Am 06.01.2022 um 20:41 schrieb Max Thiell:
> Zweischneidige Sache, wenn jetzt irgendwas an der Gasanlage defekt ist
> und es kommt zu einem Schadensfall musst du evtl. für den Schaden haften.
> Und wer alle 2 Jahre sich die etwa 70€ vom Munde absparen muß, sollte
> nicht campen, alles viel zu teuer ;-)
> Grüßle
> max
Naja, das kann man natürlich so sehen.
Ich hatte vor einigen Jahren folgende Situation:
Ich habe mal die Heizung in meinem Wohnmobil angemacht.
Nach einigen Minuten stieg mir ein strenger Geruch im Inneren des Womos
in die Nase.
Ich entfernte die Abdeckplatte im Kleiderschrank und sah dort die
Fehlerquelle.
Der Abgasschlauch der Trumaheizung zum Kamin war abgegangen und lag daneben.
Ich machte die Heizung aus, die Fenster auf und fuhr zur Gasprüfung
ohne den Abgasschlauch zu befestigen.
Nach dem erfolgreichen TÜV mit der erfolgreich gestandenen Gasprüfung
habe ich den Prüfer darauf aufmerksam gemacht, dass der Abgasschlauch
unbefestigt daneben liegt und eine CO-Vergiftung der Insassen
höchstwahrscheinlich die Folge sein würde, bliebe das so.
Reaktion: Der Typ drehte sich um und ging weg.
Mein Beitrag zum Thema
Grüße
Klaus