habe ich etwas verpaßt? War etwas länger offline, mußte meinen Netscape
neu installieren.
Meine Trailergeschichte ist immer noch nicht ausgestanden. Langsam
wird's komisch.
Also von Anfang an: Ich habe im Mai den Trailer mit meiner
Tupperschüssel in NL gekauft.
Und jetzt das Problem:
Habe gültigen Kaufvertrag aber keine sonstigen Papiere. (Mein
anteilgen-NL Wurzeln sagen mir, dass das vollkommen ausreicht!)
Der Trailer hat ein Typenschild mit Nummer und allem drum und dran, aber
keine in die Achse eingeschlagene Fahrgestellnummer. In Holland kann ich
das Ding mit dem PKW Kennzeichen frei bewegen - kein Problem.
In Deutschland wird's schwierig:
TÜV würde das Ding nach Änderungen (Beleuchtung und so...) zulassen,
dafür brauche ich eine Fahrgestellnummer vom Straßenverkehrsamt. Die
müßte in die Achse eingeschlagen werden. Diese Nummer würde, so TÜV, vom
Straßenerkehrsamt gegen Bakschisch zugeteilt.
Straßenverkehrsamt (hier: Solingen) will KFZ Papiere sehen (ich habe
aber nur den Kaufvertrag - Kommetar: "Da haben Sie sich ein echtes
Problem gekauft" Super!). D
ie wollen mir deshalb keine Fahrgestellnummer zuweisen (angeblich kann
das gar nicht sein, dass ein NL-Trailer keine Papiere hat, man hätte
schon mehrere NL-Trailer zugelassen.)
Ich soll mir beim Hersteller (West Mersea in UK) Papiere und eine
Bestätigung, dass keine Fahrgestellnummer eingeschlagen wurde, besorgen.
West Mersea faxt mir, dass Sie keine Unterlagen mehr über das Ding
haben. mir also nix ausstellen können (wollen).
Wie bekomme ich das blöde Ding nun so zugelassen, dasss ich mich als
freier Bürger in dieser freien Republik mit meinem Bötchen am Haken frei
bewegen kann? Gibnt es jemand, der so was für mich durchzieht?
Danke für Tipps!
Lutz
> SNIP
> Wie bekomme ich das blöde Ding nun so zugelassen, dasss ich mich als
> freier Bürger in dieser freien Republik mit meinem Bötchen am Haken frei
> bewegen kann? Gibnt es jemand, der so was für mich durchzieht?
>
> Danke für Tipps!
>
> Lutz
Ich befürchte, Du hast echt ein Problem. Erinnert mich an meine
Motorrad-Zeiten...
Wenn Du keine Papiere eines EU-Mitgliedlandes vorweisen kannst, das
das Biest schon mal irgendwo zugelassen wurde, bleibt nur der teure
und nicht unproblematische Weg der Einzelabnahme. Sowas macht der TÜV,
die DEKRA und andere, die werden aber Herstellererklärungen des
Achsenherstellers und des Herstellers der Kupplung verlangen. Da Du
diese vermutlich auch nicht beibringen kannst, müsstest Du die
Bauteile von einem Sachverständigen (TÜV, Dekra, weitere) begutachten
lassen. Der hätte zu bescheinigen, dass die Bauteile den zu
erwartenden Lasten standhalten und verkehrssicher sind. Wird er nicht
tun, befürchte ich, oder nur gegen eine sauteure
Bauteileeinzelprüfung. Unrentabel für nur einen Hänger.
Da oftmals TÜV und StVAmt etwas beschwerlich reagieren, gehe mal zur
nächsten DEKRA-Zweigstelle und frage die aus, welche Möglichkeiten es
gibt.
Georg
> Und jetzt das Problem:
> Der Trailer hat ein Typenschild mit Nummer und allem drum und dran,
aber
> keine in die Achse eingeschlagene Fahrgestellnummer. In Holland kann
ich
> das Ding mit dem PKW Kennzeichen frei bewegen - kein Problem.
Die Fahrgestellnummer wird auch nicht in die Achse eingeschlagen,
sondern in den Rahmen (das Fahrgestell). Darum heißt sie ja auch
Fahrgestellnummer.
Auf der Achse muß ein Typenschild sein aus dem hervorgeht wer der
Hersteller ist, welche Typenbezeichnug die Achse hat und (besonders
wichtig) welche zulässige Achslast (Tragfähigkeit) diese hat.
> In Deutschland wird's schwierig:
Das ist normal!
> TÜV würde das Ding nach Änderungen (Beleuchtung
> und so...) zulassen, dafür brauche ich eine
> Fahrgestellnummer vom Straßenverkehrsamt. Die
> müßte in die Achse eingeschlagen werden. Diese
> Nummer würde, so TÜV, vom Straßenerkehrsamt
> gegen Bakschisch zugeteilt.
Ich wiederhole nochmals: Die Fahrgestellnummer wird nicht in die Achse
eingeschlagen!
Meine weitere Aussage ist mit Vorsicht zu geniessen. Ich bin der
Meinung, daß die Fahrgestellnummer nicht vom Straßenverkehrsamt
zugeteilt wird. Die Fahgestellnummer bestimmt nach meiner Meinung
alleine der Hersteller. Sie wird wohl aus Buchstaben und einer
fortlaufenden Nummer bestehen. Wie gesagt, ist eine Annahme von mir die
nicht richtig zu sein braucht.
> Ich soll mir beim Hersteller (West Mersea in UK) Papiere
> und eine Bestätigung, dass keine Fahrgestellnummer
> eingeschlagen wurde, besorgen.
Siehst Du das bestätigt meine Annahme, daß die Fahrgestellnummer vom
Hersteller festgelegt wird.
> Wie bekomme ich das blöde Ding nun so zugelassen,
> dasss ich mich als freier Bürger in dieser freien Republik
> mit meinem Bötchen am Haken frei bewegen kann?
Freier Bürger, freie Republik? Wovon träumst Du eigentlich des Nachts?
Ich habe da immer wieder den gleichen Alptraum, nämlich das ich mal in V
orschriften und Papierkram ersticken werde.
Tip: Gelbe Seiten, Karosseriebau und da mal nachfragen. Die (als
Fahrzeughersteller) sollten eigentlich Ahnung von dem Verfahren haben.
Viel Erfolg bei der Zulassung.
Gruß
KWO
--
N a u t i k s c h u l e O l d e r d i s s e n
Phone: +49 5208 700730 Fax: +49 5208 700731 Mobil: +49 172 5205622
eMail: n...@utikschule.de Home: http://www.schiffahrt.edu/
> Wie bekomme ich das blöde Ding nun so zugelassen, dasss ich mich als
> freier Bürger in dieser freien Republik mit meinem Bötchen am Haken frei
> bewegen kann? Gibnt es jemand, der so was für mich durchzieht?
Suche einen lokalen Hersteller von Anhängern aller Art, am besten eine
"echte Hinterhofwerkstatt" (TM), im Branchen- oder Telefonbuch, in
Braunschweig z.B. Fa. Ehrenberg.
Fahre mit dem Trailer hin und schildere Dein Problem.
Mache dem Meister den Vorschlag, eine Fahrgestellnummer einzuschlagen,
sein Typenschild anzubringen und es als Neubau -oder grundlegenden
Umbau- dieses Meisters auszuweisen, er stellt dann die Papiere aus, mit
dem die Vorführung beim TÜV und Zulassung problemlos möglich ist.
Kostet evtl Bakschisch oder das Versprechen, den Anhänger zukünftig
durch ihn warten und reparieren zu lassen.
Bei einem ähnlichen Problem -Ruderboottrailer von Techau Bj '78 ohne
Fahrgestellnummer sollte zugelassen werden, Bauartgenehmigung lag vor-
wurde einfach von mir die Fahrgestellnummer der Bauartgenehmigung
eingeschlagen und TÜV und Zulassungsstelle waren zufrieden, nachdem sie
vorher um diese fehlende Nummer am Rahmen einen riesigen Aufstand
machten.
Munterbleiben
HC
Warum schlaegst du sie nicht einfach selber ein?
Bei einem alten Trailer eines Freundes war diese bloede Nummer auch auf
Gedeih und Verderb nicht zu finden (der hatte allerdings wenigstens eine
ABE).
Schlagzahlen genommen, sauber eingeschlagen, etwas alte Farbe draufgespritzt
das es nicht so auffaellt, TUEV war gluecklich.
jue
> Suche einen lokalen Hersteller von Anhängern aller Art, am besten eine
> "echte Hinterhofwerkstatt" (TM), im Branchen- oder Telefonbuch, in
> Braunschweig z.B. Fa. Ehrenberg.
> Fahre mit dem Trailer hin und schildere Dein Problem.
> Mache dem Meister den Vorschlag, eine Fahrgestellnummer einzuschlagen,
> sein Typenschild anzubringen und es als Neubau -oder grundlegenden
> Umbau- dieses Meisters auszuweisen, er stellt dann die Papiere aus, mit
> dem die Vorführung beim TÜV und Zulassung problemlos möglich ist.
> Kostet evtl Bakschisch oder das Versprechen, den Anhänger zukünftig
> durch ihn warten und reparieren zu lassen.
>
Dazu braucht man keine Werkstatt einschalten. Mein Vater hat vor Jahren
einmal einen abgef*ckten Einachs-Pritschenanhänger in einen
Fahrradtransporter umgebaut (Pritsche runtergerissen, Fahrradschienen auf
den Rahmen geschraubt, Elektrik repariert, alte Winterreifen von meinem
Kadett draufgerschraubt). Das Teil hat er dann bei der Zulassungsstelle
angemeldet und galt fortan als Anhänger-Hersteller.
Frank
--
please replace spam-muelleimer with fk-newsgroup for e-mail contact
Time Flies Like An Arrow - Fruit Flies Like a Banana
Jürgen Exner schrieb folgendes:
> Warum schlaegst du sie nicht einfach selber ein?
Das geht spätestens bei einem Unfall schief. Und bis dahin fragt sich das
Amt, woher der "Bittsteller" so fix eine Fahrgestellnummer hat, die so gar
nicht zum Hersteller passen will.
Bitte Vorsicht mit solchen Tipps.
Gruß, Micha.
Ist auf dem Typenschild denn etwas vorhanden, was wie eine Serien-
nummer aussieht? Dann lass diese Nummer doch einschlagen und ver-
suchs nochmal bei Deinem (oder vielleicht auch besser bei einem
anderen) Amt.
Gruß - Wolfgang
P.S.: Es gibt nicht wenige erfahrene Usenetteilnehmer, die Subjects
mit Zeichenketten wie "Hilfe!!!" oder auch nur drei Ausrufe-
zeichen konsequent filtern (s.a. Stichwort Pratchett).
--
*** Das Meer ist tief, die Welt ist schlecht, ***
*** wie ihr's auch dreht - der Wal hat recht. ***
*** Robert Gernhardt ***
*** Sat, 26 Oct 2002 10:30 +0200 ***
Wenn er vorher in drss gefragt :-) und gleich in Holland eine hin-
reichend lange Nummern-Buchstabenkombination hätte einschlagen
lassen, hätte kein Hahn danach gekräht.
Wenn in manchen EU-Ländern solche Hänger überhaupt nicht zulassungs-
pflichtig sind, kann die Straßenzulassungsbehörde in Solingen auch
keine Tabelle darüber führen, was vielleicht irgendein respektabler
Dorfschmied in Cornwall in die von ihm manufakturierten Trailer vor
Jahrzehnten reingedengelt hat.
Gruß - Wolfgang
--
*** Das Meer ist tief, die Welt ist schlecht, ***
*** wie ihr's auch dreht - der Wal hat recht. ***
*** Robert Gernhardt ***
*** Sat, 26 Oct 2002 10:19 +0200 ***
Da ist nixxxx. Das einzige ist das Typenschild auf der Kupplung.
Na ja, der Winter ist lang - ich motte Boot und Trailer erstmal im Garten
ein, trink 'nen Rotwein vorm Kamin, guck mir durchs Fenster den Kahn im
Schnee an und habe bestimmt ein Geistesblitz (solange keiner mehr von drss
kommt.)
Danke, Lutz
"Jürgen Exner" <jurg...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:3db9c2d5$1...@news.microsoft.com...
>
> Warum schlaegst du sie nicht einfach selber ein?
Genau! Bekannte von mir haben auch son Ding gekauft. Sagen wir mal der
Vorbesitzer hieß Müller, dann war der Trailer eben die Baunummer Mü0001.
Oder so. Jedenfalls hatte der Tüv dann nur noch wat anne Reflexionsdreiecke
rumzumeckern. Ausjetauscht - feddich...
Na, Idee?
Andreas
Rgds, Lutz
Andreas Engwicht schrieb:
> > Auf der Achse muß ein Typenschild sein
> > aus dem hervorgeht wer der Hersteller ist,
> > welche Typenbezeichnug die Achse hat und
> > (besonders wichtig) welche zulässige Achslast
> > (Tragfähigkeit) diese hat.
> >
>
> Da ist nixxxx. Das einzige ist das Typenschild auf
> der Kupplung.
Dann hast Du gleich die nächste Behindkarte gezogen. Aus der zulässigen
Achslast (die würde auf dem Typenschild stehen) und der zulässigen
Stützlast (steht auf dem Typenschild an der Kupplung; max. jedoch nur 75
kg) ergibt sich das zulässige Gesamtgewicht.
> Na ja, der Winter ist lang - ich motte Boot und
> Trailer erstmal im Garten ein, trink 'nen Rotwein
> vorm Kamin, guck mir durchs Fenster den Kahn
> im Schnee an und habe bestimmt ein Geistesblitz
Das mit dem Rotwein das vergiss mal ganz schnell wieder. Ich denke mal
das Du bei der von Dir beschriebenen Anhängerleiche eh das Geld für
einen neuen bzw. einen zulassungsfähigen gebrauchten Anhänger auf die
Seite legen mußt.
> (solange keiner mehr von drss kommt.)
&5°^>,#*h}7$.....
> Achslast (die würde auf dem Typenschild stehen) und der zulässigen
> Stützlast (steht auf dem Typenschild an der Kupplung; max. jedoch nur 75
> kg) ergibt sich das zulässige Gesamtgewicht.
Auf dem Kupplungsschild stehen Nose-Load 75 kg und zul. Gesamgewicht 700 kg.
> Das mit dem Rotwein das vergiss mal ganz schnell wieder. Ich denke mal
> das Du bei der von Dir beschriebenen Anhängerleiche eh das Geld für
> einen neuen bzw. einen zulassungsfähigen gebrauchten Anhänger auf die
> Seite legen mußt.
>
Das trifft....
> > Achslast (die würde auf dem Typenschild
> > stehen) und der zulässigen Stützlast (steht
> > auf dem Typenschild an der Kupplung; max.
> > jedoch nur 75 kg) ergibt sich das zulässige
> > Gesamtgewicht.
>
> Auf dem Kupplungsschild stehen Nose-Load
> 75 kg und zul. Gesamgewicht 700 kg.
Das heißt im Klartext, daß die Anhängerkupplung für eine Stützlast von
75 kg und einem Anhänger mit einem zul. GG von max. 700 kg benutzt
werden darf.
Ich gebe Dir hier mal 2 Beispiele im Zusammenhang mit Deiner
Anhängerkupplung:
1. Du hast diese Anhängerkuplung und die Achse ein Typenschild mit 450
kg. Dann würdest Du den Anhänger mit einem zul. GG von 525 kg (75 + 450)
zugelassen bekommen.
2. Du hast diese Anhängerkupplung und die Achse mit einem Typenschild
mit 1000 kg. Dann würdest Du den Anhänger mit einem zul. GG von 700 kg
zugelassen bekommen. Das rührt daher, daß die Anhängerkupplung nur bis
700 kg geht. Immer das schwächste Bauteil ist maßgebend.
> > Das mit dem Rotwein das vergiss mal ganz
> > schnell wieder. Ich denke mal das Du bei der
> > von Dir beschriebenen Anhängerleiche eh das
> > Geld für einen neuen bzw. einen zulassungsfähigen
> > gebrauchten Anhänger auf die Seite legen mußt.
>
> Das trifft....
Dafür habe ich aber gleich meine 1. Flasche Riesling alle. Kann ich
auch, denn ich habe schon einen zugelassenen Anhänger! ;-)
Mit süffisantem Gruß
Gruß
Günter
vielleicht hilft folgender Link zum Selbstbau von Anhaengern:
http://www.kuhnert-online.de/selbbau.html
Gruss
Torge, der nach einem Scheunenfund ein ganz aehnliches Problem hatte.
Danke für die vielen Tipps, damit komme ich weiter.
Lutz