"FAQ - Kochertransport im Flugzeug"
zu
erstellen.
(Anm.: Eine echte FAQ im Stil von Frage-Antwort wird
es nicht sein)
HELP NEEDED!
Spekulationen gibt es genug, konkrete Aussagen keine.
-> Wer weiss spezielle konkrete Transportbedingungen?
-> Wer kann gut "offiziell" formulieren und im Namen
von dro Fluggesellschaften anschreiben um offizielle
Statements zu bekommen?
Hier mal eine Gliederung:
1. Problematik-Beschreibung
2. Offizielle Aussagen
3. Inoffizielle Ratschlaege
4. Erfahrungsberichte
Zu den Punkten 1,3 und 4 liegen mir aus den Threads
der Vergangenheit schon eine Menge Informationen vor.
Auf die zermuerbende Diskussion, ob eine mit Limo gefuellte Flasche noch
explosiv ist bin ich nicht eingegangen.
Jensens
Und ab damit:
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FAQ - Kochertransport im Flugzeug
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Version 0.1 alpha 1
zusammengestellt von Jens W. Klein <jen...@gmx.de>
1. Problematik-Beschreibung
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Oftmals stellte sich in d.r.o. eine Frage wie:
"Ich will meinen Kocher im Flieger mitgenommen
bekommen, ohne dass er mir bei den Sicherheits-
kontrollen oder dem Zoll abgenommen wird. Was muss
ich beachten?"
Dies definitiv zu beantworten leist diese FAQ bisher
noch nicht.
Angemerkt sei, dass Benzin auch in geringsten Mengen
ein explosives Gemisch bilden kann. Spiritus ist in
der Hinsicht etwas weniger brisant, aber auch nicht
zu unterschaetzen.
Gaskartuschen werden oft direkt als Bombe betrachtet.
Daher sind Gaskocher als Flugzeuguntauglich
einzustufen.
Man muss beruecksichtigen, dass Flugzeuge in ca.
10000m.ue.NN Hoehe fliegen. Der niedrigere Druck dort
oben hat zwei Nebeneffekte. Erstens ist der relative
Druck in der Flache groesser, zweitens sinkt der
Siedepunkt.
Daher denkt man, gut, dann transportiere ich den
Kocher komplett geleert. Aber auch hier scheinen die
Kontrolleure misstrauisch zu sein. Auf der einen
seite gibt Faelle, wo jemand seinen (!) gefuellten
Benzinkocher im Flieger problemlos durch alle
Kontrollen brachte und ebenso welche wo ein Geraet
vor den Augen der Beamten in die Muelltonne
befoerdert werden musste.
Auf alle Faelle muss man mit Diskussionen und
Reinigungsaktionen vor den Augen der Beamten rechnen.
2. offizielle Aussagen
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Bisher fehlen uns noch offizielle Aussagen. Solltest
Du lieber Leser eine offizielle Aussage einer Airline
kennen, melde sie bitte dem Verwalter der FAQ!
Auf den Flugscheinen steht: Definitiv verboten sind
im Flieger brennbare Stoffe aller Art, sowie
Feuerzeuge.
Unbestaetigt: "Nach meinem Wissensstand darfst Du
einen Kocher oder eine Lampe, die nicht fabrikneu
sind, nur als Gefahrgutgepaeck in besonderer
Verpackung offiziell mitnehmen - alles andere auf
Dein Risiko. Wenn es entdeckt wird, musst Du mit
Beschlagnahame rechnen - je nach Sicherheitspersonal
und Airline, prinzipiell aber immer !"
3. Inoffizielle Ratschlaege
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Benzinkocher sind machen wohl das groessere Problem,
da Benzin hartnaeckiger als Rueckstand bleibt. Alles
was irgendwie brennbar "riecht" wird aussortiert.
Teilweise werden Gaschromatographen eingesetzt oder
einfachere, auf elektronischen Sensoren basierende
Geraete. Um dem Problem der Geruchserkennung zu
entgehen wurden schon verschiedene Strategien
getestet. Mit dem reinen entleeren ist es nicht
getan.
Wer sichergehen will eliminiert auch die letzten
Reste des Brennstoffes. Hat man einen Kocher mit
Brennstoff-Flasche ist es besser diese mit Wasser,
Limo, O-Saft, Pfefferminztee o.ae. zu fuellen und
getrennt vom (sauberen) Brenner zu transportieren
(z.B. beim Proviant) Trinken muß man den Inhalt ja
nicht.
Wenn Du das Problem der explosiven und fluechtigen
Fluessigkeit z.B. durch leeren und auslueften aus der
Welt schaffst, zeigst du die Kompetenz um eine im
Ansatz richtige, im Detail aber unsinnige Regel
ausser Kraft zu setzen. Objektiv besteht von einem so
preparierten Geraet keine Gefahr mehr. Subjektiv ist
es immer noch bei den Flughafenpersonal, ob man das
Geraet so mitbehmen darf.
Coleman-Kocher sehen im Durchleucht-Bild aus wie
Gaskocher. Hier muss man damit rechnen das Geraet
auszupacken. Er muss als Benzinkocher erkennbar sein.
Eventuell ist es sinnvoll den Tank mit Wasser zu
fuellen.
Um Problemen mit dem Zoll zu entgehen, zerlegt man
seinen Kocher und nennt ihn "technische Ersatzteile".
Weiterhin kann man den Kocher auch mit dem Schiff
vorrausschicken ...
4. Erfahrungsberichte
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Folgendes aus dem Thread in dro vom 11.2 bis
22.3.2000:
"Ich durfte meine Flasche unter bewaffneter Aufsicht
ausspülen. Das war ausnahmsweise, normalerweise hätte
ich den nächsten Flieger nehmen müssen."
"Ich habe ein Modell von Colemann mir in Canada
gekauft [..] sieht der auf dem Durchleucht-Bild fast
genauso aus wie ein Gaskocher. Ich musste Ihn
auspacken und durch Riechprobe des Beamten
bestaetigen lassen das es doch ein Bezinkocher ist.
Ansonsten gab es keine Probleme. Ich habe aber schon
sehr viel gehört das Kocher in Deutschland gelassen
werden mussten. So bei Britisch Airways und bei
American Airlines. So wie ich das mitbekommen habe
liegt das aber im wesentlichen am Flughafen Personal.
Es gibt meist dort Probleme wo vor dem eigentlichen
einchecken das Gepäck schon durchleuchtet wird. Ich
wuerde es einfach darauf anlegen. Ich wuerde sagen zu
99 % kannst Du den Kocher mitnehen."
"Ich bekam mit meinen Coleman Peak I Schwierigkeiten
in den USA. Der Kocher war zwar leer und gereinigt,
roch aber nichtsdestotrotz nach Benzin. Man verlangte
eine weitere Reinigung, was ich auch machte, der
Kocher stank immer noch, aber der Beamte wars
zufrieden."
"Wir mussten letztes jahr in nz unsere Benzinlaterne
samt benzinflasche vorm flug vor den augen des
bundesbeamten in die tonne treten. beides haben wir
den ganzen urlaub nicht benutzt, beides war seit ca.
einem halben jahr nicht mehr mit benzin in beruehrung
bekommen."
"Habe meinen Whisperlite schon nach Costa Rica,
Zypern und Thailand im flieger mitgenommen, jeweils
mit *VOLLER* Benzinflasche hin, und halbvoller
zurueck. (8, 3 und 2 Jahre her) [..] Nicht zur
Nachahmung empfohlen, war nur als Hinweis gedacht das
nicht ueberall Gaschromatographen und Mikrotomografie
lauern.[..]"
"Ich hab den [Trangia] auch schon mit gefüllter
Flasche mitgenommen und hatte keine Probleme."
"Hab noch nie Probleme sowohl mit Whisperlight als
auch mit Trangia im Flieger gehabt. Bin gerade aus
Neuseeland zurück, ne echte Stoppelhopserei mit
diversen Fliegern. Wenn Euch BA ärgert, nehmt andere.
LH, SAS, Iberia, Aerolinas Argentinas, Lan
Chile,United, Quantas, Thai, SA, .... alle für mich
bisher unproblematisch. [..] Vielleicht sollte man
auch Frankfurt als Flughafen für den Checkin meiden,
der ist zumindest momentan chaotisch - aber wie
gesagt, bisher nie Probleme. Natürlich war der
Kocher/Tank immer entleert und ausgelüftet, da roch
nichts."
"Ich will das Risiko nicht negieren. Aber manche
Gepäckkontrolleure spielen sich mit dem Risiko hoch
und auf. Ich habe bis jetzt fünf (5xhin
5xher)transcontinentale Flüge hinter mir: einmal war
der Kocher ohne Beanstandung durchgekommen (LH)
einmal mußte ich spülen (BA) zweimal war er total
zerlegt im Kulturbeutel und in der PHOTOtasche, die
Flasche beim Rasierschaum (TWA) einmal wurde ich
kurzfristig verhaftet und der Kocher wurde mir später
von einem Freund per Post zugeschickt (Israel)."
>Erstens ist der relative
>Druck in der Flache groesser, zweitens sinkt der
^^^^^^^^
kleiner Tipfehler
>Benzinkocher sind machen wohl das groessere Problem,
^^^^^^^^^^ ??
Tolle Arbeit.
Ich werde die Tage mal ein paar Fluggesellschaften und Reisebüros
anschreiben.
--
Bis dann
Guido guido...@outdoor-infos.de
"Jens W. Klein" <jen...@zwozwoelf.ghb.fh-furtwangen.de> writes:
> Gaskartuschen werden oft direkt als Bombe betrachtet.
> Daher sind Gaskocher als Flugzeuguntauglich
> einzustufen.
Die Kartuschen darf man tatsaechlich nicht mitnehmen. Es spricht aber
nichts dagegen, den Kocher mitzunehmen und vor Ort Kartuschen zu kaufen.
Cheers
Ina
--
Ina Reichel ina.r...@stanford.edu
"In the quiet of the night let our candle always burn
let us never lose the lessons we have learned." B.M. 1976
wird geaendert in:
Gaskartuschen werden oft direkt als Bombe betrachtet.
Daher sind Gaskocher nur ohne Kartuschen flugzeugtauglich.
Es spricht nichts dagegen, den Kocher mitzunehmen und vor Ort
Kartuschen zu kaufen.
> Die Kartuschen darf man tatsaechlich nicht mitnehmen. Es spricht aber
> nichts dagegen, den Kocher mitzunehmen und vor Ort Kartuschen zu kaufen.
Danke, hab ich garnicht bedacht!
Jensens
--
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie
dieses Schreiben nicht erhalten haben.
Bei einer Routinekontrolle unseres Gepaecks lag der Brennaufsatz oben auf in
meiner Reisetasche. Die "Schalterbeamtin" roch daran und schuettelte den
Kopf. Als ich eine Einwegfeuerzeug an den Brenner hielt, um ihr zu beweisen
wie ungefährlich diese Stück Metall (normaler Camping Gaz Aufsatz, ohne
Piezo), konnte sie dass auch nicht beeindrucken. Auch die herbeigerufene
Verantwortliche aus dem Backoffice bestätigte, dass mein "Campingkocher" auf
gar keinen Fall mitgenommen wird, weder als aufgegebenes noch als
Handgepaeck.
Meine Freundin meinte wir sollten nachgeben, aber ich Bestand auf einer
Quittung, um evtl. (erfolgreich?) bei der KLM zu reklamieren, da ich beim
Hinflug gefragt habe und mein Kocher als unbedenklich eingestuft wurde.
Meine Quittung erhielt ich auf einem Zettel, der diesen Namen nicht
verdiente, unterschreiben von Gina. Meine Frage, ob dies Ihr Ernst sei,
wurde mit dem Auftauchen zweier Polizeibeamter beantwortet, die uns
Stoerenfriede freundlich aber bestimmt vom Schalter draengten...
Im Nachhinein waren wir froh, dass nicht auch unsere Gaslaterne (mit Piezo)
aufgefallen ist, die lag direkt neben dem Kocher! Achja, dass
Einwegfeuerzeug durfte ich in die Seitentasche der Reisetasche packen,
direkt neben die Rasierschaumdose, eigentlich als Provokation gedacht, aber
dass stoerte keinen...
Andreas Voss
> [Gasbrenner wurde nicht mitgenommen]
> Meine Quittung erhielt ich auf einem Zettel, der diesen Namen nicht
> verdiente, unterschreiben von Gina.
Who the f*** is Gina?
> direkt neben die Rasierschaumdose, eigentlich als Provokation gedacht, aber
> dass stoerte keinen...
Hallo Andreas,
das mit der Provo haben die wahrscheinlich schon gemerkt. Und die Reaktion war
die Rache.
Habe mir am Flughafen Berlin-Tegel auch auch mal so einen Spaß geleistet. Dabei
wollte ich nur zur Aussichzplattform. Ein gerade zuvor gekaufter in Papier
eingewickelter Souvenirteller befand sich in meiner Jackentasche und fiel einem
der Wachteln (privater Wachdienst) auf. Auf die im unfreundlichen Ton gestellte
Frage, was da drin sei, antwortete ich in meinem damaligen jugendlichen
Leichtsinn "Eine Tellermine". Daraufhin wurde ich erst mal verhaftet. Um zu
zeigen dass das Ding harmlos ist, ließ ich es fallen, woraufhin es auf einer
Treppenkante laut lärmend zerbrach. Da gab einer der zwei Wachteln einen
Warnschuss in den Boden (!) ab, und zwar so flach, dass das Projektil nicht
steckenblieb, sondern als Querschläger durch die Halle flog.
Ich wurde daraufhin in einen Raum gebracht, musste mir neben einer Belehrung
über "Vortäuschung einer Straftat" wüste Beschimpfungen anhören und durfte etwa
eine Stunde lang von vorn in ein Pistolenrohr schauen, bis ein (regulärer)
älterer Polizist kam und den zerdepperten Teller (Beweisstück!) in den Müll
beförderte. Er meinte dann, das sollte mir eine Lehre sein und wenn ich nicht
herumdikutierte sehe er von einer Anzeige ab. Und die Wachteln durften ab sofort
wegen eines "Lausbuben" nicht mehr die Polizei holen.
Also versuche besser nicht Leute die im "Sicherheizgewerbe" tätig sind, zu
veräppeln.
Gruß
--
http://www.lampatzer.de
Rainers Kletter- und Wander- Übernetz-Verknüpfungen
Hast du Minimax im Haus, breitet sich kein Feuer aus.
Minimax ist großer Mist , wenn du nicht zu Hause bist.
>Also versuche besser nicht Leute die im "Sicherheizgewerbe" tätig sind, zu
>veräppeln.
wow, wenn einer eine Reise "versuchen" will, dann kann er was
erzählen.
Tschau zäme
Beni.
Rainer Lampatzer schrieb:
> Also versuche besser nicht Leute die im "Sicherheizgewerbe" tätig sind, zu
> veräppeln.
>