Wir fahren mit unserem Womo über Ostern 14 Tage in die Alpen zum Skifahren
und möchten möglichst freistehen, d.h. Campingplätze nicht anfahren.
Kann man in Österreich (Tirol geht strikt gegen Freisteher vor, ist klar)
eigentlich überhaupt noch frei übernachten, vielleicht sogar auf einem
Liftparkplatz? Oder geht die Polizei auch in anderen Bundesländern gegen
Womos, die z.B. auf Parkplätzen übernachten, vor?
Hat jemand Erfahrungen und/oder Tips?
Der einzige Liftparkplatz, der das Übernachten erlaubt, war ein
Newsgroup-Eintrag aus 2001,- damals soll´s in Schladming möglich gewesen
sein.
Danke schon mal im Voraus für Antworten!
Gruß,
Dieter
Dieter Huchthausen <dhucht...@t-online.de> schrieb:
> Hat jemand Erfahrungen und/oder Tips?
>
> Der einzige Liftparkplatz, der das Übernachten erlaubt, war ein
> Newsgroup-Eintrag aus 2001,- damals soll´s in Schladming möglich
> gewesen sein.
Den Platz in Schladming gibt es nach wie vor. Wir haben ihn vor ein paar
Wochen angesehen. Im Gegensatz zu früher, wo die WoMos zusammen mit PKWs auf
dem Parkplatz Schladming West stehen mussten, gibt es jetzt einen eigenen
Bereich - deutlich ausgeschildert - neben der Seilbahn. Ver- und Entsorgung
ist möglich, Mülleimer und Stromkästen waren auch zu sehen.
In Zauchensee gab es früher auch die Möglichkeit, inzwischen existiert ein
Verbotsschild, was aber einige WoMos nicht daran hindert dort zu stehen.
Eigenartigerweise sind auch Mülleimer vorhanden. Wir kamen schon im Vorjahr
mit einem Wohnmobilisten ins Gespräch, der uns erzählte, dass dieses Verbot
ausgesprochen wurde, als unzählige unbewohnte Wohnwägen ohne Zugfahrzeug
wochenlang dort und um den See standen und alles blockierten.
In diesem Winter erzählte uns ein Wohnmobilist, dass zeitweise auch
unzählige WoMos gestanden seien (auf dem kleinen Platz hätten etwa 10
Fahrzeuge Platz, insgesamt seine da etwa 80 gezählt worden, die die
Parkplätze verstellten und die morgendliche Schneeräumung blockierten), die
Gendarmerie wäre da gekommen und hätte die Wohnmobilisten ersucht das Weite
zu suchen.
In Vorarlberg, ich glaube, dass es in St. Gallenkirch ist, soll es auch eine
offizielle Stellmöglichkeit an der Seilbahn geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Uli
> Kann man in Österreich (Tirol geht strikt gegen Freisteher vor, ist klar)
> eigentlich überhaupt noch frei übernachten, vielleicht sogar auf einem
> Liftparkplatz? Oder geht die Polizei auch in anderen Bundesländern gegen
> Womos, die z.B. auf Parkplätzen übernachten, vor?
>
> Hat jemand Erfahrungen und/oder Tips?
Schreib doch einfach die Bergbahnbetreiber per Email direkt an. Hatte ich
letztes Jahr gemacht. Bei 2-3 Übernachtungen auf deren Parkplaetzen wurden
meine Anfragen meistens (ausser Stubaier Gletscherbahn wegen Scheeraeumung)
positiv beantwortet. Einer hatte nur gemeint, ich solle meinen Muell wieder
mitnehmen ansonsten waere das kein Problem.
Da die Parkplaetze der Bergbahnen ja Privatgelaende sind, duerfte auch Tirol
kein Problem sein, .
Gruss
Armin
Hallo,
das ist ein Irrtum. Das Tiroler "Campinggesetz" verbietet JEGLICHES
Übernachten in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen. Jeder
Kommentar erübrigt sich...
Gruß von Hartmut
> Hallo,
> das ist ein Irrtum. Das Tiroler "Campinggesetz" verbietet JEGLICHES
> Übernachten in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen. Jeder
> Kommentar erübrigt sich...
Das möchte ich so nicht stehen lassen !!!
Kannst Du Deine Aussage belegen ? Ev. mit dem passenden Gesetzestext,
Gerichtsurteile, Gesetztestext Auslegungen, etc. ?
Diese Verordnung gilt IMO nur für öffentliche Flächen. Nicht für
Privatgelände mit Erlaubnis des Besitzers/Betreibers.
Außerdem ist von "Campieren" die Rede. Nicht vom einmaligen Übernachten ohne
Campingcharakter (also Markise ausfahren, Tisch und Stühle raus, etc.)
Siehe:
§ 3
Verbot des Kampierens außerhalb von Campingplätzen
(1) Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist verboten,
ausgenommen auf Grundflächen, für die eine Verordnung nach Abs.
6 erlassen worden ist.
Hier noch die im Abs.1 angespr. Ausnahme:
(6) Die Gemeinde kann bei Vorliegen eines besonderen
örtlichen Bedarfes durch Verordnung auf bestimmten Grundflächen
oder auf Teilen davon für einen durch den Anlass gebotenen
Zeitraum eine Ausnahme vom Verbot nach Abs. 1 zulassen. In
einer solchen Verordnung sind die zur Wahrung der im § 5 Abs. 2
lit. a bis c angeführten Interessen notwendigen Bestimmungen
und die höchstzulässige Aufenthaltsdauer je mobiler Unterkunft
festzulegen.
Denke mal, daß da auch die Parkplätze von Bergbahnen dazugehören (natürlich
immer vorher lieb an der Kassa fragen :-)
Hier ein Auszug aus dem Salzburger Campingplatzgesetz. Man beachte das
"öffentlich" im Text:
Aufgrund der Bestimmungen des § 14 a Abs. 2 des Salzburger
Campingplatzgesetzes, LGBl.Nr. 66/1966 idF LGBl.Nr. 60/1991, wird verordnet:
Auszug aus § 1:
(1) Im Gebiet der Landeshauptstadt Salzburg dürfen Zelte, Wohnwagen,
Wohnmobile und ähnliche bewegliche Unterkünfte zum Zwecke des Übernachtens
außerhalb von Campingplätzen an im Freien gelegenen, öffentlichen Orten
nicht aufgestellt werden oder aufgestellt sein.
Meine Meinung wird auch durch folgende Aussage vom Tourismusamt der Tiroler
Landesregierung bestätigt:
.......Snip......
Sie haben sich nach dem neuen Tiroler Campinggesetz 2001 erkundigt. ich darf
Ihnen in der Anlage den Text übermitteln. Zusammenfassend: Wohnmobile sind
in Tirol weiterhin herzlich willkommen. Es sollen sogar verstärkt spezielle
Autocampplätze eingerichtet werden, um den Wohnmobilisten attraktive Verund
Entsorgungsmöglichkeiten bieten zu können, ohne gleich einen Stellplatz auf
einem Campingplatz frequentieren zu müssen. Die Gemeinden können auch
spezielle Zonen für Wohnmobile einrichten. Verboten wurde jedoch, daß
Wohnmobile außerhalb von Campingplätzen beliebig in Feld und Flur abgestellt
werden und dadurch zu einer Belastung für die Bevölkerung und die Natur
werden. Leider waren diesbezüglich immer wieder "schwarze Schafe" zu
beklagen. Nächtigungen zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit sind
selbstverständlich weiterhin erlaubt.
Besten Gruß aus Tirol!
Gerhard Föger
Tourismus
Amt der Tiroler Landesregierung
A-6010 Innsbruck, Adamgasse 2a
Tel. ++43(0)512/508-3260
Fax ++43(0)512/508-3265
e-mail: g.fo...@tirol.gv.at
Internet: http://www.tirol.gv.at
......Snip..........
Google doch auch mal rum. z.B.
http://www.snurfer.de/stellplaetze/stellplatz.html
Da ist auch von freien Übernachtungen auf Parkplätzen von Bergbahnen in
Tirol die Rede.z.B. Ischgl, Sölden, Kaunertaler Gletscherbahn, Hintertux,
etc. (mit Erlaubnis der Betreiber)
oder
http://www.oetztal.de/Sonstiges/austria-infos.htm - ....Außerhalb der
Campingplätze kann auf Privatgrundstücken nur mit Zustimmung des
Grundeigentümers campiert werden.......
Ich habe selbst in Tirol auf Anfrage bei einem Gasthof auf deren Parkplatz
übernachten dürfen und habe noch nie von irgendwelchen Problemen mit den
Behörden gehört, wenn vorher die Erlaubnis vom Grundstücksbesitzer eingeholt
wurde.
Gruss
Armin
> zu dem Entschluß gekommen, nicht nach Österreich zu fahren. Wenn
> die Damen und Herren "Bergvolk" es nicht nötig haben uns Womofahrer
> zu akzeptieren, dann laß ich auch mein Geld woanders.
Wenn du nach Adressen für Landesregierung oder Tourismusverband
gefragt hättest, hätte ich sicher geholfen. So sind deine Worte an
dieser Stelle einfach nur unpassend gewählt.
Aber wie hab ich doch selbst erst vor einigen Tagen gesagt:
> PS: Irgendwie hab ich es satt, mich auf die stereotypen
> Anschuldigungen als Österreicher rechtfertigen zu wollen/müssen. Ich
> werde die Konequenzen ziehen.
Somit werde ich auch nicht mehr nach deeskalierenden Worten suchen.
In diesem Sinne: PLONK!
Roland
--
Don't argue with idiots.
They drag you to their level and than beat you with their experience.
> Norbert Bee <nobbi...@gmx.de> schrieb:
>
>> zu dem Entschluß gekommen, nicht nach Österreich zu fahren. Wenn
>> die Damen und Herren "Bergvolk" es nicht nötig haben uns Womofahrer
>> zu akzeptieren, dann laß ich auch mein Geld woanders.
>
> Wenn du nach Adressen für Landesregierung oder Tourismusverband
> gefragt hättest, hätte ich sicher geholfen. So sind deine Worte an
> dieser Stelle einfach nur unpassend gewählt.
Hallo
Ich gehe mal davon aus, daß Du als NGler das "Bergvolk" nicht als
Beleidigung ansiehst sondern als Ausdruck des Missfallens über die
besagte Regelung. Was ist an der Reaktion bzw. den Worten sonst
unpassend? @Norbert hat lediglich darauf hingewiesen, daß er "mit den
Füßen abstimmt" wie man das so sagt, er fährt einfach nicht dorthin wo
er sich ungeliebt fühlt. Das ist doch nur verständlich und besser als
doch hinzufahren und pausenlos zu klagen. Er handelt dadurch nur
konsequent, weiter nichts.
> Aber wie hab ich doch selbst erst vor einigen Tagen gesagt:
>> PS: Irgendwie hab ich es satt, mich auf die stereotypen
>> Anschuldigungen als Österreicher rechtfertigen zu wollen/müssen. Ich
>> werde die Konequenzen ziehen.
>
> Somit werde ich auch nicht mehr nach deeskalierenden Worten suchen.
>
> In diesem Sinne: PLONK!
Auweh, wenn Du jede Kritik sofort als Hochverrat oder Beleidigung an
Österreich ansiehst, dann plonk mich bitte auch, soviel Nationalismus
verursacht mir Übelkeit.
Lutz
Hallo Armin,
dann also doch einen Kommentar: Der Gesetzestext ist eigentlich
eindeutig und rigide. Ich hänge ihn mal unten an zur gefl.
Kenntnisnahme. Die Tiroler Landesregierung hat nach dessen Erlaß
erkannt, daß man wohl "etwas" übers Ziel hinausgeschossen ist und
Schadensbegrenzung betrieben indem man bei Anfragen den von Dir
zitierten Text retourniert und in einigen Presseveröffentlichungen
ähnliches gesagt hat. Diese Aussagen stehen aber nicht so im
Gesetzestext und der ist das einzig Bindende. Ob in der Praxis, ein
Gendarm der beabsichtigt ein Wohnmobil vom Nächtigen auf einem
Parkplatz zu vertreiben, das so entspannt sehen würde wie im Schreiben
des Tourismusamtes dargestellt darf bezweifelt werden.
Die Verordnung spricht vom Campieren außerhalb des Campingplatzes.
Privatgelände ist NICHT ausgenommen. Nur die Gemeinden dürfen Flächen
ausweisen. Ob sie das bisher getan haben entzieht sich meiner
Kenntnis.
Ich finde, man sollte Österreich und seine Menschen nicht mit diesem
Campingplatz-Schutzgesetz Tirols identifizieren. Auch in Deutschland
gibt es mancherorts sehr merkwürdige, fremdenfeindliche Regelungen. Es
gibt da ein Schleswig-Holsteinisches Naturschutzgesetz.... :-)) Die
Freiheit die Tiroler Campingplätze links liegenzulassen und in Tirol
nicht zu übernachten nehme ich mir aber schon. Pauschalboykott und
wüste Verwünschungen sind kontraproduktiv - geduldige
"Überzeugungsarbeit" bei den zuständigen Tirolern, dazu zähle ich
durchaus auch die dortige Campingplatzlobby, sind hilfreicher.
Gruß von Hartmut
Zitat aus einer ADAC-Seite mit einer sehr komplizierten Adresse: :-))
Österreich: Übernachtungsverbot außerhalb von Campingplätzen in Tirol
(06/2001)
Seit 1.6.2001 ist das neue Tiroler Campinggesetz in Kraft. Nachfolgend
die für Wohnmobilnutzer wichtigsten Passagen im Original-Wortlaut:
§ 3 Verbot des Kampierens außerhalb von Campingplätzen
(1) Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist verboten,
ausgenommen auf Grundflächen, für die eine Verordnung nach Abs. 6
erlassen worden ist.
(2) Die Behörde hat dem Inhaber einer mobilen Unterkunft, in der
außerhalb einer Grundfläche nach Abs. 6 kampiert wird oder werden
soll, aufzutragen, die Unterkunft innerhalb einer angemessen
festzusetzenden Frist zu entfernen. Ist der Verpflichtete der
deutschen Sprache nicht mächtig, so sind ihm nach Möglichkeit der
Inhalt des Entfernungsauftrages und die Rechtsfolgen in einer für ihn
verständlichen Sprache zu erläutern. Der Berufung gegen einen solchen
Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Kommt der Verpflichtete
dem Entfernungsauftrag nicht rechtzeitig oder nichtvollständig nach,
so ist dieser durch Ersatzvornahme nach § 4 VVG zu vollstrecken.
(3) Werden die im § 5 Abs. 2 lit. a bis c angeführten Interessen
erheblich beeinträchtigt und bleibt eine formlose Aufforderung zur
Entfernung der mobilen Unterkunft wirkungslos, so hat die Behörde die
Entfernung durch die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt zu veranlassen.
(4) Für Schäden, die bei der Entfernung von mobilen Unterkünften nach
den Abs. 2 oder 3 unvermeidbar eintreten, besteht kein Anspruch auf
Entschädigung.
(5) Die Bezirkshauptmannschaft kann mit Zustimmung der Gemeinde
a) Gemeindesicherheitswachorgane zur Vornahme von Amtshandlungen nach
§ 50 Abs. 1, 2 und 8 VStG in der Höhe bis zu 500,- Schilling (ab 1.
Jänner 2002 EURO 40,-) und
b) Angehörige eines Gemeindewachkörpers zur Vornahme von
Amtshandlungen nach lit. a und zur Festsetzung und Einhebung
vorläufiger Sicherheiten nach Maßgabe des § 37a Abs. 2 Z. 2 VStG
ermächtigen.
"Hartmut Feller" <Hartmut...@t-online.de> schrieb
> Die Tiroler Landesregierung hat nach dessen Erlaß erkannt, daß man wohl
> "etwas" übers Ziel hinausgeschossen ist und Schadensbegrenzung betrieben
> indem man bei Anfragen den von Dir zitierten Text retourniert und in
> einigen Presseveröffentlichungen ähnliches gesagt hat.
Ich wollte Dir mit meinem Kommentar eigentlich nur sagen, daß das Gesetzt in
der Praxis nicht so rigide gehandhabt wird, wie Du es in Deinem vorigen Post
dargestellt hattest und es durchaus auch in Tirol noch ein wenig Toleranz
gegenüber der WOMO Gemeinde gibt. Aber ich denke, wir lassen es dabei
bewenden, dass jeder für sich selbst entscheidet, ob er in Tirol irgendwo
frei steht oder nicht.
Gruss
Armin
> dann also doch einen Kommentar: Der Gesetzestext ist eigentlich
> eindeutig und rigide. Ich hänge ihn mal unten an zur gefl.
> Kenntnisnahme.
Hallo
Anhänge jeder Art sind absolut unerwünscht, sowas wird ausschließlich
in den "binaries-NGs" erlaubt. Bitte in Zukunft sowas entweder als Text
kopieren oder irgendwo ins WWW stellen und die URL angeben.
Danke, Lutz
Hallo,
schön, daß es jemand gibt der die Einhaltung der NG-Regeln penibel
überwacht - wo kämen wir sonst auch hin... Bei Deinem Jagdeifer ist
Dir allerdings entgangen, daß nicht mein Text den Anhang bildete
sondern mir beim Kopieren unbemerkt der untere Begrenzungsstrich
hineingeraten ist. Ich darf mich also in aller Form bei DIR für dies
fast unverzeiliche Vers/gehen entschuldigen - die anderen hat's ja
offenbar nicht gestört. :-))
Gruß von Hartmut
> schön, daß es jemand gibt der die Einhaltung der NG-Regeln penibel
> überwacht - wo kämen wir sonst auch hin... Bei Deinem Jagdeifer ist
> Dir allerdings entgangen, daß nicht mein Text den Anhang bildete
> sondern mir beim Kopieren unbemerkt der untere Begrenzungsstrich
> hineingeraten ist. Ich darf mich also in aller Form bei DIR für dies
> fast unverzeiliche Vers/gehen entschuldigen - die anderen hat's ja
> offenbar nicht gestört. :-))
Aha. Und welchen praktischen Nährwert haben solche
Begin-End-Signaturspielchen?
MfG
Hans
Hallo,
wie, was für Begin-End-Signaturspielchen?
Gruß von Hartmut
> wie, was für Begin-End-Signaturspielchen?
> Gruß von Hartmut
Keine Ahung von garnichts, eine der wichtigsten Regeln missachten und
möglichweise mit Anhängen Viren verbreiten - mit einem Wort Hartmut Feller.
Anständigne User würden sich den Hinweis auf verbotene Anhänge zu Herzen
nehmen, vielleicht sogar "sorry, wusste ich nicht" schreiben.
Schmerzbefreite Hirnis maulen weiter und setzen noch eins drauf.
PLONK (verdienterweise)
Hans Wein schrieb:
>> sondern mir beim Kopieren unbemerkt der untere Begrenzungsstrich
>> hineingeraten ist. Ich darf mich also in aller Form bei DIR für dies
>
> Aha. Und welchen praktischen Nährwert haben solche
> Begin-End-Signaturspielchen?
Welche Spielchen?
Es ist bei copy/paste ein kleines 49 Byte großes GIF-Bildchen mit
reingerutscht.
adele,
RaBe
--
Wer andere besiegt, hat Kraft;
wer sich selbst besiegt, ist stark.
Wer andere kennt, ist klug;
wer sich selbst kennt, ist weise.
(Laotse)
Hallo Ralf,
vielleicht schreibe ich ja chinesisch und Du bist der Einzige auf der
Welt der mich versteht. :-))) Zu den allseits bekannten Kommentaren
von Lutz Bojasch mit seiner offensichtlichen Leseschwäche verkneife
ich mir jetzt mal was.
Bis bald mal wieder und
.... und Gruß von Hartmut - sollte noch drunterstehen. :-))
(verdammter Streß!)
Wie schaut es eigentlich aus, wenn man nach dem Skifahren aufgrund von
zB Muskelschmerzen nicht mehr fahren kann? Dann muss man ja dort bleiben
bis zum wiedererlangen der Fahrtuechtigkeit. Und das kann ja durchaus
eine Nacht dauern. Evtl. sollte man das mal in agr nachfragen.
andre
Lutz Bojasch <Lutz.Bojas...@gmx.de> schrieb:
> Auweh, wenn Du jede Kritik sofort als Hochverrat oder Beleidigung an
> Österreich ansiehst, dann plonk mich bitte auch, soviel
> Nationalismus verursacht mir Übelkeit.
Ach, meine Ausdrucksweise paßt dir nicht? Ich habe doch nur nach
"Alles, was keine Beleidigung ist, ist erlaubt" gehandelt.
Gestehtst du mir nicht zu, daß mir auch so manche Ausdrucksweise nicht
paßt?
Und ja, die "Damen und Herren Bergvolk" sind in meinen Augen eine
Beleidigung.
Ist dir auch schon aufgefallen, wie viele der Regulars, die noch vor
ein, zwei Jahren höchst aktiv waren, einfach nicht mehr schreiben?
Woran mag das wohl liegen?
Nur mal zum Nachdenken.
Ach ja, beinahe hätte ich es vergessen: *freiwillig* kommt mir niemand
ins Killfile... ;-)
Roland
(der sich zumindest über Ostern eine Auszeit nimmt)
Andre Buhk <Bu...@gmx.de> schrieb:
> Wie schaut es eigentlich aus, wenn man nach dem Skifahren aufgrund
> von zB Muskelschmerzen nicht mehr fahren kann? Dann muss man ja dort
> bleiben bis zum wiedererlangen der Fahrtuechtigkeit.
Rechtlich gesehen sicher besser als nach Alkoholkonsum... ;-)
Di Judikatur hat da auch noch so schöne Worte wie
"Verhältnismäßigkeit", "Vorsatz", "zumutbar", "Pflichten des
Fahrzeuglenkers"...
Vors Gasthaus fahren und sich dort niedersaufen ist ist Vorsatz und
könnte verhindert werden. Beim Schifahren ist ein Sturz zwar
"systembedingt" immer einzukalkulieren, aber hier kann die
Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit tatsächlich auch einen
medizinischen Hintergrund haben.
Roland
Geht um Uebernachten mit einem Wohnmobil auf Liftparkplaetzen. Das ist
wohl in Tirol nicht erlaubt.
Roland Messerschmidt schrieb:
>Ist dir auch schon aufgefallen, wie viele der Regulars, die noch vor
>ein, zwei Jahren höchst aktiv waren, einfach nicht mehr schreiben?
>Woran mag das wohl liegen?
Wohnmobil verkauft...
Gaaanz andere Gedanken im Kopf als Urlaub...
Und das Nachlassen des unbändigen Wunsches, überall seinen Senf
dazuzugeben.
Jedenfalls liegt es nicht an Lutz und jenen, die sich einer raueren
Ausdrucksweise befleißigen.
Und dir als einem hier am längsten und öftesten Postenden hätte ich
schon ein etwas dickeres Fell zugetraut ;-)
Grüße Helmut
>Wie schaut es eigentlich aus, wenn man nach dem Skifahren aufgrund von
>zB Muskelschmerzen nicht mehr fahren kann? Dann muss man ja dort bleiben
>bis zum wiedererlangen der Fahrtuechtigkeit. Und das kann ja durchaus
>eine Nacht dauern. Evtl. sollte man das mal in agr nachfragen.
Stehst auf öffentlichem Grund, dann würde ich sagen: Geh zum Arzt,
lass dir ein ärztliches Gutachten erstellen und das kannst dann im
Verwaltungsstrafverfahren vorlegen.
Stehst auf einem privaten Grund, dann ist das keine Ausrede, dann
musst dir jemanden suchen, der dein Auto von dort wegfährt. Du hast
einen Vertrag abgeschlossen (Benutzung des Parkplatzes der
Liftgesellschaft während des Tages, Wegfahren des Fahrzeuges am Abend)
und musst diesen einhalten. Da helfen dir die Gliederschmerzen nichts
bei einer Besitzstörungsklage.
Und als Österreicher würde ich mich in .at nciht auf so etwas
ausreden, da könnte der Polizist auf die Idee kommen, eine Meldung an
die Führerscheistelle zu machen, weil er den Verdacht hat, dass die
gesundheitliche Eignung zum Lenken des Fahrzeuges nicht mehr im vollen
Umfang gegeben ist und dann gehts los mit Amtsarzt etc....
Liebe Grüße
Hannes
Hartmut Feller schrieb:
> vielleicht schreibe ich ja chinesisch und Du bist der Einzige auf der
> Welt der mich versteht. :-)))
ne, es wurde nur von einem absichtlich mißverstanden.
Davon gehe ich aus, denn für blöd halte ich ihn nicht.
adele,
RaBe
--
Ein Mann von Charakter und Zurückhaltung
geniesst stets Hochachtung.
>> vielleicht schreibe ich ja chinesisch und Du bist der Einzige auf
>> der Welt der mich versteht. :-)))
>
> ne, es wurde nur von einem absichtlich mißverstanden.
>
> Davon gehe ich aus, denn für blöd halte ich ihn nicht.
Naja, er ist halt voll auf die Eigenheiten des OE reingefallen, der
alles, was zwischen den Schlüsselworten "begin" und "end" steht, als
Signatur interpretiert, und es ist ein beliebtes Spiel unter
Pickelträgern, ihre Postings so zu frisieren, um die ach so dummen
Microsoftkunden zu ärgern.
Was ich mich allerdings gefragt habe: Wie schafft es ein OE-User , a)
ein solches Posting zu erzeugen und b) hinterher nichts davon wissen zu
wollen...
MfG
Hans
Hans Wein schrieb:
> Naja, er ist halt voll auf die Eigenheiten des OE reingefallen, der
> alles, was zwischen den Schlüsselworten "begin" und "end" steht, als
> Signatur interpretiert, und es ist ein beliebtes Spiel unter
> Pickelträgern, ihre Postings so zu frisieren, um die ach so dummen
> Microsoftkunden zu ärgern.
Weiß ich, ich verwende aber einen anderen Newsreader und der zeigt mir
die Sachen so an, wie sie gepostet werden und da steht nirgends ein
begin - end in der Nachricht von Hartmut mit der Message-ID:
<39riadF...@individual.net> (erster Punkt).
Da gibt es nicht mal eine Signatur (zum Zweiten).
Zum Dritten weiß jeder, der hier schon eine Weile in der Newsgroup
mitliest, daß Hartmut keiner von denen ist, die sowas machen.
> Was ich mich allerdings gefragt habe: Wie schafft es ein OE-User , a)
> ein solches Posting zu erzeugen und b) hinterher nichts davon wissen zu
> wollen...
Ich glaube, Du weißt gar nicht, auf welche Nachricht Lutz sich bezog.
Wo stehen in dem Posting von Hartmut
Message-ID: <39riadF...@individual.net> diese Schlüsselworte
drin?
Kannst Du mir das mal bitte zeigen? Es gibt da sieben Mal das Wörtchen
"end", aber immer als Bestandteil eines ganzen Wortes. Aber das kanns
ja wohl nicht gewesen sein.
Das was da dranhängt, ist ein 49 Byte großes GIF-Bildchen (aus
Versehen durch Copy-Paste reingerutscht). Es gibt in dieser Nachricht
gar keine Signatur. Und wegen 49 Byte gibt es hier so einen großen
Bohai(y)?
adele,
RaBe
--
Wer so dumm blökt wie ein Schaf,
den fressen am Ende auch die Wölfe.
> Weiß ich, ich verwende aber einen anderen Newsreader und der zeigt
> mir die Sachen so an, wie sie gepostet werden und da steht nirgends
> ein begin - end in der Nachricht von Hartmut mit der Message-ID:
> <39riadF...@individual.net> (erster Punkt).
Das denkst du. Ist aber falsch. Ich füge hier die entsprechende Stelle
aus dem Originaltext ein:
> Da gibt es nicht mal eine Signatur (zum Zweiten).
Das ist richtig, die vorgeschiebene Kennzeichnung minusminusleer fehlt,
und genau deshalb meint OE, das was nach dem Schlüsselwort begin kommt,
sei ein Anhang.
> Zum Dritten weiß jeder, der hier schon eine Weile in der Newsgroup
> mitliest, daß Hartmut keiner von denen ist, die sowas machen.
Es steht mir nicht zu, das zu kommentieren.
>> Was ich mich allerdings gefragt habe: Wie schafft es ein OE-User ,
>> a) ein solches Posting zu erzeugen und b) hinterher nichts davon
>> wissen zu wollen...
>
> Ich glaube, Du weißt gar nicht, auf welche Nachricht Lutz sich bezog.
>
> Wo stehen in dem Posting von Hartmut
> Message-ID: <39riadF...@individual.net> diese Schlüsselworte
> drin?
Siehe oben.
> Das was da dranhängt, ist ein 49 Byte großes GIF-Bildchen (aus
> Versehen durch Copy-Paste reingerutscht). Es gibt in dieser Nachricht
> gar keine Signatur. Und wegen 49 Byte gibt es hier so einen großen
> Bohai(y)?
Ob das Bildchen so wie hier 1 Byte oder 100 kByte groß ist, spielt keine
Rolle. Dass LuBo, ohne genauer hinzusehen, gleich losgebellt hat, ist
eigentlich auch nicht so wichtig. Was mich aber zum Einhaken bewog, ist
die offensichtliche Merkbefreiung einiger Beteiligter, die sich
anscheinend nicht so richtig über die Brisanz von Binärattachments im
klaren sind. Und die lässt sich auch mit noch so wohlgesetzten
Verteigungsreden wegdiskutieren.
MfG (und EOD)
Hans