hat jemand wissen zur abnahme gewerbl. genutzte Boote durch die See-BG
wie läuft das ab?
wie hoch sind die Kosten? kommt ja jemand raus, oder wird das intern
geprüft?! ablauf... u.s.w.
vielen dank...
martin staar
Hallo Martin,
setze Dich doch mal mit Markus Seebich, dem Inhaber von http://www.sailingisland.de
in Verbindung. Der weiß es, da er 2 Schiffe in Stavoren liegen hat,
die von der See-BG abgenommen sind. (So hat er jedenfalls behauptet
und ich glaube ihm)
Gruß
Charly
da werden sie geholfen
mfg
bjk
Ich gehe davon aus, dass Du weißt, wonach Du fragst, also verstehe
die folgenden Ausführungen bitte nicht falsch:
Eine Sicherheitszeugnis oder eine Prüfbescheinigung der See-Berufs-
genossenschaft benötigt, wer ein Sportboot gewerbsmäßig nutzt, also
z.B. zu Ausbildungszwecken.
Wer sein Boot lediglich vermietet (verchartert), braucht nur ein
Bootszeugnis der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
Es ist vielleicht ganz sinnvoll, einmal den Text der einschlägigen
Verordnung zu lesen: <http://www.gesetze-im-internet.de/seespbootv>
Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch is'n Worm! ***
*** Wat brüllt de See? 'n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Thu, 08 Feb 2007 14:05 +0100 ***
Wobei auch bei Vercharterung eine Prüfbescheinigung der See-BG sinnvoll
sein kann. Damit lassen sich die Boote leichter zu Ausbildungszwecken
verchartern. Es macht also hauptsächlich Sinn, so man denn entsprechende
Anfragen bedienen will.
Bei meinem Lieblingsvercharterer an der Ostsee gibt es z.B. einige Boote
mit dieser Prüfbescheinigung.
Gruß
Thomas
--
* Deutschland, ein Wintermärchen *
* Handballweltmeister 2007 *
* 04.02.07 Kölnarena *
* Deutschland *
die homepage der see-bg ist mir bekannt, doch nach intensivem studium
der inhalte, konnte ich wenig informationen finden!
das studium des gesetzlichen vorschrift hat da schon mehr zur info
beigetragen! in der geht es aber doch nur um das bootszeugnis oder
habe ich das falsch gelesen? meine anfrage richtet sich konkret an die
prüfbescheinigung der see-bg für den betrieb eines schiffes unter 15m
für ausbildungszwecke! gibt es dazu eine spezielle vorschrift? und was
ich noch viel informativer finden würde wäre informationen zu den
kosten, hat jemand erfahrungen?
Warum fragst Du nicht einfach die See-BG ? Die haben auch E-Mail
und/oder Telephon ... !
Gruß,
Joachim.
dann gehts...*daumen hoch*