Ich war heute beim TUV in Bayern :-( und mir wurde mit Hinweis auf § 35c der
StVZo Erlass 5 die Plakette verweigert, weil meine Gaspruefung abgelaufen
ist. Kann mir jemand die Grundlage schicken oder einen URL wo sie zu finden
ist, aufgrund der (soweit ich mich erinnere) eine abgelaufene Gaspruefung
KEIN Grund ist, die Plakette zu verweigern?
Vielen Dank schon im voraus!
Peter
> Ich war heute beim TUV in Bayern :-( und mir wurde mit Hinweis auf § 35c der
> StVZo Erlass 5 die Plakette verweigert, weil meine Gaspruefung abgelaufen
ja und warum hat der Tuev das nicht direkt mitgemacht?
Ich war im Oktober dort(tuev rheinland) und habe beides
gemacht..ohne Probleme und die Kosten waren in etwa die
gleichen wie beim Händler...
ciao
Gerhard
War in einer Autowerkstatt, da gab es die Moeglichkeit nicht.
Viele Gruesse
Peter
Hi Thomas!
> scheint so eine Auslegungssache zu sein.Die Gasprüfung gehört
> jedenfalls nicht zum §29 HU....
erfreulich zu hoeren, habe mal beim TUEV die Gesetzesgrundlage angefordert.
> such dir halt eine andere Prüfstelle :))
Ist ein Pauschalpreis bei A*U fuer AU und HU. Kaeme teurer, habe ausserdem
schon bezahlt (war ein Bundle mit Reparatur).
Viele Gruesse
Peter
> Habe aber gehört, dass der TÜV-Süd eine Arbeitsanweisung für die Prüfer
> herausgegeben hätte, wonach die Gasprüfung für WoMo unbedingt
> erforderlich sei???
Da könnte in dem Fall was dran sein, wenn die Gasheizung als
Zusatzheizung im Fahrzeugbrief eingetragen ist (ist aber nur
eine Vermutung).
MfG
Hans
Der Verweis ist IMHO ein Griff ins Klo ;)
Hier der passende §:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§35c Heizung und Lüftung
Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden
können.
Du hast doch sicher eine fahrzeugeigene Motorheizung, oder? Darauf bezieht
sich der
§ der StVZO. Zusatzheizungen finden in diesem § keine Erwähnung.
> Kann mir jemand die Grundlage schicken oder einen URL wo sie zu finden
> ist, aufgrund der (soweit ich mich erinnere) eine abgelaufene Gaspruefung
> KEIN Grund ist, die Plakette zu verweigern?
Wie schon gepostet wurde vermute ich auch, dass dies nur in Verbindung mit
in
die Fahrzeugpapiere eingetragene Gasheizung so sein darf.
Weder das Wort Gasprüfung noch die Gasdichtigkeitsprüfung finden in der
StVZO eine Erwähnung.
Aber unabhängig davon muss die Prüfung sowieso gemacht werden. Fahr zu einem
entsprechenden
Sachverständigen, lass abdrücken und fahre mit der neuen Plakette nochmal zu
Deiner Werkstatt.
Dann hast Du gleich beide Themen aus der Welt. IMHO ist eine zeitliche
Verbindung zwischen
Gasprüfung und TÜV alleine als Gedächtnisstütze sinnvoll.
Gruss, Willy
dieses Spielchen mit der Gasprüfung ist nicht nur auf den TÜV Süd begrenzt.
Hier im Norden (Braunschweig) fordert man auch eine Gasprüfung.
Diese derzeit aktuelle Verweigerung der TÜV-Plakette scheint mir eine
Geldbeschaffungsmaßnahme des TÜV zu sein.
Ich kenne keine Vorschrift, das eine Gasprüfung im Reisemobil überhaupt
gemacht werden muß!
Mit der Gasprüfung wird mächtig Wind mit der Angst (Gasexplsion) gemacht.
Eine Schneidringverschraubung, wie bei Gasleitungen verwendet, vertragen im
Hydraulikbereich dauerhaft weit über 150 Bar.
Erdgasfahrzeuge haben einen Gastankdruck von 200 Bar, abgeprüft wird mit 300
Bar.
Wir reden bei unseren Gasanlagen von 30 oder 50 mbar. In meiner 19 jährigen
Reisemobilpraxis habe ich noch nie eine undichte Gasanlage gehabt.
Bei den Gasprüfungen TÜV und Co wird nur eine Druckafallprüfung gemacht.
Möchte den Prüfer sehen der eine Zündsicherung usw prüfen kann.
Eine Dichtigkeitsprüfung der Gasanlage,, kann man sehr gut selbst mit einem
Manometer durchführen.
Laßt euch von dem "fast" Monopolisten nicht bange machen, die wollen nur
unser bestes.
Gruß
Michael
> Der TÜV könnte ja auch einen netten Brief an die Zulassungsstelle
> schreiben, dass Dein Fahrzeug keine Gasprüfung hat und deshalb die
> Zulassung als Wohnmobil hinfällig ist.
kannst du mir mal verraten wo DAS steht ??????
> Wer ausser den TÜV soll überprüfen ob die vorgeschriebene Gasprüfung
> gemacht wurde?
das kann jeder überprüfen der des Lesens mächtig ist :))
> Was nützt Dir die TÜV-Plakete ohne Gasprüfung?
Was nützen mir Schuhe ohne Mütze ???? Gasprüfung und HU nach § 29 sind
zwei völlig verschiedene Sachen.
kein Polizist interressiert sich für meine Gasprüfung,wohl aber für
meine Tüvplakette :)))
Mfg ThomAS
Das Thema kommt ja immer wieder hoch. Ich will nicht die Gasprüfung,
aber die Kosten dafür in Frage stellen. Ich habe keine Gesetzl.
Grundlage ("Verordnung"oder "Gesetz") gefunden. Die Gasprüfung beruht
auf einem "Arbeitsblatt"des Gasverbandes.
Es gibt jedenfalls nach StVO oder StVZO keine Grundlage
Hier in München fordert der TüV bei mir keine Gasprüfung mehr, nachdem
ich mal einen Prüfer ( der sich da sehr sicher war) nach der Grundlage
gefragt hatte. DEKRA und KüS haben das hier bei keinem gefordert.
Haben wir nicht einen Juristen in der Runde, der sich mal in der
entsprechenden Quellen schlau machen kann???
Ein Schaden an der Gasanlage kann auch am Tag nach der Prüfung
auftreten, oder auch gar nicht.
Was mich und sicher auch andere interessiert: Was kostet die
Gasprüfung bei Euch, und geht es auch preiswerter (Verein,
Camperfreund mit Berechtigung)???
Ich habe vernommen, dass man auf manchen Campingplätzen nicht
aufgenommen wird, wenn man keine Gasprüfung nachweisen kann. Ist das
schon jemandem passiert???
Allzeit sichere Fahrt
Peter aus München (Wo der Schnee gerade wegtaut)
Servus!
Wir sind seit 1967 mit Wohnwagen unterwegs und ich habe in dieser Zeit alle
Fahrzeuge selbst beimTechnischen Überwachungsamt (so hieß das früher in
Hessen und es war tatsächlich eine Behörde) :-)), vorgeführt. In KEINEM Fall
hat der Prüfer die fehlende Gasprüfung verlangt oder gar beanstandet. Und
die waren streng hier, da sind die Leute teilweise lieber nach Bayern
(Aschaffenburg) gefahren, um dort die Prüfungen durchführen zu lasssen.
Vor zwei Jahren habe ich auf einem CP in Berlin die Prüfung durchführen
lassen und wieder meine Meinung bestätigt bekommen: Viel mehr als ich selbst
kontrolliere wird da auch nicht gemacht. Eine einzige Prüfung, die diesen
Namen verdient, hat vor Jahren ein Monteur und Mitcamper auf unserem
Dauerplatz in Kirchzell gemacht. Denn der hat auch die Regler der Duomatic
geprüft, die dann auch tatsächlich undicht waren.
Im eigenen Interesse kontrolliere ich immer wieder und das mehrmals im Jahr
die Dichtigkeit mittels des Manometers der (Duo-) jetzt Triomatic. Flasche
auf, dann wieder zu und den Druck beobachten. Lt. Truma muß der Druck 10
Min. gleich bleiben, dann gilt die Anlage als dicht. Meine Anlage hält den
Druck über Stunden konstant.
In den Jahren seit 1967 habe ich keinen Fall erlebt, daß ein Camper wegen
fehlender Gasprüfung abgewiesen worden ist. Es hat kein einziger
CP-Betreiber überhaupt danach gefragt.
Die Prüfung ist in meinen Augen eine reine Beutelschneiderei und nur zur
Sicherheit, falls mal ein Wagen in die Luft fliegt. Aber wer hat das schon
erlebt?
Wenn ein Unfall passiert, waren das immer Brände, die auf leichtsinnegen
Umgang mit Feuer (Kocher, Grill) zurückzuführen waren.
Trotzdem viel Spaß bei unserem wunderschönen Hobby!
Wolf
Hi !
Genau auf dieses Arbeitsblatt zieht sich ein gewisser Herr Jordan von TUEV
Nuernberg zurueck. Es ist offensichtlich so, dass sich der TUEV zumindest
hier (angeblich ging dieses Arbeitsblatt an saemtliche Pruefstellen in ganz
D) aufgrund eines Arbeitsblattes eines privaten Verbandes ermaechtigt sieht,
die Untersuchung nach §29 bzw. die Plakette zu verweigern, weil bei
Wohnmobilen die Gasanlage im selben Raum befindlich ist wie die Insassen.
Bei Wohnwägen ist die Plakette demnach nicht zu verweigern. Soweit
dasArbeitsblatt.
Mein Fazit: Keine Mark/keinen Euro mehr beim TUEV lassen, es gibt genuegend
andere Pruefstellen. Und bei ATU wwerde ich aufgrund der Zusammenarbeit mit
dem TUEV auch keine HU mehr mehr machen lassen.
Ich sage ja nichts gegen eine Dichtigkeitspruefung als solches, jedoch der
Preis fuer eine Pruefung aufgrund eines Arbeitsbalttes, das jeder Idiot sich
ausdenken koennte erscheint mir zu hoch.
Wenn das so weitergeht, werde ich das Womo abschaffen, bevor noch
irgendjemand sich neue Arbeitsblaetter ausdenkt um ir das Leben schwer zu
machen...
Viele Gruesse
Peter
Ich dachte immer die Gasprüfung - ist doch nur eine Druckprüfung - wäre
freiwillig.
Der TÜV hat bei mir im Dez. bei der Autowerkstatt die Plakette vergeben und
kein Wort von der Gasprüfung.
Ich habe einen VW-California T4 Bus
Gruß Klaus Rathke
"Peter Dost" <spament...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b3qjjd$1pde5e$1...@ID-77121.news.dfncis.de...
>
> Hier noch ein paar Links:
> http://www.bachert-kg-rvv.de/gasabnahme/gasabnahme.html
> http://www.wohnwagen-freunde.de/infos-gasanlage.html
> http://www.haage.org/ifa/wissen/recht/zulassung.htm
>
> Ich kenne auch kein Gesetz das sowas ausdrücklich vorschreibt. Du
kannst
> auch gerne darauf verzichten die Gasanlage prüfen zu lassen. Sollte
aber
> durch die installierte Anlage irgend jemand zu Schaden kommen dann
> möchte ich nicht in Deiner Haut stecken. Ein Gericht wird Deine
Schuld
> danach beurteilen ob die einschlägen Normen bei Installation und
Betrieb
> der Anlage eingehalten wurden. Und wenn dort drin steht dass
Gasanlagen
> regelmässig zu prüfen sind und es trotzdem unterlassen wurde dann
hast
> Du ganz schlechte Karten. Desweiteren wird dann Deine Verischerung
eine
> Regulierung von Schäden ablehnen. Das gleiche gilt übrigens auch für
> elektrische Anlagen. Die wenigste Leute wissen dass es eine Unmenge
von
> Vorschriften gibt die faktisch dadurch Gesetz sind, indem sie bei der
> Beurteilung von Schuld oder Unschuld eine Rolle spielen.
>
> Die Vorschriften wurden nicht zum Spass erlassen, sondern dafür dass
die
> Sicherheit von Menschen nicht unnötig gefährdet wird.
>
> Und jetzt denk mal nach ob es die paar EUR alle zwei Jahre im
Vergleich
> zu den Gesamtkosten eines Wohnmobils wert sind, ein solches Risiko
> einzugehen.
Zunächst kann ich immer noch nirgends ein Gesetz auftun,welches mir die
Betriebserlaubnis meines Womos entzieht,weil ich nicht zur Gasprüfung
gehe.(Die Firma Bachert kann das ja schreiben) :))
Ich kann auch in STVZO und Bussgeldkatalog nichts finden (muss noch
weiter googeln).))
ABER: ich sagte niemals,dass meine Gasanlage nicht geprüft wird (sogar
mehrmals im Jahr) aber nicht von irgendeinem Mechaniker,der erstmal am
Freitagnachmittag die Bierflasche absetzt,dann mehr schlecht als recht
in meiner Gasanlage rumstochert und mir dann für 20 min 48 DM abknöpft
(1997).Das mache ich seitdem selbst,bin noch nicht in die Luft geflogen
und habe auch meine Nachbarn noch nicht abgefackelt.
Der Stempel im Papier besagt garnichts bezüglich der
Sicherheit,genausowenig wie ein TÜV-Stempel.Das sind nur
Momentanprüfungen,die schon einen Tag später das Papier nicht wert
sind.Oder garantiert dir ein TÜV-Stempel dass deine Bremsanlage die
nächsten zwei Jahre nicht defekt wird??
Also ich prüfe für meine Sicherheit selbst und investiere die Gebühren
lieber in ein paar neue Dichtungen o.ä., OHNE dass mich ein Prüfer dazu
extra auffordert.Ich schlafe dann nämlich wesentlich ruhiger :)))
Mfg ThomAS
les doch mal folgenden Link
http://www.klaus-hormes.de/gasanlage.htm
also irgendwie gibt es doch eine Regel
ciao
gerhard
Hallo Peter,
> Was mich und sicher auch andere interessiert: Was kostet die
> Gasprüfung bei Euch, und geht es auch preiswerter (Verein,
> Camperfreund mit Berechtigung)???
Ich lasse die Gasprüfung schon immer regelmäßig machen lassen. Habe aber
bei verschiedenen Haendlern teure Erfahrungen gemacht. Mittlerweile lasse
ich die Prüfung nur noch bei uns auf dem Dauerplatz machen (ist da
Vorschrift) und obendrein sehr gründlich und günstig. Liegt wohl an der
Menge die da geprüft wird. Bezahlen muß ich knapp 20 Teuro. Allerdings ist
es dabei ohne Belang, ob es nur der Wowa oder zusätslich auch noch der
ausgebaute Vorbau ist. Kostet das gleiche :-)).
> Ich habe vernommen, dass man auf manchen Campingplätzen nicht
> aufgenommen wird, wenn man keine Gasprüfung nachweisen kann. Ist das
> schon jemandem passiert???
Auf Dauerplätzen ist's mittlerweile üblich. Auf Durchgangs
(Urlaubsplätzen) hab ich nur davon gehört. Soll mich aber nicht stören,
weil ich meine Gasprüfungsbescheinigung immer dabei hab.
> Peter aus München (Wo der Schnee gerade wegtaut)
Ich war schon einige male wieder auf dem Platz :-))).
P.s. Ob wir uns dieses Jahr wieder treffen ??
Mit freundlichen Grüßen aus Hagen
Andre und Susanne
Gesetz ist DAS nicht!
Ich habe ueberigens 34,50 Teuros fuer die Gaspruefung geblecht. Noch einmal
passiert mir das nicht. Und wenn ich nach Polen zur HU muesste!
Viele Gruesse
Peter
Das ist schon ertstaunlich mit den Preisunterschieden. Andre hat ja
was von 20 Euro geschrieben, und das erschien mir recht günstig. Ich
hab dann mal in Web geschaut und folgendes gefunden:
www.womo-eder.de
Gasprüfung 20 Euro incl 5Km Anfahrt (bis 4 Verbraucher)
www.kaemper-reisemobile.de
Gasprüfung 25 Euro
Es geht also auch anders.
Nochmal der Aufruf:
Wo ist die Gasprüfung billiger? Man kommt ja mit dem WoMo/WoWa ein
bisschen rum, und kann solche Stellen nutzen.
Gute Fahrt
Peter aus München (Wo der Schnee schon fast weg ist)
Fa. J. Böhm in Garching-Hochbrück (b.München) nimmt lt. Auskunft am
Messestand auf der CBR 25 Euro. Ob es hier im süddt. Raum viel
billiger geht, wage ich zu bezweifeln.
Grüsse
Maria
Das bekommst du sicher auch hin!
Nur den Shit-Aufkleber kannst du dir nicht verpassen und daran geilen sie
sich auf. Aber "sicher" ist deine Anlage dann allemal und danach hast du ja
gefragt, oder? ;-)
Viele Gruesse
Peter
> Kannst du mal kurz dein Wissen mit uns teilen, wie eine Gasprüfung
> bei dir aussieht bzw wie du ohne Messgeräte eine Dichtigkeitsprüfung
> deiner Anlage ausführst.
Ohne Messgeräte wirds schwer werden, aber mit Seifenwasser, Pinsel und
gutem Auge gehts auch.
Oder besser: mit einem Manometer.
Siehe Posting von Michael Frank ;)
Anders macht es die "Prüfstelle" auch nicht.
HTH
--
cul, walter
<*><*>__¥__ and life your dreams __¥__<*><*>
>
> Kannst du mal kurz dein Wissen mit uns teilen, wie eine Gasprüfung
bei
> dir aussieht bzw wie du ohne Messgeräte eine Dichtigkeitsprüfung
> deiner Anlage ausführst.
Wer sagt denn dieses???
1. verfügt meine Gasanlage über ein Manometer mit dem du Druckabfall
überprüfen kannst
2. verfüge ich über einen Kompressor incl. Druckmesser,sodass ich
notfalls auch per druckluft abdrücken kann
3. habe ich diverse Schlüssel etc um Schraubverbindungen auf Festsitz
zu prüfen
4.ich nutze Lecksucherspray um Anschlüsse und Schraubverbindungen zu
testen
5.mein Gehör sagt mir auch,ob die Zündsicherung bei ausgeblasener
Flamme anspricht
6.dank vorhandenen Augenlichts sehe ich auch gescheuerte Leitungen
,verdreckte Heizung usw.
7.last but not least ermöglicht mir sogar ein vorhandener 17er
Schlüssel das Öffnen der bei meinem letzten Gasprüfer anscheinend
unbedingt notwendigen Bierflasche :))) .Wobei mir die,die mich
kennen,bescheinigen werden,dass auch das Leeren derselben mich
keineswegs vor ein Problem stellt :)))))))))))))))))))))
Mfg ThomAS
Peter Dost schrieb:
> Hi Leute!
> Ich war heute beim TUV in Bayern :-(
Da ist schon mal der Hase im Pfeffer!
Da es keine bundeseinheitliche Regelung im Bezug der Gasprüfung gibt,
bleiben wir mal bei uns in Bayern.
Nach Auskunft meines ortsansässigen TÜV's (Rosenheim) ist die gesetzliche
Grundlage in der Druckgasverordnung DVGW im Arbeitsblatt G 607 zu finden.
Hier wird auch geregelt, warum WoWa's befreit von dieser Geschichte sind,
Womo's aber nicht.
Kosten bei uns: 25,60 EUROpas.
--
Servus, Klaus
~ http://www.sturm-klaus.de ~
Ich mag kein TOFU.
Siehe http://got.to/quote :-)
Eine Verordnung ist auch ein Gesetz, oder?
Wenn du eine Gasheizung zu Hause betreibst dann darfst du
auch nur Dinge einbauen die ein DVGW Prädikat haben, ansonsten
könnte dir dein Energieversorger das Gas absperren..
so jetzt ist aber genug philosophiert :-))
ciao
gerhard
Hallo Klaus,
das (!) interessiert mich aber nun wirklich (als WoWa)!
... und warum lasse ich dann eine Gasprüfung machen??
Habe den Thread aufmerksam verfolgt. Feststellen, ob meine
Gasanlage dicht ist, kann ich wirklich selber.
Wo gibt's den on-line das vielzitierte Blatt G 607 vollständig?
Bis auf einen winzigen Auszug bei
http://www.h-schmidt-technik.de/18.htm
habe ich nichts gefunden.
Gruß aus Willich
(o: andreas
--
Bitte keine Vollzitate -weder oben noch unten-
- http://got.to/quote/ -
Wo hast Du Schlaumeier denn Deine Weisheiten her?
Dieter
Also ich kann Euch sagen wie meine Gasprüfung beim TÜV abging.
Der Prüfer schraubte seine 5kg Flasche mit Druckreduzierer und
Mannometer an meine Anlage,drehte einmal kurz auf und
wieder zu und wartete 5 Minuten ob der Druck hielt.
Dann kontrolierte er die Zündsicherung am Herd und
und hörte auf das klicken von der Zündsicherung
der Heizung und das wars.
Das ist doch Diebstahl in meinen Augen.
Gruss Dieter
> > Genau das hat mir der Typ vom TUEV vorgelesen. Ist aber nur ein Arbeitsblatt
> > eine privaten Arbeitsgemeinschaft zum Zwecke der Arbeitserhaltung bei
> > Betrieben, die mit Gas zu tun haben...
> > Gesetz ist DAS nicht!
>
> Eine Verordnung ist auch ein Gesetz, oder?
Nein, ist sie nicht. Ein Gesetz muss, wie der Name schon andeutet,
vom Gesetzgeber, sprich einer Volksvertretung, beschlossen und
verkündet werden. Eine Verordnung wird in der Regel von der
Exekutive erlassen und hängt somit eine ganze Ebene tiefer. Alles
andere würde die Gewaltenteilung auf den Kopf stellen.
> Wenn du eine Gasheizung zu Hause betreibst dann darfst du
> auch nur Dinge einbauen die ein DVGW Prädikat haben, ansonsten
> könnte dir dein Energieversorger das Gas absperren..
Das ist richtig, aber dazu bedarf es nicht zwingend eines Gesetzes,
sondern kann rein privatrechtlich, z.B. über AGBs geregelt
werden. Schließlich ist der Versorger nicht gesetzlich vepflichtet,
dich zu beliefern.
Um auf den Anfang der Geschichte zurückzukommen:
Offenbar wurde bisher versäumt, eine eindeutige Regelung in die
StVZO über den Umgang mit Gasanlagen einzubauen. Alles
was bisher existiert, sind verschiedene Richtlinien und Arbeitsblätter
verschiedener Institutionen, wie eben der DVGW, des VDE oder
auch des TÜVs selbst. Solange dieser Schwebezustand anhält und
sich niemand daran stört, ist es IMHO mehr oder weniger den
Prüfern überlassen, was sie fordern oder nicht. Das wird sich wohl
erst dann ändern (egal in welche Richtung), wenn es entweder
irgendwo knallt und die (ver)öffentlich(t)e Meinung aufwacht,
oder jemand gegen die "praktizierte Übung" vor Gericht zieht.
MfG
Hans
Andreas Rieger schrieb:
> Hallo Klaus,
> das (!) interessiert mich aber nun wirklich (als WoWa)!
Dir ist wohl aufgestoßen, dass du mit deinem Wowa eine Gasprüfung machst
(machen mußt).
Jetzt ist mal erst zu klären, ob du in Bayern wohnst oder nicht - für andere
Bundesländer habe ich keinerlei Informationen.
> ... und warum lasse ich dann eine Gasprüfung machen??
1. Weil du ein verantwortungsbewußter Mensch bist.
2. Weil es vorgeschrieben ist?
3. Weil es immer wieder schön ist, sich mit netten Leuten zu unterhalten?
:-))
4. etc.
> Habe den Thread aufmerksam verfolgt. Feststellen, ob meine
> Gasanlage dicht ist, kann ich wirklich selber.
Darum geht es aber nicht.
Die Feststellung der Dichtigkeit sit ja sowieso eine Momentaufnahme - wenn
du deinen Wowa vom Hof gezogen hast, und es tritt ein Leck auf, ist es halt
so, da hilft dir die neueste Gasprüfung nix.
> Wo gibt's den on-line das vielzitierte Blatt G 607 vollständig?
Kann ich (noch) nicht mitteilen, ich werde mich bemühen beim TÜV das
relevante Blatt kopiert zu gekommen, dann stelle ich es als pdf-File in
meine Homepage, oder auf die Hp der d.r.r.c?
Also: noch ein klein wenig Geduld bitte. :-))
Hallo Joachim,
auch Camper?
mit der Begrüßung "Moins" und mit "Greez" zum Schluß
mußt Du eigenlich der sein, den ich von BOM her kenne.
--
www.kochmax.de
Kochen mit und ohne Wok (und ohne Werbebanner etc.)
ich glaube du kannst dir die Arbeit sparen,schau mal unter:
http://www.usmotorhome.de/gasanlagen/body_gasanlagen.html
Mfg ThomAS
Klaus schrieb
...
> Jetzt ist mal erst zu klären, ob du in Bayern wohnst oder nicht - für andere
> Bundesländer habe ich keinerlei Informationen.
Hoppla, wieso soll das abhängig vom Bundesland sein? (Ich komme aus NRW)
TÜV ist doch TÜV und Gasprüfung = Gasprüfung; zumindest sind die
Plaketten bundesweit dieselben. Ich kann doch auch meinen PKW in Bayern vom
TÜV abnehmen lassen.
> Die Feststellung der Dichtigkeit sit ja sowieso eine Momentaufnahme - wenn
> du deinen Wowa vom Hof gezogen hast, und es tritt ein Leck auf, ist es halt
> so, da hilft dir die neueste Gasprüfung nix.
Eben, genau wie die TÜV-Abnahme. Und wenn ich morgen ein neues Kochfeld
einbaue und gestern die Gasprüfung war, ist der Aufkleber immer noch drauf
mit Ablauf 2006.
Wer soll da noch durchblicken?
Emil Naepflein schrieb:
> Das würde ich nicht tun. Mit einer Veröffentlichung würdest Du gegen das
> Urheberrecht verstossen.
Danke, du hast natürlich recht.
So einen Fettnapf brauche ich im Moment gewiss nicht.
> Der DVGW verkauft dieses Formblatt. Wenn er Interesse an einer
> Veröffentlichung hätte dann hätter er es unter www.dgvw.de getan.
Nützliche Informationen habe ich auch hier entdeckt:
http://www.hartblech.de/gaspruef.htm
> Leider gilt diese kostenpflichtigkeit auch für DIN-Normen,
> VDE-Vorschriften, ... Damit wird die Arbeit der Gremien bezahlt.
Stimmt. :-)
Andreas Rieger schrieb:
> Hallo Klaus,
> Hoppla, wieso soll das abhängig vom Bundesland sein? (Ich komme aus NRW)
> TÜV ist doch TÜV und Gasprüfung = Gasprüfung; zumindest sind die
> Plaketten bundesweit dieselben. Ich kann doch auch meinen PKW in Bayern
vom
> TÜV abnehmen lassen.
Nach Aussage mehrerer Bediesteter des TÜV Rosenheim (Bayern) ist das so.
Was bei uns im Freistaat gilt ist nicht bundeseinheitlich, da dieses
Verfahren, wie so viele andere auch in die landeshoheitlichen Möglichkeiten
fallen.
Ist zwar für mich nicht ganz verständlich, aber was solls.
> Wer soll da noch durchblicken?
Eigentlich ist es nicht so schwer:
Fall 1: Das Bundesland, das den TÜV mit Gasprüfung fordert hat Recht.
Fall 2: Das bundesland, das den TÜV ohne Gasprüfung abnimmt hat auch Recht.
Fall 3: Du bist in einem Fall 1 - Bundesland (wie ich) und fährst in ein
Fall 2 Bundesland und läßt dort den TÜV ohne Gasprüfung machen - bei einer
Verkehrskontrolle im Fall 1 Bundesland hast du keine Betriebserlaubnis, da
sie erloschen ist.
Alle Klarheiten beseitigt?? :-))
> Fall 3: Du bist in einem Fall 1 - Bundesland (wie ich) und fährst in
ein
> Fall 2 Bundesland und läßt dort den TÜV ohne Gasprüfung machen - bei
einer
> Verkehrskontrolle im Fall 1 Bundesland hast du keine
Betriebserlaubnis, da
> sie erloschen ist.
Alle Klarheiten beseitigt :))
Wieso erlischt eigentlich eine Betriebserlaubnis?? Doch nur,wenn du
dein Fahrzeug so veränderst,dass es den in der Betriebserlaubnis
eingetragenen Daten nicht mehr entspricht.Hat mit Tüvplakette nichts zu
tun und mit Gasprüfung auch nicht.
Wenn dein TÜV abgelaufen ist machst du dich zwar nach § XY strafbar
wenn du rumfährst,aber deine Betriebserlaubnis ist doch nicht
erloschen.
Oder anders rum: Auch wenn du neu getüvt hast und baust nach einer
Stunde (oder 5 Min) einen falschen Auspuff an ,ist deine
Betriebserlaubnis erloschen.
Im übrigen steht das alles,was die Betriebserlaubnis betrifft , in der
STVZO.
Mfg ThomAS
Hallo Thomas,
danke, genau so etwas habe ich gesucht!
und genau das, was mir gefehlt hat. Haben wir hier in der NG einen "Gas
Wasser Sch.."? Nix fuer ungut!!! ;-)) Der darf das naehmlich und schon
waeren wir aus dem Schneider. Na da suche ich doch mal in meinem
Bekanntenkreis, wer da "sachkundig" genug ist fuer diese Pruefung.
Freiwillige vortreten bitte!
Viele Gruesse
Peter
> > Wer soll da noch durchblicken?
> Eigentlich ist es nicht so schwer:
> Fall 1: Das Bundesland, das den TÜV mit Gasprüfung fordert hat Recht.
> Fall 2: Das bundesland, das den TÜV ohne Gasprüfung abnimmt hat auch Recht.
> Fall 3: Du bist in einem Fall 1 - Bundesland (wie ich) und fährst in ein
> Fall 2 Bundesland und läßt dort den TÜV ohne Gasprüfung machen - bei einer
> Verkehrskontrolle im Fall 1 Bundesland hast du keine Betriebserlaubnis, da
> sie erloschen ist.
Hallo Klaus,
bei 3. habe ich doch massive Zweifel. Ich wohne in Baden-Württemberg,
zur Rheinbrücke ist es nur ein Katzensprung, und auf der anderen Seite
liegt bekanntlich Rheinland-Pfalz. Bisher hat der TÜV Pfalz die HU-Plakette
auch ohne Gasprüfung angebracht (und von einer Änderung dieser Praxis
habe ich bisher noch nichts erfahren), der TÜV Südwest auf "unserer" Seite
will schon seit Jahren nur "mit". Nach deiner Logik müsste ich also als
Baden-Württemberger die Betriebserlaubnis verlieren, weil ich die HU
in der Pfalz machen lasse? Das kann es ja wohl nicht sein, oder?
MfG
Hans
Das mache ich 10 mal im Jahr.
Es würde reichen wenn ich den TÜV bestätigen würde das
ich die Anlage geprüft habe.
Den hinterher bin ich sowieso immer verantwortlich für die
Gasanlage.
Der Prüfer bescheinigt doch nur das die Anlage am Tage der
Prüfung dicht war.Für das Geld müßte er mindestens die
Rohrleitung mit Verschraubungen auch untersuchen.
Das ist in meinen Augen sowieso eine Mafia.Die machen sich ihre
Kundschaft so wie sie es brauchen.Siehe Womos über 3,5 to
Jetzt wollen sie auch an die PKWs über 7 Jahre ran.
Die brauchen nur alle PKWs über 7 Jahre schärfer unter die Lupe
nehmen und schon stimmt die Statistik für ein neues Gesetz.
Gruss Dieter
> Nach Aussage mehrerer Bediesteter des TÜV Rosenheim (Bayern) ist
> das so. Was bei uns im Freistaat gilt ist nicht bundeseinheitlich,
> da dieses Verfahren, wie so viele andere auch in die
> landeshoheitlichen Möglichkeiten fallen.
Ganz so ist es beim TÜV nicht, die haben vor einiger Zeit fusioniert,
seit dem gibt es nur noch den TÜV Süd oder Nord.
Die genauen Grenzen kenne ich nicht, doch sollen alle Bundesländer Bay,
BW, Sachsen und R-Palz im Süd zusammengefasst sein.
Zweck war die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verwaltung.
> Ist zwar für mich nicht ganz verständlich, aber was solls.
>
Die Vorschriften sollen nun einheitlich sein.
>> Wer soll da noch durchblicken?
> ohne Gasprüfung machen - bei einer Verkehrskontrolle im Fall 1
> Bundesland hast du keine Betriebserlaubnis, da sie erloschen ist.
>
Wenn man aus dem DCC-Buch "Sicherheit in Freizeitfahrzeugen" sind zwei
Hinweise auf die Prüfung §29 zu finden:
1.) Viele wissen nicht, daß der Fahrzeughalter und der Führer des
Fahrzeugs für die Vorschriftsmäßigkeit und die Verkehrssicherheit
verantwortlich ist. Durch die in der Regel alle 2 Jahre stattfindende
amtliche Überprüfung wird dem Halter oder Führer des Fahrzeugs die
Verantwortung für den vorschriftsmäßigen Zustand sowie die
Verkehrssicherheit zwischen den Prüfungen nicht abgenommen.
2.) Zur Vorschriftsmäßigkeit gehört auch die regelmäßig alle 2 Jahre
durchzuführende Dichtheits- und Funktionsprüfung der Gasanlage nach
DVGW Arbeitsblatt G 607.
Lt. Auskunft TÜV Süd ist die Vorlage einer gültigen Gasprüfung bei
Wohnmobilen im Gegensatz zu WoWa zwingend erforderlich. Wer die macht,
ist egal, doch die Bestätigung muß zur Prüfung §29 vorliegen.
Begründung: Da der Fahrerraum zum Wohnraum gehört und ausströmendes Gas
die Fahrsicherheit der Fahrers beeinträchtigen kann, ist eine sichere
Gasanlage erforderlich.
Weitere Kommentare somit abgewürgt. Also vor der TÜV die Gasprüfung
oder beides beim TÜV.
Helmut
Er weis halt mehr als du, und kann sich auch noch gepflegter
ausdrücken:-(
Mfg Dieter
Das ist in der Tat schwierig,denn das bringt kein Euro
in die Kasse.
Was solls,damit müssen wir wohl oder übel leben.
Gruss Dieter
> Ich weiss nicht welches Problem Du hast. Die Gasprüfung ist auf jeden
> Fall alle 2 Jahre vorgeschrieben. Wenn Du diese gemacht hast bekommst Du
> auch Die TÜV Plakete.
Kannst Du vielleicht auch sagen, wer die vorschreiben soll. Gerade auf
diesem Gebiet sind viele Gerüchte im Umlauf und man sollte daher nur
weitergeben, was man auch sicher weiß.
Gruß von Bent
| STVZO:
|
| § 22a. Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.
|
| (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie
| an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen
| verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart
| ausgeführt sein:
| 1. Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen
| sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das
| Kühlwasser des Motors verwendet wird;
Der geneigte Leser kann daraus sogar erkennen, warum das bei Wohnwagen nicht
so genau genommen wird.
Grüß, Freddy!
"Friedhelm Wald" <Friedhe...@gmx.de> schrieb
>
> | STVZO:
> |
> | § 22a. Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.
[...]
> Der geneigte Leser kann daraus sogar erkennen, warum
> das bei Wohnwagen nicht so genau genommen wird.
Sorry, das kann er nicht!
Hier wird nur definiert, daß eine *bauartgenehmigte* Heizung eingebaut
werden darf (also Truma mit E-Nummer statt Kanonenofen), aber nicht,
was wann wie geprüft werden muß.
Roland
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. ;-)
siehe meinen Beitrag weiter oben.
Bent
Roland Messerschmidt schrieb:
> Sorry, das kann er nicht!
Stimmt irgendwie.
Ich habe deshalb zum Nachlesen das Arbeitsblatt als pdf-file ins Netz
gestellt.
http://sturm.kl.bei.t-online.de/PDF/arbeitsblatt_g607.pdf
Bitte beachte den Abschnitt 7 besonders.
"Klaus Sturm" <nospa...@sturm-klaus.de> schrieb
> Ich habe deshalb zum Nachlesen das Arbeitsblatt
> als pdf-file ins Netz gestellt.
Danke!
Ich glaube, die ganze Diskussion dreht sich nur im Kreis.
Was mir immer noch fehlt, ist die Nennung eines diesbezüglichen
*Gesetzes* oder einer *Verordnung* (zu einem Gesetz)!
Ein Arbeitsblatt kann jeder erstellen. In 5 Minuten habe ich ein
Arbeitsblatt, wonach jeder Poster hier in der ng mir pro Posting 100
Euro überweisen muß. Ob dieses Arbeitsblatt dann auch eingehalten
wird, steht auf einem anderen Blatt (der Zuwachs auf meinem Konto wäre
höchstwahrscheinlich sehr bescheiden... ). ;-)
Roland
> "Friedhelm Wald" <Friedhe...@gmx.de> schrieb
>
>>
>> | STVZO:
>> |
>> | § 22a. Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.
>
> Hier wird nur definiert, daß eine *bauartgenehmigte* Heizung eingebaut
> werden darf (also Truma mit E-Nummer statt Kanonenofen), aber nicht,
> was wann wie geprüft werden muß.
Hier wird definiert, das *nur* amtlich genehmigte Heizungen eingebaut werden
dürfen. Im Falle einer Gasheizung also die Ausführung nach dem hier schon
genannten Arbeitsblatt G607 des DVGW. Und schon gehört zur Prüfung nach §29
STVZO auch die Gasprüfung, weil nämlich sonst das Fahrzeug nicht
vorschriftsmäßig ist.
Grüße, Freddy!
Roland Messerschmidt schrieb:
> Danke!
Gern geschehen, war zwar nicht so einfach das File im Netz zu finden, aber
ist dann doch jetzt halt in einer URL mehr zu finden.
> Ich glaube, die ganze Diskussion dreht sich nur im Kreis.
Nein, das so nicht richtig.
Hier ist eher das in sich verschachtelte System zu bemerken.
Friedhelm Wald hat dies im nachfolgenden posting ja ganz klar geschrieben.
Die STVZO: § 22a regelt da halt schon was Sache ist, die
Ausführungsbestimmungen sind dann in der
DVGW Arbeitsblatt G607 veröffentlicht.
Somit ist die Sache klar.
Unklar ist nur, welches Bundesland diesen Zusammenhang auch anwendet.
> Ein Arbeitsblatt kann jeder erstellen. In 5 Minuten habe ich ein
> Arbeitsblatt, wonach jeder Poster hier in der ng mir pro Posting 100
> Euro überweisen muß. Ob dieses Arbeitsblatt dann auch eingehalten
> wird, steht auf einem anderen Blatt (der Zuwachs auf meinem Konto wäre
> höchstwahrscheinlich sehr bescheiden... ). ;-)
Ich verstehe was du meinst. :-)
So eine Gelddruckmaschine hätte ich auch gern.
Aber deshalb musst du dich auch hinten anstellen, ich war vorher da! :-)
Diese Verordnungen und so weiter sind halt in der BRD von autorisierten
Gremien erstellt.
Wenn du dir mal diese in Papierform mal ansiehst, dann ist immer auch eine
Beschlussfassung eines übergeordneten Gremiums (Landtag, Bundestag)
angegeben, auf dessen Anordnung dies geschieht.
Servus Freddy!
Falsch!!!
Alle Teile, die an einem KfZ an- bzw. eingebaut werden, müssen eine
Betriebserlaubnis haben. Wenn die Teile durch das Kraftfahrbundesamt
abgenommen worden sind (zB bei Serienfahrzeugen) oder den Tüv (sog.
Einzelabnahme) kümmert sich keine Sa. mehr darum. Siehe zB Deine
Anhängekupplung. Die muß vom Tüv abgenommen werden und wird in die Papiere
eingetragen. Aber bei KEINER nachfolgenden HU wird je die Kupplung geprüft.
Interessant für mich an dem Arbeitsblatt ist die Ausführung zur Prüfung der
Anlage, nach der auch die Regler zu prüfen sind. Diese Prüfung hat bisher
nur ein einziger Prüfer vorgenommen und siehe da, die ca. 2 Jahre alte
Duomatic war undicht. Dieser Prüfer war übrigens ein Gasmonteur, der auf
unserem Dauerplatz Einbauten und Prüfungen vornahm.
Vor zwei Jahren habe ich die Prüfung auf einem DCC-Campingplatz in Berlin
vornehmen lassen, weil halt der Prüfer gerade da war. Aber er hat die
Prüfung der Duomatic auch nicht gemacht. Die Maßnahmen, die er getroffen
hat, mache ich selbst mehrmals im Jahr. Druckprüfung per Manometer der
Triomatic, Sichtprüfung per eigenem Auge.
Also doch nur Geldmacherei??
CU
Wolf
> Alle Teile, die an einem KfZ an- bzw. eingebaut werden, müssen eine
> Betriebserlaubnis haben.
leider auch nicht richtig ;-))
Bremsbelaege muessen eine KBA-Zulassung haben, die Schrauben zum
befestigen der Bremse aber nicht, das passt ja noch, oder?
Aber sogar die Bremszangen und Haupt-/Radbremssylinder brauchen keine
Zulassung.
http://www.fokken.onlinehome.de/tipps/Varga.pdf
Gruesse
Manfred /mb