Am 03.01.2024 um 15:05 schrieb Lothar Planitzer:
>
>> Merkwürdsch...aber danke
>
> Das ist keineswegs merkwürdig. Es ist keine Seltenheit, dass
> Künstler, wie z.B. Neil Young, die Veröffentlichung ihrer Werke auf
> Streamingdiensten gänzlich untersagen. Aber auch die Labels sperren
> oft Teile ihres Contents in bestimmten Ländern oder auch weltweit
> für einzelne oder alle Streaming-Plattformen, was i.d.R.
> lizenzrechtliche Gründe hat.
Könnte ich verstehen, wenn es sich um einen klassischen weltweiten Hit
handeln würde oder um das Gesamtwerk von Paul McCartney.
Aber bei einem kleinen Hit von 1985, den heute kaum noch jemand kennt?
Und wo das sonstige Werk von Oldfield und Hegerland restlos online ist?
Und "lizenzrechtliche Gründe" heißt ja, dass da jemand mit den Einnahmen
unzufrieden ist. Das ist keine Naturkatastrophe sondern eine Meinung.
FW