Wenn Du es genau wissen willst, fotografier' Dein Messer (am besten mit
einem Maßstab) und schicke eine Anfrage mit diesem Bild an des französische
Innenministerium (oder an die französische Botschaft in Berlin), wie es
sich denn nun verhält.
Ich habe das in der Vergangenheit (pre 911) mal für England und Irland
gemacht. Es hat zwar bei den Engländern etwas gedauert (bei den Iren
ging es binnen weniger Tage), aber ich habe freundlich Auskunft bekommen
und war nicht mehr auf Gerüchte und Vermutungen angewiesen und konnte
mein Jagdmesser ruhigen Gewissens mitnehmen (damals).
Wobei dort auch damals schon galt (wie auch noch heute bei uns in
Deutschland), daß man Messer bei öffentlichen Veranstaltungen und/oder
in öffentlichen Verkehrsmitteln GARNICHT führen darf - und dazu zählt
auch der Transport des Messers in einer Tasche / einem Rucksack. Daß
Leute auf Mittelalterfesten sogar mit Schwertern rumlaufen können, ist
lediglich geduldet, eine Rechtsgrundlage gibt es dafür keine.
Unter "Duldung" dürfte auch die Reaktion der Gendarmerie gefallen sein -
aber AFAIK ist in Frankreich und Spanien die Rechtslage sehr restriktiv,
was das Führen von feststehenden Messern anbelangt, wenn es gar nicht
gänzlich verboten ist. Also frag mal an - und veröffentliche das
Ergebnis dann hier :-) .
Einen schönen Sonntag
Ulrike
--
* NAMES: Ulrike Schepp COMMERCIALS: Schepp Softwaredesign
* EMAIL: sch...@dark.lahn.de (priv.) sch...@schepp-softwaredesign.de
* WWW : http://www.lahn.de/homes/dark http://www.schepp-softwaredesign.de
* SNAIL: Am Berg 1, D-35647 Waldsolms PGP-Key: 0x6945FEF9 on keyservers
Da ein Opinel ja normalerweise kein feststehendes Messer sein sollte
(außer wenn es festrostet :-), wundert es mich schon ein bißchen, daß
sowas verboten sein sollte. Gerade in Frankreich und Spanien gibt es
deutlich größere Klappmesser zu kaufen, mit denen man wiederum hierzulande
Probleme bekommen würde (20cm Klingenlänge, z.T. mit Sprungfeder).
Kennt jemand Webseiten, wo diese Bestimmungen im Detail erläutert werden?
Gruß,
Michael
--
"Software isn't released, it is allowed to escape..."
http://maximumendorphin.com
> Ulrike Schepp schrieb:
>
> > Unter "Duldung" dürfte auch die Reaktion der Gendarmerie gefallen
> > sein - aber AFAIK ist in Frankreich und Spanien die Rechtslage
> > sehr restriktiv, was das Führen von feststehenden Messern
> > anbelangt, wenn es gar nicht gänzlich verboten ist.
>
> Da ein Opinel ja normalerweise kein feststehendes Messer sein sollte
> (außer wenn es festrostet :-), wundert es mich schon ein bißchen, daß
> sowas verboten sein sollte.
Der Metallring an einem Opinel ist drehbar und verriegelt die Klinge.
--
David Kastrup, Kriemhildstr. 15, 44793 Bochum
>>> Unter "Duldung" dürfte auch die Reaktion der Gendarmerie gefallen
>>> sein - aber AFAIK ist in Frankreich und Spanien die Rechtslage
>>> sehr restriktiv, was das Führen von feststehenden Messern
>>> anbelangt, wenn es gar nicht gänzlich verboten ist.
>>
>> Da ein Opinel ja normalerweise kein feststehendes Messer sein sollte
>> (außer wenn es festrostet :-), wundert es mich schon ein bißchen, daß
>> sowas verboten sein sollte.
>
> Der Metallring an einem Opinel ist drehbar und verriegelt die Klinge.
Das schon, aber es bleibt doch trotzdem ein Klappmesser und keines mit
feststehender Klinge. Es kann natürlich sein, daß die Gendarmerie das
anders sieht bzw. das in Frankreich rechtlich anders geregelt ist. Da
würde es dann aber meines Erachtens wirklich schwierig, denn wenn schon
jedes feststellbare Schweizer Messer verboten wäre, wie sollte man da noch
Campingurlaub machen?
>sowas verboten sein sollte. Gerade in Frankreich und Spanien gibt es
>deutlich größere Klappmesser zu kaufen, mit denen man wiederum hierzulande
>Probleme bekommen würde (20cm Klingenlänge, z.T. mit Sprungfeder).
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wenn du mal nach Andorra
kommst wirst du feststellen das man dort unter anderem jede Menge
Waffen. (Messer, Schlagstoecke, Schlagringe, usw.) kaufen kann.
Und wenn du Andorra jemals wieder verlassen solltest <BG> wirst du
feststellen das man deine Karre eine peinlich genaue Untersuchung
unterziehen wird weil man das alles nicht in Frankreich/Spanien
einfuehren darf.
Olaf
--
D.i.e.s.S. (K.)
Olaf Kaluza <ol...@criseis.ruhr.de> schrieb:
> Und wenn du Andorra jemals wieder verlassen solltest <BG> wirst du
> feststellen das man deine Karre eine peinlich genaue Untersuchung
> unterziehen wird weil man das alles nicht in Frankreich/Spanien
> einfuehren darf.
Nein, deswegen sicher nicht, sondern weil Andorra ein Steuerparadies
(=keine MWSt) ist. Die Fragen, die uns gestellt wurden (während der
peniblen Kontrolle des Wohnmobils) gingen eher in Richtung
Konumelektronik.
Roland
Michael Steiner <theb...@gmx.net> wrote:
> David Kastrup schrieb:
>>>> Unter "Duldung" dürfte auch die Reaktion der Gendarmerie gefallen
>>>> sein - aber AFAIK ist in Frankreich und Spanien die Rechtslage
>>>> sehr restriktiv, was das Führen von feststehenden Messern
>>>> anbelangt, wenn es gar nicht gänzlich verboten ist.
>>>
>>> Da ein Opinel ja normalerweise kein feststehendes Messer sein sollte
>>> (außer wenn es festrostet :-), wundert es mich schon ein bißchen, daß
>>> sowas verboten sein sollte.
>>
>> Der Metallring an einem Opinel ist drehbar und verriegelt die Klinge.
> Das schon, aber es bleibt doch trotzdem ein Klappmesser und keines mit
> feststehender Klinge. Es kann natürlich sein, daß die Gendarmerie das
> anders sieht bzw. das in Frankreich rechtlich anders geregelt ist. Da
> würde es dann aber meines Erachtens wirklich schwierig, denn wenn schon
> jedes feststellbare Schweizer Messer verboten wäre, wie sollte man da noch
> Campingurlaub machen?
Du darfst in Frankreich sogar Küchenmesser besitzen - aber Du darfst sie
nicht in der Öffentlichkeit spazieren tragen - wobei es keinen
Unterschied macht, ob Du sie am Gürtel hängen hast, im Rucksack oder
unter dem Autositz.
Und ein "feststehendes Messer" ist eines, dessen Klinge gegen Um- oder
Zuklappen verriegelt ist - und da fallen alle "Multitools" drunter genau
so wie die Opinel-Messer mit dem "Virobloc" und die "Schweizer Messer"
mit der Klingenverriegelung.
Aber wie ich schon sagte: Das Zauberwort heißt "Duldung" - so lange nix
passiert und man den Gendarmen nicht blöd kommt und diese nicht gerade
einen extrem schlechten Tag haben, dürfte es kein Problem sein, ein
Opinel in der Hosentasche oder ein Jagdmesser im Rucksack zu haben - es
muß ja nicht gleich das Bowie Messer von Crocodile Dundee provozierend
am Gürtel baumeln.
Nichts desto Trotz kann man natürlich Pech haben und in einer
Straßenkontrolle nach irgendwelchen "terroristischen Aktivitäten" in
einen gewissen Erklärungsnotstand geraten und evtl. dann auch wegen dem
Führen von Hieb- und Stichwaffen in der Öffentlichkeit vor Gericht
wandern... das würde ich unter "allgemeines Lebensrisiko" verbuchen =:-)
Wäre nett, wenn sich mal jemand die Mühe machen könnte, das per E-Mail
mit dem frz. Innenministerium zu klären... dann müßten wir hier nicht
wild drauflos spekulieren.
Gruß
> Das schon, aber es bleibt doch trotzdem ein Klappmesser und keines mit
> feststehender Klinge.
Am Flughafen habe ich mal mit einem Swisstool Probleme bekommen und
mußte es als Gepäck aufgeben. Argument des Sicherheitstypen war, daß die
Klinge verriegelt. Ohne die Verriegelung hätte ich es in die Kabine
mitnehmen dürfen. Eine verriegelnde Klinge wird dort wie feststehend
behandelt. War allerdings vor 9/11. Mittlerweile wird man wahrscheinlich
sofort festgenommen ;-).
> Ich habe das in der Vergangenheit (pre 911) mal für England und Irland
> gemacht. Es hat zwar bei den Engländern etwas gedauert (bei den Iren
> ging es binnen weniger Tage), aber ich habe freundlich Auskunft bekommen
> und war nicht mehr auf Gerüchte und Vermutungen angewiesen und konnte
> mein Jagdmesser ruhigen Gewissens mitnehmen (damals).
Zu dem Thema (Messer in England/Schottland) hab ich hier noch ein paar
Mails von Ihrer Majestät Zoll und Polizei rumfliegen. Wenn Interesse
besteht kann ich die hier mal posten.
Grüße
Martin
Martin Monerjan <mone...@rhrk.uni-kl.de> wrote:
> Zu dem Thema (Messer in England/Schottland) hab ich hier noch ein paar
> Mails von Ihrer Majestät Zoll und Polizei rumfliegen. Wenn Interesse
> besteht kann ich die hier mal posten.
Ja bitte, nächstes Jahr soll es nach Schottland gehen und ich würde
mein Gerber-Klappmesser gerne mitnehmen (mit Sperre)...
Ciao, Matthias
--
Mac OS X is like a wigwam: no Windows, no Gates, Apache inside.
Was ist erlaubt, was verboten?
Laut einem Waffengeschäft in Bremen darf ich z. B. ein "Automatisches
Klappmesser" haben (Klinge springt an der Seite raus)
Ein "Springmesser" (Klinge springt vorne raus) ist verboten.
Stimmt das? Wo ist das geregelt?
Sonst werde ich schon auf dem Weg ins Ausland eingelocht!
;-)) Torsten
Sodele, als erstes eine Mail von Ihrer Majestät Botschaft:
---------------------------------------------------------
| Dear Mr Monerjan,
|
| Thank you for your email from 23.03.02.
|
| Firstly I would like to apologise for the delay in replying to your |
question but we seem to have a very high demand on this service at the |
moment.
|
| Unfortunately, I am unable to give you a specific answer to your question
| as there are a number of people with whom you need to check before taking
| a knife to the UK. Firstly, I would recommend that you contact the
| Police force responsible for the area of Scotland in which you will be
| trekking.
| This to check that they are happy for you to have such a knife in your
| possession whilst in their area. Secondly, you need to contact the |
| British Customs and Excise to ensure that they will let you take the
| knife in to the country, and thirdly, you will need to check with the
| security personnel at the airport/port that you will be travelling from
| that the knife will be allowed on the plane/boat.
|
| I realise that this is quite a lot of work for you but recommend strongly
| that you do contact the above mentioned people.
|
| The contact details of Scottish police forces can be found on the
|following website:
|
| http://www.scotland.gov.uk/library/documents/police.htm
|
| The Customs and Excise can be contacted through the following website:
|
| http://www.hmce.gov.uk/
|
| I hope that this information is of use to you.
|
| With kind regards,
|
| Harriet Kyle
| P.R Section Assistant
| E-mail: Harrie...@fco.gov.uk
| Please visit our Website: http://www.britischebotschaft.de
|
|
| -----Original Message-----
| From: Martin Monerjan
| Sent: 23 March 2002 20:00
| To: in...@britischebotschaft.de
| Subject: Carrying of knives
|
|
| To whom it may concern.
|
| Dear Sir or Madam,
|
| Are there any restrictions imposed on carrying a knife during a
| trekking-holiday in the UK and especially Scotland ?
| If so, please let me know.
|
| I thank you very much in advance.
|
| Yours sincerely
| Martin Monerjan
-------------------------------------
Jetzt der schottische Zoll (Naja die Zollabfertigung in Glasgow):
------------------------------------------------------
|
| Ref No: 316 EXC
|
| Dear Sir
|
| Thank you for your email of 8th April
|
| For your information, the knife you wish to bring into the UK is not
| classed as a prohibited weapon.
|
| However, for advice with regard to carrying the knife around with you in
| the UK, may I suggest you contact the Police for further information.
|
| I hope the above is of assistance
|
| Regards
|
| J. Spenceley
|
|
|
|-----Original Message-----
| From: Martin Monerjan
| Sent: 08 April 2002 11:28
| To: enquir...@hmce.gsi.gov.uk
| Subject: Knives and customs
|
|
| Dear Sir ir Madam,
|
| I am planning a trekking holiday through Scotland this summer on which I
| would like to carry my trekking-knife with me.
| How can I manage to get through customs without encountering problems
| due to the above knife ?
|
| Thanks for your help
|
| Yours sincerely
| Martin Monerjan
----------------------------------------------------
Man beachte daß ich in meiner Mail kein spezifisches Messer angegeben
hatte. ;-) Konkret handelte es sich um ein Gerber LMF :-)
Und leider steht diese Mail in gewisser Diskrepanz zu der nun folgenden der
Northern Constabulary:
-----------------------------------------------------
| Dear Sir,
| There are restrictions on the size of knives which can be carried in
| Scotland.
| You must not carry a knife with a blade which exceeds 3 inches (27 m.m.)
| in length
|
| Regards,
| Drew Anderson.
| ----- Original Message -----
| From: "Martin Monerjan"
| To: <ma...@northern.police.uk>
| Cc: <ma...@strathclyde.police.uk>
| Sent: Monday, April 08, 2002 11:20 AM
| Subject: Carrying of knives
|
|
| > To whom it may concern
| >
| > Dear Sir or Madam,
| >
| > I am planning a trekking-holiday through your area of command this
| > summer.
| > On the advice of the British Embassy I would now like to check with you
| > whether there are any restrictions imposed on carrying a knife with me.
| >
| > I thank you very much in advance.
| >
| > Yours sincerely
| > Martin Monerjan
-------------------------------------------------------
Naja, bei der Umrechnung der imperialen Maße hat der gute Mann sich wohl
etwas vertan. Ich gehe mal davon aus daß die 3" richtig sind. Das wären so
um die 7.5cm
So, hoffe das hilft. Ansonsten einfach mal selber schreiben. Die Adressen
der Constabularies gibt es auf dem Link aus der ersten Mail.
Viel Spaß in Schottland
Martin
Öffentliche Veranstaltungen ja, bei öffentlichen Verkehrsmitteln liegt das
iirc bei den Betreibern
ob sie es erlauben (die Antwort wird in 100% der Fälle "Nein!" sein.).
> Daß
> Leute auf Mittelalterfesten sogar mit Schwertern rumlaufen können, ist
> lediglich geduldet, eine Rechtsgrundlage gibt es dafür keine.
Ich würde meinen, dass diese Veranstaltungen durch WaffG §42 Abs. 4 Satz 1
(Vgl.: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/__42.html )
gedeckt sind, bin über die aktuelle Rechtsprechung aber nicht im Bilde.
MfG B.Hoffmann
> Wo ist das geregelt?
Im Waffengesetz
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/index.html
insbesondere
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/anlage_1_74.html
> Sonst werde ich schon auf dem Weg ins Ausland eingelocht!
Ich muss gestehen, wenn ich mir diese Liste durchlese, dann stelle ich
fest, dass ich noch nie das geringste Beduerfnis oder gar die technische
Notwendigkeit gesehen habe, irgendeinen der dort aufgelisteten Gegestaende
zu verwenden oder gar zu besitzen. Mir ist das voellig raetselhaft ich bin
bislang prima mit Plastikbesteck und dem klassischen Schweizer
Einfachst-Taschenmesser ausgekommen (wobei ich bei dem eigentlich noch nie
die Messerklinge benutzt habe).
Ausser dem Ausgleich von Minderwertigkeitskomplexen saehe ich da keinen
Grund igendeinse dieser Messer zu benutzen. Eine recht burschikos
formulierende Freundin meint da immer: "Mei, wann der Schwanz nix taugt,
braucht ma a Messer".
Florian
> Wobei dort auch damals schon galt (wie auch noch heute bei uns in
> Deutschland), daß man Messer bei öffentlichen Veranstaltungen und/oder
> in öffentlichen Verkehrsmitteln GARNICHT führen darf - und dazu zählt
Bei öffentlichen Verkehrsbetrieben gibt es die schöne Regel, dass nur
die Personen Waffen führen dürfen, die zum Führen von Waffen
berechtigt sind (so sinngemäß im hannoverschen GVH). Und das ist bei
Messern, die nicht generell verboten sind, jeder.
Der erwähnte Passus des WaffG gilt auch nicht für alle Messer, sondern
nur für solche, die eine Widmung als Waffe haben. Das ist allerdings
recht schwammig und im Zweifelsfall interpretierbar.
> auch der Transport des Messers in einer Tasche / einem Rucksack. Daß
> Leute auf Mittelalterfesten sogar mit Schwertern rumlaufen können, ist
> lediglich geduldet, eine Rechtsgrundlage gibt es dafür keine.
Außer die jeweilige Person oder der Veranstalter hat eine Genehmigung,
oder das Ganze läuft zumindest formell als eine Aufführung.
Da gab es doch mal den Fall, dass bei einem Live-Rollenspiel jemand
die Polizei rief, weil "Leute mit Schwertern rumrennen". Zufällig
rannten gerade in dem Augenblick, in dem eine Streife eintraf, 50 mit
Schwertern bewaffnete Orks aus dem Gebüsch in Richtung Straße.
Allerdings sind das auch keine Waffen.
Sven
das ist alles im neuen Waffengesetz seit dem 1.April geregelt. Wenn du so
ein Ding hast, wirfs weg, sonst kann es teuer werden.
Wendel
Torsten <tor...@web.de> wrote:
> ...wie sieht das jetzt eigentlich in good old Germany aus?
> Was ist erlaubt, was verboten?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil: im neuen Waffengesetz steht das
meiste sehr explizit drin, was Messer anbelangt
> Laut einem Waffengeschäft in Bremen darf ich z. B. ein "Automatisches
> Klappmesser" haben (Klinge springt an der Seite raus)
hängt von der Klingenlänge ab
> Ein "Springmesser" (Klinge springt vorne raus) ist verboten.
Ja
> Stimmt das? Wo ist das geregelt?
Im Waffengesetz - mittlerweile an vielen Orten im Netz veröffentlicht.
> Sonst werde ich schon auf dem Weg ins Ausland eingelocht!
Kommt darauf an - im Ausland gelten ausländische Waffengesetze... ;-)
Wenn du erstmal ein _Messer_ hast, benutzt du es auch. Ich benutze meine
EDUs(Every Day User) eigentlich andauernd.
Sei es um Lebensmittel zu "bearbeiten" Kartons zu zerlegen, zu schnitzen
oder einfach nur an irgendwas rumschnippeln.
> Ausser dem Ausgleich von Minderwertigkeitskomplexen saehe ich da keinen
> Grund igendeinse dieser Messer zu benutzen.
Ich nehme an das bezieht sich auf Fall-, Spring- und i.a. automatische
Messer sowie Butterflies(Balisongs)?
1. Es gibt Menschen die solche Messer faszinieren wie andere vielleicht ein
schönes Auto fasziniert.
2a Automatische Messer sind sehr praktisch wenns mal fix gehen muss.
2b Balisongs sind wunder wunder-schön
3. Nur weil wenige Deppen damit rumlaufen oder den Messern ein schlechter
Ruf anhängt(unberechtigt) sie zu verbieten ist BS.
4. Das richtige Messer für jeden Job. ;-)
MfG B. Hoffmann
P.S.:Sorry, bin zum Schluß etwas abgeschweift.
Wie meine Vorredner schon gesagt haben steht es überraschenderweise im
WaffG.
WaffG
Anlage2 Abschnitt 1:Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.4 Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach
den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge
seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende
Teil der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist,
- in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge
aufweist,
- nicht zweiseitig geschliffen ist und
- einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;
1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die
bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden
(Faustmesser);
1.4.3 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);
[...]
(einmal in aufbereiteter Form bevor noch mehr Fragen kommen)
MfG B. Hoffmann
>
>> Sonst werde ich schon auf dem Weg ins Ausland eingelocht!
> Ich muss gestehen, wenn ich mir diese Liste durchlese, dann stelle ich
> fest, dass ich noch nie das geringste Beduerfnis oder gar die technische
> Notwendigkeit gesehen habe, irgendeinen der dort aufgelisteten Gegestaende
> zu verwenden oder gar zu besitzen. Mir ist das voellig raetselhaft ich bin
> bislang prima mit Plastikbesteck und dem klassischen Schweizer
> Einfachst-Taschenmesser ausgekommen (wobei ich bei dem eigentlich noch nie
> die Messerklinge benutzt habe).
Nachdem ich mir zum X-ten Mal beim Brotschneiden (härteres Vollkornbrot
o.ä.) mit meinem Schweizer Taschenmesser die Klinge umklappte, bin ich zu
einem Viktorinox-Taschenmesser mit Klingenarretierung übergewechselt, und
konnte meinen Pflasterverbrauch damit deutlich reduzieren.
Niels
--
49°00'15" N
8°24'55" O
http://www.flevonaut.de