Ralf
Da müssen sie sich aber richtig Mühe geben, wenn sie das anmessen
wollen. Ich bezweifle, daß normale Polizeifahrzeuge so empfindliche
Anlagen haben, daß sie einen laufenden _Empfänger_ anmessen
können. (Ja, theoretisch geht das, weil UKW Empfängern aktiv
Schwingkreise in der Empfangsfrequenz mitschwingen und damit auch
abstrahlen, aber das ist wirklich extrem wenig. Wenn die Post (oder
Telekom oder wer auch immer) laufende Rundfunkfunkempfänger anmessen
will, braucht sie Spezialausrüstung).
Correct me if I'm wrong.
Tschüß,
Michael
--
Michael Staats, Theoretical Physics, Uni-GH Duisburg
email: mic...@thp.Uni-Duisburg.DE
<a href="http://WWW.thp.Uni-Duisburg.DE/">Click</a> me!
<a href="http://WWW.thp.Uni-Duisburg.DE/cuaix/cuaix.html">A c.u.aix archive</a>
>mir wurde berichtet, dass die Polizei
>teilweise im dt. Ostseeraum Probleme
>macht, wenn man ohne UKW-Funkzeugniss
>das UKW-Funkgeraet zum Abhoeren z.B.
>des Wetterberichts nutzt.
Hallo.
Ist das denn ueberhaupt verboten ?
Wetterberichte sind doch Aussendungen an
die Allgemeinheit, fuer die ein allgemeine
Empfangsgenehmigung bestehen muesste.
Kennt jemand die genaue Gesetzeslage ?
Gruss Peter
.
[ UKW Empfang ohne Funkzeugnis ]
>Natuerlich ist das verboten. Zur Teilnahme am UKW Seefunk muss man
>berechtigt sein, d.h. mindestens das UKW Seefunkzeugnis besitzen.
"Natürlich" ist gut. Erstens ist sowas natürlich nur auf (deutschen)
Hoheitsgewässern durchsetzbar (ok, für UKW sowieso fast immer der
Fall), auf hoher See gilt deutsches Funkrecht nicht.
Zweitens finde ich es höchst bedenklich, wenn der _Empfang_ von
verschiedenen Frequenzen verboten wird. Jede kann sich einen
entsprechenden Empfänger mit handelsüblichen Teilen basteln,
anzumessen sind die beliebig schwierig. Das Verbot ist also schon mal
nicht durchsetzbar. Außerdem sehe ich nicht ein, warum ich Wellen, die
an _meine_ Antenne geliefert werden, nicht demodulieren dürfen
soll. Aus Kriegszeiten stammende Geheimniskrämerei finde ich völlig
albern (da durfte man in Deutschland auch bestimmte Frequenzen nicht
abhören), bis vor wenigen Jahren durfte man in einem Teil des jetzigen
Deutschlands auch bestimmte VHF Frequenzen nicht in Bild und Ton
umwandeln, obwohl die Empfänger frei erhältlich waren... Nein,
Empfangsverbote sind veraltet und könnnen ganz schnell Grundrechte
berühren.
[...]
>Es werden ja nicht nur Wetterberichte ausgesendet.
Wenn andere Grundrechte, wie z. B. das Fernmeldegeheimnis berührt
werden, ist das heutzutage technisch lösbar: Solche Gespräche werden
dann halt verschlüsselt. (Abgesehen von der jetzigen Praxis: UKW Funk
Abhören kann sowieso jeder der will, ganz offiziell darf der Funker
von seinem Kapitän vom Fernmeldegeheimnis befreit werden, ... Wer im
Klartext über Funk private/geheime Informationen überträgt und auf das
Fernmeldegeheimnis vertraut, ist doch sehr naiv. Gleiches gilt
übrigens auch für's Internet.)
Ich habe Gerüchte gehört, daß in Zukunft der Empfang aller Frequenzen
für alle erlaubt werden soll, das finde ich richtig.
Klar: Das gilt natürlich nicht für's Senden, dort sind gewisse
Kenntnisse nötig, die man ggf. nachweisen muß. Auf der CB Spielwiese
halt nicht, bei teilw. lebenswichtigen Aufgaben schon.
>>Ist das denn ueberhaupt verboten ?
>>Wetterberichte sind doch Aussendungen an
>>die Allgemeinheit, fuer die ein allgemeine
>>Empfangsgenehmigung bestehen muesste.
>>
>>Kennt jemand die genaue Gesetzeslage ?
>>Gruss Peter
>Natuerlich ist das verboten. Zur Teilnahme am UKW Seefunk muss man
>berechtigt sein, d.h. mindestens das UKW Seefunkzeugnis besitzen.
>Wetterberichte, die von den Kuestenfunkstellen ueber UKW gesendet werden,
>sind eben keine Aussendung an die Allgemeinheit, sondern an die
>Seefunkstellen.
>Es werden ja nicht nur Wetterberichte ausgesendet.
Hallo.
Da mich das Thema als Funkamateur und Segler interessiert,
habe ich jetzt nochmal die Gesetzeslage nachgelesen.
Ergebnis: natuerlich ist der Empfang nicht verboten.
Wetterberichte sind Aussendungen an alle (sog. CQ-Rufe).
Nachzulesen beispielsweise in K.E. Michael: 'Allgemeines
Betriebszeugnis fuer Funker', Delius Klasing Verlag:
'Die von amtlichen Wetterdienststellen herausgegebenen
und fuer die Seeschiffahrt bestimmten Wetterberichte
werden von den Kuestenfunkstellen nach festen Sendeplaenen
verbreitet. Sie sind 'an alle Funkstellen' (CQ) gerichtet und
unterliegen nicht dem Fernmeldegeheimnis.'
Fuer solche Sendungen besteht eine Empfangserlaubnis.
Nachzulesen beispielsweise in R. Brannolte, W. Siebel: Spezial-
Frequenzliste, Siebel-Verlag.
Das betrifft alle CQ-Sendungen, etwa auch die Wettermeldungen
des Flugfunkdienstes. Ebenso duerfen aus diesem Grund
Nichtfunkamateure die Aussendungen der Funkamateure
aufnehmen, da diese CQ-Rufe sind.
Uebrigens bestand fuer lizenzierte Funkamateure die Empfangs-
genehmigung schon 1984 nach einer Stellungnahme
des Bundesminister fuer Post- und Fernmeldewesen.
(Nachzulesen in den Bestimmungen ueber den Amateurfunkdienst
des BAPT).
Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer:
Waehrend der Empfang von CQ-Sendungen erlaubt ist, darf
von Nicht-Lizenzierten die Seefunkstelle nicht betrieben werden!
Mit einem reinen UKW-Empfaenger (Scanner) ist also die Aufnahme
der Sendungen erlaubt, nicht jedoch mit der Seefunkstelle selbst.
Der Verkauf solcher Empfangsgeraete war vor der allg.
Empfangsgenehmigung uebrigens nicht erlaubt und das ist
heute nicht mehr so.
In der Tat besteht im BAPT die Ueberlegung den Empfang
generell freizugeben und den Funkstellen selbst zu ueberlassen,
ihre Sendungen zu verschluesseln. (siehe W.Siebel). Das ist
jedoch noch nicht Gesetz.
Dass die Kuestenfunkstellen auch andere -gerichtete- Sendungen
ausstrahen ist hier nicht ausschlaggebend. Der Empfang solcher
Sendungen ist zur Zeit natuerlich nicht erlaubt.
So, ich hoffe zur Klaerung der Frage beigetragen zu haben.
Gruss Peter Meindl
Nein, aber in allen seefahrenden Laendern. Es gibt naemlich internationale
Abkommen, die auch die Bundesrepublik binden. Es ist also keine
typisch deutsche Regelungssucht (wenigstens in diesem Fall).
Ob das Mithoerverbot durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.
>
>Zweitens finde ich es höchst bedenklich, wenn der _Empfang_ von
>verschiedenen Frequenzen verboten wird. Jede kann sich einen
>entsprechenden Empfänger mit handelsüblichen Teilen basteln,
>anzumessen sind die beliebig schwierig. Das Verbot ist also schon mal
>nicht durchsetzbar. Außerdem sehe ich nicht ein, warum ich Wellen, die
>an _meine_ Antenne geliefert werden, nicht demodulieren dürfen
>soll. Aus Kriegszeiten stammende Geheimniskrämerei finde ich völlig
>albern (da durfte man in Deutschland auch bestimmte Frequenzen nicht
>abhören), bis vor wenigen Jahren durfte man in einem Teil des jetzigen
>Deutschlands auch bestimmte VHF Frequenzen nicht in Bild und Ton
>umwandeln, obwohl die Empfänger frei erhältlich waren... Nein,
>Empfangsverbote sind veraltet und könnnen ganz schnell Grundrechte
>berühren.
Mit Verlaub, diese Vergleiche sind absurd.
Es geht hier um die Teilnahme an einem ganz bestimmten, zweckgebundenen
Funkverkehr, die jedem unter gewissen Voraussetzungen moeglich ist.
Unter anderem soll man ueber gewisse Kenntisse verfuegen, die man auch
nachzuweisen hat.
Dabei geht es in erster Linie darum, den geregelten Ablauf des Funkverkehrs
zu sichern. Ich denke nicht, dass grosses Interesse besteht, Seglern auf
einer Charteryacht, die zweimal am Tag ohne Lizenz den Wetterbericht
hoeren eins reinzuwuergen. Wohl aber darum, stoerende Aussendungen zu
verhindern.
>
>[...]
>>Es werden ja nicht nur Wetterberichte ausgesendet.
>
>Wenn andere Grundrechte, wie z. B. das Fernmeldegeheimnis berührt
>werden, ist das heutzutage technisch lösbar: Solche Gespräche werden
>dann halt verschlüsselt.
Tolle Idee (!). Bloss damit jeder mithoeren darf, soll das bestehende
System geaendert und verteuert werden. Und dann kommt einer daher und
beschwert sich, vielleicht mit dem Hinweis, das in Kriegszeiten auch
verschluesselt gesendet worden ist, ueber diese undemokratische Praxis,
baut einen Dekoder usw...
(Abgesehen von der jetzigen Praxis: UKW Funk
>Abhören kann sowieso jeder der will, ganz offiziell darf der Funker
>von seinem Kapitän vom Fernmeldegeheimnis befreit werden, ... Wer im
>Klartext über Funk private/geheime Informationen überträgt und auf das
>Fernmeldegeheimnis vertraut, ist doch sehr naiv. Gleiches gilt
>übrigens auch für's Internet.)
>
>Ich habe Gerüchte gehört, daß in Zukunft der Empfang aller Frequenzen
>für alle erlaubt werden soll, das finde ich richtig.
>
>Klar: Das gilt natürlich nicht für's Senden, dort sind gewisse
>Kenntnisse nötig, die man ggf. nachweisen muß. Auf der CB Spielwiese
>halt nicht, bei teilw. lebenswichtigen Aufgaben schon.
>
Das ist doch genau der Punkt. Mit normalen UKW Seefunkgeraeten
kann man eben nicht nur hoeren, sondern auch senden und stoeren,
ob absichtlich oder versehetlich spielt dabei doch keine Rolle.
MfG
Andre
--
/\ I\ Andre Tornow
/ \I \ Inst. f. Met. FU Berlin
/ I\ \
/ I \ \ Berlin, Germany
/ I \ \ e-mail: tor...@zedat.fu-berlin.de
/_______I \ \
__________I____\/ http://userpage.fu-berlin.de/~tornow/
_ \______________/ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __
> Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer:
> Waehrend der Empfang von CQ-Sendungen erlaubt ist, darf
> von Nicht-Lizenzierten die Seefunkstelle nicht betrieben werden!
> Mit einem reinen UKW-Empfaenger (Scanner) ist also die Aufnahme
> der Sendungen erlaubt, nicht jedoch mit der Seefunkstelle selbst.
> Der Verkauf solcher Empfangsgeraete war vor der allg.
> Empfangsgenehmigung uebrigens nicht erlaubt und das ist
> heute nicht mehr so.
> =
Und wenn man das Micro von der Funkstelle abzieht, ist sie dann ein
reiner Empf=E4nger? =
(Im Falle eines Falles k=F6nnte man das Micro ja wieder einst=F6pseln ;)
(Im Falle eines Falles w=E4re mir das Funkrecht auch wurscht!)
-- =
----------------------------------
THOMAS GEHLER
Mailto: geh...@fmr.th-darmstadt.de
TH-Darmstadt =
FB Flugmechanik & Regelungstechnik
Stick Gruppe (Thurecht)
phone: (+49)6151-16-3090
fax: (+49)6151-16-5434
D-64287 Darmstadt, Germany
----------------------------------
>"Natürlich" ist gut. Erstens ist sowas natürlich nur auf (deutschen)
>Hoheitsgewässern durchsetzbar (ok, für UKW sowieso fast immer der
>Fall), auf hoher See gilt deutsches Funkrecht nicht.
Aber auch dort gibt es internationale Vereinbarungen ueber den
Betrieb von Sende/Empfangsanlagen.
>Zweitens finde ich es höchst bedenklich, wenn der _Empfang_ von
>verschiedenen Frequenzen verboten wird. Jede kann sich einen
>entsprechenden Empfänger mit handelsüblichen Teilen basteln,
Nun, man kann sich auch Sprengstoffe basteln. Dies Argument zieht
m.E. nicht.
>anzumessen sind die beliebig schwierig. Das Verbot ist also schon mal
>nicht durchsetzbar.
Auch kein Grund dagegen. Btw. man kann auch bei einem Kontrollgang
Sende/Empfangsanlagen finden und nach dem Schein fragen.
Es gibt halt nationale und internationale Regeln fuer den
Betrieb von Sende/Empfangsanlagen. Die moegen sinnvoll sein
oder auch nicht. Wenn sie in Recht gegossen sind sollte man
sie dann aber auch beachten.
h.f.s.
--
Hans Friedrich Steffani
Institut fuer Elektrische Maschinen und Antriebe, TU Chemnitz-Zwickau
mailto:hans.s...@e-technik.tu-chemnitz.de
http://www.tu-chemnitz.de/~hfst/
>Peter Meindl wrote:
>> Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer:
>> Waehrend der Empfang von CQ-Sendungen erlaubt ist, darf
>> von Nicht-Lizenzierten die Seefunkstelle nicht betrieben werden!
>> Mit einem reinen UKW-Empfaenger (Scanner) ist also die Aufnahme
>> der Sendungen erlaubt, nicht jedoch mit der Seefunkstelle selbst.
>> Der Verkauf solcher Empfangsgeraete war vor der allg.
>> Empfangsgenehmigung uebrigens nicht erlaubt und das ist
>> heute nicht mehr so.
>> =
>Und wenn man das Micro von der Funkstelle abzieht, ist sie dann ein
>reiner Empf=E4nger? =
Ich wuerde sagen: nein. Die Seefunkstelle bleibt
eine Seefunkstelle. Im schlimmsten Fall verliert
man die Zulassung der Funkstelle und dann
ist der Betrieb auch einem (Seefunk-) Lizenzinhaber nicht
mehr erlaubt. Uebrigens auch die Scanner muessen
zugelassen sein.
Entscheidend ist dabei, dass unkundige Personen
mit der Seefunkstelle unbeabsichtigt den Funkverkehr
stoeren koennten, waehrend das mit einem Scanner
ausgeschlossen ist. Insofern sind die Bestimmungen
auch sinnvoll.
Ein Funkgeraet ohne Mikro ist eben immernoch ein
Funkgeraet.
Gruss Peter.
>mic...@thp.Uni-Duisburg.DE (Michael Staats) wrote:
>>
>>Zweitens finde ich es höchst bedenklich, wenn der _Empfang_ von
>>verschiedenen Frequenzen verboten wird. Jede kann sich einen
>>entsprechenden Empfänger mit handelsüblichen Teilen basteln,
>>anzumessen sind die beliebig schwierig. Das Verbot ist also schon mal
>>nicht durchsetzbar. Außerdem sehe ich nicht ein, warum ich Wellen, die
>>an _meine_ Antenne geliefert werden, nicht demodulieren dürfen
>>soll. Aus Kriegszeiten stammende Geheimniskrämerei finde ich völlig
>>albern (da durfte man in Deutschland auch bestimmte Frequenzen nicht
>>abhören), bis vor wenigen Jahren durfte man in einem Teil des jetzigen
>>Deutschlands auch bestimmte VHF Frequenzen nicht in Bild und Ton
>>umwandeln, obwohl die Empfänger frei erhältlich waren... Nein,
>>Empfangsverbote sind veraltet und könnnen ganz schnell Grundrechte
>>berühren.
>Mit Verlaub, diese Vergleiche sind absurd.
Sehe ich anders. Es geht um den Empfang von elektromagnetischer
Strahlung. Aus welchen Gründen der verboten wird, ist eine Sache.
Ich habe nie geschrieben, daß die Einschränkung des Empfangs von UKW
Seefunk _dasselbe_ ist wie die anderen Beispiele.
>Es geht hier um die Teilnahme an einem ganz bestimmten, zweckgebundenen
>Funkverkehr, die jedem unter gewissen Voraussetzungen moeglich ist.
>Unter anderem soll man ueber gewisse Kenntisse verfuegen, die man auch
>nachzuweisen hat.
Siehe unten.
[ ... ]
>>
>>[...]
>>>Es werden ja nicht nur Wetterberichte ausgesendet.
>>
>>Wenn andere Grundrechte, wie z. B. das Fernmeldegeheimnis berührt
>>werden, ist das heutzutage technisch lösbar: Solche Gespräche werden
>>dann halt verschlüsselt.
>Tolle Idee (!). Bloss damit jeder mithoeren darf, soll das bestehende
>System geaendert und verteuert werden.
Richtig. Verteuert ist fraglich, aber geändert.
>Und dann kommt einer daher und
>beschwert sich, vielleicht mit dem Hinweis, das in Kriegszeiten auch
>verschluesselt gesendet worden ist, ueber diese undemokratische Praxis,
>baut einen Dekoder usw...
1. Es ist umöglich, einen Dekoder für bestimmte Verfahren zu bauen.
2. Du verwechselst was. Das Thema ist sicher nicht so einfach und ich
hab auch lange drüber nachgedacht. (Wie gesagt, im Internet stellen
sich identische Probleme). Denk mal 'drüber nach, warum Leute wie
Kanther Verschlüsselung so einschränken wollen, daß der Staat immer
mitlesen können soll. (Alleine das dürfte klarmachen, daß
Verschlüsselung nicht undemokratisch, sondern im Gegensatz höchst
demokratisch ist). Verschlüsselung ist der Garant der Privatsphäre,
nicht aber Verbote, die leicht zu umgehen sind und sinnlos
sind. Warum fordern "Datenschützer" sowohl Verschlüsselung, die
Möglichkeit zur Anonymisierung und den Verzicht auf jede Zensur? Sowas
gehört eng zusammen. Und bedenke immer: The bad guys have the
information. Verschlüsselungsverbot wird keine Mafia und kein
organisiertes Verbrechen davon abhalten, steganografisch
verschlüsselte Infomationen zu verschicken. Nur der Normalmensch wird
dadurch noch "gläserner". Aber ich schweife ab, sorry.
>>Klar: Das gilt natürlich nicht für's Senden, dort sind gewisse
>>Kenntnisse nötig, die man ggf. nachweisen muß. Auf der CB Spielwiese
>>halt nicht, bei teilw. lebenswichtigen Aufgaben schon.
>>
>Das ist doch genau der Punkt. Mit normalen UKW Seefunkgeraeten
>kann man eben nicht nur hoeren, sondern auch senden und stoeren,
>ob absichtlich oder versehetlich spielt dabei doch keine Rolle.
Da sind wir uns im Prinzip einig. Senden sollte nich jeder dürfen. Aber
"versehentlich"? Diesen komischen Hörer da zufällig auf der
Trägertaste abgelegt? Nee, das glaub ich nicht so recht. Wer eine
Yacht so bedienen kann, daß er nicht damit nach kürzester Zeit
Schiffbruch erleidet, sollte in der Lage sein, mit einem UKW Gerät
umzugehen.
Übrigens wirst Du auch schon den Artikel gelesen haben, wo sich
jemand, der sich viel besser mit dem Thema auskennt, genau das
beschrieben hat, was ich andeutete und für sinnvoll halte: Freier
Empfang, Verschlüsselung für privaten Kram.
>mic...@thp.Uni-Duisburg.DE (Michael Staats) writes:
>Nun, man kann sich auch Sprengstoffe basteln.
Und, ist das verboten?
>>anzumessen sind die beliebig schwierig. Das Verbot ist also schon mal
>>nicht durchsetzbar.
>Auch kein Grund dagegen.
Natürlich ist das ein Grund. Verbote, die sich nicht durchsetzen
lassen, sind völlig sinnlos.
>Btw. man kann auch bei einem Kontrollgang
>Sende/Empfangsanlagen finden und nach dem Schein fragen.
Auf Charteryachten? In meiner Wohnung? Ohne Durchsuchungsbefehl?
Niemals.
>Es gibt halt nationale und internationale Regeln fuer den
>Betrieb von Sende/Empfangsanlagen. Die moegen sinnvoll sein
>oder auch nicht. Wenn sie in Recht gegossen sind sollte man
>sie dann aber auch beachten.
Vergiß es. Ich habe ohne jede Hemmung am Wochende Wetterberichte auf
UKW auf einer Charterycht abgehört. Ohne Funkzeugnis. Und ich kann Dir
versichern, daß wir auch gesendet hätten, wenn wir in Seenotgeraten
wären.
>> Bezugsmail: michael, Donnerstag, der 22.05.97 <
>Hallo, Michael
>> Da muessen sie sich aber richtig Muehe geben, wenn sie das anmessen
>> wollen. Ich bezweifle, dass normale Polizeifahrzeuge so empfindliche
>Ich dachte immer, es sei nur dann gestattet, ein UKW-Funkgeraet
>mitzufuehren, wenn jemand an Bord das Sprechfunkzeugnis besitzt. Liege ich
>da falsch ?
Klar, aber was machst Du auf Charteryachten? Mit der Axt das Gerät
unbrauchbar machen? Ausschalten oder Abklemmen reicht doch wohl
nicht. Außerdem wäre es mir im Notfall völlig egal, ob ich jetzt
MAYDAY funken darf oder lieber die Gesetze beachte und untergehe.
Tschüß,
Michael
im Prinzip stimme ich Dir zu, dass das Mithoeren im Prinzip problemlos
ist. Das gilt genauso fuer das Senden eines Notrufes. Ich bin mir
nicht sicher, aber ich glaube mich zu entsinnen, dass das auch ohne
Funkzeugnis erlaubt ist.
Nicht zustimmen kann ich Dir allerdings bei Deiner These, dass jeder
der in der Lage ist eine Yacht zu fuehren auch in der Lage sei, ein
Funkgeraet zu bedienen. Obwohl sie zunaechst plausibel klingt, wird sie
doch durch die Praxis wiederlegt. Ich behaupte sogar, dass nicht einmal
eine bestandenen Pruefung fuer das UKW-Zeugnis dies garantiert.
Nur wenige Beispiele moegen das belegen:
Seit der Einfuehrung von GMDSS hat sich die Zahl der Fehlalarmierungen
von SAR Einheiten drastisch erhoeht. Ursache: Fehlbedienung
Regelmaessig kannst Du erleben wie Privatgespraeche auf Kanal 16 erledigt
werden; Immer wieder kommt es vor, dass auf Kanal 16 Anrufe getaetigt werden
und der Anrufer offennsichtlich nicht in der Lage ist, auf einen anderen Kanal
(naemlich den vom Angerufenen vorgeschlagenen) zu wechseln; Auch das mit der
Sprechtaste scheint nicht so einfach zu sein, denn ebenso oft kommt es vor, dass
nur halbe Nachrichten durchkommen, weil zu frueh losgelassen wird (Besonders
unangenehm, wenn etliche Versuche unternommen werden, die Position durchzugeben
und es immer nur zum '55 grad ... knack' reicht.
Trotzdem immer guten Empfang
Es ist immer wieder interessant welche Wellen solche und aehnliche
"Scheinfragen" in dieser Newsgroup schlagen. Sei es die Frage wann wer
und wofuer man welchen Schein benoetigt (ich erinnere mich da an die
lebhafte Ijsselmeer-Scheinfrage) oder aber die Frage, ob es nun sinnvoll,
erforderlich oder gar nur vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist diesen oder
jenen Schein gemacht zu haben.
MK
Ich pers"onlich finde die Diskussion keineswegs ganz un"otig
oder die Frage eine "Scheinfrage".
Bevor ich meinen UKW-Schein hatte, hatte ich mit Freunden auch
"ofters die Diskussion, ob man denn nun dies und jenes und wann
genau tun d"urfe. Es gab damals auch Ger"uchte, da3 man in Italien unbedingt
ein UKW-Sprechfunkzeugnis ben"otigt, da die (Polizei, oder sonstwer)
einem sonst vor den Auslaufen tats"achlich das Ger"at still legen w"urden.
Und ganz "ahnliche Ger"uchte sind ja im Moment auch bez"uglich Kroatien im
Umgang. Und bei derartigen Sachen wird halt nicht immer danach gefragt,
ob es irgendwie sinnvoll ist.
In Schweden beispielsweise (D"anemark vielleicht auch?) z"ahlt ein
UKW-Funkger"at zur Notausr"ustung und mu3 an Bord sein. Bei uns
darf es eigentlich nur an Bord sein, wenn der Eigner des Bootes,
der die Seefunkstelle ja irgendwann einmal beantragt hat, einen
Bef"ahigungsnachweis erbracht hat. Da3 das bei Charterbooten irgendwie
Quatsch ist, da ja ganz andere Leute mit dem Boot fahren, ist
zwar offensichtlich, aber so ist es nun mal. Die Frage 'Ist das sinnvoll?'
bringt einem hier nicht immer weiter, genausowenig wie ich ein Freund davon
bin, alle Gesetze und Vorschriften um ihrer selbst willen einzuhalten,
einfach nur weil es sie gibt.
Kurzum, ich habe bei
meinem UKW-Kurs einiges dazugelernt, was nicht offensichtlich war
und ich bin froh, den Kurs gemacht zu haben. Da3 der Schein Geld
kostet, ist sicherlich "argerlich. Daher mein Vorschlag an alle, die
ein UKW-Funkger"at benutzen wollen, ohne den Schein zu machen, und
sei es nur f"ur Notf"alle und das Abh"ohren des Wetterberichts:
Schaut wenigstens mal in ein Lehrbuch rein, wie das so prinzipiell
funktionieren soll: Squelch-Regler, Sprechtaste, Sendeleistungswahl,
Kanalwahl, Kanalbelegung, Abwickeln von Gespr„chen. Wer sich an die
Funk-Ettikette ha"lt, st"ort niemanden, wird daher wohl kaum dumm
auffallen und daher sicher (noch) seltener kontrolliert.
M&S,
Holger.
---------------------------------------------------------------
Holger R. Scholl
Fachbereich Mathematik
Universitaet Kaiserslautern
---------------------------------------------------------------
>In Schweden beispielsweise (D"anemark vielleicht auch?) z"ahlt ein
>UKW-Funkger"at zur Notausr"ustung und mu3 an Bord sein.
Ich habe sowohl auf einer daenischen als auch auf einer
schwedischen SY gesegelt. Auf keinem der Schiffe war
eine UKW-Seefunkanlage. In der Tat war jeweils ein Funktelefon
an Bord. In der Gegend um Stockholm sind zudem
CB-Funkgeraete weit verbreitet und es wird ein bestimmter
Kanal auch als 'Notkanal' betrachtet und abgehoert.
Und diese Situation ist deshalb so, weil eben dafuer
keine Scheine erforderlich sind.
Von UKW-Pflicht keine Spur. Wo hast Du denn diese
Information her?
Gruss Peter
.
> Ich pers"onlich finde die Diskussion keineswegs ganz un"otig
> oder die Frage eine "Scheinfrage".
Doch, es ist eine Frage zum Thema "Scheine", also ein "Scheinfrage" :-)
> Daher mein Vorschlag an alle, die ein UKW-Funkger"at benutzen
> wollen, ohne den Schein zu machen, und sei es nur f"ur Notf"alle und
> das Abh"ohren des Wetterberichts: Schaut wenigstens mal in ein
> Lehrbuch rein, wie das so prinzipiell funktionieren soll:
Genau das habe ich auch immer noch vor. Allerdings habe ich keinen
Schimmer, in _welches_ Lehrbuch ich schauen sollte. Es gibt ja
bestimmt nicht nur eines und es gibt sicherlich auch gute und weniger
gute Lehrbücher zum Thema. Welches würdest Du mir empfehlen?
Tschoeeee
Roland
--
* Internet: rol...@spinnaker.rhein.de * Fido: 2:2450/42 *
Antwort auf eine Message von Holger Scholl an All:
HS> Befaehigungsnachweis erbracht hat. Dass das bei
HS> Charterbooten irgendwie Quatsch ist, da ja ganz andere Leute mit dem Boot
HS> fahren, ist zwar offensichtlich, aber so ist es nun mal. Die Frage
HS> 'Ist das sinnvoll?' bringt einem hier nicht immer weiter, genausowenig wie
HS> ich ein Freund davon bin, alle Gesetze und Vorschriften um ihrer selbst
HS> willen einzuhalten, einfach nur weil es sie gibt.
HS> Dass der Schein Geld kostet, ist sicherlich "argerlich. Daher mein
Vorschlag
HS> an alle, die ein UKW-Funkgeraet benutzen wollen, ohne den Schein zu
HS> machen, und sei es nur fuer Notfaelle und das Abhoeren des Wetterberichts:
[...]
HS> Kanalwahl, Kanalbelegung, Abwickeln von Gespraechen. Wer
HS> sich an die Funk-Ettikette haelt, stoert niemanden, wird daher wohl
HS> kaum dumm auffallen und daher sicher (noch) seltener kontrolliert.
und genau wegen dieser und aehnlicher 'Schlaukoepfe', die permanent zum
Rechtsbruch auffordern, haben die Niederlande ihre gesamten Gewaesser (Binnen,
Ijssel und Watt) funkmaessig zum Binnenbereich erklaert! Damit duerfen nur noch
Funkanlagen mit ATIS eingebaut sein, ja richtig, eingebaut, in diesem Jahr
duerfen Anlagen ohne ATIS nicht einmal mehr mit dem Stromnetz verbunden sein.
Das Abhoeren ist natuerlich kein Problem, dazu wird Dich jeder ordentliche
Vercharterer sogar auffordern. Aber das Senden wirst Du zumindest in den
Niederlanden, eben dem Gebiet mit den meisten Charterbooten, ganz schnell
seinlassen, da jeder Ruf von Dir dank ATIS indentifiziert wird.
Und diejenigen, die hier in der group meinten, ein Polizeibeamter (auch der
WaPo) brauchte einen Durchsuchungsbefehl, um ein illegales Funkeraet zu suchen
oder zu beschlagnahmen, der kennt die Rechtslage nicht, in diesem Fall sogar
eine internationale.
Gruss,
Guenter.
Antwort auf eine Message von Roland Rosenfeld an All:
RR> Doch, es ist eine Frage zum Thema "Scheine", also ein
RR> "Scheinfrage" :-)
>> Daher mein Vorschlag an alle, die ein UKW-Funkgeraet
>> benutzen wollen, ohne den Schein zu machen, und sei es nur fuer
>> Notfaelle und das Abhoeren des Wetterberichts: Schaut wenigstens mal
>> in ein Lehrbuch rein, wie das so prinzipiell funktionieren
>> soll:
RR> Genau das habe ich auch immer noch vor. Allerdings
RR> habe ich keinen Schimmer, in _welches_ Lehrbuch ich schauen sollte. Es
RR> gibt ja bestimmt nicht nur eines und es gibt sicherlich auch
RR> gute und weniger gute Lehrbuecher zum Thema. Welches wuerdest Du mir
RR> empfehlen?
Schenk Dir die Buecher und mache einen entsprechenden Kurs. Das Geld dazu
nimmst Du dadurch, dass Du Dir die Segelscheine ersparst. Im Gegensatz zu den
'Folklore'-Segelscheinen der Verbaende (A, BR usw.) brauchst Du das
Betriebszeugnis international und auf Dauer. EInen Segelschein brauchst Du nur,
wenn Du Regatten des DSV segeln willst ...
Kurz: Du brauchst in der BRD 3 Scheine, wenn Du ueberall fahren und/oder segeln
willst und entsprechend ausgeruestet bist: die beiden Sportbootfuehrerschein
und das Betriebszeugnis. Beim letzen wuerde ich Dir allerdings zur auf
UKW-beschraenkten Ausfuehreung raten, wenn Du im Bereich der Kuestensegelei
bleibst.
Gruss,
Guenter.
Ich habe das Wochenende damit zugebracht, meine alten Yacht-Best"ande
zu durchforsten, denn da habe ich das irgendwo gelesen - bilde ich
mir auf jeden Fall fest ein. Da ich mich letztes Jahr auch mit unserem
Vercharterer in D"anemark dar"uber unterhalten habe, bin ich sicher,
da3 es so eine Notausr"ustungs-Bestimmung gibt. Vielleicht auch nur
f"ur Charterboote? Ist trotzdem peinlich, da3 ich keine vern"unftige
Referenz angeben kann, ich suche weiter... Vielleicht kann mir auch
jemand anderes aus der Patsche helfen?
Gru3,
>
>Ich habe das Wochenende damit zugebracht, meine alten Yacht-Best"ande
>zu durchforsten, denn da habe ich das irgendwo gelesen - bilde ich
>mir auf jeden Fall fest ein. Da ich mich letztes Jahr auch mit unserem
>Vercharterer in D"anemark dar"uber unterhalten habe, bin ich sicher,
>da3 es so eine Notausr"ustungs-Bestimmung gibt. Vielleicht auch nur
>f"ur Charterboote? Ist trotzdem peinlich, da3 ich keine vern"unftige
>Referenz angeben kann, ich suche weiter... Vielleicht kann mir auch
>jemand anderes aus der Patsche helfen?
>
>Gru3,
>Holger.
Moin Holger,
bist Du Dir sicher, dass Du das nicht mit ausruestungspflichtigen Yachten
verwechselst. Yachten ab einer bestimmten Groesse, oder mit einem bestimmten
Zweck sind ausruestungspflichtig, d.h. sie muessen ueber eine bestimmte
Ausruestung verfuegen.
>Moin Holger,
>
>bist Du Dir sicher, dass Du das nicht mit ausruestungspflichtigen Yachten
>verwechselst. Yachten ab einer bestimmten Groesse, oder mit einem bestimmten
>Zweck sind ausruestungspflichtig, d.h. sie muessen ueber eine bestimmte
>Ausruestung verfuegen.
>
Wahrscheinlich hast Du Recht, da3 ich da was verzwuxelt habe.
Da ich den omin"osen Artikel bis jetzt auch noch nicht gefunden habe,
scheint mir da ein Lapsus unterlaufen zu sein. Falls ich doch noch was
finde, melde ich mich hier nochmals. Ansonsten, sorry f"ur den K"ase.
Gru3,
Holger.
(Anmerkung, an die, die mir beim Suchen helfen wollen: Es ging - so
glaube ich mich zu erinnern - generell um GMDSS und die Auswirkungen
auf die Sportschiffahrt, eine eventuelle Abh"orpflicht f"ur
UKW-Kanal 16 (oder nicht bei DSC) und den damit verbundenen Schein-Aufwand
(beschr. UKW-Sprechfunkzeugnis langt da ja nicht mehr...). Und inwieweit
Sportschiffer zur Teilnahme an GMDSS (d.h. Anschaffung entsprechender
Ger"ate sowie Absolvierung entsprechender Scheine) verpflichtet
werden k"onnen. Oder war es doch vielmehr in einem Artikel "uber
Seenotruf mit Mobiltelefon oder sowas??? Mist, warum habe ich nur
so ein l"ochriges Ged"achtnis. Zur Not frage ich einfach nochmal bei der
Yacht-Redaktion nach.)
Warum machst Du Dir eigentlich so einen Stress. Ihr Mathematiker macht es doch
sonst immer so: Sei in Daenemark eine UKW-Pflicht fuer Yachten. Dann ... ;-)
ich kenne leider nur zwei UKW-Sprechfunk-B"ucher pers"onlich:
Beide aus der Delius Klasing-Yacht-Bibliothek. Das eine von G"unter
Hommer ('UKW-Sprechfunkzeugnis') kann ich nicht so empfehlen, es
ist m.E. sehr un"ubersichtlich geschrieben und entspricht inzwischen
wohl auch nicht mehr ganz dem Stand der Dinge.
Das zweite ist - selbst nur f"ur den
UKW-Sprechfunkteil - etliches moderner und gef"allt mir besser:
UKW-Sprechfunkzeugnis und Betriebszeugnisse f"ur GMDSS, Uwe Hannemann.
Beide B"uchlein kosten etwa 20,-DM und sind sehr handlich, so da3
man sie ohne weiteres mit auf T"orn nehmen kann.
Es gibt aber nat"urlich noch andere,
z.B. die UKW-Sprechfunktafeln von Peter Plaschke, Edition Maritim,
die sich wohl auf das allerwesentlichste beschr"anken - aber das kann
ich nur vermuten.
Gru3,
Holger.
Gilt so nur fuer die, die gluecklich eine Yacht ihr Eigen nennen.
Kaum ein Vercharterer wird die auf die beiden SBFs eine Yacht anvertrauen.
>Hallo alle zusammen!
>
>Guenter Rohleder <sy...@os2bbs.art-line.de> schrieb im Beitrag
><338d...@os2bbs.art-line.de>...
>> [...]
>> HS> Kanalwahl, Kanalbelegung, Abwickeln von Gespraechen. Wer
>> HS> sich an die Funk-Ettikette haelt, stoert niemanden, wird daher
>wohl
>> HS> kaum dumm auffallen und daher sicher (noch) seltener
>kontrolliert.
>>
>> und genau wegen dieser und aehnlicher 'Schlaukoepfe', die permanent
>zum
>> Rechtsbruch auffordern, haben die Niederlande ihre gesamten Gewaesser
>(Binnen,
>> Ijssel und Watt) funkmaessig zum Binnenbereich erklaert! Damit
>duerfen nur noch
>> Funkanlagen mit ATIS eingebaut sein, ja richtig, eingebaut, in diesem
>Jahr
>> duerfen Anlagen ohne ATIS nicht einmal mehr mit dem Stromnetz
>verbunden sein.
>
>Sehr richtig!
>
>> Das Abhoeren ist natuerlich kein Problem, dazu wird Dich jeder
>ordentliche
>> Vercharterer sogar auffordern. Aber das Senden wirst Du zumindest in
>den
>> Niederlanden, eben dem Gebiet mit den meisten Charterbooten, ganz
>schnell
>> seinlassen, da jeder Ruf von Dir dank ATIS indentifiziert wird.
>
>Auch das stimmt. Nur ging es ja ursächlich um das Abhören der
>entsprechenden Wetterberichte. Dazu sollte jeder gute Scanner geeignet
>sein. Ich nutze solche schon jahrelang. Da die besseren Modelle auch
>den Grenzwellenbereich (der natürlich zunehmend an Bedeutung verliert)
>umfassen, imo eine gute Lösung.
>
>> Und diejenigen, die hier in der group meinten, ein Polizeibeamter
>(auch der
>> WaPo) brauchte einen Durchsuchungsbefehl, um ein illegales Funkeraet
>zu suchen
>> oder zu beschlagnahmen, der kennt die Rechtslage nicht, in diesem
>Fall sogar
>> eine internationale.
>
>Das war der eigentliche Grund meiner Einmischung. Mit der Änderung des
>FMAG in das TKG gibt es kein einziges illegales Funkgerät mehr. Derzeit
>und in Deutschland jedenfalls nicht. Besitzen darf man alles, nur eben
>betreiben nicht. Tut man es dennoch, handelt es sich rein rechtlich um
>eine OWiG, wenn auch eine teure. Das neue TKG kennt nur zwei
>Straftatbestände: Wanzen und Abhören von BOS. Bei Verdacht kann also
>durchsucht werden, beschlagnahmt jedoch nur, wenn das Gerät an war oder
>dank ATIS die Sendung nachgewiesen ist.
Du kennst tolle Abkuerzungen!
Ich erliege Deinem Sachverstand.
>Fazit des Ganzen: Wer wirklich nur den Wetterbericht hören möchte,
>sollte einen Scanner verwenden und es tunlichst sein lassen, dort auch
>Wapo- Frequenzen zu speichern. Für die Verhältnisse in D und NL sollte
>das bei verantwortungsbewußter Vorbereitung des Törns reichen. Wer nur
>sporadisch unterwegs ist und auf einen Sender nicht verzichten möchte,
>aber dennoch keinen der Scheine machen will oder kann, sollte imo auf
>das gute alte CB- Gerät mit CEPT- Zulassung zurückgreifen. In D und NL
>ist die Stationsdichte sehr hoch.
:-))
Mach doch einfach mal IRGENDEIN Funkzeugnis...
Ich bin immer wieder erstaunt zu lesen, daß keiner irgendwelche Prüfungen mag.
Warum auch, kostet es doch nur teure kohle und ist ziemlich realitätsfremd.
Tja, falsch gedacht!!!!!
Für mich persönlich ist es immer wieder eine Freude, wenn ich (ich bin Nautiker
auf den Containerschiffen gewesen) auf See angefunkt werde, und eine Yacht
hatte mal wieder keinen Ort. Keine Ahnung vom Koppeln mit starker Versetzung
und Astronavigation kannste gleich vergessen. Gottseidank gibt es ja GPS.
Hoffentlich fällt der nicht aus. So gut ausgerüstet ist jede Reise ein geiles
Abendteuer, und noch was:
Ich hatte einmal das Vergnügen, nachts auf meiner Ausweichpflicht aufmerksamm
gemacht zu werden, von einer ca. 16 m Segeljacht. Sie kamm ca 4 Strich
Steuerbord mit stehender Peilung. Ich sah sie erst bei 1,5 sm. Der Skipper
tobbte, machte seine Decklicher an und wollte das ich ausweiche. Nun ja, hätte
ich es sofort getan, dann hätte sich erstmal gar nichts geändert. Bei einer
Größe von ca 50.000 Tonnen bei 270 m länge und 15 m Freibord und ca 16 m tiefe
geht das alles sehr langsamm (ausser Notmanöver).....
es ging aber gut, der Skipper tobbe und brüllte irgendwas zu uns rüber......er
wendete, gottseidank....
viel glück auf euren reisen
hubert
> >Hmmm, mal schauen. Das sind sicher wieder ein paar hundert Mark und
> >lange Büffelei von irgendwelchen blödsinnigen Prüfungsfragen, die mit
> >der Realität kaum was zu tuen haben...
> Ich bin immer wieder erstaunt zu lesen, daß keiner irgendwelche
> Prüfungen mag. Warum auch, kostet es doch nur teure kohle und ist
> ziemlich realitätsfremd. Tja, falsch gedacht!!!!!
Nein völlig richtig gedacht. Als ich mit 14 jung und dumm den
A-Schein (mit Motor-Teil) gemacht habe, habe ich immer auf den
Segellehrer gehört, der sagte, man solle alles wissen, was im Buch
steht. Das habe ich in meiner jugendlichen Dummheit auch geglaubt und
alles gelernt, was wichtig war, halt nach Verständnis. Die Prüfung
kam und prompt hatte ich in einem Teilbereich zu wenig Punkte und
mußte da in die mündliche Nachprüfung. Letztere hat mir natürlich
überhaupt keine Probleme bereitet, denn das Wissen hatte ich durchaus,
ich konnte nur die Fragen nicht immer in dem Wortlaut beantworten, den
man von mir erwartete.
Daraus habe ich gelernt und für die Prüfung zum SpoBo Küste
ausschließlich die Antworten aus den Fragebogen gelernt. Ergebnis war
eine Prüfung, bei der ich die maximale Punktzahl erreicht habe.
Fazit: Es reicht bei diesen Prüfungen leider nicht aus, das Wissen zu
haben (ich habe beim A-Schein deutlich mehr Wissen erlangt als beim
SpoBo, obwohl ich mir auch da natürlich einiges an Wissen angeeignet
habe und nicht nur "dumm Antworten gepaukt" habe), sondern man muß
dieses Wissen auch passend für die Prüfungfragen aufschreiben können.
Ich könnte wetten, daß genügend Leute nur die Fragen für den BR-Schein
auswendig lernen und dann damit ein Schiff chartern, ohne nur die
geringste Ahnung vom Segeln zu haben (die praktische BR-Prüfung stellt
ja nun auch nicht gerade die höchsten Anforderungen und die meisten
Prüfungsteilnehmer waren dann vermutlich gerade mal eine Woche vorher
auf einem Segelboot).
Da kann ich mir das Wissen genauso gut privat aneignen und darauf
verzichten, irgendwelchen Segelschulen und Prüfern dafür Geld zu
geben.
Nichtsdestotrotz ist mir natürlich in Bezug auf den UKW-Schein klar,
daß ich den haben muß, um zu senden, aber das will ich ja garnicht (es
sei denn, ich bin gerade kurz vor dem Absaufen und da habe ich dann
auch nicht so viele Skrupel, das Teil ohne Schein in Betrieb zu
nehmen, nur sollte man natürlich auch dafür wissen, wie man sich beim
Funken "benimmt" (daher meine Frage nach einem guten Buch zum Thema).
> Für mich persönlich ist es immer wieder eine Freude, wenn ich (ich
> bin Nautiker auf den Containerschiffen gewesen) auf See angefunkt
> werde, und eine Yacht hatte mal wieder keinen Ort. Keine Ahnung vom
> Koppeln mit starker Versetzung und Astronavigation kannste gleich
> vergessen. Gottseidank gibt es ja GPS. Hoffentlich fällt der nicht
> aus. So gut ausgerüstet ist jede Reise ein geiles Abendteuer
Was hat das mit Scheinen zu tuen? Im zweifel haben die Leute auf so
einer Yacht alle Scheine, aber keine Ahnung und da nutzt der Schein
dann auch nichts.
> Ich hatte einmal das Vergnügen, nachts auf meiner Ausweichpflicht
> aufmerksamm gemacht zu werden, von einer ca. 16 m Segeljacht. Sie
> kamm ca 4 Strich Steuerbord mit stehender Peilung. Ich sah sie erst
> bei 1,5 sm. Der Skipper tobbte, machte seine Decklicher an und
> wollte das ich ausweiche. Nun ja, hätte ich es sofort getan, dann
> hätte sich erstmal gar nichts geändert. Bei einer Größe von ca
> 50.000 Tonnen bei 270 m länge und 15 m Freibord und ca 16 m tiefe
> geht das alles sehr langsamm (ausser Notmanöver).....
> es ging aber gut, der Skipper tobbe und brüllte irgendwas zu uns
> rüber......er wendete, gottseidank....
Auch hier sicher ein Skipper mit einem Dutzend Scheinen, nur überhaupt
keiner Ahnung.
Ich will nicht bestreiten, daß man bei den diversen Scheinen was
lernt, aber das allein ist viel zu wenig, um ein Schiff zu führen,
insbesondere weil viele Leute wahrscheinlich nur die Antworten auf die
Prüfungsfragen auswendig lernen, aber nicht _verstehen_, worum es
wirklich geht.
Da hat sicher so mancher Autodidakt mehr auf dem Kasten...
H"atten sich alle, die f"ur die Einf"uhrung von ATIS (laut Deiner Aussage)
verantwortlich sind, an meine Ratschl"age gehalten und sich mit den
Grundregeln sowie der Funk-Etikette vertraut gemacht, w"are es vielleicht
nicht zur Einf"uhrung von ATIS gekommen. Aber - vielleicht gibt es ja noch
ganz andere Gr"unde f"ur ATIS, die im Verborgenen stattfanden. Z.B. k"onnte ja -
ich phantasiere ein wenig - ein gro3er Elektronik-Konzern in NL daran
interessiert gewesen sein, seinen Umsatz mal wieder anzukurbeln und fand im
zust"andigen Ministerium freundliche Unterst"utzung. Dann suchte - und fand -
man eine Begr"undung f"ur die "Offentlichkeit. Vielleicht war's so, wei3t Du's?
Ich halte es f"ur einen Witz die Gleichung 'Schein = Ahnung' aufzustellen.
Meiner Erfahrung nach sabbeln genausoviele Leute mit wie ohne Schein dumm
auf Kanal 16 rum. Sicher, mal sollte soviel lernen, wie man kann (und es
in der Praxis tunlichst auch anwenden), und Schein-Pr"ufungen bieten daf"ur
oft den n"otigen Antrieb, aber Wissen und F"ahigkeit ist nicht an einen
Schein gebunden. Du sagst selbst, da3 man den BR-Schein (formal) nicht braucht.
Wieso sollte das also beim UKW-Schein (inhaltlich) anders sein??? Ich verstehe
Deine Aufregung nicht: Mein Vorschlag richtete sich an jemanden, der gewillt
war, die Funk-Ettikette einzuhalten, ohne da3 er - was er sehr deutlich gemacht
hat - etliche 100,-er f"ur einen Kurs ablatzen wollte. Ich habe ihn also nicht
zum Rechtsbruch aufgefordert, sondern ihm nur den Rat geben, die Gefahr, dabei
erwischt zu werden, dadurch zu minimieren, da3 er sich an die Grundregeln h"alt.
Wenn er das tut, wo ist dann das Problem? Auch ATIS kontrolliert nicht, ob er
einen Schein hat und wenn er nicht auff"allt, ist ja auch alles in Butter.
>
>Das Abhoeren ist natuerlich kein Problem, dazu wird Dich jeder ordentliche
>Vercharterer sogar auffordern. Aber das Senden wirst Du zumindest in den
>Niederlanden, eben dem Gebiet mit den meisten Charterbooten, ganz schnell
>seinlassen, da jeder Ruf von Dir dank ATIS indentifiziert wird.
>
Gut dann nur, da3 auch die vielen Eignerboote in den Niederlanden davon
betroffen sind. Wieso glaubst Du, da3 nur Chartersegler nicht funken k"onnen?
Ich habe schon viele Ausnahmen geh"ort...
>Und diejenigen, die hier in der group meinten, ein Polizeibeamter (auch der
>WaPo) brauchte einen Durchsuchungsbefehl, um ein illegales Funkeraet zu suchen
>oder zu beschlagnahmen, der kennt die Rechtslage nicht, in diesem Fall sogar
>eine internationale.
>
>Gruss,
> Guenter.
>
Gru3,
Holger.
>...
>>...
>> Das Abhoeren ist natuerlich kein Problem, dazu wird Dich jeder
>> ordentliche
>> Vercharterer sogar auffordern. Aber das Senden wirst Du zumindest in
>> den Niederlanden, eben dem Gebiet mit den meisten Charterbooten, ganz
>> schnell seinlassen, da jeder Ruf von Dir dank ATIS indentifiziert wird.
>
>Auch das stimmt. Nur ging es ja ursdchlich um das Abhvren der
>entsprechenden Wetterberichte. Dazu sollte jeder gute Scanner geeignet
>sein. Ich nutze solche schon jahrelang. Da die besseren Modelle auch
>den Grenzwellenbereich (der nat|rlich zunehmend an Bedeutung verliert)
>umfassen, imo eine gute Lvsung.
>...
>Wer nur
>sporadisch unterwegs ist und auf einen Sender nicht verzichten mvchte,
>aber dennoch keinen der Scheine machen will oder kann, sollte imo auf
>das gute alte CB- Gerdt mit CEPT- Zulassung zur|ckgreifen. In D und NL
>ist die Stationsdichte sehr hoch.
>
>MfG Dieter
Das w"urde also die Anschaffung von zwei weiteren Ger"aten f"ur jeden
halbwegs verantwortungsbewu3ten Charter-Skipper bedeuten, ohne da3
er die Leute, die auf UKW horchen (K"stenfunkstellen u."a. z.B. zwecks
medizinischer Notfallberatung), erreichen k"onnte. Hmm, da scheint mir die
Variante, im Zweifelsfall da3 UKW-Sprechfunkzeugnis zu erwerben, doch ein
wenig sinnvoller. Zumal der Preis f"ur die Ger"ate schon einen Gutteil der
Schein-Kosten ausmachen d"urfte. So ein UKW-Schein l"a3t sich auch viel
leichter transportieren... (und da spreche ich aus Erfahrung ;-) )
Das teure sind ja oft nicht die Pr"ufungen, sondern die Kurse. Und Segeln
soll er ja wohl trotzdem lernen, oder wie meinst Du das? Beim SBF See lernt
man (auch auf dem Papier) erheblich weniger als z.B. beim BR-Schein. Ich finde
es schon etwas schitzophren den Leuten einerseits Unf"ahigkeit
(im Funkbereich, z.B. Chartersegler in NL) vorzuwerfen und sie zu einem Schein
zu verdonnern, andererseits aber dazu zu raten, nur einen (fachlich)
unterqualifizierteren Schein zu erwerben.
Wie Du merkst, sollte man eben nicht nur die rein formale Seite der Scheine,
sondern auch die inhaltliche bei Empfehlungen ber"ucksichtigen.
(Und daher hat sich halt in der Praxis der BR-Schein, obwohl man ihn
formal eigentlich nicht ben"otigt, anscheinend wichtiger als der
UKW-Schein herausgestellt.)
>...
>BOS=Das überschreitet auch mein Wissen
BOS = (B)ehörden und (O)rganisation die (S)icherheitsaufgaben
wahrnehmen, namentlich Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz,
Rettungsdients u.ä.
>Hubert Schepers <Hubert_...@magicvillage.de> wrote:
>
>> >Hmmm, mal schauen. Das sind sicher wieder ein paar hundert Mark und
>> >lange Büffelei von irgendwelchen blödsinnigen Prüfungsfragen, die mit
>> >der Realität kaum was zu tuen haben...
>
>> Ich bin immer wieder erstaunt zu lesen, daß keiner irgendwelche
>> Prüfungen mag. Warum auch, kostet es doch nur teure kohle und ist
>> ziemlich realitätsfremd. Tja, falsch gedacht!!!!!
>
>Nein völlig richtig gedacht. Als ich mit 14 jung und dumm den
>A-Schein (mit Motor-Teil) gemacht habe, habe ich immer auf den
>Segellehrer gehört, der sagte, man solle alles wissen, was im Buch
>steht. Das habe ich in meiner jugendlichen Dummheit auch geglaubt und
>alles gelernt, was wichtig war, halt nach Verständnis. Die Prüfung
>kam und prompt hatte ich in einem Teilbereich zu wenig Punkte und
>mußte da in die mündliche Nachprüfung. Letztere hat mir natürlich
>überhaupt keine Probleme bereitet, denn das Wissen hatte ich durchaus,
>ich konnte nur die Fragen nicht immer in dem Wortlaut beantworten, den
>man von mir erwartete.
Genau so soll es doch auch sein.
Natürlich /kann/ man einfach nur die Antworten auswendig lernen, ohne
Sinn und Verstand, und natürlich auch ohne den Sinn verstanden zu
haben.
Richtiger ist das, was Du getan hast, aber da wolltest Du ja
offensichtlich tatsächlich auch etwas lernen.
>Daraus habe ich gelernt und für die Prüfung zum SpoBo Küste
>ausschließlich die Antworten aus den Fragebogen gelernt. Ergebnis war
>eine Prüfung, bei der ich die maximale Punktzahl erreicht habe.
Da wolltest Du auch nur noch den Schein haben und nichts mehr (oder
nur noch wenig) lernen.
>Fazit: Es reicht bei diesen Prüfungen leider nicht aus, das Wissen zu
>haben (ich habe beim A-Schein deutlich mehr Wissen erlangt als beim
>SpoBo, obwohl ich mir auch da natürlich einiges an Wissen angeeignet
>habe und nicht nur "dumm Antworten gepaukt" habe), sondern man muß
>dieses Wissen auch passend für die Prüfungfragen aufschreiben können.
Falsch! Denn wenn Du dieses Wissen nicht "passend für die
Prüfungfragen" aufschreibst, bist Du nicht etwa durchgefallen, sondern
wirst mündlich geprüft. Genau das ist Dir doch passiert.
>Ich könnte wetten, daß genügend Leute nur die Fragen für den BR-Schein
>auswendig lernen und dann damit ein Schiff chartern, ohne nur die
>geringste Ahnung vom Segeln zu haben (die praktische BR-Prüfung stellt
>ja nun auch nicht gerade die höchsten Anforderungen und die meisten
>Prüfungsteilnehmer waren dann vermutlich gerade mal eine Woche vorher
>auf einem Segelboot).
Das mag schon stimmen, aber damit verlangst Du doch, daß die Prüfungen
schwerer werden müßten.
>Da kann ich mir das Wissen genauso gut privat aneignen und darauf
>verzichten, irgendwelchen Segelschulen und Prüfern dafür Geld zu
>geben.
Natürlich könntest Du das auch tun. Sinn und Zwck der Scheine ist ja
auch nicht der tatsächliche Nachweis, daß Du an dem Tag, als etwas
passiert ist, in der Lage warst, ein Schiff zu führen. (Sonst dürften
derartige Scheine bsplsw. nicht auf Lebenszeit gelten.) Solange nichts
passiert, reicht in fast allen Lebenslagen ein SBF See, und ein BR-,
BK- oder gar C-Schein wird (außer von manchen Vercharterern, damit Du
überhaupt ein Boot bekommst) zum Segeln selbst von niemandem verlangt.
Die DSV-Scheine haben lediglich die Aufgabe, mit vertretbaren Mitteln
nachzuweisen, daß jemand mal irgendwann etwas getan hat, um sich die
kenntnisse, die bestimmte Reviere verlangen, irgenwie anzueignen.
Natürlich kannst Du das auch privat tun, es ist nur schwierig, den
*Nachweis* zu führen, daß Du es getan hast.
>Nichtsdestotrotz ist mir natürlich in Bezug auf den UKW-Schein klar,
>daß ich den haben muß, um zu senden, aber das will ich ja garnicht (es
>sei denn, ich bin gerade kurz vor dem Absaufen und da habe ich dann
>auch nicht so viele Skrupel, das Teil ohne Schein in Betrieb zu
>nehmen,
Da brauchst Du auch keine Skrupel zu haben, denn zur Abwicklung von
Notverkehr /brauchst/ Du gar kein Sprechfunkzeugnis.
>nur sollte man natürlich auch dafür wissen, wie man sich beim
>Funken "benimmt" (daher meine Frage nach einem guten Buch zum Thema).
>
>> Für mich persönlich ist es immer wieder eine Freude, wenn ich (ich
>> bin Nautiker auf den Containerschiffen gewesen) auf See angefunkt
>> werde, und eine Yacht hatte mal wieder keinen Ort. Keine Ahnung vom
>> Koppeln mit starker Versetzung und Astronavigation kannste gleich
>> vergessen. Gottseidank gibt es ja GPS. Hoffentlich fällt der nicht
>> aus. So gut ausgerüstet ist jede Reise ein geiles Abendteuer
>
>Was hat das mit Scheinen zu tuen? Im zweifel haben die Leute auf so
>einer Yacht alle Scheine, aber keine Ahnung und da nutzt der Schein
>dann auch nichts.
Natürlich gibt es solche Fälle, aber es gibt auch Leute, die alle ihre
Scheine so gemacht haben, wie Du Deinen A-Schein, nämlich mit
Interesse an der Sache und dem Willen, etwas zu lernen. BTW: Für den
BK- und den C-Schein gibt es keinen vorgefertigten Fragen- und
Antworten-Katalog. (Putzig war natürlich, daß bsplsw. während meines
BK-Kurses einige Leute schon am ersten Kurstag gefragt haben, wo den
die Fragen wären und fast in Tränen ausgebrochen sind, als der
Kursleiter ihnen mitteilte, so etwas gäbe es nicht.)
>> [Beispiel Ausweichpflicht]
>> es ging aber gut, der Skipper tobbe und brüllte irgendwas zu uns
>> rüber......er wendete, gottseidank....
>
>Auch hier sicher ein Skipper mit einem Dutzend Scheinen, nur überhaupt
>keiner Ahnung.
Wenn man Dich so liest, meint man, Deiner meinung nach spräche der
Erwerb von Befähigungsnachweisen fast schon alleine dafür, daß jemand
keine Ahnung hat. :-))
>Ich will nicht bestreiten, daß man bei den diversen Scheinen was
>lernt, aber das allein ist viel zu wenig, um ein Schiff zu führen,
>insbesondere weil viele Leute wahrscheinlich nur die Antworten auf die
>Prüfungsfragen auswendig lernen, aber nicht _verstehen_, worum es
>wirklich geht.
Und welche Konsequenz ziehst Du daraus? Die Scheine auch abschaffen,
damit die Leute noch weniger Ahnung haben.
>Da hat sicher so mancher Autodidakt mehr auf dem Kasten...
Unbestritten. Ich komme gerade von einem Törn rund Mallorca zurück.
Einer von uns hatte in seinem Leben noch nie einen Schein gemacht,
aber x-tausend Meilen auf dem Buckel. Bsplsw. bei den Ankermanövern
habe ich mich ganz still neben den gestellt und gelernt, da ich (trotz
BK-Schein) bis jetzt Dickschiffe ( :-)) gemeint: > 40 fuss) nur auf
der Ostsee gesegelt habe und jede Nacht im Hafen verbracht. Auch
"römisch-katholisches Anlegen" mit einem Kurz-Kieler habe ich mir erst
mal still angesehen, weil mir aus dem gleichen Grund da die Erfahrung
fehlte.
Aber sein völliges Unverständnis dafür, wie man nur aus einer
GPS-Position eine Ansteuerung blind fahren kann, wenn man auf Süd-Kurs
segelt und die Hafenansteuerung Kurs 270 Grad verlangt, hat mich denn
doch wieder erschüttert...
Hallo, G"unter!
Unser Vercharterer in Griechenland war nur am BR-Schein, nicht
aber am SB See interessiert... (und UKW war ihm total egal).
Ich denke, da3 man kein Pauschalurteil f"allen kann. Im Zweifelsfall
ist man also auf der sicheren Seite, wenn man den BR-Schein hat.
Nat"urlich kann man auch immer vorher anfragen, ob die den Schein
sehen wollen und nur bei solchen Vercharterern buchen. IMHO lassen
sich aber auch durch vorherige Nachfrage "Uberraschungen nicht
ganz ausschlie3en.
Salut, Hans-Joerg,
was ich dazu sagen kann:
In Griechenland darf ein Boot (nach Auskunft unseres Vercharterers)
au3schlie3lich auf Basis eines amtlich vorgegebenen Vertrags
verchartert werden.
Darin hei3t es im Abschnitt
>>Segelbef"ahigungsnachweise des Charterers:
Dieser Vertrag wird auf Grundlage des vom Charterer schriftlich erkl"arten
K"onnens im Segeln, in der Seemannschaft und in der Navigation geschlossen,
und falls in dieser Hinsicht ein Fehler, ein Vers"aumnis oder eine falsche
Auslegung entdeckt wird, hat der Eigent"umer das Recht, diesen Vertrag
fristlos zu k"undigen und die Chartergeb"uhren zu verlangen.<<
Worin diese schriftliche Erkl"arung besteht, ist in dem Vertrag nicht
geregelt. (Klar ist aber, da3 'Charterer' eine einzelne Person bezeichnet.)
Es ist jedich anscheinend weitgehend Usus, im BR-Schein
eine geeignete Erkl"arung zu sehen. Da der SB See keine segelspezifischen
F"ahigkeiten bescheinigt, ist er wahrscheinlich uninteressant. Ob man
ihn trotzdem aus formalen Gr"unden (Befahren der griechischen
Hoheitsgew"asser unter Maschine, vgl. Deutschland) ben"otigt, wei3 ich nicht.
Wir hatten ihn der Vollst"andigkeit halber der Crewliste (siehe unten)
beigelegt. Vor Ort wollte unser Vercharterer nur den BR-Schein sehen.
Es steht auch nichts von einer weiteren Person mit Bef"ahigungsnachweis im
Vertrag, allerdings gibt es dort einen weiteren Passus, da3 der Eigner den
Skipper und seine Crew bei einer Testfahrt auf ihr K"onnen hin "uberpr"ufen und
im schlimmsten Fall den Vertrag k"undigen darf.
Unsere Agentur schickte au3erdem vorab eine Crew-Liste, sowie Kopien des
BR-Scheins (und nur dieser war gefragt, wir haben den SB See aber dazugelegt)
von Skipper *und* Co-Skipper nach Griechenland. Es war au3dr"ucklich auch vom
Co-Skipper ein *BR-Schein* verlangt. Ob das an der Agentur lag (etwa um auf der
sicheren Seite zu sein), kann ich im Moment nicht beurteilen. Jedenfalls wurde
die Crewliste von einer amtlichen Stelle abgestempelt, die m"oglicherweise die
Existenz der Scheine kontrolliert hat. (In dem Fall w"are eine Kontrolle durch
den Vercharterer lediglich zur R"uckversicherung n"utzlich und k"onnte u.U.
wegfallen.)
Ob Bef"ahigungsnachweise von weniger formaler Natur (also etwa ein Stapel
Seemeilennachweise o."a.) akzeptiert werden, ist angesichts des amtlichen
Regulierungsaufkommens in der griechischen Charterbranche eher zweifelhaft.
Hoffentlich hat Dir das was weiter geholfen...
Michael Ottenbruch <M.Otte...@sailor.ping.de> schrieb im Beitrag
<3398a6c4...@news.ping.de>...
> Du kennst tolle Abkuerzungen!
Tschuldigung, ich werde mich kuenftig zusammenreissen!
MfG Dieter
Charterer's Sailing Qualifications:
This agreement is entered into on the basis of the Charterer's competence
in sailing, seamanship and navigation stated by him in writing and the
event of any error, omission or misinterpretation in the respect being
subsequently discovered,
the Owner shall be entitled to terminate this agreement forthwith and to
retain the Charter fees.
In der Broschüre "Segeln in der Griechischen See"
herausgegeben vom griechischen Fremdenverkehrsamt, steht:
Bis zu 15m lange Jachten können ohne Besatzung gemietet werden,
unter der Voraussetzung, daß zwei der an Bord befindlichen Personen im
Besitz
eines Schiffer -Patents oder der Bescheinigung eines anerkannten
Segelclubs sind,
die ihre Erfahrung in Bezug auf Seefahrt und Navigation Bezeugt.
Meine Vercharterer wollten bisher immer Scheine sehen, die sie zusammen
mit
den Pässen zum Hafenamt getragen haben.
Wir hatten teils zwei Amtliche, einmal auch einen Amtlichen und einen
A-Schein,
nie jedoch einen BR-Schein vorgelegt.
Mast und Schotbruch
Günter
--
Wulf Kruempelmann
Das ist ueberall in Griechenland so. Die griechischen
Chartervertraege sind auch ziemlich umfangreich. Nur
kontrolliert hat uns vor Ort keiner auch der Vercharterer nicht.
Allerdings wollte die Agentur in Berlin, die den Charter vermittelt
hat die Scheine sehen. Da wir damit keine Probleme hatten, weiss
ich aber nicht wie wichtig das fuer die war, und ob sie darauf bestanden
haetten, wenn es welche gegeben haette. Allerdings ist man ohne die
Scheine im Ernstfall der Depp, dann zahlt naemlich keine Versicherung.
Zudem besteht immerhin die Moeglichkeit, dass in Haefen, wo man sich
bei der Hafenpolizei melden muss und dort die Schiffspapiere abgeben muss
gelegentlich eine FS-kontrolle gemacht wird und dann koennte der Toern
vorbei sein.
Andre