinn.

> Ein Freizeitskipper koennte hoechstens aufgrund des Nothilfe-Paragraphen
> handeln, falls die Meuterei die Gesundheit/das Leben eines Mitseglers oder
> die Sicherheit des Fahrzeugs ernsthaft gefaehrdet und es keine andere
> Moeglichkeit gibt. Aber du kannst sicher sein, dass ein Gericht sehr
scharf
> schauen wird, ob die Notwehr/Nothilfe wirklich gerechtfertigt war.
>

Ich denke mal, daß bei Anwendung des Meuterei - Paragraphen auch auf
Einhaltung gewisser Regeln geachtet wird.


Andreas Janke

unread,
Jul 22, 1999, 3:00:00 AM7/22/99
to
Uwe Keller <uwe-k...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7n53tv$f5j$1...@news02.btx.dtag.de...

--- snipp ---

> > Extrembeispiel: Per Gesetzes gibt es keine Meuterei gegenueber einem
> > Freizeitskipper. D.h. auch Par. 127StPO greift nicht, weil ja gar keine
> > Straftat vorliegt.

--- snipp ---

> Kann ich mir ehrlich gesagt so nicht vorstellen. Das ist Messen mit
> zweierlei Maß und
> macht keinen Sinn.
>
> > Ein Freizeitskipper koennte hoechstens aufgrund des Nothilfe-Paragraphen
> > handeln, falls die Meuterei die Gesundheit/das Leben eines Mitseglers
oder
> > die Sicherheit des Fahrzeugs ernsthaft gefaehrdet und es keine andere
> > Moeglichkeit gibt. Aber du kannst sicher sein, dass ein Gericht sehr
> scharf
> > schauen wird, ob die Notwehr/Nothilfe wirklich gerechtfertigt war.
> >
>
> Ich denke mal, daß bei Anwendung des Meuterei - Paragraphen auch auf
> Einhaltung gewisser Regeln geachtet wird.

Hi,
nachdem sich das Meuterei-Thema ja schon ziemlich ausdehnt (was _keine_
abfällige Bemerkung sein soll, mich interessiert's nämlich auch ... was ist,
wenn nächste Woche meine beiden Kinder mich im Schlauchboot aussetzen wie
weiland Käpt'n Bligh ...? grusel):
Den Kommandanten der Bundesmarine ist's anhand der Wehrdisziplinarordnung
oder des Wehrstrafgesetzes (stell' das mal ein Fachmann von den Blauen Jungs
klar, wenn ich mich irre) gegeben, Meuterer einzusperren, wenn sie eine
Gefahr für Schiff + Besatzung darstellen. Die vorläufige Festnahme nach §
... (127?) StPO hat den Nachteil, den Arrestanten nach 24 Stunden
freizulassen oder einem Richter vorzuführen, der dann über eine Haft
entscheidet. Weil sich an Bord der BuMarine nur wenig Richter einschiffen
(außer vor Angst ;-) ), darf der Kommandant ausnahmsweise den Arrest auch
über diese Zeit ausdehnen. Um eine nachträgliche richterliche Überprüfung
kommt der dann nicht rum, ist da was nicht i.O., stellt sich die Frage der
Freiheitsberaubung.
Der Freizeitskipper hat diese Sonderrechte natürlich nicht, aber: Er darf im
Rahmen der Notwehr (und die liegt auch vor, um eine Gefahr von Dritten
abzuwenden) alles das unternehmen (_muß_ es u.U. sogar!), um die Sicherheit
an Bord wiederherzustellen. Er wird in der Regel unverzüglich (also ohne
schuldhaftes Zögern, so habe ich's während des Studiums gelernt) behördliche
Hilfe anfordern müssen, um sich nicht der Strafverfolgung wegen
Freiheitsberaubung auszusetzen.
Beispiel: Unterwegs von Schleimünde nach Bornholm, es kachelt, ein
Crewmitglied stachelt die anderen auf, den Anweisungen des Skippers nicht zu
folgen - z.B. einen dringend notwendigen Vorsegelwechsel nicht durchzuführen
und auch nicht mehr an's Ruder zu gehen. Das Schiff befindet sich in ernster
Gefahr. Denkbare Maßnahme: Überwältigen des Meuterers, fesseln an die Koje
(ich erspare mir die Ausführungen zu Sicherheitsmaßnahmen für den Fall, daß
das Schiff dann verlassen werden muß oder mit Meuterer zu sinken droht).
Sobald irgendwie möglich, muß eine zuständige Behörde (i.d.R. die WaschPo
der jeweiligen Hoheitsgewässer) benachrichtigt werden. Sobald irgendwie
möglich, also den _nächstgelegenen_ Hafen anlaufen - im Beispiel könnte das
auf Fehmarn sein oder einer an der Ostseeküste. Den Törn noch drei Tage
fortsetzen _ohne_ amtliche Hilfe so schnell wie möglich zu erbitten wäre
dann eine strafbare Handlung des Skippers.

Gibt es denn hier _überhaupt keine_ Advokaten? Sonst frag' ich meinen mal
... der segelt ja auch immer gerne mit und könnte eine juristisch
einwandfreie Auskunft ja mal rüberkommen lassen!

Andreas
(der heute lieber nicht rausgefahren ist ... brrrrrr ...)

Andre Tornow

unread,
Jul 22, 1999, 3:00:00 AM7/22/99
to
Diese Meutereigeschichte hatten wir vor einiger Zeit schon
mal. Leider ohne abschliessende Klaerung.
Damals fiel das Wort Moechtegernkapitaene, und wie mir heute
scheint nicht ganz zu unrecht. Ist doch schon irgendwie
merkwuerdig, welche Wuensche sich da offenbaren. Da soll
getraut werden (ginge ja noch), da soll verhaftet werden,
bin gespannt was als naechstes kommt. Was heisst denn
schon 'es gilt deutsches Recht'. Das gilt in meinem Wohnzimmer
auch, trotzdem kann ich da kein Hoheitsrechte ausueben,
allenfalls Hausrecht. Nun gut, auf einer Yacht kann man die
Gaeste nicht eben mal vor die Tuer setzen. Aber nach meiner
(allerdings juristisch nicht ueberprueften) Ansicht gilt
auf hoher See das gleiche wie nachts im Park: Wenn mir einer
an die Jacke will, darf ich geeignete Massnahmen ergreifen dies
zu verhindern. Kurz gesagt, an Bord hat der Skipper nicht
mehr Freiheiten als an Land, weder auf 'nem Kat mit Katschein
noch auf 'nem Sporthochseeschiff mit Sporthochseeschifferschein.
Andre


Norbert Vossiek

unread,
Jul 22, 1999, 3:00:00 AM7/22/99
to
> Gibt es denn hier _überhaupt keine_ Advokaten? Sonst frag' ich meinen mal

Genau. Wo sind die?

Ich hab heute morgen mal in BGB und STGB nachgesehen. Da steht schon
einiges drin.

Z.B. daß das STGB für ein unter deutscher Flagge fahrendes Schiff
gilt.

Notwehr wird behandelt. Ebenso die Erlaubnis, jemanden zu verwahren,
oder die Pflicht zur Vereitelung einer Straftat, Unverzügliches
Aufsuchen eines Richters o.ä., usw.

BGB: Hier natürlich nur Schadenersatz-Gesichtspunkte. Güterabwägung so
ca. bei § 220. usw.

Norbert (n...@v-p.de)

Edgar Warnecke

unread,
Jul 22, 1999, 3:00:00 AM7/22/99
to
Am 22 Jul 1999 11:34:08 GMT, Andre Tornow <tor...@zedat.fu-berlin.de>
meinte:

>Diese Meutereigeschichte hatten wir vor einiger Zeit schon

>mal. Leider ohne abschliessende Klaerung.
>Damals fiel das Wort Moechtegernkapitaene, und wie mir heute
>scheint nicht ganz zu unrecht.

[...]

Kann es vielleicht daran liegen, dass eigentlich jeder Skipper ab und
zu mal davon traeumt eine kleine Bronzekanone auf dem Vorschiff zu
haben ? ;-)

Gruss

Ingo Mennenga

unread,
Jul 22, 1999, 3:00:00 AM7/22/99
to

Andreas Janke schrieb:

> Den Kommandanten der Bundesmarine ist's anhand der Wehrdisziplinarordnung
> oder des Wehrstrafgesetzes (stell' das mal ein Fachmann von den Blauen Jungs
> klar, wenn ich mich irre) gegeben, Meuterer einzusperren, wenn sie eine
> Gefahr für Schiff + Besatzung darstellen.

Dies ist richtig, nur dient nicht der §127 StPO sondern die WDO
(Wehrdisziplinarordnung) oder das UZwgBw (Unmittelbare Zwang Gesetz der
Bundeswehr) als Begruendung.

> Die vorläufige Festnahme nach §
> ... (127?) StPO hat den Nachteil, den Arrestanten nach 24 Stunden
> freizulassen oder einem Richter vorzuführen, der dann über eine Haft
> entscheidet. Weil sich an Bord der BuMarine nur wenig Richter einschiffen
> (außer vor Angst ;-) ), darf der Kommandant ausnahmsweise den Arrest auch
> über diese Zeit ausdehnen. Um eine nachträgliche richterliche Überprüfung
> kommt der dann nicht rum, ist da was nicht i.O., stellt sich die Frage der
> Freiheitsberaubung.

1.) nach § 127 StPO kann ich nicht vorlaeufig festnehmen, sondern nur
festhalten, ein kleiner, aber feiner Unterschied. Und auch nur wenn a)
die Person nicht bekannt ist und b) auf frischer Tat bei einer Straftat
im Sinne des StGB erwischt wurde und c) die Verdunkelungsgefahr besteht.

Nach §127 StPO kann der Kdt nicht festhalten, weil der Täter, wenn er
Befehlsverweigerung begeht, dem Kdt persönlich bekannt ist (man denke an
die praktischen Namensbaender und die Dienstgradabzeichen).
Auch ist Befehlsverweigerung keine Straftat im Sinne des StGB.und eine
Verdunkelungsgefahr(Flucht) an Bord eines Schiffes der Marine ist doch
auf hoher See recht unwahrscheinlich, oder?
Es fehlen also die Voraussetzungen den § 127 StPo anzuwenden.

Außerdem muss der Kdt die Verhaeltnismaessigkeit der Mittel beachten und
den EEM (Erlass der Erzieherischen Massnahmen)

So jedenfalls wurde es mir in Sonthofen auf der Schule fuer Feldjaeger
und Stabsdienst auf beiden Laufbahnlehrgaengen im Teil
"Stabsdienstschule" von unseren Rechtslehrern beigebracht.

Sorry, schoene Argumente, tolle Begruendung, aber voellig falsch (frei
nach unserem Rechtslehrer)

ingo

--
Zwar kein "Muschelschubser" aber doch Bw´ler


Ingo Mennenga

unread,
Jul 22, 1999, 3:00:00 AM7/22/99
to

Wolfgang Keller schrieb:


>
> Ingo Mennenga <Ingo.M...@gmx.de> wrote:
>
> > Vorsicht bei der Anwendung des § 127 StPO, gem. Gesetz darf ich nur nach
> > dem 127-er _festhalten_, wen ich auf frischer Tat bei der Begehung einer
> > Straftat ertappe und nur wenn mir seine Personalien nicht bekannt sind.
> > Nennt er mir seine Personalien oder zeigt mir seinen Ausweis, muss ich
> > ihn wieder freilassen. Sonst mache ich mich selber strafbar
> > Freiheitsberaubung).
>

> Entschuldige bitte, aber das ist kapitaler Unsinn, selbst wenn es so im
> Gesetz stehen sollte.
>
> Wenn jemand z.B. ein Gewaltverbrechen begangen hat, wird man
> selbstverständlich, soweit möglich, sicherstellen, daß er solange
> 'unschädlich' gemacht wird, bis er von den zuständigen Behörden
> 'übergeben' werden kann. Und kein Polizist wird deshalb jemanden
> festnehmen und kein Richter wird deshalb jemanden verurteilen.


Nunja, so wurde es mir auf zwei Laufbahnlehrgängen von unserem
Rechtslehrer verklickert.
Sobald die Verdunkelungsgefahr vorbei ist, muss ich ihn freilassen. und
das ist gegeben, wenn ich weiss, wie derjenige heisst und wo er wohnt.

Und ob es Unsinn ist oder nicht ist ein anderes Thema, aber so steht es
im 127-er und wird einem so auch auf Laufbahnlehrgaengen beigebracht.

ingo

Uwe Keller

unread,
Jul 22, 1999, 3:00:00 AM7/22/99
to

Edgar Warnecke <EWar...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
37970bf9...@news.btx.dtag.de...

> Am 22 Jul 1999 11:34:08 GMT, Andre Tornow <tor...@zedat.fu-berlin.de>
> meinte:
>
>
> Kann es vielleicht daran liegen, dass eigentlich jeder Skipper ab und
> zu mal davon traeumt eine kleine Bronzekanone auf dem Vorschiff zu
> haben ? ;-)
>
Was, Du hast keine?

Thomas Seeger

unread,
Jul 23, 1999, 3:00:00 AM7/23/99
to
Edgar Warnecke wrote:

> Kann es vielleicht daran liegen, dass eigentlich jeder Skipper ab und
> zu mal davon traeumt eine kleine Bronzekanone auf dem Vorschiff zu
> haben ? ;-)

Au jaaaa. Am besten gleich auch noch ein Torpedorohr, dann kann man die
Vorfahrtsprobleme vor dem Manöver des letzten Augenblickes klären ;-))

Gut Schuss, aber und nicht in die Sonne
Thomas


--
-------
Dr. Thomas Seeger, Physiologisches Institut der LMU,
Pettenkoferstr 12, D-80336 München

Andreas Janke

unread,
Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Edgar Warnecke <EWar...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
37970bf9...@news.btx.dtag.de...

--- snipp ---

> Kann es vielleicht daran liegen, dass eigentlich jeder Skipper ab und
> zu mal davon traeumt eine kleine Bronzekanone auf dem Vorschiff zu
> haben ? ;-)

--- snipp ---

Noch nicht bestellt? Bei Niemeyer im Katalog mit 50 Schuß, treffsicher bis
auf 50 m, Kaliber .90

Andreas

Andreas Janke

unread,
Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Hi,
ich habe heute mal den Advokaten gefragt - er meint, das müßte im Seerecht
stehen (nicht sein Fachgebiet), aber um eine Gefahr von sich, seinem
Eigentum ("Sachen von erheblichem Wert") oder anderen abzuwehren, reichen
die Vorschriften über die Notwehr schon aus. Man darf nur nicht über's Ziel
hinausschießen.
Aber mal im Ernst: Hat das irgendwer schon mal erlebt? So eine richtige
Meuterei? Daß ein Gast mal zu faul war, _nach_ dem Törn mit anzupacken,
hatte ich schon mal, aber das regelt sich durch künftige Nichtbeachtung. So
eine richtige Meuterei?

Andreas
(der am nächsten Sonntag Richtung Dänische Südsee auslaufen tut :-))))) )

Edgar Warnecke

unread,
Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Am Fri, 23 Jul 1999 11:00:05 +0200, Thomas Seeger
<tse...@lrz.uni-muenchen.de> meinte:

>Edgar Warnecke wrote:
>
>> Kann es vielleicht daran liegen, dass eigentlich jeder Skipper ab und
>> zu mal davon traeumt eine kleine Bronzekanone auf dem Vorschiff zu
>> haben ? ;-)
>

>Au jaaaa. Am besten gleich auch noch ein Torpedorohr, dann kann man die
>Vorfahrtsprobleme vor dem Manöver des letzten Augenblickes klären ;-))

Nein, nein, nein :-(

Die olle Zigarre braucht soviel Platz, da haengste im Salon in den
letzten Ecken :-(

(Siehe: Die Irrfahrten des Barrawitzka von Karl Vettermann)

>Gut Schuss, aber und nicht in die Sonne

Mit'm Torpedo in die Sonne schiessen? Das musste mir mal zeigen. Wo
ist Dein Revier :-?

Stefan Komuzin

unread,
Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Hi Ed,

am 24.07.99 schrieb EWarnecke:


> Mit'm Torpedo in die Sonne schiessen? Das musste mir mal zeigen. Wo
> ist Dein Revier :-?

...das Boot seines Stegnachbarn heisst 'Sonne'.

gruss
stefan

--

Edgar Warnecke

unread,
Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Am Sat, 24 Jul 1999 00:42:48 +0200, "Andreas Janke"
<A.J...@t-online.de> meinte:

>Edgar Warnecke <EWar...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
>37970bf9...@news.btx.dtag.de...
>
>--- snipp ---
>

>> Kann es vielleicht daran liegen, dass eigentlich jeder Skipper ab und
>> zu mal davon traeumt eine kleine Bronzekanone auf dem Vorschiff zu
>> haben ? ;-)
>

>--- snipp ---
>
>Noch nicht bestellt? Bei Niemeyer im Katalog mit 50 Schuß, treffsicher bis
>auf 50 m, Kaliber .90

Suuuuper,

Katalog ist angefordert. Danke ! :-)))

Edgar Warnecke

unread,
Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Am 24 Jul 1999 07:05:00 +0200, s...@midget.han.de (Stefan Komuzin)
meinte:

Ooooohhhh verd......,

welche Schiffsnamen ausser Sonne, Stern, Fix, Standlinie und so sollte
man noch vermeiden ;-)

Jobst von Steinsdorff

unread,
Jul 24, 1999, 3:00:00 AM7/24/99
to
Wolfgang Keller schrieb in Nachricht
<1dvcc5z.13h...@pec-32.au1.m.uunet.de>...

>Ingo Mennenga <Ingo.M...@gmx.de> wrote:
>
>> Vorsicht bei der Anwendung des § 127 StPO, gem. Gesetz darf ich nur
nach
>> dem 127-er _festhalten_, wen ich auf frischer Tat bei der Begehung
einer
>> Straftat ertappe und nur wenn mir seine Personalien nicht bekannt
sind.
>> Nennt er mir seine Personalien oder zeigt mir seinen Ausweis, muss
ich
>> ihn wieder freilassen. Sonst mache ich mich selber strafbar
>> Freiheitsberaubung).
>
>Entschuldige bitte, aber das ist kapitaler Unsinn, selbst wenn es so im
>Gesetz stehen sollte.
>
>Wenn jemand z.B. ein Gewaltverbrechen begangen hat, wird man
>selbstverständlich, soweit möglich, sicherstellen, daß er solange
>'unschädlich' gemacht wird, bis er von den zuständigen Behörden
>'übergeben' werden kann. Und kein Polizist wird deshalb jemanden
>festnehmen und kein Richter wird deshalb jemanden verurteilen.


Obgleich man im Einzelfall darüber streiten kann, wann man jemanden
legalerweise festhalten darf und nicht, habt Ihr im Grundsatz beide
Recht. Die Festnahmerechte nach § 127 StPO haben allein den Zweck, die
Strafverfolgung abzusichern, d.h. die Identitaet eines unbekannten
Taeters feststellen zu koennen; was Ingo sagt ist daher zutreffend.
Wenn von dem Taeter aber wirklich eine konkrete Gefahr ausgeht, so ist
es aber ggf. im Rahmen der Notwehr/Nothilfe nach § 32 StGB
gerechtfertigt ihn festzuhalten. Die Voraussetzungen hierfuer sind aber
recht eng, liegen sie nicht vor, so koennte der Skipper dennoch evtl.
aufgrund eines schuldausschliessenden Rechtfertigungstatbestandsirrtums
straflos bleiben. Insoweit hat Wolfgang auch Recht.
Mit Ausuebung von Hoheitsrechten hat das alles aber ueberhaupt nichts zu
tun. Das sind uebrigens auch keine Exklusivrechte des Skippers, kann
jedes Mannschaftsmitglied machen - uebrigens auch mit dem Skipper. Um
einen anderen Thread aufzugreifen: Das waere mein Rat an zwei
fast-Anfaenger die mal kurz bei Sturm ueber die Biskaya wollen ;-)

--
Jobst von Steinsdorff |
stein...@jura.uni-muenchen.de
------------------------------------------------------------------------
-----
And as for your case, don't you worry. I've argued in front of every
judge in
this state - often as a lawyer ... Lionel Hutz in Simpsons Episode
#1F16

Uwe Keller

unread,
Jul 26, 1999, 3:00:00 AM7/26/99
to

Edgar Warnecke <EWar...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
37987324...@news.btx.dtag.de...

> Am Fri, 23 Jul 1999 11:00:05 +0200, Thomas Seeger
> <tse...@lrz.uni-muenchen.de> meinte:
>
> (Siehe: Die Irrfahrten des Barrawitzka von Karl Vettermann)
>
Geniales Buch!


Walter Klemmer

unread,
Jul 26, 1999, 3:00:00 AM7/26/99
to

Andre Tornow schrieb:

>
> Diese Meutereigeschichte hatten wir vor einiger Zeit schon
> mal. Leider ohne abschliessende Klaerung.
> Damals fiel das Wort Moechtegernkapitaene, und wie mir heute
> scheint nicht ganz zu unrecht. Ist doch schon irgendwie
> merkwuerdig, welche Wuensche sich da offenbaren. Da soll
> getraut werden (ginge ja noch), da soll verhaftet werden,
> bin gespannt was als naechstes kommt.

Ich hab da noch was.
Das ist aber ernsthaft gemeint.
Wie sieht es mit Seebestattungen aus?
Nein, ich will sowas nicht anbieten - aber für mich ziehe ich diese
'finale maritime Aktion' in Betracht. Statt von irgendeinem Kutter
versenkt zu werden würde ich den letzten Segeltörn mit Freunden
vorziehen.

Wahrscheinlich stehen dem in Deutschland wieder irgendwelche
Bestimmungen entgegen? Angeblich soll in Holland die Einäscherung viel
'einfacher' sein als in D. Dort soll es z.B. möglich sein die Asche
auf einer Wiese zu verstreuen ... ich möchte aber lieber in's Wasser.

Kann mir irgendjemand nähere Informationen geben?

So, zurück zum Blödeln:

> Was heisst denn
> schon 'es gilt deutsches Recht'. Das gilt in meinem Wohnzimmer
> auch, trotzdem kann ich da kein Hoheitsrechte ausueben,

... also bist Du verheiratet??? :-)
(Bekomme ich jetzt 5 Mark aus der Emanzen-Kasse???)

> allenfalls Hausrecht. Nun gut, auf einer Yacht kann man die
> Gaeste nicht eben mal vor die Tuer setzen.

... deswegen erübrigen sich die Überlegungen über die 'Vorläufige
Festnahme' ... selbst ein mittelmäßiger Schwimmer wird nicht
weglaufen.


> Aber nach meiner
> (allerdings juristisch nicht ueberprueften) Ansicht gilt
> auf hoher See das gleiche wie nachts im Park: Wenn mir einer
> an die Jacke will, darf ich geeignete Massnahmen ergreifen dies
> zu verhindern. Kurz gesagt, an Bord hat der Skipper nicht
> mehr Freiheiten als an Land, weder auf 'nem Kat mit Katschein
> noch auf 'nem Sporthochseeschiff mit Sporthochseeschifferschein.


Es ist wie bei den ganzen leidigen Schein-Diskussionen ... ich WERDE
mit geeigneten Maßnahmen reagieren und nicht mit irgendwelchen
Scheinen, Gesetzen, Bestimmungen theoretisieren bis es zu spät ist.


--
Gruß - wakl -

Andre Tornow

unread,
Jul 26, 1999, 3:00:00 AM7/26/99
to
Walter Klemmer <wa...@gmx.de> wrote:


>
>> Was heisst denn
>> schon 'es gilt deutsches Recht'. Das gilt in meinem Wohnzimmer
>> auch, trotzdem kann ich da kein Hoheitsrechte ausueben,
>
>... also bist Du verheiratet??? :-)

ROTFL!

>(Bekomme ich jetzt 5 Mark aus der Emanzen-Kasse???)

Das waere glatt nen 10er wert.

Andre


Michi

unread,
Jul 26, 1999, 3:00:00 AM7/26/99
to
Hallo

> Wie sieht es mit Seebestattungen aus?

Ist grundsätzlich in Ausnahmefällen möglich (z.B. für Leute mit Bezug
zur See).
Die Urne muß sich inerhalb einiger Stunden von selbst auflösen.
Aber es gibt sicher noch andere, genauere gesetzl. Bestimmungen.

>
Angeblich soll in Holland die Einäscherung viel
> 'einfacher' sein als in D. Dort soll es z.B. möglich sein die Asche
> auf einer Wiese zu verstreuen ... ich möchte aber lieber in's Wasser.
>

Vorschlag:
In Zuge der Globalisierung einfach ein Land mit günstigen Bedingungen
für´s Seebegräbnis aussuchen.

Servus
Michi

Immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel

Norbert Vossiek

unread,
Jul 26, 1999, 3:00:00 AM7/26/99
to
Es gab vor ca. 2 Jahren einen Bericht über einen Hamburger Bestatter,
der das kommerziell macht.

Vielleicht in den YP mal nachsehen und dann weiterreichen lassen.

/////////////////////////////////////////////////////////////////////
// orb (n...@v-p.de)
/////////////////////////////////////////////////////////////////////

> Ich hab da noch was.
> Das ist aber ernsthaft gemeint.

> Wie sieht es mit Seebestattungen aus?

Edgar Warnecke

unread,
Jul 26, 1999, 3:00:00 AM7/26/99
to
Am Mon, 26 Jul 1999 16:47:23 +0200, Michi <mic...@segelbucht.de>
meinte:

[...]



>Vorschlag:
>In Zuge der Globalisierung einfach ein Land mit günstigen Bedingungen
>für´s Seebegräbnis aussuchen.

...zum Verrecken oder zum Bestatten ?

SCNR

Jürgen Exner

unread,
Jul 26, 1999, 3:00:00 AM7/26/99
to
> Andre Tornow schrieb:

>> Da soll
> > getraut werden (ginge ja noch), da soll verhaftet werden,
> > bin gespannt was als naechstes kommt.

Ich weiss gar nicht was du hast ;-)

In einem etwas aelteren Katalog von Toplicht (so etwa 1993/94; man merke:
Ausruester fuer die traditionalle Seefahrt !!!) hatten sie auch einen
"Meinungsverstaerker" fuer "12 Goldmark" im Angebot (stand so wirklich
drin). Das war eine echte neunschwaenzige Katze.

jue
--
Jürgen Exner


Ingo Mennenga

unread,
Jul 26, 1999, 3:00:00 AM7/26/99
to

Wolfgang Keller schrieb:
>
> Ingo Mennenga <Ingo.M...@gmx.de> wrote:
>
> > Nunja, so wurde es mir auf zwei Laufbahnlehrgängen von unserem
> > Rechtslehrer verklickert.
>

> Mir hat es ein Mann 'aus der Praxis' (jemand, der im Hauptberuf
> Polizisten trainiert) etwas anders erklärt.


Das streite ich ja auch nicht ab, aber die _Grundlage_ ist dann nicht
der §127 StPO.

Bitte Lese genau, was ich geschrieben habe, es ging um die Begründung
einer Massnahme mit dem "jedermannparagraphen, die durch den o. a.
127-er nicht gedeckt war.

Das die Massnahme von einem anderen Paragraphen (in diesem Falle
"Notwehr"?) gedeckt ist, habe ich _nie_ in frage gestellt.

Nur die Begründung ist falsch gewesen.

Wie wuerde mein Rechtslehrer sagen:
"Nunja, die Antwort ist richtig, aber die Begruendung ist voellig
falsch" ;-)

Genauso ist es bei den von dir geschilderten Faellen, die Massnahmen
koennen rechtlich korrekt sein.
Aber die Begruendung kann _nie_ der § 127 StPO sein, weil die
Voraussetzungen nicht gegeben sind (hier konkret die
Verdunkelungsgefahr). Greifen koennte der Notwehrparagraph *g*

frage den "Mann der Praxis" bitte mal nach den rechtlichen Grundlagen
und er wird dir dafür nie den "Jedermanparagraphen" nennen.

Ich darf nochmal einen meiner Rechtslehrer zitieren?:

"Es kommt darauf an!"

In diesem Fall auf die Begruendung =8-)

ingo

Ingo Mennenga

unread,
Jul 26, 1999, 3:00:00 AM7/26/99
to

Wolfgang Keller schrieb:

> Wenn Du siehst, wie jemand angegriffen wird und der Angreifer rennt weg,
> als er merkt, daß da jemand zu Hilfe kommt, dann ist der Angriff ja auch
> nicht mehr 'gegenwärtig', trotzdem wird Dich kein Richter (der seinen
> Verstand auch nur ansatzweise beisammen hat) verurteilen, wenn es Dir
> gelingt, den Angreifer einzuholen und zu überwältigen. Ebenso, wenn Du
> ihn zwar nicht einholen kannst (oder Dich zuerst um das Opfer kümmerst),
> ihn aber zufällig ein paar Tage später auf der Straße wiedererkennst und
> es Dir gelingt, ihn zu überwältigen und zur nächsten Polizeidienststelle
> zu verfrachten.


Und welche Rechtliche Begruendung hast du fuer dein Vorgehen?

Nun sag nicht dern 127-er StPO (Pruef erstmal die Voraussetzungen)

Und was machst du wenn es sein Zwillingsbruder war??

Oder du hast dich einfach vertan?

=> Freiheitsberaubung und _du_ bist der Straftaeter

Achja, dir ist der Unterschied zwischen _festhalten_ und _festnehmen_
gelaeufig? Da is nix mit ueberwaeltigen und verfrachten nach § 127 StPO.


ingo

--
der heute wieder Rosinen gegessen hat


Jan Mell

unread,
Jul 26, 1999, 3:00:00 AM7/26/99
to
Warum werden die Juristen nicht alle ins "Loch" gesperrt, dann wäre es doch
wieder schön auf der Welt?...

MfG
Jan


Andre Tornow

unread,
Jul 27, 1999, 3:00:00 AM7/27/99
to
Michi <mic...@segelbucht.de> wrote:
>Hallo

>
>> Wie sieht es mit Seebestattungen aus?
>
>Ist grundsätzlich in Ausnahmefällen möglich (z.B. für Leute mit Bezug
>zur See).

Da reicht wohl schon, dass ,man die See mag. Die Mutter eines
Freundes wurde auf See bestattet. War allerdings ziemlich teuer.

>Die Urne muß sich inerhalb einiger Stunden von selbst auflösen.
>Aber es gibt sicher noch andere, genauere gesetzl. Bestimmungen.

Die Dinger sind wohl aus Muschelkalk.


>Vorschlag:
>In Zuge der Globalisierung einfach ein Land mit günstigen Bedingungen
>für´s Seebegräbnis aussuchen.
>

Anderer Vorschlag, fuer den der wirklich gute Freunde hat und
seinen 'letzten Toern' mit ihnen machen moechte.
Normmale Feuerbestattung, Urne wie ueblich verscharren lassen.
Dann kommen die Freunde, holen Dich ab und raus geht's.
Ting ting, ting ting, ting ting, ting ting.

Andre


Uwe Keller

unread,
Jul 28, 1999, 3:00:00 AM7/28/99
to

Jürgen Exner <ju...@my-dejanews.com> schrieb in im Newsbeitrag:
7nifok$u...@news.dns.microsoft.com...

>
> In einem etwas aelteren Katalog von Toplicht (so etwa 1993/94; man merke:
> Ausruester fuer die traditionalle Seefahrt !!!) hatten sie auch einen
> "Meinungsverstaerker" fuer "12 Goldmark" im Angebot (stand so wirklich
> drin). Das war eine echte neunschwaenzige Katze.
>

Na das ist doch mal was. Nur gibt es fast keine Grätings mehr;-)
Aber normalerweise sollte man einen Bootsmann haben der sowas bei Bedarf
anfertigt. Ich habe
übrigens in noch keinem Knoten-Buch gefunden, wie das geht;-)

Beste Grüße

Uwe

Uwe Keller

unread,
Jul 28, 1999, 3:00:00 AM7/28/99
to

>Jan Mell <jan....@med.stud.uni-erlangen.de> schrieb in im Newsbeitrag:
379CD9E7...@med.stud.uni-erlangen.de...

>Warum werden die Juristen nicht alle ins "Loch" gesperrt, dann wäre es doch
>wieder schön auf der Welt?...

Genau, früher ist man mit seinen Leuten zum Nachbarn gegangen und hat alle
strittigen Angelegenheiten mit der Keule geregelt, war das nicht schön;-)


Jan Mell

unread,
Jul 28, 1999, 3:00:00 AM7/28/99
to
Uwe Keller schrieb:

Besser als hohles Gequatsche über irgendwelche noch hohleren §§,oder?!

--
Mit freundlichem Gruß
Jan
Mell

mailto:jan....@stud.uni-erlangen.de

Günther Metzner

unread,
Jul 28, 1999, 3:00:00 AM7/28/99
to
Jan Mell schrieb:

>
> Warum werden die Juristen nicht alle ins "Loch" gesperrt, dann wäre es doch
> wieder schön auf der Welt?...

locker bleiben, die werden gebraucht und man sieht jedesmal, wie
wichtig eine saubere Formulierung oder Definition ist.

Gruß Günther

Edgar Warnecke

unread,
Jul 28, 1999, 3:00:00 AM7/28/99
to
Am Mon, 26 Jul 1999 23:58:00 +0200, Jan Mell
<jan....@med.stud.uni-erlangen.de> meinte:

>Warum werden die Juristen nicht alle ins "Loch" gesperrt, dann w=E4re es =
>doch
>wieder sch=F6n auf der Welt?...

Kommt ja nicht oft vor, aber:


*PLONK*

[x] Merkbefreiung

Jürgen Exner

unread,
Jul 28, 1999, 3:00:00 AM7/28/99
to
> >Jan Mell <jan....@med.stud.uni-erlangen.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 379CD9E7...@med.stud.uni-erlangen.de...
> >Warum werden die Juristen nicht alle ins "Loch" gesperrt, dann wäre es
doch
> >wieder schön auf der Welt?...

Was habe ich da vor ein paar Tagen gelesen:

"What is a lawyer at the bottom of the Hudson River? A beginning!"

Aber das wird jetzt off topic.

jue
--
Jürgen Exner


Christian Meyer

unread,
Jul 28, 1999, 3:00:00 AM7/28/99
to

Andre Tornow <tor...@zedat.fu-berlin.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7njpeb$73e$2...@fu-berlin.de...

> Ting ting, ting ting, ting ting, ting ting

Dann doch lieber ohne vorherige thermische Behandlung in Segeltuch
eingenäht, ein paar alte Schäkel (oder wenn gerade zur Hand eine oder
zwei Kanonenkugeln) mit dazu und dann stilecht von der Planke über die
Kante rutschen ;-)

Wenn jemand wirklich gerade seinen oder jemand anderen Abgang
vorbereitet und an sowas interessiert ist, dem kann ich auch eine
Telephopnnummer geben von einem, der soetwas (leider aber
gesetzeskonform) macht.

Gruß aus Norddeutschland,
Christian

Andre Tornow

unread,
Jul 28, 1999, 3:00:00 AM7/28/99
to
Jan Mell wrote:
>
> Uwe Keller schrieb:

>
> > >Jan Mell <jan....@med.stud.uni-erlangen.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> > 379CD9E7...@med.stud.uni-erlangen.de...
> > >Warum werden die Juristen nicht alle ins "Loch" gesperrt, dann wäre es doch
> > >wieder schön auf der Welt?...
> >
> > Genau, früher ist man mit seinen Leuten zum Nachbarn gegangen und hat alle
> > strittigen Angelegenheiten mit der Keule geregelt, war das nicht schön;-)
>
> Besser als hohles Gequatsche über irgendwelche noch hohleren §§,oder?!
Sorry Jan,
aber nicht alles, was Deinen Horizont ueberschreitet ist automatisch
hohles Gequatsche.
Andre, kein Jurist, aber langsam leid solche pseudoprogressiven
Sprueche anzuhoeren.

Uwe Keller

unread,
Jul 29, 1999, 3:00:00 AM7/29/99
to

> Sorry Jan,
> aber nicht alles, was Deinen Horizont ueberschreitet ist automatisch
> hohles Gequatsche.
> Andre, kein Jurist, aber langsam leid solche pseudoprogressiven
> Sprueche anzuhoeren.

Na Du bist aber heute nett drauf;-)

Uwe

Jan Mell

unread,
Jul 29, 1999, 3:00:00 AM7/29/99
to

Uwe Keller schrieb:

Das ist doch nicht so schlimm. Ist doch klar das Andre als "Wetterfrosch"
auch wissen muß was hinter dem Horizont passiert.

Andreas Janke

unread,
Jul 29, 1999, 3:00:00 AM7/29/99
to

Uwe Keller <uwe-k...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7nlbvq$h6f$1...@news04.btx.dtag.de...

>
> >Jan Mell <jan....@med.stud.uni-erlangen.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 379CD9E7...@med.stud.uni-erlangen.de...
> >Warum werden die Juristen nicht alle ins "Loch" gesperrt, dann wäre es
doch
> >wieder schön auf der Welt?...
>
> Genau, früher ist man mit seinen Leuten zum Nachbarn gegangen und hat alle
> strittigen Angelegenheiten mit der Keule geregelt, war das nicht schön;-)
>

... *früher* ????

Andreas ;-)

Ingo Mennenga

unread,
Aug 5, 1999, 3:00:00 AM8/5/99
to

Wolfgang Keller schrieb:
>
> Jobst von Steinsdorff <stein...@jura.uni-muenchen.de> wrote:
>
> > Wenn ich mir einen Tip erlauben darf:
>
> Wie gesagt, meine Informationen stammen von jemandem 'aus der Praxis'.
> Der beinahe tagtäglich selbst Leute festnehmen und vor allem andere
> dafür trainieren muß.

Für die gelten, da sie EXECUTIVE sind auch andere Spielregeln.

> > Lass das, Du hast dann gute Chancen - von jedem Richter - wegen
> > Noetigung (o.k. wegen wohl fehlender Verwerflichkeit eher nicht),
> > Koerperverletzung und/oder Freiheitsberaubung verurteilt zu werden.
>
> Wenn es tatsächlich der Betreffende war und man nicht mehr Gewalt
> angewendet hat als notwendig war, um ihn bis zum Eintreffen der Polizei
> festzuhalten (_nicht_ nach dem Motto: "Du hast mir mein Fahrrad geklaut,
> dafür gibt's erstmal was auf die Lippe und _dann_ gehen wir zur
> Polizei"), dann wird ein Richter, der seine Sinne auch nur ansatzweise
> beisammen hat, einen Teufel tun.

Wenn du soetwas mit mir machen wolltest haettest _du_ sofort eine
Anzeige am Hals und ich bekaeme da sogar noch Recht.

Prüfe erstmal die Voraussetzungen, nach dem das passieren soll. Dann
wirst du feststellen, es gibt für ZIVILISTEN keine Möglichkeit soetwas
zu machen, wie du es schilderst. Für die EXEKUTIVE sieht das ganz ganz
anders aus. Frag deinen Mann aus der Praxis nach den rechtlichen
Grundlagen. (ich glaube da hatte ich dich schon einmal drauf
angesprochen und habe keine Antwort von dir bekommen)

> Selbst ein Polizeibeamter hat bei einem Irrtum hinsichtlich der Person
> bei ansonstem korrektem Verhalten nichts zu befürchten, und für 'Profis'
> sind die Vorschriften immer strenger bzw. werden strenger ausgelegt.

Weil die PROFIS mehr Möglichkeiten haben, als du und ich, halt als
jedermann.

So kann ein ZIVILIST (jedermann) nie nach dem UZwGBw festnehmen,
durchsuchen oder Gewalt anwenden, um eine Flucht oder Straftat gegen die
Bundeswehr zu verhindern, der Wachsoldat, die zivile-gewerbliche Wache
bzw. der OvWa schon.

und dies ist nur ein Beispiel von vielen, die ich dir nennen kann, um
den Unterschied zwischen jedermann und Exekutive auf zu zeigen. Man muss
halt hier differenzieren zwischen "Jedermann" und "Profis", wie du sie
nennst.

Überleg doch mal, wofür wurde der § 127 StPO geschaffen und was sind die
Voraussetzungen, Was sind die Voraussetzungen für Notwehr/Nothilfe.

Dann wirst du erkennen, das deine Argumentation nicht logisch und
schlüssig aufgebaut ist, ja sie ist sogar falsch.

ingo

Uwe Keller

unread,
Aug 5, 1999, 3:00:00 AM8/5/99
to
Obwohl das, wie gekennzeichnet, OT, oder besser OOT ist, muß ich mich hier
nochmal zu Wort melden:

(Wir sind doch immerhin so tolerant, daß wir OTs klaglos akzeptieren;-) aber
das ist ein anderer Thread.

> Wenn ich mir einen Tip erlauben darf: Lass das, Du hast dann gute


> Chancen - von jedem Richter - wegen Noetigung (o.k. wegen wohl fehlender
> Verwerflichkeit eher nicht), Koerperverletzung und/oder
> Freiheitsberaubung verurteilt zu werden.

Rechtslage hin oder her, ich werde mir von niemandem verbieten lassen,
einzugreifen, wenn ich ein massives Unrecht erkenne. Ich finde, daran krankt
unsere ganze Gesellschaft, daß wir uns immer erstmal Gedanken machen, was
ist nun eigentlich erlaubt und was nicht. Bis wir das mal ausdiskutiert
haben, gibt es nichts mehr, was wir unternehmen können. Für mich gibt es so
etwas, was man moralische Grundsätze nennen könnte, nach denen *ich* zu
handeln gedenke. Welche Folgen das dann hat, ist mir erst mal egal,
andererseits könnte ich nicht mehr handeln.

> U.a. fuer diese Faelle
> unterhaelt der Staat fuer viel Geld eine Polizei, es gibt naemlich ein
> sog. staatliches Gewaltmonopol und es kann nicht akzeptiert werden, dass
> jeder der eine Straftat beobachtet hat, Tage spaeter (vermeintliche)
> Taeter aufs Revier schleppt.

Das ist sicher richtig, deshalb sollte man mit soetwas sehr sehr vorsichtig
umgehen. Und es kann auch garnicht darum gehen, das staatliche Gewaltmonopol
in Frage zu stellen. Aber es kann auch nicht angehen, wenn wir alle wegen
jeder Kleinigkeit nach dem Staat rufen.Wenn wir alle ein bischen mehr
Zivilcourage zeigen würden, wäre es nicht möglich, daß Ausländer in der
U-Bahn von Skins zusammengeschlagen werden.

> In dieser Situation gleich die Polizei rufen, ggf. Verfolgung aufnehmen
> (Handys sind da nicht unpraktisch), aber nicht selber ran. Die meisten
> Leute verzichten auch gerne auf Schlaegereien mit evtl. gefaehrlichen
> Straftaetern, die Jungs in gruen haben zur Not wenigstens ne Knarre.
>
Ist sicher eine Alternative, ich sage auch nicht, daß das, was ich hier so
äußere, der Weisheit letzter Schluß in dem konkreten Fall ist, ich denke
aber, daß uns allen mehr Eigeninitiative - ohne immer gleich alle Folgen zu
prüfen - gut zu Gesicht stehen würde.

Beste Grüße


Uwe,
der sich jetzt wieder dem Segeln (und Kochen) zuwendet.

Ingo Mennenga

unread,
Aug 6, 1999, 3:00:00 AM8/6/99
to

Uwe Keller schrieb:



> > U.a. fuer diese Faelle
> > unterhaelt der Staat fuer viel Geld eine Polizei, es gibt naemlich ein
> > sog. staatliches Gewaltmonopol und es kann nicht akzeptiert werden, dass
> > jeder der eine Straftat beobachtet hat, Tage spaeter (vermeintliche)
> > Taeter aufs Revier schleppt.
>
> Das ist sicher richtig, deshalb sollte man mit soetwas sehr sehr vorsichtig
> umgehen. Und es kann auch garnicht darum gehen, das staatliche Gewaltmonopol
> in Frage zu stellen. Aber es kann auch nicht angehen, wenn wir alle wegen
> jeder Kleinigkeit nach dem Staat rufen.Wenn wir alle ein bischen mehr
> Zivilcourage zeigen würden, wäre es nicht möglich, daß Ausländer in der
> U-Bahn von Skins zusammengeschlagen werden.

In diesem Fall greift die Notwehr/Nothilfe und wenn die Voraussetzungen
erfüllt sind, kann _jedermann_ die Täter _festhalten_ nach §127 StPO.


>
> > In dieser Situation gleich die Polizei rufen, ggf. Verfolgung aufnehmen
> > (Handys sind da nicht unpraktisch), aber nicht selber ran. Die meisten
> > Leute verzichten auch gerne auf Schlaegereien mit evtl. gefaehrlichen
> > Straftaetern, die Jungs in gruen haben zur Not wenigstens ne Knarre.
> >
> Ist sicher eine Alternative, ich sage auch nicht, daß das, was ich hier so
> äußere, der Weisheit letzter Schluß in dem konkreten Fall ist, ich denke
> aber, daß uns allen mehr Eigeninitiative - ohne immer gleich alle Folgen zu
> prüfen - gut zu Gesicht stehen würde.

Es ist die einzige, die dir in diesem Fall nach der Rechtslage in
Deutschland übrig bleibt.

ingo

--
der schon fast auf´m sneeker meer ist


Jens Toellner

unread,
Aug 6, 1999, 3:00:00 AM8/6/99
to
Hallo,

so in Anlehnung an die Diskussion _Such Newsgroup ueber Motorboote_,
koennte dieses Thema doch mal langsam in die Newsgroup RECHT
uebersiedelt werden? Denn so langsam reisst der Bezug zum SEGELN
wirklich ab, oder meint ihr nicht;-)

Jens

Edgar Warnecke

unread,
Aug 6, 1999, 3:00:00 AM8/6/99
to
Am Fri, 06 Aug 1999 10:10:56 +0200, Jens Toellner <b...@gmx.de> meinte:

Passt ganz gut.

In
de.soc.recht.misc
haben sie das Thema (127 etc.)auch gerade *am Wickel*. Etwas
kompetenter sogar.

Setze beim naechsten mal einen F'up.

Gruss

Uwe Keller

unread,
Aug 6, 1999, 3:00:00 AM8/6/99
to

Sorry, ich konnte einfach nicht wiederstehen, werd mich aber mit meiner
Laienmeinung nicht unter die Juristen begeben;-)


Edgar Warnecke

unread,
Aug 6, 1999, 3:00:00 AM8/6/99
to
Am Fri, 6 Aug 1999 18:28:41 +0200, "Uwe Keller"
<uwe-k...@t-online.de> meinte:

>
>Sorry, ich konnte einfach nicht wiederstehen, werd mich aber mit meiner
>Laienmeinung nicht unter die Juristen begeben;-)
>

Na, verd... nochmal, so war's ja nun auch wieder nicht gemeint :-)

Michael Raab

unread,
Aug 10, 1999, 3:00:00 AM8/10/99
to
Die Diskussion ist um einen weiteren Aspekt zu ergänzen.

Wie sieht es eigentlich mit der Eigensicherung der Besatzung und des
Schiffes aus z. B. bei Piraterie, Aufnahme von Boatpeople und Abwehr
von Raubfischen aus.

Das Gewaltmonopol des Staates endet an seinen Hoheitsgrenzen( sofern
keine anderen Übereinkünfte vorliegen).

Wir die wir Schwarz Rot Gold am Heck führen nehmen unsere Gesetze
jedoch mit und Unterliegen diesen!


Da der Staat jedoch nicht jedem Schiff einen Grenzschutzbeamten
mitgeben kann muß die Sicherheit des Schiffes und der Besatzung in
anderer geeigneter Weise gewährleistet werden.


Jedermann hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sofern der
Staat mit seinem Gewaltmonopol dies nicht leisten kann (er ist ja
nicht gegenwärtig auf Hoher See) muß er seinen Bürgern die Möglichkeit
gewähren Eigensicherung zu betreiben.


Eine Mindestbewaffnung ( wir denken hier an eine Langwaffe und einen
Revolver) ist zu ermöglichen und zu gestatten.

Bitte schön ich möchte nicht daß alle die an Nord und Ostsee fahren
nunmehr aufrüsten und Stegstreitereien in bewaffnete Konflikte
ausarten.

Aber Langfahrer im weltweiten Einsatz brauchen ein Mindestmaß an
Sicherheit und die Möglichkeit zur Eigensicherung.

Wir haben zu diesem Thema Anfragen gestartet und bekamen im Tenor
folgende Antworten ( BKA, Innenminister des Bundes und einiger
Länder,sowie AA)

1.: Die Abwehr von Raubfischen gefährdet den Waffenbenutzer mehr denn
den Raubfisch.
(Besser mit Steinen bewerfen und vertreiben,wo krieg ich an Bord bloß
die Steine her)

2.: Boatpeople besser ignorieren denn sich selbst gefährden
(das darf ja wohl nicht war sein)

3.: Piraterie, einfach nicht hinfahren in diese Gebiete
( o.k. Gegen die Profis mit Zwillings MG auf dem
Vordeck ist Gegenwehr sinnlos. Aber bei den in den NfS angeführten
Meldungen ist Grundlage immer einer den es zuerst erwischt hat, wir
wollen aber nicht Anlaß zu einer Erstmeldung sein)


Es ist unglaublich wie ignorant, unqualifiziert und dümmlich manche
Beamte die ja von meinem , unserem Geld bezahlt werden mit uns
umgehen.


Stand der Dinge derzeit und wir werden nicht nachlassen:

Das führen von Schwarz-Rot-Gold am Heck stellt eine Gefährdung an sich
dar, da jeder mit einem Zahnstocher bewaffnete Pirat weiß daß wir
nicht dürfen.

Um Schiffe mit Sternenbanner macht er jedoch vorsichtshalber einen
großen Bogen.

Wir haben einige Mühen und Mehraufwendungen auf uns genommen und fast
alle (alle schafft keiner) Vorschriften und Auflagen erfüllt um unter
Deutscher Flagge zu fahren.

Nunmehr stellt sich jedoch heraus daß dieser Staat zwar Weltmeister in
Vorschriften ist, seinen Bürgern jedoch die vielleicht etwas über die
Norm hinaus auf weltweite Fahrt gehen schmählich die Eigensicherung
verweigert, ja diese sogar mit Strafe belegt.

Dies und das behaupte ich nun einfach so kann es ja wohl nicht sein.

Wir sind derzeit der Meinung daß das Recht auf Eigensicherung höher zu
bewerten ist als bürgerlicher Gehorsam, obwohl dies natürlich
erhebliche Probleme in sich birgt!

Das Thema ist daher gegenüber den Behörden nicht erledigt!!!


Bitte eure Meinung und vielleicht auch vorhandene Erfahrungen

Gruß

Michael Raab

mit
http://www.sailmagic.de
sa...@sailmagic.de


Andre Tornow

unread,
Aug 11, 1999, 3:00:00 AM8/11/99
to
Michael Raab <sa...@sailmagic.de> wrote:

Endlich ist er also auch hier ausgebrochen, der
Megathread aus rec.boats.cruising 'guns on board'

Natuerlich kann man auch zu diesem Thema unterschiedlicher
Ansicht sein. Allerdings sollte man, wenn man ernst genommen
werden will, das eine oder andere Argument bringen. Das
vermisse ich in Deinem Beitrag schmerzlich.
Eine pauschale Breitseite gegen die Beamtenschaft ist jedenfalls
in diesem Fall unangebracht.

Trans Ocean, zweifellos kompetent in Fragen Blauwassersegeln,
empfiehlt, auf Bewaffnung zu verzichten. Die Gruende sind
kurz mit dem Motto Deeskalierung zu beschreiben. Offenbar
hat auch die Erfahrung gezeigt, dass Waffeneinsatz die Gefahr
Schaden an Leib und Leben zu nehmen erhoeht. Meistens geht es
nur um Sachen und Werte. Krisengebiete sollte man vernuenftiger-
weise meiden, hier waere man mit Handfeuerwaffen ohnehin nicht
ausreichend armiert.

Nebenbei bemerkt, es gibt einige gute Gruende, warum bei uns
die Bewaffnung der Bevoelkerung nicht ueblich ist. Vorfaelle,
nicht nur aus der juengsten Zeit, in den USA treiben auch dort
die Diskussion zu diesem Thema immer wieder an.

Moegen die Raubfische Dich verschonen.

Andre


Edgar Warnecke

unread,
Aug 11, 1999, 3:00:00 AM8/11/99
to
Am Tue, 10 Aug 1999 14:45:40 GMT, Michael Raab <sa...@sailmagic.de>
meinte:

>Die Diskussion ist um einen weiteren Aspekt zu erg=E4nzen.


>
>Wie sieht es eigentlich mit der Eigensicherung der Besatzung und des
>Schiffes aus z. B. bei Piraterie, Aufnahme von Boatpeople und Abwehr
>von Raubfischen aus.

Stimmt. Damit hatte ich in den letzten 20 jahren auch immer Sorgen.

Vor allem die Piraten sind laestig geworden. Die Boatpeople haben
meine Bilge leergesoffen und das Eisfach leergefressen, bevor ich sie
wieder von Bord bekam.

Menschenfressende ins Cockpit fliegende Fische hatte ich allerdings
seltener.

>Das Gewaltmonopol des Staates endet an seinen Hoheitsgrenzen( sofern

>keine anderen Uebereinkuenfte vorliegen).

Mein Vertrag mit dem MEK der Entensheriffs ist immer noch nicht
zurueck. hast Recht. Echt schludrig diese Truppe.

>Wir die wir Schwarz Rot Gold am Heck fuehren nehmen unsere Gesetze


>jedoch mit und Unterliegen diesen!

Naja, meinen Schoenfelder und den Palandt lasse ich zu Hause. Und
unterliegen tu ich ab und an mal einem Mitbewerber in einer
Privatregatta. Damit kann ich allerdings leben.

>Da der Staat jedoch nicht jedem Schiff einen Grenzschutzbeamten

>mitgeben kann muss die Sicherheit des Schiffes und der Besatzung in
>anderer geeigneter Weise gewaehrleistet werden.

Richtig, deshalb auch vor kurzem meine Frage nach der Bronzekanone.
Niemeyer traegt dem also Rechnung. Wo ist Dein Problem?

>Jedermann hat das Recht auf koerperliche Unversehrtheit, sofern der


>Staat mit seinem Gewaltmonopol dies nicht leisten kann (er ist ja

>nicht gegenwaertig auf Hoher See) muss er seinen Buergern die Moegli
>chkeitgewaehren Eigensicherung zu betreiben.

:-?

>Eine Mindestbewaffnung ( wir denken hier an eine Langwaffe und einen

>Revolver) ist zu ermoeglichen und zu gestatten.

Hast Du zuviel John Wayne geguckt?

>Bitte schoen ich moechte nicht dass alle die an Nord und Ostsee fahren
>nunmehr aufruesten und Stegstreitereien in bewaffnete Konflikte
>ausarten.

Wohl zuviel Hornblower gelesen, was ?

>Aber Langfahrer im weltweiten Einsatz brauchen ein Mindestmass an
>Sicherheit und die Moeglichkeit zur Eigensicherung.

Bronzekanone :-)

>Wir haben zu diesem Thema Anfragen gestartet und bekamen im Tenor

>folgende Antworten ( BKA, Innenminister des Bundes und einiger Laender,sowie AA)

Und ich wunder mich, warum die keine vernuenftige Arbeit/Politik zu
Stande bekommen :-(

>1.: Die Abwehr von Raubfischen gefaehrdet den Waffenbenutzer mehr denn
>den Raubfisch.

Donnerwetter. Soviel Scharfsinn haette ich denen gar nicht zugetraut.

>(Besser mit Steinen bewerfen und vertreiben,wo krieg ich an Bord bloss
>die Steine her)

[stirntipp]

Der naechste Hai beisst Dir Deinen Kiel ab.

>2.: Boatpeople besser ignorieren denn sich selbst gefaehrden


> (das darf ja wohl nicht war sein)

Doch, denk ans Dosenbier.

>3.: Piraterie, einfach nicht hinfahren in diese Gebiete
> ( o.k. Gegen die Profis mit Zwillings MG auf dem

>Vordeck ist Gegenwehr sinnlos. Aber bei den in den NfS angefuehrten


>Meldungen ist Grundlage immer einer den es zuerst erwischt hat, wir

>wollen aber nicht Anlass zu einer Erstmeldung sein)

Die Welt ist ja auch sooo klein :-|

>Es ist unglaublich wie ignorant, unqualifiziert und duemmlich manche


>Beamte die ja von meinem , unserem Geld bezahlt werden mit uns
>umgehen.

Naja, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Wobei die
von Dir zitierten Antworten recht vernuenftig klingen.

>Stand der Dinge derzeit und wir werden nicht nachlassen:

Neiiiiin, tut das nicht. Beisst Euch fest. Das muss jetzt geregelt
werden, notfalls mit Waffengewalt.

>Das fuehren von Schwarz-Rot-Gold am Heck stellt eine Gefaehrdung an sich
>dar, da jeder mit einem Zahnstocher bewaffnete Pirat weiss dass wir
>nicht duerfen.

Jetzt ist's genug.

Da auch ich unter schwarz-rot-gold segele untersage ich Dir hiermit
das verallgemeinernde *wir*, es sei denn Du schreibst sofort dahinter,
dass ich nicht unter dem wir zu subsummieren bin.

Weder hatte ich noch werde ich jemals das Beduerfnis haben oder auch
nur im entferntesten daran denken eine Waffe an Bord zu fuehren noch
sie jemals gegen Mitmenschen einzusetzen.

Kannst Du Dir vorstellen, dass hier auch Leute mitlesen, die nicht den
Johannes am Heck fahren?

Tolle Vorstellung. Wieder mal die bloeden deutschen Rambos :-(

>Um Schiffe mit Sternenbanner macht er jedoch vorsichtshalber einen

>grossen Bogen.

Logisch. Reicht doch wenn die sich selbst in die Luft sprengen.

>Wir haben einige Muehen und Mehraufwendungen auf uns genommen und fast
>alle (alle schafft keiner) Vorschriften und Auflagen erfuellt um unter
>Deutscher Flagge zu fahren.

Komisch. Solche Muehe das Laken da hinten anzustecken?

>Nunmehr stellt sich jedoch heraus dass dieser Staat zwar Weltmeister in
>Vorschriften ist, seinen B=FCrgern jedoch die vielleicht etwas ueber die
>Norm hinaus auf weltweite Fahrt gehen schmaehlich die Eigensicherung


>verweigert, ja diese sogar mit Strafe belegt.

Und mit Recht. Du mit einer Waffe in der Hand auf See und ich hoffe
auf eine allgemeine Securite Meldung.

>Dies und das behaupte ich nun einfach so kann es ja wohl nicht sein.

Du laberst hier schon die ganze Zeit den groessten Unfug.

Lies erstmal und poste dann.

>Wir sind derzeit der Meinung dass das Recht auf Eigensicherung hoeher
>zu bewerten ist als buergerlicher Gehorsam, obwohl dies natuerlich


>erhebliche Probleme in sich birgt!

Das einzige Problem scheinst Du zu sein.

>Das Thema ist daher gegenueber den Behoerden nicht erledigt!!!

Und vice versa hoffentlich auch nicht.

>Bitte eure Meinung und vielleicht auch vorhandene Erfahrungen

Die hast Du.

Ansonsten

[X] geh in den Schuetzenverein
[X] geh hier weg

Ingo Mennenga

unread,
Aug 11, 1999, 3:00:00 AM8/11/99
to

Moin Edgar

Edgar Warnecke schrieb:


>
> Am Tue, 10 Aug 1999 14:45:40 GMT, Michael Raab <sa...@sailmagic.de>

> >Da der Staat jedoch nicht jedem Schiff einen Grenzschutzbeamten


> >mitgeben kann muss die Sicherheit des Schiffes und der Besatzung in
> >anderer geeigneter Weise gewaehrleistet werden.
>
> Richtig, deshalb auch vor kurzem meine Frage nach der Bronzekanone.
> Niemeyer traegt dem also Rechnung. Wo ist Dein Problem?

Hm, sind Gusseiserne nicht besser. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass
Bronze- und Messingkanonen sich in der Sonne soweit aufheizen koennen,
das sich das Pulver selbst entzuendet *eg*

ingo

Manfred Muench

unread,
Aug 11, 1999, 3:00:00 AM8/11/99
to
Im Artikel <37b1a13c...@news.btx.dtag.de>, EWar...@t-online.de (Edgar
Warnecke) schreibt:

>>
>>Wie sieht es eigentlich mit der Eigensicherung der Besatzung und des
>>Schiffes aus z. B. bei Piraterie, Aufnahme von Boatpeople und Abwehr
>>von Raubfischen aus.
>
>Stimmt. Damit hatte ich in den letzten 20 jahren auch immer Sorgen.

Ich auch.
Mit Piraten kam ich ja noch gut klar, aber diese Boatpeople......
Echt lästig, die Leute, immer mußte ich meine Biervorräte
wegschließen. Und dann die Raubfische, ich esse seit 30
Jahren keine Rollmöpse mehr, das ist zur Manie geworden.

Chip`s ahoi
Manfred

Sailmagic

unread,
Aug 11, 1999, 3:00:00 AM8/11/99
to
Die Anfragen sind und waren kein Scherz obwohl man
die Stellungnahmen der Behörden als solchen empfinden
könnte!

Ebenso wie die bisherigen Meldungen innerhalb
de.rec.sport.segeln.

Etwas mehr Seriosität bitte,
wenn es denn nicht von dem einen oder anderen
zuviel verlangt ist!

Gruß

Michael Raab

Edgar Warnecke

unread,
Aug 11, 1999, 3:00:00 AM8/11/99
to
Am Wed, 11 Aug 1999 21:26:03 +0200, Sailmagic <sail...@t-online.de>
meinte:

>Die Anfragen sind und waren kein Scherz obwohl man
>die Stellungnahmen der Behörden als solchen empfinden
>könnte!

Nicht ? [staun]

>Ebenso wie die bisherigen Meldungen innerhalb
>de.rec.sport.segeln.
>
>Etwas mehr Seriosität bitte,
>wenn es denn nicht von dem einen oder anderen
>zuviel verlangt ist!

[X] Geh weg von diesem Tisch

Peter `g' Bouillon

unread,
Aug 11, 1999, 3:00:00 AM8/11/99
to
Michael Raab <sa...@sailmagic.de> wrote:

> Jedermann hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sofern der

> Staat mit seinem Gewaltmonopol dies nicht leisten kann (er ist ja

> nicht gegenwärtig auf Hoher See) muß er seinen Bürgern die Möglichkeit
> gewähren Eigensicherung zu betreiben. Eine Mindestbewaffnung (wir

> denken hier an eine Langwaffe und einen Revolver) ist zu ermöglichen
> und zu gestatten.

Also ich vermute mal, wenn man auf hoher See an Piraten gerät, dann
haben die militärisches Kriegsgerät an Bord und ein Revolver nützt
da auch nix.

Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, durch einen weißen Hai von Bord
gerissen zu werden, vermutlich geringer als durch eine Patenthalse.

Zur "Eigensicherung" empfiehlt sich die Lifeline.

P.

--
__________ Peter `g' Bouillon ___ g...@newton.rhein-neckar.de ___________
/ \
| Man erkennt die Menschen an ihrem Müll. -- Oliver Brown |
\______________________________________________________________________/

Jens Toellner

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Sailmagic wrote:

Hallo Michael (versteckst du dich nun wieder hinter deinem Verein?),

> Die Anfragen sind und waren kein Scherz obwohl man
> die Stellungnahmen der Behörden als solchen empfinden
> könnte!

Wenn _ihr_ den Behoerden genauso formuliert geschrieben hast, wie in der
NG, dann wundert es mich, dass die ueberhaupt ernsthaft Stellung
genommen haben.



> Ebenso wie die bisherigen Meldungen innerhalb
> de.rec.sport.segeln.

Gemeldet haben sich dir gegenueber bisher nur Peter und Edgar. Ersterer
hat serioes sein Statement abgegeben und die Reaktion von Edgar war doch
mehr als gelungen, oder?

> Etwas mehr Seriosität bitte,
> wenn es denn nicht von dem einen oder anderen
> zuviel verlangt ist!

Dann fangen wir doch mal bei dir an: Du bist Edgar die Antwort schuldig
geblieben, fuer wen das _wir_ steht. - Erinnerst du dich, das letzte mal
ging es genauso los...

Um zum Thema zurueckzukommen: Was soll werden, wenn mein Chef von der
Segelschule damit prahlt, dass er mit der SigPi (weiss) einen anderen
Segler auf seine Ausweichpflicht aufmerksam machte, indem er ihm erst
vor den Bug und dann durchs Grosssegel geschossen hat? Wie, meinst du,
sieht das wohl mit _echten_ Waffen aus, denn die Kosten fuer eine
handvoll Patronen ist doch nichts im Vergleich zu einem neuen Segel?

Jens

Matthias Busse

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Mal in Ernst,

was macht Ihr wenn ein Passagierdampfer vor euch gekentert ist
und ueber 100 Leute im Wasser schwimmen - weit ab vom Land ???

Wenn ich einige aus dem Wasser fische und die mich dann zwingen
Ihre Familienangehoerigen auch an Bord zu holen usw. dann sind
es irgendwann zu viele und ich sinke auch!!!

Koenntet Ihr nur ueber Funk Hilfe rufen, die Rettungsinsel ueber
Bord werfen und dann wegfahren?
Was denkt Ihr darueber?

Matthias Busse

----------------------------------------------------------------------
Matthias Busse
Schönberger Str.142
24148 Kiel
mail : in...@busse-yachtshop.de
phone: +49 431 725107
fax : +49 431 7207282
http://www.busse-yachtshop.de
----------------------------------------------------------------------

Michael Raab

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to

Wie gesagt habe ich um Seriosität gebeten,
ein anscheinend vergebliches unterfangen!


Zu der vielgequälten Seemannschaft die hier
immer wieder zitiert wird gehört aus meiner Sicht
auch sich auf alle möglichen Eventualitäten
vorzubereiten, sei es mental oder technisch!

Wer meinen Beitrag gelesen hat und sich nicht den
Vorwurf der böswilligen Verdrehung einhandeln will,
dem muß klar sein daß ich eben nicht für eine
Aufrüstung allgemeiner Art bin damit an den Stegen
der Ost und Nordsee Wildwest ausbricht!

Aber ein Bedürfnis der Langfahrer auf Sicherheit
und Eigensicherung darf deshalb nicht generell
abgesprochen werden!

Vielleicht geht das Thema ja auch an dieser Newsgroup
vorbei, den jene die es betrifft die Langfahrer,
sind ja nicht da. Sorry mein Fehler!

Huy und Pfui Kommentare halte ich dennoch
in absoluter Weise für unangebracht!

Vielleicht hat der eine oder andere doch einmal
eine ruhige Minute und betrachtet die drei angeführten
Situation einmal anders. Abseits des Urlaubcharteres
der sein Wohlstandsumfeld mitbringend in die
Dritte Welt düst um dort in gesicherten Revieren
zu segeln!


Gruß

Michael Raab

ohne
http://www.sailmagic.de


Andre Tornow

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Michael Raab <sa...@sailmagic.de> wrote:

>Zu der vielgequ=E4lten Seemannschaft die hier
>immer wieder zitiert wird geh=F6rt aus meiner Sicht
>auch sich auf alle m=F6glichen Eventualit=E4ten=20


>vorzubereiten, sei es mental oder technisch!

Eben.


>Aber ein Bed=FCrfnis der Langfahrer auf Sicherheit
>und Eigensicherung darf deshalb nicht generell=20


>abgesprochen werden!
>
>Vielleicht geht das Thema ja auch an dieser Newsgroup
>vorbei, den jene die es betrifft die Langfahrer,
>sind ja nicht da. Sorry mein Fehler!

Dafuer haben wir ja Dich. Ich bin jedenfalls schon
gespannt auf Deine Berichte ueber Begegnungen mit
Raubfischen, die Du uns hoffentlich nicht vorenthalten
willst.

Trans Ocean duerfte sicher eine ganze Reihe von guten wie
schlechten Erfahrungen ausgewertet haben und ist zu dem
Schluss gekommen, von einer Bewaffnung abzuraten. Aus
Gruenden, die ich bereits in meinem ersten Posting dazu
beschrieben habe. Damit sollte man sich zunaechst mal
auseinandersetzen, bevor man hier wieder auf einge-
schnappte Leberwurst macht.

Andre


Jens Toellner

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Michael Raab wrote:
>
> Wie gesagt habe ich um Seriosität gebeten,
> ein anscheinend vergebliches unterfangen!

Dann fang mal an!

> Zu der vielgequälten Seemannschaft die hier
> immer wieder zitiert wird gehört aus meiner Sicht
> auch sich auf alle möglichen Eventualitäten


> vorzubereiten, sei es mental oder technisch!

Was du verlangst setzt jedoch voraus, einem Thema gegenueber
unvoreingenommen zu sein. Denn nur so kannst du gewonnene Informationen
zur Meinungsbildung nutzen. Was du jedoch versucht hast (so zumindest
mein Eindruck), ist gegen die Behoerden und die Beschraenkungen
aufzuhetzen. Dass du anscheinend nur Beitraege erwartest, die dich in
deiner extremen Einstellung unterstuetzen, ist doch keine Grundlage fuer
eine Diskussion. Denn auf eine solche scheinst du dich ja nicht
einlassen zu wollen!



> Wer meinen Beitrag gelesen hat und sich nicht den
> Vorwurf der böswilligen Verdrehung einhandeln will,
> dem muß klar sein daß ich eben nicht für eine
> Aufrüstung allgemeiner Art bin damit an den Stegen
> der Ost und Nordsee Wildwest ausbricht!

Da es anscheinend nicht nur mir so ging, der boeswillig Verdrehen
wollte, sondern dich schlicht und ergreifend nicht verstanden hat, nimm
dies doch zum Anlass und ueberarbeite deine urspruengliche Aussage
hierhingehend.

> Aber ein Bedürfnis der Langfahrer auf Sicherheit


> und Eigensicherung darf deshalb nicht generell

> abgesprochen werden!

Siehe oben: Praezisier dein Anliegen und wir wissen eher, worum es dir
geht!



> Vielleicht geht das Thema ja auch an dieser Newsgroup
> vorbei, den jene die es betrifft die Langfahrer,
> sind ja nicht da. Sorry mein Fehler!

Was sind denn Langfahrer in deinem Sinne? Die, die ich kenne, sind auch
in der Nord- und Ostsee zu finden.



> Huy und Pfui Kommentare halte ich dennoch
> in absoluter Weise für unangebracht!

An wen denkst du in diesem Zusammenhang? Wenn dir das schon an die
Substanz geht, dann muesste ich mich schon laengst an der Saling
aufgeknuepft haben.

[snip]

Jens

Peter `g' Bouillon

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Matthias Busse <m...@techfak.uni-kiel.de> wrote:
> Wenn ich einige aus dem Wasser fische und die mich dann zwingen
> Ihre Familienangehoerigen auch an Bord zu holen usw. dann sind
> es irgendwann zu viele und ich sinke auch!!!

Viiiel wahrscheinlicher, daß diejenigen, die Du aus dem Wasser holst,
halbtot sind, bis Du sie endlich auf das Deck gewuchtet gekriegt hast.
Das sind dann nämlich nicht nur Bojen wie beim Boje-über-Bord-Manöver,
sondern 80 kg schwere, halb bewußte Fleischklumpen ohne Rettungsweste.

Bis Du Dein Schiff tatsächlich bis zum Sinken vollgeladen bekommen hast,
gibt es längst nur noch Tote aus dem Wasser zu fischen.

Einfach die Rettungsinsel über Bord zu werfen und von dannen zu segeln,
ist nicht zu empfehlen. Diese Rettungsinsel wird dann keinen Menschen
retten, und Du hast bei der Weiterfahrt eine schöne Rettungsinsel zu
wenig. Genauso gut könntest Du eine Kiste Bierdosen zum Überbord-
werfen nehmen: das kommt Dich billiger und erzielt gleichviel Nutzen.

P.
--
Stellenanzeigen auf deutsch übersetzt: Teil 1
Ihre mittelfristige Ob es passiert, ist absolut unsicher,
Perspektive ist der... = aber wenn es passiert, dann jedenfalls
(z.B. Projektmanager) nicht vor fünf Jahren

Uwe Keller

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to

Michael Raab <sa...@sailmagic.de> schrieb in im Newsbeitrag:
19990812...@mis.configured.host...

> Wie gesagt habe ich um Seriosität gebeten,
> ein anscheinend vergebliches unterfangen!

Ich fand Edgars Antwort im Ton sehr gelungen und im Inhalt
durchaus seriös. Das war genau die richtige Anwort für Dein Posting.
(Ein Flame auf ein solches Posting sähe doch wohl anders aus.)

> Zu der vielgequälten Seemannschaft die hier
> immer wieder zitiert wird gehört aus meiner Sicht
> auch sich auf alle möglichen Eventualitäten
> vorzubereiten, sei es mental oder technisch!

Wie bist Du denn mental vorbereitet, diese Dinger auch
zu gebrauchen? Bei "Raubfischen" kann ich es mir ja noch vorstellen.
Bei "Boat-Peoplen", willst Du auf die feuern? Denen gehts auch ohne Deine
Knarre schon dreckig genug.
Piraterie ist der einzige "Eigensicherungsgrund", der mir noch einigermaßen
plausibel erscheint.
Wie Du wissen wirst, ist auch hier der Gebrauch von Schußwaffen sehr
umstritten.

>Wer meinen Beitrag gelesen hat und sich nicht den
>Vorwurf der böswilligen Verdrehung einhandeln will,
>dem muß klar sein daß ich eben nicht für eine
>Aufrüstung allgemeiner Art bin damit an den Stegen
>der Ost und Nordsee Wildwest ausbricht!

Das wäre ja auch noch schöner, es reicht schon so!

>Aber ein Bedürfnis der Langfahrer auf Sicherheit
>und Eigensicherung darf deshalb nicht generell
>abgesprochen werden!

Ich spreche Dir ab, daß daß es Dir um genau dieses geht!
Dazu ist Dein Posting viel zu unseriös!

> Vielleicht hat der eine oder andere doch einmal
> eine ruhige Minute und betrachtet die drei angeführten
> Situation einmal anders. Abseits des Urlaubcharteres
> der sein Wohlstandsumfeld mitbringend in die
> Dritte Welt düst um dort in gesicherten Revieren
> zu segeln!

Wenn ich auch nur *einen* Langfahrer kennenlerne, der Deine
Ansicht teilt, dann werde ich dies vielleicht tun.


Gruß

Uwe

ohne
http://www.sailmagic.de


Uwe Keller

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to

Matthias Busse <m...@techfak.uni-kiel.de> schrieb in im Newsbeitrag:
37B27A...@techfak.uni-kiel.de...

> Mal in Ernst,
>
> was macht Ihr wenn ein Passagierdampfer vor euch gekentert ist
> und ueber 100 Leute im Wasser schwimmen - weit ab vom Land ???
>
> Wenn ich einige aus dem Wasser fische und die mich dann zwingen
> Ihre Familienangehoerigen auch an Bord zu holen usw. dann sind
> es irgendwann zu viele und ich sinke auch!!!
>
Ja, und was willst Du dann machen? Auf sie feuern?
Das kann doch nicht Dein Ernst sein!

Das grundsätzliche Problem mit Waffen ist doch, daß ich sie
auch benutzen muß! Ich bin bestimmt kein Pazifist, aber
ich denke, ich hätte da meine Schwierigkeiten.

Gruß

Uwe

Heinz Kratz

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Ist doch nicht dein ernst ? Oder!

Heinz

--
51 N 15 92
06 E 45 69
heinz...@cityweb.de
Und immer schön fröhlich bleiben


Matthias Busse <m...@techfak.uni-kiel.de> schrieb in im Newsbeitrag:
37B27A...@techfak.uni-kiel.de...
> Mal in Ernst,
>
> was macht Ihr wenn ein Passagierdampfer vor euch gekentert ist

Rest gelöscht

Michael Raab

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Also bitte schön, bitte lesen meines Ursprungspostings:


Die eine oder andere Antwort, der Antwort könnte man sich dann sparen.
Der Standard einzelner auf dem Verfasser herum zuhacken statt sich mit
dem Thema zu befassen ist ja bekannt.
Aus diesem Grund ( hat anscheinen nicht jeder begriffen) habe ich hui
mit huy geschrieben, angekommen ?

Ein kleine Bemerkung zum Nachdenken:
Wem bekannt ist wie bei der Marine in solchen Fällen die
Personensicherung geregelt ist und auch gehandhabt wird
sollte sich Gedanken über die Wertigkeit machen.

Nämlich ob die Wertigkeit des Lebens eines Seglers geringer
einzuschätzen ist als die eines Marineangehörigen??

Thema Langfahrer:
Selbstverständlich gibt es die auch in Nord-und Ostsee und
selbstverständlich kann eine Butterfahrt nach Helgoland segeltechnisch
sehr anspruchsvoll sein.
Aber dies sind doch Gebiete in denen man sich auf eine nahezu perfekte
SAR Struktur verlassen kann, relativ geringes
Piratenaufkommen herrscht und bei den Raubfischen die Kälte
lustlosigkeit produziert.

Hochsee-Segeln :
Also wen´d rundumarunanum koi Land meh siescht. (Übersetzung kann per
mail angefordert werden)
Kann andere Anforderungen stellen auf die man vorbereitet sein sollte.

Ein Wort zum Schluß zu den Äußerungen Knarre, Boatpeople usw. die von
einem Schreiberling vorgebracht wurden.
Also das war unten, ganz tief unten und wird nicht kommentiert.

Matthias Busse

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Uwe Keller wrote:

> Ja, und was willst Du dann machen? Auf sie feuern?
> Das kann doch nicht Dein Ernst sein!

Nein, natuerlich nicht!
Aber was wuerdest du tun?
Hast du dir dazu mal Gedanken gemacht?

Edgar Warnecke

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Am Thu, 12 Aug 1999 15:03:47 +0200, "Heinz Kratz"
<heinz...@cityweb.de> meinte:

>Ist doch nicht dein ernst ? Oder!

Na lass mal. Ne groessere Havarie vor der Nase, das kann ich mir schon
vorstellen.

Waere ich alleine, tja dann?
Wahrscheinlich wuerde ich situativ reagieren und hinterher genau
wissen, was ich falsch gemacht habe.

Mit 'ner Funke an Bord wuerde *ich* mich ganz einfach in den normalen
Seenotrufverkehr einklinken und mir genaue Anweisungen geben lassen,
was ich zu tun und zu lassen habe. Dafuer gibt's die Maedchen und
Jungs ja. Einer koordiniert und die anderen machen. Keine Extratouren.

Ach ja, dass die mir sagen ich solle eine Flinte nehmen kann ich mir
auch nicht vorstellen ;-)

SCNR

Dieses Posting beinhaltet ausschliesslich meine eigene Meinung.
Man wird ja vorsichtig.

Gruss

Edgar Warnecke

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Am Thu, 12 Aug 1999 14:42:49 +0200, "Uwe Keller"
<uwe-k...@t-online.de> meinte:

Hallo Uwe,

[...]

>>Aber ein Bedürfnis der Langfahrer auf Sicherheit
>>und Eigensicherung darf deshalb nicht generell
>>abgesprochen werden!

Das warst nicht Du.

>Ich spreche Dir ab, daß daß es Dir um genau dieses geht!
>Dazu ist Dein Posting viel zu unseriös!

... dem schliesse ich mich an. Haette der Mensch auch nur einmal Rollo
Gebhard gelesen, der im Jemen in den Haenden von Piraten war oder
Wilfried Erdmann, den es vor Indonesien erwischt hat, wuerde er nicht
solchen Dummheiten (ich nehme zu seinen Gunsten mal fehlende Reife an)
posten.

Eine Nachfrage bei den beiden Herren zu dem Thema wird sicherlich
ueber den Verlag DK moeglich sein.

Wuerden solche sensationsgeilen Situationen oefter vorkommen, wuerde
mein Buecherschapp sicherlich mehr dazu hergeben. Solche
Raeuberpistolen sind doch hervorragend dazu geeignet, um die Bordkasse
aufzufuellen.

So, und getz is fuer mich Schluss mit dem Thema.

Gruss

Edgar Warnecke

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Am Thu, 12 Aug 1999 11:59:01 +0200, Jens Toellner <b...@gmx.de> meinte:

[...]

>An wen denkst du in diesem Zusammenhang? Wenn dir das schon an die
>Substanz geht, dann muesste ich mich schon laengst an der Saling
>aufgeknuepft haben.

Nimm das Grossfall und mach mir die Saling nicht kaputt ;-)

SCNR

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