Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Ryanair, Check-In und Ausweis

687 views
Skip to first unread message

Gerold Schweikart

unread,
Aug 30, 2004, 1:17:27 PM8/30/04
to
Aus aktuellem Anlass:

Bei Flügen mit Ryanair (unter anderem) UNBEDINGT darauf achten, dass
beim Check-In Personalausweis oder Reisepass gültig ist (und auch der
Name exakt angegeben ist), ansonsten KEINE MITNAHME. Ryanair kennt da
null Pardon - im Gegensatz zu anderen Fluglinien, siehe weiter
unten!!!

Das ganze beruht auf leider frisch gemachten Erfahrungen beim Versuch,
mit Ryanair von Deutschland nach Spanien zu fliegen und ich total
fassungslos war, als ich beim Check-In abgewiesen wurde, da der
Ausweis abgelaufen war, und das obwohl:

- in den meisten europäischen Ländern für Ein/Ausreise gemäß eines
internationalen Abkommens (laut Info BGS) bis zu ein Jahr abgelaufene
Ausweise akzeptiert werden, dies auch von anderen Fluggesellschaften.
Bei einer ähnlichen Buchung ein Tag später akzeptierte AirBerlin den
abgelaufenen Ausweis problemlos, im Gegenteil, ein freundlicher
Hinweis in der Art "bei Gelegenheit mal den Ausweis erneuern lassen".
- Auzsweis-Ersatz-Dokument vom Bundesgrenzschutz kann direkt am
Flughafen gegen 8 Euro Gebühr zwar ausgestellt werden, wird aber von
Ryanair nicht anerkannt.

Eigentlich ja eine Selbstverständlichkeit, dass man auf den Ausweis
achtet, aber meist halt mehr auf überhaupt dabei haben denn auf
Gültigkeit, denn bei einer Gültigkeit von 10 Jahren liegt das halt die
meiste Zeit sehr weit weg in der Zukunft, aber die 10 Jahre sind dann
halt einfach mal irgendwann trotzdem rum.

Hierzu auch nochmals aus den Bestimmungen:
http://www.ryanair.com/photoid.html?language=DE
"...
Abgelaufene Identitätsnachweise mit Foto werden nicht akzeptiert. Die
Namen auf dem Lichtbildausweis und auf der Buchung müssen
übereinstimmen. Ohne einen solchen gültigen Nachweis muss die
Abfertigung ohne Rückerstattung der Kosten verweigert werden.
..."
-> "ohne Rückerstattung der Kosten"
Der Flug war komplett verfallen, Umbuchungsfrist bereits abgelaufen.

In der Hoffnung, dass andere von ähnlichen Erfahrungen verschont
bleiben!

Gruß
Gerold

----------------------------------------------------------------
Suchwörter:
ryanair, ausweis, pass, reisepass, perso, reiseausweis, abgelaufen,
ungültig,
billigflug, bgs, bundesgrenzschutz, check in
----------------------------------------------------------------

Christian Praetorius

unread,
Aug 30, 2004, 2:19:28 PM8/30/04
to
On 30 Aug 2004 10:17:27 -0700, ger...@mail.com (Gerold Schweikart)
wrote:

>Hierzu auch nochmals aus den Bestimmungen:
>http://www.ryanair.com/photoid.html?language=DE
>"...
>Abgelaufene Identitätsnachweise mit Foto werden nicht akzeptiert. Die
>Namen auf dem Lichtbildausweis und auf der Buchung müssen
>übereinstimmen. Ohne einen solchen gültigen Nachweis muss die
>Abfertigung ohne Rückerstattung der Kosten verweigert werden.

Da du bei der Buchung bestätigen musst, das du mit deren AGB
einverstanden bist, hättest du das lesen können. Und von daher
verstehe ich dein Geschrei nicht. Oder haste das etwa nicht gelesen?

Christian

--
This signature is temporarily under construction

Matthias Oelkrug

unread,
Aug 30, 2004, 3:06:29 PM8/30/04
to
Christian Praetorius wrote:

> Da du bei der Buchung bestätigen musst, das du mit deren AGB
> einverstanden bist, hättest du das lesen können. Und von daher
> verstehe ich dein Geschrei nicht. Oder haste das etwa nicht gelesen?

Er hat nicht rumgeschrien; er hat vielmehr
a)zugegeben, dass er selber schuld war und
b) den NG-Lesern den Tipp gegeben, auf die Gültigkeit ihres Perso zu achten.

@OP: Danke für den Tipp. (bin selber so ein
Passverlängerungsvergesskandidat)
@Christian Praetorius: PLONK

Matthias
--
"Now I lie awake with Tequila Sunrise,
feeling like shit, surprise surprise." Leaterface, Plastic Surgery

Christian Praetorius

unread,
Aug 30, 2004, 3:44:07 PM8/30/04
to
On Mon, 30 Aug 2004 21:06:29 +0200, Matthias Oelkrug
<matthes...@ish.de> wrote:

>Er hat nicht rumgeschrien; er hat vielmehr

Ok, dann kams hier falsch an. Sorry dafür.

>b) den NG-Lesern den Tipp gegeben, auf die Gültigkeit ihres Perso zu achten.

Hmm...wenn ich vereisen muss oder darf achte ich auf solche
Kleinigkeiten.

>@OP: Danke für den Tipp. (bin selber so ein
>Passverlängerungsvergesskandidat)

Kann im Zweifelsfall teuer werden.

>@Christian Praetorius: PLONK

Wenn du meinst.

Richard Henrichs

unread,
Aug 30, 2004, 3:50:21 PM8/30/04
to
On Mon, 30 Aug 2004 21:19:28 +0200, Christian Praetorius wrote:

> Da du bei der Buchung bestätigen musst, das du mit deren AGB
> einverstanden bist, hättest du das lesen können. Und von daher
> verstehe ich dein Geschrei nicht. Oder haste das etwa nicht gelesen?


Naja.. meineserachtes steht Bundesrecht (oder EU-Recht?) über
Ryan-Air-AGB's. Aber wer wird da schon klagen, für nen paar Euro...

Richard

Christian Praetorius

unread,
Aug 30, 2004, 3:59:22 PM8/30/04
to
On Mon, 30 Aug 2004 21:50:21 +0200, Richard Henrichs
<richard....@rwth-aachen.de> wrote:

>Naja.. meineserachtes steht Bundesrecht (oder EU-Recht?) über
>Ryan-Air-AGB's. Aber wer wird da schon klagen, für nen paar Euro...

Ist es denn entsprechendes Recht? Oder wird es nur quasi zur
Vereinfachung gemacht? Ansonsten könnte man natürlich gegen die AGB
von Ryanair klagen.

Message has been deleted

Till Kinstler

unread,
Aug 30, 2004, 4:22:44 PM8/30/04
to
Christian Praetorius <pr...@gmx.net> wrote:
> On Mon, 30 Aug 2004 21:50:21 +0200, Richard Henrichs
> <richard....@rwth-aachen.de> wrote:

>>Naja.. meineserachtes steht Bundesrecht (oder EU-Recht?) über
>>Ryan-Air-AGB's. Aber wer wird da schon klagen, für nen paar Euro...

> Ist es denn entsprechendes Recht?

Wie, was? Ein abgelaufener Bundespersonalausweis eignet
sich durchaus noch zum Aufenthalt in anderen Schengen-Ländern,
in Spanien darf er z.B. ein Jahr abgelaufen sein (laut
Auswärtigem Amt).
Diese "amtlichen" Funktionen des Ausweises haben aber wohl
eher wenig mit dem, was Ryanair damit treibt, zu tun, denn
die nutzen den nicht für amtliche Zwecke. Sie können wohl
frei entscheiden, was sie als Identitätsnachweis ihrer Kunden
verlangen. Ein wenig absurd ist es aber doch, dass ein
abgelaufener Ausweis da nicht genauso taugt wie ein noch
gültiger, wenn er doch selbst noch zu amtlichen Zwecken
taugt.
Außerdem ist dieser Passus, dass der Ausweis beim Checkin
gültig sein muss, wohl noch recht neu. Ich kann mich nicht
an ihn erinnern und habe bereits zwei Fälle erlebt, in denen
bei Bekannten ein abgelaufener Ausweis für eine Reise in
ein Schengen-Land bzw. ein vom BGS ausgstelltes Ersatzpapier
zur Reise nach Großbritannien auch beim Checkin akzeptiert
wurden.

> Ansonsten könnte man natürlich gegen die AGB
> von Ryanair klagen.

Ich bin kein Jurist und weiß deswegen nicht, was im juristischen
Sinne überraschende Klauseln in AGBen sind, aber ich finde es
im nicht-juristischen Sinn überraschend, dass ein Ausweis zwar
noch zum Aufenthalt in einem Land taugt, aber nicht mehr zum
direkten Flug dahin...

Gruß,
Till

--
Till Kinstler ti...@fs.is.uni-sb.de
http://www.phil.uni-sb.de/~till/ ti...@phil.uni-sb.de
mobile: +49 179 54 41 451

Axel van Bergen

unread,
Aug 31, 2004, 1:15:37 PM8/31/04
to
Christian Praetorius wrote:

> On Mon, 30 Aug 2004 21:50:21 +0200, Richard Henrichs
> <richard....@rwth-aachen.de> wrote:


>>Naja.. meineserachtes steht Bundesrecht (oder EU-Recht?) über
>>Ryan-Air-AGB's. Aber wer wird da schon klagen, für nen paar Euro...


> Ist es denn entsprechendes Recht? Oder wird es nur quasi zur
> Vereinfachung gemacht? Ansonsten könnte man natürlich gegen die AGB
> von Ryanair klagen.


Natürlich kann man hingehen und Ryanair verklagen (wovon einem
allerdings jeder Anwalt, der noch ein kleines bisschen Verstand hat,
vehement abraten wird) - es wird bestenfalls einen Haufen Geld kosten.

Ryanair kann auch in ihre AGB schreiben, dass ausschließlich Passagiere
befördert werden, die Minirock und Bärenfellmütze tragen, ohne dass man
erfolgreich dagegen angehen könnte.

Gruß,
Axel,
mit nagelneuem Ausweis

Andreas Mauerer

unread,
Sep 1, 2004, 2:22:23 AM9/1/04
to
ger...@mail.com (Gerold Schweikart) meinte:

>- Auzsweis-Ersatz-Dokument vom Bundesgrenzschutz kann direkt am
>Flughafen gegen 8 Euro Gebühr zwar ausgestellt werden, wird aber von
>Ryanair nicht anerkannt.

Das halte ich für nicht haltbar, denn auch ein Ausweis-Erssatz-Dokument
ist ein Ausweis.

Gruß

Andreas
--
If you want to mail me directly:
- Use Rot13 on my address
- Enter "abfcnz" after the "@"
- Use Rot13 again and delete the "nospam"

Niels Bock

unread,
Sep 1, 2004, 3:55:16 AM9/1/04
to
Axel van Bergen <xl.n...@freenet.de> schrieb:

>Ryanair kann auch in ihre AGB schreiben, dass ausschließlich Passagiere
>befördert werden, die Minirock und Bärenfellmütze tragen, ohne dass man
>erfolgreich dagegen angehen könnte.

Unsinn.

--
Viele Grüße
_____________________________________________________________________
Niels Bock PGP key ID: 0xF5A96559

Robert Weemeyer

unread,
Sep 1, 2004, 5:55:37 PM9/1/04
to
Andreas Mauerer schrieb:

> [...] auch ein Ausweis-Ersatz-Dokument ist ein Ausweis.

Aber kein Lichtbildausweis, den die Geschäftsbedingungen von Ryanair
verlangen.

Robert Weemeyer, Berlin

Jürgen Schmadlak

unread,
Sep 1, 2004, 6:00:56 PM9/1/04
to
Robert Weemeyer wrote:

>> [...] auch ein Ausweis-Ersatz-Dokument ist ein Ausweis.
> Aber kein Lichtbildausweis, den die Geschäftsbedingungen von Ryanair
> verlangen.

Also der Ersatzausweis den ich mir auf dem Konsulat in Griechenland
machen ließ, der hat ein Lichtbild.

--
Satisfy your thirst for life!
NP: KiEw - Zimmer 72 (live 13-12-02 Bochum)

Erich Czulkies

unread,
Sep 1, 2004, 10:00:13 PM9/1/04
to
Niels Bock <n...@arcor.de> schrieb:

> Axel van Bergen <xl.n...@freenet.de> schrieb:
>
> >Ryanair kann auch in ihre AGB schreiben, dass ausschließlich
> >Passagiere befördert werden, die Minirock und Bärenfellmütze
> >tragen, ohne dass man erfolgreich dagegen angehen könnte.
>
> Unsinn.
>

Warum Unsinn? Wenn der Fluggesellschaft (oder wem auch immer der eine
AGB braucht) nach wenig Kunden ist kann sie das sehr wohl, wo siehst du
da ein Problem?. Lediglich ueber die Sinnhaftigkeit kann man
diskutieren.

Gruss
Erich

--
N 39°59.014
E 116°28.024

Matthias G.

unread,
Sep 2, 2004, 3:37:00 AM9/2/04
to
> Warum Unsinn? Wenn der Fluggesellschaft (oder wem auch immer der eine
> AGB braucht) nach wenig Kunden ist kann sie das sehr wohl, wo siehst
> du da ein Problem?. Lediglich ueber die Sinnhaftigkeit kann man
> diskutieren.

es ist unsinn, weil die zwat alles reinschreiben können, aber nicht alles was
die sich ausdenken hat rechtlich bestand.

Mario Jung

unread,
Sep 2, 2004, 3:57:14 AM9/2/04
to
Hallo Erich Czulkies,


> Warum Unsinn? Wenn der Fluggesellschaft (oder wem auch immer der eine
> AGB braucht) nach wenig Kunden ist kann sie das sehr wohl, wo siehst
> du da ein Problem?. Lediglich ueber die Sinnhaftigkeit kann man
> diskutieren.

Nein, die Statthaftigkeit ist diskutabel!

mario

--
Mein Blog: http://blog.signal77.de/wp/
Mein Hund: http://hugo.signal77.de/

Erich Czulkies

unread,
Sep 2, 2004, 4:00:08 AM9/2/04
to
"Matthias G." <namosi anti...@gmx.de> schrieb:

das bestreitet ja auch keiner. Im vorliegenden Fall ist dies aber nicht
relevant. Wenn sie in die AGB schreiben das der Ausweis gueltig zu sein
hat dann ist das rechtlich nicht anfechtbar. Wenn andere Stellen
(Behoerden) abgelaufene Dokumente anerkennen ist das eine komplett
andere Sache und Problem desjenigen der es anerkennt.
Ausgehend von der Baerenfellmuetze und dem Minirock, wer will Ryanair
zwingen jemanden zu transportieren der andere Kleidung traegt (ausser
vielleicht wirtschaftliche Rahmenbedingungen)?

Matthias G.

unread,
Sep 2, 2004, 5:41:36 AM9/2/04
to
>> es ist unsinn, weil die zwat alles reinschreiben können, aber nicht
>> alles was die sich ausdenken hat rechtlich bestand.
>
> das bestreitet ja auch keiner. Im vorliegenden Fall ist dies aber
> nicht relevant. Wenn sie in die AGB schreiben das der Ausweis gueltig
> zu sein hat dann ist das rechtlich nicht anfechtbar. Wenn andere
> Stellen (Behoerden) abgelaufene Dokumente anerkennen ist das eine
> komplett andere Sache und Problem desjenigen der es anerkennt.
> Ausgehend von der Baerenfellmuetze und dem Minirock, wer will Ryanair
> zwingen jemanden zu transportieren der andere Kleidung traegt (ausser
> vielleicht wirtschaftliche Rahmenbedingungen)?

ein richter

Klaus Müller

unread,
Sep 2, 2004, 9:40:47 AM9/2/04
to
Matthias G. schrieb:

> es ist unsinn, weil die zwat alles reinschreiben können, aber nicht alles was
> die sich ausdenken hat rechtlich bestand.

Die scheinen ihr eigenes Recht schaffen zu wollen. In Deutschland sind
die irgendwie nicht greifbar. Alle Abwicklung findet durch irgendwelche
Agenten statt, die nur weisungsgebunden arbeiten. Bei der Telekom unter
www.telefonbuch.de ist bundesweit nur

Ryanair Limited Corporat Head Office Creditors Dept (0 28 37) 66 89 33
47652 Weeze, Laarbruch 60

zu finden. Hab's nicht ausprobiert, würde mich aber nicht wundern, wenn
es eine Weiterleitung nach Irland ist.

Gruß Klaus


--
http://galileores.de.vu - neutrale Fluginformationen (Amadeus u. a.)
http://www.applefares.com - Suchmaschine für Billigflüge in Europa
http://www.billigflug-forum.de - deutsche Variante (nur Ryanair)
http://www.flugdiscount.tk - eigene Homepage (kommerziell)

Robert Weemeyer

unread,
Sep 2, 2004, 10:16:21 AM9/2/04
to
Jürgen Schmadlak schrieb:

> Also der Ersatzausweis den ich mir auf dem Konsulat in Griechenland
> machen ließ, der hat ein Lichtbild.

Vor einigen Jahren stellte sich im Zug nach Stettin heraus, dass mein
Personalausweis abgelaufen war. Der Bundesgrenzschutz stellte darauf-
hin gegen Gebühr einen Passersatz aus, der kein Foto hatte (sondern
auf den abgelaufenen Personalausweis verwies).

Robert Weemeyer, Berlin

Niels Bock

unread,
Sep 2, 2004, 2:33:59 PM9/2/04
to
"Erich Czulkies" <czu...@yahoo.de> schrieb:

>Ausgehend von der Baerenfellmuetze und dem Minirock, wer will Ryanair
>zwingen jemanden zu transportieren der andere Kleidung traegt (ausser
>vielleicht wirtschaftliche Rahmenbedingungen)?

Ein Gericht. Du möchtest Dich bitte vor dem Weiterdiskutieren über die
juristische Inhaltskontrolle von AGBen informieren.

--
Viele Grüße
______________________________________________________________
Niels Bock Et ceterum censeo viam birotae esse delendam.

joerg

unread,
Sep 13, 2004, 1:43:06 PM9/13/04
to
Robert Weemeyer <robert....@gmx.de> wrote in message news:<k7mcj0hdac552kc7q...@4ax.com>...

Ich bin letztes Jahr nach Polen geflogen und hatte meinen Reisepass
vergessen. Daraufhin zum BGS und ein Passersatzdokument erhalten,
welches auf den Personalausweiss verweist und ohne Lichtbild ist. Aber
selbst der BGS garantiert nicht, daß dieses Dokument am fremden Zoll
anerkannt wird! Es ist eben nur ein Ersatzdokument und kein
vollwertiges Dokument!

Jörg Gramlich, Karlsruhe

0 new messages