wie ist die Vorfahrt zweier Fahrzeuge beim Durchfahren einer
Hafeneinfahrt geregelt, wenn es zum Begegnen zu eng ist. Gibt es eine
allgemeingültige Regel? M.E. nicht, denn die Hafeneinfahrt gehört nicht
zur SeeSchStr. Richtig? Folglich können dies die lokalen Vorschriften
regeln, oder? Entspricht es Eurer Erfahrung, dass einlaufende Schiffe
i.d.R. vorfahrt haben?
Gruß - Matthias
Es macht doch mehr Sinn wenn der Einlaufende ausweicht...
Mir wurde das damals von meinem SKS-Prüfer so erklärt (und
find' ich auch rigendwie einleuchtend):
Derjenige, der in den Hafen einläuft hat Vorfahrt.
Grund: Der Hafen zählt als "Schutzzone", und jeder, der diese
Schutzzone aufsucht (aufsuchen muss?), soll diese schnell und
ungehindert erreichen können.
H.
im Hafen von Texel (Oudeschildt) ist es eindeutig geregelt: der
Einlaufende hat Vorfahrt.
Macht aber auch Sinn, da die Gezeitenströmung quer zur Hafeneinfahrt setzt.
Gruss
Andreas
Heinrich Feldt schrieb:
--
www.wassersport-steinborn.de
Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen
könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß
sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch
kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder
repariert werden kann. (Douglas Adams)
Matthias Heuer <post...@mheuer.de> writes:
> wie ist die Vorfahrt zweier Fahrzeuge beim Durchfahren einer
> Hafeneinfahrt geregelt, wenn es zum Begegnen zu eng ist. Gibt es eine
> allgemeingültige Regel? M.E. nicht, denn die Hafeneinfahrt gehört
> nicht zur SeeSchStr. Richtig?
AFAIK haben nach der KVR auslaufende Vorrang vor einlaufenden
Schiffen, sofern das keine Wegerechtsschiffe oder Schiffe in Not
sind. ( Macht auch Sinn, wenn dann Platz im Hafen ist. ;-)
> Folglich können dies die lokalen
> Vorschriften regeln, oder?
Das auch.
> Entspricht es Eurer Erfahrung, dass
> einlaufende Schiffe i.d.R. vorfahrt haben?
Nö.
> Gruß - Matthias
Tschau,
Rudiger
> AFAIK haben nach der KVR auslaufende Vorrang vor einlaufenden
> Schiffen, sofern das keine Wegerechtsschiffe oder Schiffe in Not
> sind. ( Macht auch Sinn, wenn dann Platz im Hafen ist. ;-)
Hm, auf die Schnelle hab' ich das nicht in der KVR gefunden.
http://bundesrecht.juris.de/seestro_1972/index.html
Tschau,
Rudiger
Im Yachthafen Wedel ebenso.
Nun, aber sobald du den Hafen verlässt, gilt ja wieder
die SeeSchStrO.
$25 Vorfahrt der Schifffahrt im Fahrwasser
[...]
(4) Fahrzeuge im Fahrwasser haben unabhängig davon, ob sie dem
Fahrwasserverlauf folgen, Vorfahrt vor Fahrzeugen, die in dieses
Fahrwasser aus einem abzweigenden oder einmündenden Fahrwasser
einlaufen.
[...]
Der Einlaufende kommt ja aus dem Fahrwasser. Das ist auch stimmig,
denn weiter draussen gilt ja:
(5) Nähern sich Fahrzeuge einer Engstelle [...] so hat Vorfahrt
1. [...] mit Strömung das mit dem Strom fahrende Fahrzeug, bei
Stromstillstand das Fahrzeug, das vorher gegen den Strom
gefahren ist,
2. [...] ohne Strömung das Fahrzeug, das grundsätzlich die
Steuerbordseite des Fahrwassers zu benutzen hat.
Also idR. der Einlaufende ...
imho
.m.
--
Jürgen Ernst Günther
There is no sin but ignorance. -- Christopher Marlowe
Juergen Ernst Guenther schrieb:
> Der Einlaufende kommt ja aus dem Fahrwasser. Das ist auch stimmig,
> denn weiter draussen gilt ja:
>
> (5) Nähern sich Fahrzeuge einer Engstelle [...] so hat Vorfahrt
>
> 1. [...] mit Strömung das mit dem Strom fahrende Fahrzeug, bei
> Stromstillstand das Fahrzeug, das vorher gegen den Strom
> gefahren ist,
>
> 2. [...] ohne Strömung das Fahrzeug, das grundsätzlich die
> Steuerbordseite des Fahrwassers zu benutzen hat.
>
>
> Also idR. der Einlaufende ...
Hallo,
schön wird das in Gezeitenrevieren...
Bye
Eine gute Gelegenheit, mal wieder auf eine für Segler in Deutschland ganz
hervorragende Informationsquelle zu verweisen:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/KVR/index.html
--
Gruss,
Tobias.
> wie ist die Vorfahrt zweier Fahrzeuge beim Durchfahren einer
> Hafeneinfahrt geregelt, wenn es zum Begegnen zu eng ist. Gibt es eine
> allgemeingültige Regel? M.E. nicht, denn die Hafeneinfahrt gehört nicht
> zur SeeSchStr. Richtig?
Richtig, wobei die Seeschifffahrtsstraßenordnung ja auch außerhalb des
Hafens nicht allgemeingültig ist.
> Folglich können dies die lokalen Vorschriften regeln, oder?
Ja und das ist ziemlich unterschiedlich geregelt.
Zum Bleistift gibt es in Oban die Regelung, dass die grossen CalMac-Fähren
(andere große Schiffe fahren dort kaum) Vorrang an den beiden
Hafenausfahrten haben. Das wird dann auch regelmäßig via UKW angekündigt,
weil man wegen der etwas höheren Hügel auf Kerrera die Fähren schlecht
rechtzeitig sieht, wenn man ihnen entgegen kommt. IIRC hupen sie auch
vorher.
> Entspricht es Eurer Erfahrung, dass einlaufende Schiffe
> i.d.R. vorfahrt haben?
Nein, in der Regel ist eine Einfahrt immer breit genug, dass keine
Kollisionsgefahr, also keine Notwendigkeit zu einem Ausweichen besteht,
dass über ein reines "Rechtsfahrgebot" hinaus geht.
In der Regel wird zumindest bei Beteiligung großer Schiffen eine solche
Zufahrt wie eine Engstelle nach KVR behandelt, aber es mag lokale
Sonderregelungen geben. Bei schwierigen Ansteuerungen, z.B. mit Querstrom
und Situationen, in denen eine solche Engstellensituation zu erwarten ist,
würde ein auslaufendes Schiff immer dem einlaufenden Schiff ausweichen,
weil es das meist einfacher kann, indem es z.B. erst später die Leinen
loswirft.
--
Gruss,
Tobias.
In bundeseigenen öffentlichen Häfen gilt die Seeschifffahrts-
straßenordnung (§ 1 (3) SeeSchStrO).
> ... wobei die Seeschifffahrtsstraßenordnung ja auch außerhalb des
> Hafens nicht allgemeingültig ist.
Wie meinst Du das?
Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch is'n Worm! ***
*** Wat brüllt de See? 'n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Thu, 27 Sep 2007 08:57 +0200 ***
> Und wenn doch gibt es eine entsprechende Verkehrsregelung mit Sichtzeichen.
> Schaut mal in Euer Leuchtfeuerverzeichnis und Ihr werdet viele Signalanlagen
> finden.
z.B. gibt's in Oostende eine schöne Ampelanlage.
Und falls irgendwelche Lustsegler denken, die sei nicht für sie
bestimmt, hat der Hafendispatcher noch eine Richtig Gute
Lautsprecheranlage(tm), Marke "Doc Brown."
-is
--
seal your e-mail: http://www.gnupg.org/
> In bundeseigenen öffentlichen Häfen gilt die Seeschifffahrts-
> straßenordnung (§ 1 (3) SeeSchStrO).
Gibt es sowas tatsächlich (abgesehen von Häfen der Deutschen Marine)?
>> ... wobei die Seeschifffahrtsstraßenordnung ja auch außerhalb des
>> Hafens nicht allgemeingültig ist.
> Wie meinst Du das?
Sie gilt ja nicht im Ausland und eigentlich ist fast überall Ausland.
--
Gruss,
Tobias.
> Wolfgang Broeker meinte:
> > In bundeseigenen öffentlichen Häfen gilt die Seeschifffahrts-
> > straßenordnung (§ 1 (3) SeeSchStrO).
>
> Gibt es sowas tatsächlich (abgesehen von Häfen der Deutschen Marine)?
Helgoland ist m.W. Bundesschutzhafen.
--
Munterbleiben
HC
<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
>>> In bundeseigenen öffentlichen Häfen gilt die Seeschifffahrts-
>>> straßenordnung (§ 1 (3) SeeSchStrO).
>>
>> Gibt es sowas tatsächlich (abgesehen von Häfen der Deutschen Marine)?
> Helgoland ist m.W. Bundesschutzhafen.
So bezeichnen sich auch andere Häfen, aber was zeichnet denn einen
"Bundesschutzhafen" aus?
Rein erfahrungsmäßig verbinde ich mit "Schutzhafen" erstmal nur den Mangel
an Versorgungsmöglichkeiten.
--
Gruss,
Tobias.
> HC Ahlmann meinte:
> > Tobias Crefeld <tc-...@onlinehome.de> wrote:
> >> Wolfgang Broeker meinte:
>
> >>> In bundeseigenen öffentlichen Häfen gilt die Seeschifffahrts-
> >>> straßenordnung (§ 1 (3) SeeSchStrO).
> >>
> >> Gibt es sowas tatsächlich (abgesehen von Häfen der Deutschen Marine)?
>
> > Helgoland ist m.W. Bundesschutzhafen.
>
> So bezeichnen sich auch andere Häfen, aber was zeichnet denn einen
> "Bundesschutzhafen" aus?
Daß es ein öffentlicher, nicht militärischer Hafen in Bundeshand ist,
nach denen Du gefragt hattest.
> Rein erfahrungsmäßig verbinde ich mit "Schutzhafen" erstmal nur den Mangel
> an Versorgungsmöglichkeiten.
Das spielt für Geltung der SeeSchStrO genau welche Rolle?
> Erwartest Du Platzprobleme bei der Einfahrt in den Helgoländer Hafen?
So pauschal: ja. In den Vorhafen gibt's eine ausreichend breite
Einfahrt, es sei denn, der Cat No. 1 läuft ein oder aus oder mein Ego
will rein oder wir segeln bei nennenswerter Welle in den Vorhafen, um
dort die Segel zu bergen oder meine Erinnerung ist so schwach, daß ich
die Breite nicht in Metern angeben kann.
Zu Letzterem kann ich behilflich sein. Ausgemessen aus der
elektronischen Seekarte dürften es fast 150 Meter sein (Breite der
Einfahrt in den Vorhafen). Sollte also reichen.
Gruß
Thomas
--
Yo, wir schaffen das. ;-)
(Bob, der Baumeister)
Die Frisia hat den Cat No. 1 verkauft, der läuft schon seit Anfang des
Jahres nicht mehr nach Helgoland ein oder aus.
*grinsend*
ingo
>> So bezeichnen sich auch andere Häfen, aber was zeichnet denn einen
>> "Bundesschutzhafen" aus?
> Daß es ein öffentlicher, nicht militärischer Hafen in Bundeshand ist,
Beruht diese Definition auf einer Annahme oder gibt es dafür auch Belege?
Irgendwelche Verördnungen oder Gesetze, die diesen Begriff verwenden, habe
ich bislang nicht gefunden.
>> Rein erfahrungsmäßig verbinde ich mit "Schutzhafen" erstmal nur den
>> Mangel an Versorgungsmöglichkeiten.
> Das spielt für Geltung der SeeSchStrO genau welche Rolle?
Ja, genau!
--
Gruss,
Tobias.
> Beruht diese Definition auf einer Annahme oder gibt es dafür auch Belege?
Reicht das WSA Tönning aus? Dann siehe auf deren Webseite:
<http://www.wsv.de/wsa-toe/Bauwerke/Hafen_Helgoland/index.html> unter
"Heutige Hafennutzung".
> Irgendwelche Verördnungen oder Gesetze, die diesen Begriff verwenden, habe
> ich bislang nicht gefunden.
Das mag sein. In der "Verordnung über die Abgaben in den bundeseigenen
Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
(Bundes-Seehäfen-Abgabenverordnung - HfAbGV)" liest man in
| § 1 Anwendungsbereich
| (1) Diese Verordnung gilt für die bundeseigenen Schutzhäfen Borkum,
| Helgoland, Seezeichenhafen Wittdün, Hörnum, Kiel-Holtenau und
| Brunsbüttel.
Ich hoffe, das ist ausreichende Grundlage für die Verkürzung
"Bundesschutzhafen". Der Titel dieser Hafenabgabenordnung enthält auch
einen Hinweis auf die SeeSchStrO.