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Frage zur korrekten Ankerbefestigung

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Ludger Tourneur

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Sep 20, 1998, 3:00:00 AM9/20/98
to
Moin,

bei einem tollen Trip durch die Ostsee ist uns leider ein kleines (?)
Malheur an unserem Charterschiff passiert (Dehler 36, Baujahr 90).

Bei Windstärke 5 - 6 hat sich der Buganker gelöst. Dies haben wir
soerst nicht gemerkt.

Folge: ein ca. 1 m langes ca. 2cm breit und bis zu 2 cm tiefe Riefe am
Steuerbordbug oberhalb der Wasserlinie.

Jetzt meine Fragen:

1) Der Anker war nicht gegen herausspringen nach oben gesichert. Er
hing am Ankertampen und ein einem kurzen Tampen der an der
Steuerbordreling befestigt war. Dies haben wir nicht bemerkt, können
aber nachweisen, daß es bei Übergabe bereits nicht gesichert war. Da
das Schiff im seefertigen Zustand vom Vercharterer zu übergeben ist,
wer hat Schuld?????

Nach Auskunft von Dehler sind die Anker bauseitig durch eine Schraube
gesichert.

2) Hat jemand eine Ahnung was eine Reparatur kosten würde?
Müssen neue Matten gelegt werden?

Der Vercharterer stellt sich zur Zeit quer und dies obwohl außerdem
die Ausstattung und der sonstige Zustand der Yacht sehr zu wünschen
übrig lies! Kein GPS, obwohl zugesagt, fehlendebzw. nicht aktuelle
Karten, etc.!!!! ;-((

Danke für Antworten!

Gruß Ludger

Andre Tornow

unread,
Sep 21, 1998, 3:00:00 AM9/21/98
to
Tour...@t-online.de (Ludger Tourneur) wrote:

Moin Ludger,
die Frage nach der Schuld ist immer schwer zu beantworten. Jedenfalls
wenn man sichs nicht ganz leicht macht und sagt, der Skipper sei schuld.

Bei realistischer Betrachtung wird aber sicher ein Teil der Schuld bei Euch
haengen bleiben. Das ist aergerlich aber kaum zu aendern.


>Bei Windstärke 5 - 6 hat sich der Buganker gelöst. Dies haben wir
>soerst nicht gemerkt.
>Folge: ein ca. 1 m langes ca. 2cm breit und bis zu 2 cm tiefe Riefe am
>Steuerbordbug oberhalb der Wasserlinie.

Ich weiss natuerlich selbst, dass man bei 5-6 (vermutlich gegenan) nicht
unbedingt hoeren muss, dass der Anker gegen den Bug schlaegt, trotzdem
wird das erwartet. Und der Schaden waere zweifellos geringer ausgefallen,
haettet Ihr es rechtzeitig bemerkt.


>
>1) Der Anker war nicht gegen herausspringen nach oben gesichert. Er
>hing am Ankertampen und ein einem kurzen Tampen der an der
>Steuerbordreling befestigt war. Dies haben wir nicht bemerkt, können
>aber nachweisen, daß es bei Übergabe bereits nicht gesichert war. Da
>das Schiff im seefertigen Zustand vom Vercharterer zu übergeben ist,

Das nuetzt Euch sicher gar nichts, es sei denn, Ihr haettet diesen Mangel
bei der Uebergabe protokolliert. Im Gegenteil, wenn Ihr wusstet, dass bereits
bei der Uebergabe dieser Mangel bestand, haettet Ihr auf Behebung bestehen
oder den Anker selbst sichern muessen.

>
>Nach Auskunft von Dehler sind die Anker bauseitig durch eine Schraube
>gesichert.

Das allerdings muss man als Charterkunde wohl nicht wissen (es sei denn
es handelt sich um die uebliche Ankersicherung, der man ansieht, wenn die
Schraube fehlt).


>Der Vercharterer stellt sich zur Zeit quer und dies obwohl außerdem
>die Ausstattung und der sonstige Zustand der Yacht sehr zu wünschen
>übrig lies! Kein GPS, obwohl zugesagt, fehlendebzw. nicht aktuelle
>Karten, etc.!!!! ;-((

Ich denke, dass ist ohne Belang. Allerdings solltet Ihr Eurerseits eine
Minderung geltend machen. Bei fehlenden Seekarten z.B. ist zu pruefen, ob
nicht ggf. die Genehmigung zum Charterbetrieb erloschen ist. An Bord sollte
sich immer ein amtliches Schreiben befinden, dass die Genehmigung enthaelt,
die aber an eine Ausruestungsliste gebunden ist. Fehlen Teile dieser
Ausruestung, erlischt die Genehmigung.
Mehr als die Kaution einbehalten, kann der Vercharterer wohl kaum. Macht ihm
also eine Gegenrechnung auf.


>Danke für Antworten!

Wahrscheinlich gibt es gleich wieder Gruppenkeile ;-)

Andre


Hans Steffani

unread,
Sep 21, 1998, 3:00:00 AM9/21/98
to
Andre Tornow <tor...@zedat.fu-berlin.de> writes:
>Mehr als die Kaution einbehalten, kann der Vercharterer wohl kaum.

Huch, wieso das? An die Kaution kommt er leicht ran, aber wenn
er klagt kann ihm auch mehr als die Kaution zugesprochen werden.
Die Kaution ist eigentlich nur eine Anzahlung auf einen zu leistenden
Schadensersatz.

Hans Friedrich Steffani
--
Hans Friedrich Steffani
Institut fuer Elektrische Maschinen und Antriebe, TU Chemnitz
mailto:hans.s...@e-technik.tu-chemnitz.de
http://www.tu-chemnitz.de/~hfst/

Stefan G. Gfroerer

unread,
Sep 21, 1998, 3:00:00 AM9/21/98
to
Ludger Tourneur schrieb:

> Der Vercharterer stellt sich zur Zeit quer und dies obwohl außerdem
> die Ausstattung und der sonstige Zustand der Yacht sehr zu wünschen
> übrig lies! Kein GPS, obwohl zugesagt, fehlendebzw. nicht aktuelle
> Karten, etc.!!!! ;-((


mal unabhaengig von der "Schuld"-frage, die ich
nicht beurteilen kann:
Das Charterunternehmen scheint ja i.A. nicht den
hohen Anspruechen, die man stellen sollte, zu
genuegen.
Ich faende es sinnvoll, solche Erfahrungen (mit
Namen des Vercharterers) hier bekannt zu machen
bzw. bei ESYS ins "Schwarzbuch" einzutragen
(http://www.esys.org/markt/blckbook.html).
Nur wenn sich schlechte Geschaeftspraktiken
wirklich rumsprechen, koennen sie ausgetrocknet
werden.

Ciao

Stefan
--
http://www.vwl.uni-freiburg.de/~gfroerer/
DISCLAIMER: Any errors in spelling, tact or
fact are transmission errors.

Andre Tornow

unread,
Sep 21, 1998, 3:00:00 AM9/21/98
to
hf...@hrz.tu-chemnitz.de (Hans Steffani) wrote:
>Andre Tornow <tor...@zedat.fu-berlin.de> writes:
>>Mehr als die Kaution einbehalten, kann der Vercharterer wohl kaum.
>
>Huch, wieso das? An die Kaution kommt er leicht ran, aber wenn
>er klagt kann ihm auch mehr als die Kaution zugesprochen werden.
>Die Kaution ist eigentlich nur eine Anzahlung auf einen zu leistenden
>Schadensersatz.
>
Meines Wissens ist die Kaution der Selbstbehalt (Eigenbeteiligung)
der Vollkaskoversicherung, ueber die jede Charteryacht verfuegt.
Fuer die Reparaturkosten, die ueber den Kautionsbetrag hinausgehen
kommt also die Versicherung auf. Lediglich fuer ueber die Reparatur
hinausgehende Schaeden (Charterausfall etc.) kann der Charterer ggf.
verantwortlich gemacht werden.

Andre Tornow

unread,
Sep 21, 1998, 3:00:00 AM9/21/98
to
"Stefan G. Gfroerer" <gfro...@iname.com> wrote:
>Ludger Tourneur schrieb:
>
>> Der Vercharterer stellt sich zur Zeit quer und dies obwohl au=DFerdem
>> die Ausstattung und der sonstige Zustand der Yacht sehr zu w=FCnschen
>> =FCbrig lies! Kein GPS, obwohl zugesagt, fehlendebzw. nicht aktuelle

>> Karten, etc.!!!! ;-((
>
>
>mal unabhaengig von der "Schuld"-frage, die ich
>nicht beurteilen kann:
>Das Charterunternehmen scheint ja i.A. nicht den
>hohen Anspruechen, die man stellen sollte, zu
>genuegen.
>Ich faende es sinnvoll, solche Erfahrungen (mit
>Namen des Vercharterers) hier bekannt zu machen
>bzw. bei ESYS ins "Schwarzbuch" einzutragen
>(http://www.esys.org/markt/blckbook.html).
>Nur wenn sich schlechte Geschaeftspraktiken
>wirklich rumsprechen, koennen sie ausgetrocknet
>werden.
Moin Stefan,
es gibt eine Charterdatenbank der d.r.s.s. ,in der positive
wie negative Erfahrungen gesammelt werden sollten. Lief auch ganz gut
an, ist dann aber ein bisschen eingeschlafen (oder ?).
Die Adresse habe ich nicht im Kopf, sollte aber auf meiner
WWW-Seite vermerkt sein. http://userpage.fu-berlin.de/~tornow/sailor.html

Andre

Christian Mahovsky

unread,
Sep 21, 1998, 3:00:00 AM9/21/98
to

Andre Tornow schrieb in Nachricht <6u5dff$64f$1...@fu-berlin.de>...

>hf...@hrz.tu-chemnitz.de (Hans Steffani) wrote:
>Meines Wissens ist die Kaution der Selbstbehalt (Eigenbeteiligung)
>der Vollkaskoversicherung, ueber die jede Charteryacht verfuegt.
>Fuer die Reparaturkosten, die ueber den Kautionsbetrag hinausgehen
>kommt also die Versicherung auf. Lediglich fuer ueber die Reparatur
>hinausgehende Schaeden (Charterausfall etc.) kann der Charterer ggf.
>verantwortlich gemacht werden.

Das scheint von Firma zu Firma unterschiedlich zu sein. Ich hatte heuer den
Fall, daß der Vercharterer eine Kaution von 5TDM verlangte, obwohl der
Selbstbehalt nur 600 DM ausmachte (nach Abschluß einer zusätzlichen
Versicherung zur Reduktion des SB, kostete 250 DM). - Argument: Im
Schadensfall wird die Reparatur sofort von der Kaution bezahlt, die
Versicherung zahlt dann später an mich zurück.
Ob das wirklich so funktioniert hätte, mußte ich allerdings gottlob aber
nicht ausprobieren.

Gruß,
--Christian


Thomas Rottmann

unread,
Sep 21, 1998, 3:00:00 AM9/21/98
to
Hallo Ludger, Hallo NG,

da habt Ihr wirklich Pech gehabt. Rechtlich ist Deine Frage wahrscheinlich
schwierig zu beantworten. Grundsätzlich ist es - denke ich - im
Verantwortungsbereich des Schiffsführers, das Boot seeklar zu machen, zumal
bei 5 - 6 Bft. ja schon etwas Bewegung ins Schiff kommt. Dazu gehört auch
die Überprüfung, ob alle Teile ausreichend gesichert sind. Dass man in der
Praxis nach Übernahme des Bootes endlich los will und wahrscheinlich die
fehlende Ankersicherung nur per Zufall bemerkt, ist eine andere Sache...

War das Boot nicht versichert? Wenn doch, würde sich Eure Haftung auf die
Kaution begrenzen, es sei denn, man würde Dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen
bzw. nachweisen. Und genau hier wird es schwierig...

Wenn natürlich im Chartervertrag geregelt ist, dass das Boot seefertig zu
übergeben ist, dann liegt der Schaden, denke ich, im Verantwortungbereich
des Vercharterers.

Kosten der Reparatur? Keine Ahnung, aber 2 cm Tiefe sind schon mehr als nur
das Gelcoat, das dürfte teuer werden.

Grüße, Thomas


Andre Tornow

unread,
Sep 22, 1998, 3:00:00 AM9/22/98
to
"Christian Mahovsky" <ch...@teleweb.at> wrote:
>

>Das scheint von Firma zu Firma unterschiedlich zu sein. Ich hatte heuer den
>Fall, daß der Vercharterer eine Kaution von 5TDM verlangte, obwohl der

>Selbstbehalt nur 600 DM ausmachte.

Ich habe schon bei einer ganzen Reihe von Firmen, auch im Ausland gechartert.
Bisher war die Kautionsregelung immer wie von mir beschrieben.
DM 5000,-- als Kaution halte ich fuer unverschaemt. Haengt natuerlich von
der Yacht ab, fuer einen 60 Fuss Luxusschlitten waers angemessen.
Was fuer eine Yacht hattet Ihr denn, und wo hattet Ihr gechartert?

(nach Abschluß einer zusätzlichen
>Versicherung zur Reduktion des SB, kostete 250 DM). - Argument: Im
>Schadensfall wird die Reparatur sofort von der Kaution bezahlt, die
>Versicherung zahlt dann später an mich zurück.

Diese Praxis ist mir in der Tat voellig unbekannt, ich wuerde mich
auf so einen Deal auch nicht einlassen.

>Ob das wirklich so funktioniert hätte, mußte ich allerdings gottlob aber
>nicht ausprobieren.

Wahrscheinlich nicht.

Andre

Thomas Seeger

unread,
Sep 22, 1998, 3:00:00 AM9/22/98
to
Hallo Hans
Das ist mir völlig neu , und wäre erschreckend. Meines Wissens ist die
Kaution die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung und sonst nichts.
Einzig bei Charterausfall, der mir der Vollkasko oft nicht abgedeckt ist,
kann der Vercharterer auf Ausfall den Kunden verklagen.
Also mehr als die Kaution kann nicht verloren gehen, aber das ist auch
schon sehr ärgerlich.

Hans Steffani wrote:

> Huch, wieso das? An die Kaution kommt er leicht ran, aber wenn
> er klagt kann ihm auch mehr als die Kaution zugesprochen werden.
> Die Kaution ist eigentlich nur eine Anzahlung auf einen zu leistenden
> Schadensersatz.

Christian Mahovsky wrote:

> Das scheint von Firma zu Firma unterschiedlich zu sein. Ich hatte heuer
> den

> Fall, daß der Vercharterer eine Kaution von 5TDM verlangte, .....

Mir scheint dies eine sehr merkwürdiges Geschäftsgebaren zu sein und ist
alles andere als normal. Dieser Vercharterer wäre mir sehr suspekt (was
macht der mit dem Geld?)

Viele Grüße
Thomas
--
________________________________*

Dr. Thomas Seeger
Physiologisches Institut der LMU

Christian Mahovsky

unread,
Sep 23, 1998, 3:00:00 AM9/23/98
to

Nun, der Vercharterer war die Firma Evasion Location in St.Mandrier (Toulon)
und wurde mir als Partnerfirma von Eckeryachting von eben diesen empfohlen.
Es lief auch die Reservierung, Vertragsabwicklung und Bezahlung über Ecker.
(Allerdings mit dem Hinweis "im Auftrag", sprich Ecker ist nicht haftbar).
Die besagte Kaution wurde in Form eines Kreditkartenbelegs hinterlegt, die
zusätzliche Versicherung zur Reduktion des Vollkaskoselbstbehalts von mir
erst vor Ort abgeschlossen. Daß nach Abschluß dieser Versicherung die
Kaution in unveränderter Höhe mit den erwähnten Argumenten bestehen blieb
hat auch bei mir Mißtrauen geweckt, die Alternative wäre aber nur der
Vertragsrücktritt mit allen seinen Folgen gewesen (Stornogeb., nicht
stattfindender Törn etc.). Nachdem ich aber eine Kopie der Vers.Polizzen
hatte und diese soweit in Ordnung waren ließ ich mich darauf ein.
Ausserdem: Angesichts des Preises (6 TDM für 2 Wochen im Juni/Juli, eine
42er) und war ich von vornherein mißträuisch und habe mit so einigem
gerechnet, es wurde mir von Ecker aber wiederholt versichert, daß diese
Firma seriös wäre, es noch niemals Probleme gab und die Schiffe in gutem
Zustand wären.

Etwas OffTopic aber: Das Schiff war eine SunOdyssey 42, Bj.91, im großen und
ganzen in gutem Zustand und gut ausgerüstet. (z.B. Windgenerator,
ausreichend dimensionierte Batterien, angepasste Strecktaue aus Stahlseil,
>60m Ankerkette, 450l Wasser, Heckanker der den Namen auch verdient,
Sextant, GPS, Autopilot, gutbestückte Werkzeugbox, jede Menge
Ersatzkleinzeug wie Shäkel etc., umfangreiche Notsignalmittel, sehr gute
Bordbibliothek etc.).
Hatte aber auch Mängel: Seekarten für das Törngebiet (Cote d´Azur, Korsika)
zwar vorhanden, aber deutlich abgenutzt und in zu großem Maßstab (macht aber
nix, hatte meine eigenen), Rettungswesten das übliche Festkörperzeug (siehe
Diskussion), Fender zum Teil arg dreckig (Teer, Spuren von
"Autoreifenfender" anderer etc.).

Alles in allem: Es war ein Traumtörn auf einem vertrauenerweckendem Schiff
mit einem hervorragendem Preis/Leistungsverhältnis. - Und ich würde dort
jederzeit wieder chartern. Allerdings: man sollte Grundbegriffe der franz.
Sprache beherrschen, sonst bekommt man ein Problem.

Gruß,
--Christian


Andre Tornow

unread,
Sep 23, 1998, 3:00:00 AM9/23/98
to
Das hoert sich ja alles ziemlich gut. Ein 91er Baujahr ist zwar
ganz schoen alt fuer eine Charteryacht, aber wenn sie so gut ausgeruestet
ist und dazu noch einigermassen in Schuss.
Mich wuerde nur interessieren, ob die Hoehe der Kaution vorher bekannt
war, oder ob das ein Ueberraschungsei war.

Andre

Christian Mahovsky

unread,
Sep 23, 1998, 3:00:00 AM9/23/98
to

Andre Tornow schrieb in Nachricht <6u7k86$5ei$1...@fu-berlin.de>...

>
>Ich habe schon bei einer ganzen Reihe von Firmen, auch im Ausland
gechartert.
>Bisher war die Kautionsregelung immer wie von mir beschrieben.
>DM 5000,-- als Kaution halte ich fuer unverschaemt. Haengt natuerlich von
>der Yacht ab, fuer einen 60 Fuss Luxusschlitten waers angemessen.
>Was fuer eine Yacht hattet Ihr denn, und wo hattet Ihr gechartert?
>

Der Vercharterer war die Firma Evasion Location in St.Mandrier (Toulon)
und wurde mir als Partnerfirma von Ecker Yachting von eben diesen empfohlen.


Es lief auch die Reservierung, Vertragsabwicklung und Bezahlung über Ecker.
(Allerdings mit dem Hinweis "im Auftrag", sprich Ecker ist nicht haftbar).
Die besagte Kaution wurde in Form eines Kreditkartenbelegs hinterlegt, die
zusätzliche Versicherung zur Reduktion des Vollkaskoselbstbehalts von mir
erst vor Ort abgeschlossen. Daß nach Abschluß dieser Versicherung die
Kaution in unveränderter Höhe mit den erwähnten Argumenten bestehen blieb
hat auch bei mir Mißtrauen geweckt, die Alternative wäre aber nur der
Vertragsrücktritt mit allen seinen Folgen gewesen (Stornogeb., nicht
stattfindender Törn etc.). Nachdem ich aber eine Kopie der Vers.Polizzen

(Vollkasko und Zusatz) hatte und diese soweit in Ordnung waren ließ ich mich


darauf ein.
Ausserdem: Angesichts des Preises (6 TDM für 2 Wochen im Juni/Juli, eine
42er) und war ich von vornherein mißträuisch und habe mit so einigem
gerechnet, es wurde mir von Ecker aber wiederholt versichert, daß diese
Firma seriös wäre, es noch niemals Probleme gab und die Schiffe in gutem
Zustand wären.

Das Schiff war eine SunOdyssey 42, Bj.91, im großen und ganzen in gutem


Zustand und gut ausgerüstet. (z.B. Windgenerator, ausreichend dimensionierte
Batterien, angepasste Strecktaue aus Stahlseil, >60m Ankerkette, 450l
Wasser, Heckanker der den Namen auch verdient,
Sextant, GPS, Autopilot, gutbestückte Werkzeugbox, jede Menge
Ersatzkleinzeug wie Shäkel etc., umfangreiche Notsignalmittel, sehr gute
Bordbibliothek etc.).
Hatte aber auch Mängel: Seekarten für das Törngebiet (Cote d´Azur, Korsika)
zwar vorhanden, aber deutlich abgenutzt und in zu großem Maßstab (macht aber
nix, hatte meine eigenen), Rettungswesten das übliche Festkörperzeug (siehe
Diskussion), Fender zum Teil arg dreckig (Teer, Spuren von
"Autoreifenfender" anderer etc.).

>


>Diese Praxis ist mir in der Tat voellig unbekannt, ich wuerde mich
>auf so einen Deal auch nicht einlassen.
>

Bis dato war´s mir auch neu, vorher war das auch nicht ersichtlich und wie
gesagt, die Alternative wäre ein Ausfall des Törns + Stornogebühr
(=Charterkosten) gewesen.
So segelten wir eben im Bewußtsein, daß ein eventueller Schaden wirklich
teuer werden kann (hebt aber ungemein das Verantwortungsgefühl für´s
Material ;-) ).

Ich habe übrigens auch in anderen Charterverträgen nachgesehen aber eine
genaue Regelung zu diesem Thema (Was wann in welcher Reihenfolge von wem
bezahlt und an wen retourniert wird) nicht gefunden. Dafür aber von jeder
Menge Streitereien um Kautionen gehört.

>>Ob das wirklich so funktioniert hätte, mußte ich allerdings gottlob aber
>>nicht ausprobieren.
>Wahrscheinlich nicht.

Möglich, aber an sich machten die Leute von Evasion Location schon einen
halbwegs seriösen Eindruck. Wir hatten bei der Rückkehr auch ein paar
Kleinigkeiten wie eine gebrochene Abdeckung im WC oder abgebrochener Henkel
bei einem Kochtopf, wurde uns aber nicht in Rechnung gestellt (gab auch
keine Diskussionen darum).
Alles in allem war es ein Traumtörn auf einem vertrauenerweckendem Schiff


mit einem hervorragendem Preis/Leistungsverhältnis. - Und ich würde dort
jederzeit wieder chartern.

Gruß,
--Christian

Thomas Rottmann

unread,
Sep 23, 1998, 3:00:00 AM9/23/98
to
Hi Thomas,

>Also mehr als die Kaution kann nicht verloren gehen, aber das ist auch
>schon sehr ärgerlich.


Das ist nicht ganz richtig. Wenn die Versicherung nicht zahlen muß, z.B.
weil grobe Fahrlässigkeit den Schaden verursacht hat, haftet der Charterer
natürlich trotzdem für die gemietete Sache

Gruß, Thomas

Ludger Tourneur

unread,
Sep 27, 1998, 3:00:00 AM9/27/98
to
Andre Tornow <tor...@zedat.fu-berlin.de> wrote:


>Moin Ludger,
>die Frage nach der Schuld ist immer schwer zu beantworten. Jedenfalls
>wenn man sichs nicht ganz leicht macht und sagt, der Skipper sei schuld.

>Bei realistischer Betrachtung wird aber sicher ein Teil der Schuld bei Euch
>haengen bleiben. Das ist aergerlich aber kaum zu aendern.


>>Bei Windstärke 5 - 6 hat sich der Buganker gelöst. Dies haben wir
>>soerst nicht gemerkt.
>>Folge: ein ca. 1 m langes ca. 2cm breit und bis zu 2 cm tiefe Riefe am
>>Steuerbordbug oberhalb der Wasserlinie.

>Ich weiss natuerlich selbst, dass man bei 5-6 (vermutlich gegenan) nicht
>unbedingt hoeren muss, dass der Anker gegen den Bug schlaegt, trotzdem
>wird das erwartet. Und der Schaden waere zweifellos geringer ausgefallen,
>haettet Ihr es rechtzeitig bemerkt.

Jo, wir segelten so hoch am Wind wie nur möglich! Da hörst du nicht
mehr viel, schon gar nicht bei Regen!

>>
>>1) Der Anker war nicht gegen herausspringen nach oben gesichert. Er
>>hing am Ankertampen und ein einem kurzen Tampen der an der
>>Steuerbordreling befestigt war. Dies haben wir nicht bemerkt, können
>>aber nachweisen, daß es bei Übergabe bereits nicht gesichert war. Da
>>das Schiff im seefertigen Zustand vom Vercharterer zu übergeben ist,

>Das nuetzt Euch sicher gar nichts, es sei denn, Ihr haettet diesen Mangel
>bei der Uebergabe protokolliert. Im Gegenteil, wenn Ihr wusstet, dass bereits
>bei der Uebergabe dieser Mangel bestand, haettet Ihr auf Behebung bestehen
>oder den Anker selbst sichern muessen.

Vorher haben wir dies nicht gemerkt! Hätten dann den Anker sofort
abgebaut. Man erkennt nur deutlich , daß hier in letzten Zeit keine
Schraube oder Splint war (Rostbildung etc.) Die Übergabe war seitens
des Vercharteres sehr oberflächlich! Auch penetrantes Nachfragen half
nichts. Der Gipfel war, .... " Ihr müßt ja nicht chartern". Wobei man
sagen muß, das es sich hierbei um einen Gehilfen gehandelt hat, da
sicherlich dem Alkohol nicht abgeneigt war, aber immerhin.


>>
>>Nach Auskunft von Dehler sind die Anker bauseitig durch eine Schraube
>>gesichert.

>Das allerdings muss man als Charterkunde wohl nicht wissen (es sei denn
>es handelt sich um die uebliche Ankersicherung, der man ansieht, wenn die
>Schraube fehlt).


>>Der Vercharterer stellt sich zur Zeit quer und dies obwohl außerdem
>>die Ausstattung und der sonstige Zustand der Yacht sehr zu wünschen
>>übrig lies! Kein GPS, obwohl zugesagt, fehlendebzw. nicht aktuelle
>>Karten, etc.!!!! ;-((

>Ich denke, dass ist ohne Belang. Allerdings solltet Ihr Eurerseits eine


>Minderung geltend machen. Bei fehlenden Seekarten z.B. ist zu pruefen, ob
>nicht ggf. die Genehmigung zum Charterbetrieb erloschen ist. An Bord sollte
>sich immer ein amtliches Schreiben befinden, dass die Genehmigung enthaelt,
>die aber an eine Ausruestungsliste gebunden ist. Fehlen Teile dieser
>Ausruestung, erlischt die Genehmigung.
>Mehr als die Kaution einbehalten, kann der Vercharterer wohl kaum. Macht ihm
>also eine Gegenrechnung auf.


Im übrigen ist uns auch noch der Verklicker weggeflogen! Schönes
Segeln!

Christian Mahovsky

unread,
Sep 29, 1998, 3:00:00 AM9/29/98
to
Ludger Tourneur schrieb in Nachricht <6ul501$9bb$1...@news00.btx.dtag.de>...
....

>.... " Ihr müßt ja nicht chartern". Wobei man
>sagen muß, das es sich hierbei um einen Gehilfen gehandelt hat, da
>sicherlich dem Alkohol nicht abgeneigt war, aber immerhin.
>

> ...und dies obwohl außerdem


>die Ausstattung und der sonstige Zustand der Yacht sehr zu wünschen
>übrig lies! Kein GPS, obwohl zugesagt, fehlendebzw. nicht aktuelle
>Karten, etc.!!!! ;-((
>

>Im übrigen ist uns auch noch der Verklicker weggeflogen! Schönes
>Segeln!
>

Frage an Ludger:

Welcher Vercharterer war denn das eigentlich und in welchem Revier?

--Christian

Ludger Tourneur

unread,
Sep 30, 1998, 3:00:00 AM9/30/98
to
Nachdem weiteren Ärger, den wir mittlerweile haben kann man es wohl
sagen .... oder vielleicht besser erst einmal nur andeuten ....

Mal abwarten was noch alles passiert.... :-((

Es war ein Vercharterer in Ebeltoft (DK) . Dies liegt nördlich von
Samso.


Grhhhhh.......

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