Am 17.01.2018 um 14:35 schrieb HC Ahlmann:
> Herbert Albrecht<
rz3...@rrz.uni-hamburg.de> wrote:
>
>> Am 16.01.2018 um 17:33 schrieb HC Ahlmann:
>>> Ein 7,49-Tonner mit Koffer und Ladebordwand wiegt typischerweise um 5t
>>> leer und hat 2,5t Zuladung. Der Ausbau, Twizy, Vorräte, Gepäck und
>>> Passagiere müssen also unter 2,5t bleiben.
>> So richtig viel ist das auch nicht.
> Was ist nicht richtig viel: was Du einladen willst oder was der Lkw
> tragen kann?
Dass der Lkw gerade mal die Hälfte des Eigengewichtes tragen kann, das
finde ich wenig. Immerhin sind die doch auf Nutzlast optimiert.
>
>>> Eine Ladebordwand hebt etwa 1t, das reicht für den Twizy. Aber sie
>>> schließt nie so dicht, wie es im geheizten Wohnmobil nötig ist.
>> Ja, die Heckgarage muss nach innen abgeschlossen und gut gedämmt werden.
> Eine Ladebordwand als ausklappbaren Balkon mit vernünftiger
> Glasschiebetür und den Twizy auf einem kleinen Anhänger würde ich
> bevorzugen.
Auch das ist eine gute Idee! Und - wenn schon mit Anhänger, dann brauche
ich keinen Twizy. Da kann auch mein japanischer Kleinwagen drauf stehen.
Oder irgendein Auto, was ich dann gerade fahre.
Der Witz beim mitgeführten Elektroflitzer ist, das man das
> "Wohnschiff" nicht für jeden Pups fahren muss, sodass ein Anhänger daran
> auch nicht stört, weil nur für An- und Abreise nötig. Das "schwierige
> Rangieren" wird damit stark reduziert.
Dazu müsste ich jedes Mal vor dem Campingplatz das Auto vom Anhänger
fahren und dort abstellen, dann den Anhänger abkoppeln und ebenfalls
abstellen und dann mit dem WoMo auf den Platz.
>
> Zum Fahren mit Anhängern sagte ich Anfängern, sie sollten vergessen,
> dass es einen Rückwärtsgang gäbe. Sie fuhren dann stets nur soweit, dass
> sie vorwärts wegkamen – die beste Voraussetzung, sich nicht
> festzufahren.
> Das gilt für Ruderbootanhänger wie für Kompressoren an 7,5-Tonnern,
> wobei die Ruderbootanhänger einfacher sind, weil man sie immer sieht:
> <
http://hc-ahlmann.gmxhome.de/temp/Ramsgate Bootstransport.jpg>
>
Na ja, bisher habe ich zwar kaum Praxis, nur ein paar mal mit einem
Baumarktanhänger. Aber das kann ich lernen, als Rentner habe ich genug
Zeit zum üben. Und der Hänger wird überall, wos nötig ist, mit Kameras
ausgestattet, mit denen ich beim Fahren sehe, was hinter und neben mir
gerade los ist.
>>> Leichte Lkw sind zwar schön zu fahren, weil besser motorisiert als
>>> andere Lkw (Leistung pro Gewicht), man oberhalb von Leitplanken sitzt
>>> und gut sieht, aber kosten mehr Zeit, mehr Diesel, mehr
>>> Straßenbenutzung, mehr Geduld bei Verkehrsbeschränkungen (Breite, Höhe,
>>> Gewicht, Parken).
Ja, beim Parken wirds eng. Darf man einen 7,5to-Lkw noch auf einem
Pkw-Platz parken, sofern der ausreichend groß ist? Oder muss man damit
immer ins Gewerbegebiet oder auf den WoMo-Platz?
>> Zu den rechtlichen Aspekten muss ich noch den ADAC fragen, z.B. ob meine
>> Führerschein (sozusagen als Besitzstandswahrung) nicht nur in D weiter
>> gilt sondern auch im Ausland, wo man wohl ähnlich merkwürdige Regeln hat
>> fürs Autofahren wie hier. Und wo ein Polizist einen Touristen auch mal
>> kontrolliert, weil, der kann ja kein Spezi des Bürgermeisters sein.
> Ein Führerschein Klasse III berechtigt auch weiterhin zum Führen von Kfz
> bis 7,5t; die Plastikkarte wird bei einer Umschreibung von III erhalten:
> •B: Kfz bis 3,5t mit Anhänger unter 750kg, Zug bis 3,5t
> •C1: Kfz bis 7,5t
> •BE: Kfz bis 3,5t mit Anhänger über 750kg, Zug bis 4,25t
> •C1E: Kfz bis 7,5t mit Anhänger über 750kg, Zug bis 12t
> •CE79: Kfz bis 7,5t mit Anhänger über 750kg, dreiachsiger Zug bis 18t;
> befristet bis 50. Lebensjahr, dann ärztl. bescheinigte Eignung alle 5
> Jahre
> •M: Mofas (Umfang abhängig von Ersterteilungsdatum)
> •L: Traktoren mit Anhängern (Umfang abhängig von Ersterteilungsdatum)
Danke für die Info.
>
> An der Zulassung als Lkw oder Sonder-Kfz Wohnmobil hängen andere
> Besonderheiten wie Sonntags- und Ferienfahrverbot für Lkw mit Anhänger,
> Parkverbot in Wohngebieten, Tempolimit (S-Kfz solo bis 100 km/h auf
> Schnellstraßen, Autobahnen; beide mit Anhänger 60km/h auf Landstraßen),
> Fahrtenschreiber (Ausrüstung, Nutzung) usw. Das ist aber kein
> Geheimwissen, sondern steht in der StVO; aktuelle Fassung bei
> <
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/>.
>
Schön, da werde ich nachsehen, wenn ich mir etwas ausgesucht habe.
> Informationen zum Ausland gibt's u.a. beim ADAC, aber auf den allein
> verlasse ich mich nicht, denn ich habe ihn mehrfach bei Fehlern und
> falschen Begründungen erwischt, als ich für Fahrten mit Anhängern im
> europäischen Ausland recherchierte. Da hilft nur, viele Quellen zu
> vergleichen.
Nobody is perfect. Auch der ADAC scheint nicht mehr zu sein, was er
früher mal war :-)
Herbert