Werner Holtfreter wrote:
> Erstmal ein höfliches Schreiben mit der bitte, die Kontrollen zu
> überdenken und der Frage, ob auch ohne Kontrolle befördert wird.
Der erste Schritt ist getan. Antwort liegt noch nicht vor.
Betreff: Kontrolle der Piloten
Datum: Tue, 25 Oct 2011 20:00:53 +0200
Sehr geehrter Herr Bucher,
vor einigen Wochen verfing sich ein Gleitschirm in den Seilen der
Tegelbergbahn. Bekanntlich geht irgendwann alles schief, was schief
gehen kann und niemand ist gefeit vor Material- oder persönlichen
Fehlern. Unverzeihlich und unverantwortlich ist jedoch, dass der
Unglückspilot die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht
abgeschlossen hatte. Es ist völlig legitim, den Schaden beim
Verursacher mit aller Entschiedenheit geltend zu machen.
Weniger legitim und vor allem weniger legal scheint mir zu sein,
wenn die Tegelbergbahn die Beförderung nun von der Vorlage von
Fluglizenz, Versicherung, Einweisungskarte usw. abhängig macht.
Im Rechtsstaat sind Kontrollbefugnisse klar geregelt. Piloten müssen
sich Kontrollen durch die Polizei und durch die in behördlichem
Auftrag tätige Luftaufsicht gefallen lassen, mehr nicht.
Die Kontrolle mit der Verweigerung der Beförderung zu erzwingen,
erscheint mir rechtswidrig zu sein und zumindest gegen das
Diskriminierungsverbot zu verstoßen - auch dann, wenn Start- und
Landplatz im Besitz der Tegelbergbahn sind.
Herr Bucher, ich habe die von Ihnen geschaffene Infrastruktur für
Start und Landung gern genutzt und anerkenne ausdrücklich Ihre gute
Absicht, Unfälle zu verhindern. Aber vielleicht ist Ihnen auch schon
aufgefallen, dass nicht nur in der Fliegerei die Tendenz besteht,
alles und jedes gesetzlich zu regeln. Verschärft wird dies noch,
wenn Unbefugte sich Kontroll- und Regelungsbefugnisse anmaßen.
Vielleicht teilen oder verstehen Sie mein Unbehagen darüber.
Überdenken Sie Ihre Maßnahmen?
Um mein Anliegen auf den Punkt zu bringen:
Werden Sie mich in Zukunft mit Drachen oder Gleitschirm ohne
Kontrolle der Piloten-Dokumente befördern?
Wenn ja - vielen Dank!
Wenn nein - auf welcher Rechtsgrundlage?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Holtfreter