Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Rückerstattung bei Flugverspätung?

3 views
Skip to first unread message

kg

unread,
Feb 25, 2004, 8:46:25 AM2/25/04
to
Hallo!

Ich habe bereits versucht, mich im Internet schlau zu machen, ob man
bei Verspätung des Fluges einen Teil des Preises zurückerstattet
bekommt. Leider finde ich immer wieder eine andere Antwort auf meine
Frage und würde nun gerne wissen, ob vielleicht jemand damit schon
Erfahrung gemacht hat.

Unser Flug von London nach Hannover sollte eigentlich um 11.45 Uhr
beginnen. Zunächst wurde uns nur gesagt, daß der Flug Verspätung hat.
Nachdem wir von Pontius zu Pilatus geschickt wurden, hieß es
letztendlich, daß der Flug gestrichen wurde. Wir mußten unser Gepäck
wieder abholen. Wir wurden dann umgebucht auf einen Flug von London
nach Frankfurt und von Frankfurt nach Hannover. Das Ganze war
natürlich mit einer unheimlichen Rennerei und Wartezeit verbunden.
Ursprünglich sollten wir etwa um 14 Uhr in Hannover ankommen. Durch
den gestrichenen Flug und den Umweg waren wir allerdings erst um 18.20
Uhr wieder dort.

Es handelt sich dabei um eine Allianz zwischen Lufthansa und British
Midland. Der Flug von British Midland ist der, der gestrichen wurde.
Mit Lufthansa sind wir dann nach Frankfurt und Hannover geflogen.

Vielleicht weiß jemand, ob wir die Chance auf eine Rückerstattung
haben?

Gruß
kg

Wolfgang Kieckbusch

unread,
Feb 25, 2004, 8:01:06 AM2/25/04
to
> Vielleicht weiß jemand, ob wir die Chance auf eine Rückerstattung
> haben?

Hallo, kg,
das kannst Du getrost vergessen.
Leg Dir einen richtigen Namen zu und verdiene Dein Geld mit Arbeit.
Gruß, Wolfgang


Ulf Kutzner

unread,
Feb 26, 2004, 5:50:06 AM2/26/04
to
Wolfgang Kieckbusch schrieb:

>
> > Vielleicht weiß jemand, ob wir die Chance auf eine Rückerstattung
> > haben?
>
> Hallo, kg,
> das kannst Du getrost vergessen.

Verspätungen über 4 Stunden können sehr wohl einen Anspruch auf
Teilrückzahlung des Flugpreises generieren.

Gruß, ULF

kg

unread,
Mar 1, 2004, 9:11:15 AM3/1/04
to
> Verspätungen über 4 Stunden können sehr wohl einen Anspruch auf
> Teilrückzahlung des Flugpreises generieren.

Hallo Ulf!

Danke für die Info. Werde mein Glück versuchen!

Gruß
Kirsten

Armin Scherz

unread,
Feb 26, 2023, 12:00:51 PM2/26/23
to
Das hängt davon ab, wie lange der Flug verspätet war, ob der Flug von einer EU-Fluglinie durchgeführt wurde und von der Flugroute. Zusammenfassung unter https://serbliss.at/lufthansa-entschaedigung-anfordern.html , in Österreich ist die Schlichtungsstelle die Agentur für Fahrgast und Passagierrechte, in Deutschland gibt es eine äquivalente Schlichtungsstelle, die man leicht über Google-Suche finden kann.
0 new messages