Freizeit84
unread,Aug 2, 2004, 1:36:53 PM8/2/04You do not have permission to delete messages in this group
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Ich wollte hier mal ein paar Infos zur LG Freizeitwelt ablassen. Bin
ein ehemaliger Mitarbeiter. Dass dort Mitarbeiter bis zu 1200
Überstunden einklagen müssen, gehört dort zum guten Ton der Firma (AG
Fü). Nachweisbar ist, dass Auszubildende sittenwidrige Zusatzverträge
zum Ausbildungsvertrag unterschreiben müssen, in denen sie mindestens
50, in der Saison bis zu 70 (!) Wochenstunden zusichern und auch
leisten müssen. Dass die Zeiten nie bezahlt werden sollen, ist
amtsbekannt, da es keine Stechuhren gibt und sich Ingo Grebner mit dem
BAG-Urteil rausredet, die Überstunden müssen notwendig und angeordnet
sein. Hierfür trägt leider der Angestellte die Beweispflicht, was ohne
Stechuhren schwer wird.
Natürlich bestreitet der Super-GF jede Überstundenleistung.
Noch dazu funktioniert es komischerweise, dass dort Handelsfachwirte,
was eigentlich eine Einzelhandelsausbildung ist, diese Ausbildung dort
im Grosshandel absolvieren können, wovon aber die IHK nichts weiss,
sodass die Ausbildungen nichtig sind. Auch haben die HFWs aus WÜ oder
FÜ alle ihren Hauptwohnsitz in SW oder Umland, machen aber beim FA
keine grossen Fahrtkosten geltend.
"Zufälligerweise" werden die Handelsfachwirte aber vom stellv. GF Ingo
G. geprüft und bestehen alle mit Bestnoten ...
Nachweisbar ist das anhand der Ausschreibungen beim Arbeitsamt. Der
HFW ist nachweislich eine Einzelhandelsuasbildung. Warum sucht die
Freizeitwelt dann 2003 5 Handelsfachwirte, davon drei für
Versandtätigkeiten (riecht nach Grosshandel) und zwei für Bestellwesen
(dito)?
2004 war das mit zwei Stellen der Fall, die auch mit Ausbildungsort G.
im Grosshandel angegeben werden (man sehe mal beim Arbeitsamt online
unter PLZ 97421 nach!).
Das Arbeitsamt sagt, man müsse die Stellen ausschreiben, aber
komischerweise bewirbt sich dort fast keiner mehr aus Schweinfurt...
Auch ein Umschulungsträger vor Ort hat einem Kollegen, der jetzt
umschult gesagt, dass keiner der Umschüler aus diesem Träger dort hin
käme.
Ich wollte auch davor warnen, sich vom dortigen "Geschäftsführer" Ingo
G. Texte geben zu lassen. Weder ist er "Rechtsanwalt", noch irgendein
"Doktor", wie er unter 8Js1299/01 StA SW auch einräumen mußte. Gerne
degradiert er sich zum "examinierten Juristen", wenn es kritisch wird,
das ist der aber auch nicht, denn nach dem Bayer. Hochschulgesetz
(sagt zumindest ein andere MA) ist man das mit dem zweiten Examen, G.
hat aber nur das erste, somit ist er weder examiniert, noch irgendein
Jurist!
Wenn man bei Mitbewerbern anruft, und angibt, dass G. als Anwalt oder
Doktor aufgetreten sein soll, reagiert man dort gar nicht mehr
überrascht... Anfragen bei Händlern vor Ort können auch sehr
interessant sein :-)
Mir liegt auch eine Anzeige eines anderen Mitarbeiters vor (stand mal
im www), der auch bis zu 65 Stunden die Woche -ohne Bezahlung-
arbeiten musste, und dann noch auf Azubi-Lohn heruntergeklagt werden
sollte, obwohl das fernab jeder Realität ist. Dann wird halt auch
behauptet, der Mitarbeiter sei ein ehemaliger Drogenhändler, und das
via Email an die Freizeitwelt von einem Account aus, dessen Passwort
nach damaligen Ermittlungsergebnissen wohl identisch mit der
Telefondurchwahl des stellv. GF Herrn G. war...
Tatvorwürfe im weiteren Verfahren: Betrug an einem Lieferanten
(Electrolux) , Körperverletzung gegen Mitarbeiter (wurde wohl auch
eingeräumt), Nötigung, Verleumdung, Urkundenfälschung,... (8Js
6375/01, StA Schweinfurt).
Da die gewerblichen Kunden, als Händler, immer weniger werden (man
vergleiche die Alugas-Liste mit den Partnern der Freizeitwelt und
nehme die Caravan Grebner-Filialen sowie Kunos Edermünde und
Hassgau-Markt heraus, die auch zur Familie gehören, oder das Camping-
Zentrum Schwerte oder einen Markt in Berlin, an denen G. zu rund 50%
beteiligt ist), die bei der Freizeitwelt bestellen, erscheint es
logisch, dass die eigentliche Grosshandels GmbH (so laut
Gewerberegisterauszug) nun plötzlich überwiegend Endkunden beliefert,
da die Wiederverkäufer immer weniger werden.
Da die Freizeitwelt sowohl vor dem Arbeitsgericht Schweinfurt,
Würzburg und Fürth Stammkunde ist -meist wegen Überstunden entweder
über 60 Stunden die Woche oder über 1200 Überstunden insgesamt (nach
Einforderung wurde dem MA gekündigt!)-, und wohl auch amtbekannt bei
Gewerbeaufsicht, Polizei, Berufsgenossenschaft, Steuerbehörden etc.
ist, sollte man sich überlegen, ob man derartige Ausbeuter-Methoden
(und Ausbeutung ist ein Straftatbestand, der bei Einfordern von bis zu
70 Stunden die Woche ohne Bezahlung erfüllt sein kann!) unterstützen
will.
Ich würde von Anrufen dort und Gesprächen mit Herrn G abraten, weil
der nur an den evtl. direkt zu erzielenden Umsatz denkt. Und wenn ein
Kunde etwas kaufen will, und ein dortiger Geologe vom An- bzw. Umbau
abgeraten hat, mutiert Herr G. eben zum "Doktor der Geologie". Daran,
dass die Kunden zu anderen Händlern gehen, nachfragen und Tatsachen
erfahren könnten, denkt der nicht.
So zeigt es sich auch, dass ein ehem. Mitarbeiter das erste
Monatsgehalt nur gegen Tankquittungen bekommen hat, die Freizeitwelt
die Belege dem Anwalt geschickt hat "damit Sie sehen können, dass wir
korrekt abgerechnet haben!" und sich die Freizeiwelt dann noch wegen
Lohnzahlung vor Gericht ziehen lässt. Dass das nicht gut geht kann man
sich denken!
Mag sein, dass die Auszubildenden am Telefon freundlich sind und
schnell liefern, aber gerade, wenn niemand telefoniert, brüllt Frau
G., die von Personalführung gar keine Ahnung hat und sich einfach
gerne aufspielt, gerne herum, droht midnestens zehn Mal am Tag
irgendeinem Mitarbeiter mit Kündigung, obwohl sie gar nichts zu melden
hat, und sitzt überwiegend im Büro und sucht stundenlang nach Fehlern
anderer, damit sie sich wieder aufspielen kann. Und wenn keine Fehler
da sind, tauchen doch plötzlich welche auf...
Die wissen eben, dass Azubis sich viel gefallen lassen müssen, aber
bei 4,5 Mio Arbeitslosen haben solche Methoden eben Erfolg.
Ich wollte nur die Geschichte mal aus den Erfahrungen mehrerer
Mitarbeiter darlegen, was auch anhand von Straf- oder Gerichtsakten
(die ich mir habe schicken lassen, man tauscht die Adressen aus ;-) ),
Besuchen der Behörden, anderer Korrespondenz und des Rufs in der
Branche darlegen.
Es gibt genug andere Händler, die auch sehr schnell liefern, und nicht
ausschliesslich auf irgendwelche finanziellen Vorteile aus sind.
Als ich 2000, nach üblichen 70 Stunden die Woche, drei Wochen "krank"
aus Lerngründen war, wollte mir G. die Prüfung versauen und
verhindern, hat mir eine ebenfalls dubiosre Rechnung über 6.000 Mark
geschickt etc.
Also: recherchieren bei Mitbewerbern, Händlern vor Ort, warum sie dort
nicht mehr bestellen, beim Arbeitsgericht SW, WÜ, FÜ nachfragen oder
einfach mal anhand der Aktenzeichen, die mir der andere Mitarbeiter
mitgeteilt hat, einfach mal bei der Staatsanwaltschaft Auskunft und
Bestätigung holen, dass da tatsächlich ermittelt wurde.
Davor, dass man mich ausfindig macht, habe ich keine Angst, da es
einerseits nachweisbare Fakten sind, wir Mitarbeiter mittlerweile
untereinander Unterlagen und Aktenzeichen ausgetauscht haben (also
Beweise vorliegen!) und uns also gegenseitig als Zeugen angeben
können.
Ausserdem wird Herr G. wohl kaum persönlich in den PLZ-Bereich 03
kommen. Auf Anfrage gerne mehr oder auch Schriftstücke via Mail im
pdf-Format!
Also, wenn hier ein junger angehender Azubi ist, der von G. den
Zusatzvertrag mit den 6.000 Euro Konventionalstrafe vorgesetz bekomme,
folgendes
1.) Der Vertrag enthält Stundenforderungen von 70 h, die sittenwidrig
sind
2.) Es ist illegal nach BAG aufgrund dieser o.g. sittenwidrigen
Forderung (Vertrag liegt mir von einer Kollegin vor!),
Rückzahlungsgründe unterzeichen zu lassen, falls man früher als drei
Jahre nach Ausbildungsende kündigt.
Der Vertrag ist also sittenwidrig und damit nichtig.
Man kann, so mein Anwalt, den bekannten Mangel zwar unterschreiben,
verpflichtet zur den Leistugnen ist man aber nicht.
Und den Richter möchte ich sehen, der die Kündigung akzeptiert, da der
Auzbi sich geweigert hat, 70 h die Woche zu arbeiten, und dann G. jede
Überstundenbezahlung ablehnt.
Also, trotz hunderttausenden jungen Arbeitslosen: Finger weg!.
Ciao,
ein Freizeitwelt-Ausgebeuteter aus den Jahren 1998-2000