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Auf See mit Schweizerischen Bootsführesrschein "A" ?

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prinex

unread,
Aug 28, 2002, 5:32:27 AM8/28/02
to
Hallo,

Ich habe im Moment 2 Scheine:

- Italienischen Schein, Binnen+See, Motor+Segel, bis 12 Meilen
- Schweizerischen Schein A, Motor

Frage: Auf dem Schweizerischen Schein steht nur "Schiffe mit
Maschinenantrieb" und keinerlei Beschränkung so wie "Nich gültig auf
See" oder so.
Wenn Ich jetzt von z.B. Denia nach Ibiza fahre (mehr als 24 Meilen
offenen See), brauche Ich noch einen dritten Schein (z.B. einen
Italienischen ohne Beschränkung) oder ist ja doch egal (Mit dem
schweizerischen Schein darf Ich "Schiffe mit Maschinenantrieb" fahren,
voraussgesehen es sind keine kommerzielle Schiffe wie Güterschiffe
oder Personenschiffe, wobei bis 12 Leuten darf Ich sogar Leute
befördern).

Wichtig: Ich bin EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz.

Gruss
Matteo Prinetti

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Aug 28, 2002, 7:37:08 AM8/28/02
to
prinex <euro...@he.net> schrieb in im Newsbeitrag:
6f785175.02082...@posting.google.com...

> Wichtig: Ich bin EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz.

Wichtig: Führerscheinrecht ist nationales Recht. Da gibt es keine


EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz.

So lange Du Deine Nationalität nicht outest, kann Dir auf einen Großteil
Deiner Frage keiner eine Antwort geben.

Gruß

KWO

--
N a u t i k s c h u l e O l d e r d i s s e n
Phone: +49 5208 700730 Fax: +49 5208 700731 Mobil: +49 172 5205622
eMail: n...@utikschule.de Home: http://www.schiffahrt.edu/

Roger Boesch

unread,
Aug 28, 2002, 10:11:27 AM8/28/02
to
Hier in in der Schweiz funktioniert das mit den Scheinen folgendermassen:

A-Schein (Motorboote über 6kW Leistung)
D-Schein Segeln auf Binnengewässern(¨)

Darauf aufbauend gibt es den B-Schein, der einem berechtigt Küstenfahrten
und Fahrten auf offener See zu
tätigen. Nun habe ich zwei Möglichkeiten:

1. Theorieprüfung und 1000sm Bestätigung auf einem MOTORBOOT erlauben das
Führen von Motorbooten
an Küsten und auf offener See.

2. Theorieprüfung und 1000sm Bestätigung auf einem SEGELBOOT erlauben das
Führen von MOTORBOOTEN
und SEGELBOTEN an Küsten und auf offener See, sofern ich den D-Schein
auch besitze.

Die beste Möglichkeit, um nach Schweizer Recht alles zu dürfen ist also:
A-Schein, D, Schein und B-Schein mit Praxis auf einem Segelboot

oder um Deine Frage zu erläutern, ohne den dazugehörigen B-Schein berechtigt
dich dein A-Schein nicht zum Führen von Motorbooten auf dem Meer.


Gruss
Roger

"prinex" <euro...@he.net> schrieb im Newsbeitrag
news:6f785175.02082...@posting.google.com...

prinex

unread,
Aug 29, 2002, 3:09:07 AM8/29/02
to
Hallo Klaus,

Sprich im Mittelmeer ist mein CH-Schein also ungültig ? Dann bleibt
mir nur der Gang zum Ufficio Marittimo in Italien, da muss Ich nur
eine Theorieprüfung schaffen, und kriege einen Führerschein ohne
Beschränkungen (bis 24 Meter Länge).
Scheint mir einfacher als Seemeilenbestätigung.

Übrigens Ich habe einen Italienischen Pass.

Gruss
Matteo Prinetti

"Klaus-Werner Olderdissen" <n...@utikschule.de> wrote in message news:<akickn$r84$05$1...@news.t-online.com>...

Wolfgang Kegel

unread,
Aug 29, 2002, 3:53:22 AM8/29/02
to
"prinex" <euro...@he.net> schrieb

> Dann bleibt
> mir nur der Gang zum Ufficio Marittimo in Italien,[...]

Du lieber Himmel! Hoert sich ja schrecklich an.


> Übrigens Ich habe einen Italienischen Pass.[...]

Naja, immer noch besser als ne asiatische Grippe. ;-)

Gruss
W.K.

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Aug 29, 2002, 4:04:29 AM8/29/02
to
prinex <euro...@he.net> schrieb in im Newsbeitrag:
6f785175.02082...@posting.google.com...

> Sprich im Mittelmeer ist mein CH-Schein also ungültig ?

Wenn ich das jetzt mal analog zum deutschen Recht beantworte heißt das,
daß Deine schweizer Führerscheine für Dich als Italiener in Italien
nicht gelten.

> Dann bleibt mir nur der Gang zum Ufficio Marittimo in Italien,

Klangvoller Name.

> da muss Ich nur eine Theorieprüfung schaffen, und kriege
> einen Führerschein ohne Beschränkungen (bis 24 Meter Länge).

Die Beschränkung sind doch die 24 Meter Länge.

> Scheint mir einfacher als Seemeilenbestätigung.

In Deinem Fall mag das so sein.

> Übrigens Ich habe einen Italienischen Pass.

Das ist nicht weiter schlimm. Es hätte schlimmer kommen können. ;-)

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Aug 29, 2002, 4:07:07 AM8/29/02
to
Wolfgang Kegel <ke...@helloman.com> schrieb in im Newsbeitrag:
akkjst$1iq2hg$1...@ID-118905.news.dfncis.de...

> > mir nur der Gang zum Ufficio Marittimo in Italien,
>

> Du lieber Himmel! Hoert sich ja schrecklich an.

Findest Du? Ich muß dabei gleich automatisch an eine italienische
Weißweinsorte denken. ;-)

Jörg W. Kremer

unread,
Aug 29, 2002, 7:43:04 AM8/29/02
to
Matteo schrieb:

> Ich habe im Moment 2 Scheine:
> - Italienischen Schein, Binnen+See, Motor+Segel, bis 12 Meilen
> - Schweizerischen Schein A, Motor
> [...]

> Wenn Ich jetzt von z.B. Denia nach Ibiza fahre (mehr als 24 Meilen
> offenen See), brauche Ich noch einen dritten Schein [...?...]

Mal eine dumme Frage an die drss-Schein-Experten ;-)

*Braucht* Matteo für sein Vorhaben außerhalb der 12-Meilen-Zone überhaupt
einen Schein über seinen "italienischen Schein" hinaus? Oder anders herum: ist
ein weitergehender Schein überhaupt *Pflicht*?


Anscheinend scheinverachtende Grüße
Jörg

--
Immer eine Handbreit Wasser unterm Leeschwimmer -
und eine Handbreit Luft unterm Luvrumpf!


Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Aug 29, 2002, 9:03:48 AM8/29/02
to
Jörg W. Kremer <J_W_K...@yahoo.de> schrieb in im Newsbeitrag:
akl119$1j1ao3$1...@ID-26875.news.dfncis.de...

> Mal eine dumme Frage an die drss-Schein-Experten ;-)
>
> *Braucht* Matteo für sein Vorhaben außerhalb der 12-Meilen-Zone
überhaupt
> einen Schein über seinen "italienischen Schein" hinaus? Oder anders
herum: ist
> ein weitergehender Schein überhaupt *Pflicht*?

Nein, aber er müßte dann zu seinem da vor Anker liegenden Boot erst
einmal hinrudern. Ich kenne aber den Umfang seiner Oberarme nicht und
auch nicht sein sportliches Vermögen, diese Strecke jedesmal zu
bewältigen.

Ich denke aber, daß Du Deine Frage nicht ernst gemeint hast.

Jörg W. Kremer

unread,
Aug 29, 2002, 9:31:45 AM8/29/02
to
Hallo KWO,

Klaus-Werner Olderdissen schrieb:


> Nein, aber er müßte dann zu seinem da vor Anker liegenden Boot erst

> einmal hinrudern. [...]

wieso das?

Wenn ich es richtig sehe, erlaubt sein italienischer Schein Matteo, auf See
innerhalb von 12 Meilen Segel- und Motorboote zu fahren. Da, wie ich in drss
gelernt habe, die Führerscheine des Heimatlandes (bei Matteo: Italien) im
Ausland (hier Spanien)entsprechend anerkannt werden, braucht er schon mal die
ersten Strecken vor den Küsten nicht zu rudern.

Für das "offene Meer" dazwischen ist wahrscheinlich doch gar kein Schein
*Pflicht*. Als Deutscher wäre ich doch auch mit dem "einfachen" SBF See zur
Überfahrt vom spanischen Festland nach Ibiza _berechtigt_ (ich habe nicht
gesagt: _befähigt_).


> Ich denke aber, daß Du Deine Frage nicht ernst gemeint hast.

Ernstgemeinte Grüße

fofol

unread,
Aug 29, 2002, 12:48:32 PM8/29/02
to
Jörg W. Kremer <J_W_K...@yahoo.de> wrote in
news:akl7d3$1jnqb3$1...@ID-26875.news.dfncis.de:

> Für das "offene Meer" dazwischen ist wahrscheinlich doch gar kein
> Schein *Pflicht*. Als Deutscher wäre ich doch auch mit dem
> "einfachen" SBF See zur Überfahrt vom spanischen Festland nach
> Ibiza _berechtigt_ (ich habe nicht gesagt: _befähigt_).

Mit z.B. nem französischen Seeschein nicht unbedingt, da gibt's
nämlich nur die Basisversion bis 5 Meilen von einem sicheren Hafen
(nicht 5 Meilen von der Küste!) und die Vollversion für alles darüber
hinausgehende, und die wäre dann eindeutig Pflicht (mal ganz davon
abgesehen, daß die Ausrüstung des Bootes dann auch in ein andere
Kategorie fiele als für die Küstenfahrt). Ich kann mir nicht so recht
vorstellen, daß das in Spanien wesentlich anders wäre.

Gruß,

Cornelia

--
Be out and be proud - today is the first day of the rest of your life

Support Transgenre Strasbourg : http://sts67.free.fr
site personnel : http://surf.to/fofol

Jürgen Exner

unread,
Aug 29, 2002, 1:32:38 PM8/29/02
to
prinex wrote:
> Hallo Klaus,
>
> Sprich im Mittelmeer ist mein CH-Schein also ungültig ? Dann bleibt

Keineswegs. Er ist ungueltig auf Booten die nicht unter Schweizer Flagge
fahren und er ist ungueltig in nicht-schweizerischen Hoheitsgewaessern.
Sehr haeufige Ausnahme: der Schweizer Schein wird von Staat X als Ersatz
fuer den eigenen nationalen Schein anerkannt.

jue


Jürgen Exner

unread,
Aug 29, 2002, 1:38:10 PM8/29/02
to
Klaus-Werner Olderdissen wrote:
> Wenn ich das jetzt mal analog zum deutschen Recht beantworte heißt
> das, daß Deine schweizer Führerscheine für Dich als Italiener in
> Italien nicht gelten.

Bist du dir da sicher? Ich denke das hier zusaetzlich(?) der erste Wohnsitz
auch eine Rolle spielt. Ein Nicht-Deutscher mit erstem Wohnsitz in
Deutschland braucht auch den deutschen Sportbootschein um in Deutschland ein
Sportboot zu fuehren, egal ob er einen nationalen Schein hat oder nicht.

Und zumindest beim Autofuehrerschein gilt ausschliesslich der Wohnsitz: als
Auslandsdeutscher brauche ich in Deutschland keinen deutschen Fuehrerschein
sondern nur den meines Gastlandes (vorausgesetzt dieser wird in D ueberhaupt
anerkannt).
Ist dies beim Bootsfuehrerschein anders?

jue


Jürgen Exner

unread,
Aug 29, 2002, 1:41:02 PM8/29/02
to
Jörg W. Kremer wrote:
> *Braucht* Matteo für sein Vorhaben außerhalb der 12-Meilen-Zone
> überhaupt einen Schein über seinen "italienischen Schein" hinaus?
> Oder anders herum: ist ein weitergehender Schein überhaupt *Pflicht*?

Das kommt auf die Gesetzeslage des Flaggenstaates an: wenn der Flaggenstaat
sagt "Ja" dann brauchst du wohl einen Schein.

Eine ganz andere Frage ist natuerlich ob die Namibische Kuestenwache (falls
das Boot unter namibischer Flagge faehrt) im Mittelmeer
Fuehrerscheinkontrollen durchfuehrt.

jue


Message has been deleted

Jürgen Exner

unread,
Aug 29, 2002, 1:44:32 PM8/29/02
to
fofol wrote:
> Jörg W. Kremer <J_W_K...@yahoo.de> wrote in
> news:akl7d3$1jnqb3$1...@ID-26875.news.dfncis.de:
>
>> Für das "offene Meer" dazwischen ist wahrscheinlich doch gar kein
>> Schein *Pflicht*. Als Deutscher wäre ich doch auch mit dem
>> "einfachen" SBF See zur Überfahrt vom spanischen Festland nach
>> Ibiza _berechtigt_ (ich habe nicht gesagt: _befähigt_).
>
> Mit z.B. nem französischen Seeschein nicht unbedingt, da gibt's
> nämlich nur die Basisversion bis 5 Meilen von einem sicheren Hafen
> (nicht 5 Meilen von der Küste!) und die Vollversion für alles darüber

Aber nur auf Booten unter franzoesischer Flagge. Auf deutschen Booten gilt
deutsches Recht. Und falls das deutsche Recht den franzoesischen 5 Meilen
Seeschein als Ersatz fuer den deutschen Sportbootfuehrerschein anerkennt,
dann ist das alles was du auf einen deutschen Boot brauchst, auch ausserhalb
der 5 Meilen.

jue


Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Aug 29, 2002, 2:49:56 PM8/29/02
to
Jürgen Exner <jurg...@hotmail.com> schrieb in im Newsbeitrag:
3d6e5bfe$1...@news.microsoft.com...

> > Wenn ich das jetzt mal analog zum deutschen Recht
> > beantworte heißt das, daß Deine schweizer Führerscheine
> > für Dich als Italiener in Italien nicht gelten.
>
> Bist du dir da sicher?

Ja, absolut. Da Du das Autoführerscheinrecht hilfsweise heranziehst
folgendes Beispiel: Du als Deutscher verlierst Deinen deutschen
Autoführerschein z. B. wg. Sauferei. Aber Du hältst Dich für clever.
Machst in Holland einen Führerschein (das geht). Wenn Du nun als
Deutscher mit dem holländischen Führerschein in Deutschland herumfährst,
dann hat Dich die Polizei sofort an den Hoden (P.S. Ich meine damit an
den Eiern) und Du bekommst ein Verfahren wg. Fahren ohne gültige
Fahrerlaubnis.

Wenn Du jetzt das Wort Holland durch das Wort Schweiz ersetzt und das
Wort Deutschland bzw. Deutscher durch Italien bzw. Italiener ersetzt,
dann erkennst Du hoffentlich Matteo sein Problem und ich meine damit
nicht das er Alkoholiker ist, sondern Italiener.

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Aug 29, 2002, 2:54:15 PM8/29/02
to
Jörg W. Kremer <J_W_K...@yahoo.de> schrieb in im Newsbeitrag:
akl7d3$1jnqb3$1...@ID-26875.news.dfncis.de...

> > Nein, aber er müßte dann zu seinem da vor Anker liegenden Boot erst
> > einmal hinrudern. [...]
>
> wieso das?
>
> Wenn ich es richtig sehe, erlaubt sein italienischer
> Schein Matteo,

Du siehst es falsch! Er hat keinen italienischen Schein der ihm irgend
etwas erlaubt, sondern einen Schweizer Schein!

Jürgen Exner

unread,
Aug 29, 2002, 3:38:03 PM8/29/02
to
Klaus-Werner Olderdissen wrote:
> Jürgen Exner <jurg...@hotmail.com> schrieb in im Newsbeitrag:
> 3d6e5bfe$1...@news.microsoft.com...
> Ja, absolut. Da Du das Autoführerscheinrecht hilfsweise heranziehst
> folgendes Beispiel: Du als Deutscher verlierst Deinen deutschen
> Autoführerschein z. B. wg. Sauferei. Aber Du hältst Dich für clever.
> Machst in Holland einen Führerschein (das geht). Wenn Du nun als
> Deutscher mit dem holländischen Führerschein in Deutschland
> herumfährst, dann hat Dich die Polizei sofort an den Hoden (P.S. Ich
> meine damit an den Eiern) und Du bekommst ein Verfahren wg. Fahren
> ohne gültige Fahrerlaubnis.

Es sei denn dein erster Wohnsitz ist in Holland. Dann wird der hollaendische
Fuehrerschein in D auch bei Deutschen anerkannt.
Falls dir natuerlich in D die Fahrerlaubnis ( != Fuehrerschein) entzogen
wurde, dann hilft dir auch der sonst legale hollaendische Fuehrerschein
nicht mehr. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.

> Wenn Du jetzt das Wort Holland durch das Wort Schweiz ersetzt und das
> Wort Deutschland bzw. Deutscher durch Italien bzw. Italiener ersetzt,
> dann erkennst Du hoffentlich Matteo sein Problem und ich meine damit
> nicht das er Alkoholiker ist, sondern Italiener.

Genau deshalb vermute ich, dass Matteo mit staendigem Wohnsitz in der
Schweiz auch einen Schweizer KFZ-Fuehrerschein hat und dass dieser von den
italienischen Behoerden auch anerkannt wird eben weil er in der Schweiz
wohnt und nicht in Italien.
Analog sollte dies eigentlich auch fuer Sportbootfuehrerscheine gelten, aber
wie gesagt: ich bin kein Jurist.

jue


fofol

unread,
Aug 29, 2002, 3:42:18 PM8/29/02
to
>Stimmt! Cornelia.

So wie so ... :-)

fofol

unread,
Aug 29, 2002, 3:43:48 PM8/29/02
to
In article <3d6e5d7c$1...@news.microsoft.com>, "Jürgen Exner" <jurg...@hotmail.com> wrote:
>Aber nur auf Booten unter franzoesischer Flagge. Auf deutschen Booten gilt
>deutsches Recht. Und falls das deutsche Recht den franzoesischen 5 Meilen
>Seeschein als Ersatz fuer den deutschen Sportbootfuehrerschein anerkennt,
>dann ist das alles was du auf einen deutschen Boot brauchst, auch ausserhalb
>der 5 Meilen.

Kann sein, ich weiß nicht, ob's da die Flagge oder der Schein macht.
Verschiedene Länder handhaben das offenbar auch verschieden streng.

Tom Berger

unread,
Aug 30, 2002, 7:10:27 AM8/30/02
to
Klaus-Werner Olderdissen schrieb:

> Ja, absolut. Da Du das Autoführerscheinrecht hilfsweise heranziehst
> folgendes Beispiel: Du als Deutscher verlierst Deinen deutschen
> Autoführerschein z. B. wg. Sauferei. Aber Du hältst Dich für clever.
> Machst in Holland einen Führerschein (das geht). Wenn Du nun als
> Deutscher mit dem holländischen Führerschein in Deutschland herumfährst,
> dann hat Dich die Polizei sofort an den Hoden (P.S. Ich meine damit an
> den Eiern) und Du bekommst ein Verfahren wg. Fahren ohne gültige
> Fahrerlaubnis.

Das Beispiel war schlecht gewählt. Wenn nämlich der Deutsche gar keinen
deutschen Führerschein hat und auch keiner entzogen wurde, und wenn der
Deutsche außerdem seinen ersten Wohnsitz in NL hat, dann darf er
selbstverständlich mit seinem NL-Führerschein in DE fahren. Sogar mit
'nem Wohnwagen hinten dran. Es gibt jede Menge Auslandsdeutsche, die
noch nie in DE waren - die müssen nicht extra nach DE kommen, um gültige
Führerscheine zu erwerben.

Bei der Seefahrt spielt dagegen m.W. die Flagge des Fahrzeugs durchaus
eine Rolle. Ein Deutscher mit erstem Wohnsitz in NL kann m.W.
(beschwören würd' ich's nicht!) ein Schiff mit NL-Flagge in DE führen,
auch wenn er keinen SBF hat. Ein Schiff mit DE Flagge aber dürfte er
nicht führen.

Tom Berger

--
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Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Aug 30, 2002, 8:44:11 AM8/30/02
to
Tom Berger <ber...@archtools.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3D6F52A3...@archtools.de...

> > Ja, absolut. Da Du das Autoführerscheinrecht hilfsweise heranziehst
> > folgendes Beispiel: Du als Deutscher verlierst Deinen deutschen
> > Autoführerschein z. B. wg. Sauferei. Aber Du hältst Dich für clever.
> > Machst in Holland einen Führerschein (das geht). Wenn Du nun als
> > Deutscher mit dem holländischen Führerschein in Deutschland
herumfährst,
> > dann hat Dich die Polizei sofort an den Hoden (P.S. Ich meine damit
an
> > den Eiern) und Du bekommst ein Verfahren wg. Fahren ohne gültige
> > Fahrerlaubnis.

> Das Beispiel war schlecht gewählt.

Er und nicht ich habe das mit dem Autoführerscheinrecht angefangen und
da ist das Beispiel schon ok.

Im Übrigen ist meine hierin gemachte Aussage absolut richtig. Egal
welches Nationalitätskennzeichen das von ihm benutze Auto dabei auch
immer haben mag.

Tom Berger

unread,
Aug 30, 2002, 9:59:43 AM8/30/02
to
Klaus-Werner Olderdissen schrieb:

> Er und nicht ich habe das mit dem Autoführerscheinrecht angefangen und
> da ist das Beispiel schon ok.

Nein, Du hast mit der "entzogenen Fahrerlaubnis" angefangen, und das ist
das Schlechte an Deinem Beispiel. Unserem schweizerischen Italiener ist,
so weit wir wissen, nirgendwo ein Bootsführerschein entzogen worden.

> Im Übrigen ist meine hierin gemachte Aussage absolut richtig. Egal
> welches Nationalitätskennzeichen das von ihm benutze Auto dabei auch
> immer haben mag.

Deine Aussage stimmt nur wegen Deiner neu ins Spiel gebrachten Aussage,
dem Deutschen sei in DE die Fahrerlaubnis entzogen worden. Davon hat
aber niemand gesprochen. Ohne einen solchen Entzug der Fahrerlaubnis
(die wird z.B. im "Internationalen Führerschein" vermerkt) darf der
Deutsche problemlos mit den NL-Führerschein in DE fahren, sofern er
seinen Hauptwohnsitz in NL hat. Er darf sogar weiter damit fahren, wenn
er seinen Wohnsitz später nach DE verlegt, aber er muß den
NL-Führerscheion dann innerhalb einer bestimmten Frist (früher war das
ein Jahr) umschreiben lassen.

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Aug 30, 2002, 2:17:21 PM8/30/02
to
Tom Berger <ber...@archtools.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3D6F7A4F...@archtools.de...

> Nein, Du hast mit der "entzogenen Fahrerlaubnis" angefangen, und das
ist
> das Schlechte an Deinem Beispiel. Unserem schweizerischen Italiener
ist,
> so weit wir wissen, nirgendwo ein Bootsführerschein entzogen worden.

Ja Du hast Recht.

> Deine Aussage stimmt nur wegen Deiner neu ins Spiel gebrachten
Aussage,
> dem Deutschen sei in DE die Fahrerlaubnis entzogen worden. Davon hat
> aber niemand gesprochen. Ohne einen solchen Entzug der Fahrerlaubnis
> (die wird z.B. im "Internationalen Führerschein" vermerkt) darf der
> Deutsche problemlos mit den NL-Führerschein in DE fahren, sofern er
> seinen Hauptwohnsitz in NL hat. Er darf sogar weiter damit fahren,
wenn
> er seinen Wohnsitz später nach DE verlegt, aber er muß den
> NL-Führerscheion dann innerhalb einer bestimmten Frist (früher war das
> ein Jahr) umschreiben lassen.

Ja Du hast Recht.

Wolfgang Broeker

unread,
Aug 30, 2002, 3:02:30 PM8/30/02
to
Jürgen Exner schrub[tm]:
> ... und er ist ungueltig in nicht-schweizerischen Hoheitsgewaessern.

Und wo ist er dann gültig?


Gruß - Wolfgang
--
*** Dem weht kein Wind, der keinen Hafen hat, ***
*** nach dem er segelt. Montaigne ***
*** Fri, 30 Aug 2002 20:12 +0200 ***

Tom Berger

unread,
Aug 30, 2002, 3:01:21 PM8/30/02
to
Klaus-Werner Olderdissen schrieb:

> Ja Du hast Recht.

Klaus-Werner, was ist los mit Dir? Bist Du krank? So ganz ohne
Streitlust kenne ich Dich gar nicht.

Apropo krank: von Doc Kliegis hat man hier schon 2 Wochen nix mehr
gelesen? Was iss'n mit dem? Ist der gar segeln? So lang war der noch nie
weg.

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Aug 30, 2002, 3:26:15 PM8/30/02
to
Tom Berger <ber...@archtools.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3D6FC101...@archtools.de...

> Klaus-Werner, was ist los mit Dir? Bist Du krank?
> So ganz ohne Streitlust kenne ich Dich gar nicht.

Alles im grünen Bereich.

Jörg W. Kremer

unread,
Sep 1, 2002, 4:27:15 AM9/1/02
to
Hallo KWO,

Klaus-Werner Olderdissen schrieb:


> Du siehst es falsch! Er hat keinen italienischen Schein der ihm irgend
> etwas erlaubt, sondern einen Schweizer Schein!

mit Verlaub, Käptn, da muss ich korrigieren ;-)

"prinex" <euro...@he.net> schrieb im Ursprungs-Beitrag
news:6f785175.02082...@posting.google.com...
> Hallo,


> Ich habe im Moment 2 Scheine:
> - Italienischen Schein, Binnen+See, Motor+Segel, bis 12 Meilen
> - Schweizerischen Schein A, Motor [...]


Und auf der Basis
- Matteo ist Italiener
- Er hat italienische "SBFs" See+Binnen, Segel+Motor
habe ich vermutet, dass er für die Überfahrt Denia nach Ibiza (span.
Festland -> span. Insel) an-Schein-end ausreichend gerüstet ist. So wäre das
IMHO jedenfalls, wenn ein Deutscher mit dem deutschen SBF See diesen Törn
unternehmen wollte.

Allerdings könnte Cornelia natürlich Recht haben, dass Matteo noch ein
"Super-Schein" fehlt, wenn es im italienischen "Schein-System" auch (wie
an-Schein-end in Frankreich?) einen *Pflicht*-Schein für die "hohe See"
gibt.

Wie ist das nun: *muss* man tatsächlich in F oder I "von Amts wegen" (d.h.
er ist vorgeschrieben/Pflicht, es wird kontrolliert, hat bei
nicht-vorweisen-Können Konsequenzen ...) einen Hochsee-Schein oder gar
Aller-höchste-See-Schein haben?

Und wenn gerade Sonntag ist, reicht dann ersatzweise auch ein
Heiligen-Schein oder ein Allerheiligen-Schein? Den könnte Matteo nämlich
statt beim Ufficio Marittimo in Italien in den Ufficien des Vatikans
beantragen - nur habe ich Zweifel, welche der beiden "Schein-Verleihungen"
schneller geht ... ;-))

Schein-heilige Sonntagsgrüße

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Sep 1, 2002, 12:08:32 PM9/1/02
to
Jörg W. Kremer <J_W_K...@yahoo.de> schrieb in im Newsbeitrag:
aksjpb$1kdhrh$1...@ID-26875.news.dfncis.de...

> > Du siehst es falsch! Er hat keinen italienischen Schein der
> > ihm irgend etwas erlaubt, sondern einen Schweizer Schein!

> mit Verlaub, Käptn, da muss ich korrigieren ;-)

> > Ich habe im Moment 2 Scheine:


> > - Italienischen Schein, Binnen+See, Motor+Segel, bis
> > 12 Meilen - Schweizerischen Schein A, Motor [...]

Ach guck ja, einen italienischen Schein hat er auch noch. Man, dann ist
er ja richtig gut gerüstet. Und warum jammert er denn so rum? Außerhalb
der 12 Meilen fragt ihn doch eh keiner mehr nach einem Schein.

Tobias Crefeld

unread,
Sep 1, 2002, 12:34:00 PM9/1/02
to
eurodata # he.net@2:2480/8049.100 meinte am 28.08.02

e> - Italienischen Schein, Binnen+See, Motor+Segel, bis 12 Meilen
[..]
e> Wenn Ich jetzt von z.B. Denia nach Ibiza fahre (mehr als 24 Meilen
e> offenen See), brauche Ich noch einen dritten Schein (z.B. einen
e> Italienischen ohne Beschraenkung) oder ist ja doch egal (Mit dem
e> schweizerischen Schein darf Ich "Schiffe mit Maschinenantrieb" fahren,
e> voraussgesehen es sind keine kommerzielle Schiffe wie Gueterschiffe
e> oder Personenschiffe, wobei bis 12 Leuten darf Ich sogar Leute
e> befoerdern).

Nachdem Du ausserdem italienischer Staatsangehoeriger bist, reicht Dir
dieser italienische Schein, um in den italienischen Kuestengewaessern zu
fahren. Auslaendische Behoerden erkennen i.d.R. - innerhalb der EU gilt
das generell (frag mich aber jetzt nicht nach der Nummer der EU-Direktive)
- den in Deinem Heimatland gueltigen Schein analog an.

Ausserhalb der Kuestenmeere, also zum Beispiel auf einer Ueberfahrt, kommt
es nur noch auf die Flagge des Boots an, weil das Befahren der "offenen
See" hoechstens noch seerechtlichen Konventionen unterliegt, aber kein
Hoheitsgewaesser mehr ist. Auskuenfte ueber italienische oder spanische
Flaggenrechtskonventionen wuerde ich mir allerdings zumindest nicht in
einer deutschsprachigen newsgroup holen. ;)
Ausserhalb der Kuestenmeere (= 12 nm-Zone) ist die Frage des "richtigen"
Scheins eher eine Frage des ausreichenden Versicherungsschutz.

Gruss,
Tobias.

Wolfgang Kegel

unread,
Sep 1, 2002, 3:06:33 PM9/1/02
to
"Tobias Crefeld" <Tobias_...@p97.f8057.n2480.z2.fidonet.org> schrieb

> Ausserhalb der Kuestenmeere, [...]

Wo beginnen die Deiner Meinung nach?

> Flaggenrechtskonventionen wuerde ich mir allerdings zumindest nicht in
> einer deutschsprachigen newsgroup holen. ;)

..und warum nicht? Weil die Deutschen eh daemlich sind?


> Ausserhalb der Kuestenmeere (= 12 nm-Zone) ist die Frage des "richtigen"
> Scheins eher eine Frage des ausreichenden Versicherungsschutz.

Hatten wir soeben. Lese mal zurueck. 12 nm. Schoen waers.

Grus
W.K.

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Andre Tornow

unread,
Sep 2, 2002, 4:46:57 AM9/2/02
to
Klaus-Werner Olderdissen schrieb:
>
> ...

> > so weit wir wissen, nirgendwo ein Bootsführerschein entzogen worden.
>
> Ja Du hast Recht.
>
> > Deine Aussage stimmt nur wegen Deiner neu ins Spiel gebrachten
> >...

> > NL-Führerscheion dann innerhalb einer bestimmten Frist (früher war das
> > ein Jahr) umschreiben lassen.
>
> Ja Du hast Recht.
>
> Gruß
>
> KWO

Kaeptn, da hat jemand unter Deinem Namen geschrieben. Pass auf.
Oder war das doch von Dir.
Nee, kann ja nicht. Zweimal "Du hat Recht" und nicht ein Widerwort.

:-)

Andre

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Sep 2, 2002, 5:43:56 AM9/2/02
to
Andre Tornow <a.to...@tornow-ims.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3D732581...@tornow-ims.de...

> Kaeptn, da hat jemand unter Deinem Namen
> geschrieben. Pass auf. Oder war das doch von Dir.
> Nee, kann ja nicht. Zweimal "Du hat Recht" und
> nicht ein Widerwort.

Nee, ich erkenne meine Schweinchen inzwischen schon am Gang und weiß
auch ganz genau, welches Futter die lieben.

Man soll die ja nicht mit aller Gewalt verwöhnen. ;-)

Tobias Crefeld

unread,
Sep 2, 2002, 6:24:00 AM9/2/02
to
kegel # helloman.com@2:2480/8049.100 meinte am 01.09.02

> > Ausserhalb der Kuestenmeere, [...]
WK> Wo beginnen die Deiner Meinung nach?

Meine Meinung ist da irrelevant, eher die des jeweiligen Staats. Es ist
von Land, Revier und oertlichen Gegebenheiten abhaengig. Zunaechst schaut
man dazu in die Seekarte und falls da nix steht, geht man im Falle von
Spanien (wie hier) von 12 nm Distanz zur Kueste aus. Die wenigsten Laender
beschraenken ihre Hoheitsgewaesser noch auf 3 nm zur Kueste.


> > Flaggenrechtskonventionen wuerde ich mir allerdings zumindest nicht
> > in einer deutschsprachigen newsgroup holen. ;)

WK> ..und warum nicht? Weil die Deutschen eh daemlich sind?

Das sowieso und in drss eh, aber Du hast leider den Zusatz "italienische
oder spanische" in Deinem Zitat eliminiert. Wird das "warum nicht" mit
dieser kleinen Lesehilfe klarer?


> > Ausserhalb der Kuestenmeere (= 12 nm-Zone) ist die Frage des
> > "richtigen" Scheins eher eine Frage des ausreichenden
> > Versicherungsschutz.

WK> Hatten wir soeben. Lese mal zurueck. 12 nm. Schoen waers.

Da kann ich Dir jetzt nicht ganz folgen, welchen Artikel meinst Du?


Gruss,
Tobias.

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